Gruibingen, 20.12.2011
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Länger zurückliegende Sitzungen
Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die
Gemeinderäte, einige Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der
Presse. BM Schweikert begrüßte Herrn Wolfgang Hanold und Herrn Johann
Straub, die für ihre Blutspenden geehrt wurden. Herr Daniel
Daubenschütz, der ebenfalls geehrt werden sollte, konnte an der Sitzung
nicht teilnehmen. Blutspenden sind mehr denn je wichtig und wertvoll, da Blut nicht nur für
Unfallopfer, sondern zunehmend für die Behandlung krebskranker Menschen benötigt
wird. Für 10 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden zur Rettung von
Schwerkranken und Verletzten wird Herrn Wolfgang Hanold die
Blutspender-Ehrennadel in Gold als Zeichen hoher Anerkennung und besonderen
Dankes verliehen. Mit der in selbstloser Weise stets bewiesenen
Opferbereitschaft konnte vielen leidenden Menschen geholfen werden. Darüber
hinaus hat die beispielhafte Haltung dazu beigetragen, das gemeinnützige Werk
des Deutschen Roten Kreuzes zu fördern. Herr Johann Straub erhielt die goldene Ehrennadel mit Lorbeerkranz und
eingravierter Spendenzahl für 25 Blutspenden. BM Schweikert überreichte je ein Präsent der Gemeinde. Der Vorsitzende begrüßte Herrn Rüdiger Moll von der KBS in Bad Boll. Herr
Moll erläuterte anhand einer PowerPoint Präsentation die Kalkulation der
Abwassergebühr. Die bisherige –einheitliche- Abwassergebühr hat nicht
differenziert zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die nun vorliegende Kalkulation umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren (2010 bis
2012). Für diesen Zeitraum ergeben sich Aufwendungen von rund 1.030.000 €, die
mit rund 65 % auf die Schmutzwasserentsorgung und mit knapp 22 % auf die
Niederschlagswasserentsorgung entfallen. Die verbleibenden 13 % sind nicht
entgeltfähig. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Schmutzwassermenge
zugrunde zu legen, die in 2010 konkret abgerechnet wurde. Die Verwaltung wird
die Schmutzwassermenge 2010 ermitteln und diese Zahl der 3-Jahres-Kalkulation
zugrunde legen. Im Anschluss erläuterte Herr Rauscher von der Anwaltskanzlei Mohring und
Kollegen die aktuelle Globalberechnung Abwasser. Herr Rauscher erklärte, dass die Globalberechnung die Grundlage für die
Erhebung von Beiträgen bildet. Im Gegensatz zu den Gebühren, die ganz konkret
für den Verbrauch bzw. die Nutzung der Kläranlage erhoben werden, sind Beiträge
grundsätzlich einmalig für die Herstellung des Anschlusses an die
Abwasserbeseitigung zu bezahlen. Dabei umfasst der Kanalbeitrag die Kosten der
gesamten Kanalisation (Ortskanalisation); der Klärbeitrag umfasst die Kosten der
Kläranlage, Sammler und Regenrückhaltebecken, jeweils bis zum Planzieljahr
2020. In die Globalberechnung fließen alle Kosten ein, die bisher für die
Abwasserbeseitigung angefallen sind und werden ins Verhältnis gesetzt zu allen
Flächen, die bisher und (nach dem Flächennutzungsplan auch künftig) die
Abwasserbeseitigung nutzen. Nachdem die letzte Globalberechnung von 1993 stammt, war zu erwarten, dass
der Beitragssatz steigen wird: Zum einen sind in der Zwischenzeit erhebliche
Kosten angefallen, zum anderen waren die Flächen 1993 sehr großzügig bemessen
und stellen sich heute eher kleiner dar. Die einzubeziehenden Flächen wurden mit
dem Büro Mquadrat ermittelt; nach § 33 der Satzung wird die Nutzungsfläche als
Verteilungsmaßstab genommen, das heißt Grundstücksfläche multipliziert mit einem
Nutzungsfaktor, der sich im wesentlichen an der „Ausnutzbarkeit“ des Grundstücks
orientiert. Für die Ermittlung des Anlagevermögens wurden dieselben Werte wie bei der
Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr angesetzt. Mit der Globalberechnung ergibt sich nun eine Erhöhung des Kanalbeitrags von
2,20 €/m² auf 3,63 €/m² und des Klärbeitrags von 1,89 €/m² auf 1,93/m²
€/m². Der Gemeinderat war der Auffassung, dass die Globalberechnung alle 5 Jahre
aktualisiert werden sollte. Dem stehen allerdings hohe Kosten für die
Aktualisierung entgegen. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Neuanschlüssen
pro Jahr. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der Globalberechnung. Die nun neu zu beschließende Abwassersatzung lag dem Gremium vor. Sie hält sich streng an das Muster des Gemeindetags. Nach der Bekanntgabe des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung und der
Bürgerfragestunde beriet der Gemeinderat über einen Antrag der Feuerwehr auf
Bezuschussung von Erholungsaufenthalten geehrter Feuerwehr-Angehöriger im
Feuerwehr-Erholungsheim St. Florian. Nach der Kostenaufstellung der
Feuerwehr müssen ca. 10.300 € bereitgestellt werden. Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die angespannte Haushaltslage verwiesen.
