Zur Gebührensatzung für die Benutzung der Sickenbühlhalle
A. Übungsbetrieb
1. Für den aus dem Belegungsplan errechneten Übungsbetrieb werden folgende
Gebühren festgesetzt:
EUR/Std.
1.1 Sporthalle
-1/3-Halle-
5,50 €
1.2 Sporthalle
-2/3-Halle-
11,00 €
1.3
Gesamtsporthalle
16,50 €
1.4
Walter-Frieß-Zimmer 5,50
€
1.5 Übungsraum im
UG 4,00
€
1.6 Benutzung der Duschen im Außensport (pro Mannschaft)
3,00 € (Bei Anmietung der Halle ist dieser Betrag in der Gebühr enthalten.)
B. Veranstaltungen
I. Sportliche Veranstaltungen
1. Bei sportlichen Veranstaltungen, außerhalb der Übungseinheit, werden für
die Benutzung der Halle, der Sanitärräume und der Duschen folgende Gebühren
erhoben:
1.1 Pro Stunde und Hallendrittel beträgt die
Gebühr
6,00 €
2/3
Halle 11,50
€
Gesamthalle 17,50
€
1.2 Bis zu 5 Stunden wird gemäß 1.1 pro Stunde
abgerechnet.
Ab 6 Stunden beträgt die Gebühr bei
1/3
Halle 34,50
€
2/3
Halle
69,00 €
Gesamthalle 103,50
€
2. Bei einer Getränkeausgabe im
Foyer
11,50 €
(gilt nicht bei Anmietung der
Gesamthalle)
Die Gebühren für den Übungsbetrieb und sportliche Veranstaltungen erhöhen
sich bei auswärtigen Veranstaltern um 50%
II. Kulturelle und sonstige Veranstaltungen
1. Sickenbühlhalle
1.1
Grundgebühr
Gesamthalle
1.1.1
bei
Versammlungen
Tagungen
Vorträge
andere Veranstaltungen ohne
Aufstellung von Tischen und
ohne
Bewirtung
190,00 €
1.1.2
bei
Konzerten
Theater
andere kulturelle
Veranstaltungen
Ausstellungen von Kunstgegenständen und
Kulturgütern
253,00 €
1.1.3 bei
Faschingsveranstaltungen
Tanzveranstaltungen
Vereinsjubiläen
Betriebsversammlungen
Hochzeitsfeiern
Schulentlassfeiern
Ausstellungen
und Verkaufsschauen
sonstige Veranstaltungen mit
Bewirtung
356,50 €
1.2
Küchenbenutzung
1.
Tag jeder weitere
Tag
1.2.1
Getränkeausschank 29,00
€ 6,00 €
1.2.2 kalte
Speisen und Getränke
(Kaffee und
Kuchen) 75,00
€ 17,50 €
1.2.3 warme Speisen und
Getränke 115,00
€ 29,00 €
1.2.4 separate Benützung
des
Kühlraums 17,50
€ 9,00 €
2. Walter-Frieß-Zimmer
2.1
Bei Inanspruchnahme
des Walter-Frieß-Zimmers, außerhalb des normalen
Übungsbetriebes, werden
folgende Gebühren erhoben:
2.1.1 bis 4
Stunden
69,00 €
2.2.2 über 4
Stunden
86,50 €
2.2.
Küchenbenutzung
1. Tag
jeder weitere
Tag
2.2.1
Getränkeausschank 17,50
€ 6,00
€
2.2.2 kalte Speisen und Getränke
(Kaffee und Kuchen)
46,00
€ 17,50
€
2.2.3 warme Speisen und
Getränke 75,00
€ 29,00
€
2.2.4 separate Benützung des
Kühlraums 17,50
€ 9,00
€
3. Sonstiges
3.3.1 Entfernen von Brandflecken
usw.
29,00 €/Std.
3.3.2 Auslegen des
Tanzbodens 29,00
€
Die Gebühren von II. (Kulturelle und sonstige Veranstaltungen) erhöhen
sich bei auswärtigen Veranstaltern um 100%
Allgemeine Bestimmungen für alle Veranstaltungsarten
1.
In den Kosten ist die Endreinigung enthalten. Für die Endreinigung nach
Veranstaltungen nach Nr. 1.1.3 sind 11 Stunden enthalten. Entstehen Mehrkosten
durch übermäßige Verschmutzung oder nicht eingehaltene Absprachen mit dem
Hausmeister, so sind pro zusätzlicher Reinigungsstunde 23,-- € und für den
Hausmeister 40,50 € zu bezahlen.
2. Pro eingetragenem Gruibinger Verein ist eine Veranstaltung (alle
Veranstaltungstage) im Jahr um 50 % ermäßigt. Der Anspruch ist nicht auf ein
folgendes Kalenderjahr übertragbar.
3. Aufbau- und Abbautage werden wie folgt berechnet:
bis 4
Stunden pro
Tag
25 %
über
4 Stunden pro
Tag
50 %
zu
der Gesamtgebühr
4. Bei bestätigter und nicht in Anspruch genommener Reservierung wird eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 11,50 € berechnet. Wenn nicht mindestens eine
Woche vor der Veranstaltung abgesagt wird, fällt eine Gebühr in Höhe von 50 %
der Gebühr für die Halle, das Walter-Frieß-Zimmer bzw. den Mehrzweckraum an.
5. Anhand des aufgestellten Belegungsplanes werden die Gebühren den am
Übungsbetrieb teilnehmenden Vereinen jährlich pauschal mit 40 Wochen in Rechnung
gestellt.
6. Für Veranstaltungen unter II. (Kulturelle und sonstige
Veranstaltungen) wird von auswärtigen Veranstaltern eine Kaution in Höhe von 120
% der zu erwartenden Gebühr erhoben. Die Kaution ist bis spätestens 4 Wochen vor
der Veranstaltung zu überweisen. Wird die Kaution nicht fristgerecht geleistet,
kann die Gemeinde die Reservierung zurückziehen und eine andere Belegung
vornehmen.