Aktuelles: Gemeinde Gruibingen

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Aktuelles

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Bericht aus dem Gruibinger Gemeinderat ...

Autor: Gemeinde Gruibingen
Artikel vom 23.08.2023

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung 

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder sowie die Grundschulleiterin Frau Keßler und Frau Straub. Frau Straub betreut die Grundschulkinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

TOP 2: Bürgerfragestunde

Da keine Zuhörer zur Sitzung erschienen sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

TOP 3: Baugesuche

TOP 3.1: Hauptstraße 55 – Abbruch des vorhandenen Gebäudes und Neubau eines Wartungsraumes

Bürgermeister Schweikert erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach wurde von dem Bauherrn bereits im Jahr 2021 ein ähnliches Baugesuch eingereicht und schließlich im Jahr 2022 vom Landratsamt genehmigt. Der Bau des Wartungsraumes soll verändert ausgeführt werden. Zudem wird der vorhandene Carport nun komplett abgerissen. Hierfür wurde ein erneutes, geändertes Baugesuch eingereicht. Das Gebäude ist nun zum Teil um einige Zentimeter breiter und höher dimensioniert. Auch ist der geplante Wartungsraum mit angrenzendem Materiallager aufgrund des Carportabbruchs länger. Da das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet sich die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 34 BauGB. Nach Ansicht von Bürgermeister Schweikert fügt sich das Vorhaben auch trotz der umfangreicheren Gesamtkubatur gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die vorliegende Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes bezüglich befürchteter Lärmbelästigungen gilt weiterhin. Das Einvernehmen der Gemeinde könne daher auch für das neu eingereichte Baugesuch erteilt werden.

In der folgenden Abstimmung erteilt das Gremium dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB.

TOP 3.2: Boßlerstraße 7 – Anbau an das Wohnhaus im Untergeschoss

Bürgermeister Schweikert präsentiert dem Gremium die Pläne des Baugesuchs. Demnach plant die Bauherrschaft im westlichen Grundstücksbereich einen eingeschossigen Anbau im Untergeschoss zu errichten. Im Anbau sind ein Esszimmer und eine Abstellkammer geplant. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Mohrengarten-Häusle“. Das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster wird hierbei im westlichen Bereich durch den Anbau geringfügig überschritten. Nach Ansicht von Bürgermeister Schweikert ist diese geringfügige Überschreitung des Baufensters städtebaulich nicht relevant. Des Weiteren erachtet er es als positiv, dass der Anbau aufgrund der Hanglage von der Boßlerstraße aus quasi kaum gesehen werden kann. Daher spricht er sich für die Erteilung einer Befreiung für die geringfügige Baufensterüberschreitung aus. 

Bei der anschließenden Gremiumsdiskussion erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob für den Anbau zukünftig auch eine gewerbliche Nutzung im Raum stehe. Des Weiteren möchte er wissen, ob das Flachdach des Anbaus eine Terrassenfunktion einnehmen solle.

Bürgermeister Schweikert verneint dies und erklärt, dass sowohl für die gewerbliche Nutzung als auch für eine eventuelle Terrasse weitere Genehmigungen notwendig wären.

In der folgenden Abstimmung erteilt das Gremium dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 5: Grundschulbetreuung – Erhöhung der Gebühren für die Grundschulbetreuung

Bürgermeister Schweikert leitet zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. Demnach hatte sich der Gemeinderat im Sommer 2019 im Zuge der Einführung der Grundschulbetreuung bewusst für niedrige Betreuungsgebühren in der Einstiegsphase entschieden.

Für die Betreuung der Schulkinder werden derzeit folgende Gebühren erhoben:

Betreuung an einem Tag in der Woche    5 €/Monat,

Betreuung an zwei Tagen in der Woche  10 €/Monat,

Betreuung an drei Tagen in der Woche  15 €/Monat,

Betreuung an vier Tagen in der Woche  20 €/Monat,

Betreuung an fünf Tagen in der Woche  25 €/Monat.

Eine Einzelabrechnung nach besuchten Stunden erfolgt nicht.

Für Geschwisterkinder ermäßigt sich die Benutzungsgebühr um jeweils 20 %.

