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Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung
icon.crdate23.11.2023
vom 21.11.2023 Jahresabschlüsse und Haushaltsplan 2024
Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Zuhörerschaft sowie Frau Conle und Herrn Sollner von der Autobahn GmbH. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob der Verwaltung Informationen über einen Schäfer vorliegen, welcher zurzeit mit seiner großen Herde immer wieder Wiesen im Bereich Nortel und Sickenbühl beweidet. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei und dass er der Sache auf den Grund gehen werde.
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Schäfer vermutlich aus Heroldstatt stammt und eigentlich bereits seit längerem weiterziehen wollte.
TOP 3: Vorstellung der Brückenertüchtigungsmaßnahme an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den der Gemeinde aktuell bekannten Stand bei der vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 25.11.2024 von der Autobahn GmbH geplanten Baumaßnahme an einem Brückenbauwerk an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen ein. Demnach wird aufgrund dieser Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit an der Anschlussstelle Mühlhausen keine Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart möglich sein. Des Weiteren wird für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend keine Abfahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen möglich sein. Eine Auffahrt in Fahrtrichtung Ulm/München ist jederzeit möglich. Ebenfalls können Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart kommend weiterhin an der Anschlussstelle Mühlhausen abfahren. Die Verkehrsteilnehmer, welche an der Anschlussstelle Mühlhausen auf die BAB A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren wollen, werden während der Bauzeit durch Gruibingen hindurch, zur Tank und Rastanlage geleitet. Hier ist dann eine Auffahrt in Richtung Stuttgart möglich. Die Verkehrsteilnehmer können aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend an der Tank- und Rastanlage ausfahren.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen bereits ohne die nun anstehende Baumaßnahme täglich sehr stark vom Umleitungsverkehr der Autobahn betroffen ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der geplanten Umleitung durch Gruibingen hindurch, geht er von einer massiven Zunahme der Verkehrsbelastung aus. Für besonders einschneidend hält er den sehr langen Sperrungszeitraum über viele Monate hinweg. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden daher bei der Straßenverkehrsbehörde verschiedene Maßnahmen beantragt. Beispielsweise nennt Bürgermeister Schweikert die Herabsetzung der Geschwindigkeit in der kompletten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km/h während der gesamten Baumaßnahme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Der Vorsitzende berichtet, dass vom Straßenverkehrsamt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zugesagt wurde. Von einer prophylaktischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h möchte das Straßenverkehrsamt jedoch zunächst absehen.
Da der Verwaltung und dem Gremium bisher nicht klar ist, welche Maßnahmen konkret an der Anschlussstelle Mühlhausen vorgenommen werden und weshalb hier solch eine enorm lange Sperrungszeit eingeplant ist, wurde die Autobahn GmbH zur Gemeinderatssitzung eingeladen.
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort danach an die beiden Vertreter der Autobahn GmbH und bittet diese, die Baumaßnahme im Detail zu erläutern.
Hiernach ergreift zunächst Frau Conle das Wort und stellt sich als Leiterin der Abt. B 2 der Außenstelle Stuttgart Vaihingen zunächst kurz vor. Nachdem sie dem Gremium die Zusammensetzung und Organisation der Autobahn GmbH erklärt hat, übergibt sie an Herrn Sollner aus der Planungsabteilung für Ingenieursbauwerke der Niederlassung Südwest. Herr Sollner erklärt dem Gremium in der Folge ausführlich den aktuellen Bauwerkszustand sowie die nun angedachte Baumaßnahme.
Demnach betrifft die Baumaßnahme das zum Albaufstieg gehörende Brückenbauwerk über der Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart. Herr Sollner erklärt, dass das Brückenbauwerk im Jahr 1938 errichtet wurde und bereits seit dem Jahr 2013 erhebliche Mängel aufweist. So hat vor allem der Brückenlängsträger durch beschädigte Abdichtungen und eindringendes Wasser Schäden genommen. Bereits im Jahr 2013 wurden deshalb Hilfsträger zur Unterstützung des Längsträgers im Notfall eingezogen. Um den Längsträger zu entlasten, wurde die Fahrbahn im kritischen Bereich durch ein Fahrzeugrückhaltesystem verschwenkt. Durch die Verschwenkung wurde die Fahrbahnbreite stark verringert. Ein zweispuriger Betrieb ist momentan nur noch gerade so möglich. Sollten sich die eingezogenen Hilfsunterstützungen absenken, wäre eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn nötig. Ein zweispuriger Betrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich und es würde sich eine Engstelle mit drastischen Auswirkungen für die gesamte Raumschaft ergeben.
Herr Sollner erklärt, dass die Autobahn GmbH die Schaffung einer solchen Engstelle in jedem Falle verhindern wolle. Aus diesem Grund sind nun umfassende Ertüchtigungsmaßnahmen geplant. Bewusst habe man sich gegen einen Neubau der Brücke entschieden habe, da das Bauwerk im Zuge des neuen Albaufstiegs entfallen wird. Geplant ist eine dauerhafte Unterstützung des Brückenbauwerks durch den Einzug einer Stahlstruktur. Die komplette Fahrbahnplatte wird ertüchtigt. Die Durchfahrtshöhe unter dem Brückenbauwerk wird sich aufgrund des Einzugs der Stahlkonstruktion erheblich verringern. Um dennoch die gesetzliche Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, ist die Absenkung der unter dem Bauwerk verlaufenden Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Stuttgart vorgesehen. Die Absenkung wird ca. 1 m betragen. Aus diesem Grund ist die Auffahrtsrampe während der Bauzeit nicht befahrbar.
In der Folge wird die Baumaßnahme im Gremium ausführlich diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied äußert sichtlich seinen Unmut über die lange Sperrungsdauer. Diese ist seiner Meinung nach in keiner Weise zumutbar. Er fordert daher, dass zwingend nach Alternativen gesucht werden muss, welche die Gemeinde Gruibingen weniger stark belasten. Beispielsweise wäre der Gemeinde bereits viel geholfen, wenn die Auffahrtsrampe lediglich von Montag bis Donnerstag gesperrt wäre und von Freitag bis Sonntag geöffnet werden würde. Hierdurch wäre Gruibingen wenigstens von dem an jedem Wochenende auftretenden Rückreiseverkehr entlastet. Da der neben der Auffahrtsrampe verlaufende Wirtschaftsweg laut der Autobahn GmbH während der Baumaßnahme durchgängig befahrbar ist, fordert er zu prüfen, ob eine einspurige Führung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg möglich ist.
Das gesamte Gremium schließt sich in der Folge der Forderung hinsichtlich einer Verkehrsführung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg an.
Frau Conle verspricht diese Anregung mitzunehmen und zu überprüfen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Höhe allerhöchstens für PKW ausreichen könnte. Ebenfalls sieht sie bei dieser Variante Probleme mit dem Baustellenverkehr.
Das Gremium fordert, dass in diesem Falle bereits an der Einfahrt zu Anschlussstelle eine Höhenkontrolle anzubringen ist. Zur Not müsse eine solche Höhenkontrolle in Massivbauweise erfolgen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob ein früheres Erkennen der Schäden möglich gewesen wäre und ob dann ein Ersatzneubau eventuell die Lösung gewesen wäre. Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand bei der von der Autobahn seit Jahren versprochenen Feldwegverbindung zur Albsteige.
Zunächst antwortet Herr Sollner, dass ein Ersatzneubau von dem durch den Feststellungbeschluss geschaffenen Baurecht abhängig wäre. Da sich dieser Feststellungsbeschluss immer wieder verschob, sei ein solcher Neubau schlichtweg nicht zeitlich planbar gewesen.
Frau Conle erklärt, dass in die Planung der Feldwegverbindung in der vergangenen Zeit Bewegung gekommen sei. Den konkreten Stand kann sie jedoch nicht mitteilen, da mit dieser Aufgabe eine andere Abteilung betraut ist.
Ein weiteres Gremiumsmitglied zeigt sich ebenfalls sehr verärgert über den sehr langen Sperrungszeitraum. Er sieht hier große Probleme und Umsatzausfälle für die örtlichen Gewerbetreibenden, wenn diese von der Kundschaft nur noch unter Stau bzw. großen zeitlichen Verzögerungen angefahren werden können.
Eine Gemeinderätin fordert, dass die Umleitungsbeschilderung auch in englischer Sprache erfolgt.
Frau Conle antwortet hierzu, dass dies in der Vergangenheit leider wenig Erfolg mit sich brachte. Mittlerweile bestehe jedoch die Möglichkeit von Seiten der Autobahn GmbH auf Google Maps und somit auf Navigationsdienstleister Einfluss zu nehmen. Sie erklärt des Weiteren, dass der Feststellungsentwurf für den Albaufstieg momentan für den Sommer erwartet werde.
Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Conle und Herrn Sollner für die ausführliche Vorstellung der Baumaßnahme. Hinsichtlich der Forderung eine teilweise Öffnung der Auffahrtsrampe durch eine Verkehrsführung über den Wirtschaftsweg zu prüfen, bittet er um baldige Rückmeldung. Er bittet um eine Baustellenbesprechung mit dem ausführenden Bauunternehmen.
