Aktuelles: Gemeinde Gruibingen

Aktuelles: Gemeinde Gruibingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gruibingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Aktuelles

Hauptbereich

Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023

Autor: Gemeinde Gruibingen
Artikel vom 17.11.2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2023

Zur ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung in 2023 begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer, Herrn Autenrieth vom Architektenbüro Autenrieth und Jargon und Herrn Kämmerer Frieder Götz.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung führte Bürgermeister Schweikert in den Tagesordnungspunkt „Vorstellung der Planung mit Kostenberechnung Rathaus“ ein. Nachdem mit dem Ausgleichsstock Zuschussmittel für die Sanierung des Rathauses bewilligt wurden, ist man mit Volldampf in die weitere Planung eingestiegen. Die Verwaltung wird während der Umbauphase in das Pfarrhaus umziehen; der Umzug ist für Ende April geplant. Die ersten Vorbereitungen laufen bereits.

Architekt Autenrieth stellte die geplante Sanierung des Rathauses im Detail vor. Der Gemeinderat hatte sich entschieden, das ortsbild-prägende Gebäude zu erhalten. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass es in Gruibingen durch schwere Brände wenig historische Gebäude gibt. Die vorgestellte Planung schafft Barrierefreiheit im Erdgeschoss durch einen neuen Eingang gegenüber dem Gebäude Hauptstraße 16. Es bleibt die Option, später einen Aufzug einzubauen, um auch das Obergeschoss barrierefrei zu gestalten. Es wird neben zwei normalen Toiletten eine behindertengerechte Toilette geben (aktuell gibt es im Rathaus nur eine Toilette), neue Fenster, neue Türen, neue Pellets-Heizung, neue Elektroinstallation, die Geschossdecke zum Dachgeschoss wird wärmegedämmt. Die vorbereitenden Untersuchungen haben auch die ein oder andere Überraschung ergeben; so befindet sich zum Beispiel in der Zwischendecke ein biologisches Streumaterial, das unter anderem Gerste enthält. Damit hatte man nicht gerechnet.

Ein Vollwärmeschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zum einen soll das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleiben. Zum anderen ist der Wärmeschutz von innen nach Rücksprache mit dem Bauphysiker problematisch. Der Vollwärmeschutz von außen kann nachgeholt werden, wenn eine Sanierung der Fassade/des Daches ohnehin ansteht. Die Energieeinsparung wird allein schon durch die neuen Fenster, Türen, Heizung und Dämmung der Geschossdecke ganz enorm.

Die anschließende Kostenberechnung zeigte eine Kostensteigerung von rund 7 % gegenüber der ursprünglichen Berechnung aus dem letzten Jahr. Die Kosten liegen jetzt bei brutto 1,2 Millionen (darin ist auch die Heizung für das Gebäude Hauptstraße 16 enthalten). Es wird mit einer Bauzeit von einem bis eineinhalb Jahren gerechnet. Die verschiedenen Gewerke sollen jetzt rasch ausgeschrieben werden, damit die Arbeiten möglichst schnell begonnen werden können.

Der Gemeinderat war verständlicherweise von der Kostensteigerung nicht begeistert, stimmte der vorgesehenen Bauausführung und der Kostenberechnung jedoch einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

Im Anschluss berichtete Herr Autenrieth über das Ergebnis der baulichen Prüfung des alten Schulhauses. Immer wieder stellte sich die Frage im Gemeinderat, ob und wie das alte Schulhaus saniert werden soll. Daher haben Architekt Autenrieth, Statiker Herr Jauch und Bauphysiker Herr Paech das Gebäude vom Keller bis zum Dach begutachtet. Herr Autenrieth las die Stellungnahme des Bauphysikers vor.
Im Erdgeschoss wurden in der leerstehenden Wohnung und im ehemaligen Gemeindesaal der Boden geöffnet. Die Fundamentschwellen liegen an diesen Stellen auf dem gewachsenen Boden und zeigten sich morsch. Im Dachgebälk war der Holzbock tätig, sodass auch das Gebälk starke Schäden aufweist. Alle drei oben genannten Bau-Fachingenieure halten einen Erhalt des Gebäudes für unwirtschaftlich und mit großen Risiken behaftet. Aus dem Gremium kam die Frage, wie lange das Gebäude noch nutzbar ist bzw. was die Gemeinde mit vertretbarem Aufwand tun kann, um das Gebäude noch länger zu nutzen. Herr Autenrieth war der Meinung, man müsse sofort mit wirksamen Trocknungsmaßnahmen im Keller beginnen (Räumen und lüften). Im Übrigen ist die anderweitige Unterbringung der dortigen Bewohner äußerst schwierig und Thema für eine Klausursitzung.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Autenrieth und kam zum Tagesordnungspunkt „Bausachen“.

Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen zu:

Umbau eines bestehenden Wohngebäudes zur Wohnraumerweiterung in 3 Wohneinheiten durch Scheunenteil-und Dachgeschossausbau, Hauptstraße 2, Flurstück Nr. 111

Umbau und Anbau Wohnteil Gebäude Hauptstraße 81, Flurstück Nr. 339

Neubau eines Reihenendhauses in der Amtgasse 16,
Flurstück Nr. 162/1: Zustimmung zur wasserrechtlichen Ausnahmeentscheidung.

Im Anschluss erläuterte Verbandskämmerer Frieder Götz den Haushaltsplan 2023. Zunächst ging es um Ausgaben, die im laufenden Jahr erwirtschaftet werden müssen wie zum Beispiel 15.000 € für digitale Funkmeldeempfänger der Feuerwehr, 10.000 € für die Unterhaltung der Heizzentrale der Grundschule, 24.000 € für Bodenbeläge im Kindergarten, 50.000 € für partielle Kanalsanierungen, 100.000 € für die Sanierung von Straßen und Brücken. Den Ausgaben von insgesamt 6.298.470 € stehen Einnahmen von 6.250.150 € gegenüber. Die Einnahmen ergeben sich aus Grundsteuer A und B (zuletzt zum 1.1.2014 auf 400 v. H. angehoben) und Gewerbesteuer (zuletzt zum 1.1.2016 auf 395 v. H. angehoben). Hauptbestandteil der Steuereinnahmen ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dazu kommen weitere Zuweisungen und Zuwendungen.

An Investitionen ist für 2023 geplant

Generalsanierung Rathaus 800.000 € (Rest in 2024, Zuschuss 386.000 €)

Anbau Feuerwehr mit Sanierungsmaßnahme (Planung) 5.000 €

Steg/Ausgang Schulgebäude Nordseite Vorschüler 30.000 €

Generalsanierung Hallenbad Lüftung/Badewasser-Technik 548.000 € (Zuschuss
216.000 € + Ausgleichsstock 184.000 €)

Abwasserbeseitigung Kanalsanierungen und Hausanschlüsse 105.000 €

grundlegende Sanierung Feldwege (Rufsteinweg, Ditzlingsteige) 80.000 €

Neugestaltung und Ergänzung Spielplatz Schillerstraße 40.000 €

Radweg Oberes Filstal 370.000 € (324.000 € Zuschuss)

Allgemeiner Grunderwerb 30.000 €

Anschaffungen für die Feuerwehr zum Beispiel
Schmutzwasserpumpen 6.500 €, MTW 90.000 € (Zuschuss 13.000 €)

Zuweisungen an andere Gemeinden und Verbände.

Für diese Investitionen sind zum großen Teil bereits Zuschüsse und Zuweisungen bewilligt. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.054.170 € geplant.

Zusammenfassend meinte ob Herr Götz, dass das vergangene Haushaltsjahr 2022 besser als geplant abschließen werde.

Die Haushaltsplanung für 2023 stand unter den Vorzeichen der Energiekrise und der hohen Inflation. Trotzdem ist das veranschlagte Ergebnis des Gesamt-Ergebnishaushalts mit
-47.960 € noch relativ ordentlich. Die zugrunde gelegten Steueranteile für die Jahre 2023-2026 basieren auf der Steuerschätzung vom November 2022.
Es stehen sehr viele Maßnahmen auf der To-do-Liste der Gemeinde Gruibingen für die kommenden Jahre. Schon jetzt ist absehbar, dass die großen Investitionsmaßnahmen der Gemeinde nur mit Förderungen durch das Land und andere Zuschussgeber realisierbar sind. Um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Gruibingen auf Dauer zu sichern und auch auf unvorhergesehenes entsprechend reagieren zu können, ist es zwingend notwendig, die Maßnahmen und Investitionen der Finanzplanungsjahre auf ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und die finanzielle Machbarkeit sowie die mögliche konsequente Ausschöpfung von Fördergeldern zu überprüfen.