Nachdem die Grundschulbetreuung nun bereits seit einigen Jahren angelaufen ist und auch immer mehr Eltern auf das Betreuungsangebot zurückgreifen, müsse man jetzt jedoch über eine Erhöhung der Gebühren nachdenken. Die Betreuung hat sich sehr gut entwickelt. Derzeit sind 37 Kinder angemeldet. Um eine qualifizierte Betreuung zu gewährleisten, wurde das Arbeitsverhältnis von Frau Straub über die letzten Jahre hinweg stetig aufgestockt. Frau Straub hat zudem eine halbjährige Ausbildung zur Grundschulbetreuerin absolviert. Ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Grundschulbetreuung. Frau Straub erfüllt durch ihre Fortbildung bereits jetzt die vom Gesetzgeber geforderte fachliche Voraussetzung für die Grundschulbetreuung. Derzeit wird Frau Straub bei der Betreuung von zwei weiteren geringfügig beschäftigten Kräften unterstützt. Da jedoch auch dies nicht mehr ausreichend ist, um die Betreuung zu gewährleisten, ist eine weitere Stelle mit einem Stellenumfang von 50 % zu schaffen. Der Gemeinde liegen bereits Bewerbungen hierfür vor.

Klar erkennbar ist, dass deutlich mehr Kinder für die Grundschulbetreuung angemeldet sind. Durch das zusätzlich benötigte Personal erhöhen sich die Personalkosten der Gemeinde. Diese erhöhten Personalkosten können dabei durch die Zuschüsse des Landes für die Bereitstellung der Betreuung und durch die momentan erhobenen Betreuungsgebühren nur zu einem geringen Teil abgedeckt werden. Des Weiteren sind die momentanen Betreuungsgebühren im Vergleich zu den in den Umlandkommunen erhobenen Gebühren sehr günstig. 

Zur Verdeutlichung der derzeitigen Situation bei der Grundschulbetreuung wurden Frau Straub als Fachkraft für die Grundschulbetreuung und Frau Keßler als Schulleiterin der Grundschule eingeladen. Bürgermeister Schweikert bittet die beiden um einen Sachstandsbericht und übergibt das Wort zunächst an Frau Straub. Frau Straub erklärt, dass in der Spätbetreuung mittlerweile bis zu 40 Kinder angemeldet sind. Für diese große Anzahl an Kindern ist ein einzelner Betreuungsraum nicht mehr ausreichend. Daher bräuchte man pro Raum jeweils mindestens eine Betreuungskraft. Bei gutem Wetter geht man mit den Kindern zudem an die frische Luft. Bezüglich der Betreuungstage berichtet Frau Straub, dass kaum Kinder für eine fünftägige Betreuung angemeldet sind. Von den meisten Eltern werde momentan das dreitägige Betreuungsmodell gewählt. Neben den eigentlichen Betreuungszeiten decken Frau Straub und ihr Team auch zum Teil die Betreuung während der regulären Schulzeit ab. Grund hierfür ist, dass aus Kapazitätsgründen nicht alle Schüler einer Klasse gleichzeitig den Schwimmunterricht besuchen können und des Weiteren Kinder betreut werden, die keinen Religionsunterricht besuchen. 

Neben der eigentlichen Betreuungsarbeit fällt bei Frau Straub auch viel organisatorischer Aufwand an. So ist sie beispielsweise ständig mit dem Kollegium der Grundschule und mit den Eltern in Kontakt. Besonders wichtig ist Frau Straub ein abwechslungsreiches und interessantes Betreuungsprogramm anzubieten. Daher sind für jede Woche andere Aktivitäten vorgesehen. 

Frau Keßler ergänzt zu den Ausführungen von Frau Straub noch, dass die Zusammenarbeit zwischen der Grundschulbetreuung und dem Kollegium stets sehr gut funktioniere und die Betreuung momentan nicht mehr wegzudenken sei. Auch geht sie davon aus, dass zukünftig noch mehr Kinder bei der Grundschulbetreuung angemeldet werden.

Bürgermeister Schweikert bedankt sich hiernach für den Sachstandsbericht und lobt Frau Straub für ihr großes Engagement im Bereich der Grundschulbetreuung. 