TOP 4: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagment
Bürgermeister Schweikert verweist einleitend auf die Gemeinderatssitzung im vergangenen Oktober, in welcher die Ergebnisse aus der Starkregenrisikountersuchung durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner vorgestellt wurden. Zwar ergab die Untersuchung für Gruibingen glücklicherweise kein erhöhtes Starkregenrisiko, jedoch wurden dennoch einige Problemstellen ausgemacht. Diese Problemstellen möchte die Verwaltung nun in den kommenden Jahren angehen. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei vor allem die Verbesserung eines Schachtzulaufes oberhalb dem Bereich Im Boden, die Verbesserung des Ablaufs von Hangwasser im Bereich Sickenbühlweg und Sielenwangstraße und die Verbreiterung der Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle Priorität. Des Weiteren sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Winkelbachbrücke Im Steig. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Problemstelle aus der Starkregenrisikountersuchung, jedoch waren hier bereits bei vergangenen Flusshochwassern Überschwemmungen zu verzeichnen.
In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied findet es grundsätzlich gut, dass man in den kommenden Jahren einzelne Maßnahmen aus der Starkregenrisikountersuchung umsetzen möchte. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahme Im Steig müsse man jedoch aufpassen, dass man durch Maßnahmen wie den vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen mobilen Dammbalkenverschluss nicht das Risiko für andere Grundstücke erhöhe.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt hierzu des Weiteren an, dass die Winkelbachbrücke Im Steig bei vergangenen Hochwassern fast immer Einsatzort der Feuerwehr war. Jedoch konnte man hier seiner Meinung nach die Gefahr zumeist durch den Einsatz von mobilen Sandsäcken bannen. Daher sieht er hier vorerst keine akute Notwendigkeit für weitere umfassende Maßnahmen. Des Weiteren erkundigt er sich, weshalb die Brunnenteichklinge bei der Sickenbühlhalle von der Verwaltung als besonders wichtig angesehen wird. Schließlich seien an dieser Stelle im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Häuser im direkten Umfeld der Klinge.
Bürgermeister Schweikert stimmt dem Gremiumsmitglied hinsichtlich der Bebauungssituation im näheren Umfeld der Klinge zu. Jedoch sei in den Simulationen der Starkregenrisikountersuchung gut zu sehen gewesen, dass sich das Wasser im Starkregenfalle einen Weg in die Maierhofstraße sucht und somit Schäden im alten Ortskern anrichten kann.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich des Weiteren, weshalb keine Maßnahmen im unteren Hohlbachweg vorgeschlagen wurden. Schließlich sei hier gerade im Bereich der Tiefgaragen ein erhöhtes Risiko gegeben.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass konkrete Maßnahmen von Seiten der Gemeinde hier schwierig umzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass die Tiefgaragen ihren Tiefpunkt auf einem Privatgrundstück haben. Somit können vor allem die Grundstückseigentümer durch gezielte Maßnahmen auf ihrem Grundstück für Verbesserungen sorgen. Des Weiteren erklärt er, dass jeder Grundstückseigentümer für starkregenrisikobehaftete Stellen auf seinem Grundstück wie Treppenabgänge oder Lichtschächte eine eigene Sorgfaltspflicht haben.
Da für die Maßnahme im Bereich der Sielenwangstraße bereits vor einigen Jahren eine Vorplanung erstellt wurde, einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt diese Planungen zu intensivieren. Hiernach wird die Planung mit einer dazugehörigen Kostenkalkulation nochmals im Gremium diskutiert.
TOP 5: Vollzugsbericht zur Sanierung des Rufsteinweges
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Rufsteinwegsanierung nach der Vergabe noch komplett im vergangenen Jahr abgewickelt werden konnte. Hierdurch war die fristgerechte Erstellung und Einreichung des für eine Förderung notwendigen Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2023 möglich. Aufgrund einer vorab nichtvorhersehbaren, notwendigen Kalkung erhöhten sich die Baukosten von 53.500 € brutto auf rund 74.000 € brutto. Zuzüglich der Ingenieurkosten in Höhe von ca. 7.600 € brutto ergaben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 81.600 € brutto.
Da der Zuschussbetrag im Rahmen des Förderprogramms für ländliche Wege in Höhe von 24.899 € mittlerweile an die Gemeinde überwiesen wurde und sich zudem die Jagdgenossenschaft mit 16.000 € an der Feldwegsanierung beteiligt, verbleibt somit ein Gemeindeanteil von 40.601 €.
Im Nachgang erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb die starke Durchnässung des Weges und somit die Notwendigkeit einer Kalkung nicht durch die vorab durchgeführten Bodenbeprobungen festgellt wurde. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei den Bodenbeprobungen das Hauptaugenmerk auf dem Ausschluss einer möglichen Grundwassergefährdung lag.
TOP 6: Annahme einer Spende
Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Möbel Moll Funktionsmöbel GmbH erneut insgesamt 900 € spendet. Nach dem Willen der Firma Moll sind jeweils 300 € für den Kindergarten, die Grundschule und die Jugendfeuerwehr vorgesehen.
Das Gremium bedankt sich bei der Firm Moll Funktionsmöbel GmbH für die Spende und nimmt diese einstimmig an.
TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert berichtet, dass der Baufortschritt im Rathaus gut voranschreitet. Die Eröffnung des kernsanierten Rathauses soll während der Sommerferien erfolgen.
- Eine Gemeinderätin bittet darum, dass im Oberen Filsboten über die Landschaftspflegemaßnahmen oberhalb den Bereich „An der Riese“ berichtet wird.
- Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Internetseite der Gemeinde Gruibingen. Der Vorsitzende sagt zu, zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband wieder für mehr Aktualität zu sorgen.
- Ein Gemeinderat erinnert daran, dass im St. Wolfgang Weg wieder der Sperrpfosten eingesetzt werden solle.
- Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass es noch nichts Neues zum Glasfaserausbau gebe, der Ausbau erfolge wohl in diesem Jahr nicht. Er versichert hier dran zu bleiben.
- Ein Gremiumsmitglied spricht Ausfälle der Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen an. Der Vorsitzende wird sich mit dem Albwerk in Verbindung setzen
- Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Zuleitung zum Wasserbehälter Rufstein erneuert wird. Bürgermeister Schweikert rechnet mit einer Ausführung im April.
Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024
Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele, Feuerwehrkommandant Frank Burr, zwei Zuhörer sowie eine Vertreterin der Presse zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres 2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger bemängelt, dass beim Bürgerinformationstag bei dem Punkt Schuldenentwicklung lediglich die Schuldenentwicklung des Kernhaushalts dargestellt wurde. Seiner Meinung nach dürfe man hierbei jedoch nicht die Schuldenentwicklung des gemeinsam mit der Gemeinde Mühlhausen betriebenen Bauhofs, des Abwasserzweckverbands und des Eigenbetriebs der Wasserversorgung außer Acht lassen. Ebenfalls werden von dem Bürger die sehr hohen Wasserverluste im Leitungsnetz angemahnt.
Hinsichtlich der Schuldenentwicklung erklärt Bürgermeister Schweikert zunächst, dass ein Beitritt zum Abwasserzweckverband vor vielen Jahren die einzig richtige Entscheidung gewesen sei. Die gemeindeeigene Kläranlage, welche noch bis Anfang der 1990er Jahre im Betrieb war, entsprach zum Ende nicht mehr den rechtlich absolut notwendigen Voraussetzungen. Des Weiteren sei der Betrieb einer eigenen Kläranlage für eine kleine Gemeinde wie Gruibingen aus heutiger Sicht finanziell in keinster Weise mehr zu stemmen. Auch war die Gründung eines gemeinsamen Bauhofs mit der Gemeinde Mühlhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach Meinung des Vorsitzenden absolut der richtige Schritt und habe für beide Gemeinden zudem wichtige Synergieeffekte gebracht. Bezüglich dem Eigenbetrieb der Wasserversorgung erläutert Bürgermeister Schweikert, dass die dort angesetzten Abschreibungen durch die Wasserversorgungsgebühren erwirtschaftet werden. Die Wasserversorgungsgebühren wurden bis zur Gründung des Eigenbetriebs im Gemeindehaushalt eingenommen und verbesserten das Ergebnis des Haushalts. Nach der Gründung des Eigenbetriebs stehen die Einnahmen ausschließlich der Wasserversorgung zur Verfügung.
Des Weiteren habe man hohe Investitionen in die Unterhaltung des Wassernetzes getätigt. Im Jahr 2011 wurden die Pumpstation und der Hochbehälter grundlegend saniert. Hierfür wurden nahezu 1 Mio € aufgewendet. Da eine moderne und vor allem funktionierende Wasserversorgung elementar wichtig für das tägliche Leben ist, könne er die hohen Investitionen jedoch mit gutem Gewissen vertreten.
