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Amtliche Bekanntmachung

icon.crdate10.08.2026

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 Bereich Gruibingen

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020

Bereich Gruibingen

 

Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal hat am 22.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 gefasst.

 

Des Weiteren wurde beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Änderungsbereich sind in dem vom Büro mquadrat erstellten Lageplan vom 06.07.2026 dargestellt:

    

Ziele und Zwecke der Planung

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung der Gemeinde Gruibingen für den Bereich des Gasthofs "Deutsches Haus" an der westlichen Gemarkungsgrenze bzw. Landkreisgrenze. Die Änderungen sind erforderlich, da hier bislang landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, auf welcher die beabsichtigten Entwicklungen nicht umsetzbar sind. Parallel zu dieser vorliegenden Änderung wird das Bebauungsplanverfahren "Kaltenwang" betrieben.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung sowie dem Umweltbericht des Bebauungsplans „Kaltenwang“ und des dazu vorliegenden Artenschutzgutachtens vom

 

12.08.2026 bis einschließlich zum 25.09.2026

 

während der üblichen Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, Hauptstraße 25 in 73349 Wiesensteig öffentlich ausgelegt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes unter https://www.gvv-oberes-filstal.de/aktuelles-termine/aktuelles/ sowie auf der Homepage der Gemeinde Gruibingen unter https://www.gruibingen.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen und des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php abgerufen werden.

 

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gvv(@)wiesensteig.de gesendet werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

  

Wiesensteig, den 03.08.2026

 

                                                                 

Roland Schweikert,

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

  

Flächennutzungsplan

Ausschnitt des genehmigten Flächennutzungsplanes 2020

Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag