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Bericht aus der Gruibinger Gemeinderatssitzung
Zur Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gremiumsmitglieder sowie die zu dieser Sitzung anwesenden Zuhörer, Frau Malec vom Landratsamt Göppingen, Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser und Herrn Schäfer von der NWZ.
Im Anschluss berichtete der Vorsitzende von der Trauerfeier für Herr Walter Kuhn. Alle Anwesenden gedachten Herrn Kuhn in einer Schweigeminute.
Nach der Eröffnung der Sitzung stellte Bürgermeister Roland Schweikert einen Antrag zur Geschäftsordnung. Der Vorsitzende bat, die Vergabe der Telefonanlage des Rathauses auf die Tagesordnung zu setzen.
Das Gremium stimmte der Änderung einstimmig zu.
Angebot zur Verlegung von Glasfaseranschlüssen im gesamten Gemeindegebiet; Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser
Bürgermeister Schweikert begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Malec, von der Wirtschaftsförderung Landkreis Göppingen und Vorsitzende des Verbandes Gigabit Landkreis Göppingen sowie Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser. Der Vorsitzende verwies auf die vorliegende Kooperationsvereinbarung und erklärte, dass sich diese nahezu voll inhaltlich mit den Bestimmungen des Telekommunikations- Wege- Gesetzes (TKG) deckt. Der Zweckverband Gigabit Region Stuttgart hat die Kooperationsvereinbarung juristisch und inhaltlich geprüft. Die Deutsche Glasfaser schließt derzeit sehr viele Kooperationsverträge im Landkreis Göppingen ab. BM Schweikert sieht hierin eine große Chance, da die Deutsche Telekom und auch Vodafone keine Anstrengungen unternehmen, im ländlichen Raum den Glasfaser-Ausbau voranzutreiben.
Über die Gigabit Region Stuttgart besteht bereits zudem eine Kooperations-vereinbarung mit der Deutschen Telekom. Auch der Abschluss weiterer Kooperationsvereinbarungen ist möglich. Es ist nicht zu erwarten, dass die Telekom oder Vodafone in Kupfernetze investieren. Es sei daher nicht damit zu rechnen, dass die beiden Unternehmen Verbesserungen im bestehenden Netz vorantreiben.
Die Deutsche Glasfaser ist der zweitgrößte „Glasfaser-Bauer“ nach der Telekom in Deutschland.
Herrn Bozarslan erläuterte in einer Präsentation den geplanten Ausbau. Demnach wird das gesamte Gemeindegebiet angeschlossen, wenn sich 33 %der Gruibinger Haushalte für einen Glasfaser Anschluss entscheiden. Wird diese Quote erreicht, wird die Planung vorangetrieben und es wird die Beauftragung eines Tiefbauunternehmens vorbereitet. Aufgrund der starken Auslastung der Tiefbauunternehmen ist ein Baubeginn in ca. 3 Jahren realistisch. Herr Bozarslan erklärte, dass die Deutsche Glasfaser auch mit lokalen Unternehmen verhandeln wird, um den Glasfaser Ausbau schneller voranzutreiben. Nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung wird die Deutsche Glasfaser in die Vermarktung einsteigen. Über Flyer, Plakate und in Informationsveranstaltungen, werden die Bürgerinnen und Bürger über die Anschluss-Konditionen und die Technik ausführlich informiert. Wird die Quote von 33 % erreicht, schließt die Deutsche Glasfaser auf Wunsch sämtliche Grundstücke an. Auch diejenigen, die sich nicht sofort für einen Anschluss entscheiden, haben die Möglichkeit, kostenfrei eine Leitung bis ans Gebäude zu bekommen. Wer sich für einen Anschluss entscheidet, verpflichtet sich, für 24 Monate bei der Deutschen Glasfaser zu bleiben. Im Gegenzug erhalten die Grundstückseigentümer einen kostenfreien und stabilen Glasfaseranschluss. Der Glasfaser-Ausbau ist eine große Baustelle und natürlich mit bauzeitlichen Beeinträchtigungen verbunden.
