Gruibingen, 20.12.2011
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Länger zurückliegende Sitzungen


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2011


Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, einige Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der Presse.

Zunächst stand die Ehrung der Blutspender auf der Tagesordnung.

BM Schweikert begrüßte Herrn Wolfgang Hanold und Herrn Johann Straub, die für ihre Blutspenden geehrt wurden. Herr Daniel Daubenschütz, der ebenfalls geehrt werden sollte, konnte an der Sitzung nicht teilnehmen.
Der Vorsitzende bedankte sich bei den Blutspendern im Namen des DRK, der Gemeinde Gruibingen und auch ganz persönlich für deren ehrenamtliches Engagement.

Blutspenden sind mehr denn je wichtig und wertvoll, da Blut nicht nur für Unfallopfer, sondern zunehmend für die Behandlung krebskranker Menschen benötigt wird.
BM Schweikert verlas den Wortlaut der Urkunden:

Für 10 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden zur Rettung von Schwerkranken und Verletzten wird Herrn Wolfgang Hanold die Blutspender-Ehrennadel in Gold als Zeichen hoher Anerkennung und besonderen Dankes verliehen. Mit der in selbstloser Weise stets bewiesenen Opferbereitschaft konnte vielen leidenden Menschen geholfen werden. Darüber hinaus hat die beispielhafte Haltung dazu beigetragen, das gemeinnützige Werk des Deutschen Roten Kreuzes zu fördern.

Herr Johann Straub erhielt die goldene Ehrennadel mit Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl für 25 Blutspenden.

BM Schweikert überreichte je ein Präsent der Gemeinde.


Danach ging es um die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.

Der Vorsitzende begrüßte Herrn Rüdiger Moll von der KBS in Bad Boll. Herr Moll erläuterte anhand einer PowerPoint Präsentation die Kalkulation der Abwassergebühr. Die bisherige –einheitliche- Abwassergebühr hat nicht differenziert zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Die nun vorliegende Kalkulation umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren (2010 bis 2012). Für diesen Zeitraum ergeben sich Aufwendungen von rund 1.030.000 €, die mit rund 65 % auf die Schmutzwasserentsorgung und mit knapp 22 % auf die Niederschlagswasserentsorgung entfallen. Die verbleibenden 13 % sind nicht entgeltfähig.
Für die Schmutzwasserentsorgung ergeben sich vorläufig als kostendeckende Verbrauchsgebühr 2,27 €/m³, für das Niederschlagswasser 0,45 €/m².

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Schmutzwassermenge zugrunde zu legen, die in 2010 konkret abgerechnet wurde. Die Verwaltung wird die Schmutzwassermenge 2010 ermitteln und diese Zahl der 3-Jahres-Kalkulation zugrunde legen.
In der nächsten Sitzung kann die neue Satzung dann beschlossen werden.

Im Anschluss erläuterte Herr Rauscher von der Anwaltskanzlei Mohring und Kollegen die aktuelle Globalberechnung Abwasser.

Herr Rauscher erklärte, dass die Globalberechnung die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen bildet. Im Gegensatz zu den Gebühren, die ganz konkret für den Verbrauch bzw. die Nutzung der Kläranlage erhoben werden, sind Beiträge grundsätzlich einmalig für die Herstellung des Anschlusses an die Abwasserbeseitigung zu bezahlen. Dabei umfasst der Kanalbeitrag die Kosten der gesamten Kanalisation (Ortskanalisation); der Klärbeitrag umfasst die Kosten der Kläranlage, Sammler und Regenrückhaltebecken, jeweils bis zum Planzieljahr 2020. 

In die Globalberechnung fließen alle Kosten ein, die bisher für die Abwasserbeseitigung angefallen sind und werden ins Verhältnis gesetzt zu allen Flächen, die bisher und (nach dem Flächennutzungsplan auch künftig) die Abwasserbeseitigung nutzen.
Daraus ergibt sich der Beitragssatz.

Nachdem die letzte Globalberechnung von 1993 stammt, war zu erwarten, dass der Beitragssatz steigen wird: Zum einen sind in der Zwischenzeit erhebliche Kosten angefallen, zum anderen waren die Flächen 1993 sehr großzügig bemessen und stellen sich heute eher kleiner dar. Die einzubeziehenden Flächen wurden mit dem Büro Mquadrat ermittelt; nach § 33 der Satzung wird die Nutzungsfläche als Verteilungsmaßstab genommen, das heißt Grundstücksfläche multipliziert mit einem Nutzungsfaktor, der sich im wesentlichen an der „Ausnutzbarkeit“ des Grundstücks orientiert.

Für die Ermittlung des Anlagevermögens wurden dieselben Werte wie bei der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr angesetzt.

Mit der Globalberechnung ergibt sich nun eine Erhöhung des Kanalbeitrags von 2,20 €/m² auf 3,63 €/m² und des Klärbeitrags von 1,89 €/m² auf 1,93/m² €/m².

Der Gemeinderat war der Auffassung, dass die Globalberechnung alle 5 Jahre aktualisiert werden sollte. Dem stehen allerdings hohe Kosten für die Aktualisierung entgegen. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Neuanschlüssen pro Jahr.
Die Verwaltung schlug vor, die Globalberechnung alle 10 Jahre dem Gremium vorzulegen.

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der Globalberechnung.

Die nun neu zu beschließende Abwassersatzung lag dem Gremium vor.