Andererseits wird die Arbeit der Feuerwehrleute hoch geschätzt. Nach der angeregten Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich,
eine Woche Aufenthalt in St. Florian ohne Berücksichtigung der Mitgliedsjahre
ohne Eigenanteil zu finanzieren. Die Erholungsaufenthalte sollen auf 2 Jahre
verteilt werden. Der Antrag der Helfervereinigung des THW auf Jugendförderung wurde bis
zur Sitzung des Verwaltungsausschusses im Januar 2012 vertagt. Zur Beratung des Waldwirtschaftsplans 2012 begrüßte BM Schweikert
Herrn Martin Gerspacher vom Forstrevier Bad Boll. Bei der Buche ist eine Schadenzunahme von 5% festzustellen, ansonsten ist die
Artenmischung in den Gruibinger Wäldern Garant dafür, dass weniger Schäden
entstehen. Auf die Frage eines Gemeinderats nach der Nachhaltigkeit der
Waldbewirtschaftung meinte Herr Gerspacher, dass in den Forstämtern zum Teil
diskutiert wird, ob die Einschlagmengen zu hoch sind. Der Gemeinderat stimmte dem Waldwirtschaftsplan 2012 einstimmig
zu. Der Gemeinderat bedankte sich für die Spenden der Lammbrauerei
Hilsenbeck, des Landgasthofs "Deutsches Haus" und der Raiffeisenbank
Gruibingen und beschloss einstimmig, diese anzunehmen. |
Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die
Gemeinderäte, ca. 12 Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der Presse. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.11.2011 hatte der Gemeinderat
beschlossen, nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Schnellbahntrasse zu
klagen. Nachdem die anwesenden Zuhörer keine Fragen an das Gremium hatten, begrüßte
Bürgermeister Schweikert Herrn Horst Reber. Herr Reber ist Diplom-Ingenieur und
Architekt und amtlich bestellter Sachverständiger für zivile Schießstätten. Herr
Reber stellte das Lärmgutachten zum Schützenhaus vor. An vier
verschiedenen Messpunkten wurden Lärmmessungen vorgenommen. Dabei wurde die
lauteste Kombination aus Waffe und Munition mit einer sehr hohen Schusszahl
zugrunde gelegt. Die höchsten Werte wurden beim Punkt MP1 (Richtung St. Wolfgang
II) und MP3 gemessen. Dort sind die zulässigen Höchstwerte um bis zu 20 dB
überschritten (6 dB = Halbe Lautstärke). Bei MP2 und MP4 sind die Grenzwerte
auch überschritten. Herr Reber erläuterte die Entstehung des Schießlärms; zum
einen direkt an der Mündung der Waffe, zum zweiten durch den Überschallflug der
Kugel und zum dritten bei Auftreffen des Geschosses. Die Lärmreduzierung um bis
zu 20 dB ist machbar mit verschiedenen baulichen Maßnahmen. Die Kosten für die
mindestens durchzuführenden Maßnahmen (Lärmschutz, Änderung der Geschossfänge
und Nebenkosten) betragen ca. 101.000 € brutto. 30 % der förderfähigen Kosten
werden vom WLSB getragen, an Eigenleistungen wären 1.000 bis 1.400
Arbeitsstunden (zu je 11,00 €/h) machbar. Der Rest muss über Eigen- oder
Fremdkapital finanziert werden. Voraussetzung für ein WLSB-Darlehen ist auch,
dass der Pachtvertrag noch mindestens 25 Jahre läuft. Der Gemeinderat nahm das Gutachten und die vorgeschlagenen
