Gruibingen, 07.06.2010
URL: http://www.gruibingen.de/sickenbuehlhalle.html
Sickenbühlhalle
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Im Mittelbronnenteich 2 Die Sickenbühlhalle wurde 1992 erbaut und bildet nun mit dem Sportplatz und
den Tennisplätzen des TC das Zentrum der sportlichen Aktivitäten. Außerdem kann
sie den musischen Vereinen (Gesangverein Liederkranz, Gesangverein Frohsinn und
Musikverein Gruibingen) mit dem Walter-Frieß-Zimmer und dem Musikraum eine
Heimat bieten. In der Halle können Veranstaltungen bis zu 600 Personen stattfinden, für
Hochzeitsfeiern allerdings nur bis zu 400 Personen. Die Halle kann in drei
Drittel aufgeteilt werden. Eine gut ausgestattete Küche mit Gläsern und Geschirr für bis zu 600 Personen ist vorhanden. Die Halle kann von Jedermann für Veranstaltungen angemietet
werden Räume Größe |
Zur Gebührensatzung für die Benutzung der Sickenbühlhalle A. Übungsbetrieb 1. Für den aus dem Belegungsplan errechneten Übungsbetrieb werden folgende
Gebühren festgesetzt:
EUR/Std. 1.1 Sporthalle
-1/3-Halle-
5,50 € B. Veranstaltungen I. Sportliche Veranstaltungen 1. Bei sportlichen Veranstaltungen, außerhalb der Übungseinheit, werden für
die Benutzung der Halle, der Sanitärräume und der Duschen folgende Gebühren
erhoben: 1.1 Pro Stunde und Hallendrittel beträgt die
Gebühr
6,00 € 1.2 Bis zu 5 Stunden wird gemäß 1.1 pro Stunde
abgerechnet. 1/3
Halle 34,50
€ 2. Bei einer Getränkeausgabe im
Foyer
11,50 € Die Gebühren für den Übungsbetrieb und sportliche Veranstaltungen erhöhen
sich bei auswärtigen Veranstaltern um 50% II. Kulturelle und sonstige Veranstaltungen 1. Sickenbühlhalle 1.1
Grundgebühr
Gesamthalle 1.1.2
bei 1.1.3 bei Faschingsveranstaltungen 1.2
Küchenbenutzung 1.2.1
Getränkeausschank 29,00
€ 6,00 € 1.2.3 warme Speisen und
Getränke 115,00
€ 29,00 € 2. Walter-Frieß-Zimmer 2.1.1 bis 4
Stunden
69,00 € 2.2.
Küchenbenutzung
1. Tag
jeder weitere
Tag 3. Sonstiges 3.3.1 Entfernen von Brandflecken
usw.
29,00 €/Std. Die Gebühren von II. (Kulturelle und sonstige Veranstaltungen) erhöhen
sich bei auswärtigen Veranstaltern um 100% Allgemeine Bestimmungen für alle Veranstaltungsarten 2. Pro eingetragenem Gruibinger Verein ist eine Veranstaltung (alle
Veranstaltungstage) im Jahr um 50 % ermäßigt. Der Anspruch ist nicht auf ein
folgendes Kalenderjahr übertragbar. 3. Aufbau- und Abbautage werden wie folgt berechnet: bis 4
Stunden pro
Tag
25 % 4. Bei bestätigter und nicht in Anspruch genommener Reservierung wird eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 11,50 € berechnet. Wenn nicht mindestens eine
Woche vor der Veranstaltung abgesagt wird, fällt eine Gebühr in Höhe von 50 %
der Gebühr für die Halle, das Walter-Frieß-Zimmer bzw. den Mehrzweckraum an. 5. Anhand des aufgestellten Belegungsplanes werden die Gebühren den am
Übungsbetrieb teilnehmenden Vereinen jährlich pauschal mit 40 Wochen in Rechnung
gestellt. 6. Für Veranstaltungen unter II. (Kulturelle und sonstige
Veranstaltungen) wird von auswärtigen Veranstaltern eine Kaution in Höhe von 120
% der zu erwartenden Gebühr erhoben. Die Kaution ist bis spätestens 4 Wochen vor
der Veranstaltung zu überweisen. Wird die Kaution nicht fristgerecht geleistet,
kann die Gemeinde die Reservierung zurückziehen und eine andere Belegung
vornehmen. |