Sie hält sich streng an das Muster des Gemeindetags.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abwassersatzung im Januar 2012 zu beschließen, wenn die tatsächlich abgerechnete Abwassermenge aus 2010 vorliegt und diese Zahl der Kalkulation der Abwassergebühren zugrunde gelegt ist.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung und der Bürgerfragestunde beriet der Gemeinderat über einen Antrag der Feuerwehr auf Bezuschussung von Erholungsaufenthalten geehrter Feuerwehr-Angehöriger im Feuerwehr-Erholungsheim St. Florian. Nach der Kostenaufstellung der Feuerwehr müssen ca. 10.300 € bereitgestellt werden.

Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die angespannte Haushaltslage verwiesen. Andererseits wird die Arbeit der Feuerwehrleute hoch geschätzt.

Nach der angeregten Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, eine Woche Aufenthalt in St. Florian ohne Berücksichtigung der Mitgliedsjahre ohne Eigenanteil zu finanzieren. Die Erholungsaufenthalte sollen auf 2 Jahre verteilt werden.

Der Antrag der Helfervereinigung des THW auf Jugendförderung wurde bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses im Januar 2012 vertagt.

Zur Beratung des Waldwirtschaftsplans 2012 begrüßte BM Schweikert Herrn Martin Gerspacher vom Forstrevier Bad Boll.
Herr Gerspacher erläuterte den Waldwirtschaftsplan für 2012. In 2010 wurden rund 10.000 € weniger eingenommen als ausgegeben, in 2011 dagegen konnte ein Überschuss von 87.000 € erwirtschaftet werden. Für 2012 wird ein Überschuss von 24.000 € erwartet.
Zu den Holzpreisen meinte Herr Gerspacher, es gebe eine leichte Preissteigerung bei Buchenholz auf 60 €, bei Esche auf 58 €. (0,7 Fm = 1 Rm = 200 l Heizöl).

Bei der Buche ist eine Schadenzunahme von 5% festzustellen, ansonsten ist die Artenmischung in den Gruibinger Wäldern Garant dafür, dass weniger Schäden entstehen.
2009 und 2010 wurde weniger Holz als ursprünglich geplant eingeschlagen.

Auf die Frage eines Gemeinderats nach der Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung meinte Herr Gerspacher, dass in den Forstämtern zum Teil diskutiert wird, ob die Einschlagmengen zu hoch sind.

Der Gemeinderat stimmte dem Waldwirtschaftsplan 2012 einstimmig zu.
Herr Gerspacher bot an, im kommenden Frühjahr eine Waldbegehung für Interessierte anzubieten.

Der Gemeinderat bedankte sich für die Spenden der Lammbrauerei Hilsenbeck, des  Landgasthofs "Deutsches Haus" und der Raiffeisenbank Gruibingen und beschloss einstimmig, diese anzunehmen.


 

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2011


Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, ca. 12 Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der Presse.
Der Vorsitzende gab die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 18.10. und 21.11.2011 bekannt.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.11.2011 hatte der Gemeinderat beschlossen, nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Schnellbahntrasse zu klagen.

Nachdem die anwesenden Zuhörer keine Fragen an das Gremium hatten, begrüßte Bürgermeister Schweikert Herrn Horst Reber. Herr Reber ist Diplom-Ingenieur und Architekt und amtlich bestellter Sachverständiger für zivile Schießstätten. Herr Reber stellte das Lärmgutachten zum Schützenhaus vor. An vier verschiedenen Messpunkten wurden Lärmmessungen vorgenommen. Dabei wurde die lauteste Kombination aus Waffe und Munition mit einer sehr hohen Schusszahl zugrunde gelegt. Die höchsten Werte wurden beim Punkt MP1 (Richtung St. Wolfgang II) und MP3 gemessen. Dort sind die zulässigen Höchstwerte um bis zu 20 dB überschritten (6 dB = Halbe Lautstärke). Bei MP2 und MP4 sind die Grenzwerte auch überschritten. Herr Reber erläuterte die Entstehung des Schießlärms; zum einen direkt an der Mündung der Waffe, zum zweiten durch den Überschallflug der Kugel und zum dritten bei Auftreffen des Geschosses. Die Lärmreduzierung um bis zu 20 dB ist machbar mit verschiedenen baulichen Maßnahmen. Die Kosten für die mindestens durchzuführenden Maßnahmen (Lärmschutz, Änderung der Geschossfänge und Nebenkosten) betragen ca. 101.000 € brutto. 30 % der förderfähigen Kosten werden vom WLSB getragen, an Eigenleistungen wären 1.000 bis 1.400 Arbeitsstunden (zu je 11,00 €/h) machbar. Der Rest muss über Eigen- oder Fremdkapital finanziert werden. Voraussetzung für ein WLSB-Darlehen ist auch, dass der Pachtvertrag noch mindestens 25 Jahre läuft.

Der Gemeinderat nahm das Gutachten und die vorgeschlagenen Lärmsanierungsmaßnahmen zur Kenntnis.

Die Lärmsanierung des Schützenhauses ist Voraussetzung für eine Erweiterung des Neubaugebiets St. Wolfgang. Dem Gemeinderat lag ein Angebot des Planungsbüros Mquadrat für den Bebauungsplan St. Wolfgang II vor. Diese Planungsleistungen möchte der Gemeinderat erst dann vergeben, wenn die Lärmsanierung des Schützenhauses rechtlich und finanziell gesichert ist. In der Zwischenzeit wird sich die Verwaltung um Vergleichsangebote bemühen.

Schülerferienbetreuung in 2012

Die Grundschulkinder haben rund 13 Wochen Ferien im Schuljahr. Für berufstätige Eltern ist es oft schwierig, diese Zeit abzudecken.Die Verwaltung wurde von betroffenen Eltern um Prüfung gebeten, ob eine Betreuung von Schulkindern in den Sommerferien angeboten werden kann.
Ein früherer Versuch der Ferienbetreuung von Schulkindern im Kindergarten hat sich nicht bewährt.