Bürgermeister Schweikert erklärt zudem, dass die von dem Bürger angesprochenen hohen Wasserverluste der Gemeinde bekannt seien und man deshalb bereits mit Hochdruck auf der Suche nach möglichen Austrittstellen sei. Bisher habe jedoch der Einsatz sogenannter Geräuschlogger, welche auf die Hauptleitungen aufgesetzt werden und anhand von Geräuschen Lecks erkennen können, nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Momentan geht man daher davon aus, dass die Wasserverluste nicht von den Hauptleitungen ausgehen. Nach Rücksprache mit der Eislinger Wasserversorgung werden nun vielmehr Lecks in den von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen vermutet. Da diese jedoch aus Kunststoff bestehen, liefern die Geräuschlogger hier nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verwaltung steht daher im Austausch mit einer Firma aus dem Schwarzwald. Diese wird die Hausanschlussleitungen im Detail mit speziellem Gerät abhören und hierdurch hoffentlich den Wasserverlusten auf die Spur kommen.
TOP 3: Ehrung von Blutspendern
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Hans Straub und Herrn Peter Griesbach zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Straub und Herrn Griesbach für die jeweils fast unfassbare Zahl von 100 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde
TOP 4: Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € für den Gemeindehaushalt 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Schweikert Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Frau Pehl erklärt, dass für die getätigten Investitionen im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden müsse. Da für das Kalenderjahr 2023 noch genehmigte Kreditermächtigungen von rund 1.600.000 € zur Verfügung stehen und diese noch fortgelten bis die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr erlassen wird, ist eine Kreditaufnahme auch im Jahr 2024 möglich. Frau Pehl hat hierzu bei verschiedenen Banken tagesaktuell die Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen abgefragt. Die günstigsten Kreditkonditionen werden dabei momentan von der Kreissparkasse über die LBBW mit einem Zinssatz von 3,54 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer quartalsmäßigen Tilgung angeboten. Frau Pehl spricht sich daher für eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse aus.
Ein Gremiumsmitglied lehnt die vorgeschlagene Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse ab, da man seiner Meinung nach den Kredit eher bei einem örtlichen Kreditinstitut aufnehmen solle. Die Konditionen des örtlichen Kreditinstituts seien zwar ein klein wenig teurer, jedoch werde man diesen Betrag dann vermutlich über die Gewerbsteuer wieder hereinholen. Ebenfalls solle man seiner Meinung nach generell die örtlichen Unternehmen zur Stärkung des Standorts Gruibingen bevorzugen.
Frau Pehl antwortet hierzu, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht möglich sei, da man vom Kommunalamt dazu gehalten ist, Kredite zu den günstigst möglichen Konditionen aufzunehmen. Des Weiteren lasse sich ein möglicher Vorteil bei der Gewerbsteuer über die kommenden 20 Jahre schlichtweg nicht in Zahlen beziffern.
Das Gremium beschließt hiernach bei einer Enthaltung und 8 Stimmen dafür, dass Frau Pehl am nächsten Tag nochmals bei den angefragten Kreditinstituten tagesaktuelle Angebote einholen wird. Der Kredit wird hiernach bei der Bank mit den günstigsten Kreditkonditionen aufgenommen.
TOP 5: Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Göppingen- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums mit Gesamtkosten in Höhe von 38,2 Mio. € plant. Die Stadtverwaltung plant hierbei, die Umlandkommunen mit einer relevanten Anzahl von Schülern, welche das Hohenstaufen-Gymnasium oder andere Göppinger Schulen besuchen, an den Sanierungskosten zu beteiligen. Da aus der Gemeinde Gruibingen in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 10,25 Schülerinnen und Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium und 45,125 Schülerinnen und Schüler insgesamt Gymnasien in Göppingen besuchten, ist diese relevante Anzahl überschritten. Gegen eine Beteiligung an den Sanierungskosten kann sich die Gemeinde Gruibingen hierbei nicht zur Wehr setzen, da eine solche Kostenbeteiligung im Zuge des Rechtsstreits zur Kostentragung des Michelberggymnasiums in Geislingen vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich als rechtens angesehen wurde. Die Stadt Göppingen plant die Umlandkommunen jedoch zunächst nicht förmlich zur Kostenbeteiligung zu verpflichten, sondern strebt eine Einigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Im Zuge der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Göppingen statt. Hierbei konnten die Umlandkommunen unter anderem die Anerkennung eines Standort- und Eigentumsvorteil sowie eine hiermit verbundene Senkung der Beteiligungskosten erwirken. Des Weiteren wurde der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag anwaltlich geprüft. Mit der Unterzeichnung des Vertrages würden sich für die Gemeinde Gruibingen Beteiligungskosten von knapp 272.000 € ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass ein Ausgleichsstockantrag für die Beteiligungskosten gestellt werde. Hier sei eine Zuschussgewährung in Höhe von rund 27% der Beteiligungskosten realistisch.
Mehrere Gemeinderäte vermissen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Deckelung der Beteiligungskosten im Falle von unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu einer solche Zusage verpflichtet ist. Die Stadt Göppingen lässt sich daher in dieser Sache auch nicht auf Zusagen ein. Sollte es jedoch tatsächlich zu Kostensteigerungen kommen, wurden vertraglich weitere Verhandlungsgespräche vereinbart. Ein Gremiumsmitglied stört sich zudem sehr daran, dass das Hohenstaufen Gymnasium als denkmalgeschütztes Gebäude gilt. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar und erhöhe die Sanierungskosten deutlich. Der Vorsitzende stimmt der Gemeinderätin hinsichtlich der hierdurch verursachten Kostensteigerungen zu. Jedoch stehe das Hohenstaufen Gymnasium, nach der denkmalschutzrechtlichen Begründung, mit seiner offenen Gestaltung exemplarisch für einen Umschwung des damals vorherrschenden Baustils hin zu freiheitlicherem Denken mit lichtdurchfluteteren Räumen.
Des Weiteren kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass die Stadt Göppingen über viele Jahre hinweg keine oder nur sehr wenige Unterhaltungsmaßnahmen an der Schule getätigt habe. Aus diesem Grund sei nun die sehr umfassende und teure Generalsanierung notwendig.
In der Folge stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Göppingen zur Kostenbeteiligung an der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.
TOP 6 Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele.
Hiernach geht der Vorsitzende auf das für das Jahr 2024 geplante Kanalsanierungsprogramm ein. Nachdem in den in den vergangenen Jahren bereits drei abgesteckte Gebiete saniert wurden, soll nun im Jahr 2024 ein Gebiet im Bereich Gehren/Boller Straße/Hauptstraße folgen. Als Sanierungsmethode wird dabei in den meisten Fällen eine Inliner Sanierung durchgeführt. Hier wird in die gesamte Kanalhaltung ein Glasfaser-Inliner eingebracht. Hierdurch entsteht quasi ein neuer Kanal mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die erfolgten Sanierungen dann auch über 50 Jahre abgeschrieben werden können und sich somit nicht sofort in vollem Umfang auf den Abwasserzins auswirken. Der Vorsitzende erklärt des Weiteren, dass zu dem eigentlich geplanten Sanierungsumfang in Höhe von 193.000 € noch zusätzlich 30.000 € für eine recht schwierig zu sanierende Kanalhaltung zwischen der Berg- und Hauptstraße hinzukommen würde. In den kommenden Jahren sollen die Sanierungen fortgesetzt werden. Er geht hierbei davon aus, dass die Sanierungen im gesamten Gemeindegebiet vermutlich in den Jahren 2026 und 2027 abgeschlossen werden können. Für die Planungsleistungen der Kanalsanierung liegt der Gemeinde Gruibingen zudem ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele in Höhe von 17.350 € vor.
In der Folge erkundigt sich eine Gemeinderätin, wie dringend die nun zusätzlich zu sanierenden Haltungen seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in diesem Bereich ein starker Wurzeleinwuchs in den Kanal zu registrieren ist und hierdurch ein Rückstau im Kanal zu befürchten sei. Des Weiteren sei die Gemeinde in den kommenden beiden Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zur Sanierung dieser Haltungen verpflichtet.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Vorfeld eine hydrologische Untersuchung für die zu sanierenden Kanalhaltungen notwendig gewesen wäre. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das in die Kanäle eindringende Wasser ein Indiz für die in der Bürgerfragestunde angesprochenen Wasserverluste sein könnte. Ebenfalls möchte er wissen, weshalb vereinzelt „versteckte“ Schächte vorzufinden seien. Bezüglich des Inlinerverfahrens stellt er zudem die Frage, ob dieses bei deformierten Schächten überhaupt angewendet werden könne.
Herr Hofele nimmt zu diesen Fragen jeweils kurz Stellung. Er erklärt, dass für Vorhaben in dem nun geplanten Umfang hydrologische Untersuchungen in der Regel entbehrlich seien. Auch stamme das eindringende Wasser nicht von schadhaften Wasserversorgungsleitungen. Vielmehr stamme das Wasser aus Drainagen. Des Weiteren wurden alte Schächte in der Vergangenheit zum Teil von Gräsern überwuchert. Herr Hofele erklärt zudem, dass im Normalfall auch deformierte Schächte durch das Inlinerverfahren saniert werden können.
Nach der Diskussionsrunde fasst das Gremium einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
- Das Büro Hiller und Hofele wird zum Angebotspreis von 17.350 € mit der Planung und Ausschreibung des diesjährigen Kanalsanierungsprogramms beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Kanalsanierung 2024 gemäß der Entwurfsplanung vom 09.01.2024, ergänzt um den zusätzlichen Kanalstrang zwischen Hauptstraße und Bergstraße, auszuschreiben.