Lärmsanierungsmaßnahmen zur Kenntnis. Die Lärmsanierung des Schützenhauses ist Voraussetzung für eine Erweiterung
des Neubaugebiets St. Wolfgang. Dem Gemeinderat lag ein Angebot des
Planungsbüros Mquadrat für den Bebauungsplan St. Wolfgang II vor. Diese
Planungsleistungen möchte der Gemeinderat erst dann vergeben, wenn die
Lärmsanierung des Schützenhauses rechtlich und finanziell gesichert ist. In der
Zwischenzeit wird sich die Verwaltung um Vergleichsangebote bemühen. Schülerferienbetreuung in 2012 Die Grundschulkinder haben rund 13 Wochen Ferien im Schuljahr. Für
berufstätige Eltern ist es oft schwierig, diese Zeit abzudecken.Die Verwaltung
wurde von betroffenen Eltern um Prüfung gebeten, ob eine Betreuung von
Schulkindern in den Sommerferien angeboten werden kann. Die Verwaltung schlug vor, in den zwei letzten Wochen im August 2012 (20.08.
bis 31.08.2011) von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr die
Betreuung von Grundschulkindern der Klassen 1 bis 3 anzubieten. Die Kosten für die Betreuerinnen und Material liegen bei rund 2.000 €. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, die Schülerferienbetreuung
probeweise in den Sommerferien 2012 in der Zeit vom 20. bis 31.08.2011
anzubieten. Die Gebühr pro Tag beträgt 12,00 €, bei Geschwisterkindern 12,00 €
plus 8,00 € pro Tag. Es müssen mindestens 10 Kinder angemeldet werden. Erneut: Schließung der Sickenbühlhalle und des Hallenbads vor den
Weihnachtsferien Das Thema wurde erneut auf die Tagesordnung gesetzt, weil die Vereine
vermehrt um Ausnahmeregelungen anfragen und ein neuer Antrag des Schulleiters
einging. Der Vorsitzende verlas den Antrag des Schulleiters, nach dem in der Zeit vor
den Weihnachtsferien insgesamt bis zu 24 Sportstunden an 8 Schultagen ausfallen
würden. Sportunterricht darf nur ausfallen in Fällen höherer Gewalt wir z.B.
Erkrankung der Lehrkraft oder Ausfall der Heizung. Die Grundschule beantragt
daher eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Sickenbühlhalle in der Zeit vor
den Weihnachtsferien. Bausachen: Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen zu: - Auffüllung auf dem Flurstück Nr. 1951, vor dem Dürnauer Wald, wenn und
soweit die Ableitung des Oberflächenwassers von der L 1217 her bis in den
nächsten Vorfluter gesichert ist; - Neuaufteilung des Wohnhauses in der Schillerstraße 5, Bau einer
Privatstraße und Errichtung von zwei neuen Stellplätzen; hier wurde auch die
sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt. - Errichtung eines Hackschnitzelsilos und Einbau einer Heizung in der
Hauptstraße 55 - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine betriebliche Kindertagesstätte,
Firma IPM, Industrie- und Businesspark - Erweiterung Outdoor-Tanks und Aufstellung eines Trebersilos auf dem
Flurstück Nr. 29/1, Hauptstraße 35 Die Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens auf dem Flurstück Nr.
