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Sickenbühlhalle
 


Sickenbühlhalle



Im Mittelbronnenteich 2
Tel.: 07335 / 7900
Anfragen über das Bürgermeisteramt
Tel.: 07335 / 9600-16

Hier kommen Sie zu unserem Reservierungsformular.

Die Sickenbühlhalle wurde 1992 erbaut und bildet nun mit dem Sportplatz und den Tennisplätzen des TC das Zentrum der sportlichen Aktivitäten. Außerdem kann sie den musischen Vereinen (Gesangverein Liederkranz, Gesangverein Frohsinn und Musikverein Gruibingen) mit dem Walter-Frieß-Zimmer und dem Musikraum eine Heimat bieten.
Im Untergeschoss stehen Umkleideräume und Duschen bereit.

In der Halle können Veranstaltungen bis zu 600 Personen stattfinden, für Hochzeitsfeiern allerdings nur bis zu 400 Personen. Die Halle kann in drei Drittel aufgeteilt werden.
Das Walter-Frieß-Zimmer ist für Feste und Veranstaltungen (mit Bestuhlung und Tischen) bis zu 50 Personen geeignet.

Eine gut ausgestattete Küche mit Gläsern und Geschirr für bis zu 600 Personen ist vorhanden.

Die Halle kann von Jedermann für Veranstaltungen angemietet werden
Die Benutzungsgebühren hierfür können sie der nachstehenden Gebührensatzung Sickenbühlhalle entnehmen.

Räume                         Größe
Hallenmaße:                   Innen (Spielfeld 22 x 36 x  7 m)
Hauptnutzfläche:
UG                                  306,82 qm
EG                                1.248,41 qm
OG                                    71,62 qm
Nebennutzfläche:
UG                                   190,05 qm
EG und OG                       107,75 qm
Funktionsfläche: 
UG                                   125,29 qm
Verkehrsfläche
UG                                     99,92 qm
EG                                   314,93 qm
OG                                     14,72 qm


 

Benutzungsgebühren


Zur Gebührensatzung für die Benutzung der Sickenbühlhalle

A.    Übungsbetrieb

1. Für den aus dem Belegungsplan errechneten Übungsbetrieb werden folgende Gebühren festgesetzt:

                                                                                                                      EUR/Std.

1.1 Sporthalle -1/3-Halle-                                                                              5,50 €
1.2 Sporthalle -2/3-Halle-                                                                            11,00 €
1.3 Gesamtsporthalle                                                                                 16,50 €
1.4 Walter-Frieß-Zimmer                                                                              5,50 €
1.5 Übungsraum im UG                                                                                4,00 €
1.6 Benutzung der Duschen im Außensport (pro Mannschaft)    3,00 € (Bei Anmietung der Halle ist dieser Betrag in der Gebühr enthalten.)

B. Veranstaltungen

I. Sportliche Veranstaltungen

1. Bei sportlichen Veranstaltungen, außerhalb der Übungseinheit, werden für die Benutzung der Halle, der Sanitärräume und der Duschen folgende Gebühren erhoben:

1.1 Pro Stunde und Hallendrittel beträgt die Gebühr                                            6,00 €
      2/3 Halle                                                                                                 11,50 €
      Gesamthalle                                                                                            17,50 €

1.2 Bis zu 5 Stunden wird gemäß 1.1 pro Stunde abgerechnet.
     Ab 6 Stunden beträgt die Gebühr bei

      1/3 Halle                                                                                                   34,50 €
      2/3 Halle                                                                                                   69,00 €         Gesamthalle                                                                                                  103,50 €

2. Bei einer Getränkeausgabe im Foyer                                                             11,50 €
    (gilt nicht bei Anmietung der Gesamthalle)

 

Die Gebühren für den Übungsbetrieb und sportliche Veranstaltungen erhöhen sich bei auswärtigen Veranstaltern um 50%

 

II. Kulturelle und sonstige Veranstaltungen

1. Sickenbühlhalle

1.1      Grundgebühr                                                                                Gesamthalle
1.1.1       bei
Versammlungen
Tagungen
Vorträge
andere Veranstaltungen ohne Aufstellung von Tischen und
ohne Bewirtung                                                                                          190,00 €