TOP 7: Vergabe von Sanitär und Heizungsarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Zuge der zweiten Ausschreibung dieser Gewerke nun ein deutlich besseres Submissionsergebnis erzielt werden konnte. Während bei der ersten Ausschreibung lediglich ein unwirtschaftliches Angebot in Höhe von 176.000 € brutto abgegeben wurde, erhielt die Gemeinde bei dieser Ausschreibung drei Angebote. Das günstigste Angebot gab die Firma Wissner GmbH aus Uhingen mit einem Angebotspreis von 112.026,01 € ab. Die beiden weiteren Angebote lagen bei 141.323,82 € brutto und bei 143.994,88 € brutto. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Arbeiten an die Firma Wissner GmbH zu vergeben. Da die Angebote jedoch noch nicht vom Fachplaner nachgerechnet wurden, schlägt er eine Vergabe unter der Voraussetzung vor, dass sich bei der Überprüfung keine nennenswerten Änderungen ergeben werden.
Das Gremium ist hiermit einverstanden und vergibt die beiden Gewerke unter dieser Voraussetzung einstimmig an die Firma Wissner GmbH zum Angebotspreis von 112.026,01 €.
TOP 8: Vergabe zur Erneuerung und Versetzung des Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtung neben dem bisherigen Eingang des Rathauses
Der Vorsitzende erklärt, dass der bisherige Schaltschrank für die Straßenbeleuchtung im Eingangsbereich des Rathauses angebracht ist. Im Zuge der Rathaussanierung und der Vollwärmedämmung ist nun jedoch dringend eine Versetzung und Erneuerung notwendig. Das vom Alb Werks zugesagte Angebot liegt leider noch nicht vor.
Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten stimmt das Gremium der Vergabe mit deutlichem „Murren“ zu. Die Verwaltung wird das Gremium nach Eingang des Angebots unterrichten.
TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung regional bedeutsamer Windkraftstandorte
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den aktuellen Stand bei der Teilfortschreibung des Regionalplans ein. Demnach haben sich die die Voraussatzungen für die Gemeinde Gruibingen hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftstandorten stark geändert. In einer Gemeinderatssitzung Ende des Jahres 2022 hatte sich die Gemeinde Gruibingen für eine Ausweisung eines Standortes für Windkraftanlagen im Bereich Buch / Häringer Steig ausgesprochen. Der Grund hierfür war damals, dass in diesem Bereich hervorragende Windhöffigkeiten vorliegen und somit Windkraftanlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein weiterer Grund war, dass dieses Gebiet in einer vorläufigen Suchraumkulisse der Region Stuttgart enthalten war und Windkraftanlagen in diesem Bereich generell für möglich gehalten wurden. Des Weiteren waren die Gemeinden damals gehalten, selbst aktiv Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, weil hierin die einzige Möglichkeit gesehen wurde, die Ansiedlung von Windkraftanlagen von Seiten der Gemeinde noch zu steuern. Sollten die Gemeinden nicht tätig werden, so damals die Auffassung, würde sich im Falle der Nichterreichung des 1,8 % Flächenziels eine allgemeine baurechtliche Privilegierung für Windkraftanlagen ergeben. Hierdurch wäre die Ansiedlung von Windkraftanlagen weder steuer- noch verhinderbar gewesen. Mittlerweile haben sich diese Vorzeichen jedoch gänzlich geändert. Die Region Stuttgart hat bereits mehr Flächen als das 1,8 % Flächenziel vorzuweisen. Zudem wurden sämtliche windhöffigen Bereiche auf der Gemarkung Gruibingen nun aus der Suchraumkulisse herausgenommen, da sich diese allesamt im europäischen Vogelschutzgebiet befinden. Sofern die Gemeinde möchte, könnte die Gemeinde in einer Stellungnahme die Region Stuttgart zur Prüfung des Ausschlusses aufordern. Ob eine solche Stellungnahme Erfolg haben würde, ist jedoch vollkommen ungewiss. Die Tälesgemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen, welche ebenfalls keine Standorte mehr haben, wollen demnach eine solche Stellungnahme abgeben. Der Vorsitzende stellt daher die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gruibingen auch eine solche Stellungnahme abgeben möchte. Er selbst hält eine solche Stellungnahme nicht für unbedingt notwendig und kann gerade im Hinblick auf den Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft damit leben, wenn Gruibingen im weiteren Änderungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Sofern das Gremium jedoch eine Stellungnahme wünscht, so sei er auch hierfür offen.
In der Folge positioniert sich ein großer Teil des Gremiums gegen eine Ansiedlung von Windkraftanalagen. So bringt eine Gemeinderätin vor, dass es durchaus einen Grund für das auf der Gemarkung von Gruibingen ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet gebe. Wolle man trotz des europäischen Vogelschutzgebiets ein Windkraftvorranggebiet, sieht sie einen Bürgerentscheid als zwingend an.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraft sei. Nachdem nun jedoch auf der gesamten Gemarkung ein europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, hält Sie eine Realisation von Windkraftanlagen in Gruibingen für schwierig. Des Weiteren findet sie es schade, dass das Albwerk und Vattenfall sehr wenig Interesse an Bürgerbeteiligungsformen wie einem Bürgerwindrad haben.
Von einer anderen Gemeinderätin wird dies grundsätzlich anders gesehen. Sie spricht sich klar für Windkraft aus. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob man in der Energieerzeugung unabhängiger werden wolle oder nicht.
Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass große internationale Konzerne wie Vattenfall stets einen größtmöglichen Gewinn vor Augen haben und hierdurch die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die im Falle von Windkraftansiedlungen für die Standortgemeinden im Raum stehenden Pachtzahlungen für kommunale Grundstücke hält er zudem für zu niedrig. Auch hält er das Vorgehen der Region zum Teil für unseriös, da man die Gemeinden noch vor einem Jahr dazu aufgefordert hatte, aktiv Standorte auszuweisen. Die Problematik mit dem europäischen Vogelschutzgebiet als Ausschlusskriterium hätte die Region bereits damals auf dem Schirm haben müssen. Auch sei die Gemeinde Gruibingen nicht mit anderen großen Windkraftstandorten wie Lauterstein zu vergleichen. So war beispielsweise in Lauterstein bereits schon vor der Ansiedlung der Windkraftanlagen ein gut ausgebautes Zuwegungsnetz vorhanden. In Gruibingen wäre dies nicht der Fall und Maschinenwege müssten unter großer Zerstörung der Natur angelegt werden.
Zwei weitere Gemeinderäte sehen ebenfalls in der nichtvorhandenen Zuwegung ein sehr großes Problem. Ein weiteres Gremiumsmitglied kritisiert, dass man heute eigentlich kein Energieerzeugungsproblem sondern ein Energiespeicherproblem habe. Es müsse sich daher in der Erforschung von neuen Speichermöglichkeiten noch einiges tun. Auch hält er den bei der Bürgerversammlung eingebrachten Vorschlag hinsichtlich einer Nutzung von Geothermie in Gruibingen weiterhin für sehr interessant.
Nach Abschluss der Diskussion fasst Bürgermeister Schweikert zusammen, dass eine große Mehrheit im Gremium den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme hinsichtlich einer Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraft abgeben möchte. Er lässt daher darüber abstimmen, ob so weiterverfahren werden solle.
Das Gremium stimmt hierbei bei sieben Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Kenntnisnahme des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans. Es wird keine Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraftanlagen gefordert.
TOP 10: Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen MTWs für die Feuerwehr Gruibingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant Frank Burr. Herr Burr erklärt hiernach, dass der bisherige MTW im Jahr 2008 als Gebrauchtwagen gekauft wurde und seither ein sehr wichtiges Fahrzeug für den Personaltransport ist. Der MTW dient zudem der Ausbildung von momentan über 20 Jugendlichen bei der Nachwuchsfeuerwehr. Bei großen Einsätzen auf der Autobahn oder bei der Schnellbahntrasse ist der MTW unverzichtbar. Für die nun anstehende Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplan 90.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan ist ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000 € ausgewiesen. Hiernach geht Herr Burr noch kurz auf die von ihm erstellte Leistungsbeschreibung ein. Demnach sei es ein Sonderwunsch der Feuerwehr, dass für verschiedenen Einsatzfelder ein variables Einsetzen der Sitzreihen möglich ist. Die neue Beschaffung eines Digitalfunks ist nicht notwendig, da dieser von dem alten MTW in den neuen MTW eingebaut werden kann. Gemäß dem Leistungsverzeichnis können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden.
In der Folge beschließt das Gremium einstimmig, dass der MTW gemäß dem von Herrn Burr vorgestellten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden soll.