Die Verwaltung schlug vor, in den zwei letzten Wochen im August 2012 (20.08. bis 31.08.2011) von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr die Betreuung von Grundschulkindern der Klassen 1 bis 3 anzubieten.
Die Betreuung würden Frau Karin Edler und Frau Angelin Gaißert  übernehmen. Mit diesem Duo könnte eine überaus qualifizierte Betreuung gewährleistet werden.

Die Kosten für die Betreuerinnen und Material liegen bei rund 2.000 €.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, die Schülerferienbetreuung probeweise in den Sommerferien 2012 in der Zeit vom 20. bis 31.08.2011 anzubieten. Die Gebühr pro Tag beträgt 12,00 €, bei Geschwisterkindern 12,00 € plus 8,00 € pro Tag. Es müssen mindestens 10 Kinder angemeldet werden.
Die Anmeldungen müssen wochenweise (nicht nur einzelne Tage) und verbindlich erfolgen.

 

Erneut: Schließung der Sickenbühlhalle und des Hallenbads vor den Weihnachtsferien

Das Thema wurde erneut auf die Tagesordnung gesetzt, weil die Vereine vermehrt um Ausnahmeregelungen anfragen und ein neuer Antrag des Schulleiters einging.

Der Vorsitzende verlas den Antrag des Schulleiters, nach dem in der Zeit vor den Weihnachtsferien insgesamt bis zu 24 Sportstunden an 8 Schultagen ausfallen würden. Sportunterricht darf nur ausfallen in Fällen höherer Gewalt wir z.B. Erkrankung der Lehrkraft oder Ausfall der Heizung. Die Grundschule beantragt daher eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Sickenbühlhalle in der Zeit vor den Weihnachtsferien.
Die anschließende Diskussion zeigte, dass einige Gemeinderäte den ursprünglichen Beschluss zu verlängerten Schließzeiten in Halle und Bad revidieren wollten. Andere bestanden auf konkreten Zahlen um zu sehen, was tatsächlich durch verlängerte Schließzeiten eingespart werden kann.
Nachdem dieses Thema bereits mehrfach diskutiert wurde, beschloss der Gemeinderat schließlich einstimmig, dass die Sickenbühlhalle und das Hallenbad in der Zeit vor den Weihnachtsferien geöffnet bleiben.

Bausachen:

Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen zu:

- Auffüllung auf dem Flurstück Nr. 1951, vor dem Dürnauer Wald, wenn und soweit die Ableitung des Oberflächenwassers von der L 1217 her bis in den nächsten Vorfluter gesichert ist;

- Neuaufteilung des Wohnhauses in der Schillerstraße 5, Bau einer Privatstraße und Errichtung von zwei neuen Stellplätzen; hier wurde auch die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.

- Errichtung eines Hackschnitzelsilos und Einbau einer Heizung in der Hauptstraße 55

- Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine betriebliche Kindertagesstätte, Firma IPM, Industrie- und Businesspark

- Erweiterung Outdoor-Tanks und Aufstellung eines Trebersilos auf dem Flurstück Nr. 29/1, Hauptstraße 35

Die Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens auf dem Flurstück Nr. 610, Mohrenberg wurde mit einer Stimmenthaltung abgelehnt.

Im Anschluss hatte der Gemeinderat die angenehme Aufgabe, über die Annahme von Spenden zu entscheiden.

Der Gemeinderat nahm die Spenden des Albwerks, der Kreissparkasse Göppingen (für den Martinimarkt), der Firma Bötzel (für die Grundschule) und der Firma Georg Moll, Tief- und Straßenbau an und bedankte sich dafür.

Ausbau der Autobahn A8

Der Vorsitzende erläuterte die vorgesehenen Maßnahmen an den Außenanlagen im Bereich Amtgasse bis Friedhof.

Entlang der Tunnelwand liegt der Abwasserkanal relativ hoch; hier soll ein Blocksteinsatz und eine zweireihige Natursteinmauer gesetzt werden, so dass die Fläche bepflanzt werden kann.

Die Treppe zum Friedhof wird entschärft und ist dann nicht mehr so steil.

Für die Begrünung der Tunnelwand ist eine Holzrankhilfe vorgesehen

Für den landwirtschaftlichen Weg bei der Amtgasse hat die Firma Lang ein Angebot über 12.000 € abgegeben. Dieses Angebot wird angenommen und der Auftrag an die Firma Lang vergeben.


 

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2011


Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der Presse.
Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2011 begrüßte Bürgermeister Schweikert Herrn Beißwenger von der Eislinger Wasserversorgungsgruppe /Kornberggruppe zu verschiedenen Themen der

Wasserversorgung
.
Die Verwaltung schlug vor, der Kornberggruppe weitere Aufgaben wie folgt zu übertragen:
Wasser-Hausanschlüsse
sollen künftig komplett durch die Kornberggruppe erledigt werden. Das heißt, von der Prüfung des Bauantrags bis zum tatsächlichen Hausanschluss ist die Bearbeitung in Händen der Kornberggruppe. Der Bauherr hat das Recht, den Tiefbauer zu beauftragen.

Vorteile:

- Verwendung einheitlicher gleicher Bauteile,

- komplette Abwicklung aus einer Hand,

- Erfassung des Bauwassers durch Bauwasserzähler,

- Einmessen sämtlicher Leitungen und Hausanschlüsse und Übertragung in das
  Geo-Informationssystem,

- standardisiertes Material mit entsprechend hohen Qualitätsstandards,

- Qualitätssicherung der Mauerdurchführungen.

