Sitzungsberichte: Gemeinde Gruibingen

Sitzungsberichte: Gemeinde Gruibingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gruibingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sitzungsberichte

Hauptbereich

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2023

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einen Zuhörer und die Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung ging es in der Bürgerfragestunde um die erneute Verschiebung des Ausbaus des Autobahn-Aufstiegs. Der anwesende Zuhörer stellte die Frage in den Raum, warum die umliegenden Gemeinden den erneuten Aufschub „einfach nur so hinnehmen“. Bürgermeister Schweikert erklärte dazu, dass nach einer neuen Regelung eine CO2-Bilanz der Gesamtmaßnahme erstellt werden muss. Dies führt dazu, dass sämtliche Planunterlagen überarbeitet werden müssen. Er fühle sich inzwischen regelrecht „verschaukelt“. Gemeinderätin Leier erklärte, sie empfinde allmählich Wut, zumal beim Bau der Bahnbrücke wohl nicht nach Ökobilanzen gefragt wurde. Sie möchte diesen erneuten Aufschub auf keinen Fall so einfach hinnehmen und forderte eine öffentliche Runde, in der die gewählten Politiker Stellung nehmen. Der Gemeinderat wird sich in der am Wochenende anstehenden Klausursitzung mit einer konkreten Reaktion beschäftigen.

Zur Änderung der Dachform beim Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Flurstück Nummer 937 im Gewann Schelmenwiesen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Dabei wurde bemängelt, dass das Bauvorhaben bereits ausgeführt wurde.

Im Anschluss ging es um die Sanierung des Rathauses. Die Sanierungsarbeiten am Rathaus wurden in verschiedene Gewerke aufgeteilt und beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission fand am 9. März im Rathaus statt. Herr Jargon erläuterte, dass noch nicht alle Gewerke ausgeschrieben wurden. Das Ausschreibungsergebnis liege unter den berechneten Kosten und man habe jetzt einen „Puffer“.

Die Architekten hatten aber auch eine Überraschung für den Gemeinderat: Seit Anfang dieses Jahres gibt es ein neues Bafa-Programm, das die energetische Sanierung von Altbauten fördert, die vor 1957 gebaut wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen (die beim Rathaus erfüllt sind) kann auch ein Vollwärmeschutz finanziert werden. Nachdem das Gewerk „Gipser“ noch nicht ausgeschrieben wurde, kann der Antrag auf Förderung nach dem neuen Programm jetzt gestellt werden. Eine Bewilligung muss nicht abgewartet werden, es genügt der Antragseingang.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke an die jeweils günstigsten Bieter. Er beschloss außerdem, Bafa-Mittel aus dem „Worst-Performing- Building-Programm“ für einen Vollwärmeschutz mit Anpassung des Daches zu beantragen.

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde die Kanalsanierung für das Jahr 2023 an die Firma Rossaro vergeben. Um die Ausschreibung für das kommende Jahr vorzubereiten, muss zunächst eine Kamerabefahrung durchgeführt werden. Diese wurde ausgeschrieben.

Das Submissionsergebnis lag nun vor. Insgesamt waren 3 Angebote eingegangen. Der Gemeinderat beschloss, die Kamerabefahrung für das Jahr 2023 an die günstigste Bieterin Firma Elmar Müller aus Deggingen mit einem Angebotspreis von 21.066,57 € zu vergeben.

Im Anschluss daran bedankte sich der Gemeinderat für eine anonyme Spende von 500 € für die Jugendarbeit der Vereine.

In der Umbauphase des Rathauses sollen Eheschließungen im Pfarrhaus stattfinden, da das Rathaus in dieser Zeit dort untergebracht wird. Eheschließungen dürfen nur an einem Ort erfolgen, der zur Eheschließung bestimmt ist. Dies sollte durch Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden. Dieser Beschluss ist dann öffentlich bekannt zu machen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Saal des Pfarrhauses für die Dauer des Umzuges als Trauzimmer zu bestimmen.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Sonstiges“ ging es unter anderem um die Einführung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt und „Des Rätsels Lösung: wofür dient der provisorische Verkehrsteiler in der Hauptstraße in Richtung Boll“? Dabei, so Bürgermeister Schweikert, untersuchte das Landratsamt eine Linksabbiegespur für Radfahrer.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 8. März 2023

Zur Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gremiumsmitglieder sowie die zu dieser Sitzung anwesenden Zuhörer, Frau Malec vom Landratsamt Göppingen, Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser und Herrn Schäfer von der NWZ.

Im Anschluss berichtete der Vorsitzende von der Trauerfeier für Herr Walter Kuhn. Alle Anwesenden gedachten Herrn Kuhn in einer Schweigeminute.

Nach der Eröffnung der Sitzung stellte Bürgermeister Roland Schweikert einen Antrag zur Geschäftsordnung. Der Vorsitzende bat, die Vergabe der Telefonanlage des Rathauses auf die Tagesordnung zu setzen.

Das Gremium stimmte der Änderung einstimmig zu.

Angebot zur Verlegung von Glasfaseranschlüssen im gesamten Gemeindegebiet; Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser

Bürgermeister Schweikert begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Malec, von der Wirtschaftsförderung Landkreis Göppingen und Vorsitzende des Verbandes Gigabit Landkreis Göppingen sowie Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser. Der Vorsitzende verwies auf die vorliegende Kooperationsvereinbarung und erklärte, dass sich diese nahezu voll inhaltlich mit den Bestimmungen des Telekommunikations- Wege- Gesetzes (TKG) deckt. Der Zweckverband Gigabit Region Stuttgart hat die Kooperationsvereinbarung juristisch und inhaltlich geprüft. Die Deutsche Glasfaser schließt derzeit sehr viele Kooperationsverträge im Landkreis Göppingen ab. BM Schweikert sieht hierin eine große Chance, da die Deutsche Telekom und auch Vodafone keine Anstrengungen unternehmen, im ländlichen Raum den Glasfaser-Ausbau voranzutreiben.

Über die Gigabit Region Stuttgart besteht bereits zudem eine Kooperations-vereinbarung mit der Deutschen Telekom. Auch der Abschluss weiterer Kooperationsvereinbarungen ist möglich. Es ist nicht zu erwarten, dass die Telekom oder Vodafone in Kupfernetze investieren. Es sei daher nicht damit zu rechnen, dass die beiden Unternehmen Verbesserungen im bestehenden Netz vorantreiben.

Die Deutsche Glasfaser ist der zweitgrößte „Glasfaser-Bauer“ nach der Telekom in Deutschland.

Herrn Bozarslan erläuterte in einer Präsentation den geplanten Ausbau. Demnach wird das gesamte Gemeindegebiet angeschlossen, wenn sich 33 %der Gruibinger Haushalte für einen Glasfaser Anschluss entscheiden. Wird diese Quote erreicht, wird die Planung vorangetrieben und es wird die Beauftragung eines Tiefbauunternehmens vorbereitet. Aufgrund der starken Auslastung der Tiefbauunternehmen ist ein Baubeginn in ca. 3 Jahren realistisch. Herr Bozarslan erklärte, dass die Deutsche Glasfaser auch mit lokalen Unternehmen verhandeln wird, um den Glasfaser Ausbau schneller voranzutreiben. Nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung wird die Deutsche Glasfaser in die Vermarktung einsteigen. Über Flyer, Plakate und in Informationsveranstaltungen, werden die Bürgerinnen und Bürger über die Anschluss-Konditionen und die Technik ausführlich informiert. Wird die Quote von 33 % erreicht, schließt die Deutsche Glasfaser auf Wunsch sämtliche Grundstücke an. Auch diejenigen, die sich nicht sofort für einen Anschluss entscheiden, haben die Möglichkeit, kostenfrei eine Leitung bis ans Gebäude zu bekommen. Wer sich für einen Anschluss entscheidet, verpflichtet sich, für 24 Monate bei der Deutschen Glasfaser zu bleiben. Im Gegenzug erhalten die Grundstückseigentümer einen kostenfreien und stabilen Glasfaseranschluss. Der Glasfaser-Ausbau ist eine große Baustelle und natürlich mit bauzeitlichen Beeinträchtigungen verbunden.

Die Vorsitzende des Verbandes Gigabit Landkreis Göppingen, Frau Malec erklärte, dass der Landkreis sehr intensiv mit der Deutschen Glasfaser in Gesprächen ist und aus ihrer Sicht auch kein anderer verlässlicher Anbieter zu finden ist. Sie teilte die Einschätzung des Vorsitzenden, dass die Telekom und auch Vodafone kein Interesse am ländlichen Raum zeigen. Gemeinderat Bernd Lebender hinterfragte sehr detailliert die technische Konfiguration des Netzes. Mit den gegebenen Antworten war Bernd Lebender nicht vollständig zufrieden. Herr Bozarslan sagte zu, im weiteren Verlauf der Gespräche, die gestellten Fragen zu beantworten. Einige Räte wiesen darauf hin, dass die Ausbaumaßnahme intensiv überwacht werden muss, um Folgeschäden an den Straßen und Gehwegen zu minimieren. Insgesamt teilte der Gemeinderat die Auffassung des Vorsitzenden, dass die Chance auf einen Glasfaser-Ausbau nicht vergeben werden darf. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.

Vergabe Kanalsanierung 2023

In diesem Jahr wird folgender Abschnitt angegangen:

  • Bergstraße mit Ulmenweg, Lindenweg, Birkenweg, Kreuzwiesenweg
  • Nördlicher Teil der Hauptstraße und Göppinger Straße
  • Boller Straße, Im Boden, Riederweg bis zur Tank- und Rastanlage
  • Im Gehren, Gartenstraße
 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kanalsanierung 2023 an die Firma Rossaro zum Angebotspreis von brutto 155.700,41 € zu vergeben

Nutzungsänderung: Gaststätte in Wohnung, Hauptstraße 10

Im ehemaligen Gaststättenbereich wird eine Umnutzung zu Wohnung vorgenommen. Diese ist baurechtlich genehmigungspflichtig und bedarf des Einvernehmens der Gemeinde Gruibingen, da das Grundstück im nicht beplanten Innenbereich liegt. Gegen die Umnutzung bestehen keinerlei Bedenken.

Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung gemäß § 34 in Verbindung mit
§§ 31 und 36 BauGB einstimmig zu.

Ausübung/Nichtausübung Vorkaufsrecht Obere Schulgasse 3

Die Grundstücke Hauptstraße 4 und die Grundstücke Obere Schulgasse 1 und 3 bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Grundstücke Hauptstraße 4 und Obere Schulgasse 1 wurden bereits veräußert, der Gemeinderat hat das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Das Grundstück Obere Schulgasse 3 wird nun an einen Verwandten des Käufers der anderen Grundstücke veräußert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Erhöhung Bezugsrecht Wasserversorgung von der Kornberggruppe

Bürgermeister Roland Schweikert informierte über den aktuellen Wasserbezug. In manchen Monaten wird der Mindestbezug nicht ausgenutzt. Dies soll geändert werden. In den niederschlagsarmen Monaten wird das Bezugsrecht in mehreren Monaten überschritten. Derzeit besteht ein Bezugsrecht von monatlich maximal ca. 7500 m³. In den Monaten von Juni bis Oktober werden teilweise bis zu 11.000 m³ abgenommen. Für die Überschreitung des Bezugsrechts warten Strafzahlungen fällig. Um nochmals Gewissheit über die Auswirkungen der Erhöhung zu bekommen, hat sich der Vorsitzende mit Steuerberaterin Treubert in Verbindung gesetzt. Im Jahr 2020 sind sehr hohe Strafzahlungen angefallen. Bei einer Erhöhung des Bezugsrechts erhöht sich jedoch auch die Festkostenumlage um 6.800 €. Zudem erhöht sich die Mindestabnahme, was wiederum in den regenreichen Monaten ein Nachteil ist. Im Jahr 2021 wäre, nach dieser Betrachtung, eine höhere Umlage angefallen als derzeit.

Erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung ist es, die Wasserverluste deutlich zu senken. Aus diesem Grund werden Datenlogger im gesamten Gemeindegebiet eingebaut und der Gemeinderat stellt erhebliche Finanzmittel für den Austausch von Wasserleitungen in den Wirtschaftsplan Wasserversorgung ein. Durch die Senkung der Wasserverluste wird die Verbrauchsmenge im Netz reduziert. Zunächst soll daher abgewartet werden, wie sich die Wasserbräuche in den kommenden Jahren entwickeln. Der Vorsitzende schlug vor, das Bezugsrecht nicht zu erhöhen und die Angelegenheit im Auge zu behalten. Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.

Vergabe Modultausch Ultrafiltration Wasserversorgung

Zur Reinigung des eigenen Quellwassers wird eine Ultrafiltration eingesetzt. Die eingebaute Ultrafiltration ist nunmehr über 10 Jahre alt und muss ausgetauscht werden. In dieser Zeit sind mehr als 1 Million m³ Wasser aufbereitet worden. Die bestehende Anlage ist von der Firma Pall. Die Firma Pall hat den kompletten Modultausch zum Angebotspreis in Höhe von 49.374,42 € angeboten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Austausch der Module für die Ultrafiltration zum Angebotspreis in Höhe von netto 49.347,42 € an die Firma Pall zu vergeben.

Initiative des Landkreises Göppingen:

Entscheidung über die Antragstellung zur Aufnahme in das Biosphärengebiet

Um sich grundsätzlich in die Thematik einzuarbeiten, wurde dieser Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung vorbereiten. Nach dieser Vorberatung war klar, dass der Gemeinderat kein Interesse an der Aufnahme in das Biosphärengebiet hat. Dies entspricht auch der Auffassung der Verwaltung. Bei Aufnahme in das Biersphärengebiet ist eine Kernzone von 3 % der Gemarkungsfläche auszuweisen. Für Gruibingen wären dies ca. 65 ha Waldfläche, die als Bannwald ausgewiesen werden müssten. In der Kernzone ist die Jagd ausgeschlossen und es darf keinerlei Eingriff in diesen Bereich geben. Werden Wanderwege durch umstürzende Bäume versperrt, so dürfen diese Bäume nicht beseitigt werden. Ziel ist es, sämtliche Verkehre aus diesem Bereich herauszunehmen. Zudem muss sich die Gemeinde an den Verwaltungskosten des Biosphärengebiets beteiligen. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass für Gruibingen hier jährliche Kosten in Höhe von ca. 7.000 € (mit steigender Tendenz) anfallen. Bereits jetzt besteht ein Personalmangel, der sich bei einer Erweiterung der Gebietskulisse verstärken wird. Es ist daher mit zusätzlichen Personalkosten zu rechnen. Die Zuschüsse werden sich nicht linear erhöhen. Derzeit stehen 200.000 € Zuschüsse zur Verfügung, die sich auf das gesamte Biosphärengebiet verteilen. Rechnet man das derzeitige Zuschussaufkommen auf die Gemeindegröße von Gruibingen um, so wäre ein Zuschuss in Höhe von jährlich ca. 6.500 € möglich. Dies ist natürlich nur eine theoretische Betrachtungsweise, da die Gemeinde nur gezielte Projekte bezuschusst bekommt und dies keine jährlichen Zuschüsse sind. Bei gezielten Projekten hat die Gemeinde zudem einen Eigenanteil zu tragen. In der Vergangenheit wurden von der Gemeinde insbesondere auch über Gelder aus Ausgleichsmaßnahmen, sehr viele Naturschutzprojekte umgesetzt. Zudem hat sich die Gemeinde an Obstbaumprogrammen beteiligt und auch die Jagdgenossenschaft hat dies unterstützt. Die Wacholderheiden sind Dank der pflegenden Organisationen (Albverein, Naturfreunde, Orchideenfreunde Göppingen, Verein Wolfbühl, Verein Sickenbühlhütte) in einem sehr guten Zustand.

Für Gruibingen würde dies aus dieser Betrachtung heraus lediglich einen Marketing Vorteile mit sich bringen. Aus finanzieller Sicht bringt das Biosphärengebiet keine Vorteile und ist mit Einschränkungen für die Landwirtschaft, die Jagd und die Nutzung der Wander- und Fahrradwege verbunden. Weitere Nachteile sind nach derzeitigem Stand auch bei der Ausweisung von Freiflächen-Fotovoltaik- und Windkraftanlagen zu erwarten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keinen Antrag zur Aufnahme in das Biosphärengebiet zu stellen.

Vergabe Telefonanlage Rathaus

Die Firma Albwerk hat ein Angebot für die neue Telefonanlage im Rathaus abgegeben. Dieses beläuft sich auf 12.300 Euro. Es soll ein weiteres Angebot eingeholt werden.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2023

Zur ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung in 2023 begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer, Herrn Autenrieth vom Architektenbüro Autenrieth und Jargon und Herrn Kämmerer Frieder Götz.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung führte Bürgermeister Schweikert in den Tagesordnungspunkt „Vorstellung der Planung mit Kostenberechnung Rathaus“ ein. Nachdem mit dem Ausgleichsstock Zuschussmittel für die Sanierung des Rathauses bewilligt wurden, ist man mit Volldampf in die weitere Planung eingestiegen. Die Verwaltung wird während der Umbauphase in das Pfarrhaus umziehen; der Umzug ist für Ende April geplant. Die ersten Vorbereitungen laufen bereits.

Architekt Autenrieth stellte die geplante Sanierung des Rathauses im Detail vor. Der Gemeinderat hatte sich entschieden, das ortsbild-prägende Gebäude zu erhalten. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass es in Gruibingen durch schwere Brände wenig historische Gebäude gibt. Die vorgestellte Planung schafft Barrierefreiheit im Erdgeschoss durch einen neuen Eingang gegenüber dem Gebäude Hauptstraße 16. Es bleibt die Option, später einen Aufzug einzubauen, um auch das Obergeschoss barrierefrei zu gestalten. Es wird neben zwei normalen Toiletten eine behindertengerechte Toilette geben (aktuell gibt es im Rathaus nur eine Toilette), neue Fenster, neue Türen, neue Pellets-Heizung, neue Elektroinstallation, die Geschossdecke zum Dachgeschoss wird wärmegedämmt. Die vorbereitenden Untersuchungen haben auch die ein oder andere Überraschung ergeben; so befindet sich zum Beispiel in der Zwischendecke ein biologisches Streumaterial, das unter anderem Gerste enthält. Damit hatte man nicht gerechnet.

Ein Vollwärmeschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zum einen soll das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleiben. Zum anderen ist der Wärmeschutz von innen nach Rücksprache mit dem Bauphysiker problematisch. Der Vollwärmeschutz von außen kann nachgeholt werden, wenn eine Sanierung der Fassade/des Daches ohnehin ansteht. Die Energieeinsparung wird allein schon durch die neuen Fenster, Türen, Heizung und Dämmung der Geschossdecke ganz enorm.

Die anschließende Kostenberechnung zeigte eine Kostensteigerung von rund 7 % gegenüber der ursprünglichen Berechnung aus dem letzten Jahr. Die Kosten liegen jetzt bei brutto 1,2 Millionen (darin ist auch die Heizung für das Gebäude Hauptstraße 16 enthalten). Es wird mit einer Bauzeit von einem bis eineinhalb Jahren gerechnet. Die verschiedenen Gewerke sollen jetzt rasch ausgeschrieben werden, damit die Arbeiten möglichst schnell begonnen werden können.

Der Gemeinderat war verständlicherweise von der Kostensteigerung nicht begeistert, stimmte der vorgesehenen Bauausführung und der Kostenberechnung jedoch einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

Im Anschluss berichtete Herr Autenrieth über das Ergebnis der baulichen Prüfung des alten Schulhauses. Immer wieder stellte sich die Frage im Gemeinderat, ob und wie das alte Schulhaus saniert werden soll. Daher haben Architekt Autenrieth, Statiker Herr Jauch und Bauphysiker Herr Paech das Gebäude vom Keller bis zum Dach begutachtet. Herr Autenrieth las die Stellungnahme des Bauphysikers vor.
Im Erdgeschoss wurden in der leerstehenden Wohnung und im ehemaligen Gemeindesaal der Boden geöffnet. Die Fundamentschwellen liegen an diesen Stellen auf dem gewachsenen Boden und zeigten sich morsch. Im Dachgebälk war der Holzbock tätig, sodass auch das Gebälk starke Schäden aufweist. Alle drei oben genannten Bau-Fachingenieure halten einen Erhalt des Gebäudes für unwirtschaftlich und mit großen Risiken behaftet. Aus dem Gremium kam die Frage, wie lange das Gebäude noch nutzbar ist bzw. was die Gemeinde mit vertretbarem Aufwand tun kann, um das Gebäude noch länger zu nutzen. Herr Autenrieth war der Meinung, man müsse sofort mit wirksamen Trocknungsmaßnahmen im Keller beginnen (Räumen und lüften). Im Übrigen ist die anderweitige Unterbringung der dortigen Bewohner äußerst schwierig und Thema für eine Klausursitzung.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Autenrieth und kam zum Tagesordnungspunkt „Bausachen“.

Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen zu:

Umbau eines bestehenden Wohngebäudes zur Wohnraumerweiterung in 3 Wohneinheiten durch Scheunenteil-und Dachgeschossausbau, Hauptstraße 2, Flurstück Nr. 111

Umbau und Anbau Wohnteil Gebäude Hauptstraße 81, Flurstück Nr. 339

Neubau eines Reihenendhauses in der Amtgasse 16,
Flurstück Nr. 162/1: Zustimmung zur wasserrechtlichen Ausnahmeentscheidung.

Im Anschluss erläuterte Verbandskämmerer Frieder Götz den Haushaltsplan 2023. Zunächst ging es um Ausgaben, die im laufenden Jahr erwirtschaftet werden müssen wie zum Beispiel 15.000 € für digitale Funkmeldeempfänger der Feuerwehr, 10.000 € für die Unterhaltung der Heizzentrale der Grundschule, 24.000 € für Bodenbeläge im Kindergarten, 50.000 € für partielle Kanalsanierungen, 100.000 € für die Sanierung von Straßen und Brücken. Den Ausgaben von insgesamt 6.298.470 € stehen Einnahmen von 6.250.150 € gegenüber. Die Einnahmen ergeben sich aus Grundsteuer A und B (zuletzt zum 1.1.2014 auf 400 v. H. angehoben) und Gewerbesteuer (zuletzt zum 1.1.2016 auf 395 v. H. angehoben). Hauptbestandteil der Steuereinnahmen ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dazu kommen weitere Zuweisungen und Zuwendungen.

An Investitionen ist für 2023 geplant

Generalsanierung Rathaus 800.000 € (Rest in 2024, Zuschuss 386.000 €)

Anbau Feuerwehr mit Sanierungsmaßnahme (Planung) 5.000 €

Steg/Ausgang Schulgebäude Nordseite Vorschüler 30.000 €

Generalsanierung Hallenbad Lüftung/Badewasser-Technik 548.000 € (Zuschuss
216.000 € + Ausgleichsstock 184.000 €)

Abwasserbeseitigung Kanalsanierungen und Hausanschlüsse 105.000 €

grundlegende Sanierung Feldwege (Rufsteinweg, Ditzlingsteige) 80.000 €

Neugestaltung und Ergänzung Spielplatz Schillerstraße 40.000 €

Radweg Oberes Filstal 370.000 € (324.000 € Zuschuss)

Allgemeiner Grunderwerb 30.000 €

Anschaffungen für die Feuerwehr zum Beispiel
Schmutzwasserpumpen 6.500 €, MTW 90.000 € (Zuschuss 13.000 €)

Zuweisungen an andere Gemeinden und Verbände.

Für diese Investitionen sind zum großen Teil bereits Zuschüsse und Zuweisungen bewilligt. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.054.170 € geplant.

Zusammenfassend meinte ob Herr Götz, dass das vergangene Haushaltsjahr 2022 besser als geplant abschließen werde.

Die Haushaltsplanung für 2023 stand unter den Vorzeichen der Energiekrise und der hohen Inflation. Trotzdem ist das veranschlagte Ergebnis des Gesamt-Ergebnishaushalts mit
-47.960 € noch relativ ordentlich. Die zugrunde gelegten Steueranteile für die Jahre 2023-2026 basieren auf der Steuerschätzung vom November 2022.
Es stehen sehr viele Maßnahmen auf der To-do-Liste der Gemeinde Gruibingen für die kommenden Jahre. Schon jetzt ist absehbar, dass die großen Investitionsmaßnahmen der Gemeinde nur mit Förderungen durch das Land und andere Zuschussgeber realisierbar sind. Um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Gruibingen auf Dauer zu sichern und auch auf unvorhergesehenes entsprechend reagieren zu können, ist es zwingend notwendig, die Maßnahmen und Investitionen der Finanzplanungsjahre auf ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und die finanzielle Machbarkeit sowie die mögliche konsequente Ausschöpfung von Fördergeldern zu überprüfen.

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einstimmig zu. Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2023.

Wasserversorgung: Beschaffung von Geräuschloggern und Software zur Reduzierung von Wasserverlusten: Das Ing. Büro Dreher und Stetter hatte den Einbau der Datenlogger in einer der letzten Sitzungen erläutert. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, die Datenlogger einzubauen. Dem Gemeinderat lag nun ein Angebot der Fa. sebaKMT vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf netto 11.513 €. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung an die Firma sebaKMT mehrheitlich zu.

Ingenieurvertrag Neubau Wasserleitung Zuleitung zum Hochbehälter (Übergabeschacht Kornberggruppe bis Pumpstation)
Bereits mehrfach wurde im Gemeinderat über die Zuleitung vom Übergabepunkt der Kornberggruppe bis zur Pumpstation Ditschental gesprochen.

Der Neubau der Leitung ist im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Leitung wurde im Zusammenhang mit der Tank- und Rastanlage um das Jahr 1967 gebaut. Die Leitung verläuft unter der Hofstelle der Familie Ströhle hindurch und unterquert teilweise das Gebäude. Im Zusammenhang mit dem Leitungsneubau ist zu prüfen, ob der Übergabepunkt in Richtung Landesstraße L 1217 Richtung Gammelshausen ca. auf Höhe Feuerwehrhaus verlegt werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob eine direkte Leitungsführung zum Hochbehälter möglich und sinnvoll ist. Vorteil wäre, dass das Trinkwasser von der Pumpstation nicht mehr in den Hochbehälter gepumpt werden muss. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung sind im Detail zu prüfen.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Dreher und Stetter bezüglich der Ingenieurleistungen anzufragen. Dem hatte der Gemeinderat zugestimmt.

Das Angebot des Ingenieurbüros Dreher und Stetter lag nun vor. Die Leistungen für den Leitungsbau werden in Honorarzone 2 Mittelsatz angeboten. Die Nebenkosten sollen mit pauschal 5 % vergütet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Ingenieurbüro Dreher und Stetter mit der Planung zu beauftragen.

Der Tagesordnungspunkt „Erhöhung Bezugsrecht Beteiligungsrecht Kornberggruppe“ wurde vertagt.

Honorarvertrag Badewassertechnik und Wärmeversorgungsanlagen Hallenbad:
Der Umbau des Lehrschwimmbeckens ist in vollem Gange, so der Vorsitzende. Der neue Technikraum wird demnächst fertiggestellt, hier werden die neue Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitung untergebracht. Die Lüftungsanlage wurde bereits in der letzten Sitzung vergeben. Hierfür erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von
216.000 €.

Für die Wasseraufbereitung und die Badewassertechnik wird Ende Januar ein Ausgleichsstockantrag gestellt. Grundsätzlich ist die Maßnahme förderfähig, entsprechende Vorgespräche mit dem Regierungspräsidium wurden geführt. Gemäß der Kostenschätzung der Ingenieurgesellschaft H + H betragen die Nettobaukosten ca. 271.000 €. Für die Wärmeversorgungsanlagen, die Badewassertechnik, Abwasser- und Gasanlagen fällt ein Honorar in Höhe von netto ca. 100.000 € an. Insgesamt belaufen sich die Baukosten auf ca. 371.000 €. Im Haushaltsplan wurde ein Puffer eingebaut, sodass von Gesamtkosten in Höhe von 386.000 € ausgegangen wird. Der Ausgleichsstockantrag wird mit einem Zuschusssatz von 50 % beantragt.

Das Ingenieurbüro H + H hat die Planungsleistungen mit dem Mindestsatz in der Honorarzone 2 angeboten. Es ist ein Umbauzuschlag von 25 % vorgesehen. Die Nebenkosten werden prozentual mit 3,5 % vergütet. Der Leistungsumfang der Planungsleistungen beträgt 85 %. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Ingenieurbüro H + H mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022

Zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, zwei Zuhörer und Frau Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.

TOP 1: Teilfortschreibung des Regionalplans in den Funktionsbereichen „Freiflächen Photovoltaik“ und „Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen“

Bürgermeister Schweikert stellte dem Gremium hiernach den Tagesordnungspunkt Teilfortschreibung des Regionalplans in den Funktionsbereichen „Freiflächen Photovoltaik“ und „Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen“ anhand einer Präsentation vor. Demnach fordert die Bundesregierung, dass die Bundesländer mindestens 2% der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung stellen. Das Land Baden-Württemberg formulierte jedoch eigene Zielvorstellungen. Gemäß diesen Vorstellungen sollen in Baden-Württemberg 1,8% der Landesfläche für Windkraftanlagen zu Verfügung gestellt werden. Mit diesen Gesamtzielen wurden auch Zwischenziele festgesetzt. So sollen bis 2026 1,1% der Fläche in Baden-Württemberg für Windenergie nutzbar sein. Für die Ausweisung der Flächen ist für die Gemeinde Gruibingen der Regionalverband der Region Stuttgart zuständig. Um geeignete Flächen für Windenergie nutzbar zu machen, müssen diese als Vorranggebiete für Windkraft im Regionalplan vermerkt werden. Dies geschieht dabei im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans. Auf dem Weg zur Teilfortschreibung des Regionalplans wurden vom Regionalverband zunächst vorläufige Suchraumkulissen erstellt. In diesen sind die Gebiete dargestellt, welche sich aufgrund Ihres Windpotenzials (Windhöffigkeit) für die Aufstellung von Windkraftanlagen eignen. Für die Gemeinde Gruibingen sind in dieser Suchraumkulisse große Flächen im Bereich Großer- und Kleiner Boßler, Wiesenberg, Wohlfbühl, Geierstall, Bürg und Häringer Steig enthalten. Die Gemeinde Gruibingen hat nun im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, sich zu den vorläufigen Suchraumkulissen zu äußern.

Auch wurden in einer weiteren Suchraumkulisse Flächen entlang der Autobahn A 8 ausgewiesen, auf welchen die Aufstellung von Freiflächen Photovoltaikanlagen möglich wäre. Nach kurzer Diskussion war sich das Gremium bezüglich der Freiflächen Photovoltaik jedoch sehr schnell einig, dass dies auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen nicht nachverfolgt werden solle, da die ausgewiesenen Flächen landwirtschaftlich nutzbar sind. Des Weiteren gibt es noch sehr viel Potential für Photovoltaik auf Hausdächern. Dieses solle zuerst ausgenutzt werden. Hiernach könne man sich dann eventuell über Freiflächen Photovoltaik Gedanken machen.
(Anmerkung: Ohne große Ankündigung hat der Gesetzgeber im Januar 2023 das Baugesetzbuch erneut geändert und Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Bundesstraßen und Autobahnen privilegiert. Das bedeutet, dass ein Bebauungsplan nicht mehr erforderlich ist eine erneute Beschlussfassung ist daher erforderlich)

Der Themenpunkt Windkraft wurde in der Folge im Gremium zum Teil kontrovers diskutiert. 

Aus Sicht der Verwaltung sind die für die Nutzung von Windkraft ausgewiesenen Flächen sehr groß. Des Weiteren sind hierin auch einige Stellen wie der Große und Kleine Boßler sowie das Gruibinger Wiesle enthalten, welche für die Gemeinde Gruibingen wichtige Wahrzeichen mit hohem ideellen und touristischem Wert darstellen. Die Nutzung von Windkraftanlagen sollte hier ausgeschlossen werden. Auch könnten Windkraftanlagen geschützte Biotope und Wasserschutzgebiete entgegenstehen. Dennoch sieht die Verwaltung das Thema Windenergie als äußerst wichtig an, welchem man sich nicht grundsätzlich verschließen dürfe. Die Abgabe einer Stellungnahme an den Regionalverband ist wichtig, da man zum jetzigen Zeitpunkt als Gemeinde wenigstens noch ein Mitspracherecht hat. Zukünftig sei es durchaus denkbar, dass die Gemeinden bei Nichterreichung der vorgegebenen Flächenziele ihr Mitspracherecht verlieren. Hierdurch würden der Errichtung von privilegierten Windkraftlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB Tür und Tor geöffnet werden.

Von den Gremiumsmitgliedern wurden bezüglich der Windkraft folgende Argumente vorgebracht bzw. folgende Positionen vertreten:

  • Für die Gemeinde Gruibingen ist eine intakte Naturlandschaft äußerst wichtig und sollte daher Priorität haben.
  • Die Zuwegung ist für viele der ausgewiesenen Bereiche sehr schwierig zu gestalten. Daher sollt man sich auf das Albtraufgebiet in Richtung Neidlingen bzw. den Häringer Mast konzentrieren, da hier eine Zuwegung für möglich gehalten wird.
  • Die Energiewende und somit der Ausbau von erneuerbaren Energien ist für jeden Einzelnen relevant. Jedoch müsse darauf geachtet werden, dass dem Ausbau so wenig Natur wie möglich zum Opfer falle.
  • Bei der Wahl von Windkraftstandorten solle man darauf achten, dass diese im Bereich der besonders großen Windhöffigkeiten liegen, da die Anlagen hierdurch deutlich effizienter betrieben werden können.
 

Nach Ende der Diskussion fasste Bürgermeister Roland Schweikert zusammen, dass das Gremium einen Standort um der Häringer Mast noch am ehesten für die Nutzung von Windkraft für vertretbar hält. Daher wurde der in Frage kommende Bereich zusammen mit dem Gremium skizzenhaft in einen Kartenausschnitt eingetragen.

Das Gremium stimmte mehrheitlich für die Meldung des festgelegten Bereichs an den Regionalverband.

         

Abbildung: Ausgewählter Bereich zur Meldung an den Regionalverband

TOP 2: Bausachen

Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen einstimmig zu bzw. nahm hiervon Kenntnis:

  • Abbruch der Amtgasse 16 / Flst. 161 + 162/1 im Kenntnisgabeverfahren
  • Neubau eines Reihenendhauses in der Amtgasse 16 / Flst. 161 + 162/1
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Zisterne, Carport und Garage, Mühlhauser Straße 31 / Flst. 92 und 102
  • Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Rufsteinweg 1 mit Hofladen, Anlegen von 4 Pkw- und 2 Fahrradstellplätzen: Deckblattänderung für die Anlage von Stellplätzen

Des Weiteren konnte dem Antrag auf Nutzungsänderung des Gebäudes Riederweg 1 für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte nach kurzer Diskussion das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

TOP 3: Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2023
Bürgermeister Roland Schweikert brachte den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 ein. Auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der anschließenden Gremiumsdiskussion wurde der endgültige Haushaltplan für das Jahr 2023 in der Sitzung am 17.01.2023 verabschiedet.

TOP 4: Gebührenerhöhung der Abwasserbeseitigung und Änderung der Abwassersatzung:
Frau Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal erläuterte dem Gremium anhand einer Kalkulation, dass eine Gebührenerhöhung im Bereich der Abwasserbeseitigung und somit eine Änderung der Abwassersatzung nötig ist. Grund hierfür sind vor allem die stark gestiegenen Energiekosten für die äußerst energieintensiven Klärverfahren sowie die jährlich hohen Unterhaltungskosten für die Kläranlage. Auch müssen die hohen Investitionen der Gemeinde in das Abwassernetz abgeschrieben werden. Dies schlägt sich ebenfalls in der Abwassergebühr nieder.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Frau Dursch, dass sich die Abwassergebühren der Gemeinde Gruibingen im Vergleich zu den Umlandgemeinden noch auf verhältnismäßig niedrigem Niveau bewegen. Des Weiteren werde in fast allen Umlandgemeinden bereits eine Grundgebühr zwischen 3 und 5 € erhoben. Hierauf wird in Gruibingen jedoch momentan noch verzichtet.

Nach den Ausführungen von Frau Dursch beschloss der Gemeinderat einstimmig die Abwassergebühren wie folgt anzuheben:

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je Kubikmeter Abwasser          2,99 €.

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter

       versiegelte Fläche i.S. § 40 a Abs. 3                                                              0,79 €

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je

       Kubikmeter Abwasser oder Wasser                                                              2,99 €

TOP 5: Änderung der Wasserversorgungssatzung:
Frau Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband erklärte, dass die Wassergebührenkalkulation einen Wasserpreis von 2,77 € pro m³ ergeben hat. Zum Vergleich der Vorjahre stelle dieser Preis zwar eine deutliche Steigerung dar, jedoch wäre auch dieser neue Wasserpreis im Vergleich zu den Verbandsgemeinden noch verhältnismäßig günstig.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wassergebühr auf 2,77 € je m³ zu erhöhen.

TOP 6: Vergabe der Arbeiten für die Lüftungsanlage im Hallenbad
Der Vorsitzende berichtete über das Ausschreibungsergebnis zur Vergabe der Arbeiten an der Lüftungsanlage im Hallenbad. Demnach war die Firma ESW Luft- und Klimatechnik aus Ellwangen die günstigste Bieterin, mit einem Bruttoangebotspreis von 132.726,26 €. Da die Firma ESW dem Ingenieurbüro Jung als sehr leistungsstarke Firma bekannt ist, sprach nichts gegen eine Vergabe an die günstigste Bieterin. Bürgermeister Schweikert zeigte sich des Weiteren erfreut, da die beiden günstigsten Angebote sehr nahe beieinander lagen und sich zudem beide rund 13.000 € unter dem vorab kalkulierten Preis befanden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die lüftungstechnische Anlage des Lehrschwimmbeckens an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen zum Angebotspreis von brutto 132.726,26 € zu vergeben.

TOP 7: Ausschreibungsbeschluss Kanalsanierungen, Sanierungsprogramm 2023
Der Gemeinderat hatte in der Vergangenheit beschlossen, das gesamte Abwasserkanalnetz der Gemeinde Gruibingen innerhalb von sechs Jahren vollständig zu sanieren. Im Jahr 2022 wurde bereits ein Teilabschnitt der Gesamtmaßnahme saniert. Im Jahr 2023 soll nun ein weiterer Sanierungsabschnitt folgen. Es werden ca. 570 laufende Meter Kanal saniert. Die reinen Baukosten belaufen sich auf rund 157.000 € brutto. Daher schlug die Verwaltung vor, das Büro Hofele, mit dem man bereits bei der vergangenen Kanalsanierung zusammengearbeitet hat, mit der Planung und Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

TOP 8: Beauftragung eines Elektroplaners im Zuge der Rathaussanierung
Bürgermeister Roland Schweikert berichtete, dass das Architekturbüro Autenrieth im Zuge der Rahaussanierung und den hohen Anforderungen an die EDV und die Elektrik einen Fachplaner für die Elektrotechnik als notwendig erachtet. Da diese Planer momentan stark ausgelastet sind, konnte sich auf die Schnelle lediglich ein Büro finden, das die Arbeiten übernehmen würde. Die Verwaltung hielt die im Angebot kalkulierten Kosten jedoch mit brutto 25.000 € für sehr hoch. Der Gemeinderat sah dies ebenso. Daher soll nach einer günstigeren Lösung mit einem örtlichen Elektriker gesucht werden.

TOP 9: Bekanntgabe einer Eilentscheidung – Dachabdichtung am Technikraum des Lehrschwimmbeckens
Am Technikraum des Lehrschwimmbeckens war dringend die Abdichtung des Daches notwendig. Für die Abdichtung des Daches ging lediglich ein Angebot der Firma RTH Elastomer Technik GmbH aus Wimsheim ein, welche die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 21.375 € netto anbietet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Dachabdichtungsarbeiten an die Firma RTH Elastomer Technik GmbH aus Wimsheim zum Angebotspreis von netto 21.375 € zu vergeben.