610, Mohrenberg wurde mit einer Stimmenthaltung abgelehnt. Im Anschluss hatte der Gemeinderat die angenehme Aufgabe, über die Annahme
von Spenden zu entscheiden. Der Gemeinderat nahm die Spenden des Albwerks, der Kreissparkasse Göppingen
(für den Martinimarkt), der Firma Bötzel (für die Grundschule) und der Firma
Georg Moll, Tief- und Straßenbau an und bedankte sich dafür. Ausbau der Autobahn A8 Der Vorsitzende erläuterte die vorgesehenen Maßnahmen an den
Außenanlagen im Bereich Amtgasse bis Friedhof. Entlang der Tunnelwand liegt der Abwasserkanal relativ hoch; hier soll ein
Blocksteinsatz und eine zweireihige Natursteinmauer gesetzt werden, so dass die
Fläche bepflanzt werden kann. Die Treppe zum Friedhof wird entschärft und ist dann nicht mehr so steil. Für die Begrünung der Tunnelwand ist eine Holzrankhilfe vorgesehen Für den landwirtschaftlichen Weg bei der Amtgasse hat die Firma Lang ein
Angebot über 12.000 € abgegeben. Dieses Angebot wird angenommen und der Auftrag
an die Firma Lang vergeben. |
Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die
Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Frau Kienle als Vertreterin der Presse. Vorteile: - Verwendung einheitlicher gleicher Bauteile, - komplette Abwicklung aus einer Hand, - Erfassung des Bauwassers durch Bauwasserzähler, - Einmessen sämtlicher Leitungen und Hausanschlüsse und Übertragung in das
- standardisiertes Material mit entsprechend hohen Qualitätsstandards, - Qualitätssicherung der Mauerdurchführungen. Die Kontrolle über den Tiefbau nach Leitungseinlegung inklusive
Grabenverfüllung und Straßenwiederherstellung erfolgt durch den Bauhof. Die genannten Leistungen sind in der (bisherigen) Betriebsführung enthalten,
verursachen also keine zusätzlichen Kosten; nur die direkte Leitungsverlegung
wird nach Stundenaufwand berechnet, getrennt nach öffentlichem und privatem
Bereich. Die Kornberggruppe arbeitet nicht gewinnorientiert. Auf die
Materialkosten, die durch Einkauf großer Mengen relativ niedrig sind, werden 20%
Zuschlag auf den Einkaufspreis für Lager- und Verwaltungsaufwand berechnet. Ein
Hausanschluss mit 5 oder 6m Länge kostet zwischen 300 und 500 €; Anfahrtskosten
werden mit 1,03 €/km abgerechnet (Werkstattfahrzeug). Es wird angestrebt, dass die Kornberggruppe sämtliche Wasserzähler
austauscht. Von der Kornberggruppe werden seit 1996 ausschließlich
Ringkolbenzähler eingesetzt, die zum einen langlebiger und zum anderen genauer
sind. Die Zähler sind aus Kunststoff und enthalten damit kein Blei. Diese Zähler
kosten ca. 28,- Euro. Die von der Gemeinde Gruibingen bisher eingesetzten
Flügelradzähler liegen bei ca. 10,- Euro. Die Kornberggruppe rechnet bei ihrer
Kalkulation mit 12 Jahren. Herr Beißwenger meinte aber, dass die Nutzungsdauer
deutlich länger sein kann. Die Refinanzierung der teureren Zähler ergebe sich,
so Herr Beißwenger, mindestens nach 12 Jahren. Er wird die entsprechenden Preise
der Gemeinde zukommen lassen. Es soll dann in einer Gegenüberstellung der Kosten
die günstigere Lösung gefunden werden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem
Gemeinderat mitgeteilt. Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig, sämtliche Wasserzähler in
Gruibingen durch die Kornberggruppe gegen Ringkolbenzähler austauschen zu
lassen. Beim Neubau des Wasserwerks 2009 wurde diskutiert, ob auf eine
Chlorierung unseres Trinkwassers komplett verzichtet werden könnte.