TOP 11: Zuschussantrag zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF)
Der Vorsitzende erklärt, dass das bisherige Löschgruppenfahrzeug 16 (LF 16) bereits seit dem Jahr 1998 in Betrieb ist. Trotz guter Pflege ist das Fahrzeug aufgrund vieler Einsätze auf der Autobahn in die Jahre gekommen und sollte daher in den nächsten Jahren durch ein neueres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) ausgetauscht werden. Kommandant Frank Burr hat ein Informationsangebot eingeholt. Herr Burr erklärt, dass im Bereich der Feuerwehr Fahrzeugbeschaffung eine starke Inflation zu beobachten ist. In dem nun eingeholten Informationsangebot werden die Anschaffungskosten für ein HLF auf ca. 700.000 € geschätzt. Die Investition einer solch großen Summe für ein einziges Feuerwehrauto ist jedoch für eine Gemeinde in der Größenordnung von Gruibingen finanziell nicht leistbar. Aus diesem Grund plant die Verwaltung einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Da die Feuerwehr Gruibingen bereits jetzt mit der A 8 und im Rahmen der Schnellbahntrasse Aufgaben mit erheblicher überörtlicher Bedeutung wahrnimmt, ist geplant, einen Zuschuss in Höhe von 90 % zu beantragen.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Stellung eines Zuschussantrags für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) zu. Als Zuschussgrundlage wird das eingeholte Informationsangebot in Höhe von 700.000 € verwendet.
TOP 12: Wahl des Gemeindewahlausschusses
Für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen ist von Gemeinderat ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge sowie die Anerkennung des Wahlergebnisses. Vorsitzender des Ausschusses ist dabei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die ebenfalls zu wählenden Beisitzer und Stellvertreter müssen wahlberechtigte der Gemeinde sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, hier überwiegend auf den Personenkreis zurückzugreifen, welcher bei der vergangenen Kommunalwahl bereits sehr gute Arbeit geleistet hat. Für eine eventuelle Verhinderung des Vorsitzenden müssen Stellvertreter gewählt werden. Da hier auch Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden können, werden zwei Mitarbeiter des Rathauses vorgeschlagen.
Der Gemeinderat ist mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und wählt die folgenden Personen jeweils einstimmig in den Gemeindewahlausschuss:
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Bürgermeister Roland Schweikert
Stellvertreter des Vorsitzenden: Frau Ramona Göser und Herr Moritz Lang
1. Beisitzer: Herr Hans Hitzer
2. Beisitzerin: Frau Andrea Hein
Stellvertreterin des ersten Beisitzers: Frau Herta Richter
Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Herr Heinz Schopp
TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass der Internetauftritt der Gemeinde nicht aktuell ist. Der Vorsitzende sagt hier Besserung zu.
- Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung die Autobahn GmbH für die kommende Gemeinderatsitzung am 20.02.2024 eingeladen hat. Die Autobahn GmbH wird an diesem Termin die geplante Baustelle an der Anschlussstelle Mühlhausen vorstellen und im Detail erläutern.
- Eine Gemeinderätin erkundigt, was es mit den momentan stattfindenden Rodungsarbeiten oberhalb dem Bereich Riese auf sich hat. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies ein gemeinsames Projekt des Regierungspräsidiums und des Landschaftserhaltungsverbands ist.
- Ein Gremiumsmitglied fordert, dass bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Versorgung der Baugebiete durch Geothermie überprüft wird.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten von der deutschen Glasfaser gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planung der Zuführung und der Übergabepunkte laufe. Eine Planung für das Ortsnetz liegt jedoch noch nicht v
Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die beiden Architekten Autenrieth und Jargon, Herrn Jung von der Ingenieurgesellschaft H+H, Forstrevierleiter Herrn Kanaske sowie den Forstamtsleiter Herrn Maier zur letzten Sitzung des Jahres. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Vergaben im Zuge der Rathaussanierung
Bürgermeister Schweikert erklärt zunächst, dass die ebenfalls für diese Sitzung angedachte Vergabe für Sanitär- und Heizungsarbeiten nicht wie geplant beschlossen werden kann. Grund hierfür ist, dass zur Submission lediglich ein Angebot bei der Gemeinde einging. Da dieses Angebot mit einem Angebotspreis von 176.756,08 € brutto fast. 60.000 € über der Kostenberechnung liegt und somit nicht mehr wirtschaftlich ist, musste die Ausschreibung aufgehoben werden. Die neue Ausschreibung bezüglich der Sanitär- und Heizungsarbeiten wurde bereits veröffentlicht. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich hierzu, ob von Seiten den Planern erneut Firmen konkret angeschrieben wurden. Herr Jung von der Ingenieurgesellschaft H+H antwortet, dass neun Firmen angeschrieben wurden. Von diesen angeschriebenen Firmen haben sich bereits vier sehr interessiert an den zu vergebenden Arbeiten gezeigt. Sofern hier nun zumindest ein realistisches Angebot eingehen sollte, so würde man sich zusammen mit den in dieser Sitzung zu vergebenden Gewerken im Rahmen der Gesamtkostenberechnung für die Rathaussanierung liegen.
Hiernach geht Bürgermeister Schweikert jeweils kurz auf die Ausschreibungsergebnisse der einzelnen Gewerke ein. Bezüglich der Schlosserarbeiten erklärt er, dass hier die Arbeiten aufgrund von Umplanungen in einem größeren Rahmen als ursprünglich angedacht ausgeschrieben worden sind. Folglich liegen hier die Angebote auch dementsprechend über dem vorab kalkulierten Kostenrahmen. Aus den Umplanungen resultierte jedoch auch ein geringerer Ausschreibungsrahmen für die Schreinerarbeiten, weshalb hier die Angebote entsprechend unter dem kalkulierten Kostenrahmen angesiedelt sind. Bei den Schlosserarbeiten wurde das wirtschaftlichste Angebot von der Schlosserei Moll aus Gruibingen mit einem Angebotspreis von 58.323,09 € brutto abgegeben. Der Vorsitzende erklärt, dass die eingereichten Angebote für die Schlosserarbeiten sehr eng beieinander liegen. Die Angebote sind daher sehr marktgerecht.
Bei den Schreinerarbeiten wurde das wirtschaftlichste Angebot von der Schreinerei Burr aus Gruibingen mit einem Angebotspreis von 25.278,92 € brutto abgegeben. Auffällig bei diesem Gewerk war, dass drei Bieter aufgrund einer unerlaubten Änderung des Leistungsverzeichnisses von der Submission ausgeschlossen werden mussten.
Bezüglich dem Einbau eines Blitzschutzes war die Firma HTS-Blitzschutztechnik GmbH aus Ostfildern-Kemnat mit einem Angebot von 4.912,32 € brutto die günstigste Bieterin.
Des Weiteren zeigt sich der Vorsitzende mit dem Ausschreibungsergebnis der Gipserarbeiten für die Innenräume zufrieden. Hier war die Firma Georg Krapf GmbH aus Heiningen mit einem Angebot von 35.301,59 € die günstigste Bieterin. Das wirtschaftlichste Angebot liegt hier rund einige hundert Euro unter den vorab kalkulierten Kosten.
Zum Gewerk „Steinmetz/Fließen“ erklärt Bürgermeister Schweikert, dass man hier vier sehr gute Angebote erhalten habe, welche sich alle deutlich unterhalb der Kostenberechnung befinden. Das günstigste Angebot wurde hier von der Firma Eisele GmbH aus Süßen mit einem Angebotspreis von 15.445,01 € abgeben.
Bezüglich dem Gewerk „Malerarbeiten“ berichtet der Vorsitzende, dass das günstigste Angebot von der Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG aus Göppingen mit einem Angebotspreis von 23.241,60 € brutto eingereicht wurde.
Bei den Parkettarbeiten gingen bis zur Submission ebenfalls drei gute Angebot bei der Gemeinde ein. Hier ist die Firma fubo-Hofsäß GbR aus Wangen mit einem Angebot in Höhe von 20.440,93 € brutto die günstigste Bieterin.
In der Folge bittet Bürgermeister Schweikert Herrn Jung die Ausschreibung für das Gewerk „Lüftungstechnik“ kurz zu erläutern. Herr Jung erklärt daraufhin, dass für dieses Gewerk lediglich ein Angebot zum Submissionstermin einging. Mit diesem Angebot der Firma Mesch GmbH aus Stuttgart könne man jedoch durchaus sehr zufrieden sein, da der Angebotspreis mit 48.686,71 € rund 23% unter der Kostenkalkulation liegt. Auch sprechen seiner Meinung nach aus leistungstechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Firma Mesch, da er mit dieser bereits zusammengearbeitet und hierbei durchweg gute Erfahrungen gemacht hat. Des Weiteren könne mit einem Beginn der Arbeiten im Januar gerechnet werden. Auf die Bitte des Vorsitzenden noch kurz die Vorteile einer solchen Lüftungsanlage vorzustellen, erklärt Herr Jung dem Gremium, dass diese sehr moderne Lüftungstechnik vor allem im Sommer einen großen Mehrwert habe. So sei hier tagsüber beispielsweise ein hygienischer Luftaustausch sowie in den Abendstunden eine Nachtkühlung möglich. Des Weiteren bietet die Lüftungsanlage auch Vorteile hinsichtlich des Lärmschutzes. Da im Rathaus vor der Sanierung ein Luftaustausch lediglich über ein Öffnen der Fenster möglich war, führte dies vor allem in den zur Hauptstraße zugewandten Büros stets zu einem enormen Anstieg der Geräuschkulisse. Das Führen von Telefonaten gestaltete sich hierdurch zumeist sehr schwierig. Durch den Einbau der Lüftungsanlage kann nun ein quasi geräuschloser Luftaustausch erfolgen.