TOP 10: Beteiligung an einer Wärmeplanung zusammen mit der Stadt Wiesensteig und der Gemeinde Mühlhausen
Der Vorsitzende stellte dem Gremium ein Förderprogramm für die kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen vor. Danach ist für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern eine solche Wärmeplanung freiwillig. Jedoch können diese freiwilligen Planungen von Gemeinden oder Gemeindezusammenschlüssen mit bis zu 80 % gefördert werden. Da Wiesensteig und Mühlhausen momentan stark an der Inanspruchnahme des Förderprogramms interessiert sind und eine Beteiligung für die Gemeinde Gruibingen lediglich mit Kosten in Höhe von 4.000 € verbunden wäre, würde sich ein Zusammenschluss mit den beiden Verbandsgemeinden theoretisch anbieten. Die Verwaltung sah es im Falle einer Beteiligung jedoch als fraglich an, inwiefern bei den Resultaten tatsächlich richtungsweisende Erkenntnisse herauskommen. In der anschließenden Gremiumsdiskussion hinterfragten weitere Gremiumsmitglieder den Nutzen einer solchen Wärmeplanung. Der Gemeinderat lehnte daher eine Beteiligung an einer kommunalen Wärmeplanung einstimmig ab

TOP 11: Annahme von Spenden
Die Gemeinde Gruibingen erhielt von der Raiffeisenbank Gruibingen eG. Eine Spende in Höhe von 500 €.
Des Weiteren spendete die Firma moll Funktionsmöbel GmbH jeweils 300 € für die Jugendfeuerwehr, den Kindergarten und die Grundschule.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beide Spenden anzunehmen.  Er bedankte sich hierfür bei der Raiffeisenbank Gruibingen eG. und der Firma moll Funktionsmöbel GmbH ganz herzlich.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer, die Herren Kanaske und Geisel vom Staatlichen Forstamt Göppingen und Herrn Lang und Frau Roth-Gassenmayer von der Gemeindeverwaltung.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung stellte Bürgermeister Schweikert den Antrag zur Geschäftsordnung, als Tagesordnungspunkt 10 neu aufzunehmen:

Anbau im UG und Sanierung der Lüftungsanlage im Lehrschwimmbecken: Ingenieurvertrag mit Autenrieth und Jargon für die Rohbauarbeiten.

Der Gemeinderat war einverstanden.
In der anschließenden Bürgerfragestunde zeigte sich ein Bürger sehr besorgt darüber, dass die örtliche Kreissparkasse ihre Serviceleistungen in Gruibingen weiter einschränken könnte. Es kommen ja schon viele Kunden aus Mühlhausen und Wiesensteig nach Gruibingen und es dürfe nicht sein, dass die Serviceleistungen der Kreissparkasse in Gruibingen eingeschränkt werde.

Nach der Protokollbekanntgabe folgte der, so Bürgermeister Schweikert, angenehmste Tagesordnungspunkt: die Ehrung der Blutspender. Der Vorsitzende bat Herrn Ralf Eberhard nach vorne und ehrte ihn für 25 Blutspenden. Er sprach ihm Dank und Anerkennung für die ehrenamtlich und uneigennützig geleisteten Blutspenden aus und überreichte ihm die Urkunde und die Ehrennadel sowie ein Geschenk der Gemeinde.

Nun kamen die Herren vom Staatlichen Forstamt Göppingen zu Wort. Herr Kanaske erläuterte zunächst den Verlauf des Forstjahres 2022. Wegen des Eschentriebsterbens wurden im laufenden Jahr 106 Festmeter mehr als im Plan vorgesehen geschlagen. Da man aber einen auswärtigen Unternehmer ausgesprochen günstig beauftragen konnte, sind die Ausgaben nur rund 1.700 € höher, der Ertrag jedoch um 15.700 € höher als geplant ausgefallen. Dadurch wird im Forstjahr 2022 ein satter Gewinn von ca. 42.000 € statt den geplanten 28.000 € erwirtschaftet. Insgesamt wurden in 2022 deutlich mehr Brennholz und mehr Flächenlose verkauft.

Der Plan für 2023 sieht vor, mit 1160 Festmetern etwas weniger Holz einzuschlagen; dabei wird der größte Einschlagsbereich in der Nähe der Alpenvereinshütte liegen. Bei allem Verständnis für den enorm gestiegenen Bedarf an Brennholz darauf der Nachhaltigkeitsgrundsatz nicht vergessen werden, so Kanaske. Auf die Frage eines Gemeinderats erklärte der Förster, dass das „Borkenkäferrisiko“ im Gruibinger Wald glücklicherweise nicht sehr hoch ist. Das liegt vor allem daran, dass wir nur 3 % Fichtenwald haben. Auf die Frage nach Aufforstungen meinte Herr Kanaske, dass man im Gruibinger Wald auf Naturverjüngung setze. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der Planung für das Forstjahr 2023 einstimmig zu.

Danach ging es etwas grundsätzlicher um die Themen Holzvermarktung und Brennholzgewinnung. Herr Geisel referierte zunächst über die Klimaentwicklung und erklärte, dass die Waldbrandgefahr auch in Deutschland ansteigt. Dann erläuterte er die Preisentwicklung auf dem Holzmarkt im Landkreis Göppingen; der Brennholzmarkt ist angespannt, auf dem Nadelholzmarkt herrscht Unsicherheit. Herr Kanaske fügte hinzu, dass er mit Brennholz-Bestellungen überflutet werde und die Mengen begrenzen muss. Die Mengenbegrenzung auf 15 Festmeter soll dazu dienen, möglichst allen gerecht zu werden. Es ist dann sehr schade, wenn einzelne diese Begrenzung durch „Tricks“ umgehen.

Im Gremium kam die Frage auf, ob bei dem derzeitig hohen Bedarf an Brennholz Holz aus dem Gruibinger Wald nach Asien exportiert werden muss. Dieser Anteil (nur Stammholz, kein Brennholz) lag bisher zwischen 20 und 30 %. Herr Kanaske verwies dazu auf den sehr guten Preis und darauf, dass es sich um Stammkundschaft handelt. Im Übrigen, so Kanaske, habe die lokale Versorgung durchaus Priorität. Aber der Forst sei auch ein Wirtschaftsbetrieb und man könne die bisherigen auswärtigen Händler nicht außer Acht lassen. Die Diskussion zeigte, dass das Thema schwierig und der Brennholzmarkt derzeit überhitzt ist. Die Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird nochmals überprüft und im Mai 2023 wird eine gemeinsame Begehung stattfinden.

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

Deckblattänderung, Bauherrengemeinschaft Mühlauser Straße 31, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 WE und Carports, Flurstück Nr. 935

Umbau Wohnhaus mit Garage, Kupfergasse 21, Flurstück Nr. 617

Sanierung, Teilabbruch mit Teilerweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses,
Hohenstaufenstraße 16, Flurstück Nr. 691/4

Für das Jahr 2023 ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgesehen. Da der Landkreis Göppingen die Gemeinden in die Fortschreibung miteinbeziehen möchte, wurde der Gemeindeverwaltung ein Entwurf des Nahverkehrsplans mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bringt für Gruibingen keine Verbesserungen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde festgestellt, dass die Verbindung von Gruibingen nach Bad Boll unbedingt verbessert werden müsste.

Die Kanalsanierungen für das Jahr 2022 sind nahezu vollständig abgeschlossen. Lediglich im Bereich Hauptstraße, Lammbrauerei konnte wegen Terminschwierigkeiten noch keine Sanierung erfolgen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Sanierung baldmöglichst erfolgen kann.

Es steht nunmehr auch die Sanierung des 2. Teilabschnitts mit einem Gesamtvolumen von wiederum ca. 135.000 € fest. Insgesamt soll das Kanalnetz in 6 Teilabschnitten, also in 6 Jahren komplett saniert sein. Die Betreuung durch das Büro Hiller & Hofele, so Bürgermeister Schweikert, war bisher sehr gut. Sowohl Planung wie auch Ausschreibung und Durchführung der Sanierungen waren zielgerichtet, erfolgreich und ohne Schwierigkeiten.

Das Büro Hiller & Hofele hat einen Honorarvorschlag eingereicht. Die Leistungen werden in Honorarzone 2 Mittelsatz angeboten, dies ist angemessen. Insgesamt ergibt sich ein Bruttohonorar in Höhe von 15.721 €.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Ingenieurbüro Hiller & Hofele mit den Ingenieurleistungen der Kanalsanierung für das Jahr 2023 zu beauftragen.

Für die Sanierung der Lüftungsanlage im Lehrschwimmbecken ist der Anbau eines Technikraums im Untergeschoss erforderlich. Hier fehlte noch die Beauftragung des Architektenbüros Autenrieth und Jargon, das die Planung, Ausschreibung usw. übernommen hat. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung mehrheitlich zu.

Für die Gebäude Hauptstraße 4 und Obere Schulgasse 1 liegt ein Kaufvertrag vor. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Das Albwerk hat eine Spende in Höhe von 1.500 € angekündigt; der Gemeinderat nahm die Spende dankend an und beschloss, die Spende anzunehmen. Im kommenden Jahr soll der Spielplatz Schillerstraße eine Rutsche erhalten. Die Rutsche wurde bereits gebraucht erworben. Der Aufbau der Rutsche sowie die Zuwegung werden weitere, nicht unerhebliche Kosten verursachen. Dafür wird die Spende verwendet.

Schließlich wurden noch personelle Änderungen an den Ausschüssen des Gemeinderats vorgenommen: Im Verwaltungsausschuss wird künftig Tobias Esslinger vertreten sein, Bernd Lebender ist sein Stellvertreter. Im IKZ Gruibingen-Mühlhausen im Täle wird Isolde Straub Stellvertreterin von Ursula Gölz.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges informierte der Vorsitzende unter anderem darüber, dass nach aktuellem Stand noch 359 Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung auf die Gemeinden des Landkreises Göppingen verteilt werden.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer, Frau Single als Pressevertreterin und Frau Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband.

Wegen Krankheit waren 3 Gemeinderäte entschuldigt und - auch wegen Krankheit- stellte Bürgermeister Schweikert mehrere Anträge zur Geschäftsordnung.

Die Tagesordnungspunkte 6 (Rechnungsabschluss Gemeindehaushalt 2019) und 7 (Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019) waren krankheitsbedingt nicht fertig geworden; der Tagesordnungspunkt 4 (Nachtragsangebot und Vorschlag zum geänderten Ausbau Königstraße) wurde nach hinten verschoben, da der Ingenieur Herr Gruß erkrankt war. Tagesordnungspunkt 5 (Eröffnungsbilanz Gemeinde Gruibingen) wird stattdessen vorgezogen und direkt nach der Bekanntgabe der Protokolle behandelt. Der Gemeinderat war einverstanden.

In der Bürgerfragestunde stellte ein Zuhörer eine Frage zu einem Tagesordnungspunkt, der später noch zu besprechen war. Ein weiterer Zuhörer ärgerte sich darüber, dass der Umleitungsverkehr der Bundesautobahn weiterhin komplett durch den Ort geht. Er fragte sich, warum sich dagegen niemand wehrt. Seit dem Besuch des Landrats am 21. Juni 2022 habe sich gar nichts verändert. Es sei höchste Zeit, dass die Umleitung zum Beispiel bei Wartungsarbeiten am Tunnel über die Autobahn erfolge. Ein weiterer Zuhörer schloss sich an und meinte, der Umleitungsverkehr durch Gruibingen sei nicht länger hinnehmbar. Die Autobahnausfahrt Aichelberg müsse gesperrt bzw. nur für Anlieger freigegeben werden. In Österreich sei dies auch kein Problem. Außerdem meinte der Zuhörer, der Feldweg rechts vom Schützenhaus sollte geschottert werden; in der Königstraße sei der Bach nur einseitig gemäht worden; im Bereich des Parkplatzes in der Königstraße sollte eine Tempo-20-Zone eingerichtet werden. Außerdem regte der Zuhörer an, die Königstraße jetzt komplett und nicht nur teilweise auszubauen.

Nach der Bekanntgabe von 4 Protokollen übernahm Frau Magdalena Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband das Wort.
Anhand einer Präsentation erläuterte sie die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gruibingen zum 1.1.2019. In der Sitzung am 19. Mai 2015 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Rechnungswesen für die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen. Ein unglaublicher personeller und finanzieller Kraftakt, der letztendlich dazu dienen soll, dass die Verwaltung ihre Abschreibungen selbst erwirtschaftet.

Im Rahmen dieser Umstellung war u. a. die Erstellung einer Eröffnungsbilanz notwendig. Grundlage für die Eröffnungsbilanz stellten die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden dar. Als Bewertungsgrundlage hierfür dient die Bewertungsrichtlinie. Diese regelt das Vorgehen bei der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Vorgehensweise der Bewertung basiert auf den Regelungen der Gemeindeordnung (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), sowie im Wesentlichen auf den Ausführungen im Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des (NKHR) in Baden-Württemberg / 3. Auflage, Juni 2017. Das Ergebnis der Bewertung ist die Grundlage der Eröffnungsbilanz und der einzelnen Bilanzpositionen. Weiterhin wurde für die Erfassung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten eine Inventurrichtlinie erstellt. Diese basiert im Wesentlichen auf dem Muster der Arbeitsgruppe Bilanzierung und Inventarisierung (Städtetag, Gemeindetag, u. a.) und ist die Grundlage für die Durchführung von Inventuren und für die Aufstellung von Inventaren (gilt sowohl für die Eröffnungsbilanz als auch für die folgenden Jahresabschlüsse). Die Inventurrichtlinie stellt sicher, dass das im wirtschaftlichen Eigentum stehende Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß erfasst, einheitlich im Inventar abgebildet und nach gleichen Bewertungskriterien zum Bilanzstichtag 31.12. bewertet werden.
Die Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2019 stellen die Basis für die nachfolgenden Jahresabschlüsse dar, die durch die Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnungen fortgeschrieben wird.
Der Gemeinderat beschloss die Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Gruibingen als Grundlage für die Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten rückwirkend zum 01.01.2018 und die Inventurrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2019.

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gruibingen wurde zum 01.01.2019 festgestellt.

Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung Gruibingen wurde zum 01.01.2019 festgestellt.

Jetzt wurde endlich Herr Moritz Lang vorgestellt; seit 3. Oktober 2022 ist Moritz Lang für die Gemeinde Gruibingen tätig und wird an 2 Tagen je Woche an die Gemeinde Drackenstein „ausgeliehen“. Wir freuen uns, dass Herr Lang jetzt für uns arbeitet.

Nun ging es um ein Nachtragsangebot und einen Vorschlag zum geänderten Ausbau der Königstraße. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass in der Königstraße nur im Bereich der Gebäude Königstraße 10, 16, 18 ein Vollausbau erfolgen soll. Im weiteren Verlauf sollen  lediglich die Wasserleitung, Straßenbeleuchtungskabel, Stromkabel und Leerrohre für Glasfaser verlegt werden.

Es war hier bisher auch nicht vorgesehen, neue Randsteine zu setzen. Der Inhaber der Firma Moll, Herr Rolf Gehrer, hatte nun darauf hingewiesen, dass bei einem Komplettausbau der Königstraße zwar Mehrkosten von ca. 100.000 € brutto entstehen würden. In verschiedenen Positionen beim Schneiden und Asphaltausbruch sei jedoch Einsparpotenzial, das einem Vollausbau zugute komme. Die Verwaltung hatte daher Herrn Gehrer gebeten, in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro SI-Ingenieure Herrn Gruß, ein Nachtragsangebot auszuarbeiten.

In Anbetracht der weiterhin zu erwartenden steigenden Preise und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, würde die Verwaltung einen Komplettausbau sehr begrüßen.

Die Berechnung der zusätzlich anfallenden Kosten und die Kostenreduzierung durch entfallende Positionen lag nun vor. Infolge des durchgängigen Komplett-Ausbaus mit einer Breite von 5,5 m inclusive beidseitig neuen Bordsteinen entstehen Mehrkosten in Höhe von 809,37 € pro laufendem Meter Straße. Die Mehrlänge des Vollausbaus beläuft sich auf 121 m, sodass Netto-Mehrkosten in Höhe von 98.000 € entstehen. Hiervon abzuziehen sind Kosteneinsparungen bei folgenden Positionen:
Asphalt scheiden, Asphaltaufbruch, Flächenabtrag, Entsorgung, Planum, KFT neu, Reinigen, Bitumenemulsion und Asphalttragschicht.
Die Einsparungen entstehen durch Wegfall von Positionen beziehungsweise günstigere Einheitspreise. Die Gesamtersparnis beläuft sich auf netto 14.500 €.

Es ergeben sich somit folgende Mehrkosten:

98.000 € - 14.500 € = 83.500 € * 1,19 = 99.365 €

Angesichts auch weiterhin steigender Baukosten sollte die Königstraße nach Ansicht der Verwaltung komplett hergestellt werden. Eine eventuelle spätere Erschließung im rückwärtigen Bereich beeinträchtigt aus Sicht der Verwaltung nur untergeordnet. Der Vorsitzende ergänzte, dass auch die Möglichkeit besteht, den Vollausbau nur bis zum Flurstück Nummer 278 (Königstraße 24) durchzuführen. Ab diesem Bereich sei der Bestand relativ gut und es könnten eventuell ca. 20.000 € eingespart werden (nur grobe Schätzung).

Nach kurzer Aussprache war sich der Gemeinderat einig, dass es sinnvoll ist, die Königstraße jetzt komplett auszubauen.

Antrag auf Sperrung des landwirtschaftlichen Weges im Baugebiet Erweiterung St. Wolfgang
Der Verbindungsweg zwischen St.Wolfgangweg und Walter-Frieß-Weg war schon häufig ein Thema im Gemeinderat. Im Bebauungsplan Erweiterung St.Wolfgang ist der Weg als landwirtschaftlicher Weg ausgewiesen. Wenn dies geändert werden soll, müsste der Bebauungsplan geändert werden.
Zu diesem Thema hatte sich auch ein Zuhörer in der Bürgerfragestunde gemeldet, der sich vehement gegen eine Sperrung ausspricht. Er betonte, dass ihm die Nutzung des Weges zugesagt wurde und auch andere den Weg landwirtschaftlich nutzten. Der Vorsitzende zeigte Fotos, auf denen ein Betonmischer zu sehen war, der auf dem schmalen Weg rangiert. Der Antragsteller wies darauf hin, dass Unberechtigte wie zum Beispiel Lieferdienste oder auch Baufahrzeuge Verkehrsschilder ignorierten und den Weg befahren. Dadurch entstehen sehr gefährliche Situationen für Kinder. Die anschließende Diskussion ergab, dass der Gemeinderat keine Änderung des Bebauungsplanes bzw. Sperrung des landwirtschaftlichen Weges wünscht. Die Verwaltung versucht, eine Verbesserung der Situation durch Beschilderung zu erreichen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges gab Bürgermeister Schweikert Rückmeldungen zum Dorffest aus der letzten KSA-Sitzung bekannt.

Die Rutschungen am Lärmschutzwall werden (endlich) saniert. Zum Feldweg am Rufstein gibt es nach wie vor keine Aussage. Die weitere Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens Albaufstieg verursachte großen Unmut im Gremium. Einige Gemeinderäte wiesen darauf hin, dass die nächtliche Sperrung der Autobahn von 14. auf 15. und von 15. auf 16. Oktober (Wartungsarbeiten im Tunnel) zu massivsten Staubildungen in der Ortslage geführt hat. Bürgermeister Schweikert wird dies an Frau Baur-Fewson (Autobahn GmbH) weiterleiten. Erneut fiel die Forderung, Umleitungen künftig über die Autobahn zu führen.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde einen Gasliefervertrag bis zum 30.7.2023 hat.

Temperatur Sickenbühlhalle: wegen der allgemeinen massiven Preiserhöhungen wird die Temperatur in der Sickenbühlhalle für den Sportbetrieb auf maximal 17° festgelegt. Für das Walter-Frieß-Zimmer gilt dies nicht.

Im Sommer wurden auf Höhe der Zimmerei Holzbau Muhr Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle des Landratsamtes Göppingen durchgeführt.

Aufgrund der bei den Messungen dokumentierten Geschwindigkeitsverstöße trat die Gemeindeverwaltung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes Göppingen zwecks der Einrichtung einer festen Geschwindigkeitsmessanlage in Form der mittlerweile verbreiteten Blitzersäule in Kontakt. Hierbei wären von der Gemeinde Gruibingen die Anschaffungskosten der Messanlage in Höhe von rund 50.000 € selbst zu tragen. Das Eigentum der Messanlage geht jedoch nach der Errichtung in den Besitz des Landkreises Göppingen über, welcher sich um die Unterhaltung der Anlage und die Einleitung der Bußgeldverfahren kümmert.

Die Blitzersäulen sind nicht dauerhaft scharf gestellt, da die Kameras jeweils im Wechsel an mehreren Standorten eingesetzt werden. Da jedoch nicht ersichtlich ist, ob eine Blitzersäule mit einer Kamera bestückt ist oder nicht, wirkt sich die Messanlage auch im nicht scharf gestellten Zustand positiv auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer aus. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich dafür aus, beim Landratsamt eine Blitzersäule für Gruibingen zu beantragen. Außerdem sollen noch an den Ortseingängen von Boll und Gammelshausen her Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

Auf die Frage nach der Sanierung der Ditzlingsteige und der Rufsteinsteige erklärte Bürgermeister Schweikert, dass die Ausschreibung der Arbeiten gemeinsam mit dem touristischen Radweg über Winter erfolgt, sodass die Aufträge im Frühjahr vergeben werden können.
Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass der Rufsteinweg dringend wengstens provisorisch mit Fräsgut ausgebessert werden müsse.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.08.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte. Zuhörer waren nicht anwesend.

Die Gemeinderäte Thomas Kielmann und Jochen Erhardt waren entschuldigt.

Bürgermeister Schweikert stellte die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung fest und informierte über die aktuelle Flüchtlingssituation, da er bis eben an einer Videokonferenz mit über 500 Teilnehmern teilgenommen hatte. 130.000 Flüchtlinge werden dieses Jahr in Baden-Württemberg erwartet. Dazu kommen Asylbewerber aus Drittländern. 12.000 Plätze für die Erstaufnahme sind in Baden-Württemberg vorhanden. Diese Personen sollen innerhalb von 6 Monaten untergebracht werden. Für die Anschlussunterbringung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Derzeit ist geplant, die Flüchtlinge nach 6 Monaten den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zuzuteilen. Bürgermeister Schweikert weiß nicht, wie die Städte und Gemeinden dies bewerkstelligen sollen.

Aktuell sind wir noch gut aufgestellt.

Großer Dank gilt Claudia Leier und Ilona Kurpiers sowie dem kompletten Helferkreis „Nette Nachbarschaft um Pfarrerin Cruesemann.

Vergabe von Planungsleistungen Königstraße

Die Planung zur Sanierung der Königstraße wurde vom Gemeinderat bereits abgesegnet. Die Ausschreibung ist erfolgt. Der Ingenieurvertrag mit dem Planungsbüro SI Ingenieure aus Weilheim ist noch abzuschließen. Die Ingenieurleistungen sind nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergüten. Die HOAI legt Honorarzonen für unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von Maßnahmen fest. Es wurde hier die Honorarzone 3 Mindestsatz angeboten. Dies entspricht einem mittleren Schwierigkeitsgrad bezüglich der planerischen Anforderungen. Die Beauftragung richtet sich zusätzlich nach Leistungsphasen. Bei der Wasserversorgung ergibt sich eine Beauftragung von 95 %, bei den Verkehrsanlagen von 92 % und beim Kanal von 22 %. Die örtliche Bauüberwachung wird separat vergütet. Diese wird mit 3,4 % der anrechenbaren Kosten angeboten. Die Nebenkosten werden pauschal mit 5 % vergütet.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Ingenieurvertrags mit dem Planungsbüro SI-Ingenieure einstimmig zu.

Vergabe Tiefbauarbeiten und Vergabe Verlegung der Wasserleitung Königstraße

Die Leistungen zur Teilsanierung der Königstraße wurden gemäß dem Beschluss des Gemeinderates ausgeschrieben. Es sind zwei Angebote eingegangen. Günstigste Bieterin ist die Firma Moll aus Gruibingen zum Angebotspreis von 303.689,71 € (brutto). Der auf Platz 2 folgende Bieter hat ein Angebot in Höhe von 376.023,19 € abgegeben und liegt damit 23 % über dem günstigsten Angebot. Somit ist die Firma Moll aus Gruibingen eindeutig, auch nach der Prüfung der Angebote, günstigste Bieterin.

Die Straßen-Einläufe in der Königstraße sind nicht an den Abwasserkanal angeschlossen, das Straßen-Abwasser wird direkt in den Bach entwässert. Die Planung sieht vor, dass lediglich 2 Straßen- Einläufe, im Bereich des Vollausbaus, an den Abwasserkanal angeschlossen werden. Verwaltung und Gemeinderat waren sich einig, dass auch die anderen 3 Straßen-Einläufe an den Kanal angeschlossen werden sollen. Die SI Ingenieure sollen die Kosten ermitteln. In der Sitzung im September kann dann über diese Nachtragsbeauftragung entschieden werden. Eine Komplettsanierung der Straßendecke sieht der Gemeinderat, wegen der Kosten und einer künftigen Erschließung im rückwärtigen Bereich der Königstraße, kritisch.

Zu den Tiefbauarbeiten kommt noch die Lieferung und Verlegung der Wasserleitung hinzu. Die Eislinger Wasserversorgungsgruppe hat hierfür ein Angebot in Höhe von netto 31.017,77 € abgegeben. Diese Leistungen waren ebenfalls zu beauftragen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig

  1. die Fa. Moll mit den Tiefbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 303.689,71 € (brutto), zu beauftragen.
  2. die Eislinger Wasserversorgungsgruppe mit der Lieferung und Verlegung der Wasserleitung zum Netto Angebotspreis von 31.017,77 € zu beauftragen.

Abrechnung Kosten und Zuschuss, Umbau Wohnung in Schulmensa

Der Umbau der ehemaligen Wohnung im Schulgebäude in eine Mensa ist abgeschlossen und die Mensa ist seit Januar in Betrieb.

Im vergangenen Jahr hat das Land Baden-Württemberg das Beschleunigungsprogramm Ganztagesbetreuung aufgelegt. Die Gemeinde konnte sehr schnell reagieren und einen Zuschussantrag stellen. Am 16.08.2021 ging der Zuschussbescheid bei der Gemeinde ein. Die Bauarbeiten mussten bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein. Dies war nur durch die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Architekt, Handwerkern und Bauhof möglich. Den großteils örtlichen Handwerkern gilt unser Dank und unsere Anerkennung, betonte Bürgermeister Roland Schweikert.

Ausgehend von geplanten Baukosten in Höhe von 213.986,01 € wurde ein Zuschuss in Höhe von 149.790 € bewilligt. Nicht zuschussfähig sind die Kosten für die Möblierung in Höhe von ca 27.000 €. Dem Zuschussantrag lagen Kosten in Höhe von 241.000 € zugrunde

Im Zuge der Bauarbeiten wurden die Außenanlagen im rückwärtigen Bereich der Grundschule neu gestaltet und es wurde ein Zugang zum Hallenbad, von der rückwärtigen Seite geschaffen. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, im rückwärtigen Bereich einen Spielbereich für den Kindergarten und die Grundschule anzulegen. Zwischenzeitlich wurde ein Klettergerüst aufgebaut. An der Westseite des Schulgebäudes wurde die große Terrasse errichtet.

Für die Außenanlagen waren in der ersten Kostenberechnung lediglich 9.000 € vorgesehen. Schon früh war klar, dass die Kosten in anderen Gewerken deutlich günstiger liegen und insoweit finanzieller Spielraum bei den Außenanlagen besteht. Die Vergabesumme bei den Außenanlagen lag nach der Angebotseinholung bei 70.900 €.  Diese erhöhte sich um 4.000 € gegenüber der Vergabe. Der größte Teil dieser Ausgaben ist über den Zuschuss abgedeckt. Hätte man diese Bauarbeiten nicht durchgeführt, hätte man Zuschussgelder verschenkt.

Die erweiterten Bauarbeiten samt Möblierung und Ausstattung belaufen sich auf 243.698,45 € und liegen damit geringfügig über dem Kostenanschlag in Höhe von 237.885 €. Unter Berücksichtigung des Zuschusses in Höhe von 149.790 € sind von der Gemeinde 93.908 € zu tragen.

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zustimmend zur Kenntnis.

Bausachen Neubau eines Mehrfamilienhauses, Mühlhauser Straße 31

Die Bauherrengemeinschaft Mühlhauser Straße 31 beantragt die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten. Die genehmigte Bauvoranfrage sah hier lediglich eine zweigeschossige Bebauung mit 6 Wohneinheiten vor. Beantragt werden 3 Vollgeschosse mit 8 Wohneinheiten. Die Gebäude Mühlhauserstraße 22 und 24 sind gleichfalls dreigeschossig. Zumal das geplante Gebäude ca. 30 m von der Hauptstraße entfernt ist, und sich städtebaulich eher Richtung Autobahn auswirkt, waren Verwaltung und Gemeinderat der Auffassung, dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Der Gemeinderat erteilte sein städtebauliches Einvernehmen.

Errichtung einer 3-box. Reihengarage zur Unterstellung von PKWs auf dem Flurstück Nr. 480/1, Hauptstraße 73

Auf dem Grundstück Hauptstraße 73 soll im rückwärtigen Bereich ein Garagengebäude mit 3 Garagen errichtet werden. Es entfallen die 3 vor dem geplanten Gebäude liegenden  Stellplätze. Wieder einmal steht jedoch der Baulinienplan „Große Gehren“ im Wege, da sich ca. die Hälfte des Garagengebäudes außerhalb der Baugrenze befindet. Das Landratsamt sah sich bei einem anderen Baugesuch in der Straße „Im Gehren“ nicht in der Lage, eine Befreiung für eine Gartenmauer /Stützmauer zu erteilen. Es ist daher fraglich ob das Landratsamt hier eine andere Haltung einnimmt.

In der letzten Sitzung wurde beschlossen den Bebauungsplan „Große Gehren“ aufzuheben. Künftig soll die baurechtliche Beurteilung ausschließlich nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Im Hinblick auf die geplante Änderung des Bebauungsplans stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Bekanntgaben und Sonstiges

Bürgermeister Schweikert gab folgende Termine der Jagdgenossenschaft bekannt.

Herr Heinz Frey organisiert die Ausflüge der Jagdgenossenschaft. Der Besuch des Landwirtschaftlichen Hauptfestes findet am 30.09.2022 und der Ausflug am

14.10.2022 statt.

Außerdem teilte BM Schweikert mit, dass die Jagdpacht weiterhin umsatzsteuerfrei ist. Die Einnahmen liegen unter der Besteuerungsgrenze.

Die Verkehrsschau stellte fest, dass vor dem Gebäude Hauptstraße 28 (ehemals Rössle) nicht geparkt werden darf. Es handelt sich eindeutig um einen Gehweg, auf dem grundsätzlich nicht geparkt werden darf. Sofern hier Fahrzeuge parken ist die Mindestbreite des Gehwegs von 1,5 m nicht mehr gewährleistet. Die Gemeindeverwaltung wird zunächst die Anlieger hierüber unterrichten, bevor Anzeigen erstattet werden.

Herr Fritz Moll hat sich beim Gemeinderat und allen Helferinnen und Helfern für den Kaffeemittag bedankt. Lobende Worte fand er auch für die neue Boulebahn.

Gemeinderat Bernd Lebender ging auf die vom Landratsamt durchgeführten Radarmessungen in der Hauptstraße ein. Aus seinen Messungen heraus sei klar gewesen, dass im Bereich Ortsmitte Rathaus, keine gravierenden Verstöße festzustellen sind. Zwischenzeitlich wurden auch Geschwindigkeitskontrollen in der Mühlhauser Straße durchgeführt. Hier erwartet Gemeinderat Lebender wesentlich mehr Überschreitungen. Er wird sich daher mit dem Landratsamt in Verbindung setzen, um die Auswertung zu erhalten. Dies sei dann auch Diskussionsgrundlage für die Entscheidung über eine stationäre Geschwindigkeitsmess-Anlage. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, bei der Stadt Wiesensteig anzufragen, welche Kosten für die neue Überwachungsanlage angefallen sind.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, drei Zuhörer, Herrn Schäfer als Pressevertreter und die Herren Stetter und Bordt vom Ingenieurbüro Dreher und Stetter.

Das IngBüro war beauftragt mit der Rohrnetzberechnung der Wasserversorgung Gruibingen und präsentierte nun die Ergebnisse. Die Netzberechnung war notwendig, weil seit der letzten Berechnung einige Jahre vergangen sind, neue Baugebiete dazu gekommen sind und die Wasserverluste zu hoch sind.

Herr Bordt erläuterte sehr übersichtlich, wie eine Netzberechnung gemacht wird. Zunächst werden sämtliche Daten des vorhandenen Wassernetzes (Leitungen, Dimension, Material, Wasserverbrauch pro Gebäude, Hochbehälter, Brunnen) in eine Datenbank eingearbeitet. Dann werden verschiedene Versorgungszustände beleuchtet, Tage mit geringem Verbrauch, Tage mit hohem Verbrauch, Brandfälle. Diese „theoretischen“ Daten wurden in der Praxis überprüft und entsprechend angepasst. Das Gruibinger Wassernetz hat eine Länge von 15 km, einen Hochbehälter mit 800 m³ Speichervolumen, wird in 1. Linie durch Eigenwasser versorgt, ergänzt mit Wasser der Kornberggruppe, die Betreuung erfolgt durch die Eislinger Wasserversorgungsgruppe. Der durchschnittliche Auslauf beim Hochbehälter Kreuzäcker liegt deutlich über 400 m³ pro Tag; der durchschnittliche Verbrauch nach den verkauften Mengen liegt bei 323 m³ pro Tag. Damit ist klar, so Herr Bordt, dass die Leitungsverluste relativ hoch sind. Zu den Grunddaten der Wasserversorgung gehört auch der Wasserdruck. Entsprechend der Topographie ist in Gruibingen das Druckniveau nicht überall optimal. Ganz im Norden zur Raststätte wird der Druck knapp. Im Südwesten im Neubaugebiet wird in den hoch gelegenen Gebieten auch nur ein Druck von 2,7 bar erreicht. Im Westteil der Gemeinde ist das Druckniveau insgesamt nicht hoch. Für Gebäude mit Erdgeschoss und 2 Obergeschossen sind bei neuen Netzen bzw. signifikanten Erweiterungen bestehender Netze zum Beispiel 3,0 bar erforderlich.

Herr Bordt zeigte auch auf, wie sich Löschwasserentnahmen an ausgewählten Stellen auf höher liegende Gebiete auswirken. Zur Wasserbedarfsprognose meinte Herr Bordt, dass bis 2040 kein wesentliches Bevölkerungswachstum zu erwarten ist. Die Reduzierung der aktuellen Wasserverluste von ca. 15 % echten Verlusten auf 10 % dürfte das geringe Bevölkerungswachstum abdecken.

Abschließend ging es darum, wie die aktuellen Wasserverluste effektiv reduziert werden können. Zum einen könnte man an verschiedenen Stellen permanent die Durchflussmengen bei Nacht messen. Diese Mengen werden mit dem Hochbehälter-Auslauf verglichen. Bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes wird Alarm gegeben. Der Nachteil ist, dass eine Messstelle zwischen 25.000 und 40.000 € kostet.

Die 2. Variante ist der Einbau von Geräuschloggern. Lecks in Leitungen machen Geräusche. Ein Geräuschlogger kostet ca. 500 € und ist in der Lage, vom Normalpegel abweichende Geräusche zu erkennen und entsprechende Meldung zu machen. Die Gemeinde kann im Bereich der ganz alten Grauguss-Leitungen (älter als 50 Jahre) mit 10-15 Geräuschloggern auf Mietkauf-Basis anfangen, mit SIM-Karte und als Cloudlösung oder mit einem Auslesegerät (Bereich einmal wöchentlich abfahren und Daten auslesen). Sobald ein Geräuschlogger Alarm schlägt, ist der Bereich eingegrenzt, in dem der Rohrbruch zu suchen ist.

Insgesamt, so Herr Bordt, ist die Trinkwasserversorgung in Gruibingen aus hydraulischer Sicht auch an Spitzenverbrauchstagen gesichert. Das Druckniveau im Gesamtnetz ist ausreichend, allerdings im niedrigen Bereich.

Neben der Reduzierung der Wasserverluste empfiehlt das Ingenieurbüro die konsequente Erneuerung der Leitungen (Grauguss Leitungen, die älter als 50 Jahre sind), sowie die Auf-Dimensionierung im Rahmen der Leitungserneuerung, damit das vergleichsweise niedrige Druckniveau in höher gelegenen Bereichen nicht zu stark absinkt.

Der Gemeinderat war sich einig, dass die Bestandspläne zum Teil noch mal darauf hin überprüft werden müssen, ob sie fortgeschrieben wurden. Dann wird das Gespräch mit der Eislinger Wasserversorgungsgruppe gesucht zum Beispiel wegen einer besseren Überwachung der Ausläufe beim Hochbehälter. Gleichzeitig werden Angebote für die Geräuschlogger eingeholt, damit diese möglichst zeitnah eingebaut werden können.

 

Erhöhung der Kindergartengebühren

Nachdem dieses Thema bereits in der letzten Sitzung angesprochen wurde, lag nun die Stellungnahme des Elternbeirats zur gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände vor. Der Elternbeirat begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührensenkung im Bereich der U3-Betreuung und bittet darum, eine Gebührenerhöhung im Ü3-Bereich so gering wie nötig zu halten.

Bürgermeister Schweikert erläuterte die Kostenzusammenstellung aus den Jahren 2019-2021. Diese Zusammenstellung zeigt, dass der Abmangel, also der „Verlust“ in den vergangenen 3 Jahren dank der erhöhten Zuweisungen vom Land deutlich gesunken ist. Auch wenn das Bild durch Corona (Schließungen) leicht verzerrt sein mag, ist doch die Tendenz einer stärkeren Förderung durch das Land deutlich erkennbar. Es folgte eine rege Diskussion im Gemeinderat und es gab verschiedene Beschlussanträge. Schließlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Kindergartengebühren für Kinder unter 3 Jahren um 5 % zu senken und die Kindergartengebühren für Kinder ab dem 3. Geburtstag um 2,5 % zu erhöhen. Damit blieb der Gemeinderat unter der gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände, die eine Erhöhung von 3,9 % vorschlägt

Die entsprechende Satzungsänderung wurde mehrheitlich beschlossen.

Zu den für die Bausachen
Neubau Carport im Kornbergweg 11, Flurstück Nr. 6434/1 und

Anbau einer Garage im UG + Stellplatz, Georg-Moll-Weg 14
erforderlichen Befreiungen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans "Großer Gehren"
Der Vorsitzende erklärte, dass der Bebauungsplan „Grosser Gehren“, genehmigt am 09. Mai 1955 Obergrenzen und Bauverbotsflächen im Bereich der Straßen Im Gehren, Gartenstraße, Boller Straße, Hauptstraße regelt. Da der Bebauungsplan Großer Gehren ausschließlich diese Regelungen enthält, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan nach § 31 BauGB. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich im Übrigen nach § 34 BauGB. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Große Gehren sind überwiegend bebaut. Bei geplanten Baumaßnahmen zur Änderung der Gebäude oder zur Nachverdichtung stellt der Bebauungsplan stets ein Hemmnis dar und bietet wenig Flexibilität.

Da bis auf die Baugrenzen und Baulinien die Zulässigkeit ohnehin nach § 34 beurteilt wird, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan komplett aufzuheben und die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 zu beurteilen. Die Bauplätze haben zusammen insgesamt eine Fläche von 29.704 m². Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 wäre dies eine mögliche bebaubare Fläche von 11.881 m². Bei einer Grundflächenzahl von 0,5 wären dies 14.842 m². Nimmt man die Grenze des § 13 A BauGB, so wäre erst ab einer Grundflächenzahl von 0,67 die Grenze des § 13 erreicht. Dies ist jedoch in keinem Fall denkbar. Es kann daher § 13 A BauGB angewandt werden und auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet werden.

Der Geltungsbereich ist begrenzt durch den Hohlbach, die Boller Straße und die Hauptstraße. Im südlichen Teilbereich umfasst er das heutige Grundstück Hauptstraße 73 und Grundstücke im Brückenweg. Die Grundstücke im Brückenweg haben durch den Bebauungsplan an der Riese bereits eine Änderung erfahren. Der Bebauungsplan Großer Gehren ist deshalb für diese Grundstücke nicht mehr anwendbar.