Von Seiten der Gremiumsmitglieder wird ebenfalls das große Engagement von Frau Straub hervorgehoben. Von Teilen des Gremiums werden jedoch die momentan zu niedrigen Zuschüsse des Landes für die Bereitstellung der Grundschulbetreuung kritisiert.

Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass sich die Landeszuschüsse anhand der zur Betreuung angemeldeten Kinderzahlen bemessen. Er geht jedoch davon aus, dass die Zuschüsse in den kommenden Jahren noch ansteigen werden. 

Hinsichtlich der Gebührenerhöhung sprechen sich einige Gremiumsmitglieder eher für eine moderate Erhöhung aus. Es wird vorgeschlagen, für eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche zukünftig 75 € im Monat festzulegen. 

Andere Gremiumsmitglieder sprechen sich hingegen für eine weitergehende Erhöhung aus. Ihrer Meinung nach sollte eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche zukünftig mindestens 100 € im Monat kosten. 

In der anschließenden Abstimmung stimmt das Gremium bei sechs Stimmen dafür und drei Gegenstimmen für folgende neue Gebühren bei der Grundschulbetreuung:

Betreuung an einem Tag in der Woche  20 €/Monat,

Betreuung an zwei Tagen in der Woche  40 €/Monat,

Betreuung an drei Tagen in der Woche  60 €/Monat,

Betreuung an vier Tagen in der Woche  80 €/Monat,

Betreuung an fünf Tagen in der Woche  100 €/Monat.

Eine Einzelabrechnung nach besuchten Stunden erfolgt nicht.

Kinder aus Familien mit 2 oder mehr Kindern erhalten pro Kind eine 20 %-ige Ermäßigung.

TOP 6: Beschluss Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2019

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert Herrn Götz vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und übergibt das Wort hiernach an ihn. Herr Götz präsentiert dem Gemeinderat zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2019. Hierzu erklärt er, dass sich das Jahresergebnis aus dem Ergebnis der ordentlichen Tätigkeiten sowie dem Sonderergebnis bzw. dem Ergebnis der außerordentlichen Tätigkeit zusammensetzt. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen schloss im Jahr 2019 mit einem Plus in Höhe von 610.226,81 € ab. Da ein ordentliches Ergebnis von – 15.000 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung von 625.226,84 € dar. Des Weiteren konnte im Jahr 2019 ein Sonderergebnis in Höhe von + 904,34 € verzeichnet werden. Das Jahresergebnis von 2019 beträgt somit + 611.131,18 €.

Herr Götz erläutert die Ertrags- und Aufwendungspositionen. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 3.033.980 € auf ein Ergebnis von 3.964.469,12 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.

Zu der Ertragsposition „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ erläutert Herr Götz, dass es sich hierbei vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten und weitere kleinere Zuweisungspositionen handelt. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.200.250 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.220.946,03 € ca. 20.700 € über dem Planansatz. Die Hauptgründe hierfür sind vor allem Mehrerträge aufgrund erhöhter Schlüssel- und Landeszuweisungen. 

Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen waren für das Jahr 2019 mit 1.305.710 € angesetzt. Da Stellen zum Teil nicht sofort wiederbesetzt werden konnten, betrug das Ergebnis jedoch schlussendlich 1.282.852,03 €.

Bei der Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde von einem Planansatz in Höhe von 628.360 € ausgegangen. Im Ergebnis wurde dieser Ansatz um ca. 32.000 € überschritten. Herr Götz erklärt hierzu, dass die Überschreitung des Planansatzes vor allem aus Mehraufwendungen im Unterhalt des Infrastrukturvermögens resultiert. Dabei wurden unter anderem Mehraufwendungen im Bereich der Straßenunterhaltung getätigt. Des Weiteren entstanden im Unterposten „Mieten und Pachten“ ebenfalls Mehraufwendungen. 

Bezüglich der Abschreibungen erläutert Herr Götz, dass diese um fast 116.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.

Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, die Gewerbesteuerumlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2019 mit 2.393.550 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um 642.510,49 € überschritten. Grund hierfür ist, dass bei Erstellung des Haushaltsplans noch nicht alle Umlagen feststanden. Des Weiteren fielen die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch aus. Hierdurch erhöhte sich auch die Gewerbesteuerumlage stark. 

Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses liegen zum Jahresende 2019 bei 610.226,84 €. Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegen zum Jahresende 2019 bei 904,34 €. Für die Gesamtrücklagen ergibt sich somit zum 31.12.2019 ein Ergebnis von 611.131,18 €.

Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:

  1. Die Jahresrechnung 2019 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
  2. Den erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
  3. Die der Jahresrechnung angeschlossene Bilanz zum 31.12.2019, Vermögensübersicht zum 31.12.2019, Schuldenübersicht zum 31.12.2019, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2019 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.

TOP 7: Rechnungsabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019

Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Verbandsgeschäftsführer Frieder Götz präsentiert. Herr Götz berichtet hierzu, dass das Geschäftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb leider nicht wie geplant verlief. Grund hierfür ist, dass der Eigenbetrieb im Jahr 2019 mit verhältnismäßig hohen Wasserverlusten aufgrund von vielen Rohrbrüchen zu kämpfen hatte. Daher konnte das angestrebte Gesamtergebnis von +9.940 € nicht erreicht werden. Stattdessen wurde ein Gesamtergebnis von -55.399,92 € erwirtschaftet. 

Herr Schweikert ergänzt hierzu, dass zukünftig sogenannte Datenlogger in das Wassernetz eingebaut werden. Diese Logger sollen dabei helfen, die Wasserverluste schneller zu erkennen. Hierdurch erhofft er sich eine Verringerung der Wasserverluste.

In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2019, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.

TOP 8: Nachtragshaushalt zum Gemeindehaushalt 2023 

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass sich für die Gemeinde Gruibingen kurzfristig die Möglichkeit ergeben hat, zwei Grundstücke in der Königstraße zu erwerben. Die Gemeinde strebt in diesem Bereich eine innere ordentliche bauliche Entwicklung an. Die Gemeinde verfügt bereits über ein Grundstück mit ca. 2900 m². Da der mögliche Erwerb dieser Grundstücke bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht erkennbar war, wurden im Haushaltsplan keine Mittel eingestellt. In dem nun erstellten Nachtragshaushalt wurden die Grundstückskäufe aufgenommen. Des Weiteren gab es bei zwei weiteren Posten ebenfalls Abweichungen vom ursprünglich aufgestellten Haushaltsplan. Diese wurden im Nachtrag nun ebenfalls angepasst.

Zur Vorstellung des Nachtragshaushaltes übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an Herrn Götz vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Herr Götz geht sodann auf die Details des Nachtragshaushalts ein. Die Änderungen werden sich lediglich auf den Finanzhaushalt auswirken. Im Ergebnishaushalt sind keine Änderungen vorgesehen. Für den Erwerb der Grundstücke wurden im Nachtragshaushalt Mehrauszahlungen in Höhe von 715.000 € eingeplant. Herr Götz geht hiernach auf die von Herrn Schweikert eingangs erwähnten Änderungen bei zwei weiteren Posten ein. Der erste Posten betrifft die Feuerwehr, da die angestrebte Beschaffung eines MTW aufgrund von Lieferverzögerungen nicht in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Die hierfür eingeplanten Auszahlungen in Höhe von 90.000 € verschieben sich daher in das Folgejahr. Durch die Verzögerung des Erwerbs wird die Gemeinde jedoch auch den für dieses Jahr eingeplanten Zuschuss für das Einsatzfahrzeug in Höhe von 13.000 € erst im Folgejahr erhalten. Des Weiteren wird die für das Jahr 2023 geplante Investition „Steg/Ausgang Schulgebäude Nordseite Vorschüler“ mit einem Planansatz von 30.000 € vorerst nicht umgesetzt. Herr Götz erläutert dem Gremium zudem die Auswirkungen des Nachtrags auf die Kreditermächtigung und auf die Kassenkredite. Durch die Änderungen im Finanzhaushalt steigt die ursprüngliche Kreditermächtigung von 1.054.170 € auf 1.662.170 € an. Der Höchstbetrag der Kassenkredite erhöht sich von 900.000 € auf 1.300.000 €.

