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Grund- und Gewerbesteuer
 


Grund und Gewerbesteuer


Die von Hundert Sätze werden mit dem Steuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wird, multipliziert. Dies ergibt dann die zu zahlende Steuer.
Die Steuersätze ab 01.01.2011 sind wie folgt:

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    (Grundsteuer A)                                                     360 v.H. 


b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                  370 v.H.
   

2. für die Gewerbesteuer auf                                       340 v.H.

der Steuermessbeträge.


 


 
 
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