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans erhalten die Grundstücke grundsätzlich mehr Flexibilität. Die Schaffung zusätzlicher Erweiterungsmöglichkeiten trägt dem schonenden Umgang mit Grund und Boden und der beabsichtigten Nachverdichtung in der Ortslage Rechnung. Die Grundstückseigentümer profitieren von den wegfallenden Restriktionen, nachteilige Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Großer Gehren vom 9. Mai 1955 nach § 13a Absatz 4 BauGB einzuleiten. Die Aufhebung des Bebauungsplans Großer Gehren vom 9. Mai 1955 nach § 13a Absatz 4 BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.  Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung werden nach §§ 3 Abs.2, 4 Abs.2 BauGB  durchgeführt. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Vergabe der Rohbauarbeiten für den Technikraum Hallenbad

Mit Bescheid vom 12.10.2021 wurde der Gemeinde ein Zuschuss für die Lüftungsanlage Hallenbad in Höhe von 216.000 € bewilligt. Die Planung der Lüftungstechnik und auch des neuen Technikraumes haben sich länger hingezogen, als zunächst gedacht. Der Bewilligungszeitraum endete am 15.10.2022. Mit Datum 12.7.2022 wurde der Bewilligungszeitraum bis 31.5.2023 verlängert. Nach Rücksprache mit Architekt und Fachplaner Lüftungstechnik ist der neue Termin auf jeden Fall realisierbar. Es liegt nunmehr das Ausschreibungsergebnis für die Rohbauarbeiten des Technikraums vor. Die Kostenschätzung von Architekt Autenrieth vom 28.9.2021 sah für den Rohbau und Abbruch Nettobaukosten in Höhe von 116.000 € vor. Dies sind ca. 138.000 € brutto. Die Vergabesumme der Firma Söll liegt nun bei brutto 123.000 €. Für die Unterfangung der Außenwand hat Herr Architekt Autenrieth bereits Reserven einkalkuliert. Nach der jetzt anstehenden Vergabe ist der Puffer für  Unvorhergesehenes um 15.000 € größer.

Auf die Ausschreibung der Rohbauarbeiten sind 2 Angebote eingegangen. Günstigste Bieterin ist die Firma Söll mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 123.191 €. Das zweite Angebot liegt bei 145.000 €. Mit der Firma Söll wurde bereits der Rohbau Kindergarten (U3 Gebäude) realisiert. Die Zusammenarbeit mit der Firma Söll war völlig reibungslos, die Qualität der Bauarbeiten sehr gut. Der Gemeinderat beschloss, die Rohbauarbeiten an die Firma Söll aus Nellingen zu vergeben.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung:

 

Vergabe von Gerüst- und Malerarbeiten am Feuerwehrhaus Bürgermeister Schweikert gab bekannt, dass er im Rahmen der laufenden Arbeiten am Feuerwehrhaus (Austausch von Fenstern) Malerarbeiten mit Bruttokosten von 5.295 € für Putzsanierung und Streichen der Putzfassade und Abschleifen und Streichen der Holzfassade beauftragt hat. Außerdem wird die Giebel-Innenwand zum Balkon im Schulungsraum gestrichen. Für die Ergänzung des Gerüsts fielen brutto 874 € an. Damit ist man jedoch mit der kompletten Giebelseite zur Göppinger Straße fertig. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.06.2022

Eine besondere Gemeinderatssitzung stand an: die Auftaktveranstaltung der nach einer corona-bedingten Pause erneut gestarteten „Begegnungen vor Ort“ im Landkreis Göppingen startete in Gruibingen. Landrat Edgar Wolff besuchte die Gemeinde Gruibingen, um das Gespräch vor Ort zu suchen und über aktuelle Themen aus der Kreispolitik zu informieren.

So begann die öffentliche Gemeinderatssitzung mit ungewohnter Besetzung: Landrat Edgar Wolff am Sitzungstisch und – neben weiteren Zuhörern aus Gruibingen – die Herren Gottwald und Wienecke (Landratsamt) und Herr Hofelich (Kreistag) im Publikum.

Bereits um 16.30 Uhr war die Delegation des Landkreises, dabei auch Kreisrat Heinz Frey aus Gruibingen, beim Deutschen Haus eingetroffen. Hier ging es um die geplanten baulichen Maßnahmen des Deutschen Hauses und um den touristischen Radweg vom Albvorland ins „Obere Filstal“.
Dann ging es weiter in die Ortsmitte von Gruibingen. Bürgermeister Schweikert erläuterte unter anderem die geplanten Umbaumaßnahmen am Rathaus, das teilweise barrierefrei werden soll. Die Grundschule mit Lehrschwimmbecken und neuer Mensa wurde ebenfalls besichtigt. Im Anschluss begab man sich ins Feuerwehrhaus, wo um 19.30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung begann.

Landrat Wolff präsentierte 12 Schlüsselthemen für eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Kreisentwicklung. Dazu gehören, so Landrat Wolff, neben der Förderung des Kreisbewusstseins Themen wie umweltgerechte Mobilität, Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaftsförderung, Tourismusförderung, Abfallwirtschaft auch die wichtigen Bereiche der Kreisfinanzen und der Gesundheitsversorgung. Vor allem zum Thema Gesundheitsversorgung gab es viel Kritik aus dem Gruibinger Gemeinderat. Der Kreistagsbeschluss vom 21.5.2021, die Helfenstein Klinik zu schließen bzw. umzugestalten, ist im Oberen Filstal nach wie vor kaum nachvollziehbar. Landrat Wolff verwies auf Gutachten, nach denen die geforderte Notfallfrist von 15 Minuten in 95 % der Fälle eingehalten wird. D. h., in 95 % aller Notfälle ist innerhalb von 15 Minuten ein Notarzt oder ein Notfallsanitäter vor Ort. Kreisrat Peter Hofelich ergänzte, dass die Ausbildung der Notfallsanitäter erweitert worden sei und diese inzwischen vor Ort mehr helfen können. Dennoch gibt es Fälle, in denen die 15-Minuten-Frist überschritten wird. Manfred Gottwald vom Landratsamt Göppingen erklärte, dass es landesweit die Tendenz gibt, die Notfallfrist von 15 auf 12 Minuten zu verkürzen. Dabei ist es dann unerheblich, welches Rettungsmittel innerhalb von 12 Minuten am Einsatzort ist (Rettungssanitäter oder Notarzt oder…). In einem sehr umfangreichen Strukturgutachten wurde jeder einzelne Notfalleinsatz ausgewertet. Am 1.4.2022 wurde das Gutachten vorgestellt. Die Kostenträger (Krankenkassen) haben zugestimmt, alle im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass am Standort Geislingen ein zusätzlicher Rettungswagen an 7 Tagen 24 Stunden lang zur Verfügung stehen wird. Alle Maßnahmen sollen bis zum 1.10.2022 umgesetzt sein. Besonders wichtig, so Bürgermeister Schweikert, sei nun die Evaluation. Über die Entwicklung der Notfallfristen müsse berichtet werden.

Zum Thema „Verkehrsinfrastruktur“ gab es ebenfalls große Unzufriedenheit im Gruibinger Gemeinderat. Dazu meldete sich unter anderem Herr Wienecke vom Landratsamt Göppingen zu Wort. Das Planfeststellungsverfahren sei abgeschlossen; jetzt wartet man auf den Planfeststellungsbeschluss. Die lange Interimszeit, bis 2032 der Ausbau des Albaufstiegs kommt, muss vor allem zur Lösung der Frage genutzt werden, wie der Verkehr möglichst effektiv auf der Autobahn gehalten werden kann. Problematisch sind ja vor allem die Ausweichverkehre. Hier arbeitet die Autobahnverwaltung an einem Konzept, zum Beispiel mit elektronischen Anzeigen auf der Autobahn. Aus dem Gemeinderat wurde eine intelligente Ampelschaltung in Mühlhausen und eine starke Unterstützung durch den Landkreis gefordert. Landrat Wolff erklärte, dass der Landkreis sich vehement für den Ausbau des Albaufstiegs und den weiteren Ausbau der B 10 einsetzt. In jeder Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses wird über diese Themen berichtet. Im September ist eine weitere Informationsfahrt nach Berlin geplant. Dort möchte man erneut im Verkehrsministerium vorstellig werden. In diesem Zusammenhang bat Bürgermeister Schweikert darum, auch das Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120“ mit nach Berlin zu nehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass vor und nach der Ortslage von Gruibingen eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht; aber in direkter Nähe zur Ortslage von Gruibingen darf gerast werden.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde eine Verbindung des öffentlichen Personennahverkehrs nach Kirchheim/Teck angesprochen. Kirchheim hat einen S-Bahn Anschluss und wäre für Gruibingen sehr attraktiv. Herr Wienecke erteilte dieser Bitte eine Absage; für eine Linienverbindung gebe es zu wenig Nachfrage. Er könne sich aber eine „On-demand-Verbindung“ vorstellen. Auch die Bereitstellung von mehr Fahrradabstellplätzen wurde angesprochen- zum Beispiel im Zusammenhang mit dem neuen Bahnhalt in Merklingen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf das Thema Gewerbeentwicklung hingewiesen. Die Gemeinde wünscht sich hier deutlich mehr Unterstützung vom Landkreis. Aufgrund der Topographie sind die Möglichkeiten zur Ausweisung von Gewerbeflächen in Gruibingen sehr begrenzt; umso mehr müssen die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass die Fläche zwischen dem Gewerbegebiet Erlenbach und der Tank und Rastanlage nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Fläche wird eingerahmt von einer Landesstraße und der Autobahn. Landrat Wolff verwies auf den Zukunftsgipfel, der am 12. Juli stattfindet. Genau um solche Fragen, das Spannungsfeld zwischen Flächenverbrauch und der Notwendigkeit von Entwicklungspotenzial, wird es dort unter anderem gehen.

Zu den Kreisfinanzen meinte Landrat Wolff, dass der Landkreis vor großen Herausforderungen stehe. Dazu trägt auch der Klinikneubau bei. Die Kreisumlage liegt aktuell bei 32,50; nach der aktuellen Prognose wird sie voraussichtlich auf 34,50 steigen. Dazu kritisierte Bürgermeister Schweikert, dass es den Gemeinden –im Gegensatz zum Landkreis- nicht gelungen ist, ihre Rücklagen in den vergangenen Jahren aufzufüllen. Ganz im Gegenteil. Die Gemeinden hätten eine Senkung der Kreisumlage erwartet und dies hätte den Gemeinden gut getan. Landrat Wolff hielt dem entgegen, dass die Gemeinde in 2021 rund 990.000 € an den Landkreis überwiesen hat. Aber es sind auch rund 685.000 € vom Landkreis an Menschen in Gruibingen in Form von Hilfeleistungen „zurück“ geflossen.

Zum teilweise heftig umstrittenen Abfallkonzept meinte Herr Wolff, das neue Müllkonzept habe sich bewährt. Die Müllgebühren seien tatsächlich gesunken und liegen jetzt 19% unter dem Landesdurchschnitt. Es werden deutlich mehr Biomüll und mehr Wertstoffe gesammelt. Die Befürchtungen, dass Restmüll vermehrt illegal entsorgt wird, haben sich (noch) nicht bestätigt. Der Landkreis behält die Entwicklung aber im Auge.

Gemeinderat Bernd Lebender stellte im Anschluss die gesammelten Daten der Verkehrs- Messanlage dar. Vom 19.8.2021 bis 4.4.2022 hat die Verkehrs-Messanlage Zahlen und Fakten gesammelt. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, unter welcher Verkehrsbelastung der Ort steht. Sie zeigen auch, wann sich der Verkehr von der Ampel Mühlhausen bis in die Ortslage zurückstaut. Man werde nun weiter beobachten, auch anhand mobiler Blitzer, und weitere Daten sammeln. Dann wird zeitnah entschieden, ob eine stationäre Anlage nach Gruibingen kommt. Die Kosten liegen bei ca. 50.000 €.

Nach der Verabschiedung der landrätlichen Delegation wurde die Tagesordnung fortgesetzt mit der Beratung über die Erhöhung der Kindergartengebühren.

Die gemeinsame Empfehlung des Gemeinde- und Städtetages und der Vertreter der Kirchen liegt vor mit einer Erhöhung der Kindergartengebühren von 3,9 % zum neuen Kindergartenjahr am 1.9.2022. Die Erhöhung im Vorjahr lag (entsprechend der Empfehlung) bei 2,9 %.

Der Vergleich mit Gemeinden im Umkreis, so Bürgermeister Schweikert, zeigt, dass die Gebühren in Gruibingen bei der Betreuung der Über-Dreijährigen im „normalen“ Bereich liegen, also in etwa in gleicher Höhe wie bei den umliegenden Gemeinden. Dies ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Empfehlungen des Gemeindetages und der kirchlichen Verbände bisher in Gruibingen überwiegend übernommen wurden. Die umliegenden Gemeinden machen das ebenso.
Bei den Unter-Dreijährigen gibt es diese einheitliche Empfehlung noch nicht so lange, daher weichen die Entgelte nicht unwesentlich ab. Es zeigt sich jedoch, dass in Gruibingen die Elternbeiträge für die Unter-Dreijährigen mit am höchsten sind. Begründet ist dies auch durch den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2019, wonach der Mindestpersonalschlüssel und damit der Kostenaufwand in die Gebührenkalkulation einfließt. Mittlerweile sind wir allerdings bei den Gebühren für die Unter-Dreijährigen in einem Grenzbereich angekommen, meinte Bürgermeister Schweikert. Bei den Kindergartengebühren für die Unter-Dreijährigen sollte nicht isoliert der Abmangel im Bereich U3 betrachtet werden. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtsituation der Einnahmen und Ausgaben und somit das Gesamtdefizit.

Seit dem Jahr 2019 haben sich die Landeszuweisungen ganz erheblich erhöht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber die Kinderbetreuung ausbauen wollte. Jahr 2019 sind Zuweisungen und Zuschüsse von 286.000 € eingegangen. Für das laufende Jahr 2022 sind Zuweisungen und Zuwendungen in Höhe von 438.000 € eingeplant. Hatte man im Jahr 2019 mit einem Abmangel von 521.000 € gerechnet, so hat sich dieser im Jahr 2020 bereits auf 345.000 € reduziert. Im Jahr 2022 wird mit einem Gesamtdefizit von ca. 305.000 € gerechnet. Hieraus zeigt sich deutlich der politische Wille des Gesetzgebers, die Gemeinden dauerhaft finanziell zu entlasten.

Die Verwaltung schlug vor, im kommenden Kindergartenjahr die Gebühren „nur“ im Bereich der Über-Dreijährigen um 3,9% anzuheben. Die Gebühren für die Unter-Dreijährigen sollen nach dem Willen der Verwaltung um 5 % gesenkt werden, um wieder in einen realistischen Bereich zu kommen. Dies wären dann bei einer Betreuung von 35 Stunden Gebühren von 438 € (pro Monat bei einem Kind in der Familie) und bei einer Betreuung von 39 Stunden 486 €. Bei geplanten Einnahmen im U3-Bereich in Höhe von 55.000 € wäre dies eine Mindereinnahme von ca. 2.800 € (jährlich).

Die Diskussion im Gemeinderat verlief sehr kontrovers; einige Gemeinderäte befürworteten den Vorschlag der Verwaltung. Es gab aber auch Gegenstimmen. Da zunächst der Elternbeirat des Kindergartens zum Vorschlag der gemeinsamen Kommission angehört wird, fällt die Entscheidung über die Erhöhung der Kindergartengebühren erst in der Sitzung am 19.7.2022.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Änderung der Vereinsförderrichtlinien. Dieser Tagesordnungspunkt wurde am 12.4.2022 vorberaten. Der Gemeinderat hatte beschlossen, vor einer Entscheidung die Vereine um Stellungnahme zu bitten. Die Vereine hatten keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Richtlinien. Ein Verein sprach sich dafür aus, die geänderten Richtlinien zu einem festen späteren Datum in Kraft zu setzen.

Die "alten" Vereinsförderrichtlinien wurden den neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst. In Zukunft sollen auch Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen förderfähig sein; denn auch hier sind hohe Aufwendungen der Vereine erforderlich, die eine Bezuschussung durch die Gemeinde erfordern. Die Gruibinger Vereine stehen auf soliden Beinen, sodass sie diese Herausforderungen meistern können. Sie sollten jedoch die Unterstützung der Gemeinde haben, so Bürgermeister Schweikert.

Die neue Vereinsförderung sieht eine Erhöhung der Vereinsförderung vor. Unabhängig von der Ausgabesumme wird vorgeschlagen, 15 % Vereinsförderung zu gewähren. Der Unterschiedsbetrag bei einer Vereinsinvestition in Höhe von 100.000 € wäre 5.000 € mehr Zuschuss durch die Gemeinde. Investitionen in dieser Größenordnung gab es in den letzten Jahren nicht. Für Baumaßnahmen am Schützenhaus, am Sportplatz (geplante Flutlichtanlage) sind hohe Ausgaben zu erwarten. DLRG, Musikverein, Liederkranz, Frohsinn sind in der Sickenbühlhalle und im Lehrschwimmbecken bestens untergebracht. Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in die Sickenbühlhalle werden von der Gemeinde getragen.

Die Gemeinde lebt mit ihren Vereinen und profitiert erheblich von deren Engagement. In einem Zeitraum von 5 oder 10 Jahren ist voraussichtlich mit maximal drei großen Bau-/ Unterhaltungsmaßnahmen zu rechnen. Der Mehraufwand für die Gemeinde liegt dann bei ca.15.000 € in diesem Zeitraum. Aus Sicht der Verwaltung wird hier kein Verein benachteiligt. Der Gemeinderat stimmte den neuen Vereinsförderrichtlinien mehrheitlich zu.

Auch über die Aufhebung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ hatte sich der Gemeinderat bereits vorinformiert. Da es sich hier um einen einfachen Baulinienplan handelt, der ausschließlich Baulinien und Baugrenzen festsetzt, stellt es aus Sicht der Verwaltung kein Problem dar, diesen ersatzlos aufzuheben. Auch bislang richtete sich die städtebauliche Beurteilung von Bauvorhaben (Kubatur der Gebäude…) nach der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Baugesetzbuch. Dies wird auch künftig so bleiben, sodass keine städtebaulichen Missstände zu erwarten sind.

Die Aufhebung eines Bebauungsplans verursacht geringe Kosten, da lediglich ein Lageplan und ein Aufhebungsbeschluss erforderlich sind. Dieser ist auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und es kann dann der Satzungsbeschluss erfolgen. Die Arbeiten können überwiegend von der Gemeindeverwaltung erledigt werden. Die Ausgaben werden weniger als 500 € betragen. Der Vorteil liegt dann in einer besseren Ausnutzung der Grundstücke und mehr Flexibilität bei Baumaßnahmen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mehrheitlich, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten.

Der Pachtvertrag für das Fischwasser der Gemeinde Gruibingen ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Der bisherige Pächter und ein weiterer aus Gruibingen haben sich für die neue Pachtzeit von 9 Jahren beworben. Der Pachtvertrag wird auf den bisherigen Pächter laufen, der weitere Bewerber ist damit einverstanden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Fischwasser der Gemeinde bis zum 31.3.2031 an Herrn Gerd Moll zu verpachten.  Herr Moll wird sich mit dem 2. Bewerber über die Aufteilung der Aufgaben einigen.

Der allgemeine Kanalisationsplan stammt aus dem Jahre 2006.

In der Zwischenzeit sind einige Baugebiete hinzugekommen, Baulücken wurden geschlossen. Dies wirkt sich auf die versiegelten Flächen aus. Im Jahr 2022 wird nun zudem mit der 2. Runde Kanal-Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung begonnen. In den kommenden 5-6 Jahren soll das Kanalnetz komplett befahren und saniert sein. Als Grundlage für die oben genannten Punkte dient die Berechnung des Kanalnetzes nach dem hydrodynamischen Berechnungsverfahren. Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Hiller und Hofele zum Angebotspreis von 8.400 € (Nettohonorar) mit der Berechnung des „allgemeinen Kanalisationsplanes“ zu beauftragen.

Annahme von Spenden
Feuerwehrkommandant Frank Burr ist es ein dringendes Anliegen, das Szenario eines Busunglücks mit seiner Mannschaft zu üben. Bei einem Busunglück geht es in der Regel um viele zu rettende Personen. Die A 8 und die Albsteigen sind große Gefahrenpotenziale. Die Firma Sihler hat einen Bus ausgemustert und diesen gegen eine Spende in Höhe von 200 € der Gemeinde überlassen. Über diese Spendenannahme muss der Gemeinderat entscheiden. Der Bus dient zu Übungszwecken und wird anschließend entsorgt. Es ist mit Entsorgungskosten in Höhe von ca. 600-800 € zu rechnen. Der Ausbildungsstand der Feuerwehr Gruibingen ist sehr gut. Das Engagement der Feuerwehrleute, sich weiter fortzubilden, sollte daher unterstützt werden, so Bürgermeister Schweikert. Der Gemeinderat nahm die Spende an.

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister Hans-Dieter Bötzel im Feuerwehrhaus die Gemeinderätinnen und -räte und einige Zuhörer. Bürgermeister Roland Schweikert war erkrankt und Gemeinderat Kielmann ebenfalls entschuldigt. Nachdem Herr Bötzel die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung festgestellt hatte, beantragte er zunächst, die Tagesordnungspunkte Nummer 5.1 „Teilabbruch Schuppen und Neubaugeräteschuppen, Flurstück Nummer 339, Hauptstraße 81“ und Nummer 8 „Vereinsförderrichtlinien: Änderung, Antrag des TC auf Vereinsförderung“ von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Die Bausache war bereits in der letzten Sitzung behandelt worden. Die Vereinsförderrichtlinien werden in der nächsten Sitzung beraten. Der Gemeinderat war mit diesen Anträgen zur Geschäftsordnung einverstanden.

In der Bürgerfragestunde gab es keine Wortmeldungen.

Danach ging es um den Bebauungsplan „Großer Gehren“. Dieser sogenannte einfache Bebauungsplan wurde am 9. 5. 1955 genehmigt und hat mit den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten im Gehren nichts mehr zu tun. Die Verwaltung stellte daher im Rahmen einer Vorberatung die Frage zur Diskussion, ob der einfache Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Anlass war die angekündigte Ablehnung eines Baugesuchs durch das Landratsamt, begründet mit diesem Bebauungsplan. Der Gemeinderat wollte jedoch zunächst die Ablehnungsgründe geklärt haben.

Zu den Bausachen „Umbau und Sanierung des Rathauses, Flurstück Nr. 178, Hauptstraße 18“ und „Anbau/Sanierung der Lüftungsanlage der Schule und Schwimmhalle, Flurstück Nummer 502/1, im Steig 3“ erteilte der Gemeinderat sein bauliches Einvernehmen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über die Änderung der Friedhofssatzung gesprochen. Die Verwaltung hat die kleineren Änderungen der vergangenen Monate zusammengefasst und im Satzungstext einige Klarstellungen vorgenommen.  

Nochmal kurz zusammengefasst:

Die Firma Schwenk Bestattungen, Laichingen, die Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde durchführt, hatte zum 01.01.2022 die Vergütungssätze erhöht. Diese Preiserhöhungen wurden in die Gebührensatzung übernommen (Sitzung am 18.01.2022). In diesem Zusammenhang wurden auch die Rasenreihengräber in § 2 Absatz 3 und in § 16 Absatz 4 eingefügt (Sitzung am 18.01. und 15.02.2022).

Mit aufgenommen wurde nun auch das Urnenwahlgrab (20 Jahre).

Der Satzungsentwurf wurde dem Kommunalamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass die Gebühren insgesamt neu kalkuliert und eine Kostendeckung von 70% (im Hinblick auf Ausgleichsstock-Antrag) angestrebt werden sollte.

Weitere (inhaltliche) Änderungen werden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Neukalkulierung der Gebühren besprochen. Der Gemeinderat stimmte der neuen Friedhofssatzung zu.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt Bebauungsplanverfahren Kauzengrund 2: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Entwurfs-und Auslegungsbeschluss“ begrüßte Hans-Dieter Bötzel Herrn Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll.

Herr Metzger erläuterte nochmals kurz den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kauzengrund II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren kann das Verfahren gestrafft und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Diese Option wurde bewusst nicht wahrgenommen, um die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 09.02.2021. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. April 2022 hatte sich das Gremium ausführlich mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt.

In der aktuellen Sitzung ging es nun darum, über den Entwurf des Bebauungsplans zu beschließen.

Manfred Metzger stellte die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und das Ergebnis der Prüfung und den jeweiligen Abwägungsvorschlag vor. Er erläuterte dann den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Kauzengrund 2, Stand 24.05.2022 mit den örtlichen Bauvorschriften. So wurden zum Beispiel die Bauplätze verkleinert, im nordöstlichen Bereich wurde die Möglichkeit einer Reihenhausbebauung geschaffen, die Erschließung erfolgt durch eine Stichstraße, je Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig über die eingegangenen Stellungnahmen.Er beschloss den Entwurf des Bebauungsplans „Kauzengrund II“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24.05.2022.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Beschlüsse des Gemeinderates werden gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bereits in der letzten Sitzung wurde nach den Mehrkosten für den zusätzlichen Einbau eines Regenwasserkanals gefragt. Herr Metzger erklärte, dass ca. 200 m Kanal zusätzlich erforderlich wären; die Mehrkosten liegen bei ca. 120.000-130.000 €.

Spielplätze im Ort

Gemeinderätin Claudia Leier erinnerte anhand einer Präsentation an den Stand der letzten Sitzung und zeigte, was sich inzwischen getan hat. Die Arbeitsgruppe, die aus VertreterInnen des Gemeinderats, der Schule, des Kindergartens und der Verwaltung besteht, hat Angebote eingeholt und verglichen. Ein Spielhaus für Kinder unter 3 Jahren und ein Kletterturm sind bestellt und werden in den Pfingstferien geliefert. Dazu kommt eine Hangrutsche, die günstig gebraucht erworben werden konnte. Zu der Hangrutsche gehört eine Kletterstruktur, die ebenfalls in den kommenden 3 Wochen aufgebaut werden könnte. Der Spielbereich Grundschule wäre dann komplett fertig gestellt. Allerdings wäre der im Haushaltsplan vorgesehene Kostenrahmen (25.000 €) überschritten. Der Gemeinderat entschied sich dafür, die Kletterstruktur zu verschieben.

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.04.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und zahlreiche Zuhörer und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung fest.

In der Bürgerfragestunde gab es keine Wortmeldungen.

Danach begrüßte der Vorsitzende Herrn Gruß von den SI Ingenieuren aus Weilheim.  Es ging um die Sanierung der Wasserleitung in der Königstraße, die Ergänzung der Straßenbeleuchtung und die Verlegung von Mikro-Leerrohren. Bereits in der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat sich darauf geeinigt, nur die Wasserleitung, die noch aus Grauguss besteht, auszutauschen und in diesem Zusammenhang Gas, Strom und Mikro-Leerrohre in die Erde zu verlegen. Ein Komplettausbau der Königstraße ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Herr Gruß stellte die aktuelle Kostenberechnung vor, wonach für die Wasserversorgung im öffentlichen Raum 158.500 €, für die Verkehrsanlagen 88.700 €, für die Straßenbeleuchtung 55.100 € und für die Verlegung von Mikro Leerrohren 40.400 € anfallen. Die Gesamtkosten betragen damit inklusive der Ingenieurleistungen rund 342.700 €.

Auf Rückfrage erklärte Herr Gruß, dass die Telekom kein Interesse habe, Leitungen zu verlegen. Er erklärte auch, dass er aktuell keine Prognose über Preissteigerungen abgeben könne. Erst die Ausschreibung wird zeigen, wie teuer die Maßnahme tatsächlich wird. Die Anbieter geben zurzeit keine Preislisten mehr heraus. Der Gemeinderat war sich einig, dass man die sparsamste Variante gewählt hat. Sollten die Kosten durch die Decke gehen, könnte eventuell bei der Straßenbeleuchtung eingespart werden. Nicht eingespart werden sollte - nach Meinung einzelner Gemeinderatsmitglieder – bei der Verlegung eines zusätzlichen Lehrrohrs. Die Maßnahme wird jetzt mit einem zusätzlichen Leerrohr ausgeschrieben, sodass die Vergabe noch vor der Sommerpause erfolgen kann.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Schweikert Herrn Manfred Mezger vom Büro MQuadrat aus Bad Boll. Es ging um den Bebauungsplan Kauzengrund II. Zur Einführung erklärte der Vorsitzende, dass die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13 b des Baugesetzbuches schon 2018 beschlossen wurde. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt, obwohl § 13 b dies nicht verlangt. Und nun ging es um den aktuellen Sachstand und die geplanten Änderungen. Manfred Mezger erläuterte kurz das gesetzliche Verfahren.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Privater sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die Herr Mezger im Folgenden vorstellte. Die Forderungen des Umweltschutzamts nach Ausgleich der Eingriffe wurden bereits überwiegend erfüllt. Die wasserrechtliche Genehmigung für den inzwischen größer dimensionierten Hanggraben muss noch eingeholt werden. Das Boden- Ausgleichskonzept verlangt, dass so wenig Boden wie möglich abgefahren wird. Aus Gründen des Immissionsschutzes ist noch eine Vereinbarung mit dem Schützenverein zu schließen. Der Landesnaturschutzverband fordert eine verdichtete Bauweise, die allerdings in diesem Baugebiet nicht machbar ist. Die privaten Einwendungen wurden ebenfalls dargestellt. Dabei ging es zum Beispiel um die Kosten des Baugebiets, die den Gemeindehaushalt zu stark belasten würden. Da die Erschließung des Baugebiets über einen Erschließungsträger abgewickelt wird, belasten die Kosten nicht den Gemeindehaushalt. Es wurde auch bemängelt, dass das Hangwasser nicht ordnungsgemäß abgeleitet wird. Herr Mezger erklärte, dass bei der Planung des Hanggrabens von einem 100-jährigen Hochwasserereignis ausgegangen wurde. Das Ingenieurbüro Hiller und Hofele, das auch die Sanierung der Kanalisation der Gemeinde bearbeitet, wurde zu den Planungen hinzugezogen. Dieses Büro empfiehlt, den Regenwasserkanal in der Buchsteige auf DIN 300 aufzu- dimensionieren. Für das Neubaugebiet ist (bisher) kein Trennsystem vorgesehen, da dies erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Mit dem Schmutzwasserkanal muss man zum Teil bis zu 4,80 m tief gehen, um bei allen Gebäuden auch die Keller entwässern zu können.

Folgendes wird im Bebauungsplanentwurf geändert:

Im Vergleich zur ursprünglichen Planfassung wird keine verkehrliche Anbindung an den Schützenweg mehr vorgesehen; die Erschließung erfolgt über die Buchsteige als Stichstraße. Die Aufteilung der Baufenster im unteren Bereich wird geändert und die Zufahrt leicht verschoben.

Aus der Mitte des Gremiums wurde gewünscht, bis zur nächsten Sitzung die Entwässerung mit einem Regenwasser-Trennsystem darzustellen. In der nächsten Sitzung am 24. Mai kann über den Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Dann erfolgt die erneute Auslegung.

Nun ging es um folgende Bausachen:

- Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu der Nutzungsänderung einer Gerätescheuer zur Kfz-Werkstatt in der Hauptstraße 71/2, Flurstück Nummer

516.

- Er stimmte auch der Auffüllung von Bodenmaterial auf den Flurstücken Nummer 4727 und 4506/3 zu.

- Zwei Gruppen von Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren möchten auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück Nr. 1086 im Gewann Breitwiesen zwei Bauwagen aufstellen. Die beiden Gruppen haben einen Standort am Bikepark vorgeschlagen, da dieser mit dem Fahrrad und auch dem Auto gut anzufahren ist. Durch den Bikepark ist eine weitere Nutzung gegeben.  Lärmbelästigungen für angrenzende Wohngebäude sind nicht zu befürchten.

Eine baurechtliche Genehmigung wird für Bauwagen grundsätzlich nicht erteilt, diese werden vielmehr vom Landratsamt geduldet, sofern keine Probleme auftreten. Die Gemeinde muss erklären, dass sie mit den Bauwagen einverstanden ist und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie brandschutztechnischer Vorschriften überprüft. Der Bauwagen muss zudem auf einem gemeindeeigenen Grundstück stehen, sodass das Landratsamt auf kurzem Wege die Möglichkeit hat, eine Beseitigungsverfügung zu erlassen, sollte es zu Problemen kommen. Auch diese Voraussetzung ist gegeben.

Der Gemeinderat war einstimmig der Meinung, dass die Bauwagen in der Nähe des Bikeparks eine gute Idee sind. Es ist wichtig, Freiräume für Jugendliche und junge Erwachsene anzubieten. Dabei geht der Gemeinderat davon aus, dass die Jugendlichen die Umgebung selbst pflegen und frei von Müll halten. Es wäre auch schön, wenn sie noch ein achtsames Auge auf den Bikepark hätten. Der Gemeinderat war einstimmig damit einverstanden, die entsprechenden Erklärungen gegenüber dem Landratsamt abzugeben.

Vergabe Austausch Fenster Feuerwehrgerätehaus

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde bereits über den Austausch der Fenster im Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses beraten. Der Gemeinderat war sich einig, dass schon aus energetischen Gründen eine Sanierung dringend geboten ist. An der Giebelseite zur Hauptstraße dringt bereits Wasser an den Fenstern zur Wohnung ein. Die Fenster wurden daher im vergangenen Herbst verschraubt und sind derzeit nicht zu öffnen. Im Zuge der Ausschreibung ist man zum Ergebnis gekommen, auch die 2 kleinen Fenster der Werkstatt im Erdgeschoss (zur Landesstraße L 1217 hin), auszutauschen.

Für die Kunststofffenster wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich die Firma Burr aus Gruibingen hat ein Angebot abgegeben. Die Architekten haben festgestellt, dass es sich um ein marktgerechtes Angebot handelt.

Für die Gerüstarbeiten wurden 5 Angebote angefragt. Abgegeben haben 3 Firmen. Günstigste Bieterin ist die Firma Rauschmaier zum Angebotspreis von 3.503,36 €.

Im Haushaltsplan sind für die Baumaßnahme 30.000 € veranschlagt. Es wird noch angefragt, ob und inwieweit die Firma Burr ein Gerüst benötigt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten an die Firma Burr aus Gruibingen und – soweit erforderlich – an die Firma Rauschmaier zu vergeben.

Zur Fertigstellung der Mensa der Grundschule sind noch die Schlosserarbeitenzu vergeben. An der Rampe zum Eingang ist ein Geländer anzubringen. Diese Rampe dient als barrierefreier Zugang und vor allem der Anlieferung des Essens. Gleiches gilt für Außenterrasse der Mensa, auch hier ist ein Geländer anzubringen.

Durch die Verbesserung der Außenanlagen ist es möglich geworden, einen Zugang zum Hallenbad von der Rückseite herzustellen. Bei den Schwimmkursen der DLRG und anderer Gruppen ist es daher nicht mehr notwendig, durch das Schulgebäude zu gehen. Während der abendlichen Schwimmkurse war das Schulgebäude stets geöffnet und auch die Klassenzimmer waren teilweise nicht abgeschlossen. Dies war immer ein Mangel, der nun abgestellt werden kann.

Die Geländer an der Gebäuderückseite entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften und müssen erhöht werden. Auch diese Arbeiten sind in den Angebotspreisen enthalten.

Angefragt wurden 3 Firmen. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Uwe Moll aus Gruibingen zum Angebotspreis von 8.383,55 €.

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und zahlreiche Zuhörer und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung fest.

Aus aktuellem Anlass ging der Vorsitzende zunächst auf die Situation der Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Seit letzten Mittwoch (9.3. bis 15.3.) sind 19 Menschen aus der Ukraine, Frauen und Kinder, in Gruibingen angekommen und wurden privat aufgenommen. Die Hilfsbereitschaft ist groß, aber es muss damit gerechnet werden, dass noch viel mehr Menschen in Gruibingen aufgenommen werden müssen. Die Gemeinde hat aktuell keine Möglichkeiten, die Menschen unterzubringen, versucht aber, evtl. einen Teil der Wohncontainer der Bahn zu requirieren. Die Erstaufnahmestellen sind bereits voll belegt.

In der Bürgerfragestunde meldete sich Heinz Schopp zu Wort und meinte, es sei eine Schande, wie die Autobahnverwaltung, jetzt Autobahn GmbH, mit der Gemeinde umgeht. Seit 10 Jahren ist der planfestgestellte Ausbau fertig und seit 10 Jahren sind der planfestgestellte Feldweg entlang des Rufstein und andere Restarbeiten nicht ausgeführt. Unter dem Applaus der Gemeinderäte erklärte Heinz Schopp, die Verantwortlichen sollten in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung Stellung nehmen. BM Schweikert wies darauf hin, dass die Gemeinde keine einklagbaren Ansprüche hat.

Dann kam man zurück zur Tagesordnung und der Vorsitzende begrüßte Herrn Liedl vom Ingenieurbüro Winkler und Partner. Es ging um das Thema Starkregenrisikomanagement, das seit der Katastrophe im Ahrtal in den Mittelpunkt gerückt ist.  Für die Ingenieurleistung zur Erstellung des Handlungskonzepts bei Starkregen kann ein Landeszuschuss in Höhe von 70 % beantragt werden. Voraussetzung für diesen Landeszuschuss sind mindestens drei Vergleichsangebote, die inzwischen vorliegen. Bei der Hochwassergefahrenkarte, die für Gruibingen vorliegt, gehen die rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete von Gewässern aus. Bei der Starkregengefahrenkarte gehen die Gefahren von örtlich begrenzten starken Niederschlägen aus und die Überflutung erfolgt durch den Abfluss des Oberflächenwassers. Diese Probleme sind in Gruibingen schon in einigen Straßen bekannt.

Günstigster Bieter war ein Büro aus Stuttgart, das allerdings keine Erfahrung im Bereich des Starkregenrisikomanagements vorweisen kann. Die Verwaltung schlug daher vor, den zweitgünstigsten Bieter, das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, ebenfalls aus Stuttgart, mit sehr guten Referenzen und umfangreichen Erfahrungen im Bereich Starkregen und Hochwasserschutz zu beauftragen.

In einer sehr anschaulichen und informativen Präsentation erläuterte Herr Liedl, in welchen Schritten die Starkregenrisikokarte erstellt wird. Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für kommunales Starkregenrisikomanagement wird zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse erstellt. Dann erfolgt die Risikoanalyse in Form von Steckbriefen zu Gebäuden mit Analyse des jeweiligen Überflutungsrisikos. Schließlich folgt ein Handlungskonzept zur Minimierung des Überflutungsrisikos mit konkreten Vorschlägen. In etwa einem Jahr liegt die Untersuchung dann vor. Ziel der Untersuchung ist auch, sämtliche Untersuchungsergebnisse im Internet zu veröffentlichen und die Bürger zu sensibilisieren. Manchmal genügen schon kleinere Maßnahmen, um sein Gebäude vor einer Überflutung zu schützen.

Der Gemeinderat war einstimmig damit einverstanden, die  Untersuchung zum Gesamtpreis von 51.669,80 € an das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH zu vergeben, sobald der Zuschussbescheid vorliegt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Vergabe von Arbeiten für die Sanierung von (zunächst) zwei Brücken. Auf die Ausschreibung sind drei Angebote eingegangen; die Preisunterschiede sind erheblich und nicht zu erklären. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sanierungsarbeiten an die günstigste Bieterin Firma Moll Tief-und Straßenbau GmbH & Co. KG aus Gruibingen zum Angebotspreis von brutto 62.772,57 € zu vergeben. Die Kostenschätzung lag bei 60.000 €.

Nachdem Herr Gruß vom Ingenieurbüro SI aus Weilheim noch nicht anwesend war, zog man den Tagesordnungspunkt 8, Energiekrise: Grundsatzdiskussion „Was kann die Gemeinde tun?“ vor.

Bürgermeister Schweikert erklärte, dass die Gemeinde in der Klimawerkstatt bereits darüber beraten hatte, möglichst viele gemeindeeigene Gebäude mit Fotovoltaikanlagen auszurüsten. Er ist der Meinung, dass dies nun bei allen kommunalen Gebäuden überprüft werden muss. Dabei ist klar, dass Fotovoltaikanlagen derzeit kaum zu bekommen sind.

Die Straßenbeleuchtung könnte ab sofort auf Halbnachstellung geschaltet werden, um Stromkosten einzusparen. Bei der Heizungsanlage im Rathaus (und Hauptstraße 16) ist zu prüfen, ob Pellets oder Hackschnitzel eingesetzt werden sollen. Auch beim alten Schulhaus, Kirchplatz 6 muss die Heizung (derzeit Elektro-Nachtspeicheröfen) überprüft werden; Gas wäre möglich.