In der folgenden Abstimmung stimmt das Gremium dem vorgelegten Nachtragshaushalt sowie der Nachtragshaushaltssatzung einstimmig zu.

Info: Bezüglich den erworbenen Grundstücken und den Planungen der Gemeinde wird nach den Sommerferien ein separater, ausführlicher Bericht im Mitteilungsblatt erscheinen.

TOP 9: Vorstellung der 5. Planänderung zum Neubau des BAB A 8 Albaufstiegs

Bürgermeister Schweikert stellt dem Gremium die 5. Planänderung zum Neubau des BAB A 8 Albaufstiegs vor. Demnach hat es im Bereich Gruibingen keine Änderungen hinsichtlich der Trassenführung gegeben. Die Neuerungen der 5. Planänderung betreffen vor allem naturschutzfachliche Bereiche. Ebenfalls wurde der Lärmschutz im Bereich Mühlhausen angepasst. 

Aus Sicht von Bürgermeister Schweikert sind diese Änderungen für die Gemeinde Gruibingen nicht erheblich und bedürfen daher keiner weiteren Stellungnahme. Er zeigt sich jedoch sehr enttäuscht darüber, dass Zusicherungen der Autobahn GmbH bezüglich Forderungen der Gemeinde Gruibingen in den nun ausgelegten Plänen schlichtweg ignoriert und nicht mitaufgenommen wurden. Konkret betrifft dies einen möglichen Radweganschluss in der Talaue an den Tälesbahnradweg in Mühlhausen und ein verkehrlicher Anschluss des Gewerbegebiets Breitwiesen über die neue B 466 (Ortsumfahrung Mühlhausen). Dass diese beiden versprochenen Punkte nun doch nicht in die Planänderungen mitaufgenommen wurden, will Bürgermeister Schweikert auf keinen Fall hinnehmen. Auch will er sich nicht damit vertrösten lassen, dass die zwei Zusicherungen nach Aussagen des Regierungspräsidiums noch zu einem späteren Zeitpunkt in die Planungen mitaufgenommen werden können.

Das Gremium zeigt sich ebenfalls enttäuscht über die Nichtaufnahme der Zusicherungen. Ein Gremiumsmitglied fühlt sich von der Autobahn GmbH des Weiteren über den Tisch gezogen und fordert daher, dass die Gemeinde alle Forderungen noch einmal gegenüber der Autobahn GmbH einfordert. Auch sollen alle nicht erfüllten Forderungen aus dem Planfeststellungsverfahren zur Tank- und Rastanlage bis zur Anschlussstelle Mühlhausen erneut vorgetragen werden. Sehr enttäuscht zeigt sich der Gemeinderat über den planfestgestellten, aber nicht realisierten Bau des Ersatzfeldweges am Rufstein.

Eine Gemeinderätin weist darauf hin, dass sich nach offiziellen Angaben der nächtliche Schwerlastverkehr in den nächsten Jahren deutlich erhöhen wird. Hierdurch entstehen weitere Lärmbelästigungen für die Gemeinde Gruibingen.

Das Gremium wird nach der Sommerpause erneut über diesen Tagesordnungspunkt Beschluss fassen und im Planfeststellungsverfahren eine Stellungnahme abgeben.

TOP 10: Sanierung des Rathauses – Vergabe der Gipserarbeiten

Bürgermeister Schweikert teilt dem Gremium das Ausschreibungsergebnis der Gipserarbeiten für den Außenputz im Zuge der Rathaussanierung mit. Demnach wurden neun Firmen angeschrieben. Von diesen haben schlussendlich drei Firmen ein Angebot abgegeben. Die günstigste Bieterin war hierbei die Firma Georg Krapf aus Heiningen mit einem Angebotspreis von 84.779,77 €. Die weiteren Angebote liegen bei 89.131,36 € und bei 95.397,78 €. Die vorher durchgeführte Kostenschätzung betrug 95.000 €. Alle Angebote befinden sich somit im Rahmen der Kostenschätzung.

Das Gremium beschließt einstimmig, die Gipserarbeiten für den Außenputz an die Firma Georg Krapf aus Heiningen als günstigste Bieterin zu einem Angebotspreis von 84.779,77 € zu vergeben.