Die Kontrolle über den Tiefbau nach Leitungseinlegung inklusive Grabenverfüllung und Straßenwiederherstellung erfolgt durch den Bauhof.

Die genannten Leistungen sind in der (bisherigen) Betriebsführung enthalten, verursachen also keine zusätzlichen Kosten; nur die direkte Leitungsverlegung wird nach Stundenaufwand berechnet, getrennt nach öffentlichem und privatem Bereich. Die Kornberggruppe arbeitet nicht gewinnorientiert. Auf die Materialkosten, die durch Einkauf großer Mengen relativ niedrig sind, werden 20% Zuschlag auf den Einkaufspreis für Lager- und Verwaltungsaufwand berechnet. Ein Hausanschluss mit 5 oder 6m Länge kostet zwischen 300 und 500 €; Anfahrtskosten werden mit 1,03 €/km abgerechnet (Werkstattfahrzeug).

Es wird angestrebt, dass die Kornberggruppe sämtliche Wasserzähler austauscht. Von der Kornberggruppe werden seit 1996 ausschließlich Ringkolbenzähler eingesetzt, die zum einen langlebiger und zum anderen genauer sind. Die Zähler sind aus Kunststoff und enthalten damit kein Blei. Diese Zähler kosten ca. 28,- Euro. Die von der Gemeinde Gruibingen bisher eingesetzten Flügelradzähler liegen bei ca. 10,- Euro. Die Kornberggruppe rechnet bei ihrer Kalkulation mit 12 Jahren. Herr Beißwenger meinte aber, dass die Nutzungsdauer deutlich länger sein kann. Die Refinanzierung der teureren Zähler ergebe sich, so Herr Beißwenger, mindestens nach 12 Jahren. Er wird die entsprechenden Preise der Gemeinde zukommen lassen. Es soll dann in einer Gegenüberstellung der Kosten die günstigere Lösung gefunden werden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Gemeinderat mitgeteilt.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, der Kornberggruppe ab sofort für zunächst ein Jahr alle Arbeiten zu übertragen, die bei Wasser-Hausanschlüssen (Neuanschluss und Sanierung) anfallen.

Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig, sämtliche Wasserzähler in Gruibingen durch die Kornberggruppe gegen Ringkolbenzähler austauschen zu lassen.

Beim Neubau des Wasserwerks 2009 wurde diskutiert, ob auf eine Chlorierung unseres Trinkwassers komplett verzichtet werden könnte. Aufgrund der Möglichkeit, das Netz zu chlorieren und der erheblichen Bedenken einzelner, hatte sich der Gemeinderat für eine Chlorierung entschieden, obwohl die Ultrafiltrationsanlage einwandfreies Trinkwasser liefert. Seit April 2011 wird nun versuchsweise auf eine Chlorierung verzichtet, da sich einige Wasserkunden über Chlorgeruch beschwert hatten. Herr Beißwenger berichtete hierzu, dass bisher alle Proben einwandfrei waren und es zu keinerlei Problemen kam. Der Gemeinderat soll über den Versuch in der nächsten Sitzung informiert werden. Wenn auf die Chlorierung auch künftig verzichtet wird, entfallen jährliche Kosten von ca. 2.500,- €. Bei positivem Gemeinderatsbeschluss erfolgt eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, bis auf weiteres auf die Chlorierung des Trinkwassers zu verzichten.

Durchmessen des Leitungsnetzes

Es haben sich wiederum sehr hohe Wasserverluste abgezeichnet. Der Nachtauslauf beträgt ca. 3 l/sek. Der Wasserverlust dürfte bei ca. 25.000 bis 30.000 m³ pro Jahr liegen. Dem Gemeinderat wurde eine Überprüfung des Leitungsnetzes durch Druckmessung empfohlen. Die Kosten für die Durchmessung des Leitungsnetzes werden ca. 5.000,- bis 6.000,- Euro betragen. Hinzu kommen dann die zu sanierenden Rohrbrüche. Nach der Durchmessung des Leitungsnetzes soll dann auch die Entscheidung fallen, wo die Wasserleitung im Jahr 2011 ausgetauscht werden soll.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das bestehende Leitungsnetz von der Kornberggruppe durchmessen zu lassen. Die Kornberggruppe wird ein Angebot für die Tiefbauarbeiten vorlegen.

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-       Erweiterung des Fahrrad-Verkaufsraums der Firma Bötzel, Amtgasse 8,
        Flurstücke Nrn. 154, 166, 166/1

-       Auffüllung von Bodenmaterial auf dem Flurstück Nr. 5456, Hans Staib
        unter folgenden Bedingungen: Die Zufuhr des Materials darf maximal 
        mit 3-achsigen Fahrzeugen mit einer Nutzlast von maximal 10t erfolgen.
        Etwaige Schäden an den Zufahrtswegen sind vom Verursacher auf dessen
        Kosten zu beseitigen.

-       Anbau an das bestehende Bankgebäude Amtgasse 2.

Die Errichtung einer Werbeanlage am Gebäude Mühlhauser Straße 23 durch die Firma Medienhaus Weber wurde als verunstaltend abgelehnt.

Über die Verkehrsplanung für die Ortsdurchfahrt im Bereich Maierhofstraße bis Amtgasse wurde lebhaft diskutiert.
Die vom Ingenieurbüro Mezger vorgelegte Planungsidee hatten wir beim Gemeinde-Informationstag der Bürgerschaft vorgestellt. Bedenken gab es von einigen Besuchern wegen der Durchfahrtsbreite. Es wurde befürchtet, dass insbesondere der landwirtschaftliche Verkehr erschwert werde. Ansonsten waren die Stimmen durchweg sehr positiv.