Die Mehrheit des Gemeinderats war der Meinung, dass zunächst eine Bestandsaufnahme der kommunalen Gebäude gemacht werden muss. Erst dann dürfte klar werden, was wo möglich ist. Die Verwaltung wird sich zunächst Angebote für diese Bestandsaufnahme erstellen lassen. Gegebenenfalls muss das Thema in einer gesonderten Sitzung behandelt werden.

Herr Gruß war inzwischen eingetroffen, sodass man mit der Sanierung der Königstraße weitermachen konnte. Der Vorsitzende erläuterte, dass die alte Graugusswasserleitung in der Königstraße ausgetauscht werden muss. In diesem Zusammenhang werden auch die Stromleitung (Albwerk) und eine Gasleitung (EVF) in die Erde verlegt. Die Straßenoberfläche, so Herr Gruß, ist sehr schadhaft. Gruß stellte mehrere Varianten der Kostenberechnung vor. Bisher weigern sich das Albwerk und die Energieversorgung Filstal, sich an den Kosten des Straßenbelags zu beteiligen. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Chance, Strom, Gas, neue Wasserleitungen, Straßenbeleuchtung Kabel und Mikro-Leerrohre in die Erde zu bekommen, genutzt werden muss. Zunächst wird die günstigste Kosten-Variante 4 weiterverfolgt und das erneute Gespräch mit den Leitungsträgern gesucht. Die Variante 4 enthält die Kosten für den Austausch der Wasserleitung, für die Verkehrsanlagen und die Verlegung der Mikro Leerrohre und liegt bei 379.000 € brutto. Dabei sind die Anteile von Albwerk und EVF noch nicht berücksichtigt.

Die vorläufige Schlussabrechnung der Oberen Schulgasse bleibt, so Herr Gruß aller Voraussicht nach unter der Vergabesumme. Alle Arbeiten wurden planmäßig fertiggestellt; es fehlen noch Pflasterarbeiten und der Endbelag.

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen und stimmte erforderlichen Befreiungen zu:

 
  • Terrassenanbau an bestehendes Wohnhaus, FlstNr. 344, Gartenstraße 6
 
 
  • Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 2 Garagen, FlstNr. 3734, Maierhofstraße 59+57
 
 
  • Auffüllung von Bodenmaterial, FlstNr. 3089/3
 
 
  • Neubau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage, FlstNr. 6588, Walter-Frieß-Weg 38
 
 
  • Teilabbruch Schuppen und Neubau Geräteschuppen, FlstNr. 339, Hauptstraße 81
 
 
  • Anbau eines überdachten Stellplatzes für 2 PKWs, FlstNr. 6465, Mohrengarten 32.

Antrag des Tennisclubs Gruibingen e.V. auf Investitionsförderung

Der Tennisclub muss das Dach des Vereinsheims neu erstellen/sanieren. Für diese Maßnahme beantragt der Tennisclub einen Investitionszuschuss. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Vereins-Förderrichtlinien der Gemeinde nicht mehr aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

In der anstehenden KSA-Sitzung wird über eine eventuelle Änderung der Vereins-Förderrichtlinien gesprochen. Bis dahin wird der Antrag des Tennisclubs zurückgestellt.

Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Spielplätze,

Claudia Leier

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Gemeinderats, des Kindergartens, der Schule, des Bauhofs und der Verwaltung hatten sich auf den Weg gemacht und Spielplätze an der Schule, am Mohrengarten und die neue Boulebahn genau angesehen. Gemeinderätin Claudia Leier stellte die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in einer Präsentation mit vielen Fotos vor. Die Gruppe hat äußerst effektiv gearbeitet.  Es sind viele Ideen zur Verbesserung der Spielplätze zusammengekommen. Infolge der durchdachten Besetzung der Arbeitsgruppe werden die Interessen von Kleinkindern, Kindergartenkindern und Schulkindern gleichermaßen beachtet; zwei Hersteller von Spielgeräten wurden bereits angefragt und es wurde festgelegt, welche Maßnahmen in 2022 und welche in 2023 umgesetzt werden könnten.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.02.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und einige Zuhörer und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung fest.

Anstatt der sonst üblichen Bürgerfragestunde stand in dieser Sitzung der Antrag von Frau Silke Hofmeister auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat als erster Punkt auf der Tagesordnung. Gemeinderätin Silke Hofmeister hatte mit Schreiben vom 03.02.2022 ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen verlangt.

Nach § 16 Absatz 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GemO) ist anhaltende Krankheit ein wichtiger Grund, der ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat rechtfertigt.

Nach § 16 Absatz 2 GemO entscheidet das Gemeinderatsgremium darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Die nach dem Wahlergebnis vom 26.05.2019 festgestellten Ersatzpersonen Cornelia Hauptfeld und Silke Keßler lehnten das Nachrücken in den Gemeinderat aus wichtigen Gründen nach § 16 Absatz 1 Nr. 6 und 7 der Gemeindeordnung ab.

Die nächste Nachrückerin Frau Isolde Straub nahm das Amt an.

Der Gemeinderat war einstimmig damit einverstanden, dass Frau Silke Hofmeister aus gesundheitlichen Gründen ab sofort aus dem Gemeinderat Gruibingen ausscheidet.

Dann beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ablehnungsgründe von Frau Hauptfeld und Frau Keßler anzuerkennen und Frau  Isolde Straub als nachrückende Gemeinderätin einzusetzen und zu verpflichten.

Frau Straub nahm im Gremium Platz und wurde von Bürgermeister Schweikert verpflichtet. Unter dem Beifall der Anwesenden sagte Frau Straub, sie freue sich auf die Arbeit und die künftige Zusammenarbeit.

In der Bürgerfragestunde erkundigte sich Herr Krass, wann das Boulefeld in Betrieb gehe und wer den Betrieb betreue. Er sei gerne bereit, hier mitzuarbeiten. Der Vorsitzende erklärte, dass nun die Angebote für die Begrünung und Bänkle für das Boulefeld vorliegen und der Bauausschuss darüber entscheiden kann. Zur Einweihung der Boulebahn könnte ein kleines Turnier mit Bewirtung stattfinden. Nähere Details, auch zum künftigen Betrieb und der Betreuung, müssten noch geklärt werden. Die Gemeinde beschafft Kugeln zum Ausleihen.

Die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz im Walter-Frieß-Weg 17 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Da die Flachdachgarage als Terrasse genutzt wird, ist keine Befreiung erforderlich. Im Übrigen entspricht das Bauvorhaben den Vorschriften des Bebauungsplans „Erweiterung St. Wolfgang“.

Die Stellungnahme der Gemeinde Gruibingen zum Ausbau der A8 stand nun auf der Tagesordnung. Inzwischen liegt die 4. Änderung zum Planfeststellungsverfahren auf dem Tisch.

Die Gemeinde hat ihre Stellungnahme zu den geänderten Planunterlagen bis spätestens 31. März 2022 einzureichen.

Die Trassierung bleibt in Bezug auf die bisherige Planung unverändert.

Kurz zusammengefasst gibt es folgende Änderungen:

1. Radweg auf der denkmalgeschützten Albabstiegstrasse Drackensteiner Hang

2. Optimierung der Gosbachtal-Brücke unter Verzicht auf Hangpfeiler mit Tiefgründungen

3. Geänderte Ver-und Entsorgungsleitungen und geänderter Bauablauf bei den Tunnelbauwerken

4. Errichtung von 2-zweigeschossigen Betriebsgebäuden mit einer Größe von 33 × 12 m. Das Betriebsgebäude Tunnel Drackenstein befindet sich am Südportal des Tunnels Drackenstein. Das Betriebsgebäude für den Tunnel Himmelsschleife befindet sich am Nordportal des Tunnels Himmelsschleife

5. Geänderte Löschwasserversorgung des Tunnels Himmelschleife im Gewann Pfingstberg und für den Tunnel Drackenstein und Bau einer neuer Leitung von Oberdrackenstein zum Betriebsgebäude

6. Anpassungen bzw. Maßnahmen  für ein geändertes Ausgleichskonzept

7. Fortschreibung der bodenschutzrechtlichen Maßnahmen

8. Anpassungen bzw. Ergänzungen von FFH-Maßnahmen aus dem Managementplan FFH-Gebiet Filsalb

9. Nachholung der Verträglichkeitsprüfungen für das Vogelschutzgebiet

10. Neuerstellung des Artenschutzgutachtens

11. Einfügen eines Kartierberichts Fauna

12. Anpassung des Bauablaufs zum Schutz gefährdeter Tierarten (Zauneidechse, Eulen, Insekten, Feuerfalter, Nachtkerzenschwärmer)

13. Rückbau und Entsieglung der künftigen Landstraße (jetziger Albaufstieg) auf
7,5 m Breite.

14. Anpassungen von Ausgleichsmaßnahmen ( Wiesenlandschaft Grube, , Waldlandschaft Utzenwiese, Wacholderheide Leimberg) und Aufhängen von Nistkästen für Fledermäuse, Neubewertung beim Thema Haselmaus

15. Waldumwandlung, Totholzkonzept für Schwarzspecht und Mäusebussard, Neuanlage von Grünstreifen für die Feldlerche, Ersatzhabitate für Zauneidechsen

Dies sind die wesentlichen Änderungen der 4. Planänderung und es ist klar zu erkennen, dass der überwiegende Teil der Änderungen dem Bereich Naturschutz und Artenschutz zuzurechnen sind.

BM Schweikert beleuchtete einige Details.

Die Anschlussstelle Mühlhausen wird während der Bauzeit in 3 verschiedene Bereiche aufgeteilt. Die Ausfahrt aus Richtung Stuttgart verbleibt an der jetzigen Stelle.

Die Auffahrt in Richtung Ulm wird bauzeitlich an den Kreuzungspunkt Albaufstieg –B 466 verlegt.

Die Abfahrt aus Richtung Ulm und die Auffahrt in Richtung Stuttgart mündet in die B 466 am Kreuzungspunkt B 466 - Albabstiegstrasse Drackensteiner Hang, ein.

Wie in den bisherigen Planunterlagen befindet sich unter dem Brückenbauwerk Schönbachtal eine Park- und Ride-Parkplatz-Anlage.

Die Tunnelbauwerke Himmelsschleife und Tunnel Drackenstein haben jeweils in einem Abstand von 300 m Querschläge für die Flucht- und Rettungswege bzw. für die Feuerwehreinsätze.

Grunderwerb wird nur von der Gemeinde Gruibingen getätigt. Private sind nicht betroffen. Bei den Gemeindegrundstücken handelt es sich überwiegend um Restflächen bzw. nicht mehr erforderliche Feldwegflächen.

Wie bereits beim letzten Verfahren ist vorgesehen, den Lärmschutzwall vom Bauanfang auf Höhe des Bauhofs bis zur Anschlussstelle Mühlhausen um 2 m zu erhöhen. Hierzu wird auf den vorhandenen Damm der Autobahn eine Lärmschutzwand aufgebaut.

Man sollte nochmals den Versuch unternehmen, im kompletten Dammbereich eine Erhöhung um 2 m zu erwirken.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass jetzt geprüft werden muss, ob und wie das Gewerbegebiet Breitwiesen angebunden werden kann.

In die Stellungnahme sollte aufgenommen werden, dass eine Verbindung vom Feldweg Schelmenwiesen (vorbei am Bikepark, unter der Autobahn-Zufahrt) zum Tälesradweg Geislingen Wiesensteig  geschaffen wird. Dies würde den durchgängigen Radweg vom Albvorland ins Obere Filstal bis auf die Albhochfläche erheblich verkürzen und verbessern. Im Übrigen würde der Gemeinderat eine zügige Umsetzung ohne weitere Verzögerung sehr begrüßen.

Die Pläne können online eingesehen werden unter www.rp-stuttgart.de unter Service >Bekanntmachungen>Planfeststellung>aktuelle Planfeststellungsverfahren>Straße>dort finden Sie alle Pläne und Erläuterungen.

Eigenkontroll-Verordnung:

Vergabe Kanalsanierungsarbeiten

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats wurden Kanalsanierungen für die Innensanierung ausgeschrieben.

Es sind 4 Angebote eingegangen, günstigste Bieterin ist die Firma Pfaffinger aus Nagold mit einem Angebotspreis von 147.000 €. Das nächstfolgende Angebot ist um ca. 3 % höher und liegt bei 151.000 €. Die beiden anderen Angebote sind deutlich höher. Herr Hofele hat mit der Firma Pfaffinger bereits mehrere Kanalsanierungen durchgeführt und ist mit der Abwicklung und der Leistungen stets sehr zufrieden gewesen. Es bestehen daher keine Bedenken, an die Firma Pfaffinger aus Nagold zu vergeben.

Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um partielle Schadenssanierungen im Umfang von ca. 47.000 € brutto und um Inliner- Sanierungen mit ca. 100.000 €. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 147.000 € brutto. Die partiellen Sanierungen werden sofort gebührenfähig, während die Inliner-Sanierungen über die Abschreibung und Verzinsung in die Gebühr eingehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kanalsanierung an die Firma Pfaffinger aus Nagold zum Brutto-Angebotspreis von 147.356,63 € zu vergeben.

Das Wasserwerk der Gemeinde Gruibingen wurde im Jahr 2011 komplett saniert.

Damals hatte man sich für eine geringe Chlorierung des Trinkwassers entschieden. Das freie Chlor im Trinkwasser dient der Desinfektion und beugt somit einer Verkeimung des Trinkwassers vor. Für jede Gemeinde ist es eine Hiobsbotschaft, wenn das Trinkwasser abgestellt werden muss. Die Lösung hat sich sehr bewährt. Im Trinkwasser befindet sich nach den ständigen Wasseruntersuchungen 0,03 mg/Liter freies Chlor. Dies liegt deutlich unter dem Grenzwert von  0,15 mg/Liter. Nach über 10 Jahren muss jedoch nach der Empfehlung der Eislinger Wasserversorgungsgruppe die Chlordioxidanlage ausgetauscht werden. Pro Jahr werden ca. 100.000 m³ Trinkwasser von den Gruibinger Quellen aufbereitet. Insgesamt hat die Anlage somit einen Durchsatz von ca. 1,1 Millionen m³.

Das Angebot der evoqua water technologies liegt bei einer Netto-Angebotssumme von 13.736,80 €. Bei der Wasserversorgung kann die Vorsteuer abgesetzt werden, sodass hier die Nettosumme maßgeblich ist.

Der Gemeinderat beschloss die Erneuerung der Chlordioxidanlage und die Vergabe an die Firma evoqua water technologies zum Angebotspreis von netto 13.736,80 €.

Im kommenden Jahr soll das Rathaus saniert werden. Während der Sanierungsarbeiten muss die Verwaltung vorübergehend umziehen. Es wurden schon verschiedene Möglichkeiten geprüft (Firma Moll Systemmöbel, IPM). Da das Pfarrhaus zur Zeit leer steht und in den Jahren 2023/24 saniert werden soll, ist es möglich, das Obergeschoss und Dachgeschoss des Pfarrhauses für die Verwaltung anzumieten. Insgesamt steht der Verwaltung eine Fläche von 200 m² zur Verfügung. Mit Pfarrerin Crüsemann hat man sich auf eine Miete von 1.200 € pro Monat geeinigt. Der Kirchengemeinderat hat dieser Lösung bereits zugestimmt. Wenn der Ausgleichsstockantrag -wie beantragt- mit 40 % bewilligt wird, kann die Rathaussanierung in Angriff genommen werden.

Für diesen Fall stimmte der Gemeinderat der Anmietung des Pfarrhauses zu. Mit der Kaltmiete in Höhe von 1.200 € war der Gemeinderat einverstanden. Zu klären wird dann noch sein, wie mit der mangelnden Barrierefreiheit umgegangen wird.

Änderung der Friedhofssatzung

In der letzten Gemeinderatssitzung hat sich ein Fehler eingeschlichen:

Es sollte unter §11 Abs.2 Nr.3  Rasenreihengräber heißen. Dies wurde korrigiert.

Beim Gebührenverzeichnis wurde die Nr. 5 Urnenwahlgrab auf 20 Jahre und die Grabnutzungsgebühr auf 1.145,00€  geändert.

Der Gemeinderat war mit der Satzungsänderung einverstanden.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges gab BM Schweikert  - eine Spende von Rita Höllwarth über 50 € für das Lehrschwimmbecken bekannt.

  • Die Straße nach Weilheim wird in einem weiteren Abschnitt zwischen Hezogenau und der Tank- und Rastanlage in der Zeit vom 12.09. bis 28.10.2022 saniert. Der Abschnitt zwischen Weilheim und Herzogenau folgt vermutlich erst 2023/24
  • Die Gammelshauser Steige wird nach Ansicht des Vorsitzenden zunehmend gefährlich durch Setzungen. Nach Rückfrage bei der Straßenbaubehörde sind Sanierungsarbeiten in diesem Jahr nicht geplant.
  • Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf ein großes Loch im St.Wolfgangweg hingewiesen; außerdem sei die Beleuchtung im Schulhofbereich mangelhaft. Auch der nach wie vor fehlende Feldweg parallel zur Autobahn am Rufstein wurde angesprochen.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.01.2022

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und einige Zuhörer und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung fest.

Zunächst erläuterte der Vorsitzende die aktuelle Corona-Situation in Gruibingen. Es gibt zurzeit einige Corona-Fälle in Gruibingen, die wohl von der Unter-Dreijährigen- Betreuung im Kindergarten Schneckenhäusle ausgehen. Von schweren Krankheitsverläufen ist ihm zum Glück nichts bekannt. Allerdings ist die Krankheitsvariante sehr ansteckend, sodass auch einige Fachkräfte des Kindergartens betroffen sind – und das, obwohl alle geboostert sind. So muss man sich leider derzeit täglich auf neue Situationen im Kindergarten einstellen.

In der Bürgerfragestunde gab es keine Fragen an das Gremium oder die Verwaltung. Im Anschluss begrüßte Bürgermeister Schweikert Frau Lisa Binder von der Energieagentur des Landkreises Göppingen. Frau Binder stellte die Ergebnisse der Klimawerkstatt vom 28. September 2021 vor. An diesem Abend hatten sich Vertreter des Gemeinderates mit Vertretern der Energieagentur und des Albwerks getroffen, um gemeinsam zu überlegen, wie Klimaschutz in Gruibingen konkret umgesetzt werden kann. 8 Maßnahmen wurden erarbeitet, die zum Teil auch kurzfristig in Angriff genommen werden können. So kann zum Beispiel ein Photovoltaik-Check für alle kommunalen Gebäude durchgeführt werden. Auch Sanierungsfahrpläne für die kommunalen Gebäude sind sinnvoll und machbar. Die Energieagentur unterstützt die Gemeinde (und private Eigentümer) bei der Einholung von Angeboten oder auch bei der Anforderung von Fördermitteln.

Zu folgenden Bausachen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

  • Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses im vereinfachten Verfahren, Flurstück Nummer 6526, Leiningshalde 4
  • Teilabbruch Wohnhaus, Abbruch Garage und Neubau Wohnhaus mit Garage, Flurstück Nummer 349, Im Gehren 17
  • Neubau eines Carports auf dem Flurstück Nummer 2186, Lindenweg 1
  • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flurstück Nummer 275, Königstraße
  • Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit Hofladen, Flurstück Nummer 2120, Rufsteinweg 1
  • Auffüllung eines Grundstücks, Flurstück Nr. 1955, entlang L 1217
  • Ergänzung: Anbau an Bestandshalle als landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Flurstücke Nummer 3714 und 3762.

Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Der Vorsitzende begrüßte Verbandskämmerer Herrn Frieder Götz. Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 war in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 eingebracht worden. Änderungen an den Investitionen haben sich seitdem nicht ergeben, so Herr Götz. Erhöht haben sich erfreulicherweise die Zuwendungen, sodass der Ergebnishaushalt jetzt mit einem ordentlichen Ergebnis von 61.770 € abschließt. Das bedeutet, dass im laufenden Betrieb alle Abschreibungen erwirtschaftet werden. Nun ging Herr Götz zunächst alle in 2022 geplanten Investitionen durch. Die Sanierung des Rathauses mit Ausgaben von jeweils 550.000 € in den Jahren 2022 und 2023 bei Ausgleichsstockmitteilen von jeweils 186.300 € und die Sanierung des Hallenbads mit Ausgaben von 363.000 € in 2022 und 320.000 € in 2023 bei Zuschüssen von 216.000 € in 2022 und 128.000 € in 2023 sind  „große Brocken“. Bürgermeister Schweikert wies  darauf hin, dass die Kostenschätzung für die Sanierung des Rathauses aktualisiert wurde. Es kommen vor allem die Maßnahmen zur Ausführung bzw. in die Kostenschätzung, die zur Barrierefreiheit oder zur energetischen Sanierung erforderlich sind.

Weitere Investitionen in 2022 sind Digitalfunk Feuerwehr mit 60.000 €, Kanalsanierung mit 105.000 €, Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach mit 425.000 €, Sanierung von 4 Feldwegen mit 160.000 € bei Zuschüssen vom Land und von der Jagdgenossenschaft in Höhe von 134.000 €, Spielplatz Mohrengarten 25.000 €.

Zum Ergebnishaushalt erklärte Herr Götz, dass die Fenster im Dachgeschoss des Feuerwehrhauses ausgetauscht werden müssen; hierfür sind 33.000 € eingeplant. In der Sickenbühlhalle muss 2022 das Flachdach für 90.000 € saniert werden; im kommenden Jahr sind für die Sanierung des Zinkdaches 200.000 € vorgesehen, die Sanierung der Heizung/Lüftungsanlage steht 2025 mit 170.000 € an. Hier wird noch im Einzelnen geprüft, ob und in welchem Umfang Fördermittel beantragt werden können.

Herr Götz erklärte noch, wie sich zum Beispiel die Steuerkraftmeßzahl je Einwohner berechnet. Die Berechnung der Finanzzuweisungen ist nicht ganz einfach. Nachdem sich die Finanzzuweisungen im Vergleich zum Entwurf etwas erhöht haben, wird nun mit 61.770 € ein positives Ergebnis erwirtschaftet.

Der Kreditbedarf beträgt 1.090.000 €.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 einstimmig.

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2022 war ebenfalls am 14. Dezember 2021 in den Gemeinderat eingebracht worden. Hier haben sich keine Änderungen ergeben. Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2022 ebenfalls einstimmig.

Änderung der Friedhof-und Gebührensatzung:
Die Firma Schwenk Bestattungen aus Laichingen hat ihre Vergütungssätze für Friedhofsarbeiten für das Jahr 2022 neu kalkuliert und erhöht. Daher soll das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gruibingen  ebenfalls erhöht werden. Parallel dazu wird die Friedhofssatzung geändert bzw. ergänzt. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der Änderung der Friedhof-und Gebührensatzung zu.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Wege-Problematik auf dem Friedhof angesprochen; hier konnte noch keine gute Lösung gefunden werden, da immer wieder Senkungen und Unebenheiten auftreten. Dies soll aber Thema einer anderen (Ausschuss-) Sitzung sein.

Sonderförderprogramm Sirenen:
In der Sitzung vom 21.09.2021 wurde über die Fördermöglichkeiten der Bevölkerungswarnung bei größeren Schadenslagen, u.a. durch den Ausbau der Sireneninfrastruktur, informiert. Ein Angebot der Firma Fischer Sirenenbau lag vor. Daraufhin beschloss das Gremium einstimmig, den Förderantrag zu stellen. Entsprechende Gelder wurden im Haushaltsplan eingestellt.

Mit Schreiben vom 17.12.2021 erging der Zuschussbescheid durch das RP Stuttgart. Auf Grundlage des Antrags wurden der Gemeinde Gruibingen für die Errichtung einer elektronischen Sirenenanlage in Dachmontage ein Zuschuss in Höhe von 10.850 € bewilligt. Zur zeitnahen Umsetzung wurde das Angebot an die Firma Fischer Sirenenbau vergeben. Es ist ein Eigenbetrag von rund 2.000 € durch die Gemeinde zu leisten. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Vergabe von Landschaftspflegemaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete und Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet:
Derzeit laufen die Bebauungsplanverfahren Wohnbaugebiet Kauzengrund 2 und Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach. Für die beiden Bebauungsplanverfahren sind umfangreiche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Das Thema naturschutzrechtlicher Ausgleich nimmt einen breiten Raum bei der Ausweisung von Baugebieten ein, so der Vorsitzende.

Bei der Artenschutzuntersuchung wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von Zauneidechsen im Gewerbegebiet Erweiterung Erlenbach nicht auszuschließen ist. Es sind daher Vergrämungsmaßnahmen der Zauneidechse durchzuführen.

In beiden Baugebieten wurden Vorkommen von Fledermäusen vorgefunden. Am Rufstein, unterhalb des Wasserhochbehälters, wurden auf gemeindlichen Grundstücken Nistkästen für Fledermäuse aufgehängt. Diese Maßnahme wurde von der Naturschutzbehörde des Landratsamts Göppingen gefordert und ist bereits umgesetzt.

Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet
Die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach greift in das Landschaftsschutzgebiet ein. Das Landratsamt Göppingen hat eine Befreiung bzw. Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung in Aussicht gestellt. Die  Gemeinde muss den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, sprich in das  Landschaftsbild, an anderer Stelle ausgleichen. In Zusammenarbeit mit Dr. Florian Wagner und dem Landratsamt Göppingen, Herrn Groh, wurde die Entfernung eines  Fichten-Riegels unterhalb des Bosslerhauses mit Aufwertung des Grundstücks als Maßnahme gefunden.

Schaffung eines Ersatzbiotops für Obstbäume
Sowohl im Gewerbegebiet Erlenbach wie auch im Wohnbaugebiet Kauzengrund 2 wird in einen geschützten Streuobstbestand eingegriffen. Seit 2021 ist dieser Eingriff komplett an anderer Stelle durch Neupflanzung auszugleichen. Auch diesbezüglich wurde von Herrn Dr. Florian Wagner ein Vorschlag erarbeitet, der vom Landratsamt Göppingen akzeptiert wird. Auf dem Grundstück Flurstück Nummer 732/1, das sich im Eigentum der Gemeinde Gruibingen befindet, werden neue Obstbäume gepflanzt.

Ausgleich einer FFH-Wiese im Baugebiet Kauzengrund 2
Im Baugebiet Kauzengrund 2 befindet sich eine FFH-Wiese, die gleichfalls auszugleichen ist. Das Grundstück Flurstück Nummer 5720/7 im Gewann Buch ist im Eigentum der Gemeinde Gruibingen. Diese Wiese ist grundsätzlich geeignet, eine FFH-Wiese zu entwickeln. Dies wurde in Abstimmung von Dr. Florian Wagner und Herrn Groh, Landratsamt Göppingen, festgestellt. Mit dem bisherigen Pächter wird zunächst für 5 Jahre eine Pflege-Vereinbarung abgeschlossen.

Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft
Der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließung und Bebauung muss zudem bewertet und ausgeglichen werden. Die Bewertung des Eingriffs wurde vom Büro MQuadrat vorgenommen. Nach langer Suche wurde die Möglichkeit der Heckenpflege im Gewann Buch gefunden. Auf zahlreichen privaten

Grundstücken soll in den nächsten drei Jahren eine umfangreiche Heckenpflege durchgeführt werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Doppelförderung (Landwirtschaft) im Vorfeld ausgeschlossen werden muss.

Durch diese Maßnahmen erreicht Gruibingen insgesamt ein Aufwertungspotenzial von 159.570 Ökopunkten; Für die beiden Baugebiete Kauzengrund und Erlenbach müssen gemäß der Berechnung des Büros MQuadrat 149.000 Ökopunkte erbracht werden.

Die Gesamtkosten für die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen liegen für beide Baugebiete bei rund 100.000 €.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Maßnahmen mehrheitlich zu.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 7.12.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und einige Zuhörer.

Zunächst entschuldigte sich der Vorsitzende für den geänderten Sitzungsort. Im Oberen Filsboten war die Gemeinderatssitzung in der Sickenbühlhalle angekündigt und nun kurzfristig ins Feuerwehrhaus verlegt worden. Eine Mitarbeiterin des Rathauses leitete die Besucher an der Sickenbühlhalle zum Feuerwehrhaus um. Dann hatte sich auch noch die Corona-Verordnung sehr kurzfristig geändert, sodass die Besucher im Feuerwehrhaus auf 2G kontrolliert werden mussten. Die Verwaltung bot aber auch die Möglichkeit, einen Antigen-Schnelltest zu machen, wenn die letzte Impfung mehr als sechs Monate zurücklag.

Nach diesen Verzögerungen konnte Bürgermeister Schweikert die Ordnungsmäßigkeit der Sitzung feststellen und das Protokoll vom 21.9.2021 bekannt geben.

In der Bürgerfragestunde gab es keine Fragen an das Gremium oder die Verwaltung.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Vergabe von Arbeiten für die Sanierung von drei Brücken. Dazu erläuterte Herr Waldner vom Büro Faktorgrün die notwendigen Arbeiten an der Brücke in der Amtsgasse und den Durchlässen in der Kupfergasse. Die ersten Kostenschätzungen liegen bereits vier Jahre zurück. In der Zwischenzeit kam es zu deutlichen Preissteigerungen. Im Entwurf des Haushaltsplans  2022 sind 60.000 € für die Sanierungen vorgesehen. Nach der aktuellen Kostenberechnung muss mit Bruttokosten von 107.000 € (ohne Ingenieurleistungen) gerechnet werden. Die Diskussion verlief kontrovers. Zum einen muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein, zum anderen sind die Haushaltsmittel knapp. Allerdings war man sich auch einig, dass die notwendigen Sanierungen nicht immer wieder aufgeschoben werden können; auf sinkende Preise wollte man sich auch nicht verlassen. Der Gemeinderat einigte sich schließlich mehrheitlich darauf, im kommenden Jahr die Brücke in der Amtsgasse und den Durchlass Kupfergasse Ost mit Gesamtkosten von ca. 60.000 € zu sanieren. Die Arbeiten für diese beiden Brücken werden ausgeschrieben.

Bausachen:

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bausachen:

Neubau eines Carports im Walter-Frieß-Weg 23, Flurstück Nummer 6581,

Deckblattänderung: Teilabbruch und Neubau Bäckerei im Erdgeschoss und Wohnung im Dachgeschoss in der Maierhofstraße 2,

Neubau eines Wartungsraums in der Hauptstraße 55, Flurstücke Nummer 532 und 518.

Im Anschluss brachte Frau Verbandskämmerin Andrea Düwell den Gemeindehaushalt für das Jahr 2022 ein. Frau Düwell erläuterte zunächst die Zahlen der Haushaltssatzung. Danach hat der Ergebnishaushalt ein Gesamtvolumen von 5.675.050 € Erträgen und 5.703.960 € Aufwendungen. Der Ergebnishaushalt schließt damit mit einem Gesamtergebnis von -28.910 € ab. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 2.219.390 € vorgesehen. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.126.800 €. Frau Düwell erläuterte die größten Investitionen, die allerdings jeweils unter dem Vorbehalt stehen, dass entsprechende Zuschüsse bewilligt werden. So ist zum Beispiel geplant, im kommenden Jahr die dringend notwendige Rathaussanierung anzugehen. Dafür wurden 2022 und 2023 jeweils 550.000 € angesetzt, als Zuschuss wurden 2022 186.300 € (aus dem Ausgleichsstock) eingeplant.

Für die Feuerwehr wurde die Digitalisierung mit 60.000 € angesetzt. Für den Anbau an das Feuerwehrhaus (für Umkleiden und Sanitär) sind in 2022 und 2023 bisher nur Planungskosten vorgesehen; der Anbau wurde auf 2024 verschoben. Dies wurde im Gremium kritisch gesehen; die aktuelle Situation in der Fahrzeughalle entspricht längst nicht mehr den Vorschriften. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Bauvoranfrage inzwischen genehmigt wurde. Eventuell kann der Anbau günstiger realisiert werden.

Für die Außenanlage der Außengruppe des Kindergartens in der Grundschule sind Kosten von 60.000 € bei einem Zuschuss von 42.000 € eingeplant. Vereine haben Anträge für Investitionszuschüsse in Höhe von 15.000 € gestellt.

Ein großer Posten im Haushalt ist das Hallenbad. Im kommenden Jahr sind für den Austausch der Lüftungsanlage, den Anbau Technikraum und die Wärmeversorgungsanlage insgesamt 363.000 € vorgesehen; ein Zuschuss in Höhe von 216.000 € ist bewilligt. Damit hat die Gemeinde 147.000 € zu stemmen. Hier, so der Vorsitzende, stellt sich wieder die Frage, ob sich die Gemeinde diesen „Luxus“ leisten kann. Aus dem Gremium wird die Frage gestellt, ob andere Gemeinden (die das Lehrschwimmbecken mit nutzen) an den Kosten beteiligt werden können. Das wird nur über die Nutzungsgebühren funktionieren, meint Bürgermeister Schweikert. Man könnte über einen Förderverein nachdenken. Der Gemeinderat hält die Investition einstimmig für sinnvoll.

Für die Sanierung der Kanäle sind in den kommenden vier Jahren jeweils ca. 100.000 € vorgesehen. Für die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach sind 425.000 € eingestellt. 160.000 € werden für die Sanierung von Feldwegen eingestellt, dafür erhält die Gemeinde 134.000 € an Zuschüssen und von der Jagdgenossenschaft. Der Radweg Oberes Filstal wird nach neuesten Erkenntnissen frühestens 2023 realisiert werden. Zum Ergebnishaushalt erläutert Frau Düwell eine Auswirkung des neuen Haushaltsrechts: Unterhaltungsmaßnahmen müssen grundsätzlich im Ergebnishaushalt finanziert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Sanierung des Flachdachs der Sickenbühlhalle mit ca. 90.000 € vollständig im Ergebnishaushalt finanziert werden muss; 2023 soll dann das Zinkdach mit rund 200.000 € saniert werden.

Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Gemeindehaushalts zur Kenntnis. In der Sitzung im Januar 2022 sollen Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 beschlossen werden, damit der Antrag auf Ausgleichsstock für das Rathaus fristgerecht gestellt werden kann.

Im Anschluss erläuterte Frau Düwell den Entwurf des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung 2022. Der Planentwurf weist ein negatives Ergebnis aus, da hohe Unterhaltungsmaßnahmen zur Bekämpfung der viel zu hohen Wasserverluste vorgesehen sind.

Der Gemeinderat nahm auch den Entwurf des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung zur Kenntnis.

Feuerwehr: Vergabe Digitalfunk

Die digitale Alarmierung muss nun umgesetzt werden. Feuerwehrkommandant Frank Burr hat Angebote für die Ausrüstung sämtlicher Fahrzeuge und die Umrüstung der Funkzentrale im Feuerwehrhaus eingeholt. Im Haushaltsplanentwurf 2022 waren 60.000 € für die digitale Alarmierung angesetzt. Erfreulicherweise bleibt das günstigste Angebot deutlich unter dieser Marke, sodass die beiden großen Fahrzeuge TLF und LF 16 zusätzlich jeweils mit einer Rückfahrkamera (für ca. 3.600 €) nachgerüstet werden können. Die Gesamtausgaben für die Ausrüstung Digitalfunk und zwei Rückfahrkameras betragen rund 40.800 €. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.

Königstraße: Erneuerung der Wasserleitung, Einlegung einer Gasleitung, Verlegen von Erdkabeln für Strom und Multimedia

Der Vorsitzende erklärte, dass im kommenden Jahr die Grundstücke Flurstücke Nummern 286,275,276 und 277 bebaut werden. Die alte Grauguss-Wasserleitung in der Königstraße soll ausgetauscht werden; die EVF hat zugesagt, eine Gasleitung einzulegen; das Albwerk wird die Stromleitung ins Erdreich verlegen; Straßenbeleuchtungskabel werden ebenfalls ins Erdreich verlegt. Der Abwasserkanal muss nur innen saniert werden. Im Anschluss an die Leitungsverlegungen soll die  Königstraße abgefräst werden und eine neue Tragdeckschicht erhalten. Ein Vollausbau der Königstraße ist derzeit nicht finanzierbar. Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Änderung der Hauptsatzung

Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert. Die Gemeindeordnung ist die Grundlage für die Hauptsatzung der Gemeinde Gruibingen. Die Gemeindeordnung lässt nun zu, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden können: Das gilt nur, wenn eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, zum Beispiel in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden. Bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.

Eine solche Regelung muss in der Hauptsatzung verankert werden.

Der Gemeindetag hat einen Formulierungsvorschlag erarbeitet, der als § 3a in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll. Damit ist zunächst rein rechtlich die Möglichkeit gegeben, in einer Gemeinderatssitzung ohne persönliche Anwesenheit aller Mitglieder im Sitzungsraum rechtswirksame Beschlüsse zu fassen. Bürgermeister Schweikert betonte, dass selbstverständlich weiterhin alle Gemeinderatsangelegenheiten in Präsenzsitzungen behandelt werden, soweit dies irgendwie möglich ist. Die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung schafft lediglich die rechtliche Möglichkeit, in einem Notfall rechtswirksame Beschlüsse zu fassen. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der Satzungsänderung einstimmig zu. Eingefügt wird nach § 3 Neu § 3a

Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen der beratenden/beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.

Die Satzungsänderung wird im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat bedankte sich sehr herzlich und nahm einstimmig die Spenden der Firma Moll Funktionsmöbel GmbH von je 300 € für die Jugendfeuerwehr, Grundschule und den Kindergarten und der Raiffeisenbank Gruibingen eG von 500 € für den Kindergarten und 1.000 € für die Grundschule an.

Umbau Mensa: Sachstandsbericht

Hier konnte Bürgermeister Schweikert Erfreuliches berichten. Die Umbauarbeiten sind so gut wie fertiggestellt, sodass die bewilligten Fördermittel zum 31.12.2021 abgerechnet werden können. Nach der fortgeschriebenen Kostenfeststellung konnten noch 47.000 € für Außenanlagen vergeben werden. Zwei Angebote wurden eingeholt und vom Architekten geprüft. Das günstigere Angebot wurde mit den beauftragten Gemeinderäten Bötzel und Leier beraten und zum Angebotspreis von rund 57.000 € vergeben. So können auch die Außenanlagen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges wurden noch folgende Punkte angesprochen:

Personal für die Essensausgabe in der Schulmensa

Ankündigung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen in der NWZ und Geislinger Zeitung

Tante M

Kurzbericht aus dem Gemeinderat von 16.11.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte und einige Zuhörer.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung stellte der Vorsitzende den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt  Nummer 4 (Vorstellung der Ergebnisse der Klimawerkstatt) zu streichen. Herr Schelian, der die Ergebnisse präsentieren wollte, war leider erkrankt. Die Vorstellung der Ergebnisse der Klimawerkstatt wird in einer späteren Sitzung nachgeholt.

Zur Ehrung der Blutspender freute sich der Vorsitzende, Frau Sabine Kabel in der öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßen zu können. Frau Kabel erhielt für zehn freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden die Blutspender-Ehrennadel in Gold. Bürgermeister Schweikert überreichte die Urkunde und ein kleines Geschenk der Gemeinde und bedankte sich für die beispielhafte Hilfsbereitschaft. Herr Dieter Zanker, der ebenfalls für zehn Blutspenden geehrt werden sollte, war leider nicht anwesend.

In der folgenden Bürgerfragestunde hatten die anwesenden Zuhörer keine Fragen an das Gremium.

Im nächsten Tagesordnungspunkt, den Bausachen, stimmte der Gemeinderat dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück Nummer 4 727, Kaltenwanghof 1 zu. Von der geplanten Überdachung der bestehenden Terrasse im Dachgeschoss in der Sielenwangstraße 18 nahm der Gemeinderat Kenntnis.

Eigenkontroll-Verordnung- Vergabe von Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung:
Bürgermeister Roland Schweikert erklärte, dass das Ingenieurbüro Hiller und Hofele Ingenieure GbR sich im Gemeinderat vorgestellt hatte und mit der Kamerabefahrung der Abwasserkanäle beauftragt war. Es wurde allerdings noch kein Honorarvertrag geschlossen. Dem Gremium lag nun ein Angebot vor, nachdem die Ingenieur- Leistung der Honorarzone II Mittelsatz zugeordnet ist.

Dem Gremium lag außerdem eine Entwurfsplanung zur Kanalsanierung mit Erläuterungsbericht und Kostenberechnung vor. Die untersuchten Kanäle sollen in den Jahren 2022 und 2023 saniert werden. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der Beauftragung des Büros Hiller und Hofele einstimmig zu.

