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Sitzungsbericht vom 21.01.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie fünf Zuhörer zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde:
Von einem Zuhörer wird bemängelt, dass immer wieder Anhänger und Wohnwägen auf dem Parkplatz der Sickenbühlhalle über längere Zeiträume abgestellt werden.
Auch Bürgermeister Schweikert sieht dies als Ärgernis an, welches die Verwaltung quasi rund um das Jahr beschäftigt. Im Normalfall werden die Halter der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge von der Verwaltung angeschrieben und um Entfernung gebeten. Sollte dies nichts nützen, so erfolgt eine Meldung an die Bußgeldstelle des Landratsamtes. Eine endgültige Entfernung kann sich jedoch in einigen Fällen stark in die Länge ziehen. So erinnert der Vorsitzende an ein auf dem Sickenbühlhallenparkplatz abgestelltes stark beschädigtes und fahrunfähiges Auto. Hier hatte das Landratsamt rund 1,5 Jahre benötigt, um dieses endgültig als Schrott zu deklarieren. Erst hiernach konnte eine abfallrechtliche Entsorgung erfolgen.
TOP 3: Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Zur Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl geht hiernach kurz auf Änderungen ein, welche sich nach den Vorberatungen der vergangenen Sitzung noch ergeben haben. So wurden nun die Anschaffung von drei „Sie fahren“- Anlagen mit einem Ansatz von 20.000 €, die Verbesserung der Sitzungskommunikation mit einem Ansatz von 5.000 €, der Planungswettbewerb für die Fertigstellung der Ortsmitte mit einem Ansatz von 15.000 € und die Wiederherstellung der Ufermauer „Im Steig“ mit einem Ansatz von 100.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen. Ebenfalls wurden 20.000 € für die Anschaffung von mobilen Hochwasserschutzmaßnahme sowie 10.000 € für die Lärmaktionsplanung aufgenommen.
In der Folge geht Frau Pehl näher auf den Ergebnishaushalt ein. Für das Jahr 2025 geht sie von ordentlichen Erträgen in Höhe von 6.485.360 € aus. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 6.683.903 €. Hierdurch würde sich für das Jahr 2025 im Ergebnishaushalt ein veranschlagtes Gesamtergebnis in Höhe von -198.543 € ergeben.
Durch positive Gesamtergebnisse aus vergangenen Jahren verfügt die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2025 voraussichtlich über Rücklagen in Höhe von 2.416.854 €. Zum 31.12.2025 werden sich die Rücklagen voraussichtlich um rund 200.000 € verringern. Diese würden dann nach derzeitigen Planungen 2.218.311 € betragen.
Hiernach geht Frau Pehl ausführlich auf das Investitionsprogramm für das Jahr 2025 ein. Bereits im vergangenen Jahr war für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ein großer Ansatz im Haushaltsplan enthalten. Da sich hier jedoch die Bewilligung von Zuschüssen über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm zunächst extrem verzögerte und die Gemeinde Gruibingen dann nach Bekanntgabe der Förderentscheidungen für das Jahr 2024 keine Förderzusage erhielt, erfolgten im vergangenen Jahr noch keine Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2025 sollen nun jedoch endlich dringende Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch des Schwallwasserbehälters vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem neuen Gemeinderat hatte man sich darauf verständigt, lediglich die zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebs absolut notwendigen Sanierungen durchzuführen. Im Haushaltsplan wurden daher Sanierungskosten in Höhe von 752.000 € eingeplant. Demgegenüber steht ein geplanter Zuschuss in Höhe von 92.000 €. Diesen würde man erhalten, sofern man im Jahr 2025 beim Ganztagesbetreuungsförderprogramm zum Zuge kommen sollte. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass derzeit auf Landesebene über die Einführung eines speziellen Programmes speziell zur Förderung von Lehrschwimmbecken diskutiert werde. Hier wären dann voraussichtlich deutlich höhere Zuschussbeträge als über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm möglich. Aus seiner Sicht ist ein solches Spezialprogramm bereits seit langer Zeit überfällig, da Lehrschwimmbecken bisher in keiner Förderkulisse richtig berücksichtigt werden. Auch das Ganztagesbetreuungsförderprogramm stellte lediglich eine Art Auffangschirm mit geringen Fördersummen dar. Das nun diskutierte Spezialprogramm mache ihm daher nun Hoffnung, dass Lehrschwimmbecken zukünftig nicht mehr „einfach nur unter den Tisch fallen.“ Denn gerade dieses Gefühl wurde ihm in der Vergangenheit oftmals vermittelt, obwohl in den kommunalen Lehrschwimmbecken zumeist durch Schwimmkurse die allerwichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Schwimmausbildung geleistet werden.
Frau Pehl erklärt, dass in den kommenden Jahren mit der Sanierung der Sickenbühlhalle ebenfalls eine große Sanierungsmaßnahme ansteht. Für das Jahr 2025 fallen jedoch zunächst Planungskosten in Höhe von 40.000 € an. Hinsichtlich möglicher Zuschüsse erklärt sie, dass bereits Ende des vergangenen Jahres ein Antrag auf Sportstättenförderung gestellt wurde. Ebenfalls werde man in den kommenden Tagen für die Sickenbühlhalle einen Antrag beim Ausgleichstock stellen. Ein weiterer Investitionsposten ist der Radweg Oberes Filstal. Nach Abzügen der bereits zugesagten Zuschüsse wären hier von der Gemeinde noch rund 176.000 € zu tragen. Ebenfalls fallen im Jahr 2025 vorrausichtlich 116.000 € für das Kanalsanierungsprogramm, 110.000 € für die Beschaffung eines MTWs für die Feuerwehr sowie Restzahlung für die Generalsanierung des Rathauses in Höhe von 100.000 € an. Auch sind 40.000 € für die Sanierung von Feldwegen und 50.000 € für den Anbau eines Geräteraums beim Feuerwehrhaus eingeplant.
Hinsichtlich anstehender Kreditaufnahmen erklärt Frau Pehl, dass die im Haushaltsjahr 2025 vermutlich noch für das Jahr 2024 ein Kredit in Höhe von 500.00 € aufgenommen werden muss. Für das Jahr 2025 selbst ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.940.000 € eingeplant. Sollten diese Kredite in dieser Form aufgenommen werden, so würde sich zum 31.12.2025 ein Gesamtschuldenstand in Höhe von 3.809.285 € ergeben.
Nach ihren Ausführungen bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die ausführliche Vorstellung des Haushaltsplans sowie stets mit sehr viel Arbeit verbundene Erstellung des Haushaltsplans.
Anschließend wird der Haushaltsplan im Gemeinderat diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass die Sparvorschläge seiner Liste im Rahmen der Vorberatung vom übrigen Gremium größtenteils abgelehnt wurden. So findet im nun vorgelegten Haushaltsplan das Thema Hochwasserschutz seiner Meinung nach viel zu wenig Beachtung. Auch müsse man nun endlich das Hauptaugenmerk auf die Betrachtung der kommunalen Ausgabenseite richten und hier Einsparungen vornehmen. So sei die Gemeinde Gruibingen aufgrund der aktuellen Finanzlage als „kommunaler Sozialhilfeempfänger“ zu sehen. Vor diesem Hintergrund könne er daher dem Haushalt nicht zustimmen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dieser Auffassung widersprochen. So habe man dem Hochwasserschutz mit der Einplanung von mobilen Schutzmaßnahmen durchaus Rechnung getragen. Auch seien diese mobilen Schutzmaßnahmen variabel einsetzbar und können somit an mehreren Orten helfen, als sehr teure bauliche Veränderungen an einigen wenigen Stellen. Des Weiteren habe man sich als Gremium trotz der zu erwartenden hohen Kosten gesammelt für den Erhalt der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens entschieden. Einsparungen in Form von verringerten Öffnungszeiten hält er in diesem Zusammenhang daher für den falschen Ansatz. Ebenfalls seien die hierdurch möglichen Einsparungen lediglich von geringer Natur.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass für ihn der Infrastrukturerhalt an oberster Stelle stehe und die nun zu tätigenden hohen Investitionen daher auch als Investition in die kommenden Jahrzehnte zu sehen seien. Auch müsse man die Sanierungen in dieser Größe angehen, da gemäß der Natur der Förderprogramme bloße Unterhaltungsmaßnahmen zumeist nicht förderfähig sind.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme der Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 in der vorgelegten Form zu.
TOP 4: Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2025
Frau Pehl erklärt, dass im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ ein Jahresergebnis von + 34.200 € zu erwarten ist. Hinsichtlich benötigter Kredite erklärt sie, dass hier eine Aufnahme in Höhe von 261.000 € eingeplant ist. Hierdurch würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2025 auf rund 1.215.000 € belaufen.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ in der vorgelegten Form zu.
TOP 5: Beschluss über den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert erneut an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2022. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2022 663.696 €. Da ein Ergebnis von lediglich 61.770 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 601.926 € € dar.
Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.997.500 € auf ein Ergebnis von 3.321.601,73 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.
Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.683.900 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.820.119,80 € ca. 136.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen.
Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Hier verbesserte sich das Ergebnis gegenüber dem Planansatz um rund 34.000 € und betrug somit 655.599,84 €.
Eine weitere deutliche Verbesserung konnte bei dem Posten „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ erzielt werden. Hier war man zunächst von einem Ergebnis in Höhe von 133.290 € ausgegangen. Tatsächlich wurde jedoch ein Ergebnis in Höhe von 289.209.90 € erzielt. Grund hierfür sind vor allem deutlich höher ausgefallene Erstattungen für die Feuerwehr sowie aus einer neuen Berechnung der Verwaltungskosten, welche auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung umgelegt werden und von diesem dann an die Gemeinde rückerstattet werden.
Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2022 mit 1.347.730 € angesetzt. Aufgrund kleinerer Abweichungen in verschiedenen Bereichen wurde dieser Ansatz jedoch um rund 11.000 € unterschritten.
Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese um fast 200.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.
Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2022 mit 2.835.250 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um rund 51.000 € unterschritten. Ein Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit um ca. 36.000 € geringer ausfiel. Ebenfalls wurde vom Schulverband Deggingen eine eingeplante Umlage in Höhe von 50.000 € nicht erhoben. Der Grund hierfür ist, dass beim Schulverband noch keine Abschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorliegen. Da die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch ausgefallen sind, erhöhte sich hierdurch die Gewerbesteuerumlage um rund 23.000 €.
Hinsichtlich der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse des Schulverbandes erkundigt sich ein Gemeinderat, ob sich hierdurch dann nach der Fertigstellung dieser Abschlüsse an der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 im Nachhinein noch Änderungen ergeben können.
Frau Pehl antwortet hierzu, dass sich nach der Feststellung durch den Gemeinderat am Jahresabschluss nichts mehr ändern werde. Die Änderungen werden sich dann jedoch in den kommenden Jahresabschlüssen wiederspiegeln.
Hinsichtlich der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erklärt Frau Pehl, dass sich auch hier Abweichungen ergeben haben. So waren im Haushaltsplan beispielsweise Ansätze für Investitionen vorhanden, welche dann jedoch erst in Folgejahren begonnen bzw. durchgeführt wurden.
Durch den positiven Verlauf des Jahres 2022 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, war keine Kreditaufnahme notwendig. Der Schuldentand zum 31.12.2022 betrug 1.252.509 €.
Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2022 betrugen die Gesamtrücklagen 1.171.158,48 €. Zum Jahresende 2022 stiegen diese auf 1.836.854,71 € an.
Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:
- Die Jahresrechnung 2022 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
- Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
- Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2022, Vermögensübersicht zum 31.12.2022, Schuldenübersicht zum 31.12.2022, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2022 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Beschluss über den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“
Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2022 verschlechtertet sich hierbei gegenüber dem Planansatz um 34.965 €. Somit steht zum Ende Jahres 2022beim Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ ein Gesamtergebnis von - 91.655 € zu Buche.
In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2022, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.
TOP 7: Starkregenrisikomanagement – Vergabe einer Vorplanung für den Bereich Mittlerer Brunnenteich an der Sickenbühlhalle
Die Verwaltung führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. So wurde bereits im Zuge der Erstellung des Starkregenrisikomanagements die Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle als Problempunkt ausgemacht, da hier bereits des Öfteren bei starken Regenfällen das Fassungsvermögen nicht ausreichte und hierdurch eine Überflutung der Maierhofstraße erfolgte. Auch bei den Starkregenfällen im vergangenen Juni traten an der Brunnenteichklinge wieder massive Probleme beim Abflussverhalten auf. Um dies zukünftig eindämmen zu können und die sich im weiteren Verlauf der Maierhofstraße befindende Wohnbebauung zu schützen, besteht daher aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf. Da es sich hierbei im Rahmen des Starkregenrisikomanagements um die sowohl baulich als auch finanziell aufwändigste Maßnahme handelt, wird daher vorgeschlagen eine Vorplanung in Auftrag zu geben. Diese wird vom Ingenieurbüro Winkler und Partner zum Angebotspreis von 5.750 € netto angeboten. Nach Vorliegen der Vorplanung könnte man zudem mit dem Wasserwirtschaftsamt hinsichtlich möglicher Zuschüsse in Kontakt treten.