Die Verwaltung schlug nun vor, zunächst die direkt Betroffenen und anschließend die Bevölkerung insgesamt an der Planung zu beteiligen. Zum Einen  kann eine frühzeitige Beteiligung zu wichtigen Anregungen führen, zum Anderen wird deutlich, ob eine Umgestaltung der Hauptstraße in der Bürgerschaft auf Zustimmung stößt.

Die Mehrheit des Gemeinderats sprach sich dafür aus, zunächst eine aktuelle Bestandsaufnahme mit genauen Höhen als Planungsgrundlage fertigen zu lassen. Außerdem sollen zwei weitere Planungsbüros mit Gestaltungsentwürfen beauftragt werden.

BM Schweikert berichtete zum Stand der Bauarbeiten an der A8, dass der Tunnelbau zügig vorangeht. Anhand von Plänen zeigte er den Baufortschritt.
Die ursprünglich vorgesehene Feuerwehrzufahrt in der Amtgasse wurde aufgegeben. Dort befindet sich nur ein Notausgang für Personen, der nicht befahrbar ist.

Schwierig war bisher die Situation beim Friedhof. Hier wird vor der Tunnelwand eine 6,3 m hohe Natursteinmauer vor die eigentliche Tunnelwand gestellt. Aus Richtung Friedhof sind hier ca. 4 m Natursteinwand und 8 m Tunnelwand zu sehen. Kaschieren könnte man diese nur mit Bepflanzung auf Seiten des Friedhofs.
Der Weg zum Friedhof kann indes problemlos angelegt werden. Da sich dieser auf der vorgemauerten Natursteinwand befinden werde, muss die Gemeinde ein Geländer anbringen. Um den Höhenunterschied von ca. 3,5 m zu überwinden, wird es zur Unteren Schulgasse eine Brücke mit Stufen geben. Die Fortführung des Weges in Richtung Mühlhausen und ist als Wanderweg mit einer Breite von 1 m wahrscheinlich möglich.
Das Fußwegesystem wird bereits jetzt sehr rege angenommen. Besonders für Ältere sieht der Vorsitzende schöne Möglichkeiten zum Spaziergehen.

Beim Weg im Rufsteinhang gibt es noch nichts Neues.

Anschließend ging es um die Sanierung des Kindergartens.
Das Kindergartendach ist schadhaft und muss dringend saniert werden, bevor größere Schäden durch eindringendes Wasser entstehen.

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass diese Maßnahme im Haushaltsplan nicht enthalten und die Finanzierung daher nicht gesichert ist. Er war der Auffassung, dass angesichts sinkender Kinderzahlen eine Grundsatzplanung gemacht werden muss. Zu klären ist auch die weitere Planung zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren (interkommunale Lösung).

Der Gemeinderat vergab die Architektenleistung zur Sanierung des Kindergartens an Frau Opferkuch.

Über die Sitzung der Jagdgenossenschaft am 17. Mai berichtete der Vorsitzende, dass die Mehrheit der Jagdgenossen mehrheitlich der Auffassung war, dass die Gemeinde beim Winterdienst auf den landwirtschaftlich genutzten Wegen in der Pflicht sei. Das muss ggf. erneut im Gemeinderat behandelt werden. Für den Mittagstisch stellt die Jagdgenossenschaft weiterhin 2.500 € zur Verfügung. Für das kommende Jahr werden wiederum Mittel für den Feldwegebau beantragt. Von Herrn Förster Gerspacher werden die Ditzlingsteige und die Winterspreitsteige geprüft und beantragt. Ausgeführt wird natürlich zunächst nur ein Projekt.

Im Anschluss informierte Bürgermeister Schweikert über die Gruibinger Jubiläumstage am 07. und 08. Mai 2011.

Er bedankte sich ausdrücklich bei den Gemeinderäten Frau Hotzy, Frau Opferkuch, Herrn Esslinger und Herrn Straub für deren tatkräftige Unterstützung beim Gemeinde-Informationstag am 08. Mai. Diese Veranstaltung hatte im Vorfeld sehr viel Arbeit verursacht, die neben dem „Alltagsgeschäft“ zu bewältigen war. An dieser Stelle bedankte sich der Vorsitzende auch bei den Mitarbeitern im Rathaus, Kindergarten und Bauhof, die großen Anteil am Gelingen des Gemeinde-Informationstags hatten. An den Standorten Grundschule und Hallenbad, Kindergarten, Wasserversorgung Ditschental gab es zahlreiche Informationen für interessierte Bürger. Auch die Tunnelbaustelle konnte besichtigt werden, ein Angebot, dass zahlreiche Besucher nutzten.

Die Resonanz der Besucher war sehr positiv. Viele nahmen die Gelegenheit, kommunale Einrichtungen zu besichtigen, interessiert wahr und waren überrascht, welche Investitionen sich hier „verbergen“.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges forderte ein Gemeinderat, die Entwicklung des Gewerbegebiets Breitwiesen jetzt vehement voranzutreiben. Außerdem solle das Thema „Energie aus Windkraft“ in Gruibingen in Angriff genommen werden.
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Gewerbegebiet Breitwiesen derzeit durch die Bauarbeiten an der Autobahn in Anspruch genommen ist.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass es im Bereich An der Riese immer wieder zu gefährlichen Situationen wegen „Rechts vor links“ kommt. Um einen Hinweis im Mitteilungsblatt wurde gebeten.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach den Betreuungszeiten für Kinder unter drei Jahren. Unter Dreijährige können in Gruibingen von 7.30 bis 12.30 Uhr betreut werden. Mit diesen Betreuungszeiten sei es schwierig, eine Halbtagsbeschäftigung auszuüben, so der Gemeinderat. BM Schweikert erklärte, dass mit dem derzeitigen Beschäftigungsumfang der Erzieherinnen keine Erweiterung der Betreuungszeiten möglich ist.