Lehrschwimmbecken:
Vergabe Steuer-und Regeltechnik und Vergabe von Ingenieurleistungen für die raumlufttechnische Anlage

Im Zuge der Sanierung des Hallenbads und der Grundschule wurde die Holzhackschnitzelheizung mit einer Steuer-und Regeltechnik ausgerüstet. Die Heizung des Kindergartens, des Lehrschwimmbeckens und der Grundschule können damit optimal gesteuert werden. Die neue Mensa und die Außengruppe des Kindergartens im Obergeschoss der Grundschule sind bisher nicht an die Steuerung angeschlossen. Mit der geplanten Erweiterung der Steuer- und Regeltechnik ist dies künftig möglich. Die Erweiterung ist auch ein Vorgriff auf die neue Lüftungsanlage.

Die Ingenieurleistungen waren zunächst nur soweit beauftragt worden, wie sie für den Zuschussantrag erforderlich waren. Nachdem nun der Zuschussbescheid in Höhe von 216.000 € vorliegt, müssen die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma SRU mit der Erweiterung der Steuerung der Heizungsanlage zu beauftragen; ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, das Ingenieurbüro H und H mit den jetzt erforderlichen Leistungsphasen für die raumlufttechnische Anlage und die Wärmeversorgungsanlagen zu beauftragen (insgesamt ca. 16.000 € netto).

Vergabe von Reinigungsleistungen in Gemeindegebäuden
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Reinigung der gemeindeeigenen Gebäude Kindergarten, Feuerwehr, Kirchplatz 6, Bauhof IKZ und Grundschule an die Firma ISI-Clean zum Angebotspreis von brutto 32.856,71 € pro Jahr zu vergeben.

Feuerwehr-Tore: Vergabe von Malerarbeiten
Vor zwei Jahren wurden neue wärmegedämmte Feuerwehrtore eingebaut. Die Tor- Laibungen müssen noch eingeputzt und gedämmt werden. Um die Arbeiten noch vor dem Winter zu Ende zu bringen, wurde ein Angebot des Malerbetriebs Schmidtke eingeholt und dem Architekten-Büro Autenrieth zur Prüfung vorgelegt. Autenrieth hat bestätigt, dass die Preise angemessen sind. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag (Putz-, Dämm- und Malerarbeiten) zum Preis von brutto 8.330 € an die Firma Schmidtke, Süßen, zu vergeben.

Annahme von Spenden
Das Alb-Elektrizitätswerk hat auch in diesem Jahr eine Spende von 1.500 € ohne bestimmten Verwendungszweck angekündigt. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, diese Spende anzunehmen und für die Möblierung der Boulebahn bei der alten Turnhalle zu verwenden. Die Schreinerei Carsten Burr hat ebenfalls eine Spende angekündigt und bereits den Verwendungszweck festgelegt: jeweils 500 € sollen der Grundschule und dem Kindergarten zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat nahm auch diese Spende dankend an.

Aus dem Gemeinderat vom 20.07.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte, 8 Zuhörer, Herrn Gruß vom Ingenieurbüro SI aus Weilheim/Teck und die Schriftführerin.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung ging es in der Bürgerfragestunde um mehr Bürgerbeteiligung, Gießkannen und Umrandungen auf dem Friedhof. Der bauliche Zustand der Königstraße und einige Feldwege wurden kritisiert. Es wurde gefordert, dass die Autobahnausfahrt am Aichelberg bei Stauereignissen gesperrt wird, damit kein Ausweich-Verkehr über Gruibingen erfolgt. Ein Zuhörer beschwerte sich darüber, dass Hundekot in Beuteln am Wegrand abgelegt wird. Außerdem wurde die Pflege der Grünanlagen in Gruibingen kritisiert.

Im nächsten Tagesordnungspunkt, den Bausachen, lehnte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Gerätescheuer zur hobbymäßigen Kfz-Werkstatt in der Hauptstraße 71 bis zur Klärung durch das Landratsamt vorsorglich ab. Dem Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Rundbogenhalle auf dem Mittleren Rufstein wurde zugestimmt. Der Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Doppelgarage an der Riese 40 und 42 stimmt mit dem Bebauungsplan überein.

Nun kam Herr Gruß vom Ingenieurbüro SI zu Wort. Die Bauarbeiten zur Sanierung der Oberen Schulgasse waren öffentlich ausgeschrieben worden. Sieben Firmen haben Angebotsunterlagen abgeholt, drei Firmen haben Angebote abgegeben. Nach Prüfung und Wertung auch der Nebenangebote hat die Firma Moll das günstigste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bauarbeiten zum Preis von 356.367,72 € an die Firma Moll zu vergeben.

Auch die Bergstraße ist zum größten Teil in einem unbefriedigenden Zustand. Herr Gruß führte aus, dass der Unterbau mangelhaft, die Oberfläche schadhaft ist, die Verschleißschicht fehlt; die Wasserleitung ist in Grauguss ausgeführt und muss ausgetauscht werden. Der Kanal ist Inlinersaniert und in gutem Zustand, aber einige Hausanschlüsse müssten erneuert werden. Die Bergstraße ist mit knapp 400 m sehr lang und die abgehenden Stichstraßen müssten mit einbezogen werden. Die Sanierung kann nur abschnittsweise erfolgen. Die Leitungsträger wie Telekom und Albwerk sollten mitmachen.

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Sanierung der Bergstraße dringend ansteht. Es ist allerdings zu prüfen, ob nach der Sanierung der Oberen Schulgasse zuerst die Untere Schulgasse saniert werden muss. Dann wird zu diskutieren sein, ob mit der Sanierung der Bergstraße von der Amtsgasse her oder von der anderen Seite her begonnen wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass zunächst die Grundlagen erhoben werden; mit den Leitungs-Trägern werden Gespräche geführt.

Königstraße: die alte Grauguss-Wasserleitung wird ausgetauscht. Der Kanal ist inlinersaniert, ausreichend dimensioniert und in gutem Zustand. Die Hausanschlüsse, die schadhaft sind, können „von innen“ saniert werden. Telekom und Albwerk werden sich beteiligen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das Ingenieurbüro SI die weiteren Planungen und Kostenberechnungen erstellt und die Verwaltung einen Antrag auf ELR-Mittel (Straße und Beleuchtung) stellen wird.

Vorstellung Projekt Radweg Albvorland – Oberes Filstal: Der Bau und die Ausschilderung eines Radweges vom Albvorland in das Obere Filstal ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landkreises Göppingen und der Gemeinde Gruibingen. Dem Landkreis Göppingen wurde von der Region Stuttgart einen Zuschuss über 100.000 € für die Ausschilderung und Möblierung dieser Radwegverbindung bewilligt.

Die Gemeinde Gruibingen kann für die Herstellung des Radweges einen Zuschuss-Antrag einreichen. Unklar ist noch, ob der Zuschusssatz  80 % oder 50 % beträgt. Zur Einreichung des Zuschussantrages werden aussagekräftige Unterlagen und eine Kostenschätzung verlangt. Der Radweg kommt vom Deutschen Haus und verläuft von dort weiter über den Holzrückeweg zur Landstraße Weilheim - Gruibingen. Dieser Abschnitt wird vom Deutschen Haus hergestellt.

Der Ausbau der Gemeinde beginnt am Holzrückweg; dieser Teil wird auf ca. 124.000 € brutto geschätzt. Diese Kosten sind sehr hoch angesetzt; die von der Gemeinde zu tragenden Kosten werden sich voraussichtlich auf das Straßenbegleitgrün, das Auslaufbauwerk und die Geländer beschränken. Die Beschilderung wird der Landkreis übernehmen; diese Kosten sind trotzdem dargestellt.

Der 2. Bauabschnitt verläuft zunächst über den bestehenden Forstweg oberhalb der Landesstraße. An der Einmündung des Forstweges in die Landesstraße ist bis zur Battensteige ein Vollausbau erforderlich. Von der Battensteige bis zur Steige am Wiesenberg sind lediglich Obergrundverbesserungen erforderlich. Hier endet dann der Bauabschnitt 2A. Der Bauabschnitt 2B beinhaltet die mit Asphaltgut hergestellte Zufahrt zur Steige am Wiesenberg aus Richtung Gruibingen. Auch für diesen 215 m langen Abschnitt ist man an die Obergrenze gegangen.

Zunächst möchte die Gemeinde mit den Maximal-Kosten in den Antrag gehen, um dann bei einer entsprechenden Bezuschussung eine Optimierung der Planung vorzunehmen. Im Bereich der Forstwegtrasse und der Verbindung von der Battensteige bis zur Steige am Wiesenberg kann auch ein geringerer Ausbau-Standard realisiert werden.

Ob das Projekt vollständig oder eventuell auch nur in Teilbereichen realisiert werden kann, soll nach der Entscheidung über den Zuschussantrag festgelegt werden.

Wichtig ist es auch, dass die Wege vom Anwesen gegenüber der Tank- und Rastanlage bis zur Battensteige auch landwirtschaftlich genutzt werden und hier eine deutliche Verbesserung eintritt. Diese Wegeverbindung ist dann sicherlich auch für Traktoren attraktiv. Die Radfahrer werden überwiegend diese Wegetrasse nutzen, sodass die Verkehrssicherheit auf der Landesstraße Gruibingen Weilheim verbessert wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Zuschussantrag beim Regierungspräsidium zu stellen. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit allen Genehmigung-und Fachbehörden.

Erhöhung der Kindergartengebühren:

Zur Einführung erklärte Bürgermeister Schweikert, dass die Kommission aus Vertretern des Gemeinde-und Städtetages und der Kirchen empfiehlt, die Kindergartengebühren im Kindergartenjahr 2021/22 um 2,9 % zu erhöhen. Diese Steigerungen, so die Kommission, bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Gleichwohl sei es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, da ist das klare Ziel der unterzeichnenden Verbände bleibt, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben.

Der Elternbeirat des Kindergartens wurde zu dieser geplanten Erhöhung angehört und um Stellungnahme zur Gebührenerhöhung gebeten und sprach sich gegen eine Gebührenerhöhung aus. Es wurde viel Kritik geübt, ohne die Bemühungen von Kindergarten und Gemeinderat während der Pandemie zu erkennen.
Der Kindergarten war offen, wann immer es möglich war, mit der Notbetreuung ist die Gemeinde sehr offensiv umgegangen und auf Gebühren wurde verzichtet. Zudem wurde die Kindergarten-App eingeführt und der Betrieb immer schnellstmöglich geöffnet. Während der Schließzeiten haben die Fachkräfte des Kindergartens (Bastel-) Angebote für U- und Ü3-Kinder bereitgestellt.
Auch personell hat der Gemeinderat sofort reagiert und freiwerdende Stellen zur Ausschreibung freigegeben.

Es ist durchaus nicht so, so betonte ein Gemeinderat, dass wieder einmal Familien zum Ausgleich des Haushalts herangezogen werden. Tatsache ist vielmehr, dass die Elternbeiträge nicht einmal annähernd 20 % der Betriebskosten des Kindergartens decken. Damit trägt die gesamte Gemeinde den Hauptteil der Betriebskosten des Kindergartens.

Die Gemeinderäte wiesen darauf hin, dass die Gemeinde keine pandemiebedingten Entlastungen erfahren habe. Auch die Betriebskosten des Kindergartens haben sich durch die Pandemie nicht reduziert, eher im Gegenteil. Die Gemeinde ließ schnellstmöglich Lüfter einbauen. Selbst wenn die Gebührenerhöhung für ein Jahr ausgesetzt wird, muss dann im folgenden Kindergartenjahr mit einer stärkeren Gebührenerhöhung reagiert werden. Der Gemeinderat beschloss, die Kindergartengebühren zum 1.9.2021 um 2,9 % zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss, die Satzung der Gemeinde Gruibingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten Schneckenhäusle entsprechend zu ändern.

Hallenbad: Vergabe Mess-und Regeltechnik, Vergabe Instandhaltung Hackschnitzelheizung

Die Sanierung des Hallenbads und der Einbau der Hackschnitzelanlage erfolgten im Jahr 2006. Inzwischen sind 15 Jahre vergangen und es fallen Reparaturarbeiten an. Bei der Hackschnitzelanlage sind die mechanischen Teile zwischenzeitlich doch stark beansprucht und müssen ausgewechselt werden. Dies verursacht einen Kostenaufwand von brutto 14.271,19 €. Die Arbeiten sollen von der Firma Buck aus Beimerstetten durchgeführt werden. Diese hatte seinerzeit die Hackschnitzelanlage geliefert und montiert.

Auch die Mess- und Regeltechnik muss erneuert werden. Die Sanierung des Hallenbads wurde von Herrn Jung, Ingenieurbüro H+H, betreut. Die Firma Rosenheimer hatte die entsprechenden Komponenten geliefert und installiert. Das Angebot der Firma Rosenheimer wurde mit Herrn Jung im Rahmen einer Begehung abgesprochen. Herr Jung empfiehlt die Vergabe an die Fa. Rosenheimer zum Angebotspreis von brutto 11.469,49 €.

Der Gemeinderat beschloss, die Sanierung der Heizzentrale zum Angebotspreis von 14.271,19 €, an die Firma Buck zu vergeben, und die Erneuerung der Mess- und Regelgeräte mit Messzelle und Datenaufzeichnung an die Firma Rosenheimer Wassertechnik zum Preis von brutto 11.469,49 € zu vergeben.

Rohrnetzberechnung für die Wasserversorgung:

Das Ingenieurbüro Dreher und Stetter hatte im Jahr 2003 die Rohrnetzberechnung durchgeführt. Nun sind fast 20 Jahre vergangen und es wurden weitere Baugebiete erschlossen. Zudem ist eine Gewerbegebietserweiterung in Richtung Tank- und Rastanlage vorgesehen.  Die Möglichkeiten eines  Ringschlusses (der Tank und Rastanlage, Anwesen Thomas Moll, Familie Schulz) wurden diskutiert.

Die Erweiterung des Baugebiets Sankt Wolfgang in Richtung Hang sollte auf die erforderlichen Maßnahmen der Trinkwasserversorgung und der Löschwasserversorgung überprüft werden. Zudem ist seit langem bekannt, dass die Löschwasserversorgung der Sickenbühlhalle kritisch sein könnte.

Ein sehr wichtiges Handlungsfeld sind die hohen Wasserverluste im Netz. Die Rohrbruchsuche sollte professionalisiert und mittels Datenlockern durchgeführt werden. Ziel ist es, die Wasserverluste im Netz deutlich zu verringern. 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass infolge der lang anhaltenden Trockenheit sowohl im Winter wie auch im Sommer große Mengen an Trinkwasser zugekauft werden müssen. Die Quellen haben in diesen Trockenzeiten keine ausreichende Schüttung. Bedingt durch den Klimawandel wird sich diese Situation verschärfen.  Es gilt daher, die Verluste im Netz zu verringern, um die Trinkwasserversorgung weiterhin ohne Einschränkungen zu gewährleisten und keine weiteren Bezugsrechte erwerben zu müssen.

Das Ingenieurbüro Dreher und Stetter hat im Jahr 2011 die Planung und Bauleitung für die Sanierung des Wasserwerks mit nahezu 1 Million € begleitet. Planungs- leistungen und Kostensicherheit waren zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Ingenieurbüros Dreher und Stetter,  Variante 2 mit Nettokosten von 22.650 € zu.

Beitritt der Gemeinde Gruibingen zum Klimaschutzpakt

Bürgermeister Schweikert verwies zur Einführung auf die Vorträge von Herrn Engelhardt und Herrn Schelian in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung. Mit dem Beitritt zum Klimaschutzpakt verpflichtet sich die Gemeinde, bis 2040 klimaneutral zu werden. Für alle klimaschützenden Maßnahmen sind höhere Zuschüsse möglich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Klimaschutzpakt beizutreten.

Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gruibingen (Kostenverzeichnis)

In der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gruibingen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung – FwKS) ist geregelt, für welche Leistungen der Feuerwehr Kostenersatz erhoben wird.

Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem Verzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist.

Nachdem nun zwei neue Fahrzeuge im Einsatz sind, muss das Verzeichnis geändert werden. Die Höhe der Kostenersätze wurde mit dem Kommandanten Frank Burr abgesprochen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Kostenverzeichnis entsprechend zu ändern.

Aus dem Gemeinderat vom 22.06.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert dieses Mal im Feuerwehrhaus die Gemeinderäte, zwei, später drei Zuhörer und den Vertreter der Presse.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung stellte der Vorsitzende einen Antrag zur Geschäftsordnung. Es ging darum, ein sehr aktuelles Thema kurzfristig auf die Tagesordnung zu nehmen:

„Beschluss des Kreistages zur Schließung der Helfenstein-Klinik:

a) Bericht über die Sichtweise der Gemeinden im Einzugsbereich der Helfenstein- Klinik

b) Beteiligung der Gemeinde Gruibingen an den Aktivitäten des Aktionsbündnisses“

Der Gemeinderat war damit einverstanden, diesen Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen.

Planmäßig ging es nun um die Vorstellung des Klimaschutzpakts. Bürgermeister Schweikert begrüßte Herrn Schelian, Albwerk, und Herrn Engelhardt von der Energieagentur. In der Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 beschloss der Gemeinderat, diesen Punkt zunächst zu vertagen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

Das Thema Klimaschutz wird in Zukunft einen Schwerpunkt der gemeindlichen Arbeit und auch der Investitionen einnehmen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass zahlreiche Förderprogramme auf gemeindliche Investitionen im Klimaschutz abzielen. Diese Investitionen sind für die Gemeinde Gruibingen jedoch auch aus Gründen der Unterhaltung und der Wirtschaftlichkeit sehr interessant und wichtig. Die Gemeinde hat bei ihren Gebäuden erheblichen Sanierungsbedarf bezüglich Lüftung, Heizung und Wärmedämmung und kann ganz erheblich von den Zuschussprogrammen profitieren. Im Übrigen ist dieses Thema für die künftigen Gesellschaften sehr wichtig, da die Lebensbedingungen der kommenden Generationen stark von den klimatischen Bedingungen geprägt sein werden.

In der letzten Gemeinderatssitzung hatte ein Zuhörer in der Bürgerfragestunde nach den Klimaschutzaktivitäten der Gemeinde Gruibingen gefragt. Auch daran sieht man, dass dieses Thema die Menschen stark beschäftigt.

Der Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Göppingen Herr Engelhardt und Herr Schelian vom Albwerk stellten in einem gemeinsamen Vortrag das Thema umfassend dar. Es gibt zahlreiche gesetzliche Neuerungen auf diesem Gebiet. Wenn die Gemeinde, wie bisher knapp 300 andere Landkreise, Städte und Gemeinden, dem Klimapakt des Landes beitritt, verpflichtet sie sich, bis 2040 eine CO 2-neutrale Kommunalverwaltung anzustreben. Ziel des Klimapakts ist vor allem, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu stärken. Gleichzeitig wird die Umsetzung der klimaschützenden Maßnahmen zusätzlich gefördert.

Ganz konkret, so Timm Engelhardt, könnte zunächst in einer Klimawerkstatt erarbeitet werden, welche Maßnahmen für Gruibingen richtig und wichtig sind. Solch eine Klimawerkstatt könnte mit der Energieagentur an einem Abend stattfinden. Auf Nachfrage eines Gemeinderats erklärte Herr Engelhardt, dass die Möglichkeiten der Beratung und finanziellen Förderung auch für private sehr gut sind. Häufig fehlt es nur an der Information.

Bürgermeister Schweikert bedankte sich für die umfangreichen Informationen. Die Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimapakt erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 25.5.2021 standen folgende Bausachen auf der Tagesordnung:

  • Bauvoranfrage: Errichtung einer Flugzeughalle, Flurstück Nummer 1911
    Der AeroClub Göppingen-Salach e.V. stellt eine Bauvoranfrage um die baurechtliche Zulässigkeit für den Neubau einer Flugzeughalle prüfen zu lassen. Der Verein gibt an, dass aus Platzgründen ein großer Teil der Segelflugzeuge in ihren Hängern untergebracht sind. Damit der Verein aber seine Erwartungen von Seiten des Nachwuchses erfüllen kann, sollen die Flugzeuge so untergebracht werden, dass auch Flugschüler Platz finden. Zusätzlich werden zusätzliche Dachflächen zur Unterbringung von Photovoltaik-Elementen benötigt. Der Sonderlandeplatz und die angedachte Halle liegen im Außenbereich. Das Vorhaben ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ferner befindet sich die geplante Halle im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet „Haldenquellen Gammelshausen“. Die geplante Flugzeughalle soll ca. 48 Meter vom Vereinsheim/ von der kleinen Halle mit Werkstatt entfernt errichtet werden. Geplant ist eine Halle mit 24,40m x 15,40m und einem Satteldach - Traufhöhe von 4m. Die zusätzliche Halle dient der Sicherung des Segelflugplatzes Nortel. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Landschaft von abgestellten Anhängern und Sonstigem freigehalten wird. Dies dient einem ordentlichen und aufgeräumten Landschaftsbild. Die Größe der Halle ist angemessen; eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes dürfte nicht gegeben sein, hierüber entscheidet jedoch das Umweltschutzamt des Landratsamtes Göppingen. Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu.
     
  • Änderung Vordach und Garagendach in ein gemeinsames Pultdach, Rechbergstraße 2, Flurstück Nummer 762
    Zwischen der Wohngebäude- und Gargenwand soll ein Pultdach aus Glasscheiben mit ca. 14 ° Neigung  entstehen. Das Garagendach, ebenfalls als Pultdach mit ca. 14 ° Neigung soll daran anschließen. Das Vorhaben befindet sich im beplanten Bereich „Änderung Stuifenweg und Rechbergstraße“. Die Zulässigkeit beurteilt sich damit nach § 30 BauGB. Gemäß Bebauungsplan sind für die Deckung der Dächer, auch bei Nebenanlagen grundsätzlich  nur Ziegel (engobiertes oder dunkles Eternit) zu verwenden. Daher ist eine Befreiung notwendig. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der Befreiung zu.
     
  • Errichtung einer Spielfläche mit Sitzgruppen und Boulebahn, Maierhofstraße 34, Flurstück Nummer 594/1
    Neben der Alten Turnhalle in der Maierhofstraße sollen eine Boulebahn mit den Maßen 12m x 3m und Sitzbänke aufgestellt werden.
    Die Maierhofstraße befindet sich baurechtlich im nicht beplanten Innenbereich; die Zulässigkeit  beurteilt sich nach § 34 BauGB. Rückwärtig der „Alten Halle“ grenzt der Hauffweg an. Dieser ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
    Die Verwaltung sieht bei einer Boulebahn keine Unverträglichkeit mit dem Wohngebiet, zumal Spielplätze im Allgemeinen Wohngebiet baurechtlich sogar notwendig sind. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gewünscht, für die Gestaltung des Platzes ein Gesamtkonzept zu entwerfen.

    Unabhängig davon stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Nun ging es um den neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt

„Beschluss des Kreistages zur Schließung der Helfenstein-Klinik“:

Zur Einführung erläuterte Bürgermeister Schweikert, dass er das Schreiben des Aktionsbündnisses, das dem Gemeinderat vorlag, in der Form nicht unterzeichnen wollte. Er war der Meinung, einen Gesprächstermin beim Landrat zu vereinbaren. Für eine Anfechtung des Kreistagsbeschlusses sah er keine Erfolgsaussichten und eine „Auskreisung“ zu fordern oder auch nur damit zu drohen hielt der Vorsitzende für völlig falsch. Der Landkreis gehört zusammen und es ist Aufgabe des Landrates, der Bürgermeister und auch der Gemeinderäte, auf Identität des Landkreises und den  Zusammenhalt hinzuwirken. Ob die Schließung der Helfensteinklinik noch abzuwenden ist, hielt BM Schweikert für fraglich.

Auf jeden Fall muss ein Notfall-Rettungskonzept erstellt werden, das für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis die gesetzlichen Eintreffzeiten des Rettungswagens und des Arztes sicherstellt.

Die Gemeinderäte bezogen ausführlich und eindeutig Stellung. Sie zeigten sich solidarisch mit den Menschen im Oberen Filstal, die nicht von der medizinischen Versorgung abgehängt werden dürfen. Wirtschaftlichkeit dürfe bei so wichtigen Fragen der Gesundheit nicht der ausschlaggebende Faktor sein. Großes Unverständnis herrscht über das Abstimmungsverhalten von Kreistagsmitgliedern aus dem oberen Filstal. Auch die Vorgehensweise in Zeiten von Corona und unter Pandemie-Bedingungen stößt auf große Kritik. Obwohl Gruibingen von der Klinikschließung nicht in dem Maße betroffen ist, waren sich die Gemeinderäte in ihrer Solidarität einig. Das Verhalten und die Vorgehensweise des Landrats entsprachen in keiner Weise der großen Verantwortung seiner Stellung. Eine „Auskreisung“ kommt für den Gruibinger Gemeinderat nicht in Frage.

Das Gremium fragt sich allerdings, wie ein effektives Rettungssystem aussehen kann; das Land fordert, dass der Rettungsdienst innerhalb von 12-15 Minuten beim Notfall eintrifft.

Bürgermeister Schweikert fasste zusammen, dass die Gemeinde Gruibingen den Unmut des Aktionsbündnisses teilt. Die Vorgehensweise des Landkreises (unter Pandemiebedingungen) wird scharf kritisiert. Ein Notfallrettungskonzept mit 12 Minuten wird gefordert.

Nutzungsänderung der  Wohnung in der Grundschule in Mensa und Sozialräume

In den letzten Gemeinderatssitzungen hatte der Gemeinderat hat beschlossen, die Räume umzubauen. Das Baugesuch wurde beim Landratsamt Göppingen eingereicht.

Die Kostenberechnung von Herrn Architekt Autenrieth beläuft sich auf 214.000 €. Der Zuschussantrag wurde von der Verwaltung beim Regierungspräsidium in Stuttgart eingereicht. Es handelt sich um eine Zuwendung des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder. Die Finanzmittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, dies bedeutet, wer zuerst einreicht wird vorrangig berücksichtigt. Auf Nachfrage hat das Regierungspräsidium für  die Maßnahme  einem Förderbetrag von 150.000 € eingeplant.  Die Zuschussbescheide werden erst im Laufe des Monats Juli zugestellt.

Das Förderprogramm soll die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abmildern, daher sind die Finanzmittel noch in diesem Jahr auszugeben. Das ist ziemlich ehrgeizig. Mit Herrn Architekt Autenrieth wurde vereinbart, für jedes gravierende Gewerk ein Leistungsverzeichnis aufzustellen. Bei 3-5 Unternehmen  werden Angebote abgefragt, vergeben wird im Rahmen der freihändigen Vergabe. Da die Handwerksbetriebe stark ausgelastet sind, werden die örtlichen Betriebe angesprochen.

Am Freitag, den 18. Juni 2021 fand eine Besprechung mit Herrn Architekt Autenrieth, seinem Mitarbeiter, Bauhofleiter Roland Bäuerle und Bürgermeister Schweikert statt. Hier wurden die maßgeblichen Ausschreibungsgrundsätze festgelegt werden. Da die Außenwände vorhanden sind und keine Änderung erfolgt, geht es vorrangig um Fenster, Türen, elektrische Anlagen, Sanitäranlagen, Innentüren, Böden und die Küchenausstattung. Angestrebt wird eine kostengünstige und zweckgerichtete Umbaumaßnahme und Ausstattung.

In Anbetracht des kurzen Zeitfensters für die Realisierung sollte der Gemeinderat die Verwaltung bevollmächtigen, sämtliche Vergaben durchzuführen. Dabei sollen zwei Gemeinderäte in die Entscheidungsprozesse eingebunden und aus diesem Dreiergremium heraus der Gemeinderat ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Im Rahmen der ordentlichen Sitzungen werden Zwischenberichte und aktuelle Kostenstände vorgelegt. Der Gemeinderat war mit diesem Vorgehen einverstanden.

Aus dem Gemeinderat vom 25.05.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert wie schon gewohnt in der Sickenbühlhalle, aber bereits um 18 Uhr die Gemeinderäte, drei Zuhörer und Herrn Waldner vom Büro Faktorgrün.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung stellte der Vorsitzende einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er bat darum, den Tagesordnungspunkt  9 „Corona-Verordnung: Bericht und weitere Vorgehensweise bei Lockerungen“ vorzuziehen, da Frau Ritter zu Sitzung kommt. Sie wird das Gremium über die neuen Regelungen informieren. Der Gemeinderat war einverstanden.

In der Bürgerfragestunde wollte ein Zuhörer wissen, welche Strategie die Gemeinde Gruibingen bezüglich der Klima-Ziele verfolgt und wie der Stand der Planung ist. Bürgermeister Schweikert erklärte, dass die Gemeinde überlegt, dem Klimapakt des Landkreises beizutreten. In einer der nächsten Sitzungen wird ein Vertreter des Landkreises den Sinn und Zweck des Klimapakts erläutern. Zusätzlich ist das Albwerk beauftragt, die Energieverbräuche der gemeindeeigenen Einrichtungen zu erfassen und Herr Schelian wird dies in der Gemeinderatssitzung erläutern. Die Ingenieurgesellschaft H + H wurde beauftragt, grobe Konzepte für diverse Heizungsanlagen gemeindeeigener Gebäude und für das Lehrschwimmbecken auszuarbeiten.Ein anderer Zuhörer monierte, dass im Mitteilungsblatt keine Corona-Zahlen von Gruibingen veröffentlicht werden. Der Vorsitzende verwies auf die Internetseite des Landkreises, wo die aktuellen Zahlen abgerufen werden können. Auf der Homepage der Gemeinde ist die Seite des Landkreises verlinkt.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der Sitzung vom 4.5.2021 ging es erneut um die Sanierung von Brücken. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 9.4.2021 beschlossen, bei den beiden Brücken in der Kupfergasse die Schrammborde nicht auszuführen. Es sollte jeweils nur ein neues Geländer angebracht werden. Dies wurde nach der Sitzung mit Herrn Waldner, Faktorgrün, so besprochen. Herr Waldner erklärte nun, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Nach den geltenden Richtlinien sind die Schrammborde erforderlich; die Gemeinde trägt die Verkehrssicherungspflicht und muss sich an die geltenden Richtlinien halten.Die Schrammborde werden zu keiner Verengung der Fahrbahn führen. Die letzte Brückenprüfung fand 2016 statt und muss alle sechs Jahre erfolgen. Herr Waldner schlug vor, die Brückenprüfung für die jetzt anstehenden drei Brücken um ein Jahr vorzuziehen. Damit können die aktuellen Ergebnisse der Prüfung bei der Sanierung der Geländer gleich berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat war mehrheitlich damit einverstanden, die Prüfung der drei Brücken (zweimal Kupfergasse, einmal Amtsgasse) vorzuziehen und an das Ingenieurbüro IBH aus Donzdorf zum Preis von brutto 2.189,60 € zu vergeben.

Wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen, wird über die Sanierung der Brückengeländer entschieden.

Bürgermeister Schweikert begrüßte Frau Ritter, die zunächst den ausdrücklichen Dank der Schulleiterin Frau Keßler an den Gemeinderat und besonders an Herrn Gemeinderat Bernd Lebender für die gelungene Digitalisierung der Grundschule weiterleitete.

Frau Ritter erläuterte die sogenannte „Öffnungsstufe 1“, die ab 27.5.2021 gilt (Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, am 26.5.2021 z.B. 58,9). So wird zum Beispiel nach den Pfingstferien ab 7.6.2021 wieder Präsenzunterricht in der Grundschule möglich sein; die Schulkinder können Corona-Tests mit nach Hause nehmen. Eine Sonnenwendfeier mit bis zu 100 Personen im Freien darf stattfinden. Kontaktarmer Freizeit-und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und-stätten außen (mit Test-und Hygienekonzept). Gastronomie (6 Uhr bis 21:00 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln (mit Test-und Hygienekonzept). Der Öffnungsschritt  2 folgt, wenn die Inzidenz 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiterhin sinkt. Dann darf die Gastronomie zum Beispiel bis 22:00 Uhr öffnen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen mit bis zu 250 Personen durchgeführt werden. Dabei bleiben Test-und Hygienekonzept (tagesaktueller Corona-Test und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontakt-Dokumentation) erforderlich. Frau Ritter erklärte, dass versucht wird, ein Impfmobil nach Gruibingen zu bekommen. Das könnte in der Woche vom 14. bis 20. Juni klappen; die große Frage ist aber, ob genügend Impfstoff verfügbar ist. Diese Frage kann momentan niemand beantworten.

Bürgermeister Schweikert bedankte sich bei Frau Ritter und begrüßte Herrn Gruß von den SI Ingenieuren aus Weilheim. Herr Gruß hatte extra seinen Urlaub unterbrochen, um zum Ausbau Obere Schulgasse – Beratung und Beschluss über die Ausschreibung – zu referieren. Herr Gruß stellte die inzwischen deutlich fortgeschrittene Ausführungsplanung vor; der Straßenbau wurde optimiert, die Querneigung durchgängig mit 2 % ausgearbeitet. Auch die Tiefbauplanung ist so weit fertiggestellt. Die Ausschreibungsunterlagen sind vorbereitet. Der vom Gemeinderat als zu teuer kritisierte Fußweg ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten, aber separat ausgewiesen. Die aktualisierte Kostenzusammenstellung liegt jetzt bei Gesamtherstellungskosten von 562.900 € und damit unter den bisher berechneten 575.000 €. Herr Gruß betonte aber, dass letztlich die Ausschreibung die tatsächlichen Kosten ergeben wird. Wenn der Gemeinderat der Ausschreibung so zustimmt, kann in der Juli-Sitzung über die Vergabe entschieden werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bauarbeiten wie vorgelegt (ohne Fußweg) öffentlich auszuschreiben.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Eigenkontrollverordnung. Die Eigenkontrollverordnung verpflichtet die Gemeinden, das Kanalnetz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und instand zu halten. Das Ingenieurbüro Hofele wurde einstimmig beauftragt, die erforderlichen Kanalbefahrungen zu betreuen und auszuwerten (Angebot vom 28.4.2021).

Im ersten Abschnitt sollen nun ca. 3.650 m des Gruibinger Kanalnetzes mit Kameras befahren werden. Diese Leistung wurde ausgeschrieben. Günstigste Bieterin war die Firma Müller. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma Müller zum Preis von brutto 26.141,33 € mit der Befahrung von ca. 3.650 m des Kanalnetzes zu beauftragen.

Feldwegsanierung: Auswahl von zwei weiteren Maßnahmen zur Antragstellung Feldwegeprogramm Für den Ausbau der Ditzlingsteige und des Rufsteinweges (von der Rufsteinsteige bis zum Gehöft Halder) wurde ein 40 %-iger Zuschuss zugesagt. Die beiden Maßnahmen werden demnächst ausgeschrieben. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft. Bürgermeister Schweikert berichtete, dass im Kalenderjahr 2021 noch weitere Anträge bei der Flurbereinigungsverwaltung gestellt werden können. Die Durchführung der Wegebaumaßnahme und die Abrechnung könnten dann im Jahr 2022 erfolgen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Hauptweg handelt, der Weg eine Mindestbreite von 3,5 m hat und die Tragfähigkeit verbessert wird. Vorausgesetzt ist zudem eine wesentliche Verbesserung des Weges, auch in ökologischer Sicht.

Der Vorsitzende erläuterte 9 Vorschläge, die nach der Sitzung der Jagdgenossenschaft eingegangen waren. Es wird wieder eine gemeinsame Finanzierung mit der Jagdgenossenschaft angestrebt.Nicht alle Vorschläge erfüllen die oben genannten Voraussetzungen, da es sich zum Teil nicht um landwirtschaftliche Hauptwege mit einer Vielzahl erschlossener Grundstücke handelt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, die ausgewählten Wege mit dem Forst abzustimmen. Der Gemeinderat war damit einverstanden, die vorgeschlagenen Feldwege (Vorschläge 1-6) zuerst mit dem Flurbereinigungsamt abzuklären und dann mit der Jagdgenossenschaft abzustimmen.

Unter dem Tagesordnungspunkt  „Bekanntgaben und sonstiges“ berichtete Bürgermeister Schweikert von der Besprechung über und mit der Deutschen Asphalt, an der auch die Gemeinderäte Bernd Lebender und Tobias Esslinger teilgenommen haben. Die Deutsche Asphalt ist bereit, ein Geruchsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses wird in 3-4 Monaten vorliegen.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.05.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert, wie schon gewohnt in der Sickenbühlhalle, die Gemeinderäte und zwei Zuhörer. Außerdem waren die Kämmerer Andrea Düwell und Frieder Götz anwesend, die ebenfalls herzlich willkommen geheißen wurden.

Auch an diesem Sitzungstag war Corona ein Thema, sodass der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung bis 21:45 Uhr abgeschlossen sein sollte. Um 22:00 Uhr begann nach der aktuellen Corona-Verordnung die Ausgangssperre.

Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzung wies ein Zuhörer in der Bürgerfragestunde darauf hin, dass auf dem Friedhof einige schmale Gehwegplatten gesichert werden müssen.

Danach standen vier Bausachen zur Beratung an.

Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Königstraße, Flurstück Nummer 276, liegt im nicht beplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich damit nach § 34 BauGB. Das geplante Einfamilienhaus fügt sich nach Art und Maß baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung ein. Die Garage darf auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Im Kornbergweg 6, Flurstück Nummer 6439, soll eine Doppelgarage errichtet werden. Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Mohrengarten-Häusle“. Danach sind Garagen nur in den überbaubaren und in den dafür besonders ausgewiesenen Flächen zulässig. Die geplante Garage liegt in einem festgesetzten Pflanzengebot; durch diese Überbauung wird auch die zulässige Nutzung (Grundflächenzahl 0,3) um 33 m² bzw. 19,6 % überschritten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass in diesem Gebiet jeder zusätzliche Stellplatz auf privater Fläche begrüßt wird. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Befreiungen einstimmig zu.

Im St.Wolfgangweg 12, Flurstück Nummer 3780/5, soll eine bestehende Dachgaube abgebrochen und durch ein neues Dachfenster sowie eine Photovoltaikanlage ersetzt werden. Auf der Nordseite des Wohnhauses soll eine neue Dachgaube zur Wohnraumerweiterung entstehen. Nach dem Bebauungsplan „Kauzengrund“ sind Dachaufbauten unzulässig. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Befreiung zuzustimmen.

Beim nächsten Bauvorhaben „Neubau eines Wartungsraumes, Hauptstraße 55 bzw. Brühlweg, Flurstück Nummer 532 und 518“, sah die Verwaltung gewisse Interessenskollisionen zwischen den Nutzungen „alter Ortskern Mischgebiet“  und „allgemeinem Wohngebiet“. Die Diskussion im Gremium verlief kontrovers. Zum einen wurde die Meinung vertreten, dass Gewerbetreibende im Ort so weit wie möglich unterstützt werden müssten. Zum anderen gab es in der Vergangenheit bereits Probleme mit Lärm-Belästigungen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Einvernehmen zunächst zu versagen. Die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamts wird abgewartet.

Nächster Tagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2021. Frieder Götz übernahm das Wort und erläuterte zuerst die Planansätze im Ergebnishaushalt. Anschließend erläuterte er den Finanzhaushalt mit dem daraus resultierenden Investitionsprogramm. Das Investitionsprogramm ist sehr vollgepackt, aber in erster Linie zuschussabhängig. Das heißt, die für das Planjahr 2021 und den Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock oder anderen Programmen fließen. Es handelt sich dabei um die Sanierung des Rathauses, den Anbau an das Feuerwehrhaus, die Sanierung des Hallenbads und den Umbau der Hausmeisterwohnung in der Schule in eine Schulmensa. Für Maßnahmen im Bereich der Kanalisation sind in den Folgejahren jeweils 100.000 € vorgesehen; die Ausgaben werden nach der Eigenkontrollverordnung anfallen, können aber derzeit nur geschätzt werden.

Der Zuschuss für den Erwerb und Umbau von Tante M ist eingegangen, der Zuschuss für den Ausbau der Oberen Schulgasse ist bewilligt, der Zuschuss für den Ausbau der Ditzlingsteige und des Rufsteinwegs ist ebenfalls bewilligt.

Zur Kreditaufnahme erläuterte Herr Götz, dass der für 2020 geplante Kredit noch nicht aufgenommen wurde. Dieser wird in den kommenden Monaten aufgenommen und beträgt voraussichtlich 500.000 €. Der für 2021 geplante Kredit wird voraussichtlich erst in 2022 aufgenommen.

Bürgermeister Schweikert erklärte, dass vor allem der Finanzplanungszeitraum 2022-2024 zwar vollgepackt mit Maßnahmen sei, die Gemeinde aber weiterhin vorsichtig agieren werde. Vieles sei derzeit kaum absehbar und abhängig von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie und der Bundestagswahl im September.