Ein Gremiumsmitglied sieht in der vorgeschlagenen Maßnahme keinen großen Nutzen, da durch ein verbessertes Ablaufverhalten lediglich eine schnellere Zuleitung des Wassers in den Winkelbach erfolgt. Von dort fließen die Wassermengen dann jedoch weiter in Richtung Ortsmitte und können dort weiterhin für Gefahren sorgen. Ebenfalls bemängelt er, dass er zum Zeitpunkt des Starkregenrisikomanagements noch nicht im Gemeinderat war und daher zu wenige Informationen hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes vorliegen. Er beantragt daher eine Vertagung des Punktes.
Von anderer Seite wird hiergegen widersprochen. Seiner Meinung nach besteht hier durchaus Handlungsbedarf, da die Brunnenteichklinge im vergangenen Juni tatsächlich komplett überlastet war. Es sei daher wichtig, dass das Wasser an dieser Stelle ablaufen könne und im Gewässer gehalten werde. Hinsichtlich der Problematik, dass sich der Winkelbach weiter in Richtung Ortsmitte bewegt, erklärt er, dass man hier die Brückendurchlässe im Ort differenziert schützen müsse. Hinsichtlich der beantragten Vertagungen ist er der Ansicht, dass man durchaus anhand der Ausführungen in der Sitzungsvoralge und der Beschreibung des Ingenieurbüros Winkler und Partner über den Tagesordnungspunkt abstimmen könne. Auch hätte man bei zu wenigen Informationen eine Ergänzung bei der Verwaltung anfordern können.
Ein weiterer Gemeinderat sieht die Brunnenteichklinge ebenfalls als Problemfall an. Man dürfe jedoch nicht nur den unteren Bereich betrachten, da im vergangenen Juni auch oberhalb des Tennisheims Probleme aufgetreten seien.
Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass man dies im Blick habe. Problem sei hier, dass dort zwei Gewässerstränge zusammenlaufen.
Hinsichtlich des Ablaufverhaltens sieht ein Gemeinderat vor allem ein Problem in dem deutlich zu kleinen Durchmesser des verdolten Ablaufroheres.
Der Vorsitzende sieht dies ebenfalls als Hauptproblem an und erklärt, dass man das Ablaufrohr im Rahmen dieser Maßnahme auf jeden Fall deutlich vergrößern müsse.
Eine Gemeinderätin erinnert sich daran, dass im vergangenen Juni in der Boller Straße bei einem Rohrdurchlass ebenfalls enorme Probleme aufgetreten seien. Sie fragt daher an, ob hier auch Verbesserungen angedacht seien.
Ein Gemeinderat, welcher an dem Starkregenwochenende mit der Feuerwehr an dieser Stelle im Einsatz war, erklärt, dass hier der Rohrdurchlass durch losgerissene Äste äußerst stark verstopft war. Ohne die Verstopfungen wären hier vermutlich kaum Probleme aufgetreten. Ebenfalls war diese Stelle bei vergangen Starkregen- und Hochwasserereignissen eigentlich nie als Problemstelle auffällig geworden.
Hiernach wird zunächst über den Vertagungsantrag abgestimmt. Dieser wird bei zwei Stimmen dafür, zwei Enthaltungen und sechs Stimmen dagegen abgelehnt.
In der Folge beschließt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen die Voruntersuchung zum Preis von 5.750 € netto an das Ingenieurbüro Winkler und Partner zu vergeben.
TOP 8: Bausachen
8.1 Neubau eines Vordachs an den bestehenden Gemeinschaftsschuppen auf dem Flst. 4540
An der Gemeinschaftsschuppenanlage ist im südlichen Bereich zur Bundesautobahn A 8 hin der Anbau eines Vordachs mit einer Grundfläche von 9 m x 37 m geplant. Da die Gemeinde einer Bauvoranfrage im Jahr 2023 bereits zugestimmt hatte, wird empfohlen nun auch dem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Gemeinderat spricht sich im Rahmen der Gremiumsdiskussion entschieden gegen das Baugesuch aus. So gebe das nun beantragte Pultdach zusammen mit dem Satteldach des bestehenden Schuppens kein schönes Landschaftsbild ab. Auch habe man seinerzeit die Gemeinschaftsschuppenanlage ins Leben gerufen um den optischen Eindruck von „vereinigten Hüttenbauwerken“ zu verhindern. Durch das nun beantragte Vordach sieht er diesen Zweck als konterkariert an. Auch habe er sich den Schuppen vor Ort angesehen und nach seinem Eindruck mute das Gelände in Teilen an einen Schrottplatz an. Auch werden dort zum Teil sehr große Brennholzbestände gelagert. Hier sei daher zu hinterfragen ob dies bereits einem gewerblichen Zweck diene oder noch für den Privatverbrauch bestimmt sei.
Von anderer Seite wird das Pultdach ebenfalls als optisch unpassend gesehen. Seiner Meinung nach sei es zudem sehr kritisch, wenn unter dem Vordach Brennholz gelagert werde, da hierdurch die Brandgefahr steige und sich somit die Versicherungspolicen für die gesamte Schuppenanlage enorm erhöhen könne. Ebenfalls sieht er für das Vordach eine erhöhte Gefahr von Brandstiftungen. Bei einem vollständig umbauten Raum hätte er hier deutlich weniger Bedenken.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass für ihn die Dachform kein Problem darstelle. Unter anderem soll das Vordach zum Unterstand der momentan im freien stehenden Gerätschaften dienen. Hierdurch würde sich auch der vom ersten Gemeinderat bemängelte unordentlich Zustand verbessern. Hinsichtlich der höheren Brandlast erklärt er, dass eine Prüfung des Brandschutzes dem Landratsamt obliegt und nicht Teil des gemeindlichen Einvernehmens ist. Auch sei eine eventuell höhere Versicherungspolice für die Beurteilung durch die Gemeinde nicht relevant. Sollte diese tatsächlich zukünftig höher ausfallen, so müssten dies die Nutzer der Gemeinschaftsschuppenanlage untereinander klären. Ebenfalls sei die Sorge um potentielle Straftaten durch Brandstiftung kein Ablehnungsgrund. Er plädiert daher für die Erteilung des Einvernehmens.
Nach Abschluss der Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch bei fünf Stimmen dafür, vier Enthaltungen und einer Gegenstimme das Einvernehmen.
8.2 Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Mühlahauser Straße 19/1 / Flst. 99
Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Wohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 99. Das Wohnhaus ist eingeschossig mit einer Grundfläche von 13,20 m x 5,80 m geplant. Der Carport hätte die Maße 5 m x 6 m. Da sich das Baugrundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Wohnhaus mit Carport nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Voraussetzung des Einfügens bei diesem als Tiny-Hosue zu sehenden Bauprojekt kein Problem dar.
Losgelöst vom gemeindlichen Einvernehmen hätte der Gemeinderat zudem noch über die Unterzeichnung einer Zufahrtsbaulast für die Gemeindegrundstücke Flst. 45/6, Flst. 3609 und Flst. 1/15 zu beraten. Diese Baulast ist notwendig, da das Baugrundstück ansonsten über keine Zufahrt verfügen würde und somit die Erschließung nicht gesichert wäre. Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterzeichnung der Baulastenübernahmeerklärungen befürwortet, da hier ansonsten keine bauliche Entwicklung möglich wäre. Ebenfalls wird die Zufahrt über diese Gemeindegrundstücke zu den bestehenden Häusern Mühlhauser Straße 15 und 19/1 bereits seit längerer Zeit geduldet.
Von Seiten des Gremiums wird ebenfalls die Erteilung des Einvernehmens und die Unterzeichnung notwendiger Baulasten befürwortet. Ohne weitere Diskussion wird daher sowohl der Erteilung des Einvernehmens als der Unterzeichnung der notwendigen Baulasten einstimmig zugestimmt.
8.3 Errichtung auf einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Flst. 929 und Flst. 930
Auf den Außenbereichsgrundstücken Flst. 929 und 930 wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle beantragt. Da jedoch bei einer bereits erfolgten Bauvoranfrage nicht die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen werden konnte, wurde die Bauvoranfrage damals von der Baurechtsbehörde nicht genehmigt.
Hinsichtlich des nun eingereichten Antrages ist die Verwaltung der Ansicht, dass sich seit der Bauvoranfrage keine grundlegenden Änderungen bei den vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen ergeben haben. Eine landwirtschaftliche Privilegierung würde somit erneut nicht vorliegen. Da das Bauvorhaben ohne Privilegierung keine Aussicht auf Genehmigung hat, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Im Gremium wird die Ansicht der Verwaltung geteilt.
In der Folge wird dem Baugesuch bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung das Einvernehmen versagt.
TOP 9: Verschiedenes
- Ein Gemeinderat bemängelt, dass es in der Kupfergasse durch zu große Fahrzeuge in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren zu Beschädigungen von Privateigentum gekommen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass man diese Angelegenheit zur Klärung beim Straßenverkehrsamt als Punkt für eine Verkehrsschau anmelden könne.
- Eine Gemeinderätin ergänzt, dass man sich nochmals über Tempo 20 und Warnschilder bezüglich kreuzender Kinder im Bereich der Schillerstraße Gedanken machen solle. Auch hier hält der Vorsitzende eine Verkehrsschau für sinnvoll.
- Von einem Gremiumsmitglied wird bemängelt, dass der Boßlerparkplatz durch LKW-Fahrer des Öftern stark vermüllt werde. Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium darauf, dass diese Thematik generell einmal in einer der kommenden Sitzungen aufgegriffen werden soll.
- Ein Gemeinderat meldet zwei schadhafte Stellen im Walter-Frieß-Weg.
- Ein Gemeinderat wurde hinsichtlich der Aufstellung eines „Bücherschrankes“ angesprochen. Schnell ist sich das Gremium einig, dass man mit der Bücherei im Martinshaus und der Bücherei in der Grundschule bereits gut aufgestellt sei. Bezüglich eines Bücherschrankes wird daher kein Bedarf gesehen.
Sitzungsbericht vom 10.12.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt acht Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie Herrn Maier und Herrn Friz vom Forstamt Göppingen. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Vorstellung und Beschluss über den Waldwirtschaftsplan 2025
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an den Forstamtsleiter Herrn Maier, welcher zunächst auf die allgemeine Personalsituation im Forstamt eingeht. Demnach ist der bisher für die Gemeinde Gruibingen zuständige Förster in den Ruhestand eingetreten. Zurzeit wird die Gemeinde Gruibingen daher von Herrn Friz, welcher nach seinem Studium derzeit seine Trainee-Zeit beim Forstamt Göppingen verbringt, im Forstbereich betreut. Herr Friz stellt sich hiernach kurz dem Gemeinderat vor. Er erklärt, dass er ursprünglich aus dem Gebiet um den Welzheimer Wald komme und in Rottenburg an der Hochschule für Forstwirtschaft studiert habe. Seit rund einem Jahr ist er nun bereits als Trainee beim Forstamt Göppingen tätig.
Nach seiner kurzen Vorstellung präsentiert Herr Friz dem Gemeinderat den Bewirtschaftungsplan und den Naturalplan für das Forstjahr 2025. Für das Jahr 2025 sind demnach Ausgaben von rund 58.212 € und Einnahmen in Höhe von 100.202 € vorgesehen. Die Einnahmen setzten sich hierbei aus Erlösen aus der Holzernte in Höhe von 69.669 € sowie aus Zuschüssen aus dem Bundesförderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ in Höhe von 31.533 € zusammen. Es wird somit mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 41.990 € gerechnet. Zum Holzeinschlag erklärt er, dass hier im Jahr 2025 925 Festmeter gefällt werden sollen. Des Weiteren sollen im Rahmen der Klimaanpassung klimaresistente Weißtannen in den Baumbestand eingebracht werden.