Aufgrund der Möglichkeit, das Netz zu chlorieren und der erheblichen Bedenken
einzelner, hatte sich der Gemeinderat für eine Chlorierung entschieden, obwohl
die Ultrafiltrationsanlage einwandfreies Trinkwasser liefert. Seit April 2011
wird nun versuchsweise auf eine Chlorierung verzichtet, da sich einige
Wasserkunden über Chlorgeruch beschwert hatten. Herr Beißwenger berichtete
hierzu, dass bisher alle Proben einwandfrei waren und es zu keinerlei Problemen
kam. Der Gemeinderat soll über den Versuch in der nächsten Sitzung informiert
werden. Wenn auf die Chlorierung auch künftig verzichtet wird, entfallen
jährliche Kosten von ca. 2.500,- €. Bei positivem Gemeinderatsbeschluss erfolgt
eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Durchmessen des Leitungsnetzes Es haben sich wiederum sehr hohe Wasserverluste abgezeichnet. Der
Nachtauslauf beträgt ca. 3 l/sek. Der Wasserverlust dürfte bei ca. 25.000 bis
30.000 m³ pro Jahr liegen. Dem Gemeinderat wurde eine Überprüfung des
Leitungsnetzes durch Druckmessung empfohlen. Die Kosten für die Durchmessung des
Leitungsnetzes werden ca. 5.000,- bis 6.000,- Euro betragen. Hinzu kommen dann
die zu sanierenden Rohrbrüche. Nach der Durchmessung des Leitungsnetzes soll
dann auch die Entscheidung fallen, wo die Wasserleitung im Jahr 2011
ausgetauscht werden soll. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das bestehende Leitungsnetz von der
Kornberggruppe durchmessen zu lassen. Die Kornberggruppe wird ein Angebot für
die Tiefbauarbeiten vorlegen. Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein
Einvernehmen: - Erweiterung des
Fahrrad-Verkaufsraums der Firma Bötzel, Amtgasse 8,
- Auffüllung von Bodenmaterial auf dem
Flurstück Nr. 5456, Hans Staib - Anbau an das bestehende Bankgebäude
Amtgasse 2. Die Errichtung einer Werbeanlage am Gebäude Mühlhauser Straße 23 durch die
Firma Medienhaus Weber wurde als verunstaltend abgelehnt. Über die Verkehrsplanung für die Ortsdurchfahrt im Bereich Maierhofstraße
bis Amtgasse wurde lebhaft diskutiert. Die Verwaltung schlug nun vor, zunächst die direkt Betroffenen und
anschließend die Bevölkerung insgesamt an der Planung zu beteiligen. Zum
Einen kann eine frühzeitige Beteiligung zu wichtigen Anregungen führen,
zum Anderen wird deutlich, ob eine Umgestaltung der Hauptstraße in der
Bürgerschaft auf Zustimmung stößt. Die Mehrheit des Gemeinderats sprach sich dafür aus, zunächst eine aktuelle
Bestandsaufnahme mit genauen Höhen als Planungsgrundlage fertigen zu lassen.
Außerdem sollen zwei weitere Planungsbüros mit Gestaltungsentwürfen beauftragt
werden. BM Schweikert berichtete zum Stand der Bauarbeiten an der A8, dass der
Tunnelbau zügig vorangeht. Anhand von Plänen zeigte er den
Baufortschritt. Schwierig war bisher die Situation beim Friedhof. Hier wird vor der
Tunnelwand eine 6,3 m hohe Natursteinmauer vor die eigentliche Tunnelwand
gestellt. Aus Richtung Friedhof sind hier ca. 4 m Natursteinwand und 8 m
Tunnelwand zu sehen. Kaschieren könnte man diese nur mit Bepflanzung auf Seiten
des Friedhofs. Beim Weg im Rufsteinhang gibt es noch nichts Neues. Anschließend ging es um die Sanierung des Kindergartens. Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass diese Maßnahme im Haushaltsplan nicht
enthalten und die Finanzierung daher nicht gesichert ist. Er war der Auffassung,
dass angesichts sinkender Kinderzahlen eine Grundsatzplanung gemacht werden
muss. Zu klären ist auch die weitere Planung zur Betreuung von Kindern unter
drei Jahren (interkommunale Lösung). Der Gemeinderat vergab die Architektenleistung zur Sanierung des
Kindergartens an Frau Opferkuch. Über die Sitzung der Jagdgenossenschaft am 17. Mai berichtete der
Vorsitzende, dass die Mehrheit der Jagdgenossen mehrheitlich der Auffassung war,
dass die Gemeinde beim Winterdienst auf den landwirtschaftlich genutzten Wegen
in der Pflicht sei. Das muss ggf. erneut im Gemeinderat behandelt werden. Für
den Mittagstisch stellt die Jagdgenossenschaft weiterhin 2.500 € zur Verfügung.