Wegen der hohen Steuereinnahmen des Jahres 2019 erhält die Gemeinde im Jahr 2021 weniger Schlüsselzuweisungen und muss gleichzeitig eine höhere FAG-Umlage und eine höhere Kreisumlage bezahlen. Die im vorliegenden Haushaltsplan zugrundegelegten Steueranteile für die Jahre 2021-2024 basieren auf der Steuerschätzung vom November 2020. Inwieweit diese tatsächlich eintreten (insbesondere die Steigerungsraten der Finanzplanungsjahre), hängt wesentlich vom Fortgang der Corona-Pandemie und der daraus abgeschwächten Wirtschaftskraft ab.

Zusammenfassend stehen bereits heute sehr viele Maßnahmen auf der To-do-Liste der Gemeinde Gruibingen für die kommenden Jahre. Es ist aber klar, dass die großen Investitionsmaßnahmen (Generalsanierung Rathaus und Hallenbad, Einrichtung einer Schulmensa und Anbau an das Feuerwehrmagazin) nur mit Förderungen durch das Land und andere Zuschussgeber realisierbar sind.

Um die Leistungsfähigkeit von Gruibingen auf Dauer zu sichern und auch auf Unvorhergesehenes entsprechend reagieren zu können, ist es zwingend notwendig, die Maßnahmen und Investitionen der Finanzplanungsjahre auf ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und die finanzielle Machbarkeit, sowie die mögliche konsequente Ausschöpfung von Fördergeldern hin zu überprüfen.

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einstimmig zu.

Frau Andrea Düwell erläuterte danach den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2021. Sie erklärte, dass der durchschnittliche Wasserverlust von 25-30 % viel zu hoch ist. Es wird eine Firma zur Leck-Ortung beauftragt, um den Verlust deutlich zu senken.

Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Gruibingen einstimmig zu.

Im Folgenden ging es um die Investitionsförderung der Vereine

Aus den Vorjahren waren Anträge des Schwäbischen Albvereins und des THW noch offen. Die Maßnahme des THW wurde wegen Corona verschoben. Beim Schwäbischen Albverein handelte es sich um die Anschaffung von Vereinskleidung und eines Trocken-WC mit Hütte. Die Gesamtkosten betrugen 3.418 €, die Förderrichtlinien der Gemeinde sehen einen Fördersatz von 15 % vor.

Der TSV Gruibingen hat Fußballtore für den Kunstrasenplatz angeschafft. Beim Bau des Kunstrasenplatzes wurde mit dem TSV vereinbart, dass das Spielfeld allen Kindern und Jugendlichen aus Gruibingen als Bolzplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist es nicht sachgerecht, die Vereinsförderrichtlinien anzuwenden, da es sich um eine gemeinsame Nutzung des Vereins und der Gemeinde handelt. Die Verwaltung schlug daher vor, die Kosten für die Fußballtore hälftig zu teilen. Die Anschaffungskosten für die drei Tore lagen bei 4.348 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Schwäbischen Albverein 15 % (512,70 €) und dem TSV 50 % (2.174 €) auszuzahlen.

Die Kindergartenbeiträge bei pandemiebedingter Schließung im Mai standen nun auf der Tagesordnung. Der Kindergarten war vom 22. Februar bis 16. April unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet. Die Gebühren für die Monate März und April wurden eingezogen. Seit 19. April 2021 findet nur noch eine Notbetreuung statt; die Notbetreuung wird nach der in Anspruch genommenen Betreuungszeit abgerechnet. Bei den bisherigen Corona-Schließungen wurde auf die Erhebung von Kindergartengebühren verzichtet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kindergartengebühren für den Monat Mai nicht einzuziehen.

Vergabe von Beratungsleistungen zu Heizungsanlagen (allgemein) und technischen Anlagen Lehrschwimmbecken

Bürgermeister Schweikert erklärte, dass bei den Heizungsanlagen des Rathauses, des Feuerwehrhauses und des Gebäudes Hauptstraße 16 großer Handlungsbedarf bestehe. Auch im Hallenbad besteht in den nächsten Jahren großer Handlungsbedarf. Um die weiteren Planungen steuern zu können, sollten bereits jetzt entsprechende technische Lösungen gefunden werden. Klar ist, dass die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nur realisiert werden können, wenn entsprechende Zuschüsse fließen. Der Gemeinderat war mehrheitlich damit einverstanden, das Planungsbüro H + H mit einem energetischen Grobkonzept für die Heizungsanlagen Rathaus, Hauptstraße 16 und Feuerwehr sowie Lüftungstechnik und Badewassertechnik im Lehrschwimmbecken zu beauftragen.

Unter dem Tagesordnungspunkt  „Sonstiges und Bekanntgaben“ wies Bürgermeister Schweikert darauf hin, dass der gemeinsame Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 bekannt gegeben hat.

Gemeinderat Bernd Lebender informierte über aktuelle Zahlen aus der Verkehrsmessung vom 19.01. bis 04.05.2021. Im Durchschnitt fahren 5.000 Fahrzeuge pro Tag durch Gruibingen; davon sind 35-37 % schneller als erlaubt; 1.240 LKWs waren schneller als 65 km/h.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2021

Zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung an einem ungewöhnlichen Termin, nämlich Freitagnachmittag, begrüßte Bürgermeister Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer und den Vertreter der Presse in der Sickenbühlhalle. Die Tagesordnung war bewusst kurz gehalten worden.

Zunächst ging es um Bausachen:

Befestigung eines Lagerplatzes, Erstellung von Schüttgutboxen, Flurstück
Nr. 6407/7, Riederweg
: das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Gewerbegebiet Erlenbach und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, die Grundflächenzahl beträgt 0,8, das heißt 80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden. Die Schüttgutboxen sollen auf der gesamten Länge der nordwestlichen Grundstücksgrenze errichtet werden; daher liegen sie teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Für Ausnahmen nach § 23 der BauNutzungsverordnung  ist das Landratsamt zuständig.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Auf dem Flurstück Nummer 500/26, an der Riese, sollen zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen erstellt werden. Da die beiden Häuser fast identisch sind, wurden die Baugesuche gemeinsam behandelt. Bei beiden Gebäuden wird die Baugrenze durch den Dachvorsprung geringfügig überschritten.

Nach dem Bebauungsplan „An der Riese“ sind Abgrabungen nur bis zu 1 m zulässig. An beiden Gebäuden sollen Abgrabungen mit etwa 1,86 m bzw. 1,88 m erfolgen. Dies ist städtebaulich unbedenklich.

Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Befreiungen zu.

Als Tagesordnungspunkt  2 war die Investitionsförderung der Vereine vorgesehen. Allerdings lagen hier noch nicht alle Anträge vor. Bürgermeister Schweikert sprach einen Antrag des TSV Gruibingen an: Für die Jugendlichen sollen zwei neue Tore auf dem Kunstrasenplatz angeschafft werden; hinter einer Förderung steht der Gedanke, dass der Kunstrasenplatz von der Gemeinde gefördert wurde und dieser daher auch öffentlich zugänglich ist. Nach einer Nutzen von inzwischen 7-8 Jahren sind die Tore kaputt und müssen ersetzt werden. Der Kunstrasenplatz wird gerne von Kindern und Jugendlichen genutzt. Der Gemeinderat wird sich die Förderung bis zur nächsten Sitzung überlegen.

Brückensanierungen: Vergabe der Ingenieurleistungen

Der Gemeinderat hatte drei Brücken als erste Priorität festgelegt, da diese das höchste Gefährdungspotenzial haben und an Schulwegen liegen. Es handelt sich um den Durchlass Winkelbach Kupfergasse West, Durchlass Winkelbach Kupfergasse Ost und die Durchlässe Langenwiesenbach Amtgasse. Nach den bisher sehr guten Erfahrungen mit dem Büro Faktorgrün wurde dieses Büro um eine Honorarermittlung gebeten. Den Leistungen kann kein Leistungsbild nach der HOAI zugrunde gelegt werden, daher lag ein Angebot nach geschätzten Stunden vor. Das geschätzte Honorar für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung der Brückengeländer und Schramborde war dem Gemeinderat mit rund 12.000 € brutto zu hoch. In der anschließenden Diskussion war sich das Gremium einig, dass in der Kupfergasse keine Schramborde notwendig sind. Die beiden Brücken in der Kupfergasse werden mit neuen Geländern versehen, ähnlich dem Geländer im Steig. Dafür sollen drei Schlosserbetriebe um Angebote gebeten werden.

Das Büro Faktorgrün soll ein neues Angebot nur für die Brücke in der Amtgasse erstellen.

Aus der Mitte des Gremiums wurde dann die Geruchsbelästigung durch die Asphaltmischanlage angesprochen. Das jüngste Schreiben des Landratsamts lag dem Gemeinderat zur Kenntnis vor und sorgte für Ärger. Man habe den Eindruck, dass das Landratsamt die massiven Feinstaubablagerungen die unerträglichen Geruchsbelästigungen nicht zur Kenntnis nehmen wolle. Diese Feinstaubablagerungen und die massiven Geruchsbelästigung entstehen eindeutig beim Vorgang des Abfüllens und haben nichts mit dem bestehenden Schornstein zu tun. Eine Verbesserung wird es nur durch eine Einhausung geben, so die Mehrheit des Gremiums. In Kürze soll ein weiteres Gespräch mit einem Vertreter des Landratsamts, des Asphaltmischwerks und der Gemeinde stattfinden.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung begrüßte Bürgermeister Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer und den Vertreter der Presse in der Sickenbühlhalle.

In der Bürgerfragestunde wurde darauf hingewiesen, dass in der Königstraße zunehmend verkehrswidrig, auch auf den Sperrflächen geparkt wird. Hinterlassenschaften von Hunden verursachen ebenfalls großen Ärger. An dieser Stelle wird erneut an die Hundehalter appelliert: BITTE entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde ordnungsgemäß!

Danach begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert Herrn Andreas Gruß vom Ingenieurbüro SI Ingenieure aus Weilheim/Teck. Zur Einführung erläuterte der Vorsitzende, dass die Obere Schulgasse in diesem Jahr saniert werden soll. Der beantragte Zuschuss wurde bewilligt und jetzt liegt die Ausführungsplanung zur Beschlussfassung vor.

Herr Gruß erklärte, dass mit den Leitungsträgern EVF, Telekom, Albwerk und Vodafone Gespräche geführt wurden. Es wird eine neue Wasserleitung und eine Gasleitung verlegt; die Telekom wird Mikro-Leerrohre verlegen; das Albwerk wird eine Stromleitung in die Erde verlegen. Vodafone (früher UnityMedia) wird sich nicht beteiligen. Neu ist, dass der Abwasserkanal DIN 250 komplett durch einen Kanal DIN 300 ersetzt werden soll. Zunächst war vorgesehen, nur die Hausanschlüsse zu erneuern. Die Einbindung der Hausanschlüsse verursacht allerdings erheblichen Aufwand und ist technisch nicht einfach umzusetzen. Die Mehrkosten für die Neuverlegung des Abwasserkanals betragen daher (nur) rund 38.000 € gegenüber der ersten Kostenschätzung.

Beim Kanal sind die Bruttokosten zu betrachten, bei der Wasserversorgung die Nettokosten. Diese Aufwendungen betragen zusammen rund 242.000 € und werden über die Gebühren (Abschreibungen) refinanziert.

Die Erneuerung der Hausanschlüsse (Wasser und Abwasser) ist von den Grundstückseigentümern zu tragen. Dies wird mit den Grundstückseigentümern im Einzelfall besprochen.

Die Kosten für die Verkehrsanlagen inklusive Straßenbeleuchtung belaufen sich auf  brutto rund 334.000 €.

Aus dem Programm ELR erhält die Gemeinde einen maximalen Zuschuss in Höhe von 112.000 €. Keinen Zuschuss erhält die Gemeinde für Aufwendungen Wasser und Abwasser, da diese wie erwähnt durch Gebühren refinanziert werden. Haushaltstechnisch ergeben sich folgende Aufwendungen:

Wasserversorgung netto                             95.100 €                   gebührenfinanziert

Abwasser brutto                                          146.400 €                  gebührenfinanziert

Straße, Beleuchtung,                                   333.400 €

Unter Berücksichtigung des Zuschusses von 112.000 € muss die Gemeinde für Straße und Beleuchtung rund 221.400 € finanzieren. Für die Grundstückseigentümer hat die Baumaßnahme einen echten Mehrwert, da eine Gasleitung eingelegt wird und die Stromversorgung bis ins Gebäude neu hergestellt wird.

Die Terminplanung sieht vor, die Ausschreibungsunterlagen bis Mai fertigzustellen. Nach dem Ausschreibungsbeschluss Ende Mai kann Ende Juli über die Vergabe der Arbeiten beschlossen werden. Die Fertigstellung der Arbeiten wird über maximal 14 zusammenhängende Wochen erfolgen. Dabei wird den Firmen ein Fenster zwischen September 2021 und April 2022 eingeräumt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bemängelt, dass der  Ausbau des Fußwegs qualitativ zu hochwertig angesetzt ist.

Herr Gruß erklärt, dass der Fußweg beim LV separat betrachtet wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die SI Ingenieure mit der weiteren Ausführungsplanung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen.

Im Anschluss beriet der Gemeinderat über Bausachen:

Bauvoranfrage: Anbau von Sanitärräumen an das Feuerwehrhaus in der Göppinger Straße: Der Gemeinderat hatte sich für einen Anbau an das Feuerwehrhaus für Sanitärräume ausgesprochen. Im ersten Schritt soll nun im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden, ob die Straßenbauverwaltung dem Anbau im 40 m-Anbauverbots-Streifen zustimmt.

Die Realisierung der Baumaßnahme wird im Haushaltsplan für das Jahr 2023 vorgesehen, da das Bauvorhaben nur mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock finanzierbar ist. Der beauftragte Architekt Herr Autenrieth erläuterte die vorliegende Planung. Die aktuelle Situation bietet zu wenig Platz, keine Schwarz-Weiß-Trennung, keine Abgas-Absaug-Anlage…Herr Autenrieth hat ein Raumprogramm erstellt, das auch der DIN entspricht (die für den Ausgleichsstock-Antrag erfüllt sein muss). Es handelt sich um einen eingeschossigen Anbau mit einem Pultdach. Der Anbau erstreckt sich in Richtung Autobahn und hält natürlich den geforderten Mindestabstand nicht ein. Der jetzige Entwurf umfasst das Maximum, da es zunächst um die Genehmigungsseite geht. Der bauliche und räumliche Umfang stehen später zur Diskussion.

Ausgleichsstock, Fachförderung und die Einnahmen aus der Betreuung der Bahntunnel dürften voraussichtlich 75 % der Kosten abdecken. Durch Eigenleistungen der Feuerwehr kann dies noch optimiert werden.

Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu.

Danach erläuterte Herr Autenrieth das Baugesuch zum Umbau der bisherigen Hausmeisterwohnung im Grundschulgebäude in Mensa und Sozialräume sowie die Herstellung eines Außenspielbereichs für Kindergarten und Grundschule. Die Bausubstanz, so Herr Autenrieth, ist in Ordnung; der bestehende Eingang wird beibehalten und mit einer zusätzlichen Rampe versehen. Es wird ein Essraum mit 24 Plätzen geschaffen. Die Planung wurde mit der Schulleiterin und Frau Straub (Betreuung) besprochen. Die Außen-Spielbereiche werden separat dargestellt und ggf. später realisiert. Für die im Obergeschoss angesiedelte Außengruppe des Kindergartens wird (mittelfristig) ein direkter Zugang nach außen geplant. Der vorhandene Steg dient aktuell als 2. Rettungsweg und kann später als Zugang umgebaut werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass im Ess- und im Ruheraum Lüfter eingebaut werden und auf eine zentrale Stromabschaltung zu achten ist. Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch einstimmig zu.

Die Verwaltung wird die Zuschussvoraussetzungen prüfen. Das nächste Baugesuch der Lammbrauerei zur Errichtung eines Gebäudes zur Fassabfüllung und Errichtung von Lagerräumen in der Kupfergasse 8 war sehr kurzfristig eingegangen. Der Gemeinderat war jedoch einverstanden, über das Baugesuch zu beraten. BM Schweikert erläuterte, dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es muss sich nach Art und Mass der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen. Das geplante Gebäude entspricht in etwa dem bisherigen Bestandgebäude, das abgerissen wird. Der erforderliche Abstand zum Gewässer wird eingehalten. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Baugesuch zuzustimmen.

Bei der letzten Bausache ging es um den Anbau an eine Bestandshalle als landwirtschaftliche Mehrzweckhalle auf den Flurstücken Nr. 3714 u. 3762. Die bestehende Halle wird um rund 13 Meter verlängert. Durch zwei gegenüberliegende Zufahrten verbreitert sich der Anbau im Vergleich zur bestehenden Halle um rund  4 Meter.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich; wie bei jedem Außenbereichsvorhaben dieser Art ist das Einvernehmen zu erteilen, wenn es sich um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Einvernehmen zu erteilen, wenn die land- und forstwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.

Umgang mit den Kindergartengebühren
Januar und Februar 2021:

Der Kindergarten musste infolge der Corona-Verordnung der Landesregierung im Januar komplett und im Februar für drei von vier Wochen (bis 19.02.2021) geschlossen werden. Die Notbetreuung fand statt und wird nach Betreuungsstunden abgerechnet.

Die Landesregierung hat beschlossen, den Kommunen 80% der Kindergartengebühren für den gesamten Schließ-Zeitraum zu erstatten. 20% der Kindergartengebühren für Über- und Unter-drei-Jährige pro Monat entsprechen rund 2.700 €.

Die Kindergartengebühren für Januar und Februar 2021 wurden bisher nicht eingezogen. Im Dezember 2020 wurden die Gebühren vollständig eingezogen; wegen der Corona-Verordnung musste der Kindergarten jedoch 3 Tage vor den Weihnachtsferien geschlossen werden. Es ging nun um die Frage, ob ein Viertel der Kindergartengebühr für Februar 2021 (für die letzte Februarwoche) von den Eltern nacherhoben wird.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat -auch im Hinblick auf die vorzeitige Schließung im Dezember 2020-, auf die Erhebung der Kindergartengebühren für Januar und Februar 2021 vollständig zu verzichten.

Bekanntgaben und Sonstiges

  • Der Vorsitzende berichtete über die Versammlung der Jagdgenossenschaft. Es war insgesamt eine gelungene Veranstaltung mit großer Akzeptanz. In der folgenden Sitzung des Jagdausschusses kann formal über die Jagdverpachtung entschieden werden.
  • Die Förderung der Sanierung von Ditzlingsteige und Rufsteinweg müsste in 4 bis 6 Wochen entschieden sein.
  • Aus der Mitte des Gemeinderats wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeitsverstöße vor allem in Richtung Ortsausgänge und vor allem abends deutlich zunehmen. Wirksame Abhilfe schafft hier nur ein stationärer Blitzer. BM Schweikert erklärt, dass sich der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt mit der Anschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessung beschäftigt hat. Die damit verbundenen Kosten von rund 30.000 € waren dem Gemeinderat zu hoch – zumal die Bußgelder an den Landkreis gehen. Das Gremium einigte sich darauf, dass Gemeinderat  Bernd Lebender die aktuell gemessenen Daten ausliest und zusammenstellt. Das Thema wird dann auf die Tagesordnung einer der nächsten öffentlichen Sitzung gesetzt.
     

Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass die Böschungen der Autobahn voller Müll sind. Eine Ortsputzete wäre sehr dringend.
Die AltpapierBRINGsammlung, die vom TSV organisiert wurde, war jedenfalls ein großer Erfolg; fast drei Container wurden gefüllt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021  

Zur zweiten öffentlichen Gemeinderatssitzung in 2021 begrüßte Bürgermeister Schweikert die Gemeinderäte, einen Zuhörer und den Vertreter der Presse in der Sickenbühlhalle. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen die Menschen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Daher hat die Verwaltung wieder Bescheinigungen für Zuhörer und Gemeinderäte vorbereitet, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nach 20 Uhr rechtfertigen.

In der Bürgerfragestunde wies der Zuhörer darauf hin, dass in Gruibingen nachts Wildschweine unterwegs sind.

Danach beriet der Gemeinderat über zwei Bausachen:

1. Änderung: Umnutzung  Gasthaus in ein Mehrfmailienhaus, Hauptstraße 63, Flurstück Nr. 513. Das bestehende Gasthaus soll in ein Mehrfamilienhaus mit einer Terrasse und mehreren Balkonen umgebaut werden.
Der Gemeinde wurde am 11.12.2020 folgende Änderung vorgelegt:

Der Fahrradstellplatz-Nachweis wurde angepasst; mit der Novellierung der LBO vom August 2019 ist der Nachweis von Fahrradstellplätzen im vorliegenden Bauvorhaben nicht mehr erforderlich. Es werden 6 PKW-Stellplätze gefordert, die bereits für den Betrieb der Gastwirtschaft erforderlich waren. So wie die Stellplätze jetzt dargestellt sind, können sie allerdings nicht realisiert werden. Parken vor dem Gebäude ist nicht möglich, da die Fahrzeuge auf den Gehwg ragen. Eine Baulast ist erforderlich, die bereits vorbereitet wird. Für die Balkone auf der Ostseite ist eine gesonderte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze erforderlich. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, der Befreiung zuzustimmen.

Bei der nächsten Bausache ging es um den Neubau einer Doppelgarage mit Carport im Walter-Frieß-Weg 34. Die Doppelgarage mit zusätzlichem Carport soll innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche direkt an die Grundstücksgrenze zum benachbarten Flurstück Nr. 6587 errichtet werden. Sowohl die Garage als auch der Carport sollen begrünt werden. Der Bebauungsplan schreibt einen Stauraum von 5 m zur öffentliche Verkehrsfläche vor. Nach den Bauunterlagen wird an engster Stelle ein Stauraum von 4,18 m gemessen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass man mit solchen Befreiungen immer auch Präzedenzfälle schafft. Andererseits liegt ein Sonderfall vor. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung mehrheitlich zu.

Jagdgenossenschaft Gruibingen:

a) Beschluss zur Durchführung der Versammlung der Jagdgenossenschaft
    am 24.02.2021

b) Satzungsänderung  der Satzung der Jagdgenossenschaft Gruibingen:
    Zustimmung der Gemeinde

Bezüglich der Jagdgenossenschaftsversammlung am 24.02.2021 waren heute vom Gemeinderat zwei Beschlüsse zu fassen:
Der Gemeinderat muss beschließen, dass die Versammlung durchgeführt wird. Dies folgt aus den satzungsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen.

Die Versammlung wurde bereits terminiert und hierzu eingeladen. Im Gemeinderat wurde dieser Punkt mehrfach vorbesprochen. Angesichts der anstehenden Jagdverpachtung mit Pächterwechsel muss die Vollversammlung nun durchgeführt werden. Die Neuverpachtung erfolgt zum 01.04.2021.

Der Gemeinderat muss dem vorgelegten Entwurf der Satzungsänderung zustimmen. Nach Rücksprache, bzw. mit Unterstützung des Verbandes der eigenverwalteten Jagdgenossenschaften, haben wir unsere Satzung überprüfen lassen und der neuen Rechtslage angepasst.

Bei der ersten Satzungserstellung war den Jagdgenossen ein Mitspracherecht bezüglich der Verteilung des Reinertrags wichtig. Dem Grunde nach wird die bisherige Regelung weiter verwendet.

Auch die Beschlussfassung über die Verpachtung des Jagdbezirks wird beibehalten. Der Satzungsentwurf sieht vor, dass die Jagdverpachtung  einvernehmlich vom Gemeinderat, der Forstbetriebsgemeinschaft Göppingen Ortsgruppe Gruibingen und dem Bauernverband entschieden wird. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wird wie bisher auf den Gemeinderat übertragen.

Nachdenken sollte man nochmals über den Verpachtungszeitraum.
Nach der neuen Gesetzeslage sind nun verbindlich alle 6 Jahre Sitzungen der Jagdgenossenschaft (Vollversammlung) durchzuführen. Zudem ist geregelt, dass vor jeder Neuverpachtung eine Vollversammlung der Jagdgenossenschaft stattfinden muss. Wenn die bisherige Frist der Jagdverpachtung mit 9 Jahren beibehalten wird, bedeutet dies, dass zwei Jahre nach der Vollversammlung nochmals eine Vollversammlung durchgeführt werden muss. Die damit verbundene Erstellung des Jagdkatasters und die Durchführung der Versammlung verursachen einen Kostenaufwand von ca. 3.500 €. Es wäre daher zu überlegen, den Pachtzeitraum auf 6 Jahre zu verkürzen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das schlechte Deutsch bzw. die Verständlichkeit des Satzungstextes gerügt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Jagdpächter mit einer Verkürzung des Pachtzeitraums nicht einverstanden sein könnten. Ein Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass Interessen der Landwirte nicht ausreichend vertreten sind.

Nach kontroverser Aussprache beschloss der Gemeinderat, die Versammlung der Jagdgenossen am 24.02.2021 durchzuführen.

Dem Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft Gruibingen wurde zugestimmt.

Im Anschluss berichtete Gemeinderat Bernd Lebender über die digitale Ausstattung der Grundschule. Der Ausbau der WLAN-Netzes ist fertig; die Klassenräume sind überwiegend ausgestattet; alle Rechner, Laptops und Wagen wurden geliefert und angeschlossen. Es fehlt noch eine Domain und die Lizenzierung und das Sekretariat, aber bis nächste Woche dürfte alles soweit laufen. Erfreulicherweise wurde der Kostenrahmen (rund 21.000 € für 2020 und 2021) mehr als eingehalten. Das Lehrerkollegium ist zufrieden. Jetzt wartet man gespannt auf den Schulbeginn nach der Pandemie.

Danach freute sich der Gemeinderat, eine Spende der Raiffeisenbank Gruibingen von 1.000 € anzunehmen. Die Spende wird für die Umgestaltung des Mehrzweckraums der Grundschule Gruibingen verwendet.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Sonstiges“ wurde darauf hingewiesen, dass das Ortsschild aus Richtung Gammelshausen dringend gereinigt  werden muss.

Für Vereine sollte trotz Corona die Möglichkeit zur Altpapiersammlung bestehen. Im Januar, so Bürgermeister Schweikert, durfte die Firma Fetzer keine Papiercontainer stellen. Für Februar hoffen wir, dass Altpapier-Sammlungen in irgendeiner Form möglich sind. Ggf. müsste der jeweilige Verein dafür Sorge tragen, dass beim Papiercontainer keine Menschenansammlungen entstehen.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021

Zur ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung in 2021 begrüßte Bürgermeister Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer und den Vertreter der Presse in der Sickenbühlhalle. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen die Menschen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Daher hat die Verwaltung Bescheinigungen für die Zuhörer vorbereitet, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nach 20 Uhr rechtfertigen.

Nachdem in der Bürgerfragestunde keine Fragen gestellt wurden, ging es um Bausachen:

Auf dem Grundstück Flurstück Nr. 6541 in der Burgstallstraße soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mohrengarten – Häusle“ nach § 30 BauGB.

Nach dem geltenden Bebauungsplan sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 32 - 40 Grad zugelassen. Geplant ist hier ein Flachdach. Begründet wird dies durch die Möglichkeit der extensiven Dachbegrünung  und der damit verbundenen Retention des Regenwassers. Erforderlich ist die Befreiung von der Dachform. Außerdem wird die maximal zulässige Traufhöhe auf der Bergseite überschritten.

Die geplante Terrasse überschreitet das festgesetzte Baufenster auf der Westseite um ca. 2 m. Dies ist jedoch völlig unerheblich.

Beim Bauvorhaben Buchsteige 12 stimmte der Gemeinderat einem Flachdach zu. Das Landratsamt würde die Befreiung erteilen. Einvernehmlich sind Landratsamt und Verwaltung der Auffassung, dass das Gebäude mit einem Satteldach deutlich massiver in Erscheinung treten würde. Der Bebauungsplan wird im übrigen weitestgehend eingehalten. Der Gemeinderat begrüßte mehrheitlich die Tatsache, dass eine Baulücke geschlossen wird. Nachdem die benachbarten Grundstücke nicht stärker beeinträchtigt (verschattet) werden, stimmte der Gemeinderat den erforderlichen Befreiungen zu.

Eine weitere Baulücke schließt das geplante zweigeschossige Einfamilienhaus in der Gartenstraße 8. Das Vorhaben liegt im geltenden Bebauungsplan „Großer Gehren“ aus dem Jahr 1955. Dieser Bebauungsplan legt lediglich die überbaubare Grundstücksfläche mit Baugrenzen fest. Die geplanten Stellplätze liegen teilweise außerhalb der Baugrenze. Dies ist jedoch zulässig.

In Ergänzung zum Bebauungsplan sind die Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Demnach muss sich das Bauvorhaben bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung und der örtlichen Verkehrsflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies ist problemlos der Fall.

Es handelt  sich um ein 2-geschossiges Wohngebäude. Die Umgebung ist von 1-geschossigen und  2-geschossigen Wohngebäuden geprägt. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu.

Auf dem Grundstücksareal Rechbergstraße 7 soll ein Motel mit 8 Appartments im 1. Obergeschoss, einer Hausmeisterwohnung und Fitnessbereich im EG und einer Geschäftsführerwohnung im 2.OG errichtet werden. Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rechbergstraße.

Es handelt sich um ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, also auch Beherbergungsbetriebe, zu denen das Motel gehört. Der Wellness- und Fitnessbereich ist keine eigenständige Sportanlage, sondern dem Beherbergungsbetrieb zugeordnet. Daher ist er von dem im Bebauungsplan festgesetzten Ausschluss von Sportstätten nicht erfasst und zulässig. Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsangehörige erklärt der Bebauungsplan für allgemein zulässig. Die beiden vorgesehenen Wohnungen sind angesichts der Betriebsgröße angemessen und somit zulässig. Die Gebäudehöhe liegt bei 560,8 m üNN und damit 0,8 m über der zulässigen Höhe. Dies ist aus städtebaulicher Sicht jedoch vertretbar.

Die Baugrenze im Nordwesten wird überschritten, auch dies ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Ein Motel ist eine wohnähnliche Nutzung, sodass eine Beeinträchtigung des angrenzenden Mischgebietes nicht vorliegt. Der erforderliche Grenzabstand zum Gebäude Rechbergstraße 18 ist mehr als eingehalten.. Bürgermeister Schweikert erklärte, dass das Bauvorhaben zunächst im Rahmen einer Bauvoranfrage geprüft wird; in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Stellplätze kein Thema. Die Gemeinderäte sahen mehrheitlich kein Problem und stimmten der Bauvoranfrage zu.

Auf der Nordseite der bestehenden Mehrzweckhalle auf den Grundstücken Flst. Nr. 5248 und 5249 ist der Anbau eines Schafstalls geplant.

Die Dachform wird in einer Neigung von 25 Grad zur Mehrzweckhalle verlängert.  Der geplante Schafstall umfasst eine Fläche von 141,12 m², in den Maßen 23,52 m zu 6 m. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB, innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Wie bei jedem Außenbereichsvorhaben dieser Art ist das Einvernehmen zu erteilen, sofern es sich um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Nachdem die Privilegierung offenkundig vorliegt, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu.

Vergabe von Straßenbauarbeiten
Der Technische Ausschuss hatte die Maßnahmen bereits am 16.06.2020 besichtigt und die Sanierungsmaßnahmen dem Gemeinderat empfohlen. Es geht um folgende Arbeiten:

Sanierung Gehweg Schillerstraße, Gehweg-Absenkungen An der Riese, Asphaltsanierung Brückenweg, Gehweg-Sanierung Brückenweg (schon erledigt).

Die Verwaltung schlug vor, die Firma Moll zu beauftragen. Die Fa. Moll hat auf die Angebotspreise einen Nachlass eingeräumt, wenn die Leistungen gemeinsam beauftragt werden. Wegen des anstehenden Winters hat die Verwaltung die Schachtdeckelsanierungen bereits beauftragt. Diese Leistungen sind durchgeführt.

Für die Unterhaltung der Straßen, Wege, und Plätze waren im Haushaltsplan 2020 insgesamt 171.000 € eingeplant. Vorgesehen waren folgende Maßnahmen:

Sanierung Brücken                                             70.000 €

Belagsanierung Königstraße                              20.000 €

Sanierung Gehweg Schillerstraße                      18.000 €

Gehwegabsenkungen                                         8.000 €

Allgemeine Unterhaltung                                  47.500 €

Ausgegeben wurde im Jahr 2020 lediglich 30.500 €. Aus den oben genannten Gründen wurden die Maßnahmen nicht durchgeführt und sollen nun im März ausgeführt werden. Die Belagsanierung Königstraße wurde wegen der Verzögerung eines Bauvorhabens nicht durchgeführt. Demnächst wird nun dieses Baugesuch eingehen. Mit dem Baubeginn wird im Sommer 2021 zu rechnen sein. Die Änderung der Wasserleitung, die Kanalanbindung und letztlich die Straßensanierung wird dann anschließend erfolgen. Im Haushaltsplan 2021 werden diese Mittel wieder eingeplant.

Die Brückensanierungen wurden aufgrund der Corona Krise nicht durchgeführt und sollen gleichfalls wieder eingeplant werden.
Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass Straßensanierungen mit einem Dünnschichtbelag innerorts nicht geeignet sind. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten an die Firma Moll mehrheitlich zu.

Baggerarbeiten, Sanierung altes Schwimmbad
Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat hatten festgelegt, dass das alte Schwimmbad (vom Wehr bergauf) ausgebaggert werden soll. Im hinteren Bereich soll ein Abgang geschaffen werden.
Die anstehenden Arbeiten wurden mit der Firma Moll Vor Ort besichtigt. Das Material soll zum Parkplatz Winkelbachtal gefahren werden, um dort abzutrocknen.

Im unteren Bereich soll die Stabilität durch 35 t Wasserbausteine verbessert werden. Die Firma Moll hat hierfür ein Einheitspreisangebot eingereicht. Abgerechnet wird nach tatsächlich angefallenen Stunden und Mengen. Es wird davon ausgegangen, dass 200 t Aushub anfallen.
Der Gemeinderat bemängelte, dass nur ein Angebot vorliegt, stimmte der Vergabe aber mehrheitlich zu, da die Maßnahme zum Vegetationsbeginn endlich abgeschlossen sein soll.

Änderung der Hauptsatzung
BM Schweikert erklärte, dass die Gemeindeordnung (GemO) mit Wirkung vom 13.05.2020 geändert wurde:
Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie wurde § 37a eingeführt, der Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Gemeinderäte im Sitzungsraum zulässt. Bis 31.12.2020 durften solche Sitzungen ohne entsprechende Regelung in der Hauptsatzung durchgeführt werden.

Der Gemeindetag hat einen Formulierungsvorschlag erarbeitet, der nun als § 3a in die Hauptsatzung (Entwurf) aufgenommen werden soll. Damit ist rechtlich die Möglichkeit gegeben, in einer Gemeinderatssitzung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum rechtswirksame Beschlüsse zu fassen. Die technischen Voraussetzungen sind zurzeit weder geprüft noch vorbereitet; die Verwaltung hält es jedoch für sinnvoll, die Hauptsatzung entsprechen zu ändern.

Bereits 2015 wurde § 39 Abs. 4 der GemO geändert. Dabei geht es um die Möglichkeit, durch die Hauptsatzung zu bestimmen, dass die Beratungsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen vom Gemeinderat an den zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung verwiesen werden. Bisher waren dafür die Stimmen eines Fünftels der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Inzwischen genügt ein Sechstel der Gemeinderatsmitglieder für diesen Antrag; außerdem haben auch Fraktionen dieses Recht – unabhängig von der Mitgliederzahl. Die Änderung der GemO wurde in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung (Entwurf) vollzogen. Die anschließende Diskussion im Gremium zeigte deutlich, dass die Mehrheit der Gemeinderäte keine „Video-Sitzungen“ wünscht. Die Sickenbühlhalle bietet genügend Platz, um auch unter Corona-Bedingungen Präsenz-Sitzungen durchzuführen. Bei Video-Sitzungen gibt es immer wieder technische Störungen, die solche Sitzungen sehr schwierig machen.
Mit der –eher redaktionellen – Änderung des § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung (Recht des Gemeinderats, die Beratungsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen vom Gemeinderat an den zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu verweisen) war die Mehrheit des Gremiums einverstanden.
Die geänderte Hauptsatzung wird im nächsten Oberen Filsboten veröffentlicht.

Annahme von Spenden
Zum Jahresende haben wir erfreulicherweise einige Spenden für die kommunalen Einrichtungen erhalten.

Fa. Moll Funktionsmöbel:  200 € für die Jugendfeuerwehr, 300 € für den Kindergarten und 300 € für die Grundschule

Rita Höllwarth, Bad Boll: 50 € für das Hallenbad

BGP, Werner Gutt:  900 € ohne Verwendungszweck:

Der Gemeinderat nahm die Spenden dankend an und beschloss, die Spende der Firma BGP, Werner Gutt, für die Beschaffung und Aufstellung von Bänken im Ort zu verwenden.

Unter Sonstiges und Bekanntgaben berichtete Gemeinderat Bernd Lebender über die Fortschritte bei der IT-Ausstattung der Grundschule. Ein Klassenzimmer ist bereits fertig ausgestattet mit Beamer, Audio und Leinwand, das zweite Klassenzimmer wird bald fertig sein. Die Presse war heute vor Ort und wird berichten. Die Kosten bleiben im abgesteckten Rahmen und die in den Klassenzimmern eingebauten Lüfter arbeiten.

Bernd Lebender berichtete über die laufenden Verkehrsmessungen, die konstante Zahlen, Überschreitungen usw. liefern.

BM Schweikert und die Gemeinderäte bedankten sich bei Bernd Lebender für die hervorragende Arbeit in der Grundschule.

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen die Menschen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Daher wurde die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf die Punkte reduziert, die noch vor der Januarsitzung dringend beschossen werden sollten.

Außer dem Vertreter der Presse war kein Zuhörer in der Sickenbühlhalle erschienen.

Zunächst wurden Bausachen beraten:

Der Umbau eines Hallenbads in zwei Wohneinheiten im Brückenweg 14, Flurstück Nr. 500/71 war bereits 2017 genehmigt worden. Nun wurde eine Änderung des damaligen Baugesuchs zur Genehmigung vorgelegt. Da der Umbau in städtenbaulicher Hinsicht nicht relevant ist, stimmte der Gemeinderat der Änderung einstimmig zu.

Auch die nächste Bausache betraf eine Änderung, nämlich die
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im UG, Doppelgarage, Stellplatz und Pool im Kornbergweg 24. Das genannte Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 06.10.2020 diskutiert. Die Mehrheit des Gremiums stimmte den erforderlichen Befreiungen zu. Inzwischen legte die Architektin nach Rücksprache mit dem Landratsamt Göppingen und der Gemeinde folgende Änderungen vor:

Baugrenzüberschreitung:
Die Überschreitung der Baugrenze an der Ostseite (bisher bis zu 4,30 m auf einer Länge von ca. 12,5 m) wird durch die Drehung des gesamten Wohngebäudes auf 1 m reduziert. Auch die geplanten Nebenanlagen (Garage, Pool) werden weitgehend  in die überbaubare Fläche verschoben.

Die Befreiung vom Pflanzgebot für die freistehende Flachdach-Garage entfällt mit der geänderten Bauplanfassung vollständig. Die Dachfläche wird nun aber nur teilweise begrünt und teils als Terrasse genutzt.

Die Befreiung von der Haupt-Firstrichtung ist weiterhin erforderlich.
Die Neigung des geplanten Walmdachs ändert sich von 25 Grad auf 30 Grad. Laut Bebauungsplan ist eine Neigung zwischen 32 – 40 Grad zulässig. Eine Befreiung der Dachneigung ist somit weiterhin erforderlich-allerdings beträgt die Abweichung nur noch 2°.

Insgesamt sind nun deutlich weniger Befreiungen erforderlich.

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung und den erforderlichen Befreiungen einstimmig zu.

Kündigung Bürgerbus: Nachdem der Tante M Laden in Betrieb ist, ist die Grundversorgung mit Lebensmitteln im Ort gesichert. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv, der Laden wird gut angenommen. Für den Bürgerbus gilt, dass die Gemeinde nur zahlt, wenn der Bus in Anspruch genommen wird. Andererseits dürfen in der aktuellen Corona-Situation ohnehin keine Mitfahrer mitgenommen werden, zum Teil fuhren ehrenamtliche Fahrer mit ihren Privat-PKWs und kauften für Senioren ein. Es wurde angeregt, älteren Mitbürgern Hilfe und Betreuung beim Einkaufen bei Tante M anzubieten.
Nach kurzer Aussprache war der Gemeinderat damit einverstanden, den Bürgerbus zu kündigen.