Hinsichtlich des Gesamtergebnisses erklärt ein Gremiumsmitglied, dass rund dreiviertel des Gewinnes aus dem Bundeszuschuss resultieren. Würde man diesen außer Acht lassen bzw. hätte man hier keine Bewilligung für das Zuschussprogramm erhalten, so läge der Gewinn lediglich bei rund 10.000 €. Aus seiner Sicht sei ein Gewinn von lediglich 10.000 € bei einem Holzeinschlag von 925 Festmetern jedoch nicht gerade üppig.
Her Friz erklärt hierzu, dass die Holzernte immer aufwändiger und somit auch immer teurer werde. So seien vor allem die Kosten für die Verkehrssicherungshiebe stark angestiegen. Auch treibe die Topographie an weiteren Stellen die Kosten in die Höhe.
Herr Maier ergänzt, dass der Gemeindewald in den meisten Gemeinden seine „Sparkassenfunktion“, welche den Gemeinden über viele Jahre hohe Erlöse aus dem Holzverkauf ermöglichte, verloren habe. Grund hierfür sind neben den von Herrn Friz angesprochenen hohen Holzerntekosten vor allem auch die klimatischen Veränderungen. Oberstes Ziel müsse es daher sein, den Wald an diese Veränderungen bestmöglich anzupassen, sodass auch die nachfolgenden Generationen noch eine intakte gruibinger Waldlandschaft vorfinden können.
Hinsichtlich des Brennholzverkaufes erklärt Herr Maier, dass dieser nun ab voraussichtlich Mitte Januar auch Online über die Plattform „Holfinder“ möglich sein wird. Ebenfalls verweist er auf wieder geplante Informationsveranstaltungen für Privatwaldbesitzer. Hierbei sollen die Privatwaldbesitzer vor allem auf die Gefahren von absterbenden Bäumen hingewiesen werden.
Bürgermeister Schweikert bedankt sich bei Herrn Maier und Herrn Friz für die detaillierte Vorstellung des Waldwirtschaftsplanes. Er erklärt, dass auch aus seiner Sicht eine nachhaltige Nutzung des Gemeindewaldes sowie der Fortbestand eines intakten Gemeindewaldes für künftige Generationen äußerst wichtig sei.
In der Folge wird der Waldwirtschaftsplan einstimmig vom Gremium beschlossen.
TOP 3: Haushaltsplan 2025: Beratung über die Anträge der einzelnen Wählervereinigungen und der Verwaltung
Bürgermeister Schweikert übergibt zunächst das Wort an die Kämmerin Frau Pehl. Frau Pehl stellt dem Gemeinderat die bei ihr eingegangenen Änderungsanträge der Wählervereinigungen und der Verwaltung zunächst kurz vor.
Von der Bürgerlichen Wählervereinigung wurden folgende Anträge gestellt:
- Für den Hochwasserschutz soll ein Ansatz in Höhe von 90.000 € im Haushaltsplan aufgenommen werden
- Hinsichtlich der Mäharbeiten auf öffentlichen Grünflächen soll eine Fremdvergabe an Dritte bezüglich einer potentiellen Kosteneinsparung geprüft werden
- Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Gemeindestraßen der Dringlichkeitsstufe 1 und 2 soll ebenfalls eine mögliche Kosteneinsparung durch eine Fremdvergabe geprüft werden.
- Die Vereinsförderrichtlinien sollen überprüft werden
- Die Nutzungsentgelte für die Sickenbühlhalle sollen erhöht werden. Ebenfalls sollen auf der Kostenseite Einsparungen durch eine Verlängerung der Schließzeiten erreicht werden. Insgesamt solle eine Schließzeit von mindestens drei Monaten pro Jahr erreicht werden.
- Die Nutzungsentgelte für das Lehrschwimmbecken sollen erhöht werden. Ebenfalls sollen auf der Kostenseite Einsparungen durch eine Verlängerung der Schließzeiten erreicht werden. Insgesamt solle eine Schließzeit von mindestens vier Monaten pro Jahr erreicht werden
Von einem Gemeinderat wird beantragt, dass für den Bau einer Geschwindigkeitsmessanlage wie in den Vorjahren ein Ansatz von 55.000 € im Haushaltsplan eingestellt werden soll.
Eine Gemeinderätin beantragt, dass Planungskosten für einen barrierefreien Zugang zum Feuerwehrhaus in Höhe von 20.000 € in den Haushalt aufgenommen werden.
Von Seiten der Verwaltungen werden folgende Anträge gestellt:
- Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplan sollen 30.000 € statt 10.000 € eingeplant werden
- Für den letzten Bauabschnitt der neuen Ortsmitte würde sich ein Planungswettbewerb anbieten. Hierfür wird die Aufnahme von Haushaltsmitteln in Höhe 20.000 € beantragt.
- Im Zuge des Hochwasserereignisses wurde eine Ufermauer des Winkelbaches komplett zerstört. Die Behebung des Schadens würde vermutlich mit rund 100.000 € zu Buche schlagen. Es wird daher beantragt, diesen Betrag in den Haushaltsplan mitaufzunehmen.
In der Folge diskutiert das Gremium einzeln über die Anträge und stimmt jeweils über die in den Haushaltsplan aufzunehmende Beträge ab.
Hinsichtlich des Antrages zur Aufnahme von 90.000 € für den Hochwasserschutz erklärt ein Mitglied der Bürgerlichen Wählervereinigung, dass hier vor allem Verbesserungsmaßnehmen im Bereich der Kupfergasse notwendig seien. Aus seiner Sicht könne hier beispielsweise eine Vergrößerung der Durchlässe viel bewirken. Auch sei seiner Meinung nach wichtig, hier den Bürgern zu vermitteln, dass sich die Gemeinde um das Thema Hochwasserschutz kümmere.
Ein Gremiumsmitglied wendet hierzu ein, dass er eine pauschale Vergrößerung der Wasserdurchlässe vor dem Hintergrund der gesetzlichen Lage für schwierig halte. So seien derzeit bereits für kleinste Änderungen an Gewässern aufwändige Genehmigungsverfahren notwendig. Zudem seien die Kosten für Durchlassänderungen exorbitant hoch.
Von anderer Seite wird vorgebracht, dass bei Hochwasser die Probleme oftmals durch Bäume und Gestrüpp verursacht werden, welche die Durchlässe verstopfen. Da hier im Voraus quasi keine Prognose getroffen werden kann, welche Bäume entwurzelt werden könnten, hält er mobile Lösungen wie die bereits gemeinsam mit den Verbandsgemeinden angeschaffte Sandsackabfüllmaschine für sinnvoll. Auch kann ein vergrößerter Durchlass durch einen entsprechend großen Baum oder eine große Menge an Gestrüpp ebenfalls verstopft werden.
Von einem anderen Gremiumsmitglied werden mobile Lösungen ebenfalls bevorzugt.
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig dafür, dass 20.000 € für den Hochwasserschutz im Haushaltsplan eingestellt werden sollen.
Hinsichtlich der geforderten Prüfung der Fremdvergabe bei den Mäharbeiten und beim Winterdienst erklärt Bürgermeister Schweikert, dass dies den interkommunalen Bauhof der Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen betreffen würde. Über den Haushalt des interkommunalen Bauhofs entscheiden jedoch die Vertreter der beiden Gemeinden im Rahmen der Verbandsversammlung. Eine Entscheidung im Gemeinderat der Gemeinde Gruibingen ist daher nicht möglich. Des Weiteren sei grundsätzlich die Überprüfung der Vereinsförderrichtlinien möglich. Bestandteil der Haushaltsberatung sei dies jedoch nicht.
Bezüglich der geforderten Ausweitungen der Schließzeiten bei der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens stellt die Kämmerin Frau Pehl dem Gremium jeweils eine Kalkulation vor. Sie hat hierfür die Gesamtkosten der beiden Einrichtungen jeweils in fixe Kosten und variable Kosten aufgeteilt. Sollte man sich für eine Verringerung der Öffnungszeiten entscheiden, so würde sich dies nur in einer Verringerung der variablen Kosten bemerkbar machen. Die Fixkosten würden hingegen auch bei einer geschlossenen Einrichtung anfallen. Da in einer vorherigen Antragsversion eine Verringerung der Kosten um mindestens 10 % gefordert wurde, hat Frau Pehl diese Einsparung in Ihrer Präsentation dargestellt. Bei der Sickenbühlhalle würde diese Verringerung ca. 4.780 € entsprechen. Beim Lehrschwimmbecken könnten hierdurch rund 3.350 € eingespart werden.
In der Folge sprechen sich mehrere Gemeinderäte deutlich gegen die Ausweitung der Schließzeiten sowohl bei der Sickenbühlhalle als auch beim Lehrschwimmbecken aus. So fallen die Einsparungen im Vergleich zu dem Verlust für die Vereine, welcher durch eine Ausweitung der Schließzeiten verursacht würde, eher gering aus. Auch sei eine Verringerung der Öffnungszeiten im Lehrschwimmbecken mit Blick auf die Schwimmkurse der DLRG kritisch zu sehen. Des Weiteren seien derzeit sowohl für die Sanierung der Sickenbühlhalle als auch für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens enorm hohe Investitionskosten eingeplant. Vor diesem Hintergrund sei eine Ausweitung der Schließzeiten ebenfalls kaum zu rechtfertigen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig dafür, dass die bisherigen Planansätze für die Sickenbühlhalle und das Lehrschwimmbecken beibehalten werden sollen. Eine Ausweitung der Schließzeiten wird nicht durchgeführt.
Zu der geforderten Aufnahme von 55.000 € für den Bau einer Geschwindigkeitsmessanlage erklärt das antragstellende Gremiumsmitglied, dass für ihn die Verbesserung der Verkehrssicherheit enorm wichtig sei. Ebenfalls wurde er diesbezüglich aus der Bürgerschaft schon mehrfach angesprochen.
Von anderer Seite wird hierzu eingewandt, dass die Verbesserung der Verkehrssicherheit für ihn ebenfalls sehr wichtig sei. Da die Kosten für die Errichtung der Messanlage jedoch komplett von der Gemeinde getragen werden müssen und diese mit 55.000 € sehr hoch seien, nimmt er eher Abstand von dem Bau der Messanlage. Auch kritisiert er, dass die Gemeinde die Baukosten zahlen soll und die Gewinne durch Bußgeldeinnahmen gänzlich an den Landkreis gehen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied werden die Baukosten ebenfalls als sehr hoch angesehen. Für erzieherisch wertvoll hält er hingegen die „Sie fahren“- Tafeln, durch welche die Verkehrsteilnehmer durch lachende oder traurige Smileys auf ihr jeweiliges Geschwindigkeitsniveau hingewiesen werden. Man solle daher eher weitere Anzeigetafeln anschaffen, sodass alle drei Ortseingänge hiermit ausgerüstet werden können.
Weitere Gremiumsmitglieder schließen sich diesem Vorschlag an.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung für die Aufnahme von 20.000 € zur Anschaffung von weiteren Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Für die Geschwindigkeitsmessanlage werden keine Mittel eingestellt.
Der Antrag zur Aufnahme von 20.000 € zur Planung eines barrierefreien Zugangs zum Feuerwehrgebäude wird im Gremium mehrheitlich kritisch gesehen, da für eine mögliche barrierefreie Lösung wie einen Aufzug sehr schnell Kosten im Bereich von 200.000 € anfallen können.
Von einer Gemeinderätin wird hierzu angemerkt, dass man eventuell auch einen Rollstuhl-Treppenlift als Alternative prüfen könne.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass an ihn von Seiten der Bürgerschaft herangetragen wurde, dass die Akustik im Feuerwehrgebäude zum Teil eher mangelhaft sei. Hier könne man eventuell mit Mikrofonen nachrüsten. Auch hinsichtlich der Leserlichkeit der Präsentationen könne man diese zukünftig in größerem Schriftformat erstellen. Bezüglich der Barrierefreiheit von Gemeinderatssitzungen habe er des Weiteren bereits bei größeren Städten gesehen, dass hier zum Teil ein Live-Stream der Sitzung über das Internet erfolgt. Eine Hürde sei hier jedoch unter anderem der Datenschutz.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig dafür, dass 5.000 € für die Verbesserung des Sitzungsdienstes im Haushalt eingestellt werden sollen. Planungskosten für einen barrierefreien Zugang werden vorerst nicht aufgenommen.