Die Vorsitzende des Verbandes Gigabit Landkreis Göppingen, Frau Malec erklärte, dass der Landkreis sehr intensiv mit der Deutschen Glasfaser in Gesprächen ist und aus ihrer Sicht auch kein anderer verlässlicher Anbieter zu finden ist. Sie teilte die Einschätzung des Vorsitzenden, dass die Telekom und auch Vodafone kein Interesse am ländlichen Raum zeigen. Gemeinderat Bernd Lebender hinterfragte sehr detailliert die technische Konfiguration des Netzes. Mit den gegebenen Antworten war Bernd Lebender nicht vollständig zufrieden. Herr Bozarslan sagte zu, im weiteren Verlauf der Gespräche, die gestellten Fragen zu beantworten. Einige Räte wiesen darauf hin, dass die Ausbaumaßnahme intensiv überwacht werden muss, um Folgeschäden an den Straßen und Gehwegen zu minimieren. Insgesamt teilte der Gemeinderat die Auffassung des Vorsitzenden, dass die Chance auf einen Glasfaser-Ausbau nicht vergeben werden darf. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.
Vergabe Kanalsanierung 2023
In diesem Jahr wird folgender Abschnitt angegangen:
- Bergstraße mit Ulmenweg, Lindenweg, Birkenweg, Kreuzwiesenweg
- Nördlicher Teil der Hauptstraße und Göppinger Straße
- Boller Straße, Im Boden, Riederweg bis zur Tank- und Rastanlage
- Im Gehren, Gartenstraße
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kanalsanierung 2023 an die Firma Rossaro zum Angebotspreis von brutto 155.700,41 € zu vergeben
Nutzungsänderung: Gaststätte in Wohnung, Hauptstraße 10
Im ehemaligen Gaststättenbereich wird eine Umnutzung zu Wohnung vorgenommen. Diese ist baurechtlich genehmigungspflichtig und bedarf des Einvernehmens der Gemeinde Gruibingen, da das Grundstück im nicht beplanten Innenbereich liegt. Gegen die Umnutzung bestehen keinerlei Bedenken.
Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung gemäß § 34 in Verbindung mit
§§ 31 und 36 BauGB einstimmig zu.
Ausübung/Nichtausübung Vorkaufsrecht Obere Schulgasse 3
Die Grundstücke Hauptstraße 4 und die Grundstücke Obere Schulgasse 1 und 3 bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Grundstücke Hauptstraße 4 und Obere Schulgasse 1 wurden bereits veräußert, der Gemeinderat hat das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Das Grundstück Obere Schulgasse 3 wird nun an einen Verwandten des Käufers der anderen Grundstücke veräußert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Erhöhung Bezugsrecht Wasserversorgung von der Kornberggruppe
Bürgermeister Roland Schweikert informierte über den aktuellen Wasserbezug. In manchen Monaten wird der Mindestbezug nicht ausgenutzt. Dies soll geändert werden. In den niederschlagsarmen Monaten wird das Bezugsrecht in mehreren Monaten überschritten. Derzeit besteht ein Bezugsrecht von monatlich maximal ca. 7500 m³. In den Monaten von Juni bis Oktober werden teilweise bis zu 11.000 m³ abgenommen. Für die Überschreitung des Bezugsrechts warten Strafzahlungen fällig. Um nochmals Gewissheit über die Auswirkungen der Erhöhung zu bekommen, hat sich der Vorsitzende mit Steuerberaterin Treubert in Verbindung gesetzt. Im Jahr 2020 sind sehr hohe Strafzahlungen angefallen. Bei einer Erhöhung des Bezugsrechts erhöht sich jedoch auch die Festkostenumlage um 6.800 €. Zudem erhöht sich die Mindestabnahme, was wiederum in den regenreichen Monaten ein Nachteil ist. Im Jahr 2021 wäre, nach dieser Betrachtung, eine höhere Umlage angefallen als derzeit.
Erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung ist es, die Wasserverluste deutlich zu senken. Aus diesem Grund werden Datenlogger im gesamten Gemeindegebiet eingebaut und der Gemeinderat stellt erhebliche Finanzmittel für den Austausch von Wasserleitungen in den Wirtschaftsplan Wasserversorgung ein. Durch die Senkung der Wasserverluste wird die Verbrauchsmenge im Netz reduziert. Zunächst soll daher abgewartet werden, wie sich die Wasserbräuche in den kommenden Jahren entwickeln. Der Vorsitzende schlug vor, das Bezugsrecht nicht zu erhöhen und die Angelegenheit im Auge zu behalten. Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.