1.1.2       bei
Konzerten
Theater
andere kulturelle Veranstaltungen
Ausstellungen von Kunstgegenständen und Kulturgütern                                  253,00 €

1.1.3 bei

Faschingsveranstaltungen
Tanzveranstaltungen
Vereinsjubiläen
Betriebsversammlungen
Hochzeitsfeiern
Schulentlassfeiern
Ausstellungen und Verkaufsschauen
sonstige Veranstaltungen mit Bewirtung                                                          356,50 €

1.2 Küchenbenutzung
                                                                                               1. Tag            jeder weitere Tag

1.2.1 Getränkeausschank                                                            29,00 €          6,00 €
1.2.2 kalte Speisen und Getränke
(Kaffee und Kuchen)                                                                    75,00 €        17,50 €

1.2.3 warme Speisen und Getränke                                             115,00 €        29,00 €
1.2.4 separate Benützung des Kühlraums                                      17,50 €         9,00 €

 

2. Walter-Frieß-Zimmer
2.1
Bei Inanspruchnahme des Walter-Frieß-Zimmers, außerhalb des normalen
Übungsbetriebes, werden folgende Gebühren erhoben:

2.1.1 bis 4 Stunden                                                                           69,00 €
2.2.2 über 4 Stunden                                                                         86,50 €

2.2. Küchenbenutzung                                                           1. Tag            jeder weitere Tag
2.2.1 Getränkeausschank                                                          17,50 €               6,00 €
2.2.2 kalte Speisen und Getränke
(Kaffee und Kuchen)                                                                  46,00 €             17,50 €
2.2.3 warme Speisen und Getränke                                             75,00 €             29,00 €
2.2.4 separate Benützung des Kühlraums                                    17,50 €              9,00 €

3. Sonstiges

3.3.1 Entfernen von Brandflecken usw.                                        29,00 €/Std.
3.3.2 Auslegen des Tanzbodens                                                 29,00 €

Die Gebühren von II. (Kulturelle und sonstige Veranstaltungen) erhöhen sich bei auswärtigen Veranstaltern um 100%

Allgemeine Bestimmungen für alle Veranstaltungsarten
1.  In den Kosten ist die Endreinigung enthalten. Für die Endreinigung nach Veranstaltungen nach Nr. 1.1.3 sind 11 Stunden enthalten. Entstehen Mehrkosten durch übermäßige Verschmutzung oder nicht eingehaltene Absprachen mit dem Hausmeister, so sind pro zusätzlicher Reinigungsstunde 23,-- € und für den Hausmeister 40,50 € zu bezahlen.

2. Pro eingetragenem Gruibinger Verein ist eine Veranstaltung (alle Veranstaltungstage) im Jahr um 50 % ermäßigt. Der Anspruch ist nicht auf ein folgendes Kalenderjahr übertragbar.

3. Aufbau- und Abbautage werden wie folgt berechnet:

            bis 4 Stunden pro Tag                                            25 %
            über 4 Stunden pro Tag                                          50 %
            zu der Gesamtgebühr

4. Bei bestätigter und nicht in Anspruch genommener Reservierung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 11,50 € berechnet. Wenn nicht mindestens eine Woche vor der Veranstaltung abgesagt wird, fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für die Halle, das Walter-Frieß-Zimmer bzw. den Mehrzweckraum an.

5. Anhand des aufgestellten Belegungsplanes werden die Gebühren den am Übungsbetrieb teilnehmenden Vereinen jährlich pauschal mit 40 Wochen in Rechnung gestellt.

6. Für Veranstaltungen unter II. (Kulturelle und sonstige Veranstaltungen) wird von auswärtigen Veranstaltern eine Kaution in Höhe von 120 % der zu erwartenden Gebühr erhoben. Die Kaution ist bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu überweisen. Wird die Kaution nicht fristgerecht geleistet, kann die Gemeinde die Reservierung zurückziehen und eine andere Belegung vornehmen.


 


 
 
  Gruibingen... einfach schön! Copyright © 2010. Letzte Aktualisierung am 07.06.2010