Für das kommende Jahr werden wiederum Mittel für den Feldwegebau beantragt. Von
Herrn Förster Gerspacher werden die Ditzlingsteige und die Winterspreitsteige
geprüft und beantragt. Ausgeführt wird natürlich zunächst nur ein Projekt. Im Anschluss informierte Bürgermeister Schweikert über die Gruibinger
Jubiläumstage am 07. und 08. Mai 2011. Er bedankte sich ausdrücklich bei den Gemeinderäten Frau Hotzy, Frau
Opferkuch, Herrn Esslinger und Herrn Straub für deren tatkräftige Unterstützung
beim Gemeinde-Informationstag am 08. Mai. Diese Veranstaltung hatte im Vorfeld
sehr viel Arbeit verursacht, die neben dem „Alltagsgeschäft“ zu bewältigen war.
An dieser Stelle bedankte sich der Vorsitzende auch bei den Mitarbeitern im
Rathaus, Kindergarten und Bauhof, die großen Anteil am Gelingen des
Gemeinde-Informationstags hatten. An den Standorten Grundschule und Hallenbad,
Kindergarten, Wasserversorgung Ditschental gab es zahlreiche Informationen für
interessierte Bürger. Auch die Tunnelbaustelle konnte besichtigt werden, ein
Angebot, dass zahlreiche Besucher nutzten. Die Resonanz der Besucher war sehr positiv. Viele nahmen die Gelegenheit,
kommunale Einrichtungen zu besichtigen, interessiert wahr und waren überrascht,
welche Investitionen sich hier „verbergen“. Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges forderte ein
Gemeinderat, die Entwicklung des Gewerbegebiets Breitwiesen jetzt vehement
voranzutreiben. Außerdem solle das Thema „Energie aus Windkraft“ in Gruibingen
in Angriff genommen werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass es im Bereich An der Riese
immer wieder zu gefährlichen Situationen wegen „Rechts vor links“ kommt. Um
einen Hinweis im Mitteilungsblatt wurde gebeten. Ein Gemeinderat erkundigte sich nach den Betreuungszeiten für Kinder unter
drei Jahren. Unter Dreijährige können in Gruibingen von 7.30 bis 12.30 Uhr
betreut werden. Mit diesen Betreuungszeiten sei es schwierig, eine
Halbtagsbeschäftigung auszuüben, so der Gemeinderat. BM Schweikert erklärte,
dass mit dem derzeitigen Beschäftigungsumfang der Erzieherinnen keine
Erweiterung der Betreuungszeiten möglich ist. |
Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die
Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Herrn Schäfer als Vertreter der
Presse. Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2011
wies ein Zuhörer darauf hin, dass die Tempo-40-Schilder nicht sinnvoll im Ort
aufgestellt sind. Besser sei ein Zusatz am Ortsschild, dass entlang der
kompletten Ortsdurchfahrt Tempo 40 gilt. Bebauungsplan Kauzengrund: Änderung im vereinfachten Verfahren:
eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange, Beratung und Beschlussfassung
Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung am 05.04.2011 beschlossen,
den Bebauungsplan Kauzengrund vom 09.11.1976, in Kraft am 25.03.1977, geändert
mit Wirkung vom 17.10.1980, geändert mit Wirkung vom 04.03.1994 im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB ist zulässig, da die Grundsätze der Planung nicht berührt sind. Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund in
der Fassung vom 21.03.2011 nach § 10, § 13 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als
Satzung. Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen: - Neubau Einfamilienhaus mit
Doppel-Carport auf dem Flurstück Nr. 3777/1,
- Wohnhausneubau mit Garage, Carport und
Einliegerwohnung im Walter-Frieß-Weg,
- Neubau eines Doppelhauses mit Garagen
im UG auf dem Flurstück Nr. 6420, Die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der bestehenden Schreinerei mit
Lackiererei in eine mechanische Werkstatt, Erweiterung der Bürofläche und Einbau
einer Betreiberwohnung in der Rechbergstraße 3, Flurstück Nr. 723 wurde