Zu dem Antrag der Verwaltung zur Erhöhung des Ansatzes für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von 10.000 € auf 30.000 € erklärt Bürgermeister Schweikert, dass hier die Möglichkeit besteht, sich einem Rechtsverfahren von sämtlichen an der A 8 gelegenen Gemeinden bis Denkendorf anzuschließen. Hier würde dann für alle Gemeinden und somit für rund 80.000 Bürger gesammelt eine Anwaltskanzlei auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit bei der Autobahn GmbH drängen. In Gruibingen sei momentan vor allem die Fahrtrichtung Stuttgart das Problem, da hier die Verkehrsteilnehmer nach der Anschlussstelle Mühlhausen unbegrenzt aufs Gaspedal drücken können und die Einwohner von Gruibingen hierdurch lärmtechnisch stark beeinträchtigt werden. Er sieht im Beitritt zu diesem Sammelrechtsverfahren daher eine große Chance für Gruibingen.
Von anderer Seite wird das Verfahren weniger vielversprechend gesehen, da die Autobahn GmbH bzw. früher die Autobahnverwaltung in sämtlichen anderen Verfahren auch zumeist stur geblieben sei und auf ihrem Standpunkt beharrte.
Andere Gremiumsmitglieder sprechen sich grundsätzlich für eine Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt aus. Das hiermit jedoch verbundene sehr zeit- und kostenaufwändige Verfahren stößt jedoch gesammelt auf Unverständnis.
In der anschließenden Abstimmung stimmt das Gremium bei einer Enthaltung und acht Stimmen dafür für eine Erhöhung des Ansatzes von 10.000 € auf 20.000 €.
Hinsichtlich des Antrages zum Planungswettbewerb zur Fertigstellung der Ortsmitte erklärt Bürgermeister Schweikert, dass man hier in der kommenden Zeit weiterkommen und einen Abschluss finden sollte.
Das Gremium schließt sich dieser Ansicht an und stimmt einstimmig dafür, dass 15.000 € für den Planungswettbewerb in den Haushaltsplan aufgenommen werden.
Bezüglich der Ufermauer erklärt Bürgermeister Schweikert, dass hier noch keine Angebote eingeholt wurden. Kosten in Höhe von 100.000 € hält er jedoch durchaus für realistisch. Das Gremium einigt sich in der Folge darauf, dass dieser Ansatz im Haushaltsplan aufgenommen wird.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob für den abgesackten Gehweg in der Maierhofstraße bereits Mittel im Haushaltsplan eingeplant wurden. Die Kämmerin Frau Pehl erklärt, dass hier im Planansatz für das Jahr 2026 Mittel eingeplant sind.
TOP 4: Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms
Der Vorsitzende verweist auf die in der vergangenen Sitzung erfolgte Vorberatung. Das Angebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele liegt mittlerweile vor. Die Ingenieurleistungen werden hierin zum Angebotspreis von 17.350,56 € netto angeboten.
Ohne weitere Aussprache stimmt das Gremium in der Folge einstimmig der Vergabe an das Ingenieurbüro Hiller und Hofele zum Angebotspreis von 17.350,56 € netto zu.
TOP 5: Ausschreibungsbeschluss zum Kanalsanierungsprogramm 2025
Auch hier verweist der Vorsitzende auf die Ausführungen von Herrn Hofele aus der vergangenen Sitzung, wonach nun vor allem die Bereiche An der Riese, Brückenweg, Hölderlinweg sowie ein Teilbereich nördlich der Maierhofstraße durch das Inliner-Verfahren saniert werden soll. Als Kosten wurden für die Sanierungen im Jahr 2025 damals rund 160.000 € genannt.
In der Folge fasst das Gremium einstimmig den Ausschreibungsbeschluss für die von Herrn Hofele in der vorangegangenen Sitzung vorgestellten Straßenabschnitte.
TOP 6: Bausache: Hauptstraße 43 – Nutzungsänderung eines Backwarenverkaufsladens zu einem Pizzaliefer –und Abholservice
Die Verwaltung erklärt, dass über das Landratsamt ein Baugesuch hinsichtlich einer Nutzungsänderung der Hauptstraße 43 eingereicht wurde. Geplant ist hierbei einen ehemaligen Backwarenverkaufsladen in einen Pizzaliefer- und Abholservice umzunutzen.
Da sich das Gebäude Hauptstraße 43 im alten Ortskern befindet und in diesem Bereich kein Bebauungsplan besteht, richtet sich das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben müsste sich hiernach nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Nach Ansicht der Gemeinde kann die Vorgabe des Einfügens in diesem Falle bejaht werden, da in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße 43 mit dem „Gruibinger Pizza- und Kebaphaus“ bereits ein ähnliches Geschäft baurechtlich genehmigt ist. Ebenfalls befindet sich mit dem „Tante M“ ein weiterer kleiner Laden in der Nähe. Das Einvernehmen wäre daher in diesem Falle zu erteilen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass eventuelle hygienerechtliche Bedenken im Rahmen des baurechtlichen Einvernehmens keine Rolle spielen.
In der Folge erteilt das Gremium dem Baugesuch bei fünf Stimmen dafür, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen das baurechtliche Einvernehmen.
TOP 7: Annahme von Spenden
Die Gemeinde Gruibingen hat mehrere Spenden erhalten.
In der Folge nimmt der Gemeinderat die anbei aufgeführten Spenden einstimmig an und bedankt sich sehr herzlich bei den Spendern:
- Die Firm Moll Funktionsmöbel spendet jeweils 300 € für die Jugendfeuerwehr und die Grundschule
- Die Firma Hannes Ströhle spendet 1.000 € für eine
Bank hinter dem Rathaus - Die Raiffeisenbank Gruibingen eG spendet jeweils 250 € für die Gemeindefeuerwehr und die Grundschule sowie 300 € für den Kindergarten „Schneckenhäusle“
- Die Firma HOWE Umwelttechnik GmbH spendet 500 € für die Jugendfeuerwehr
- Herr Rene und Frau Ines Göhring spenden 300 € an die Feuerwehr
- Herr Karl und Frau Ingrid Zenger spenden der Grundschule Wabenplatten für das Bienenhotel im Wert von 50 €
Des Weiteren hat die Gemeinde eine Spende in Höhe von 1.500 € vom Albwerk erhalten. Da hier noch der Verwendungszweck festzulegen ist, stimmt das Gremium nach kurzer Diskussion einstimmig dafür, dass die Spende dem Dorffest zu Gute kommen solle. Die Spende wird ebenfalls einstimmig angenommen und das Gremium bedankt sich ebenfalls recht herzlich beim Albwerk für die Spende.
Sitzungsbericht vom 19.11.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, sieben Zuhörer, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele zur zweiten Gemeinderatssitzung im November. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Von Seiten der Bürgerschaft werden keine Fragen ans Gremium gerichtet.
TOP 3: Bericht zum Kanalsanierungsprogramm
Bürgermeister Schweikert leitet in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zu einer regelmäßigen Kamerabefahrung der Abwasserkanäle verpflichtet sei. Werden bei diesen Kamerabefahrungen Schäden entdeckt, so werden die jeweiligen Kanäle in das Kanalsanierungsprogramm der Gemeinde aufgenommen. Hiernach übergibt er das Wort an Herrn Hofele, welcher nachfolgend auf das Ergebnis der aktuellen Befahrung eingeht. Demnach lag das Hauptaugenmerk der Befahrung auf den Straßen An der Riese, Brückenweg, Hölderlinweg sowie auf einem Teilbereich nördlich der Maierhofstraße. Besonders schwerwiegende Beschädigungen, welche einer schnellen Behebung bedürfen, werden hierbei als „Schadensklasse 1“ bezeichnet. Allein die Schäden in dieser Schadensklasse werden mit Sanierungskosten in Höhe von rund 320.000 € zu Buche schlagen. Als Sanierungsvariante wird von seiner Seite erneut das „Inliner-Verfahren“ vorgeschlagen, bei welchem durch das Einführen und Aushärten eines Inliner-Schlauches quasi ein komplett neuer Kanal im bereits vorhandenen Kanal entsteht. Besonders vorteilhaft ist hierbei vor allem die sehr lange Lebensdauer der Inliner, welche zum Teil bei über fünfzig Jahren liegt. Ebenfalls sei es von Vorteil, dass die Inliner dem investiven Bereich zuzuordnen sind und somit über einen langen Zeitraum betriebswirtschaftlich abgeschrieben werden können. Anders als bei laufenden Unterhaltungsmaßnahmen machen sich diese daher dann auch nicht sofort und in kompletter Höhe bei den Abwassergebühren bemerkbar.
Ein Gemeinderat erklärt, dass man zukünftig die Fristen für erneute Befahrungen der Kanäle komplett ausreizen solle, da hierdurch Geld gespart werden könne.
Von anderer Seite wird die Frage gestellt, wie teuer eine Kanalbefahrung sei.
Herr Hofele antwortet hierzu, dass zur Zeit je befahrenem Meter Kanal rund 8,00 € veranschlagt werden.
In Anschluss bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Herrn Hofele für seine ausführlichen Erläuterungen zum Kanalsanierungsprogramm. Er schlägt vor, dem Ingenieurvertrag mit dem Büro Hiller und Hofele in der kommenden Sitzung zuzustimmen sowie in diesem Rahmen dann auch den Ausschreibungsbeschluss zu fassen. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
TOP 4: Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze
Bürgermeister Schweikert übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zunächst an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Frau Pehl erklärt sodann, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) derzeit 400 vom Hundert betragen. Aufgrund der Grundsteuerreform ist jedoch in jedem Falle eine Neufestlegung der Hebesätze notwendig. Sie geht hierzu kurz generell auf die neue Systematik der Grundsteuererhebung ein. Demnach war die Grundsteuerreform aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden, da die ehemalige Grundsteuerhebung zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen geführt habe. Als Reaktion auf das Urteil wurde von der Bundesregierung bereits Ende des Jahres 2019 ein Grundsteuerreformpaket auf den Weg gebracht. Hierin wurde für die zukünftige Grundsteuererhebung ein sogenanntes „Bundesmodell“ erarbeitet. Den einzelnen Bundesländern wurde jedoch die Möglichkeit gewährt, sich entweder dem „Bundesmodell“ anzuschließen oder ein eigenes Erhebungsmodell zu erarbeiten. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte sich in diesem Zuge dazu entschieden, das „Bundesmodell“ lediglich für die Grundsteuer A zu übernehmen. Für die Grundsteuer B entschied sich die Landesregierung hingegen für ein eigenes Landesmodell, welches mittlerweile bereits als „Flächenmodell“ bekannt ist. Hier ist nun beim Bewertungsverfahren, welches vom Finanzamt durchgeführt wird, lediglich noch der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche relevant. Die Art und Weise der Bebauung spielt hingegen überhaupt keine Rolle mehr. Hierdurch wird zukünftig bei großen Grundstücken mit einer spärlichen Bebauung eine deutlich erhöhte Grundsteuer anfallen. Im Umkehrschluss werden kleinere Grundstücke mit verdichteter Bebauung bzw. mit mehrstöckiger Bebauung geringere Grundsteuerbescheide erhalten. Frau Pehl erklärt des Weiteren, dass zukünftig unbebaute Grundstücke im Vergleich zu bebauten Grundstücken eine erhöhte Besteuerung erfahren werden. Generell werden die Hebesätze der Städte und Gemeinden aufgrund der völlig unterschiedlichen Grundsteuermessbeträge nicht mehr untereinander vergleichbar sein.
Hinsichtlich der Entwicklung der Grundsteuer B erklärt Frau Pehl, dass die Summe der Grundsteuermesserbeträge für das Jahr 2024 bei 85.187,83 € gelegen habe. Multipliziert mit dem bisherigen Hebesatz von 400 vom Hundert ergab sich im Jahr 2024 somit ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 340.751,32 €.
Für das Jahr 2025 ergab sich nun im Rahmen des neuen „Flächenmodells“ beim Finanzamt für die Gemeinde Gruibingen eine deutlich erhöhte Summe der Steuermessbeträge in Höhe von 132.000 €. Würde man nun den Hebesatz bei 400 vom Hundert belassen, so würde sich auch ein deutlich erhöhtes Aufkommen bei der Gewerbsteuer B in Höhe von 528.000 € ergeben. Von Seiten der Landesverbände wurden die Städte und Kommunen jedoch dazu aufgefordert die Grundsteuerreform weitestgehend aufkommensneutral umzusetzen. Aufkommensneutralität bedeutet hierbei, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B vor und nach der Grundsteuerreform in etwa gleich sein sollten. Aufgrund der nun zum Teil deutlich geänderten Summe der Grundsteuermessbeträge ist der Grundsteuerhebesatz hier nun das entscheidende Stellschräubchen, um eine Aufkommensneutralität erreichen zu können.