 

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.05.2011


Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Herrn Schäfer als Vertreter der Presse.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2011 wies ein Zuhörer darauf hin, dass die Tempo-40-Schilder nicht sinnvoll im Ort aufgestellt sind. Besser sei ein Zusatz am Ortsschild, dass entlang der kompletten Ortsdurchfahrt Tempo 40 gilt.
Der Vorsitzende erklärte, dass das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde die Schilder aufgestellt hat. Er hat bereits darum gebeten, zum einen mehr Schilder und zum anderen an anderen Stellen aufzustellen. Das LRA vertritt die Auffassung, dass die Tempobeschränkung bis zur Aufhebung durch ein Verkehrszeichen gilt. Das heißt, das Schild muss nicht nach jeder Einmündung aufgestellt werden. Es wurden bisher zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Bebauungsplan Kauzengrund: Änderung im vereinfachten Verfahren: eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange, Beratung und Beschlussfassung Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung am 05.04.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Kauzengrund vom 09.11.1976, in Kraft am 25.03.1977, geändert mit Wirkung vom 17.10.1980, geändert mit Wirkung vom 04.03.1994 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des Baufensters auf dem Flurstück Nr. 3777/1 nach Norden und Ausweisung von Flächen für Garagen auf den Flurstücken Nr. 3777 und 3777/1.

Die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zulässig, da die Grundsätze der Planung nicht berührt sind.
Der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; Anregungen oder Bedenken wurden nicht geäußert.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund in der Fassung vom 21.03.2011 nach § 10, § 13 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung.

 

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-       Neubau Einfamilienhaus mit Doppel-Carport auf dem Flurstück Nr. 3777/1,
        St. Wolfgangweg 15

-       Wohnhausneubau mit Garage, Carport und Einliegerwohnung im Walter-Frieß-Weg,
        Flurstück Nr. 6558 im Kenntnisgabeverfahren, Befreiung Mindeststauraum vor Garage

-       Neubau eines Doppelhauses mit Garagen im UG auf dem Flurstück Nr. 6420,
        Bosslerstraße 14 im Kenntnisgabeverfahren; Befreiung Traufhöhe

Die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der bestehenden Schreinerei mit Lackiererei in eine mechanische Werkstatt, Erweiterung der Bürofläche und Einbau einer Betreiberwohnung in der Rechbergstraße 3, Flurstück Nr. 723 wurde abgelehnt: Das geplante 4. Geschoss ist städtebaulich nicht vertretbar.

Änderung der Kindergartengebühren für Kinder über drei Jahren

Die Kirchenleitungen und die Kindergartenträger in Baden-Württemberg sowie Gemeindetag und Städtetag haben eine gemeinsame Empfehlung für die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2011/12 bzw. 2012/13 ausgesprochen.
Angestrebt wird landesweit, 20 % der Betriebskosten durch Elternbeiträge zu decken. In Gruibingen lag der Kostendeckungsgrad 2009 bei ca. 13%; für 2010 weist das vorläufige Rechnungsergebnis einen Kostendeckungsgrad von 15,3% aus.

Die neuen Empfehlungen orientieren sich an den aktuellen Tariferhöhungen des TVöD (durchschnittlich 2% je Kindergartenjahr) und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrads.
Der Elternbeirat des Kindergartens wird zur geplanten Gebührenerhöhung gehört; die Stellungnahme des Elternbeirats wird nachgereicht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kindergartengebühren für Kinder über drei Jahren wie folgt zu erhöhen:

1.         Kindergartenjahr 2011/2012

Vorbehaltlich der Stellungnahme des Elternbeirats werden die Kindergartengebühren entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände mit Wirkung vom 01.09.2011 auf folgende Sätze erhöht:

89,00 € / Kind                      für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren

68,00 € / Kind                      für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren

45,00 € / Kind                      für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren

15,00 € / Kind                      für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren.           

 

2.         Kindergartenjahr 2012/2013

Vorbehaltlich der Stellungnahme des Elternbeirats werden die Kindergartengebühren entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände mit Wirkung vom 01.09.2012 auf folgende Sätze erhöht:

91,00 € / Kind                      für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren

70,00 € / Kind                      für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren

46,00 € / Kind                      für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren

15,00 € / Kind                      für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren.

Zuschläge für verlängerte Öffnungszeiten werden nicht erhoben.

Änderung der Feuerwehrsatzung

Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hatte in seiner letzten Sitzung infolge einer Gesetzesänderung die Feuerwehrsatzung überarbeitet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Feuerehrsatzung wie vorgelegt zu ändern.

 

Annahmen von Spenden

Im Anschluss freute sich der Gemeinderat über folgende Sachspenden:
Markus Arnold, Montagebau und Schreinerarbeiten, Sachspende Küche für den Jugendraum der Jugendfeuerwehr im Wert von 1.844,50 €;
Mario Wohlfarth, Montagebau, Sachspende Elektrogeräte und Armaturen im Wert von 629,15 € und Geldspende von 50,00 € für die Jugendfeuerwehr.

Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich für die großzügige Spende.

