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Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung
Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte und mehrere Zuhörer sehr herzlich.
Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung stimmte der Gemeinderat einem Antrag zur Geschäftsordnung zu. Damit konnte die Bausache „Geänderte Ausführung des Wohnhauses auf dem Grundstück Mohrengarten 11, Flurstück Nummer 595/1 als Tagesordnungspunkt 4.2 auf die Tagesordnung genommen werden.
Die Bürgerfragestunde wurde vor den Tagesordnungspunkt 5 „Erhöhung der Kindergartengebühren“ geschoben, da sich ein Vertreter des Elternbeirats zu diesem Tagesordnungspunkt äußern wollte.
Bürgermeister Schweikert gab die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 13.12.2022, 28.3.2023 und 09.05.2023 bekannt.
Im Tagesordnungspunkt Bausachen ging es um die Erstellung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück Nr. 2109. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich notwendige Privilegierung weist der Bauherr hierbei als Landwirt auf. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher keine Bedenken gegenüber dem Bauvorhaben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu. Danach beriet das Gremium über die „Geänderte Ausführung des Wohnhauses auf dem Grundstück Mohrengarten 11, Flurstück Nummer 595/1“. In städtebaulicher Hinsicht sind die Änderungen nicht relevant; daher erteilte der Gemeinderat erneut sein Einvernehmen.
Bevor man nun zur Erhöhung der Kindergartengebühren kam, durfte sich der Vertreter des Elternbeirats äußern. Er verlas eine Erklärung, in der bemängelt wurde, dass der Elternbeirat sehr spät zur Erhöhung der Kindergartengebühren gehört wurde. Das Schreiben zur Anhörung des Elternbeirats habe den Elternbeirat erst am 16. Juni erreicht, die Thematik sei dann bereits am 20. Juni im Gemeinderat behandelt worden.
Bürgermeister Schweikert erklärte hierzu, dass in der Sitzung am 20. Juni kein Beschluss gefasst wurde und das Thema ja nun heute zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht. Frau Roth-Gassenmayer meinte, der Gemeinderat tue sich zunehmend schwer, der sogenannten gemeinsamen Empfehlung der Vertreter der Städte und Gemeinden und der Kirchen zu folgen. Für das neue Kindergartenjahr empfehlen die Vertreter eine Erhöhung der Kindergartengebühren um 8,5 %. Frau Roth-Gassenmayer stellte einen Vorschlag zur Diskussion, nachdem künftig ausschließlich die Tariferhöhungen nach dem TVöD als Grundlage für die Erhöhung der Kindergartengebühren dienen, und zwar nur noch alle 2 oder 3 Jahre. Damit blieben die Gebühren für 2 oder 3 Jahre stabil und der Träger konzentriert sich auf die Personalkosten, den größten Ausgabenblock. Diesem Vorschlag wollte die Mehrheit des Gremiums jedoch nicht folgen. Die meisten Gemeinderäte hielten es für richtig, sich jährlich mit den Kindergartengebühren zu beschäftigen und alle Ausgaben im Blick zu behalten. Aus der Mitte des Gremiums kam erneut der Wunsch, eine Härtefallregelung für die Eltern zu finden, für die wirtschaftliche Jugendhilfe (noch) nicht greift. Dazu erklärte der Vorsitzende, dass die Umsetzung einer solchen Härtefallregelung schwierig sei, weil entsprechende Nachweise (Einkommensnachweise, Vermögensnachweise etc.) vorgelegt werden müssten. Nach der weiteren Aussprache stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein- Stimme zu, die Kindergartengebühren ab dem 1.9.2023 für Kinder ab dem 3. Geburtstag um 6 % und für Kinder unter 3 Jahren um 3 % zu erhöhen. Der entsprechenden Änderung der Satzung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.