Frau Pehl erklärt hierzu, dass für die Gemeinde Gruibingen bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform bei der Grundsteuer B zukünftig ein Grundsteuerhebesatz in Höhe von 260 von Hundert notwendig wäre. Das Aufkommen wäre hierdurch mit prognostizierten 343.200 € weitestgehend im Rahmen des bisherigen Aufkommens bei der Grundsteuer B. Trotz des nun um 140 vom Hundert niedrigeren Hebesatzes, will sie hier jedoch nicht von einer Senkung sprechen, da das neue Erhebungsmodell mit dem bisherigen in keinster Weise zu vergleichen sei. Vielmehr handele es sich bei dem nun vorgeschlagenen Hebesatz um eine Neufestlegung.
Hinsichtlich der Grundsteuer A erklärt Frau Pehl, dass hier beim Finanzamt aufgrund einer sehr geringen Rückmeldungsquote der Grundstückseigentümer noch kaum wirklich belastbare Zahlen vorliegen. Auch hier schlägt sie jedoch eine Neufestlegung des Hebesatzes auf 260 vom Hundert vor. Im kommenden Jahr müsse man sich die Hebesätze dann jedoch mit den gewonnenen Informationen und Erfahrungswerten generell noch einmal ansehen.
Hiernach bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die äußerst ausführlichen Erläuterungen zur Grundsteuerreform. Auch er spricht sich klar für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform aus. Seiner Meinung nach komme für ihn auch nichts anderes in Frage, da ein erhebliches Mehraufkommen bei der Grundsteuer ganz klar zu Lasten der Grundstücks- und Eigenheimbesitzer gehen würde und man dies den Bürgern in keinster Weise zumuten könne. Von einer Unterschreitung der Aufkommensneutralität rät er jedoch ebenfalls ab, da bei erheblichen Mindereinnahmen bei der Grundsteuer von Seiten der Rechtsaufsicht argumentiert werden könnte, dass die Gemeinde ihre Hebesätze nicht sinnvolle ausnutzen würde. Hierdurch könnten wichtige Zuschussprogramme wie der Ausgleichstock in Gefahr geraten. Des Weiteren erklärt er, dass er das nun eingeführte Landesmodell zur Erhebung der Grundsteuer B sehr kritisch sehe. Seiner Meinung nach solle hierdurch Druck auf die Grundstückseigentümer ausgeübt werden, um das von der Landesregierung verfolgte Ziel hin zu verdichtetem Bauen und Geschosswohnungsbau voranzutreiben. Auch erklärt er, dass sich selbst bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer B für die Grundstückseigentümer individuell starke Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Erhebungsmethode ergeben können. Da in Gruibingen jedoch eine recht homogene Ein- und Zweifamilienhausstruktur vorherrschend ist, hält er das Gefälle in Gruibingen nicht für so hoch wie in Großstädten, wo bereits jetzt zum Teil der Geschosswohnungsbau vorherrschend ist. Generell hält er es für spannend, ob das „Flächenmodell“ von Baden-Württemberg rechtlich standhält, da hiergegen bereits zahlreiche Klagen bei den Gerichten eingereicht wurden.
Auch von Seiten eines Gemeinderats wird sehr starke Kritik an dem von Baden-Württemberg eingeschlagenen Weg geäußert. Seiner Meinung nach werden hier die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer ganz klar abgestraft. Eine so offensichtliche Ungleichbehandlung sei für ihn daher überhaupt nicht nachvollziehbar.
Von anderer Seite wird diesen Ausführungen zugestimmt. Seiner Meinung nach sei man mit einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform gut beraten.
Eine weitere Gemeinderätin sieht dies ähnlich. Vor allem eine erhöhte Besteuerung von unbebauten Bauplätzen sei für sie äußerst fragwürdig, da diese im Gegensatz zu bebauten Grundstücken die Infrastruktur eigentlich kaum bis gar nicht belasten.
Nach Abschluss der Gremiumsdiskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für eine Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze A und B auf 260 vom Hundert. Ebenfalls wird der neuen Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt.
TOP 5: Festlegung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025-2026
Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal erklärt, dass die Abwassergebühren für den Zeitraum 2025-2026 vom Gemeinderat neufestzulegen sind. Sie weist hierbei daraufhin, dass die Gemeinde Gruibingen diese nach dem sogenannten Kostendeckungsprinzip erheben müsse. Die Kalkulation des Steuerberatungsbüros Treubert ergab hierzu für das Schmutzwasser eine kostendeckende Gebühr von 3,36 € je m³ Schmutzwasser. Gegenüber dem Kalkulationszeitraum 2023-2024 stellt dies eine Erhöhung um 0,37 € dar.
Bei der Niederschlagswassergebühr ergab sich für den Kalkulationszeitraum 2025-2026 eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,82 € je m³ Niederschlagswasser. Dies entspricht gegenüber den Jahren 2023-2024 einer Erhöhung um 0,02 €.
In der Folge werden die vorgeschlagenen Erhöhungen im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass beim Schmutzwasser erneut eine hohe Erhöhung vorgesehen ist. Bei der vergangenen Erhöhung war dies aufgrund der damals enorm hohen Strompreise noch einigermaßen nachvollziehbar. Da sich die Strompreise nun jedoch wieder eingependelt haben, erkundigt er sich, wie nun eine derartige Erhöhung zustande kommt. Auch erklärt er, dass man nicht nur die Einnahmenseite im Auge haben dürfe. Man müsse auch die Ausgabenseite genauestens betrachten.
Ein weiteres Gremiumsmitglied ist ebenfalls der Meinung, dass man die Ausgabenseite nicht außer Acht lassen dürfe. Nicht umsonst laute ein bekanntes Sprichwort in der Betriebswirtschaft: „Im Einkauf wird das Geld verdient!“.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass die Reinigung des Schmutzwassers durch die Kläranlage beim Abwasserzweckverband in Deggingen enorm viel Energie und somit Strom verschlinge. Ebenfalls sei die Entsorgung Klärschlamms enorm aufwändig und kostenintensiv. Sollte im Rahmen der jetzigen Gebührenanpassung eine zu hohe Abwassergebühr festgesetzt werden, so wäre aufgrund des Kostendeckungsprinzips in der kommenden Gebührenkalkulation eine niedrigere Gebühr festzusetzen.
Eine Gemeinderätin bestätigt dies, da man in der Vergangenheit beim Vorliegen einer Überdeckung in der Folgekalkulation stets eine geringere Abwasserbeseitigungsgebühr beschlossen habe.
Frau Pehl ergänzt, dass die Gebührenerhöhung aus der Nachkalkulation der Gebühren der Jahre 2019 – 2021 stammt, da sich hier hohe Kostenunterdeckungen ergeben haben. Für die Jahre 2025 – 2026 haben sich die Kosten im Vergleich zur Kalkulation 2023 – 2024 nicht erhöht, sondern sogar eher verringert. Mit der Hinzurechnung der Kostenunterdeckungen entstehen jedoch höhere Kosten.
Der Gemeinderat stimmt bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme der neuen Abwassergebührenkalkulation zu.
Die Schmutzwassergebühr beträgt somit für den Zeitraum 2025-2026 3,36 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt in diesem Zeitraum 0,82 €/m³. Ebenfalls wird der überarbeiteten Abwassergebührensatzung in der vorgelegten Form bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme zugestimmt.
TOP 6: Beschlussfassung über die Wasserversorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026
Frau Pehl erklärt, dass auch die Wasserversorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026 angepasst werden müssen. Sie erklärt hierzu, dass die sogenannte monatliche Wasserversorgungsgrundgebühr seit vielen Jahren nicht angepasst wurde und momentan bei 1,02 € liegt. Im Rahmen der Kalkulation wird nun vorgeschlagen, dass die monatliche Grundgebühr zukünftig auf 3,90 € angehoben wird. Den Wasserzins können man in diesem Falle dann jedoch bei den derzeitigen 2,77 € je m³ belassen.
Im Gremium erfährt dieser Vorschlag Zustimmung.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er hier eher als bei der Anpassung der Abwassergebühren zustimmen könne, da die erhöhte Grundgebühr unter anderem mit dem Einbau der neuen und deutlich teureren Wasseruhren gerechtfertigt sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die monatliche Grundgebühr für den Zeitraum 2025 bis 2026 von 1,02 € auf 3,90 € erhöht werden soll. Ebenfalls wird der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt.
TOP 7: Beschluss zur Erhöhung der Vergnügungssteuer
Bezüglich der Vergnügungssteuer erklärt Frau Pehl, dass diese in Gruibingen derzeit mit 16% versteuert werde. In den Umlandgemeinden des Landkreises Göppingen sind mittlerweile jedoch Vergnügungssteuersätze in Höhe von 20 bis 22 % üblich. In einigen Gemeinden auf der Albhochfläche werden sogar zum Teil Steuersätze von fast 25 % veranlagt. Aus Sicht der Kämmerei wäre daher eine Anpassung der Vergnügungssteuer angebracht. Es wird daher ein Vergnügungssteuersatz in Höhe von 22 % vorgeschlagen. Hierbei würden Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer in Höhe von rund 5.000 € entstehen.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf 22% zu.
TOP 8: Bericht über die nichtöffentliche Klausursitzung des Gemeinderates
Bürgermeister Schweikert berichtet kurz über die am vorangegangenen Wochenende stattgefundene nichtöffentliche Klausurtagung des Gemeinderates. Demnach habe man zunächst das Lehrschwimmbecken sowie die Sickenbühlhalle besichtigt, da hier umfassende Sanierungsmaßnahmen zu tätigen sind. Bei dem Lehrschwimmbecken einigte sich das Gremium darauf, dass die technische Instandhaltung erfolgen soll. Hierzu gehört unter anderem der Neuerwerb eines mit hohen Kosten verbundenen Schwallwasserbehälters, welcher für das Absenken des Badewassers benötigt wird. Aktuell muss hierbei jedoch noch geprüft werden, ob es eventuell günstigere Alternativen zum Neuerwerb eines Schwallwasserbehälters gibt. Auf eine Umgestaltung der Flure und Aufenthaltsräume wird verzichtet.
Hinsichtlich der Sickenbühlhalle erklärt er, dass hier vor allem die Sanierung des beschädigten Daches als auch eine energetische Sanierung vorgesehen sind. Aus energetischer Sicht ergab eine Überprüfung durch ein Ingenieurbüro, dass sich in der Sickenbühlhalle zukünftig die Nutzung einer Holhackschnitzelanlage anbieten würde. Auch hier ist die Sanierung sehr kostenintensiv. Glücklicherweise können für diese Maßnahme jedoch verschiedene Zuschüsse aus dem Sportstättenförderbereich, den BAFA-Programmen und dem Ausgleichstock beantragt werden.
Ebenfalls habe man das Wasserwerk am Rufsteinhang besichtigt und sich die Funktionsweise durch einen Mitarbeiter der Eislinger-Wasserversorgung erklären lassen.
Zudem veranschaulichte Frau Pehl dem Gemeinderat die momentane finanzielle Situation der Gemeinde Gruibingen. Auch wurde dem Gremium ein Ausblick auf künftige Projekte und Investitionen der Gemeinde präsentiert.
Da sich der Gemeinderat nach den diesjährigen Kommunalwahlen im Sommer neu zusammengesetzt hatte, wurde den verschiedenen Wählervereinigungen die Möglichkeit gegeben, nochmals auf ihre wichtigsten Anliegen einzugehen.
TOP 9: Einbringung des Gemeindehaushaltes für das Jahr 2025
Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal stellt dem Gemeinderat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 vor. Das Hauptaugenmerk wird hierbei vor allem auf das Investitionsprogramm 2025 gelegt. Die zwei größten Investitionen sind hierbei die von Bürgermeister Schweikert bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt angesprochenen Sanierungen der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens. Die Sanierungskosten des Lehrschwimmbeckens werden auf rund 770.000 € Netto geschätzt. Für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens wurde zudem bereits Anfang des Jahres 2024 ein Zuschuss beantragt. Dieser könnte sich bei einem positiven Förderbescheid auf ca. 90.000 € belaufen.
Für die Vorplanung der Sanierung der Sickenbühlhalle wurden für das Jahr 2025 40.000 € eingeplant.
Weitere große Investitionsposten sind die Erschließung des Gewerbegebiets Erlenbach mit ca. 570.000 €, die Herstellung der Entwässerung des Gewerbegebiets Erlenbach mit ca. 110.000 €, die Bezahlung des bereits in diesem Jahr beauftragen MTWs mit 100.000 €, Kanalsanierungen mit 116.000 € sowie die Kostenbeteiligung am HOGY mit 100.000€.