Danach ging es um den erfreulichen Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sachspende von Margits Lädle aus Gosbach für die Grundschule dankend anzunehmen.
Die Spende des Albwerks über 1.600 € wird für den Kindergarten verwendet; auch diese Spende nahm der Gemeinderat dankend an.

Die Unterstützende Erklärung der Gemeinde Gruibingen zum Klimaschutz wurde einstimmig auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Der Gemeinderat war damit einverstanden, einen Punkt wegen seiner Dringlichkeit neu aufzunehmen und zu besprechen:

Kindergartengebühren im Dezember 2020 und im Januar 2021
Nach der neuesten Corona-Verordnung muss der Kindergarten ab 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 schließen; eine Notbetreuung darf stattfinden. Die Kindergartengebühren für Dezember wurden Anfang Dezember eingezogen, die Weihnachtsferien des Kindergartens hätten am 21.12.2020 begonnen; tatsächlich schließt der Kindergarten nun 3 Tage früher.

Der Gemeinderat war damit einverstanden, die Kindergartengebühren für Dezember 2020 unverändert zu belassen. Der Einzug der Gebühren für Januar 2021 wird vorläufig ausgesetzt. Sollte die Schließung / Notbetreuung länger andauern, werden die Gebühren nach tatsächlich gebuchter Notbetreuung abgerechnet.

Unter Bekanntgaben und Sonstiges wurden noch folgende Punkte angesprochen:

-       Gemeinderatssitzung mit Videokonferenz ?

-       Räum- und Streudienste vor Tante M

-       Diskussion über Corona-Maßnahmen im Gemeinderat?

-       Verkehrsmessungen im Ort– weiteres Vorgehen

-       Rückbau Stom-Dachständer

Zum Abschluss bedankte sich BM Schweikert bei den Gemeinderäten sehr herzlich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in diesem schwierigen Jahr. Er wünschte allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch in ein spannendes 2021 mit viel Glück und natürlich Gesundheit!

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2020 2. Teil

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2020    2. Teil

Nach der Ehrung der Blutspender und der Bekanntgabe des Protokolls ging es um Bausachen.

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bausachen:

-       Geänderte Ausführung: Umbau EG Wohnhaus zu Anlieferung und Umbau OG Wohnhaus zu Wohnng, Kupfergasse 21, Flurstück Nr. 617

-       Nutzungsänderung: Umbau Gasthaus mit Fremdenzimmern in ein Mehrfamilienhaus mit Balkonen und Fahrradabstellplatz, Hauptstraße 67, Flurstücke Nr. 513, 514/2

-       Erweiterung einer bestehenden Mehrzweckhalle auf dem Flurstück Nr. 2097 (hier ist die land- und forstwirtschaftliche Privilegierung offensichtlich gegeben).

Nächster Tagesordnungspunkt war der Medienentwicklungsplan der Grundschule. Zur Einführung erklärte BM Schweikert, dass in der letzten Gemenderatssitzung beschlossen wurde, auf den Einsatz von Whiteboards in der Grundschule zu verzichten. Er bedankte sich sehr bei Gemeinderat Bernd Lebender, der intensiv in dieses Thema eingestiegen ist und übergab das Wort.

Bernd Lebender hatte nach einem Gespräch mit der Sternberg-Grundschule in Berlin sein Konzept geändert und schlägt jetzt die Verwendung von AVM- Geräten vor. Damit wird es dann eine einheitliche Ausstattung vom Netzübergang bis zu den Accesspoints geben.

Auch schlägt er jetzt vor, die Accesspoints nur im Obergeschoss zu installieren. Sie „leuchten“ auch die darunterliegenden Räume WLAN-mäßig aus. Er hatte am 10.11. mehr als 200Mbit/s im Lehrerzimmer gemessen, obwohl die Fritz!Box im Keller steht.

Die in der Kostenaufstellung ausgewiesenen 3.000 € für die Verkabelung  werden sich verringern, da im Erdgeschoss keine LAN-Kabel zu den Klassenzimmern gelegt werden müssen. Das wird noch im Detail mit dem Elektriker besprochen.

Die CO2-Ampeln werden rausgenommen und in 2021 verschoben, falls sie sich nach Installation der Lüftungsgeräte noch als notwendig erweisen.

Bernd Lebender erläuterte anhand einer sehr anschaulichen Präsentation sein Konzept.

Die Kosten für die Gemeinde betragen in 2020 (falls das zeitlich noch machbar ist) 37.363 €, in 2021 10.748 € und  als laufende Kosten sind 3.871 € kalkuliert. Die Gemeinde erhält Zuschüsse von 26.000 € (bereits zugewiesen).Ein Gemeinderat meinte, die Laptops für Lehrer könnten durch günstigere Geräte ausgetauscht werden. Auf die Frage eines anderen Gemeinderats erklärte Bernd Lebender, dass das Kollegium der Grundschule inzwischen nicht mehr auf der Nutzung von Whiteboards besteht und mit dem Konzept einverstanden ist. Die Gemeinderäte fanden das von Lebender erarbeitete Konzept sehr schlüssig, die Präsentation sehr gut und befürworteten die Umsetzung.

BM Schweikert erklärte, dass zunächst am 3.12. ein Gespräch beim Kreismedienzentrum weitere Details klären wird.

GR Lebender betonte, dass ein Wartungsvertrag für die IT-Infrastruktur und entsprechende Lizenzverträge nicht vergessen werden dürfen. Auf die Frage nach der Störungsanfälligkeit meinte Bernd Lebender, bei normaler Nutzung arbeitet das System störungsfrei.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, mit diesem Konzept weiter zu arbeiten. Nach dem Termin mit dem Kreismedienzentrum können dann Aufträge vergeben werden.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Sonstiges“ gab BM Schweikert bekannt, dass er im Wege der Eilentscheidung die Beschaffung und den Einbau von Lüftungsgeräten für Schule und Kindergarten in Auftrag gegeben hat. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss in der Grundschule und im Kindergarten sehr häufig gelüftet werden; das führt  in der kalten Jahreszeit zu Problemen, weil die Räume schnell auskühlen; die Erkältungsgefahr für Kinder, Lehrkräfte und das pädagogische Fachpersonal steigt. Nicht zuletzt dürften auch die Heizkosten in die Höhe schnellen. Nach einer Anregung von GR Bernd Lebender hatte er sich mit den Lüftungsgeräten intensiv beschäftigt und den Auftrag für die Lüftungsgeräte erteilt. Nur durch die schnelle Entscheidung konnte sicher gestellt werden, dass die Lüfter voraussichtlich bis Mitte Dezember eingebaut werden können. Die Gesamtkosten inklusive Montage durch die Firma Burr liegen bei rund 10.000 €.

Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass im Kindergarten eine KiTa-App eingerichtet wird. Die neue App kostet 59 €/Monat und bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten. So können zum Beispiel Eltern schnell über Aktuelles informiert werden; es können auch Anwesenheitszeiten erfasst werden. In diesem Zusammenhang sollten in den 5 Gruppenräumen Laptops eingerichtet werden. Der Gemeinderat war einstimmig damit einverstanden, 5 Laptops für den Kindergarten zu beschaffen.

Auslesung des Verkehrserfassungsgeräts:

GR Bernd Lebender berichtete über die Auswertung des neuen Verkehrserfassungsgeräts.

Die Erfassung lief 29 Tage und die Daten waren beeindruckend. Die Daten werden bei einem Termin dem Landratsamt zur Kenntnis gebracht werden.

Der Vorsitzende bedankte sich bei GR Bernd Lebender.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2020 1.Teil

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2020

In der Sickenbühlhalle begrüßte Bürgermeister Schweikert den Gemeinderat und zahlreiche Zuhörer zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.11.2020. Ein ungewöhnlicher Sitzungsort – aber es sind auch besondere Zeiten. Wer hätte daran gedacht, dass die Sickenbühlhalle für den Sportbetrieb geschlossen werden muss und statt dessen eine Gemeinderatssitzung hier stattfindet, so der Vorsitzende. Unter den verschärften Corona-Bedingungen ist es in der Halle kein Problem, die Abstandsvorschriften einzuhalten.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt „Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters“ übernahm der stellvertretende Bürgermeister Hans-Dieter Bötzel den Vorsitz. Unter diesen Bedingungen (Abstand, kein Händeschütteln…) scheint eine „würdige“ Vereidigung und Verpflichtung unmöglich, aber es musste doch erledigt werden.
Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat das Landratsamt –Kommunalamt- mitgeteilt, dass die am 27.09.2020 durchgeführte Bürgermeisterwahl gültig ist.
Einsprüche gegen diese Wahl wurden nicht erhoben.

Bürgermeister Roland Schweikert wurde mit 66,87 % der gültig abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 54,33 %.

Die Amtszeit schließt sich an die am 31.07.2020 endende Amtszeit an. Hans-Dieter Bötzel erinnerte an das lange Wahljahr; im November 2019 war der Gemeinderat erstmals zusammengekommen, um den Gemeindewahlausschuss zu bilden; der ursprüngliche Wahltermin 3. Mai 2020 wurde wegen Corona auf 27.9.2020 verschoben; man hoffte, die Corona-Situation hätte sich bis dahin entspannt. 

Hans-Dieter Bötzel beglückwünschte Roland Schweikert zur überzeugenden Wiederwahl und Roland Schweikert wiederholte die Verpflichtungsformel. Er nahm die Wahlprüfungsurkunde und ein Geschenk entgegen und bedankte sich. Es sei durchaus nicht selbstverständlich, so Roland Schweikert, für eine vierte Amtszeit gewählt zu werden. Er habe sich mit seiner Familie voll und ganz auf Gruibingen eingelassen und möchte das Wohl der Gemeinde und das aller ihrer Einwohner –auch in Zeiten von Corona- auch weiterhin nach Kräften fördern. Roland Schweikert bedankte sich nochmals bei den Wählern und zitierte abschließend Karl Greiner, der immer gesagt habe: zeemahalda, gerade in schwierigen Zeiten.

Zum Tagesordnungspunkt 3 „Vorstellung Vermögensbewertung“ übergab BM Schweikert das Wort an Maike Flinspach, die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Filstal. Frau Flinspach stellte den Abschlussbericht zur teilweisen Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens durch die Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach GmbH (iib) vor, der dem Gemeinderat als Tischvorlage vorlag. Zur Einführung erklärte sie, dass die Gemeinde ihre Bücher mit Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Form der doppelten Buchführung darzustellen hat, d.h. der Jahresabschluss besteht aus einer „Drei-Komponenten-Rechnung“:

Die Ergebnisrechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge (Ressourcenaufkommen und -verbrauch, vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung). Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode (Liquiditätslage). Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet, wie die kaufmännische Bilanz, die Gegenüberstellung von Vermögen und dessen Finanzierung.

Das NKHR verlangt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die Schulden zum Zeitpunkt der Umstellung umfassend darstellt. Dementsprechend hat die Kommune ihr Vermögen (Immaterielles Vermögen, Sachvermögen und Finanzvermögen), sowie die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Die Gemeinde Gruibingen hat die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 aufzustellen.

Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu erfassen.

Für die Bewertung im Rahmen der erstmalig aufzustellenden Eröffnungsbilanz sind in der Gemeindehaushalts-Verordnung und im Bewertungsleitfaden Vereinfachungsregeln beschrieben, die zur Bewertung des kommunalen Vermögens herangezogen werden können. Dies ist notwendig, weil die Anschaffungs- und Herstellungskosten in vielen Fällen nicht mehr historisch belegt werden können oder eine Ermittlung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde. Dies führt aber auch dazu, dass die Bewertung ungenau wird, weil auf Vereinfachungsregeln zurückgegriffen werden muss.

Die Erfassung und Bewertung des beweglichen Vermögens, des immateriellen Vermögens und des Finanzvermögens erfolgt durch den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.

Die Bewertung des immobilen Vermögens und die Erfassung der dafür erhaltenen Sonderposten (Zuschüsse, Zuweisungen, Beiträge..) hat der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal an die Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach GmbH (iib) vergeben.

Das immobile Vermögen umfasst die unbebauten Grundstücke mit Aufwuchs, die bebauten Grundstücke mit den Gebäuden und das Infrastrukturvermögen (u.a. Straßen, Wege, Plätze, Brücken). Die empfangenen Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge können als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst werden. Im Ergebnis werden dadurch die zu  erwirtschaftenden Abschreibungen reduziert.

Die iib hat die Bewertung des immobilen Vermögens und der Sonderposten nun abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Für die unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Außenbereich werden zum Beispiel pauschale Durchschnittswerte angesetzt: Für Acker-, Garten-, Brach- und Unland sowie Wasserflächen und unreifes Bauland sind dies 1,50 €/m².

Für jedes unbebaute Grundstück im Innenbereich wurde eine Beurteilung (Expose, insgesamt 458) erstellt. Sie enthält neben der Beschreibung den „Bilanzwert Grund und Boden“ und eventuelle Abschreibungswerte.

Das Ergebnis der iib zum Bilanzstichtag 31.12.2018/01.01.2019 ergibt einen Vermögenswert von rund 11,5 Mio €, bezogen auf die unbebauten Grundstücke, bebauten Grundstücke und Infrastrukturvermögen wie Straßen, Wege und Plätze.

Daraus ergeben sich jährliche Abschreibungen von rund 198.000 €  und Auflösungen von Sonderposten von ca. 103.000 €.

Der Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten beträgt rund 95.000  €, das bedeutet, 95.000 € müssen von der Gemeinde erwirtschaftet werden. Dazu kommen noch Abschreibungen und Auflösungen aus Abwasseranlagen, Friedhof, Wasserversorgung und beweglichem Vermögen.

Auf die Frage eines Gemeinderats, was der Gemeinderat mit in die Haushaltsplanung 2021 nehmen soll, antwortete Maike Flinspach diplomatisch: „Augenmaß und Bedacht“; 2021 werde ein schwieriges Jahr für Gruibingen, weil hohe Umlagen zu bezahlen sind und gleichzeitig deutlich weniger Steuern eingenommen werden.

Eine sehr angenehme Aufgabe erfüllte BM Schweikert mit dem nächsten Tagesordnungspunkt: Ehrung der Blutspender.

Für 10 Blutspenden wurde Silke Rossa geehrt; für 50 Blutspenden wurde Achim Siegel geehrt (beide nicht anwesend). Jeweils 100 mal haben Herr Hans Reichart und Herr Leonhard Waltner Blut gespendet. Als Zeichen des besonderen Dankes und der Anerkennung verleiht das Deutsche Rote Kreuz an verdiente Mehrfach-Spender Ehrennadeln  und Urkunden. BM Schweikert übergab die goldenen Ehrennadeln mit goldenem Eichenkranz und der Zahl 100 und die Urkunden an Hans Reichart und Leonhard Waltner. Er sprach den Spendern seine besondere Hochachtung aus und bedankte sich auch im Namen des Gemeinderats für dieses besondere Engagement. Als Geschenk der Gemeinde versprach er je eine Kundenkarte mit Guthaben für den neuen Tante M Laden, der am 28. November in Gruibingen eröffnet.

Fortsetzung folgt.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2020

Bürgermeister Schweikert eröffnete die Sitzung, begrüßte den Gemeinderat und zahlreiche Zuhörer im Feuerwehrhaus. Nach der Sommerpause gab es eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen, so der Bürgermeister und gab das Wort an die Bürger. Ein Zuhörer meldete sich fragte, warum die Eröffnung des Dönerimbisses in der Hauptstraße sich so lange hinzieht. Bürgermeister Roland Schweikert betonte, dass dies nicht an der Gemeinde liege. Zunächst waren die Planunterlagen lange Zeit nicht ausreichend; dann wurde ohne vorherige Absprache über öffentlichem Grund gebaut. Zudem wurde das ursprüngliche Grundstück geteilt, was zusätzliche rechtliche Fragen aufwarf. Heute war im Gemeinderat über das baurechtliche Einvernehmen und die Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden.

Ein anderer Zuhörer beschwerte sich, dass in der Burgstallstraße und in der Sielenwangstraße wieder zu schnell gefahren wird. Hier gibt es leider keine Patentlösung – da war sich das Gremium einig; das Geschwindigkeitsanzeigegerät könnte dort aufgestellt werden.

Frau Uschi Gölz regte an, im Herbst eine Dorfputzete durchzuführen. Die im Frühling geplante Aktion war wegen Corona ausgefallen. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass die Fachkräfte des Kindergartens während der Corona-Schließung im Frühjahr das Dorf geputzt haben. Hoffentlich kann die Putzete im kommenden Frühjahr im gewohnten Umfang stattfinden.

Eine Vertreterin der Kindergarteneltern gab zum Tagesordnungspunkt „Erhöhung der Kindergartengebühren“ noch zwei Argumente zu bedenken, die gegen eine Gebührenerhöhung sprechen: Zum einen habe die Gemeinde den Anbieter des Mittagessens gewechselt und dadurch Kosten eingespart; zum anderen konnten nicht alle offenen Stellen im Kindergarten wieder besetzt werden, so dass auch hier Kosten eingespart werden.

Zum Tagesordnungspunkt „Außenbereichsentwässerung Burgstallstraße“ begrüßte Bürgermeister Schweikert Herrn Rauch vom Ingenieurbüro Geoteck aus Kirchheim. Herr Rauch erläuterte die Problematik des von Südosten ankommenden Hangwassers. Die verschiedenen Möglichkeiten wurden mit dem Landratsamt besprochen. Sinnvollste Variante ist, das Oberflächenwasser bereits im Bereich “Möbus Häusle“ in den Graben zu führen, den Sickenbühlweg mit der bestehenden Leitung zu unterqueren und das Oberflächenwasser in den Winkelbach einzuleiten.

Für die Maßnahme ist ein Wasserrechtsverfahren erforderlich.

Der Feldweg direkt oberhalb der Burgstallstraße / Sielenwangstraße hat im Bereich der Gebäude Sielenwangstraße  8 und 10 die Tiefstelle. Zur Einleitung des Oberflächenwassers (auch aus diesem Bereich)  in den oben beschriebenen Graben soll der Schotterweg um ca. 40 cm angehoben und eine bergseitige Entwässerungsmulde angelegt werden. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Ingenieurbüro Geoteck mit der Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zu beauftragen.

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach und Bebauungsplan Kauzengrund 2: Beauftragung von Planungsleistungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und für Kompensationsmaßnahmen Landschaftsschutzgebiet:

Für die Neubaugebiete  „Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach“  und 
„Kauzengrund 2“  sind umfangreiche naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen zu erbringen. Bei der Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach wird in das Landschaftsschutzgebiet eingegriffen; hier benötigen wir eine Ausnahmegenehmigung. Dazu kommen noch kleinere Maßnahmen wie zum Beispiel die Radwegverbindung nach Aichelberg, die ebenfalls in die Natur und Landschaft eingreifen. Auch diese Eingriffe muss die Gemeinde ausgleichen.

Die sogenannten Ökopunkte müssen in einem recht komplizierten Verfahren berechnet und bilanziert werden.

Als Partner bietet sich Herr Dr. Florian Wagner an, der ein Spezialist für diese Aufgaben ist. Er verfügt über sehr viel Erfahrung und hat gute Referenzen von anderen Gemeinden. Wichtig ist es, geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu finden, die von der Kostenseite her tragbar sind. Ob die Idee einer Obstbaumpflege im Bereich Möbus Häusle die ideale Lösung darstellt, sollte auf jeden Fall hinterfragt werden. Die Obstbaumpflege ist dauerhaft zu gewährleisten, die Maßnahmen sind entsprechend kostenintensiv.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, Herrn Dr. Florian Wagner mit den naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen zu beauftragen und diese mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamt Göppingen abzustimmen.

In der Folge erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu folgenden Bausachen:

-       Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im UG,
        Doppelgarage,  Stellplatz, Pool auf dem Flurstück Nr. 6484,
        Kornbergweg 24

-       Nutzungsänderung: Einbau eines Dönerimbisses im EG des Gebäudes
        Hauptstraße 39, Einvernehmen und Zustimmung
        Sondernutzungserlaubnis, soweit erforderlich

-       Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im vereinfachten Verfahren
        auf dem Flurstück Nr. 79/1, Brunnengasse 7, Deckblattänderung

-       Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses und des
        Scheunengebäude auf dem Flurstück Nr. 112, Obere Schulgasse 2

-       Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens
        auf dem Flurst. Nr. 937   
Nächster Tagesordnungspunkt war die Erhöhung der Kindergartengebühren. Die Stellungnahme des Elternbeirats lag dem Gremium vor. Die Gebührenerhöhung war bereits in der letzten Sitzung eher kontrovers diskutiert worden. Den hohen Betriebskosten (vor allem Personalkosten) stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen von rund 15,6 % gegenüber. Angestrebt wird eine Kostendeckung von etwa 20 %. Heute standen drei Anträge zur Abstimmung: Den ersten Antrag, auf die Gebührenerhöhung im Kindergartenjahr 2020/2021 zu verzichten, lehnte die Mehrheit des Gemeinderats ab. Der zweite Antrag, die Kindergartengebühren zum 01.01.2021 um 1,9 % für alle Betreuungsformen zu erhöhen, fand eine knappe Mehrheit und wurde damit angenommen.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.08.2020 3. und letzter Teil

Im Anschluss ging es um den neuen Laden in der Hauptstraße 16, Tante M. Hier liegt nun der Mietvertrag vor, der mit dem Rechtsanwalt noch durchgesprochen wird.

Die Baugenehmigung wird in Kürze eingehen, daher können die erforderlichen Umbauarbeiten vergeben werden.
Mit den Elektroarbeiten soll das Elektrohaus Wiedmann beauftragt werden. Alle Positionen wurden mit dem Inhaber H. Krebs besprochen. Die Arbeitszeit wurde mit Puffer abgeschätzt. Die Elektroarbeiten sind nun wegen der Anforderungen an die Lichtsteuerung und die Datenverkabelung höher. Die erhöhten Kosten können jedoch an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das Klimagerät war in der bisherigen Kostenschätzung separat dargestellt.

Die Schreinerarbeiten sind von der Fa. Burr angeboten und sollen an diese vergeben werden. Für die Treppengeländer von der Hauptstraße und für das Eingangspodest liegt ein Angebot der Fa. Uwe Moll vor. Es wird vorgeschlagen, an die Fa. Moll zu vergeben. Für die Außenanlagen und die Abbruch- und Stemmarbeiten wurden von mehreren Firmen Angebote angefragt. Trotz Besichtigungen und mehrfacher Nachfragen hat lediglich die Fa. Hannes Ströhle ein komplettes Angebot nach Einheitspreisen vorgelegt. Am Sitzungstag ging noch ein Angebot der Firma Moll ein. Die Fassadenbeleuchtung wurde vom Albwerk angeboten. Insgesamt sollen vier Leuchten angebracht werden, um den Platz vor dem Laden (mit Parkplätzen und Zufahrt hinter dem Rathaus) ausreichend auszuleuchten. Die Fassadenbeleuchtung ist an die Straßenbeleuchtung angebunden. Hier war es der Verwaltung wichtig, dieselben Leuchten wie in der Ortsmitte zu verwenden. Für die elektrische Schiebetür lag noch kein Angebot vor. Die Angebote werden bei den Firmen GEZE und Record eingeholt. Ein konkretes Angebot kann erst erstellt werden, wenn die Türöffnung hergestellt ist. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
Die Sanitärarbeiten wurden von der Fa. Herrlinger angeboten. Die Verwaltung schlug vor, die Fa. Herrlinger zu beauftragen.

Die Putzarbeiten wurden von Bauhofleiter Roland Bäuerle überschlägig ermittelt. Die Firmen Beretovac und Heinrich Schmid werden um Angebote gebeten.

Für die Tapezier- und Malerarbeiten wird ein Angebot der Fa. Heinrich Schmid eingeholt. Mit der Fa. Schmid wurde bei der Schulsanierung zusammengearbeitet. Die Erfahrungen waren sehr gut.

Die Nebenkosten stehen nahezu fest. Hier ist mit nur kleinen Abweichungen zu rechnen.

Beim Vergleich von Kostenschätzung zu der nunmehrigen Fortschreibung der Kosten ergibt sich eine  Erhöhung um ca. 3.000 €. Bei der elektrischen Schiebetür wurde der Ansatz aus Sicherheitsgründen um 1.000 € erhöht; aus statischen Gründen werden zusätzlich eine Stahlstütze und eine Holzstütze notwendig. Hierfür sind 2.000 € eingeplant.
Die Mehrheit der Gemeinderäte war mit der Verwaltung der Meinung, dass die Aufträge zügig vergeben werden sollten, damit die derzeitige  Mehrwertsteuersenkung um 3% genutzt werden kann. Ein Teil der Gemeinderäte wollte günstigere Alternativen bei der Beleuchtung suchen.

Der Gemeinderat beschloss, dem Mietvertrag grundsätzlich zuzustimmen. Die Abbruch- und Stemmarbeiten und Außenanlagen wurden an die Firma Hannes Ströhle vergeben. Für die weiteren Arbeiten wurde die Verwaltung beauftragt, an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Eine weitere Bausache stand zur Debatte: Der Einbau einer Toilette auf dem Friedhof. Der Vorsitzende erklärte, dass erst am Sitzungstag ein Angebot für den Tiefbau einging. Bei den Tiefbaufirmen ist es derzeit sehr schwierig, zeitgerecht die Angebote zu bekommen.

Ein Angebot für den Wasseranschluss, die Installationswand, die WC- und Waschtischanlage samt der geschätzten Montageleistung in Höhe von brutto ca 8.000 € liegt vor. Hinzu kommen die Fliesenarbeiten mit brutto ca. 2.500 €. Dazu kommen die Kosten für das neue Fenster in Höhe von 500 €, eines Edelstahlrahmens für den Schacht in Höhe von ca. 700 €, Eigenleistungen durch den Bauhof (Dämmung und Malerarbeiten) mit ca. 2.000 € und Tiefbaukosten von geschätzt 8.000 €.

Die Verwaaltung hofft, dass im Laufe dieser Woche die Angebote der Firmen eingehen. Angefragt wurden bisher die Firmen Gansloser, Staudenmayer und Moll. Auch die Firma Hannes Ströhle wird noch um ein Angebot gebeten.

Die Gesamtkosten werden sich somit auf ca. 22.000 € addieren. Im Haushaltsplan sind nur 15.000 € vorgesehen. Im Jahr 2019 waren für die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen 5.000 € eingeplant. Man war davon ausgegangen, dass diese als Haushaltsrest  übertragen werden. Dies ist jedoch nach dem neuen Haushaltsrecht nicht mehr möglich. Für das Jahr 2020 wurden 15.000 € eingeplant. Da jedoch die 5.000 € aus 2019 nicht ausgegeben wurden, wird der Rechnungsabschluss 2019 entsprechend günstiger ausfallen. In der Gesamtsumme waren 20.000 € vorgesehen, der Haushaltsansatz wird also voraussichtlich um etwa 2.000 € überschritten.

Der Gemeinderat beschloss, dass 3 Tiefbauangebote und ein weiteres Sanitär- und Fliesenangebot eingeholt werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die jeweils wirtschaftlichesten Bieter zu beauftragen.

Die Erhöhung der Kindergartengebühren war nicht zu entscheiden, nur zu beraten. Vor der Entscheidung im Gemeinderat wird der Elternbeirat gehört. Die gemeinsame Empfehlung der Vertreter der Städte, Gemeinden und Kirchen lautet für das Kindergartenjahr 2020/2021 auf  eine Erhöhung um 1,9%. Damit bleibt die Empfehlung bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht zu sehr zu belasten. Nach wie vor wird grundsätzlich ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge angestrebt.

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 01.09.2019.

Bei den Über-Drei-Jährigen wurde bei der Gebührenerhöhung erstmalig auch der Mindestpersonalschlüssel für die jeweiligen Betreuungsformen als Kostenfaktor berücksichtigt. Die Erhöhung lag bei den Über-Drei-Jährigen durchschnittlich bei 13,9 %, bei den Unter-Drei-Jährigen bei 8,66 %.

Die Gesamtkosten für den Kindergarten lagen 2019 bei ca. 924.000 € (nach altem Haushaltsrecht, ohne innere Verrechnungen!)

Die Einnahmen aus Kindergartengebühren betrugen ca. 144.900 €. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 15,6 %. Ein Teil des Gemeinderats sprach sich dafür aus , die Kindergartengebühren angesichts der hohen Kosten um 2,5 bis 3 % zu erhöhen. Ein anderer Teil war der Meinung, dass die  1,9%ige Erhöhung genug sei. Die Verwaltung wird in benachbarten Gemeinden nachfragen.

Immer wieder Thema im Gemeinderat ist die Geschwindigkeit, die im Ort gefahren wird. Dafür hat Gemeinderat Bernd Lebender ein Zusatzgerät zu den vorhandenen Geschwindigkeitsanzeigegeräten ausgeliehen und dies vom 31.07. bis 04.08. in der Ortsmitte angebracht. Die bisher gesammelten Daten erläuterte er in der Sitzung. Schon in dieser verhältnismäßig kurzen Zeit (100 Stunden) wurden rund 14.000 Kraftfahrzeuge (unterschieden nach PKW und LKW) in Richtung Mühlhausen und rund 9.600 Kraftfahrzeuge in Richtung Göppingen gezählt. Die durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind auch interessant: 61% aller Fahrer waren zu schnell unterwegs; dabei lagen die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 51 und 60 km/h.

Der Gemeinderat bedankte sich bei Bernd Lebender und war sich einig, dass auf diese Art über einen längeren Zeitraum zuverlässige Verkehrszahlen gesammelt werden können, die deutlich aussagekräftiger sind, als die bisher verwendeten Zählplatten. Mit diesen Zahlen bekommt die Gemeinde ein stichhaltiges Argument für eine Tempo-Begrenzung in der Ortsdurchfahrt an die Hand.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Verkehrserfassungsgerät zum Preis von rund 2.000 € zu erwerben.

Verlängerung der Otion zu § 2 b UstG

Bis zum 31.12.2016 galt die Gemeinde nur im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) als Unternehmerin. In Gruibingen sind dies die Sickenbühlhalle, das Lehrschwimmbecken, die Photovoltaikanlage auf der Grundschule und die Wasserversorgung. 

Diese bisherigen Regelungen zur Unternehmereigenschaft wurden mit dem neuen Umsatzsteuergesetz aufgehoben. Das bedeutet: Die Gemeinde ist nun grundsätzlich immer dann Unternehmerin, wenn sie eine Leistung gegen Entgelt erbringt (§ 2 Abs. 1 UStG).

Zur Einschränkung dieser umfassenden Steuerpflicht wurde in neuer § 2b UStG eingeführt. Dieser besagt, dass die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) Tätigkeiten ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und sofern sie nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen.

Erbringt die jPöR Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage, so wird sie den privaten Wirtschaftsteilnehmern gleichgestellt und handelt als Unternehmer. Die jPöR wird in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.

Das Umsatzsteuergesetz hat jedoch die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag das alte Umsatzsteuerrecht bis längstens 31.12.2020 fortzuführen.

Diesen Antrag hat die Gemeinde vor dem 31.12.2016 gestellt und wendet bisher weiterhin das alte Recht an.

Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt. Bestandteil des Corona-Steuerhilfegesetzes ist auch, dass die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Damit wird die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 1.1.2023 verpflichtend.

Die Notifizierung durch die Europäische Kommission steht noch aus.

Im Bereich der Gemeindeverwaltung sind aktuell keine Maßnahmen bekannt, für die die Anwendung des neuen Umsatzsteuergesetzes so von Vorteil wäre, dass sich die daraus ergebenden Nachteile aufwiegen lassen. Der Gemeinderat beschloss daher, die bisherige Option zu verlängern.

Die Schreinerei Helmut Burr hat an der Bachbrücke zwischen der Kupfergasse und dem Maierhof neue Dielen und Geländerbretter zum Preis von insgesamt 1.075,00 € netto) geliefert und eingebaut.

Die Firma Burr spendet  50% = 537,50 € für die Jugendfeuerwehr.

Der Gemeinderat bedankte sich und nahm die Spende an.

Im Anschluss gab die Verwaltung bekannt, dass die Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 14.04.2020 bezüglich § 33c geändert wurde. (Dabei ging es um die Bekanntmachung der Wahl und die Bekanntmachung der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis).

Teil 2 des Kurzberichts aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.08.2020

Vier Bauanträge wurden anschließend im Gemeinderat behandelt.

Abgelehnt wurde zunächst der Einbau eines Döner-Imbisses im Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 39. Dem Grunde nach ist ein Imbiss im Mischgebiet zulässig. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach den Kriterien des Einfügens in die nähere Eigenart der Umgebung und nach den entsprechenden Einstufungen der Nutzung nach der Baunutzungsverordnung, so der Bürgermeister. Kritisch gesehen wird die Haltung des Landratsamts zu der Stellplatzfrage. Die Stellplatzberechnungen des Landratsamtes haben ergeben, dass durch die frühere Nutzung als Metzgerei der Stellplatznachweis erbracht ist, obwohl keine Stellplätze zur Verfügung stehen. Entsprechende Nachbareinwendungen sind nun vom Landratsamt zu prüfen. Die Stellplatzfrage ist ausschließlich Angelegenheit des Landratsamtes, da es sich hier um den Vollzug der Landesbauordnung handelt.

Für die Gemeinde problematisch ist die Frage der Abluftabführung aus dem Küchenbereich. Nach der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes ist eine Abluftabführung mittels eines Edelstahlkamins, mit einer Höhe von 2 m über First des höchsten Gebäudes im Abstand von 50 m erforderlich. Dies wäre das ehemalige Lebensmittelgeschäft Hauptstraße 47. Derzeit entlüftet die Küche direkt im Erdgeschoss. Über dieser Entlüftung befinden sich Fenster im Obergeschoss, sodass ein Verschwenken der Entlüftungsleitung erforderlich wird. Der Gemeinderat forderte auf Vorschlag der Verwaltung, dass der Abluftkanal in den Planunterlagen darzustellen ist, zumal er sich auf öffentlicher Fläche befindet. Zur Fristwahrung wurde daher das Einvernehmen abgelehnt.

Von der Errichtung einer Gerätehütte in der Schillerstraße nahm der Gemeinderat zustimmend Kenntnis. Es ist hier lediglich eine Befreiung von den Abstandsvorschriften erforderlich. Das Einverständnis der Angrenzer liegt vor. Die Erteilung des Einvernehmens war hier nicht erforderlich.

Als nächstes größeres Bauvorhaben behandelte der Gemeinderat das Gebäude Kupfergasse 21. Der Schreinereibetrieb wird erweitert, es entstehen neue Wohnungen und das gesamte Gebäude wird saniert.

Beim geplanten Umbau ergeben sich nach außen keine gravierenden Änderungen. Beim geplanten Teilabriss und Neubau liegen auch keine gravierenden Änderungen der Gebäudehöhe und der überbaubaren Fläche vor. Die Schreinerei besteht und bleibt erhalten und erhält lediglich weitere Räumlichkeiten, um Material zu lagern. Die fehlenden Lagerflächen waren für den Betrieb bisher problematisch.

Der Gemeinderat erteilte nach kurzer Aussprache das Einvernehmen zum Baugesuch.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde das Baugesuch zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, überdachtem Stellplatz und Pool auf dem Grundstück Kornbergweg 24. Die vollständigen Planunterlagen sind erst am Sitzungstag eingegangen. Aus Gründen der Fristwahrung wurde das Bauvorhaben zunächst abgelehnt. Am 22.09.2020 wird das Bauvorhaben dann erneut vom Gemeinderat behandelt. Vorher soll eine Absprache mit dem Kreisbauamt und dem Umweltschutzamt des Landratsamtes Göppingen erfolgen.

In der Juli-Sitzung wurde dem Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges Gerätewagen Transport (GTW 3,5 t) bereits grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung hat den Zuschussantrag beim Landratsamt gestellt. Herr Kommandant Frank Burr berichtete dem Gemeinderat über die Angebotseinholung und die Verhandlungen für das Fahrgestell. Aufbau und Sirene sollen in Eigenleistung eingebaut werden. Die Beklebung des Fahrzeugs erfolgt durch eine Fachfirma. Der Gerätewagen Transport als geländetaugliches Fahrzeug, dient als Transportfahrzeug für die Feuerwehrleute, aber auch dem Transport von Material und nasser Einsatzkleidung, sowie neuer Bekleidung. Daneben kann das Fahrzeug, zusammen mit dem Mannschaftstransportwagen, als Kommandozentrale genutzt werden. Die vielfältigen Einsätze der Feuerwehr Gruibingen, insbesondere auf der A 8, aber auch auf den Tunnelbaustellen der Deutschen Bahn erfordern dieses wendige Fahrzeug. Finanziert wird das Fahrzeug durch das Entgelt aus den Verträgen mit den Baufirmen zur Sicherstellung des Brandschutzes in den Eisenbahntunneln. Für die Beschaffung des Fahrzeugs werden 40.000 € brutto benötigt. 32.000 € hiervon entfallen auf das Fahrgestell. Wegen der langen Lieferzeiten war es Kommandant Frank Burr ein dringendes Anliegen, dieses sofort bestellen zu können. Über den Landeszuschuss kann die Gemeinde 13.000 € der Beschaffungskosten abdecken, sodass lediglich 27.000 € bei der Gemeinde verbleiben, die -wie erwähnt- durch die Tunnelbetreuung finanziert sind.

Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung mehrheitlich zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Fahrgestell zu bestellen, sobald der Zuschussbescheid vorliegt.

Fortsetzung folgt.

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.08.2020 Teil 1

Bürgermeister Schweikert eröffnete die Sitzung, begrüßte den Gemeinderat, einige Zuhörer und den Vertreter der Presse im Feuerwehrhaus. Vor der Sommerpause gab es noch eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen, so der Bürgermeister und gab das Wort an die Bürger.

Eine Zuhörerin meldete sich und lobte das neu angelegte Urnengrabfeld auf dem Friedhof; es sei wunderschön. Gemeinderat und Verwaltung freuten sich sehr über das Kompliment. Roland Schweikert meinte, von der Idee bis zur Umsetzung habe es zwar einige Zeit gedauert, aber man sei nun richtig zufrieden mit dem Ergebnis.

Im Anschluss ging es um den Ausbau der Oberen Schulgasse.

Der Gemeinderat hatte sich bereits für den Komplettausbau der Oberen Schulgasse ausgesprochen. Es wurde beschlossen, die SI-Ingenieure Weilheim/Teck mit der Planung zu beauftragen. Nach Vermessung und einer ersten Begehungen lag nun der erste Planentwurf auf dem Tisch. Der Vorsitzende begrüßte Herrn  Andreas Gruß von den SI-Ingenieuren, der die Planung ausführlich darstellte. Die Notwendigkeit zum Ausbau der Oberen Schulgasse ergibt sich aus dem schadhaften Zustand der Fahrbahn mit Rissbildungen, Setzungen und Schäden durch Aufgrabungen und der schadensanfälligen Wasserleitung. Der bestehende Kanal wurde inliner-saniert und ist nach der Kamera-Befahrung in Ordnung. Die Kanal-Hausanschlüsse stammen allerdings zum Teil aus den 50er Jahren und entsprechen längst nicht mehr dem Stand der Technik. Sie müssen erneuert werden. Die Wasserleitung muss insgesamt (ca. 100 m) erneuert erneuert werden; auch hier sind neue Wasser-Hausanschlüsse dringend erforderlich. Die EVF wird eine Gasleitung verlegen, die Stromleitung wird ebenfalls in die Erde gelegt. Die Telekom hat signalisiert, dass sie auf Erdkabel umsteigen will. Dazu kommen noch die Leitung für die Straßenbeleuchtung und voraussichtlich Mikroleerrohre für Glasfaserkabel.
Die Anlieger der Oberen Schulgasse wurden im Rahmen einer Begehung über den Planentwurf informiert. Dabei wurden die Belange und Wünsche der Grundstückseigentümer aufgenommen.

Folgende Gewerke sind von der Gemeinde zu finanzieren:

 

Straßenbau,

Wasserversorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze / Abwasser- Hausanschlüsse bis zur privaten Grundstücksgrenze,

Leerrohre,

Straßenbeleuchtungskabel, Masten und Lampen.