Nach der Vorstellung der einzelnen Ausschreibungsergebnisse äußert ein Gremiumsmitglied Kritik an der der Vergabe der Schlosserarbeiten. Hier sei eine sehr massive und dementsprechend kostspielige Treppe geplant, welche seiner Meinung nach nicht wirtschaftlich sei. Des Weiteren fordert er zukünftig vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen die Herausgabe der Leistungsverzeichnisse an den Gemeinderat.
Architekt Autenrieth widerspricht hierbei jedoch. Die massive Treppe sei für ein Gebäude wie das Rathaus absolut notwendig, da hier die für öffentliche Gebäude anzuwendenden Normen zu berücksichtigen sind. In diesen Normen ist unter anderem vorgeschrieben, dass ein Treppengeländer eine Aufprallgeschwindigkeit von mindestens 100 Kilogramm aushalten muss. Da dies durch ein herkömmliches und dementsprechend günstigeres Holzgeländer nicht gewährleistet werden kann, habe man sich bewusst für das massivere Stahlgeländer entschieden. Des Weiteren erklärt er, dass das vormals sehr verwinkelte Rathaus auch durch die nun angedachte Treppe in der Optik deutlich einfacher und somit auch lichtdurchfluteter werde.
Bürgermeister Schweikert kann die Kritik nicht nachvollziehen und verweist zudem darauf, dass unter anderem die Optik und Beschaffenheit der Treppe bei einem gemeinsam mit dem Gremium durchgeführten Bemusterungstermin abgestimmt wurden.
Nach Abschluss der Diskussion beschließt das Gremium einstimmig folgende Vergaben:
- Das Gewerk „Blitzschutz“ wird an die Firma HTS-Blitzschutztechnik GmbH aus Ostfildern- Kemnat zu einem Angebotspreis von 4.912,32 € brutto vergeben.
- Die Gipserarbeiten für die Innenräume werden an die Firma Georg Krapf GmbH aus Heiningen zu einem Angebotspreis von 35.301,59 € brutto vergben.
- Die Fließen- und Steinmetzarbeiten werden an die Firma Eisele GmbH aus Süßen zu einem Angebotspreis von 15.445,01 € brutto vergeben.
- Die Malerarbeiten werden an die Firma Heinrich Schmid GmbH & Co.KG aus Göppingen zu einem Angebotspreis von 23.241,60 € brutto vergeben.
- Die Schlosserarbeiten werden an die Firma Schlosserei Moll aus Gruibingen zu einem Angebotspreis von 58.323,09 € brutto vergeben.
- Die Schreinerarbeiten werden an die Firma Schreinerei Burr aus Gruibingen zu einem Angebotspreis von 25.278,92 € brutto vergeben.
- Das Gewerk „Parkett“ wird an die Firma fubo – Gofsäß GbR aus Wangen zu einem Angebotspreis von 20.440,93 € brutto vergeben
TOP 3 Verabschiedung des Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie Bericht über das Forstjahr 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an den Forstrevierleiter Herrn Kanaske und an den Forstamtsleiter Herrn Maier. Herr Kanaske geht hiernach kurz auf das Forstjahr 2023 ein. Demnach wurde im Forstjahr 2023 aufgrund einer sehr hohen Brennholznachfrage deutlich mehr Holz gefällt, als ursprünglich angedacht. Herr Kanaske erklärt hierzu, dass er während seiner nun bereits schon viele Jahre andauernden Zeit als Forstrevierleiter von Gruibingen noch nie auf eine solch große Anzahl von Brennholzinteressenten innerhalb eines Jahres gestoßen sei. Dennoch konnte man aufgrund des ausgeweiteten Brennholzhiebes alle Interessenten bedienen. Das Holz wurde hierbei vor allem in den Bereichen Wolfbühl und Sickenbühl geschlagen. Des Weiteren erklärt er, dass man den erhöhten Holzeinschlag auch klar im Vollzugsplan ablesen könne. So war für das Jahr 2023 zunächst ein Gesamtholzeinschlag von 1160 Festmeter geplant. Tatsächlich wurde jedoch ein Gesamtholzeinschlag von 1910 Festmeter erwirtschaftet. Die hieraus resultierenden Einnahmen aus Holzerlösen schlagen sich auch deutlich im Wirtschaftsergebnis des Jahres 2023 nieder. Während für das Jahr 2023 zunächst von einem Gewinn von ca. 18.400 € ausgegangen wurde, beläuft sich der tatsächliche Gewinn auf 85.800 €. Herr Kanaske erklärt hierzu, dass neben den Mehreinnahmen aus Holzerlösen auch die Zuweisungen vom Bund für das Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement in Höhe von 18.000 € zu dem äußerst positiven Wirtschaftsergebnis beigetragen habe.
Hiernach geht Herr Kanaske auf den Forstwirtschaftsplan des Jahres 2024 ein. Demnach ist im Jahr 2024 ein Gesamtholzeinschlag von 1030 Festmeter Holz eingeplant. Gemäß der Hiebsplanung sind Holzernten im Bereich Wolfsbühl, Sickenbühl Steige, Maisenlau und Wolfsbühlsteige geplant. Die Einnahmen aus den Holzerntemaßnahmen werden hierbei auf 58.985 € geschätzt. Demgegenüber stehen geschätzte Gesamtausgaben in Höhe von 48.394 €. Die Gesamtausgaben setzen sich dabei vor allem aus den Ausgaben für die Holzerntemaßnahmen sowie den Ausgaben für den forstwirtschaftlichen Revierdienst zusammen. Nach Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich somit für das Forstjahr 2024 voraussichtlich ein Gesamtergebnis von + 10.591 €.
In der Folge kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass der Gemeindewald im vergangenen Jahr aufgrund des ausgeweiteten Holzeinschlages stark ausgebeutet wurde. Dies sei seiner Meinung nach in Anbetracht des immer stärker auftretenden Klimawandels nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus vermisst er in dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz.
Herr Kanaske erklärt hierzu, dass die ausgeweiteten Holzeinschläge im Jahr 2023 eine Besonderheit darstellten, welche so in dieser Form in den kommenden Jahren nicht mehr zu erwarten sind. Hierfür spreche auch, dass der Holzeinschlagansatz für das Jahr 2024 mit 1030 Festmeter unter dem Ansatz des Vorjahres liege. Aus diesem Grunde könne man hier nicht von einer Ausbeutung des Gemeindewaldes sprechen.
Bezüglich der Kritik an den scheinbar fehlenden Maßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzes erklärt der Forstamtsleiter Herr Maier, dass in diesem Bereich in den kommenden Jahren verschiedene Maßnahmen geplant sind. Vom Forstamt werden diese Maßnahmen jedoch als Investition in die Zukunft gesehen. Sie werden daher nicht in der Vollzugsplanung des Forstwirtschaftsplans mitaufgeführt. Herr Maier erklärt hierzu, dass die Gemeinde Gruibingen aufgrund der Aufnahme in das Bundesförderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ in den nächsten zehn Jahren pro Jahr rund 30.000 € erhält. Hierbei bietet es sich seiner Meinung nach an, dass diese Fördergelder in gewisse Teilbereiche des Gemeindewalds reinvestiert werden. Hierbei richtet das Forstamt momentan den Fokus auf die besten Waldflächen mit einem gesunden Baumbestand. Hier müsse es das Ziel sein, diese sehr guten Waldflächen durch das Einbringen klimaangepasster Baumarten ideal an die zukünftigen Klimabedingungen anzupassen. Hierdurch könne man sicherstellen, dass diese Waldflächen auch noch in vielen Jahren für kommende Genrationen zur Verfügung stehen. Als Beispielfläche für ein solches Projekt nennt Herr Maier den Distrikt Buch mit momentan schön gewachsenen und vor allem gesunden Buchen.
Nach dem Vortrag von Herrn Maier möchte ein Gremiumsmitglied wissen, ob im Gemeindewald von Gruibingen auch eine Kalkung von Waldflächen nötig sei. Herr Maier erklärt daraufhin, dass in einigen Gemeinden im Landkreis Göppingen aufgrund eines zu sauren Waldbodens Kalkungen notwendig gewesen seien. In Gruibingen müsse man sich diesbezüglich jedoch keine Sorgen machen, da hier die PH-Werte der Waldböden keine Auffälligkeiten zeigen.
Abschließend wird vereinbart, dass das Gremium mit Herrn Kanaske noch vor den Kommunalwahlen im Juni eine Waldbegehung durchführen wird.
In der Folge beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 einstimmig.
TOP 4 Bausachen
TOP 4.1 Sielenwangstraße 19 / Flst. 6522: Befreiungsantrag bezüglich dem Neubau einer Stützmauer und eines Gartenhauses, dem Umbau eines Gartenzaunes und einer Außentreppe, Errichtung eines Vordaches über dem Treppenaufgang
Bürgermeister Roland Schweikert erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach beantragt der Bauherr verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan „Mohrengarten-Häusle“. In der Folge geht der Vorsitzende näher auf die einzelnen Befreiungsanträge ein:
- Errichtung einer Stützmauer
Der Vorsitzende erklärt, dass die Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück Sielenwangstraße 21 gemäß dem Bebauungsplan nicht zulässig ist. Da es sich hierbei um eine bauordnungsrechtliche Vorschrift handelt, entscheidet hierüber lediglich das Bauamt vom Landratsamt Göppingen als Genehmigungsbehörde. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist daher nicht nötig.