Für die Herstellung des touristischen Radweges von Gruibingen ins Voralbgebiet sind knapp 590.000 € vorgesehen. Auf der Zuschussseite werden hier jedoch auch Landeszuschüsse in Höhe von ca. 412.000 € in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat nimmt die Einbringung des Haushaltsplans zur Kenntnis. Es wird vereinbart, dass sich die Gremiumsmitglieder bis zur Dezembersitzung Gedanken über Änderungsvorschläge machen. In diesem Rahmen wird ausführlich über die Änderungsvorschläge beraten werden.
Sitzungsbericht vom 24.09.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates sowie zehn Zuhörer zur Septembersitzung. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung. In diesem Rahmen werden von einem Gremiumsmitglied zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt. Seiner Meinung nach habe er sowohl zum Tagesordnungspunkt 5: „Vorberatung zur Änderung des Bebauungsplans Großer Gehren“ und zum Tagesordnungspunkt 6: „Stellungnahme zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes Oberes Filstal auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen“ zu wenige Information erhalten. Er beantragt daher diese beiden Punkte in der heutigen Sitzung lediglich vorzuberaten und die endgültige Abstimmung zu vertagen. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass der Tagesordnungspunkt 5 gemäß dem Wortlaut der Einladung in dieser Sitzung sowieso nur vorberaten werden sollte. Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 6 erklärt er, dass den Gremiumsmitgliedern sämtliche relevanten Unterlagen des Landratsamtes mit detaillierten Kartenausschnitten zugegangen seien. Zudem entsprechen die nun angestrebten Änderungen des Landschaftsschutzgebietes dem Willen und den Anträgen des Gruibinger Gemeinderates aus der vergangenen Legislaturperiode. Zudem sei eine Stellungnahme in der heutigen Sitzung notwendig, da die Gemeinde hier an Fristen gebunden ist und man für eine Stellungnahme lediglich bis Mitte Oktober Zeit habe.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde erkundigt sich ein Bürger nach dem aktuellen Stand beim Baugebiet Kauzengrund. Der Vorsitzende erklärt, dass mittlerweile das gesetzliche Umlegungsverfahren eingeleitet wurde. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Frühjahr 2025 ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen könne.
Von einem weiteren Bürger werden zwei weitere Fragen an das Gremium gerichtet. So erkundigt er sich einerseits, ob um das sanierte Rathaus noch Grünflächen geplant seien. Bisher findet er die Außenanlagen sehr trist. Der Vorsitzende erklärt, dass hier noch Grünflächen entstehen sollen.
Des Weiteren wird von dem Bürger die Autobahn GmbH stark kritisiert. So habe er momentan das Gefühl, dass nach der letztmaligen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erneut nicht viel in dieser Angelegenheit voran gehe. Er fordert daher mehr Druck auf die Autobahn GmbH bzw. das Regierungspräsidium als Planfeststellungsbehörde auszuüben.
Auch Bürgermeister Schweikert zeigt sich nicht erfreut über das erneut ins Stocken geratene Planfeststellungsverfahren. Vor einigen Wochen habe auf Initiative von Ministerin Razavi in Mühlhausen ein Termin mit der Autobahn GmbH und dem Regierungspräsidium stattgefunden. Zweck des Termins war hierbei vor allem das Aufbauen von öffentlichem und politischem Druck gegenüber der Autobahn GmbH und des Regierungspräsidiums. Getan habe sich jedoch weiterhin nicht viel. Bürgermeister Schweikert, sieht des Weiteren eine große Gefahr von zusätzlichen Verzögerungen, da einige für das Planfeststellungsverfahren essentielle Gutachten zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Sollten diese dann neu erstellt werden müssen, würden mit Sicherheit weitere Jahre ins Land gehen.
In der Folge wird der Stillstand beim Planfeststellungsverfahren vom gesamten Gremium ebenfalls stark kritisiert. Nach Meinung des Gremiums solle daher gemeinsam mit den Umlandgemeinden weiter Druck auf die Autobahn GmbH und das Regierungspräsidium aufgebaut werden. Zusätzlich wird generell der Umgang der Autobahn GmbH mit den umliegenden Gemeinden stark kritisiert.
Bürgermeister Schweikert sagt daher zu, dass er sich nochmals beim Regierungspräsidium nach dem aktuellen Stand erkundigen werde. Sollte sich der Eindruck bestätigen, dass nicht zeitnah mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen ist, so werde man weiter öffentlich Druck aufbauen.
TOP 3: Ehrung der Blutspender
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Simon Göhring und Herrn Matthias Göhring zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Simon Göhring für 10 und bei Herrn Matthias Göhring für 25 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.
TOP 4: Bausachen
TOP 4.1: Boller Straße 4 / Flst. 2308/2 – Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen
Die Verwaltung erläutert in der Folge kurz das Baugesuch. Demnach wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 über dieses Baugesuch beraten. In dem damaligen Bauantrag war neben der Nutzungsänderung sowohl ein Carport als auch eine Stellplatzüberdachung geplant. Da diese Errichtungen jedoch aufgrund der Höhe abstandsrechtlich relevant gewesen wären und daher die Übernahme einer Baulast für das gemeindeeigene Grundstück Göppinger Straße 5 notwendig gewesen wäre, versagte der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Durch den Antragssteller wurden daraufhin Änderungen an dem Baugesuch vorgenommen. So wurde die Stellplatzüberdachung gänzlich aus den Unterlagen gestrichen und die Höhe des Carports wurde reduziert, sodass hier kein Abstandsverstoß mehr vorliegt. Somit ist von der Gemeinde nur noch die beantragte Nutzungsänderung zu beurteilen. Das Landratsamt hat hierzu mitgeteilt, dass es die Nutzungsänderung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB für bauplanungsrechtlich zulässig hält.Aufgrund der gegebenen Zulässigkeit und der nicht mehr vorhandenen Einschränkungen für das gemeindeeigene Grundstück Göppinger Straße 5, schlägt die Verwaltung daher vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 4.2: Kornbergweg 6 / Flst. 6439: Wohnhausanbau
Die Verwaltung erklärt, dass am bestehenden Wohnhaus Kornbergweg 6 ein Anbau zur Wohnnutzung geplant ist. Da das Baugrundstück im Bebauungsplangebiet „Mohrengarten-Häusle“ liegt, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB. Eine Zulässigkeit wäre demnach gegeben, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen würde.
Da für den Anbau ein Flachdach angedacht ist, wird gegen die Vorgabe des Bebauungsplans, dass lediglich Satteldächer zulässig sind, verstoßen. Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Flachdach jedoch für den untergeordneten Anbau städtebaulich vertretbar. Ebenfalls wurden im gleichen Baugebiet für ähnliche Vorhaben bereits Befreiungen erteilt.
Ein Gremiumsmitglied erklärt hierzu, dass er zwar grundsätzlich mit diesem Baugesuch einverstanden sei. Für ähnlich gelagerte Baugesuche hält er jedoch zukünftig einen maximalen prozentualen Flächenanteil, bis zu welcher das Gremium Befreiungen erteilt, für sinnvoll. Andere Gremiumsmitglieder wenden hierzu ein, dass dies nicht anzustreben sei, da bereits ganze Bauvorhaben von dieser Vorschrift im selben Bebauungsplangebiet befreit wurden.
In der Folge beschließt das Gremium einstimmig das Baugesuch von der vorgeschriebenen Dachform zu befreien sowie das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 4.3: Hauptstraße 71/1 / Flst. 516/3 – Neubau eines Carports
Vor der Vorstellung des Baugesuchs erklärt sich ein Gremiumsmitglied als Eigentümer des benachbarten Grundstückes sowie aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen zum Bauantragsteller für befangen.
Zudem erklärt ein weiteres Gremiumsmitglied, dass es sich aufgrund von geschäftlichen Beziehungen zum Antragsteller für befangen hält. Da hier die Befangenheit nicht in dem offensichtlichen Maße wie bei dem anderen Gremiumsmitglied gegeben ist, bittet der Vorsitzende das Gremium über eine eventuell vorhandene Befangenheit abzustimmen. Das Gremium stimmt in der Folge dem Befangenheitsantrag einstimmig zu.
Beide Gremiumsmitglieder nehmen hiernach im Zuschauerbereich Platz.
Die Verwaltung geht hiernach kurz auf das Baugesuch ein. Demnach plant der Bauherr auf dem Flurstück 516/3 die Errichtung eines Carports. Da sich das Baugrundstück im unbeplanten alten Ortskern befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Carport müsste sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Vorgabe des Einfügens in diesem Falle kein Problem dar.
Das Gremium teilt diese Auffassung und stimmt einstimmig bei zwei befangenen Gremiumsmitgliedern der Erteilung des Einvernehmens zu.
TOP 4.4: Im Gehren 21/2 / Flst. 348/1 – Bauvoranfrage bezüglich dem Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Bei der Gemeinde ist eine Bauvoranfrage bezüglich dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück „Im Gehren 21/2“ eingegangen. Das Grundstück liegt hierbei innerhalb des einfachen Bebauungsplans „Großer Gehren“. Hierin sind hinsichtlich der Bebaubarkeit lediglich Baulinien sowie Bauverbotszonen ausgewiesen. Bezüglich der anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen ist daher § 34 BauGB anzuwenden, wonach sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Aus Sicht der Gemeinde könnte die Vorgabe des Einfügens bejaht werden, da es in der näheren Umgebung sowohl niedrigere als auch höhere Gebäude gibt. Da es sich ebenfalls um ein Wohnhaus handeln würde und die Wohnnutzung in diesem Bereich klar überwiegt, wäre auch die Anforderung an die Art der baulichen Nutzung erfüllt. Zusätzlich wären jedoch auch Befreiungen hinsichtlich Baulinienüberschreitungen sowie Eingriffen in die Bauverbotszonen notwendig. Aus Sicht der Verwaltung sollte den notwendigen Befreiungen zugestimmt werden, da viele Grundstücke im Bereich „Großer Gehren“ ohne derartige Überschreitungen kaum sinnvoll ausgenutzt werden könnten bzw. einige Gebäude der Umgebung bereits im Bauverbot errichtet worden sind.
In der Folge stimmt das Gremium der Bauvoranfrage einstimmig zu. Insbesondere werden die Befreiungen hinsichtlich der Baulinienüberschreitung und des Bauverbotseingriffes erteilt.
TOP 4.5: Obere Schulgasse 3 / Flst. 137: Nutzungsänderung im Erd- und Dachgeschoss in Aufenthaltsräume
Die Verwaltung erklärt, dass der Bauherr plant, das ehemalige Wirtschaftsgebäude in der Oberen Schulgasse 3 zukünftig als Wohnhaus zu nutzen. Hierbei sind vor allem umfassende Umbau- und Renovierungsarbeiten im Gebäudeinneren vorgesehen. Zudem ist im Obergeschoss ein Balkon geplant und im Dachgeschoss soll eine Dachgaube eingebaut werden. Gemäß § 34 BauGB müsste sich dieses Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da sich am Gebäude nach außen hin quasi kaum etwas ändert, stellt das Maß der baulichen Nutzung kein Problem dar. Da die Nutzungsart der näheren Umgebung vor allem durch eine Wohnnutzung geprägt ist, fügt sich die nun angestrebte Nutzungsänderung ebenfalls gut ein.
Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung einstimmig zu.
TOP 5: Vorberatung zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Einleitend erklärt Bürgermeister Schweikert, dass der aus dem Jahre 1954 stammende Bebauungsplan „Großer Gehren“ die bauliche Entwicklung in einem großen Ortsbereich von Gruibingen festlegt. Da in dem Bebauungsplan lediglich die Baufenster und öffentlichen Verkehrsflächen definiert sind und keine Festsetzungen hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung getroffen worden sind, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Aus diesem Grund müssen sich Bauvorhaben derzeit hinsichtlich der Zulässigkeit wie im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Im Zuge einer baulichen Änderung plant der Eigentümer der Boller Straße 7 zunächst den Teilabbruch des bestehenden Gebäudes. Hinterher ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geplant. Da das geplante Mehrfamilienhaus in größerem Ausmaß in das durch den Bebauungsplan festgesetzte Bauverbot eingreifen würde und nach Ansicht des Landratsamtes hierfür keine Befreiung erteilt werden kann, wäre für das Bauvorhaben die Änderung des Baufensters zwingend notwendig. Nach Ansicht von Bürgermeister Schweikert sollte man hierbei lediglich eine Anpassung des bestehenden einfachen Bebauungsplans vornehmen. Von der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans rät er eindringlich ab, da hier die Art der baulichen Nutzung festzulegen wäre. Im Rahmen dieser Festlegung wären zwischen dem angrenzenden Gewerbegebiet und der Wohnbebauung erhebliche Komplikationen zu erwarten. Des Weiteren hält er generell die Anpassung der Baufenster im gesamten Bebauungsplangebiet für sinnvoll, da von den Bestandsgebäuden bereits an einigen Stellen in das momentane Bauverbot eingegriffen wird. Für die heutige Sitzung schlägt er daher vor, zunächst Vermessungs- und Bestandsaufnahmen des Gebietes zu beauftragen. Nachdem diese vorliegen, könne man dann konkret Honorarangebote für das Änderungsverfahren einholen.