Einrichtung einer provisorischen Verkehrsführung Göppinger Straße

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Manfred Mezger vom Büro mquadrat.
Der Gemeinderat hatte bereits beschlossen, die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Göppinger Straße provisorisch herzustellen, um deren Wirksamkeit zu testen. Anhand eines Plans erläuterte Herr Mezger die vorgesehenen Maßnahmen. Die Mittelinsel kann nicht getestet werden, da für deren Realisierung eine Verbreiterung der Straße in Richtung Süden erforderlich ist.

Das Provisorium verursacht Kosten von ca. 4.800 € während einer Versuchslaufzeit von 3 Monaten. Jeder weitere Monat kostet rund 485,00 €.
Bei der Einmündung Im Gehren wird auch zu schnell gefahren; hier könnten vor dem bisherigen Bauhofgebäude 3 Bäume gepflanzt werden. Als Provisorium wird ein Versatz in Form einer Leitschwelle angebracht. Die provisorischen Elemente bestehen aus Leitboarden (ca. 15 cm hoch) und gelben Markierungen.
Die folgende Diskussion im Gemeinderat zeigte, dass die Erprobung mit dem Provisorium befürwortet wird. Die Grundstückszufahrten bleiben befahrbar; das Provisorium soll nach dem Jubiläumsfest für eine Probephase von 2 Monaten eingerichtet werden.

Eine Möglichkeit zur Umgestaltung der Hauptstraße im Bereich Einmündung Maierhofstraße bis Einmündung Amtgasse soll im Rahmen des Gemeinde-Informationstages am 08. Mai der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Verwaltung erhofft sich Rückmeldungen. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.


 

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.04.2011


Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Herrn Schäfer als Vertreter der Presse.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2011 wies ein Mitbürger darauf hin, dass im Jubiläumsjahr 2011 eine Ortsputzete angebracht gewesen wäre.

BM Schweikert meinte, dass im vergangenen Jahr eine Putzaktion stattgefunden hat. Er wird mit Schule, Kindergarten und den Vereinen Kontakt aufnehmen, damit eventuell entlang der Straßen noch eine kleinere Putzaktion durchgeführt wird.

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-       Neubau Einfamilienhaus auf bestehendem Kellergeschoss mit angrenzender
        Garage, Flurstück Nr. 224/1,

-       Satteldachaufbau mit Vordach auf vorhandener Flachdachgarage,
        August-Lämmle-Weg 14

-       Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Walter-Frieß-Weg,
        Flurstück Nr. 6566 im Kenntnisgabeverfahren,
        Befreiung Traufhöhe und Dachneigung Doppelgarage

-       Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Walter-Frieß-Weg,
        Flurstück Nr. 6572, im Kenntnisgabeverfahren,
        Befreiung Traufhöhe      

-       Bauvoranfrage: Neubau Doppelhaus in der Bosslerstraße 14,
        Flurstück Nr. 6420, Befreiung Traufhöhe und Dachneigung

     

Bebauungsplan Kauzengrund
Änderung im vereinfachten Verfahren
Der Bebauungsplan Kauzengrund vom 09.11.1976, in Kraft am 25.03.1977, geändert mit Wirkung vom 17.10.1980, geändert mit Wirkung vom 04.03.1994 soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des Baufensters auf dem Flurstück Nr. 3777/1 nach Norden und Ausweisung von Flächen für Garagen auf den Flurstücken Nr. 3777 und 3777/1. Die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zulässig, da die Grundsätze der Planung nicht berührt sind.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig,

a)        Der Bebauungsplan Kauzengrund wird im vereinfachten Verfahren nach
           § 13 BauGB geändert.
           Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des Baufensters
           auf dem Flurstück Nr. 3777/1 nach Norden und Ausweisung von
           Flächen für Garagen auf den Flurstücken Nr. 3777 und 3777/1.

b)        Der Änderungsentwurf in der Fassung vom 21.03.2011 wird gebilligt.

c)        Anstelle der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, 
           der öffentlichen Auslegung und der herkömmlichen Behördenbeteiligung
           tritt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten
           Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Vergabe Baumpflegearbeiten
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 01.03.2011 beschlossen, die Preise der Anbieter Halm und Epple nochmals bezüglich des Baums Nr. 3 am Standort Feuerwehr überprüfen zu lassen und eine modifizierte Anfrage im Hinblick auf die Gehölzentsorgung zu stellen. Die Vergabe der Arbeiten könne dann in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

BM Schweikert gab nun bekannt, beim Baum Nr. 3 am Standort Feuerwehr ein Rechenfehler seitens der Firma Epple vorliegt. Die Baumpflege ist aus Gründen der Verkehrssicherheit  erforderlich. Es werden Baumpflegemaßnahmen, Kronensicherungen und Entlastungsschnitte durchgeführt. Die Arbeiten werden zur Hälfte in diesem Jahr und zur Hälfte im Jahr  2012 erledigt. Der Gesamtauftrag liegt bei 12.500 € inklusive MWSt. In diesem Jahr werden ca.7.500 € anfallen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Baumpflegearbeiten an die Firma Halm zu vergeben.

 

Geländer Hohlbach Im Bereich Hauptstraße / Einmündung An der Riese
Bei Grünpflegearbeiten am Buswartehäuschen Einmündung Hauptstraße/An der Riese musste festgestellt werden, dass das Geländer nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es war lediglich ein Rundrohr ohne Füllung vorhanden. Der Bauhof hatte eine provisorische Füllung angebracht. Die Bau- und Kunstschlosserei Moll hat einen Vorschlag und ein Angebot eingereicht. Wegen der zu geringen Höhe muss auf dem stehenden Rundrohr ein Handlauf angebracht werden. Außerdem sind die Füllelemente entsprechend der gesetzlichen Vorschriften herzustellen.