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einstimmig zu. Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2023.

Wasserversorgung: Beschaffung von Geräuschloggern und Software zur Reduzierung von Wasserverlusten: Das Ing. Büro Dreher und Stetter hatte den Einbau der Datenlogger in einer der letzten Sitzungen erläutert. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, die Datenlogger einzubauen. Dem Gemeinderat lag nun ein Angebot der Fa. sebaKMT vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf netto 11.513 €. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung an die Firma sebaKMT mehrheitlich zu.

Ingenieurvertrag Neubau Wasserleitung Zuleitung zum Hochbehälter (Übergabeschacht Kornberggruppe bis Pumpstation)
Bereits mehrfach wurde im Gemeinderat über die Zuleitung vom Übergabepunkt der Kornberggruppe bis zur Pumpstation Ditschental gesprochen.

Der Neubau der Leitung ist im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Leitung wurde im Zusammenhang mit der Tank- und Rastanlage um das Jahr 1967 gebaut. Die Leitung verläuft unter der Hofstelle der Familie Ströhle hindurch und unterquert teilweise das Gebäude. Im Zusammenhang mit dem Leitungsneubau ist zu prüfen, ob der Übergabepunkt in Richtung Landesstraße L 1217 Richtung Gammelshausen ca. auf Höhe Feuerwehrhaus verlegt werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob eine direkte Leitungsführung zum Hochbehälter möglich und sinnvoll ist. Vorteil wäre, dass das Trinkwasser von der Pumpstation nicht mehr in den Hochbehälter gepumpt werden muss. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung sind im Detail zu prüfen.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Dreher und Stetter bezüglich der Ingenieurleistungen anzufragen. Dem hatte der Gemeinderat zugestimmt.

Das Angebot des Ingenieurbüros Dreher und Stetter lag nun vor. Die Leistungen für den Leitungsbau werden in Honorarzone 2 Mittelsatz angeboten. Die Nebenkosten sollen mit pauschal 5 % vergütet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Ingenieurbüro Dreher und Stetter mit der Planung zu beauftragen.

Der Tagesordnungspunkt „Erhöhung Bezugsrecht Beteiligungsrecht Kornberggruppe“ wurde vertagt.

Honorarvertrag Badewassertechnik und Wärmeversorgungsanlagen Hallenbad:
Der Umbau des Lehrschwimmbeckens ist in vollem Gange, so der Vorsitzende. Der neue Technikraum wird demnächst fertiggestellt, hier werden die neue Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitung untergebracht. Die Lüftungsanlage wurde bereits in der letzten Sitzung vergeben. Hierfür erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von
216.000 €.

Für die Wasseraufbereitung und die Badewassertechnik wird Ende Januar ein Ausgleichsstockantrag gestellt. Grundsätzlich ist die Maßnahme förderfähig, entsprechende Vorgespräche mit dem Regierungspräsidium wurden geführt. Gemäß der Kostenschätzung der Ingenieurgesellschaft H + H betragen die Nettobaukosten ca. 271.000 €. Für die Wärmeversorgungsanlagen, die Badewassertechnik, Abwasser- und Gasanlagen fällt ein Honorar in Höhe von netto ca. 100.000 € an. Insgesamt belaufen sich die Baukosten auf ca. 371.000 €. Im Haushaltsplan wurde ein Puffer eingebaut, sodass von Gesamtkosten in Höhe von 386.000 € ausgegangen wird. Der Ausgleichsstockantrag wird mit einem Zuschusssatz von 50 % beantragt.

Das Ingenieurbüro H + H hat die Planungsleistungen mit dem Mindestsatz in der Honorarzone 2 angeboten. Es ist ein Umbauzuschlag von 25 % vorgesehen. Die Nebenkosten werden prozentual mit 3,5 % vergütet. Der Leistungsumfang der Planungsleistungen beträgt 85 %. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Ingenieurbüro H + H mit den Planungsleistungen zu beauftragen.