Der Ausbaustandard soll möglichst kostengünstig gehalten werden. Im Vorfeld hat man sich im Technischen Ausschuss bereits darauf verständigt, Granitrandsteine einzubauen. Die Granitrandsteine sind wesentlich stabiler und halten Stoßbelastungen durch Schneepflug oder ähnliches deutlich besser stand.

Es wird eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5 m angestrebt. Das wird wegen der Eigentumsverhältnisse nicht umsetzbar sein; aber eine Verbesserung wird erreicht werden. Die Gemeinde möchte auch dringend einen Verbindungsweg zwischen der Oberen Schulgasse und der Bergstraße herstellen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit des vorhandenen Unterbaus steht noch ein Gutachten aus, so Herr Andreas Gruß.

Die bisherige Kostenschätzung sieht folgendermaßen aus:

Hausanschlussleitungen Mischwasserkanal im öffentlichen Raum:      ca. 108.700 €

Anpassungsarbeiten bestehender Kontrollschächte im
Mischwasserkanal                                                                                ca.     2.300 €

Wasserversorgung im öffentlichen Raum                                             ca. 116.800 €

Verkehrsanlagen                                                                                  ca. 304.100 €

Straßenbeleuchtung                                                                             ca.   46.300 €

Mikroleerrohre                                                                                      ca.   27.900 €

Gesamtkosten brutto (19% Mehrwertsteuer)                                      ca. 606.100 €

Zum 30.09.2020 muss der Zuschussantrag auf ELR-Mittel gestellt werden. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium kann der Ausbau der Oberen Schulgasse mit 40 % der Nettobaukosten (nur Straßenbau und Straßenbeleuchtung) gefördert werden.

Nach der Aussprache beschloss der Gemeinderat die Planung einstimmig und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Basis den Planentwurf mit Kostenberechnung fertigen zu lassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag auf ELR-Mittel zu stellen.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Manfred Mezger vom Planungsbüro Mquadrat aus Bad Boll. Thema war die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach mit der Vorstellung des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung. Nach einer kurzen Einführung durch Bürgermeister Roland Schweikert erläuterte Manfred Mezger die Grundlagen. Die Lammbrauerei Hilsenbeck kann sich in der Ortsmitte nicht weiterentwickeln und möchte mittel- bis langfristig den kompletten Betrieb in das Gewerbegebiet verlagern. Dafür werden rund 5.000 m² Fläche benötigt; vorhanden sind aktuell nur etwa 2.600 m². Der Gemeinderat hatte daher beschlossen, das Gewerbegebiet Erlenbach zu erweitern. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung gefasst.

Der nächste verfahrensrechtliche Schritt sollte nun die frühzeitige Beteiligung nach
§ 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGesetzbuch sein.

In der Zwischenzeit wurden viele Gespräche geführt. Letztendlich geht es darum, die betrieblichen Erfordernisse der Lammbrauerei und die Gegebenheiten der Erweiterungsfläche miteinander in Einklang zu bringen. Probleme bereitet zum einen die Höhendifferenz, der einzuhaltende Gewässerrandstreifen und die Ausgleichsflächen, die im bestehenden Bebauungsplan ausgewiesen sind.

Herr Mezger erläuterte, wie mit Winkelstützmauern das Gelände so modelliert werden kann, dass die einzelnen Produktionsschritte (Sudhaus, Abfüllen, Logistik) der Brauerei möglichst optimal plaziert werden können.

Bürgermeister Roland Schweikert ergänzte, dass die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen derzeit mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen werden. Das artenschutzrechtliche Gutachten, das für das Bebauungsplanverfahren vorliegen muss, ist fast fertig.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dem Planentwurf zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Fortsetzung folgt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020

Teil 1

Bürgermeister Schweikert eröffnete die Sitzung, begrüßte den Gemeinderat, einige Zuhörer und den Vertreter der Presse im Feuerwehrhaus. 

In der Bürgerfragestunde gab es Fragen zum Alten Schwimmbad und zum Feldweg beim Schreinerbetrieb Muhr.

Zum unbefriedigenden Zustand des Alten Schwimmbads ging Bürgermeister Schweikert auf die aktuelle Rechtslage ein. Nachdem zwei Kinder in öffentlichen Teichen ertrunken waren, standen die betroffenen Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung unter Anklage. Nach der aktuellen Rechtsprechung spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um einen Feuerlöschteich handelt. Vielmehr gerät die Gemeinde in die Verkehrssicherungspflicht, sobald sie einen Teich und damit eine potentielle Gefahrenquelle herstellt. In anderen Gemeinden (Dürnau, Heiningen) wurden entsprechende Gewässer vollständig eingezäunt. Der Gemeinderat möchte das Alte Schwimmbad nicht einzäunen. Die Verwaltung ist daher unter anderem in Kontakt mit dem Gemeindetag, um eine Lösung zu finden, das Alte Schwimmbad zu füllen und gleichzeitig die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde zu erfüllen. Ein Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Baden verboten“ genügt keinesfalls.

Zum Feldweg beim Betrieb Muhr an der Mühlhauser Straße erklärte der Vorsitzende, dass Herr Muhr den vorderen Teil des gemeindeeigenen Weges auf eigene Kosten mit den Einverständnis der Gemeinde (Technischer Ausschuss) betonieren wird. Sonst ändert sich nichts, der Weg muss weiterhin frei bleiben und die hinten liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke erschließen.

In der Bürgerfragestunde wurde auch kritisiert, es würden keine Sitzungsberichte im Oberen Filsboten und auf der Homepage veröffentlicht. Hierzu eine Anmerkung der Verwaltung: 2020 wurden von allen Gemeinderatssitzungen (27.01., 18.02., 17.03., 28.04., 19.05.) zeitnah Berichte veröffentlicht; einzige Ausnahme war die Sitzung am 23.06.2020 wegen Urlaub der Schriftführerin.

Ein Zuhörer bemängelte, dass keine Sitzungsvorlagen für Zuhörer auslagen.

Auf die Frage eines weiteren Zuhörers, ob der Baumstumpf beim künftigen Boulefeld noch entfernt wird, meinte Bürgermeister Schweikert, dass dies schon länger beauftragt sei. Eine weitere Frage betraf das Dorffest. Ursprünglich sollte das Dorffest am 08.08.2020 stattfinden. Dieser Termin muss wegen der aktuellen Corona-Verordnung abgesagt werden. Als eventuellen Ersatztermin hatte die Verwaltung den 03.10.2020 vorgeschlagen. Ob das Dorffest am 03.10.2020 stattfinden kann, ist noch nicht klar.

Nun ging es um Baumaßnahmen und Beschaffungen der Freiwilligen Feuerwehr Gruibingen im Zusammenhang mit den Einnahmen aus der brandschutztechnischen Betreuung der Bahntunnel. Zur Einführung erklärte der Vorsitzende, dass die Feuerwehr ihre Aufgaben sehr pflichtbewusst erfüllt und auch bereit war, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Mit den zusätzlichen Einnahmen sieht die Feuerwehr die Möglichkeit, notwendige Baumaßnahmen und Beschaffungen durchzuführen bzw. die Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagens (MTW) vorzuziehen. Die beiden Kommandanten hatten nach Beratung im Feuerwehrausschuss einen Antrag auf Änderung der Haushaltsmittel 2020 gestellt. Der Vorsitzende übergab das Wort an den Kommandanten Herrn Frank Burr, der dem Gemeinderat und den Zuhörern mit einer Präsentation anschaulich darlegte, wie die Feuerwehr mit den zusätzlichen Einnahmen umgehen will.

- Einrichtung einer Führungsgruppe
Die freiwillige Feuerwehr Gruibingen hat sehr vielfältige Aufgaben und muss im Einsatzfall häufig mit vielen anderen Feuerwehren den Einsatz koordinieren. Dies betrifft vor allem Einsätze im Zusammenhang mit der Bahn und bei Einsätzen auf der A8.
-- Beschaffung eines Pavillons u.a.als Zelt für Führungsaufgaben
-- Beschaffung eines Führungsfahrzeugs mit entsprechender Ausstattung
Die voraussichtlichen Kosten abzüglich Zuschuss werden bei ca. 30.000 € liegen. Der Zuschuss muss zeitnah beantragt werden.

Die für 2020 vorgesehene Beschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger wird auf 2021 verschoben. Frank Burr erklärte, dass die Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt aus technischen Gründen keinen Sinn mache.

Die ursprünglich vorgesehene Absauganlage soll entfallen. Statt der Absauganlage soll ein

-Anbau an das Feuerwehrhaus zur Unterbringung der Umkleideräume und Duschen errichtet werden. Frank Burr erklärte, dass im Feuerwehrhaus keine Umkleideräume und Duschen für die aktiven Angehörigen der Feuerwehr vorhanden sind. Die Uniformen hängen in der Fahrzeughalle direkt hinter den Fahrzeugen. Dieser Zustand ist bei weitem nicht mehr zeitgemäß und es gibt auch kaum noch Reserven. Um die Feuerwehrleute zumindest nicht mit Abgasen zu belasten, hatte man zunächst vor, eine Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle einzubauen. Auf den Einbau der Abgasabsauganlage soll nun verzichtet werden. Anstelle dessen sollen auf der rückwärtigen Gebäudeseite zur Autobahn Umkleideräume (männlich/weiblich) mit Duschen gebaut werden. Die Feuerwehr ist bereit, sich mit Eigenleistungen einzubringen. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2021 durchgeführt werden. Es soll ein Zuschussantrag  nach der ZVÖ gestellt werden. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 10 % zu erwarten. Bei geplanten Baukosten in Höhe von ca. 100.000 € wären über den Gemeindehaushalt, somit ca. 90.000 € zu finanzieren. Mit dem Anbau wäre auch eine saubere Schwarz-Weiß-Trennung möglich, so Frank Burr. Der Vorsitzende ergänzte, dass der gewünschte Anbau im baurechtlichen Anbauverbot liegt. Die Verwaltung wird mit dem Regierungspräsidium Kontakt aufnehmen.

Zum Abschluss erklärte Frank Burr, optional, also abhängig von der Einnahmenseite, steht noch an, dass man die Ersatzbeschaffung des MTW vorziehe (bisher für 2025 geplant). Außerdem steht die Heizung im Feuerwehrhaus schon seit Jahren auf der Sanierungsliste.

Der Gemeinderat war sich mehrheitlich einig, dass eine gute Gelegenheit genutzt werden kann und die aktuelle Umkleidesituation untragbar ist. Auf die Frage, ob das Führungsfahrzeug nicht gemeinsam mit benachbarten Feuerwehren beschafft/genutzt werden könnte, meinte Frank Burr, das wäre auch seine erste Idee gewesen. Es sei derzeit leider nicht realisierbar.

Der Gemeinderat war mit dem Finanzierungskonzept einverstanden und beschloss mehrheitlich, den Zuschuss für die Beschaffung des Führungsfahrzeugs zu beantragen.

Im Anschluss beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Feuerwehr, die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Gruibingen zu ändern. Neu aufgenommen wurde unter § 3 „Aufwandsentschädigung“ eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € für den Leiter der Arbeitsgruppe Einsatz und Ausbildung. Fortsetzung folgt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020

Bürgermeister Schweikert eröffnete die Sitzung, begrüßte den Gemeinderat und einige Zuhörer im Feuerwehrhaus.

Die Vorgaben der Corona-Verordnung können im Feuerwehrhaus eingehalten werden.

In der Bürgerfragestunde gab es einige Fragen zum geplanten Tante M Laden in der Hauptstraße 16 und zur Asphaltierung des Maierhofs.

Im Anschluss galt es, ein Versäumnis nachzuholen.

In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 18.01.2020 wurden die Kommandanten mit überragender Mehrheit in ihrem Amt bestätigt.

Nach dem Feuerwehrgesetz erfolgt die Einsetzung der Feuerwehrkommandanten stets in öffentlicher Gemeinderatssitzung. Dies wurde bisher versäumt und wird nun nachgeholt.

BM Schweikert nutzte die Gelegenheit, sich bei Kommandant Frank Burr und beim stellvertretenden Kommandanten Marc Moretti für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre zu bedanken. Er betonte, der Gemeinderat sei mit ihm froh und dankbar, dass sich das Team Burr / Moretti erneut zur Wahl gestellt habe. Die Gemeinde Gruibingen kann angesichts der umfangreichen Aufgaben der Gruibinger Feuerwehr stolz und froh sein, ein solches Kommandantengespann an der Spitze der Feuerwehr zu haben. GR Hans-Dieter Bötzel schloss sich an und bedankte sich für die geleistete Arbeit. Er verband seinen Dank mit der Hoffnung, dass viele weitere Jahre folgen.
Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die Wahl und der Vorsitzende bestellte Herrn Frank Burr zum Feuerwehrkommandanten und Herrn Marc Moretti zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten für die kommenden fünf Jahre.

Herr Burr und Herr Moretti bedankten sich. Herr Burr gab dann noch einen kurzen Überblick über das Rettungskonzept im Boßlertunnel. Solange dort die Bauarbeiten laufen, übernimmt die Gruibinger Feuerwehr im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung das Brandschutzkonzept. Vom Portal Buch aus wird von der Gruibinger Feuerwehr ein Feuerwehrfahrzeug im Tunnel bereitgestellt. Im Notfall ist dieses Fahrzeug ca. 50 bis 70 m zu Fuß erreichbar und sofort einsatzbereit. Dafür erhält die Feuerwehr eine Entschädigung.
Herr Burr erklärte, dass die Absauganlage in der Fahrzeughalle dringend erneuert werden muss; derzeit werden Angebote eingeholt, die dann dem Gemeinderat vorgelegt werden. Im Hinblick auf die Corona-Krise erläuterte der Kommandant, dass die Feuerwehr mit FFP2-Masken ausgestattet sei, da bei Einsätzen auf der Autobahn immer mit gefährlichen Situationen zu rechnen ist.

Zum Stichwort Corona erläuterte BM Schweikert, dass die stufenweise Öffnung verschiedener Einrichtungen schwieriger sei als deren Schließung.

Im Kindergarten Schneckenhäusle gilt nach wie vor die erweiterte Notbetreuung. Die „Gruppen“ dürfen unter bestimmten Bedingungen bis zu 50% der Maximalbelegung aufgefüllt werden. Dabei sollen Elternwünsche und das Wohl des Kindes und ein eventueller besonderer Förderbedarf des Kindes berücksichtigt werden. Es wurde ein Fragebogen ausgearbeitet, den die Eltern ausfüllen und abgeben. Dann wird die Kindergartenleitung die „Gruppen“ unter Einhaltung aller Vorschriften zusammenstellen.

Für die Sportstätten gibt es differenzierte Benutzungsregeln und Dokumentationspflichten; Duschen dürfen nicht benutzt werden.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass es in Gruibingen seit knapp 4 Wochen keinen „Corona-Fall“ gab.

Im Anschluss erteilte der Gemeinderat die wasserrechtliche Zustimmung gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes Ba-Wü zum Bauvorhaben Brunnengasse 5.

Die Außenanlagen Kirchplatz standen nun auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hatte sich bereits vor längerer Zeit damit beschäftigt. Die Standsicherheit der Kirchenmauer ist noch zu klären. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Außenanlagen wie besprochen anzulegen.

Was geschieht mit den Kindergartengebühren für den Monat Mai? Diese Frage galt es nun zu klären. Die Gebühren für April wurden nicht eingezogen. Aus dem „100 Mio. €-Soforthilfepaket“ für den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden im LK GP erhält Gruibingen 9.640,48 € für die Kinderbetreuung. Dieser Betrag deckt den Gebührenausfall nur zum Teil.

Der Gemeinderat war sich einig, dass die Notbetreuung entsprechend der Inanspruchnahme bezahlt werden muss. Einig waren sich die Gemeinderäte auch darüber, dass die Kindergartengebühr in der aktuellen Situation nicht pauschal abgebucht werden kann.
Der Gemeinderat beschloss, dass für die letzte Mai-Woche und ab Juni die Kindergartengebühr nach Buchung berechnet wird. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein; der GVV ermittelt einen entsprechenden Stundensatz.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Sonstiges“ wurde aus der Mitte des Gemeinderats auf die Verwüstungen durch Holzarbeiten auf Buchsteige beim Sühnekreuz hingewiesen. Der Vorsitzende erklärte, dass er mit dem Förster Herrn Kanaske gesprochen habe. Nach dem Willen der unteren Naturschutzbehörde soll der Verursacher den Schaden selbst beheben.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020

Bürgermeister Schweikert eröffnete die Sitzung, begrüßte den kompletten Gemeinderat und zahlreiche Zuhörer im Feuerwehrhaus.

Die Vorgaben der Corona-Verordnung können im Feuerwehrhaus eingehalten werden.

Nach der Bürgerfragestunde und der Protokollbekanntgabe stimmte der Gemeinderat dem Baugesuch zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Brunnengasse 7 zu. Gleiches gilt für die veränderte Ausführung der Überdachung der bestehenden Kranbahn an der Abbundhalle der Zimmerei, Mühlhauser Straße 29.

Bürgermeister Schweikert hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Büro-Nutzungen im rückwärtigen Bereich des Gebäudes noch nicht in die Baugenehmigung aufgenommen sind. Er habe den Grundstücksinhaber und Gewerbetreibenden hierauf hingewiesen. Im Zuge der Bauabnahme, insbesondere auch der Brandschutzabnahme, werden alle Änderungen zusammengefasst und in einem erneuten Baugesuch zur Genehmigung vorgelegt.

Die Tagesordnungspunkte
- Baugesuch zum Umbau der Bäckereifiliale in einen Lebensmittelladen und

- Einbau eines Lebensmittelladens Tante M in die Erdgeschossräume der ehemaligen Bäckerverkaufsstelle Hauptstraße 16, gehören von der Sachdarstellung her zusammen.

Nach der Schließung des Edeka-Ladens vor vielen Jahren hat man sich erfolglos um eine Lebensmittelversorgung im Ort bemüht. Sämtliche Vollsortiment- und Discounter-Betriebe haben einem Standort in Gruibingen eine Absage erteilt. Lange Zeit war keine Aussicht auf eine ortsnahe Lebensmittelversorgung in Sicht. Die Verwaltung ist über die Stuttgarter Zeitung auf das Betreiberkonzept von Herrn Christian Maresch „Tante M“  aufmerksam geworden. Die ersten Gespräche zum Einbau eines Lebensmittel-Ladens im Gebäude Hauptstraße 16 haben sich sehr schnell konkretisiert. Es wurden dann die Zuschussmöglichkeiten aus dem „Programm Entwicklung ländlicher Raum“ (ELR) mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Danach folgte die Ermittlung der Umbaukosten entsprechend den Anforderungen des Ladenbetreibers und den Anforderungen des ELR.

Was bietet der Laden, wie ist das Betriebskonzept?

Der Tante M Laden hat dem Grunde nach kein Verkaufspersonal und kann daher von 5 bis 23 Uhr an 7 Tagen in der Woche öffnen.

Um die Kundenbetreuung in den Kerneinkaufszeiten sicherzustellen, benötigt der Laden die Einrichtung einer Poststelle. Diese wurde vom Betreiber bei der Deutschen Post beantragt. Eine endgültige Entscheidung hierüber steht noch aus. Dies steht  in Konkurrenz zur Postfiliale Gruibingen. Der Gemeinderat war sich darüber einig, dass diese Entscheidung bei der Deutschen Post und nicht beim Gemeinderat liegt. Der Gemeinderat schafft die planerischen Voraussetzungen und sieht die Lebensmittelversorgung am Ort als entscheidenden und zentralen Punkt an.

Der Lebensmittelladen bietet auf 79 qm ein Vollsortiment an. Aus jeder  Produktpalette wird ein Produkt bzw. Sorte angeboten.

Das Spektrum reicht von Obst, Tiefkühlkost, Teigwaren, Reis über Gewürze zu Hygieneartikeln usw.  ……..

Beliefert wird der Laden durch Edeka bzw. Utz. Sämtliche gängigen Marken werden zu marktüblichen Konditionen angeboten.

Ein Ausschuss des Gemeinderats hatte den Tante M Laden in Grafenberg besichtigt und ausführlich mit dem Betreiber gesprochen. Das Konzept versteht sich als Ergänzung zu den Discountern. Wenn man von anderen Betreibern früher immer hörte, „von dem, was in den Discountern vergessen wird, kann ich nicht leben“, so dreht der Betreiber nun den Spieß um und sagt, „ich lebe von dem, was die Kunden in den anderen Geschäften vergessen bzw. was ausgeht.“

Die Öffnungszeiten bieten vor allem Berufstätigen in den Randzeiten die  Möglichkeit, schnell noch etwas einzukaufen.

Alle Artikel (ohne Mindestkaufsumme) können bequem mit der Scheck- oder Geldkarte bezahlt werden. Zudem kann abgezähltes Bargeld eingeworfen werden. Mit örtlichen Metzgern, dem Bäcker und Direktvermarktern werden Kooperationen angestrebt.

Der Laden ist mit einer programmierbaren Eingangstür versehen. Diese ist auf die Öffnungszeiten 5 bis 23 Uhr programmiert, auch nach 23 Uhr ist das Verlassen des Ladens gewährleistet. Die elektrische Schiebetür wird auf die Rathausseite verlegt, sodass über den Rathausplatz ein barrierefreier Zugang entsteht. Von der Hauptstraße her wird eine Treppenanlage mit Geländer in einer Breite von 1,6 m hochgezogen, sodass auch der Zugang von der Hauptstraße weiterhin möglich ist. Die bestehende Fassadenbeleuchtung am Rathaus wird auf alle Gebäudeseiten ausgedehnt, sodass sowohl der Rathausplatz, wie auch der Zugang zum Laden eine ausreichende Beleuchtung erhalten. Der Innenausbau ist relativ einfach herzustellen. Die gravierendsten Kosten sind die automatische Schiebetür, das Klimagerät, der Umbau der Heizung und die Elektroinstallationen.

Für diese Arbeiten fallen insgesamt Bruttokosten in Höhe von ca. 34.000 € an. Die vorgenannten Außenanlagen beziffern sich auf ca. 51.500 € brutto. Von den Nettobaukosten in Höhe von ca. 85.500 € erhält die Gemeinde 30 % Zuschuss. Der Zuschussantrag muss nun gestellt werden. Die Vorgespräche mit dem Regierungspräsidium haben jedoch ergeben, dass hervorragende Bewilligungschancen für den Zuschuss bestehen, da „Dorfläden“ Schwerpunkt des ELR Programms ist. Die Zuschüsse für Außenanlagen und Innenausbau belaufen sich auf ca. 25.600 €.

Noch lukrativer ist  jedoch, dass die Gemeinde aus dem ELR Programm einen Zuschuss für den Grunderwerb des Gebäudes erhält. Maßgeblich ist hierbei die Gebäudewertermittlung durch den Gutachterausschuss. Die Gemeinde wird aller Voraussicht nach Zuschüsse von insgesamt rund 67.600 € bekommen.

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Baugesuch zuzustimmen sowie den Zuschussantrag ELR beim Regierungspräsidium einzureichen.

Der AeroClub ist an die Gemeinde herangetreten, um den landwirtschaftlichen Weg, der durch die Start- und Landebahn des Flugplatzes Nortel verläuft, zu sanieren. Der Weg stellt ein Gefahrenpotential bei Starts und Landungen dar. Der AeroClub möchte diesen Weg daher mit einer Asphaltdecke versehen und bittet die Gemeinde, den Unterbau für den Asphalteinbau zu übernehmen. Dieser wurde vom AeroClub auf 8.000 € beziffert.

Der Gemeinderat war sich hier einig, dass auch wegen des anstehenden Fels‘ mit einem solchen Aufwand nicht zu rechnen ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Wegebau mit 2.000 € zu bezuschussen.

Vor einigen Jahren hat die Gemeinde das Grundstück Königstraße 22 erworben. Hier sollte ein Angebot für betreutes Seniorenwohnen entstehen. Mangels Interesse, kam dieses Projekt nicht zustande. Der Gemeinderat hat daher dieses Projekt verschoben und möchte nun in die Vermarktung des Grundstücks einsteigen. Nach wie vor hat betreutes Seniorenwohnen hohe Priorität. Der Gemeinderat kann sich aber auch andere Wohnformen auf dem 2.900 m² großen Grundstück vorstellen. Im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung zur innerörtlichen Baulandentwicklung wurde nun die Kommunalentwicklung Baden Württemberg beauftragt. Zunächst soll ein Flächenlayout entwickelt werden, um anschließend die immobilienwirtschaftliche Lagebeurteilung durchzuführen. Es soll dann eine grundsätzliche Wertermittlung der Grundstücke erfolgen. Die Kommunalentwicklung wird die Gemeinde bei der Vorbereitung und Durchführung der Baulandmobilisierung und bei der Vorbereitung der Bauleitplanung beraten. In einem zweiten Schritt soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Plangebiets erfolgen.

Es ist vorgesehen, die anliegenden Grundstückseigentümer möglichst frühzeitig in die weiteren Planungen einzubeziehen. Die innerörtliche Entwicklung einer solchen Fläche ist sehr anspruchsvoll und setzt rechtzeitige und umfassende Einbindung der anliegenden Grundstückeigentümer voraus. Wenn die Ergebnisse vorliegen werden die Eigentümer eingebunden.

Die Beauftragung an die Kommunalentwicklung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Vor dem Gebäude Hauptstraße 51 stand vor der Baumaßnahme des Gebäudes eine Straßenbeleuchtung. Diese wurde im Rahmen des Bauvorhabens beschädigt und musste entfernt werden. Es soll nun wieder eine Ersatzbeleuchtung aufgestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss, dass eine gestalterische Leuchte (entsprechend Ortskern) aufgestellt wird.

Eine Kostenbeteiligung an der Verlegung von Leerrohren für Datenkabel im Maierhof, Flurstück 580, lehnte der Gemeinderat ab.

Abgelehnt wurde auch das Ansinnen der Verwaltung, den Sitzungsaal neu zu möblieren. Zugestimmt hat der Gemeinderat einer Leinwand und einem Beamer, um den Ablauf im Sitzungssaal zu verbessern.

Ausbau der Oberen Schulgasse:

Die EVF hat in der Oberen Schulgasse drei Gasanschlüsse zugesagt und würde diese im kommenden Jahr bauen. Die Verwaltung hat mit dem Albwerk die Bereitschaft abgeklärt, Stromkabel zu verlegen. Auch diese Zusage liegt vor.

Zudem sind die Wasserversorgungsleitungen und Hausanschlüsse zu erneuern. Da von der Straße dann nichts mehr übrig bleiben wird, erfolgt eine Komplettsanierung der Straße mit Randsteinen, Gehwegen und Straßenbeleuchtung als Vollausbau. Für den Anteil Straßenbeleuchtung, Begrünung, Straßenbau kann die Gemeinde über das ELR Programm 40 % Zuschuss aus den Nettobaukosten erhalten. Um den Zuschussantrag stellen zu können, wurde das Ingenieurbüro SI Beratende Ingenieure aus Weilheim mit den Ingenieurleistungen beauftragt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020

Am vergangenen Dienstag begrüßte Bürgermeister Roland Schweikert die Gemeinderäte, einige Zuhörer und die Verbandskämmerin Frau Andrea Düwell zur zweiten öffentlichen Gemeinderatssitzung dieses Jahres.
In der Bürgerfragestunde fragte ein Zuhörer nach dem Sachstand des Feldwegs am Rufstein, der im Zuge des Ausbaus der A8 zugesagt war. Hier konnte Herr Schweikert nichts Neues berichten. Der Ausbau ist für dieses Jahr angekündigt. Der Zuhörer wies auf schlimme Zustände beim Erlenbach (Kleingärten) hin; dort müsse dringend aufgeräumt werden.

Nach der Bekanntgabe des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Schweikert den Vorsitz an den stellvertretenden Bürgermeister Herrn Hans-Dieter Bötzel ab. Es ging um die Festlegung der Modalitäten bei der Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl. Die Vorstellung der Kandidaten findet am 24.04.2020 in der Sickenbühlhalle statt. Der Gemeinderat beschloss folgendes:

-       Die Bewerber erscheinen auf dem amtlichen Stimmzettel in der Reihenfolge des Eingangs der
        Bewerbung; in dieser Reihenfolge stellen sich die Bewerber vor.

-       Die persönliche Vorstellung in der Sickenbühlhalle erfolgt einzeln, das heißt, die anderen
        Bewerber dürfen sich nicht in der Halle aufhalten;

-       die Redezeit der einzelnen Bewerber beträgt 20 Minuten mit 2 Minuten Überziehungszeit;

-       danach kommen alle Bewerber gemeinsam auf das Podium und die Zuhörer können Fragen
        stellen. Auch hier ist die Redezeit beschränkt.

Nun stand der Beschluss über den Haushalt 2020 auf der Tagesordnung und Frau Düwell übernahm das Wort.
Der Haushaltsplan 2020 hat im Ergebnishaushalt Erträge von 5.601.050 Euro und Aufwendungen von 5.426.570 Euro. Es wird ein positives Gesamtergebnis von 174.480 Euro erzielt.
Der Finanzhaushalt beinhaltet Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 708.470 Euro, die durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 710.000 Euro finanziert werden.
Bei den Investitionen handelt es sich um:

·         Grunderwerb                                                         550.000 Euro

·         Feuerwehr Abgasabsauganlage                              20.000 Euro

·         Abwasserbeseitigung Hausanschlüsse                     5.000 Euro

·         Straßenbau Erweiterung Erlenbach                         10.000 Euro

·         Spielplatz Mohrengarten                                         15.000 Euro

·         Boulebahn „Alte Halle“                                              1.500 Euro

·         Gewässerschutz Winkelbach „Alte Halle“                25.000 Euro

·         Friedhof Einbau einer Toilette                                 15.000 Euro

·         Friedhof neues Gemeinschaftsurnengrab               19.000 Euro

·         Feuerwehr diverse bew. Vermögensgegenstände 10.000 Euro

·         Digitalisierung an Schulen                                        3.500 Euro

·         Umlage Schulverband Oberes Filstal                      15.220 Euro

·         Umlage Verband Region Stuttgart                           1.600 Euro

·         Umlage AV Deggingen                                             8.000 Euro

·         Umlage IKZ                                                              9.650 Euro

 

In diesem Jahr sind im Ergebnishaushalt einige größere Unterhaltungsmaßnahmen geplant:

·         Im Hallenbad muss das Becken neu verfugt werden (20.000 Euro) und die Lüftungsanlage aus
          den Anfangszeiten des Bades erneuert werden (60.000 Euro) Es gibt mittlerweile keine
          Ersatzteile mehr.

·         In der Sickenbühlhalle ist das Flachdach zu sanieren (60.000 Euro). Dort regnet es rein.
          Eventuell müssen die Türen vom Sportler- und vom Nebeneingang erneuert werden
          (15.000 Euro)

·         Im Abwasserbereich sind 80.000 Euro eingestellt für kleine Reparaturen am Kanal

·         Die größte Position sind die Straßenunterhaltungsmaßnahmen mit 171.000 Euro. Dort sollen
          vor allen Dingen die Brücken vom Winkelbach in der Amtgasse und in der Kupfergasse mit
          neuen Geländern versehen und gesichert werden. Ferner wird ein Teilbereich der Königstraße
          mit neuem Belag versehen und der Gehweg vor dem Kindergarten/Schule neu asphaltiert.
          Die restlichen Mittel sind für allgemeine Straßenunterhaltung vorgesehen.

·         Für die Unterhaltung der Feldwege sind 50.000 Euro eingeplant.

Ein Rückblick auf das Jahr 2019 und der Ausblick auf die kommenden Jahre zeigt die Probleme von der Berechnung von Zuweisungen auf: Durch hohe Steuereinnahmen im Jahr 2019 werden der Gemeinde die Zuweisungen im Jahr 2021 gekürzt und gleichzeitig muss die Gemeinde höhere Umlagen ans Land und den Kreis zahlen. Damit sieht die Prognose für 2021 schlecht aus.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2020.

Danach ging es um den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Hauptstraße 27. Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage abgeklärt. Der positive Bauvorbescheid erging am 14.08.2019. Gegenstand des Bauvorbescheides waren zudem die Fragen des Grenzabstandes, Baulasten und Brandschutzanforderungen. Das jetzt geplante Gebäude entspricht der Bauvoranfrage. Es handelt sich um ein kleines Gebäude, das nahezu komplett ohne die Einhaltung eines Grenzabstandes gebaut wird. Dies war jedoch bereits beim noch stehenden Bestandsgebäude der Fall.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 i.V. § 31 BauGB.

Das geplante Gebäude muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies ist zweifelsohne gegeben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Dem Erwerb von dringend notwendigen Büromöbeln für das Rathaus stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

Nächster Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung über eine Teilnahme der Gemeinde Gruibingen am e-carsharing der Kooperation Albwerk und der Firma deer Carsharing. Zwei Vertreter des Albwerks hatten in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung hierzu einen sehr informativen Vortrag präsentiert. Bürgermeister Schweikert fasst die Eckpunkte nochmals zusammen. Über drei Jahre sind von von der Gemeinde rund 15.500 € zu bezahlen, wovon knapp 10.000 € auf die Erstellung einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten entfallen. Dieser Betrag wird im ersten Jahr fällig. Die Ladesäulen sind anschließend im Eigentum der Gemeinde. Die Bürger können das Auto dann reservieren und nutzen. Ist am Ort des Ankommens z.B. keine Ladestation frei, genügt ein Anruf, um das Fahrzeug auszuloggen. Um das Fahrzeug braucht der Fahrer sich dann nicht mehr kümmern, dies macht der Betreiber. Gleiches gilt für die Bereitstellung der Fahrzeuge am gewünschten Standort. Es gibt Kooperationen mit der Deutschen Bahn und am Standort Flughafen. Auch dort können die Fahrzeuge abgestellt werden, und es kann ein Fahrzeug bei der Rückfahrt reserviert werden. Die Mietkosten für den Bürger sind unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer. Die anschließende Diskussion im Gemeinderat verlief kontrovers. Es stellte sich die Frage, ob es Aufgabe der Gemeinde sein kann, ihren Bürgern ein E-Auto zur Verfügung zu stellen, wenn es andere dringende Aufgaben zu erfüllen gilt. Einigen Gemeinderäten war das Verfahren zu aufwendig. Fraglich schien auch, ob es hierfür Bedarf in Gruibingen gibt. Schließlich lehnte der Gemeinderat die Teilnahme am am e-carsharing der Kooperation Albwerk mit der Firma deer Carsharing mehrheitlich ab.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Sonstiges gab Bürgermeister Schweikert zur Freude des Gremiums bekannt, dass alle drei Anträge auf ELR-Mittel bewilligt wurden.

Bericht aus der konstituierenden Sitzung vom 02.07.2019

Es war eine ganz besondere Gemeinderatssitzung, zu der Bürgermeister Roland Schweikert am vergangenen Dienstag vor dem Rathaus Gemeinderäte und Zuhörer begrüßte. Zunächst wurden Fotos aufgenommen von den ausscheidenden Gemeinderäten Heinz Schopp, Hans Straub und Jürgen Zimmermann und dem neuen Gemeinderat, der in dieser Sitzung vereidigt wird.

Dann gab es Sekt für alle, bevor der Gemeinderat in seiner bisherigen Zusammenstellung am Ratstisch Platz nahm.

Jetzt eröffnete Bürgermeister Schweikert die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellte fest, dass die Sitzung ordnungsmäßig einberufen wurde und das Gremium vollzählig und beschlussfähig ist.

Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Jürgen Zimmermann, Heinz Schopp und Hans Straub hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Der Vorsitzende zitiert Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes, das nun 70 Jahre alt ist. Artikel 20 garantiert die Demokratie mit den daraus folgenden Verfassungsgrundsätzen wie Wahlrecht und Gewaltenteilung. Artikel 28 garantiert das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und ist damit die Grundlage für den Gemeinderat.

Seit der letzten Gemeinderatswahl 2014 wurde vieles angepackt: Bürgermeister Roland Schweikert nennt Stichworte wie Planfeststellung Albaufstieg, Anschluss Deutsches Haus an den Kanal, Schafstall, Asphaltmischanlage, Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Baugebiet Erweiterung St.Wolfgang, Regenüberlaufbecken (IKZ), Abschluss des Landessanierungsprogramms, Anstoß weiterer Baukörper in der Ortsmitte . . .

Jürgen Zimmermann hat die letzten 5 Jahre mit seinem technischen Sachverstand und kostenorientierten pragmatischen Denken den Gemeinderat sehr bereichert. Dabei lagen ihm vor allem soziale Gerechtigkeit und das Ehrenamt besonders am Herzen. Der Vorsitzende überreichte Jürgen Zimmermann Geschenke der Gemeinde und bedankte sich für dessen Arbeit im Gremium.

Heinz Schopp war bereits Mitglied des Gemeinderats, als Roland Schweikert zum Bürgermeister von Gruibingen gewählt wurde. Die Gemeinschaftsantennenanlage und die Autobahn waren die ersten Themen, die gemeinsam angegangen wurden. Große Projekte wie die Wasserversorgung, die Ortskernsanierung, die Baulandentwicklung und der Kindergartenanbau folgten. BM Schweikert hat Herrn Heinz Schopp als offenen, sehr angenehmen und bodenständigen Menschen kennengelernt. Er schätze besonders sein betriebswirtschaftliches, organisatorisches und finanzwirtschaftliches Wissen. Und sein Motto: „Friede nährt, Unfriede zehrt“. Auch als stellvertretender Bürgermeister war ihm Heinz Schopp eine wertvolle Unterstützung. Der Vorsitzende überreichte Herrn Heinz Schopp die Ehrenurkunde des Gemeindetags mit Ehrennadel für 25 Jahre Gemeinderat und Geschenke der Gemeinde.

Hans Straub trat nach 30 Jahren Gemeinderatsarbeit nicht mehr zur Wahl an. 1989 wurde Hans Straub erstmals zum Gemeinderat gewählt; damals standen mit dem Bau der Sickenbühlhalle und der Erschließung der Baugebiets Mohrengarten-Häusle Großprojekte zur Umsetzung an. Hans Straub besitzt ein „wahnsinniges“ Wissen zu Angelegenheiten der Finanzierung, Steuern. Er war ein unverzichtbarer Ratgeber.  BM Schweikert hatte sich oft gefragt, wie Herr Straub neben seinem Beruf, seinen diversen Aufgaben als Aufsichtsrat, Vorsitzender des Gutachterausschusses, im Musikverein sein Amt als Gemeinderat so beispiellos gewissenhaft und pflichtbewusst erfüllen konnte. Und mit Sicherheit –so BM Schweikert- wird das Gremium auch seinen verschmitzten Humor in den Nachsitzungen vermissen. Herr Schweikert überreichte Herrn Hans Straub die Ehrenurkunde des Gemeindetags mit Ehrennadel für 30 Jahre Gemeinderat und Geschenke der Gemeinde.

Herr Heinz Schopp bedankte sich bei BM Schweikert. Egal, wie voll der Schreibtisch war, er habe sich immer Zeit genommen. Er bedankte sich bei der Verwaltung, beim Gemeindeverwaltungsverband und ganz besonders bei den Kollegen/ der Kollegin des Gemeinderats. Man habe viel bewegt zum Wohl der Gemeinde und der Bürger. Auch wenn man nicht immer einer Meinung war, so sei doch wichtig, die Meinung des anderen zu akzeptieren und zu respektieren. Heinz Schopp wünschte den neuen Gemeinderäten, dass sie nachts immer gut schlafen können. Besonders am Herzen liegen ihm die Ortsmitte und das Seniorenwohnen.

Herr Hans Straub wünschte dem neuen Gemeinderat alles Gute und gute Entscheidungen für die Gemeinde Gruibingen. Jürgen Zimmermann schloss sich an.

Dann gab es einen Wechsel. Die neuen Gemeinderäte nahmen am Sitzungstisch Platz.

BM Schweikert gab das Wahlergebnis bekannt. Die Wahlprüfung hat keine Mängel ergeben. Hinderungsgründe liegen nicht vor.

BM Schweikert verlas die Verpflichtungsformel:

Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.

Der Vorsitzende verpflichtete alle Gemeinderäte per Handschlag.

Im Anschluss einigte sich der Gemeinderat über die Besetzung der stellvertretenden Bürgermeister, Ausschüsse und Gremien.

1. stellvertretender Bürgermeister ist Herr Hans-Dieter Bötzel, 2. stellvertretende Bürgermeisterin ist Claudia Leier.

Die Ausschüsse des Gemeinderats setzen sich zusammen wie folgt:

  Ausschüsse des Gemeinderats (PDF-Datei)

Der Gutachterausschuss wurde zum 01.01.2017 für vier Jahre gewählt.