- Neubau eines Gartenhauses
Bürgermeister Roland Schweikert erläutert dem Gremium, dass im Bebauungsplangebiet „Mohrengarten-Häusle“ Nebenanlagen lediglich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Da das Gartenhaus außerhalb des ausgewiesenen Baufensters errichtet werden soll, wäre hierfür eine Befreiung notwendig. Seiner Meinung nach wäre die Erteilung einer Befreiung denkbar, da im Bebauungsplangebiet für ähnliche Gartenhäuser bereits Befreiungen erteilt wurden. Das Gremium sieht die Errichtung des Gartenhauses nicht problematisch und könnte sich daher ebenfalls eine Befreiung vorstellen.
- Errichtung eines Gartenzaunes innerhalb einer freizuhaltenden Sichtfläche
Der Vorsitzende erläutert, dass im Bebauungsplan eingezeichnete Sichtflächen von jeglicher sichtbehindernden Nutzung freizuhalten sind. Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium daher einig, dass dem Zaun in der beantragten Form nicht zugestimmt werden kann. Sofern der Zaun jedoch durchsichtig gestaltet werden könnte bzw. die Sicht nicht behindern würde, wäre das Gremium hiermit einverstanden.
- Errichtung eines Vordaches und Erweiterung einer Außentreppe außerhalb des Baufensters
Bürgermeister Roland Schweikert erklärt, dass die geplante Errichtung eines Vordaches sowie die Erweiterung einer Außentreppe das Baufenster nur in geringem Maße überschreiten. Des Weiteren sind die beiden Vorhaben städtebaulich nicht relevant. Das Gremium sieht in den beiden Vorhaben ebenfalls keine städtebauliche Relevanz und könnte sich daher eine Befreiung gut vorstellen.
Beschluss:
Das Gremium beschließt einstimmig die notwendigen Befreiungen für die Errichtung des Gartenhauses, für die Erweiterung einer Außentreppe sowie für die Errichtung eines Vordaches zu erteilen. Die Errichtung eines Gartenzaunes in der vorgelegten Form lehnt das Gremium einstimmig ab. Sollte der Zaun in nicht sichtbehindernder Weise errichtet werden, so erteilt das Gremium hierfür einstimmig eine Befreiung.
TOP 4.2 Neubau einer Garage in der Maierhofstraße 1 / Flst. 7/9
Bürgermeister Schweikert erläutert dem Gemeinderat das Baugesuch. Demnach plant der Bauherr das bestehende Gebäude abzureißen. Hiernach soll auf dem Grundstück eine Garage mit einer Grundfläche von 11,50 m x 8,80 m errichtet werden. An der höchsten Stelle soll die Garage 5,38 m hoch sein. Da das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt, müsste sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da in der näheren Umgebung sowie im alten Ortskern bereits immer wieder größere Nebengebäude wie landwirtschaftliche Scheunen vorhanden sind, sieht der Vorsitzende die Vorgabe des Einfügens als unproblematisch an.
In der Folge erteilt der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4.3 Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Flurstück 4023
Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauherr auf dem Außenbereichsgrundstück 4023 den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle plant. Die für Außenbereiche gemäß § 35 BauGB geforderte Privilegierung kann der Bauherr hierbei als Landwirt nachweisen. Das Bauvorhaben ist daher für die Gemeinde Gruibingen aus städtebaulicher Sicht nicht relevant.
In der Folge erteilt der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 5 Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2024
Zur Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl geht hiernach kurz auf Änderungen des Ergebnishaushalts ein, welche sich nach den Vorberatungen der vergangenen Sitzung noch ergeben haben. So haben sich bei den Erträgen beispielsweise die Ansätze für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, für den Familienleistungsausgleich und für die Schlüsselzuweisungen geändert. Bei den Aufwendungen gab es im Vergleich zu den Vorberatungen im Bereich der Personalaufwendungen, bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie bei der an den Abwasserverband zu entrichtenden Umlage noch Änderungen. Sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen resultieren diese Änderungen daraus, dass zum Zeitpunkt der Vorberatung noch nicht alle für diese Positionen notwendigen Berechnungsparameter komplett vorlagen.
In der Folge geht Frau Pehl näher auf den Ergebnishaushalt ein. Für das Jahr 2024 geht sie von ordentlichen Erträgen in Höhe von 6.209.580 € aus. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 6.420.694 €. Hierdurch würde sich für das Jahr 2024 im Ergebnishaushalt ein veranschlagtes Gesamtergebnis in Höhe von -211.114 € ergeben. Durch positive Gesamtergebnisse in den vergangenen Jahren (bis auf das Jahr 2021) verfügt die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2024 voraussichtlich über Rücklagen in Höhe von 2.022.209,72 €. Durch eine Entnahme von 211.114 € aus den Rücklagen kann der für das Jahr 2024 veranschlagte Fehlbetrag ausgeglichen werden. Zum 31.12.2024 werden die Rücklagen hierdurch voraussichtlich 1.811.095,72 € betragen.
Hiernach geht Frau Pehl ausführlich auf das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 ein. Ein großer Investitionsposten stellt demnach die Sanierung des Hallenbads dar. Momentan erscheint es realistisch für dieses Projekt Zuschüsse über das Ganztagesbetreuungsbeschleunigungsgesetz in Höhe von knapp 760.000 € zu erhalten. Da die Gesamtkosten vermutlich bei 1.085.000 € liegen werden, sind im Gemeindehaushalt hierfür noch rund 325.000 € aufzubringen. Des Weiteren sind für die Generalssanierung des Rathauses 323.000 € vorgesehen. Frau Pehl erklärt, dass mit der Sanierung der Sickenbühlhalle mit einem Ansatz von 495.000 € ebenfalls eine sehr große Investition ansteht. Ob der Ansatz in dieser Höhe jedoch im Jahr 2024 in Anspruch genommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher. Unter anderem hängt dies noch von diversen Zuschüssen ab. Weitere größere Investitionsposten sind der Radweg Oberes Filstal mit 105.000 €, die Kostenbeteiligung beim Hohenstaufen-Gymnasium mit 50.000 € (Gesamtsumme in den nächsten 4 Jahren 270.000 €), die Beschaffung eines MTWs für die Feuerwehr mit 77.000 €, das Kanalsanierungsprogramm mit 105.000 €, die Gehwege im Zuge des Glasfaserausbaus mit 100.000 €, den Zuschuss für eine Geschwindigkeitsmessanlage mit 55.000 € und der Spielplatz Mohrengarten mit 55.000 €. Wie bei der Sanierung der Sickenbühlhalle sei es jedoch bei einigen Positionen wie beispielsweise dem Radwegbau oder der Geschwindigkeitsmessanlage noch nicht sicher, ob diese bereits im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Hinsichtlich anstehender Kreditaufnahmen erklärt Frau Pehl, dass die im Haushaltsplan 2024 eingeplante Kreditaufnahme vermutlich erst im Jahr 2025 erfolgen wird.
Das Gremium diskutierte ausführlich über den Etatentwurf. Ein Gemeinderat beschwert sich in diesem Zuge über zusätzliche Aufgaben, welche die kleinen Kommunen von den oberen Behörden auferlegt bekommen. Hierdurch kommen die Gemeinden seiner Meinung nach nur noch zur Erledigung von Pflichtaufgaben, während andere wichtige Angelegenheiten und Projekte auf der Strecke bleiben. Des Weiteren solle man seiner Meinung nach auf die Ansätze für Positionen, welche eventuell nicht im Jahr 2024 in Anspruch genommen werden, verzichten. Ein weiteres Gremiumsmitglied ist ebenfalls der Meinung, dass auf solche Eventualpositionen verzichtet werden solle. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass man bereits wisse, dass diese Eventualpositionen in den kommenden Jahren anstehen werden und es daher durchaus Sinn mache diese Positionen im Haushaltsplan darzustellen. Des Weiteren sei der Haushaltsplan immer noch ein „Plan“. Für die Umsetzung und Vergabe einzelner großer Projekte sei immer noch ein separater Gemeinderatsbeschluss notwendig.
Ein Gremiumsmitglied spricht sich klar für eine Verabschiedung des Haushaltsplans in der nun vorgelegten Form aus. Da die Sanierung der Sickenbühlhalle bereits seit längerer Zeit notwendig ist, solle man diesen Ansatz trotz einer eventuell erst später erfolgenden Sanierung auf jeden Fall beibehalten. Von anderer Seite wird jedoch hinsichtlich der anstehenden Kommunalwahlen eingeworfen, dass man auf die Darstellung von Eventualpositionen verzichten solle. Grund hierfür ist, dass man dem neuen Gremium für die kommenden Haushaltsplanungen kein Handlungsdiktat auferlegen und stattdessen einen eigenen Handlungsspielraum lassen solle.
Bürgermeister Schweikert verweist nochmals darauf, dass jede Investition separat beschlossen werden müsse. Sofern die nun angedachten Investitionen vom neuen Gremium nicht für notwendig gehalten werden, kann das neu gewählte Gremium Projekte verschieben, aber auch neue Schwerpunkte setzen. Ein beschlossener Haushaltsplan mit Spielräumen ist ein großer Vorteil für das neue Gremium und erweiterte Spielräume
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei fünf Stimmen dafür, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung der Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 in der vorgelegten Form zu.
Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2024
Frau Pehl erklärt, dass im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ ein Gesamtergebnis von +11.640 € zu erwarten ist. Des Weiteren ist im Finanzhaushalt ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 407.600 € eingeplant.
In der Folge merkt das Gremium an, dass nun endlich die seit Jahren zu Buche stehenden Wasserverluste eingedämmt werden müssen. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass der Einbau von Geräuschloggern leider noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt habe. In den kommenden Tagen sei jedoch nochmals ein Termin mit der Eislinger Wasserversorgung zur Analyse der durch die Geräuschlogger gewonnenen Daten geplant.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ in der vorgelegten Form zu.
Bekanntgaben
Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Ramona Göser nun ihre Ausbildung zur Standesbeamtin abgeschlossen habe und zum 01.01.2024 zur Standesbeamtin von Gruibingen ernannt wurde.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2023
1. Teil
Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer und die Vertreterin der Presse sehr herzlich zum zweiten Mal im Martinshaus. Der Saal im Martinshaus ist barrierefrei; deshalb war es schon lange der Wunsch des Gemeinderats, die öffentliche Gemeinderatssitzung hier abzuhalten.
Roland Schweikert stellte fest, dass die Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß einberufen und die Tagesordnung im Oberen Filsboten bekannt gemacht wurde. Damit konnte in dieser Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß beschlossen werden.
Mit einem Antrag zur Geschäftsordnung wurde der Tagesordnungspunkt 4 „Forstwirtschaftsplan 2024“ auf die nächste Gemeinderatssitzung im Dezember vertagt.
In der Bürgerfragestunde meldete sich eine Bürgerin und fragte, ob die Wohnung in der Königstraße 28 von einer Ukrainerin mit ihrer Tochter angemietet werden könne. Das Gebäude gehört der Gemeinde und die Wohnung sei ideal für die Ukrainerin, die nun einen Job habe und selbst für die Miete aufkommen wolle. Der Vorsitzende erklärte, dass die Wohnung zwar aktuell nicht für die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden benötigt wird. Das könne sich aber recht schnell ändern und die Gemeinde habe wenig eigene Unterbringungsmöglichkeiten. Das Schulhaus sei in so schlechtem Zustand, dass es nicht mehr belegt werden könne.
Ein weiterer Zuhörer bemängelte den Einbau einer Gasheizung im Gebäude Hauptstraße 16. Er war der Meinung, dass hier eine Nah-Wärmeversorgung möglich gewesen wäre. Dazu erklärte der Vorsitzende, dass das Gebäude Hauptstraße 16 nicht wärmegedämmt ist. Die Gasheizung sei unter den gegebenen Voraussetzungen eine akzeptable Alternative. Der Zuhörer äußerte Kritik an der Wahl des Sitzungsraumes. Er meinte, hier sei zu viel Kirche im Spiel. Die Gemeindeverwaltung arbeitet nun im Pfarrhaus, das Trauzimmer sei im Martinshaus, die Gemeinderatssitzung findet ebenfalls im Martinshaus statt. Bürgermeister Schweikert stellte zunächst richtig, dass das Trauzimmer nicht im Martinshaus, sondern im provisorischen Rathaus ist. Das Rathaus wird energetisch saniert; das ist dringend notwendig und verursacht hohe Kosten. Während der Sanierung musste die Gemeindeverwaltung umziehen und es stellte sich die Frage, wohin. Mit der Übergangslösung „Pfarrhaus“ hat man eine praktikable und günstige Möglichkeit gefunden. Jede andere Alternative (Container) wäre auf jeden Fall teurer geworden.
Das Sitzungssaal im Rathaus war schon lange zu klein und man hielt die Gemeinderatssitzungen schon seit Corona im Feuerwehrhaus ab. Der Saal im Feuerwehrhaus hat nur einen Nachteil: er ist nur über Treppen erreichbar. Das Martinshaus wurde zum Sitzungsort für den Gemeinderat gewählt, weil es im Gegensatz zum Feuerwehrhaus barrierefrei ist. Das auch noch angesprochene Walter-Frieß-Zimmer liegt zu weit außerhalb.
Auf die Frage, wie lange das Schwimmbad noch außer Betrieb sein wird, meinte der Vorsitzende, nach der heutigen Besprechung sei davon auszugehen, dass das Hallenbad nach den Weihnachtsferien wieder in Betrieb geht.
Zum Tagesordnungspunkt 5 „Rechnungsabschluss Gemeindehaushalt 2020“ begrüßte der Vorsitzende die Kämmerin Magdalena Pehl von Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Filstal.
Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom Gemeinderat festzustellen. Nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung stellt der Rechnungsabschluss des Jahres 2020 den zweiten doppischen Jahresabschluss dar. Das Jahr schließt mit einem Gesamtergebnis von + 596.078,54 € ab. Dieses setzt sich aus dem positiven ordentlichen Ergebnis i.H.v. 594.381,41 € und dem positiven Sonderergebnis i.H.v. 1.697,13 € zusammen. Im Haushaltsplan 2020 wurde ein Ergebnis von 174.480,00 € eingeplant, somit ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz von über 400.000,00 €.
Die Verbesserung ist auf höhere ordentliche Erträge (+ 167.811,79 €) und niedrigere Aufwendungen (- 252.089,62 €) als geplant zurückzuführen.
Die Ursache dieser Abweichungen erläuterte Frau Pehl in der Sitzung. 2020 war das erste Corona-Jahr. Das führte zur Schließung von Einrichtungen, zum Ausfall von Einnahmen, aber teilweise auch zu höheren Zuweisungen: Steuern und ähnliche Abgaben gingen um rund 182.000 € zurück, Entgelte für öffentliche Leistungen gingen um rund 87.000 € zurück; Zuweisungen und Umlagen erhöhten sich um rund 184.000 € Kostenerstattungen und Kostenumlagen erhöhten sich um rund 148.000 €. Insgesamt waren die Erträge um 167.811,79 € höher als im Plan vorgesehen.
Die niedrigeren Aufwendungen beruhten auf niedrigeren Personalaufwendungen, da nicht alle Stellen sofort wieder besetzt werden konnten (rund 46.000 €). Minder- Aufwendungen fielen auch in den Bereichen Abwasser, Straßenunterhaltung und Feldwege an. Außerdem wurden im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen anstatt der geplanten 201.000 € lediglich 166.643,76 € ausgegeben (insgesamt 257.805,73 €). Dagegen waren die Abschreibungen um 150.077,54 € höher, weil die Bewertung des kompletten Vermögens erst im Jahr 2022 fertiggestellt werden konnte.
Die Transferaufwendungen waren der größte Posten unter diesen Aufwendungen: dabei handelt es sich um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ (-9.000 €), den Abwasserverband Oberes Filstal (+5.000 €), Gewerbesteuerumlage (-37.000 €), Umlage an den IKZ (+349.000 €), Transferaufwendungen insgesamt: +373.833,39 €.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen waren um 472.492,01 € niedriger als im Plan veranschlagt; dies lag vor allem daran, dass die Umlage des IKZ als Umlage unter Transferaufwendungen verbucht wurde.
Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2020 1.207.209,72 € (Erhöhung um 596.078,54 €).
Bei den Investitionen ergibt sich folgendes Bild:
Nicht veranschlagt waren zum Beispiel ein Zuschuss der Arge Tunnel Albaufstieg (ATA) für das Herrichten eines Löschfahrzeugs für den Boßlertunnel mit 10.000 €, der Abwasserbeitrag für ein Grundstück mit 4.878,90 € und der Verkauf eines Teilgrundstücks mit 5.180 €.
Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergaben sich einige Abweichungen, so wurde zum Beispiel ein Fahrzeug für die Feuerwehr beschafft und zum Einsatzleitwagen umgebaut für 40.648,21 €. Diese Investition war im Plan nicht vorgesehen. Für den Vollausbau der Oberen Schulgasse wurden 23.867,51 € ausgegeben, weil die Maßnahme bereits 2020 begonnen werden konnte. Die Gestaltungsmaßnahmen Winkelbach Alte Halle waren mit 25.000 € für 2020 geplant, wurden aber nicht umgesetzt. Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die Umgestaltung vom Spielplatz Mohrengarten, die mit 15.000 € veranschlagt war.
Insgesamt waren Investitionen von 708.470 € vorgesehen, tatsächlich wurden 771.589,16 € investiert (+63.119,19 €).
Die geplante Kreditaufnahme von 710.000 € wurde nicht realisiert.
Die Verschuldung betrug zum 31.12.2020 1.460.733 €.
Der Gemeinderat beschloss, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Gruibingen mit sämtlichen Anlagen gemäß § 95b der Gemeindeordnung festzustellen. Er nahm die der Jahresrechnung angeschlossene Bilanz zum 31.12.2020, Vermögensübersicht zum 31.12.2020, Schuldenübersicht 2020, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2020 sowie den Stand der Rücklagen zum 31.12.2020 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zuzustimmen.
Fortsetzung folgt