abgelehnt: Das geplante 4. Geschoss ist städtebaulich nicht vertretbar. Änderung der Kindergartengebühren für Kinder über drei Jahren Die Kirchenleitungen und die Kindergartenträger in Baden-Württemberg sowie
Gemeindetag und Städtetag haben eine gemeinsame Empfehlung für die
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2011/12 bzw. 2012/13
ausgesprochen. Die neuen Empfehlungen orientieren sich an den aktuellen Tariferhöhungen des
TVöD (durchschnittlich 2% je Kindergartenjahr) und bewirken damit keine
grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrads. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kindergartengebühren für Kinder
über drei Jahren wie folgt zu erhöhen: 1. Kindergartenjahr
2011/2012 Vorbehaltlich der Stellungnahme des Elternbeirats werden die
Kindergartengebühren entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der
kommunalen Landesverbände mit Wirkung vom 01.09.2011 auf folgende Sätze
erhöht: 89,00 € /
Kind
für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren 68,00 € /
Kind
für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren 45,00 € /
Kind
für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren 15,00 € /
Kind
für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18
Jahren. 2. Kindergartenjahr
2012/2013 Vorbehaltlich der Stellungnahme des Elternbeirats werden die
Kindergartengebühren entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der
kommunalen Landesverbände mit Wirkung vom 01.09.2012 auf folgende Sätze
erhöht: 91,00 € /
Kind
für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren 70,00 € /
Kind
für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren 46,00 € /
Kind
für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren 15,00 € /
Kind
für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Zuschläge für verlängerte Öffnungszeiten werden nicht erhoben. Änderung der Feuerwehrsatzung Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hatte in seiner letzten Sitzung
infolge einer Gesetzesänderung die Feuerwehrsatzung überarbeitet. Annahmen von Spenden Im Anschluss freute sich der Gemeinderat über folgende Sachspenden: Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich für die großzügige
Spende. Einrichtung einer provisorischen Verkehrsführung Göppinger Straße Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Manfred Mezger
vom Büro mquadrat. Das Provisorium verursacht Kosten von ca. 4.800 € während einer
Versuchslaufzeit von 3 Monaten. Jeder weitere Monat kostet rund 485,00 €. Eine Möglichkeit zur Umgestaltung der Hauptstraße im Bereich
Einmündung Maierhofstraße bis Einmündung Amtgasse soll im Rahmen des
Gemeinde-Informationstages am 08. Mai der interessierten Öffentlichkeit
vorgestellt werden. Die Verwaltung erhofft sich Rückmeldungen. Der Gemeinderat
nahm zustimmend Kenntnis. |
Bürgermeister Schweikert eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die
Gemeinderäte, sechs Zuhörer und Herrn Schäfer als Vertreter der
Presse. Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2011
wies ein Mitbürger darauf hin, dass im Jubiläumsjahr 2011 eine Ortsputzete
angebracht gewesen wäre. BM Schweikert meinte, dass im vergangenen Jahr eine Putzaktion stattgefunden
hat. Er wird mit Schule, Kindergarten und den Vereinen Kontakt aufnehmen, damit
eventuell entlang der Straßen noch eine kleinere Putzaktion durchgeführt
wird. Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen: - Neubau Einfamilienhaus auf bestehendem
Kellergeschoss mit angrenzender - Satteldachaufbau mit Vordach auf
vorhandener Flachdachgarage, - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
im Walter-Frieß-Weg, - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
im Walter-Frieß-Weg, - Bauvoranfrage: Neubau Doppelhaus in der
Bosslerstraße 14, Bebauungsplan Kauzengrund Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des Baufensters auf dem