Honorarvertrag Statik Rathaus
Durch die Entkernung des Rathauses ist die Beauftragung eines Statikers zwingend erforderlich. Bisher waren nur Beratungsleistungen vereinbart, die jedoch nicht ausreichend sind. Im Erdgeschoss ist der Ersatz einer Zwischenwand notwendig, im Dachgeschoss sind weitere Holzbalken zur Verbesserung der Statik einzuziehen. Dies gilt auch für den Glockenturm. Der Honorarvorschlag entspricht der HOAI, sämtliche Leistungen sind erforderlich. Das Gesamthonorar beläuft sich auf brutto 19.853,86 €. Der Gemeinderat beschloss, die Leistungen für die Statik an das Ingenieurbüro Jauch zum Bruttoangebotspreis von 19.853,86 € zu vergeben.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Einbau einer neuen Heizung im Gebäude Hauptstraße 16. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Wärmeversorgung der Gebäude Hauptstraße 16 und 18 zu koppeln. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Für das Gebäude Hauptstraße 16 haben Verwaltung und Planer den Einbau einer Gasheizung vorgeschlagen. Der Gemeinderat zweifelte an der Erforderlichkeit dieses Austausches und beauftragte die Verwaltung, dies mit dem Planer zu besprechen. Nach der Stellungnahme von Herrn Jung, Ingenieurgesellschaft H + H ist die Heizung nicht mehr zulässig und eine Stilllegung der Heizung sollte in allernächster Zeit erfolgen. Zudem arbeitet die Heizung sehr unwirtschaftlich und hat einen sehr hohen Energieverbrauch. Wichtig ist in jedem Falle, dass die Heizung noch in diesem Jahre eingebaut wird. Dies kann die Firma Weber erfüllen. Die Gesamtkosten für den Einbau der Heizung belaufen sich auf 32.246,62 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Heranführung der Gasleitung. Sobald der Gemeinderat über die Vergabe entschieden hat, wird ein Angebot für den Gasanschluss eingeholt. Nach der weiteren Aussprache stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Beauftragung der Firma Weber für die neue Gasheizung im Gebäude Hauptstraße 16 zum Angebotspreis von 32.246,62 € zu.
Während das Rathaus saniert wird kann der zum Traugarten gewidmete Garten des Gebäudes Hauptstraße 16 aus pragmatischen Gründen nicht als Traugarten genutzt werden.
Der Garten des Gebäudes Kirchplatz 4 (Pfarrhaus) erfüllt alle Bedingungen, um im Freien trauen zu dürfen. Dies wurde mit dem Landratsamt Göppingen abgesprochen. Die Fläche kann öffentlich für jeden zugänglich gemacht, kann aber auch abgetrennt werden, so dass die Amtshandlung nicht gestört wird.
Eheschließungen dürfen nur an einem Ort erfolgen, der zur Eheschließung bestimmt ist. Dies sollte durch Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden. Dieser Beschluss ist dann öffentlich bekanntzumachen.
Der Gemeinderat beschloss, den Garten des Gebäudes Kirchplatz 4, Pfarrgarten, ab sofort zum Traugarten zu bestimmen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntgaben und Sonstiges
Bürgermeister Schweikert gab bekannt, dass die „Bedarfssitzung“ am 8.8.2023 stattfindet.
Gemeinderat Hannes Ströhle wollte wissen, ob und wie die Gemeinde an einer Autobahnsperrung wie der vom 14. bis 16. Juli 2023 beteiligt wird. Die Autobahn A8 war von Ulm bis Mühlhausen voll gesperrt. Hannes Ströhle sprach von massiven materiellen Schäden für Gewerbetreibende durch völlig überlastete Umleitungen. Bürgermeister Schweikert erklärte, dass die Gemeinde zwar angehört werde und Bedenken vorbringen könne. Auswirkungen habe dies aber nicht.
Gemeinderat Bernd Lebender GR Bernd Lebender informierte darüber, dass die Deutsche Glasfaser heute keine festen IP-Adressen für private Anschlüsse anbietet. Damit werden Fernzugriff auf Geräte im Heimnetz und VPN bei einem DG-Glasfaseranschluss in Gruibingen nicht nutzbar sein. Die Gemeinde wird versuchen, das Thema mit ihrem Kooperationspartner Deutsche Glasfaser bis zum Beginn der Hausbegehungen zu klären.
Auf die Frage von Gemeinderat Lebender erklärte der Vorsitzende, dass die Datenlogger (Kontrolle der Wasserleitungsrohre auf ungewöhnliche Geräusche, die auf einen Rohrbruch hindeuten) derzeit installiert werden. In der September-Sitzung könne man dann Ergebnisse präsentieren.