Vergabe Modultausch Ultrafiltration Wasserversorgung
Zur Reinigung des eigenen Quellwassers wird eine Ultrafiltration eingesetzt. Die eingebaute Ultrafiltration ist nunmehr über 10 Jahre alt und muss ausgetauscht werden. In dieser Zeit sind mehr als 1 Million m³ Wasser aufbereitet worden. Die bestehende Anlage ist von der Firma Pall. Die Firma Pall hat den kompletten Modultausch zum Angebotspreis in Höhe von 49.374,42 € angeboten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Austausch der Module für die Ultrafiltration zum Angebotspreis in Höhe von netto 49.347,42 € an die Firma Pall zu vergeben.
Initiative des Landkreises Göppingen:
Entscheidung über die Antragstellung zur Aufnahme in das Biosphärengebiet
Um sich grundsätzlich in die Thematik einzuarbeiten, wurde dieser Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung vorbereiten. Nach dieser Vorberatung war klar, dass der Gemeinderat kein Interesse an der Aufnahme in das Biosphärengebiet hat. Dies entspricht auch der Auffassung der Verwaltung. Bei Aufnahme in das Biersphärengebiet ist eine Kernzone von 3 % der Gemarkungsfläche auszuweisen. Für Gruibingen wären dies ca. 65 ha Waldfläche, die als Bannwald ausgewiesen werden müssten. In der Kernzone ist die Jagd ausgeschlossen und es darf keinerlei Eingriff in diesen Bereich geben. Werden Wanderwege durch umstürzende Bäume versperrt, so dürfen diese Bäume nicht beseitigt werden. Ziel ist es, sämtliche Verkehre aus diesem Bereich herauszunehmen. Zudem muss sich die Gemeinde an den Verwaltungskosten des Biosphärengebiets beteiligen. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass für Gruibingen hier jährliche Kosten in Höhe von ca. 7.000 € (mit steigender Tendenz) anfallen. Bereits jetzt besteht ein Personalmangel, der sich bei einer Erweiterung der Gebietskulisse verstärken wird. Es ist daher mit zusätzlichen Personalkosten zu rechnen. Die Zuschüsse werden sich nicht linear erhöhen. Derzeit stehen 200.000 € Zuschüsse zur Verfügung, die sich auf das gesamte Biosphärengebiet verteilen. Rechnet man das derzeitige Zuschussaufkommen auf die Gemeindegröße von Gruibingen um, so wäre ein Zuschuss in Höhe von jährlich ca. 6.500 € möglich. Dies ist natürlich nur eine theoretische Betrachtungsweise, da die Gemeinde nur gezielte Projekte bezuschusst bekommt und dies keine jährlichen Zuschüsse sind. Bei gezielten Projekten hat die Gemeinde zudem einen Eigenanteil zu tragen. In der Vergangenheit wurden von der Gemeinde insbesondere auch über Gelder aus Ausgleichsmaßnahmen, sehr viele Naturschutzprojekte umgesetzt. Zudem hat sich die Gemeinde an Obstbaumprogrammen beteiligt und auch die Jagdgenossenschaft hat dies unterstützt. Die Wacholderheiden sind Dank der pflegenden Organisationen (Albverein, Naturfreunde, Orchideenfreunde Göppingen, Verein Wolfbühl, Verein Sickenbühlhütte) in einem sehr guten Zustand.
Für Gruibingen würde dies aus dieser Betrachtung heraus lediglich einen Marketing Vorteile mit sich bringen. Aus finanzieller Sicht bringt das Biosphärengebiet keine Vorteile und ist mit Einschränkungen für die Landwirtschaft, die Jagd und die Nutzung der Wander- und Fahrradwege verbunden. Weitere Nachteile sind nach derzeitigem Stand auch bei der Ausweisung von Freiflächen-Fotovoltaik- und Windkraftanlagen zu erwarten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keinen Antrag zur Aufnahme in das Biosphärengebiet zu stellen.
Vergabe Telefonanlage Rathaus
Die Firma Albwerk hat ein Angebot für die neue Telefonanlage im Rathaus abgegeben. Dieses beläuft sich auf 12.300 Euro. Es soll ein weiteres Angebot eingeholt werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.