Flurstück Nr. 3777/1 nach Norden und Ausweisung von Flächen für Garagen auf den
Flurstücken Nr. 3777 und 3777/1. Die Änderung des Bebauungsplans Kauzengrund im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zulässig, da die Grundsätze der
Planung nicht berührt sind. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig, a) Der Bebauungsplan Kauzengrund
wird im vereinfachten Verfahren nach
b) Der Änderungsentwurf in der
Fassung vom 21.03.2011 wird gebilligt. c) Anstelle der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung, Vergabe Baumpflegearbeiten BM Schweikert gab nun bekannt, beim Baum Nr. 3 am Standort Feuerwehr ein
Rechenfehler seitens der Firma Epple vorliegt. Die Baumpflege ist aus Gründen
der Verkehrssicherheit erforderlich. Es werden Baumpflegemaßnahmen,
Kronensicherungen und Entlastungsschnitte durchgeführt. Die Arbeiten werden zur
Hälfte in diesem Jahr und zur Hälfte im Jahr 2012 erledigt. Der
Gesamtauftrag liegt bei 12.500 € inklusive MWSt. In diesem Jahr werden ca.7.500
€ anfallen Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Baumpflegearbeiten an die Firma
Halm zu vergeben. Geländer Hohlbach Im Bereich Hauptstraße / Einmündung An der
Riese Da das fehlende Geländer erst nach Entfernung der Büsche offenkundig wurde,
sind im Haushaltsplan für diese Maßnahme keine Mittel enthalten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gewünscht, Vergleichsangebote
einzuholen. Nachdem mehrere Geländer sanierungsbedürftig sind, wurde auch die Meinung
vertreten, dass in diesem Zusammenhang alle Geländer in Gruibingen überprüft und
ggf. saniert werden sollten. Nachdem weder der Antrag, Vergleichsangebote einzuholen noch der Antrag, die
Sanierung des Geländers im Bereich Hauptstraße / An der Riese zu vergeben, die
erforderliche Mehrheit im Gremium fand, wurde die Entscheidung vertagt. Annahmen von Spenden Um Rechtssicherheit bei der Ermittlung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ zu
haben und um die Einheitlichkeit der Satzungen im Verbandsgebiet zu
gewährleisten, sollten sich die Gemeinderatsgremien vorab auf diese Bestimmung
festlegen, so der Vorsitzende. Ein Gemeinderat wollte wissen, wer die Oberflächenentwässerung der
Landesstraße bezahlt. BM Schweikert erklärte, dass diese Kosten im Rahmen von
Pauschalverträgen von den Gemeinden getragen werden. Auf die Frage eines anderen Gemeinderats nach dem Zeitplan für die Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr erläuterte der Vorsitzende, dass die Befliegung
beendet ist und derzeit die Ergebnisse der Befliegung ausgewertet werden. Bis zu
den Sommerferien sollen die Ergebnisse vorliegen und die Befragung der
Gebührenpflichtigen erfolgen. Auch das Infomobil wird dann bereitstehen. Ein Ratsmitglied wünschte, dass Zisternen ab 500 l und nicht erst ab
2.000 l berücksichtigt werden (§ 41Abs 4 letzter Satz). Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Bemessungsgrundlage für die
Niederschlagswassergebühr entsprechend der vorgelegten Fassung von § 41
festzulegen. Verwendung des Reinertrags der Jagdgenossenschaft Der Gemeinderat hatte keine weiteren Vorschläge und nahm zustimmend
Kenntnis. Sanierung des Gehwegs zwischen Kupfergasse und Lammhof Bekanntgaben und Sonstiges - Das Regierungspräsidium bittet
anlässlich des Tages des
Ehrenamts - Das Landratsamt bittet um Benennung
verdienter Bürgerinnen und Bürger,
- Das Regierungspräsidium gibt bekannt,
dass der Lämmerbuckeltunnel - Die Bücherei im Martinshaus soll
künftig als gemeinnütziger Verein geführt werden. - Die Auswertung der Kaufverträge
2009/2010 zur Ermittlung
der - Aus der Mitte des Gemeinderats wurde
auf diverses hingewiesen, so z.B. - Oder auch darauf, dass Schäden an
Feldwegen von den Verursachern
zu |