Da das fehlende Geländer erst nach Entfernung der Büsche offenkundig wurde, sind im Haushaltsplan für diese Maßnahme keine Mittel enthalten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gewünscht, Vergleichsangebote einzuholen.

Nachdem mehrere Geländer sanierungsbedürftig sind, wurde auch die Meinung vertreten, dass in diesem Zusammenhang alle Geländer in Gruibingen überprüft und ggf. saniert werden sollten.

Nachdem weder der Antrag, Vergleichsangebote einzuholen noch der Antrag, die Sanierung des Geländers im Bereich Hauptstraße / An der Riese zu vergeben, die erforderliche Mehrheit im Gremium fand, wurde die Entscheidung vertagt.

 

Annahmen von Spenden
Im Anschluss freute sich der Gemeinderat, die Sachspenden des Elternbeirats des Kindergartens (Bücher im Wert von 328,30 € und 2 Biertisch-Garnituren im Wert von 40,15 €) für den Kindergarten anzunehmen.


Bemessungsgrundlage der gesplitteten Abwassergebühr
Im Rahmen der Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ ist die „Bestimmung über die Bemessung der Niederschlagswassergebühr“ in die Abwassersatzung aufzunehmen. Das Ergebnis der  Globalberechnung wird in die neue Satzung übernommen (aktuellen Mustersatzungen für Abwasser und Wasser des Gemeindetags). Der Vorschlag wurde von den Kämmerern der Gemeinden im oberen Filstal empfohlen und entspricht exakt den Bestimmungen der Mustersatzung.

Um Rechtssicherheit bei der Ermittlung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ zu haben und um die Einheitlichkeit der Satzungen im Verbandsgebiet zu gewährleisten, sollten sich die Gemeinderatsgremien vorab auf diese Bestimmung festlegen, so der Vorsitzende.

Ein Gemeinderat wollte wissen, wer die Oberflächenentwässerung der Landesstraße bezahlt. BM Schweikert erklärte, dass diese Kosten im Rahmen von Pauschalverträgen von den Gemeinden getragen werden.

Auf die Frage eines anderen Gemeinderats nach dem Zeitplan für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erläuterte der Vorsitzende, dass die Befliegung beendet ist und derzeit die Ergebnisse der Befliegung ausgewertet werden. Bis zu den Sommerferien sollen die Ergebnisse vorliegen und die Befragung der Gebührenpflichtigen erfolgen. Auch das Infomobil wird dann bereitstehen.

Ein Ratsmitglied wünschte, dass  Zisternen ab 500 l und nicht erst ab 2.000 l berücksichtigt werden (§ 41Abs 4 letzter Satz).

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr entsprechend der vorgelegten Fassung von § 41 festzulegen.

 

Verwendung des Reinertrags der Jagdgenossenschaft
BM Schweikert informierte das Gremium über die bisher eingegangenen Vorschläge zur Verwendung des Reinertrags der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft wird in nichtöffentlicher Sitzung am 17.05.2011 darüber entscheiden.

Der Gemeinderat hatte keine weiteren Vorschläge und nahm zustimmend Kenntnis.

 

Sanierung des Gehwegs zwischen Kupfergasse und Lammhof
Zur Sanierung des Gehwegs lagen dem Gremium zwei Varianten vor: Bei einem Austausch der Rabattensteine auf einer Länge von ca. 22 m ist mit Kosten von brutto 2.513,39 € zu rechnen. Wenn zusätzlich Asphaltbelag im gesamten Gehwegbereich zwischen Kupfergasse und Lammhof (ca. 40 m²) eingebaut wird, sind zusätzlich 5.411,55 € anzusetzen.
Der Gemeinderat beschloss, dass der Bauausschuss die Entscheidung treffen soll.

Bekanntgaben und Sonstiges
Der Vorsitzende gab folgendes bekannt:

-       Das Regierungspräsidium bittet anlässlich des Tages des Ehrenamts 
        um Vorschläge für die Verleihung des Verdienstordens der
        Bundesrepublik Deutschland.

-       Das Landratsamt bittet um Benennung verdienter Bürgerinnen und Bürger,
        die sich ehrenamtlich in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient
        gemacht haben, jedoch bisher noch nicht im Fokus einer öffentlichen Ehrung
        stehen (für Einladungen zu besonderen Anlässen wie z.B. Neujahrsempfänge)

-       Das Regierungspräsidium gibt bekannt, dass der Lämmerbuckeltunnel
        saniert wird und deshalb der Streckenabschnitt zwischen den
        Anschlussstellen Mühlhausen und Merklingen durchgehend
        von Freitagabend, 22.00 Uhr bis Sonntagabend, 21.00 Uhr in
        Fahrtrichtung Ulm an folgenden Wochenenden gesperrt wird:
        25.-27.03., 01.-03.04., 08.-10.04., 06.-08.05., 03.-05.06.2011.

-       Die Bücherei im Martinshaus soll künftig als gemeinnütziger Verein geführt werden.

-       Die Auswertung der Kaufverträge 2009/2010 zur Ermittlung der 
        Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 wird in bewährter
        Weise Herr Hans Straub übernehmen.

-       Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf diverses hingewiesen, so z.B.
        auf den fehlenden Baum am Schwimmbad,

-       Oder auch darauf, dass Schäden an Feldwegen von den Verursachern zu 
        beseitigen sind und diese auch die Kosten zu tragen haben.

 


 

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