Mit der bloßen Vergabe von Vermessungsarbeiten zeigt sich auch das Gremiumsmitglied einverstanden, welches eingangs zusätzliche Informationen bezüglich des Tagesordnungspunktes gefordert hatte.
Von anderer Seite wird das von Bürgermeister Schweikert vorgeschlagene Verfahren für pragmatisch gehalten.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erinnert sich, dass vor einigen Jahren bereits die komplette Aufhebung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ geplant war. Er erkundigt sich daher, weshalb dies nie abgeschlossen wurde. Des Weiteren erkundigt er sich, mit welchen Kosten man für die Änderung rechnen könne.
Der Vorsitzende bestätigt, dass die komplette Aufhebung des einfachen Bebauungsplans in der Vergangenheit angedacht war. Eine komplette Aufhebung hätte jedoch auch die Aufhebung sämtlicher Baugrenzen bedeutet. Hier wären nachbarschaftliche Probleme entstanden. Daher ist man hiervon abgekommen. Hinsichtlich der Kosten erklärt er, dass man dies erst nach Einholung der Honoraranfragen genau beziffern könne. Da jedoch lediglich die Änderung der Baufenster geplant ist und kein aufwendiges Bebauungsplanverfahren wie bei einem qualifizierten Bebauungsplan von Nöten ist, geht er von moderaten Kosten aus.
Von einer Gemeinderätin wird die geplante Erstellung des Mehrfamilienwohnhauses begrüßt, da hierdurch dringend notwendiger Wohnraum geschaffen wird. Vor allem im Bereich von Mietwohnungen bestehe in Gruibingen noch erheblich Bedarf.
Nach Ende der Diskussionsrunde beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung die Vermessung sowie die Geländeaufnahme des bestehenden Bebauungsplangebietes „Großer Gehren“ an ein Vermessungsbüro vergeben soll. Wenn diese Daten dann vorliegen, können die Planungen intensiviert und Honorarangebote für das Änderungsverfahren eingeholt werden.
TOP 6: Stellungnahme zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Filstal“ auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen
Zunächst stimmt das Gremium über den bereits im Rahmen der Sitzungseröffnung gestellten Antrag hinsichtlich der Vertagung der Abstimmung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Filstal“ auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen ab.
Der Antrag wird hierbei bei zwei Stimmen dafür und acht Gegenstimmen abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wird daher wie ursprünglich vorgesehen behandelt.
Hiernach erläutert Bürgermeister Schweikert dem Gremium anhand von Kartenausschnitten ausführlich die geplanten Änderungsbereiche des Landschaftsschutzgebietes. Demnach ist die Gemeinde Gruibingen in ihrer baulichen Entwicklung derzeit stark durch das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Filstal“ sowie durch die Festsetzungen im Regionalplan eingeschränkt. Aus seiner Sicht ist es daher sehr zu begrüßen, dass auf Antrag der Gemeinde nun vier Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden sollen.
Bezüglich des ersten Teilbereichs erklärt er, dass es sich hierbei um die Fläche des Gasthofs „Deutsches Haus/ Kaltenwanghof“ handelt. Erweiterungen sind derzeit wegen des Landschaftsschutzgebietes und eines fehlenden Bebauungsplans nicht mehr möglich. Die Betreiberfamilie möchte jedoch weiter in den Standort investieren und die Attraktivität von Restaurant und Hotel steigern. Daher ist die Herausnahme dieses Teils ein erster wichtiger Schritt, um im weiteren Verfahren einen Bebauungsplan für das „Deutsche Haus“ aufstellen zu können und somit eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen.
Bezüglich des zweiten Teilbereichs erklärt er, dass die komplette Tank- und Rastanlage sowie potentielle Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet Erlenbach in dieser Fläche liegen. Daher sei es aus seiner Sicht sehr sinnvoll, dass diese Flächen komplett aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden.
Bei dem dritten Teilbereich handelt es sich um eine Wiesenfläche oberhalb des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Baufirma Moll Tief- und Straßenbau. Die Fläche wurde hierbei nicht explizit von der Gemeinde beantragt, sondern beruht vielmehr auf einem Vorschlag des Landratsamtes. Da sich die Fläche zwischen einem „Gewerbegebiet“ und einem „Allgemeinen Wohngebiet“ befindet, ist es eine große Herausforderung hier eine Nutzung zu finden, die das Wohnen nicht stört und auch die gewerbliche Nutzung nicht Infrage stellt. Hinzu kommt, dass die Zufahrt geklärt werden müsste. Dennoch sollte man aus Sicht des Vorsitzenden den Vorschlag des Landratsamtes annehmen.
Zum vierten Teilbereich erläutert er, dass dieser eine Arrondierung am südlichen Ortsrand im Bereich Leiningshalde oberhalb des Geländes der Firma Möbel Moll darstellen würde. Da für diesen Bereich einige Entwicklungsmöglichkeiten in Frage kommen, hält Bürgermeister Schweikert auch die Herausnahme dieser Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet für absolut sinnvoll.
In der nachfolgenden Gremiumsdiskussion erklärt ein Gemeinderat, dass er noch immer zu wenige Informationen für eine Abstimmung am heutigen Tage habe. Er werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, obwohl er auch die Herausnahme der Teilbereiche 1, 2 und 4 für sinnvoll erachtet. Bezüglich des dritten Teilbereichs erklärt er jedoch, dass die Fläche für ihn aufgrund der unischeren baulichen Entwicklung keinen Sinn ergebe und man diese daher auch nicht herausnehmen solle.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dies jedoch gänzlich anders gesehen. Man habe seit vielen Jahren im Gemeinderat dafür gekämpft, dass Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Auch wenn für den Teilbereich 3 bisher noch keine sinnvolle Nutzung in Betracht kommt, müsse man dennoch froh über jeden Quadratmeter sein, welchen man aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen könne. Er plädiert daher dafür, dass man der Herausnahme aller vier angedachten Teilbereiche zustimmt.
Vier weitere Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und sprechen sich ebenfalls für die Herausnahme aller vier Teilbereiche aus.
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen dem Verordnungsentwurf über die Herausnahme der vier Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberes Filstal“ zu.
TOP 7: Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass für die Sickenbühlhalle Zuschussmöglichkeiten über die Sportstättenförderung in Betracht kommen. Ein entsprechender Zuschussantrag wäre bis zum 31.12.2024 einzureichen.
- Bezüglich des Zuschussantrages der Gemeinde Gruibingen zur Sanierung des Hallenbades erklärt der Vorsitzende, dass hier nun doch nicht das vorab angekündigte Losverfahren bei der Vergabe der Zuschüsse zur Anwendung komme. Nach Auskunft des Gemeindetages werden nun alle Anträge, welche fristgerecht und vollständig eingereicht worden sind, über die kommenden sechs Jahre bewilligt. In welchem Jahr die Gemeinde Gruibingen hier zum Zuge kommen könnte, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt.
- Drei Gremiumsmitglieder weisen die Verwaltung auf schadhafte bzw. abhandengekommene Straßenschilder in der Oberen Schulgasse, der Königstraße und der Brunnengasse hin. Die Verwaltung wird die Mängel beheben.
- Eine Gemeinderätin kritisiert sowohl den Service von Vodafone als auch der Telekom stark. Trotz gemeldeter Störungen und Schäden passiere hier oft wochenlang überhaupt nichts. Sie erkundigt sich daher, ob hier von Seiten der Gemeinde Druck auf die beiden Telekommunikationsgesellschaften ausgeübt werden könne. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Gemeinde leider auch keine direkten Ansprechpartner bei den Firmen habe. In der Vergangenheit wurden bereits von Seiten der Gemeinde Beschwerden an Vodafone und die Telekom herangetragen. Eine wirkliche Verbesserung des Zustandes konnte hierdurch jedoch auch nicht erwirkt werden
Sitzungsbericht vom 14.05.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder sowie einen Zuhörer zur letzten Gemeinderatsitzung vor den anstehenden Kommunalwahlen am 09.06.2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Sachstandbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft „Spielplätze“
Bürgermeister Schweikert übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Gemeinderätin Claudia Leier. Gemeinderätin Leier berichtet sodann im Detail über bereits umgesetzte und momentan geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Gruibinger Spielplätze. Momentan besteht die Arbeitsgemeinschaft aus den beiden Gemeinderäten Claudia Leier und Hannes Ströhle, Schulleiterin Frau Keßler, Kindergartenleiterin Frau Capitano-Rathsam, Rathausmitarbeiterin Frau Hetmank und Bauhofleiter Herr Bäuerle. Nach der Gründung im Jahr 2022 widmete sich die Arbeitsgemeinschaft zunächst dem Spielplatz in der Schillerstraße sowie der Boulebahn an der Alten Halle. Im Jahr 2024 sollen nun Verbesserungen am Spielplatz Mohrengarten und im vorderen Bereich des Schulhofes umgesetzt werden. Gemeinderätin Leier berichtet, dass für den Spielplatz Mohrengarten eine Seilbahn bestellt wurde. Des Weiteren soll für den hinteren Bereich des Spielplatzes ein Spielhaus für Kinder unter drei Jahren errichtet werden. Weitere Anschaffungen sind für den Spielplatz Mohrengarten momentan noch nicht geplant. Gemeinderätin Leier erklärt, dass die jährlich notwendige Sicherheitsüberprüfung des Spielplatzes bereits stattgefunden habe. Erfreulicherweise entsprachen hierbei alle Spielgeräte des Spielplatzes Mohrengarten den einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen.
Im Schulhof wurde diese Prüfung ebenfalls durchgeführt. Das Spielhaus im vorderen Bereich des Schulhofes hielt dieser Prüfung jedoch nicht stand. Es wurde daher vom Bauhof abgebaut. Hier ist nun die Errichtung eines neuen Spielhauses geplant. Des Weiteren sollen eine Slackline und sogenannte Balancierpfosten für die Kinder aufgebaut werden.
Die Lieferung und der Einbau der neuen Geräte soll im Juni erfolgen.
Zum Schluss geht Gemeinderätin Leier noch kurz auf die Kosten der Neuanschaffungen ein. Im Haushaltsplan waren demnach 50.000 € für die Spielplätze vorgesehen. Die Anschaffungs- und Einbau- bzw. Errichtungskosten liegen ca. bei 43.000 € und somit unter dem Haushaltsansatz. Als nächstes sollen zudem Sonnensegel für die neue Rutsche sowie für den Sandkasten am Spielplatz Schillerstraße angeschafft werden.
In der Folge bedankt sich der Vorsitzende für die sehr informativen Ausführungen. Das Gremium zeigt sich des Weiteren über die bereits erreichten Spielplatzverbesserungen der Arbeitsgemeinschaft sehr erfreut.
TOP 3: Bauangelegenheiten - Neubau einer Satteldachholzgarage auf dem Grundstück Hölderlinweg 18
Bürgermeister Schweikert erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach planen die Bauherren auf dem Grundstück Hölderlinweg 18 die Errichtung einer Satteldachholzgarage mit einer Länge von 7,28 m und einer Breite von 7 m. Des Weiteren ist eine Traufhöhe von 2,71 m sowie eine Firsthöhe von 4,4 m geplant. Da die Garage den im Bebauungsplan „Hetzelesteich 2. Änderung“ festgesetzten Abstand von zwei Metern von öffentlichen Verkehrsflächen nicht einhalten kann, wäre für dies Unterschreitung eine Befreiung notwendig. Da in der näheren Umgebung jedoch bereits einige weitere Garagen den festgesetzten Abstand von zwei Metern unterschreiten, spricht sich der Vorsitzende für die Erteilung einer Befreiung aus.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Erteilung des Einvernehmens sowie der hierfür benötigten Befreiung vom festgesetzten Abstand von den öffentlichen Verkehrsflächen zu.
TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindehaushalts 2021
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und übergibt sodann das Wort an sie. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2021. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2021 – 36.051,24 €. Da ein Ergebnis von – 628.680,00 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 592.628,76 € dar.
Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.937.130 € auf ein Ergebnis von 3.263.856,47 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der „Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.
Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.033.400 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.227.636,72 € ca. 194.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen. Ebenfalls fielen die Zuweisungen für den Kindergarten- und Schulbereich höher aus.
Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Da diese Einrichtungen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht im vollen Umfang besucht und genutzt werden konnten, wurde der Haushaltsansatz in Höhe von 613.000 € um ca. 60.000 € unterschritten.
Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2021 mit 1.276.080 € angesetzt. Da Stellen im Kindergartenbereich zum Teil nicht sofort wiederbesetzt werden konnten, betrug das Ergebnis jedoch schlussendlich 1.214.711,99 €.
Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese fast 146.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.
Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2021 mit 2.635.720 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um 426.000 € überschritten. Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit früher bei den jeweiligen Produkten direkt unter „Erstattungen für Aufwendungen Dritter“ eingeplant wurde. Nun wird die Umlage jedoch in voller Höhe beim Produkt „Bauhof“ verbucht und später im Rahmen der internen Leistungsverrechnung auf die Unterprodukte umverteilt. Daher erhöhen sich die Transferaufwendungen in diesem Unterposten um ca. 377.000 €. Zudem fielen die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch aus. Hierdurch erhöhte sich auch die Gewerbesteuerumlage um rund 14.000 €.
Frau Pehl erklärt, dass im Jahr 2021 mehr Einzahlungen und weniger Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ausgewiesen wurden. Dieser Umstand resultiert aus der Verschiebung von Investitionen in Folgejahre sowie aus nicht geplanten Investitionen, welche durchgeführt wurden. Durch den positiven Verlauf des Jahres 2021 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, konnte auf die geplante Kreditaufnahme i.H.v. 461.160 € für das Jahr 2021 verzichtet werden. Der Schuldentand zum 31.12.2021 betrug 1.356.621 €.
Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2021 betrugen die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.204.608,25 €. Zum Jahresende 2021 verringerten sich die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses um 36.051,24 € auf 1.168.557,01 €. Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegen zum Jahresende 2021 bei 2.601,47 €. Für die Gesamtrücklagen ergibt sich somit zum 31.12.2021 ein Ergebnis von 1.171.158,48 €.
Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:
- Die Jahresrechnung 2021 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
- Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
- Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2021, Vermögensübersicht zum 31.12.2021, Schuldenübersicht zum 31.12.2021, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2021 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Wasserversorgung 2021
Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2021 verlief hierbei positiver, als zunächst im Planansatz angenommen wurde. So konnte sich der Eigenbetrieb von einem geplanten Ergebnis von -12.000 € auf ein Ergebnis von + 1.570 € verbessern.
In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2021, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.
TOP 6: Finanzzwischenbericht
Im folgenden Tagesordnungspunkt präsentiert Frau Pehl dem Gremium eine finanzielle Übersicht über den Zahlungsstand bei verschiedenen Projekten der Gemeinde Gruibingen. Demnach sind bei der Sanierung des Rathauses im Gegensatz zum Planansatz Mehrzahlungen von rund 165.000 € zu erwarten. Ursächlich hierfür sind Mehraufwendungen für die komplette energetische Sanierung und die räumlich ausgedehnten Außenanlagen.
Bezüglich der Sanierung des Lehrschwimmbeckens und der Sickenbühlhalle erklärt Frau Pehl, dass die Maßnahmen erst in kommenden Haushaltsjahren umgesetzt werden. Somit sind bei diesen Ansätzen keine Zahlungen mehr im Jahr 2024 zu erwarten.
Ebenfalls werden im Jahr 2024 aufgrund einer späteren Umsetzung sehr wahrscheinlich keine Zahlungen für den Glasfaserausbau sowie die Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage anfallen.
Das Gremium nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.
TOP 7: Erhöhung der Kindergartengebühren
Bürgermeister Schweikert verweist zunächst auf die in der Aprilsitzung erfolgte Vorberatung. In dieser hatte sich eine Mehrheit im Gremium für eine moderate Erhöhung ausgesprochen. Eine Erhöhung um die vom Städte- und Gemeindetag sowie von den kirchlichen Verbänden vorgeschlagenen 7,5 % wurde überwiegend als zu drastisch angesehen und erschien somit nicht konsensfähig. Des Weiteren wurde der Elternbeirat im Nachgang zur vergangenen Sitzung bezüglich einer Gebührenerhöhung angehört. Von Seiten der Elternschaft wird eine Erhöhung der Beiträge um maximal 2 % für noch hinnehmbar betrachtet.
In der Folge wird die Erhöhung der Gebühren nochmals ausführlich im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass eine moderate Erhöhung um 3,5 % noch nicht einmal der Hälfte des vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagenen Erhöhungssatzes entspricht. Er fordert daher eine Erhöhung um mindestens 5 %.
Ein weiteres Gremiumsmitglied sieht dies ähnlich. Aufgrund der Tariflohnerhöhung um 5,5 % im Kindergartenbereich fordert er eine Erhöhung der Kindergartengebühren um ebenfalls mindestens 5,5 %. Er kann sich jedoch auch eine Erhöhung um 7,5 % vorstellen.
Des Weiteren wird kurz über die Kindergartengebühren in den Umlandgemeinden diskutiert. Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als utopisch und schlichtweg nicht zumutbar angesehen. Eine Erhöhung im Rahmen der momentanen Inflationsrate in Höhe von 3 – 3,5 % wird jedoch als hinnehmbar betrachtet. Zwei weitere Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an.
Ein anderes Gremiumsmitglied sieht dies jedoch grundsätzlich anders. Demnach dürfe man sich nicht nur die Inflationsrate anschauen. Vielmehr seien die stark angestiegenen Personalkosten für eine Anhebung der Gebühren entscheidend. Des Weiteren verweist er auf den bereits im vergangenen Jahr diskutierten Deckungsbeitrag der Kindergartengebühren an den Gesamtausgaben des Kindergartens. Dieser soll gemäß den Vorgaben der Verbände 20 % betragen. Von dieser Zahl sei man jedoch noch immer sehr weit entfernt. Daher hält er eine Erhöhung um lediglich 3,5 % für zu niedrig.
Nach Abschluss der Diskussion wird über zwei Beschlussvorschläge aus der Mitte des Gremiums abgestimmt:
Der erste Vorschlag sieht vor, die Kindergartengebühren in sämtlichen Bereichen um 7,5 % zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird bei zwei Stimmen dafür, einer Enthaltung und sieben Gegenstimmen abgelehnt.
Der zweite Vorschlag sieht eine Erhöhung im U 3 – Bereich um 5 % und im Ü 3 – Bereich um 3,5 % vor. Diesem Vorschlag stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung zu.
TOP 8: Sickenbühlhalle - Vergabe von Ingenieurleistungen bezüglich dem Austausch der Lüftungsanlage sowie der Erneuerung der Heizung
Bürgermeister Roland Schweikert verweist auf die vergangene Sitzung, in welcher sich die Planungsgruppe Schmid und Mattes vorgestellt hatte. Vom Gremium wurde hierbei die Erstellung einer Vorplanung für den Austausch der Lüftungsanlage und der Erneuerung der Heizung für sinnvoll erachtet. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Planungsgruppe Schmid und Mattes zu beauftragen. Das Honorar für die Vorplanung wird pauschal 10.000 € betragen.
Der Gemeinderat stimmt in der Folge einstimmig für die Beauftragung der Planungsgruppe Schmid und Mattes.
TOP 9: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach
Der Vorsitzende erklärt, dass die Planungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach nun weit fortgeschritten sind. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Unterlagen, die den Gemeinderäten zugegangen sind. Es handelt sich hierbei um den textlichen und zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, den Umweltbericht, die Artenschutzuntersuchung und das geotechnische Gutachten. Diese Planunterlagen sind Bestandteil der Beschlussfassung und Teil der Abwägung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Er erklärt zudem, dass der Planbereich verkleinert wurde und nur noch in geringem Umfang eine Überlappung mit dem Gewerbegebiet Erlenbach beinhaltet. Hierdurch entstehen für das Bestandsgebiet keine Änderungen bezüglich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten.
Der Vorsitzende geht anschließend auf Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bebauungsplanentwurf ein. Demnach wurden nun vor allem Flächen, welche in den alten Entwürfen als Einzelhandelsflächen ausgewiesen waren, herausgenommen. Grund für diese Änderung ist eine Stellungnahme der Region Stuttgart, da von deren Seite die großflächige Ausweisung von Einzelhandelsflächen am Ortsrand kritisch gesehen wurde. Daher ist nun im Erweiterungsbereich lediglich kleinflächiger Einzelhandel im Umfang von maximal 250 m² möglich.
Zudem wurde nun eine Videowand mit nicht bewegter Bilddarstellung für Werbezwecke zugelassen.
Eine weitere Änderung stellt eine Erweiterung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen für ein zusätzliches Grundstück im nordwestlichen Teilbereich dar.
In der Folge wird der Entwurf im Gremium diskutiert.
Hierbei möchte ein Gremiumsmitglied wissen, wie viele Videoleinwände auf der Erweiterungsfläche möglich wären. Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass auf den beiden Grundstücken theoretisch je eine Videowand möglich wäre.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es für das zweite Grundstück im nordwestlichen Teil auch einen anderen Käufer geben könnte. Der Vorsitzende bejaht dies.
Von anderer Seite wird gefragt, in welchem Stadium sich das Bebauungsplanverfahren nach der Beschlussfassung befindet. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass nach der öffentlichen Auslegung eine weitere Abwägung erfolgt und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Hiernach ist dann im besten Falle ein Inkrafttreten im Herbst möglich.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung die Folgenden Beschlüsse:
- Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.05.2024 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
TOP 10: Sachstandsbericht zum Thema Wasserversorgung
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass vor kurzem ein großer Wasserrohrbruch in der Mühlhauser Straße entdeckt und behoben worden sei. Seither hat sich der Nachtauslauf von 3,5 l/s auf 1,5 l/s reduziert. Allein hierdurch zeichnet sich bei den Wasserverlusten bereits jetzt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren ab. Dennoch zeigt sich der Vorsitzende etwas ernüchtert von dem Einsatz der momentan verwendeten herkömmlichen Geräuschdatenlogger, da diese bisher noch nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Als Grund hierfür sieht er, dass die herkömmlichen Geräuschdatenlogger lediglich die Hauptleitungen, wirksam abhören können. Die von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen aus Kunststoffmaterial können die Geräuschdatenlogger jedoch schlichtweg nicht erfassen. Daher schlägt der Vorsitzende vor, dass die auf Anschlüsse dieser Art spezialisierte Firma Hamann das komplette Wasserleitungsnetz samt der Hausanschlüsse von Gruibingen abhört. Die Kosten hierfür betragen rund 8.000 €.
Bürgermeister Schweikert teilt zudem mit, dass er beabsichtigt Zählerschächte zu den weitentfernten Wasserentnahmestellen einzubauen. Seiner Meinung nach würden sich hierbei Zählerschächte im Bereich der Tank- und Rastanlage, vor dem Gewerbegebiet Breitwiesen sowie beim Campingplatz anbieten. Die Zählerschächte sollen mit moderner Messtechnik ausgerüstet werden, sodass die Durchflussmengen stets überwacht und eventuelle Rohrbrüche schnellstmöglich entdeckt werden können. Ein konkretes Angebot für diese Zählerschächte liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob für diese Stellen statt dem Einbau von Zählerschächten auch der Einsatz der herkömmlichen Datenlogger möglich wäre. Dies wäre seiner Meinung nach wesentlich kostengünstiger umzusetzen.
Der Vorsitzende antwortet, dass man dies mit der Eislinger Wasserversorgung erörtern müsse.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür, die Firma Hamann zum Preis von 8.000 € mit der Abhörung des Hausanschlussnetzes zu beauftragen.
TOP 11: Ersatzbeschaffung Telefonanlage Kindergarten und Grundschule
Da es im Kindergarten seit geraumer Zeit Probleme mit der Telefonanlage und der Internetverbindung gibt, wurde vom Albwerk ein Angebot für eine neue Anlage eingeholt. Die Telefonate würden hierbei gemäß dem Angebot zukünftig nicht mehr über das Festnetz sondern über das Internet nach dem „Voice over IP – Prinzip“ abgewickelt werden. Da in dem Angebot jedoch auch unter anderem ein Datenschrank sowie weitere Anschlussdosen enthalten sind, beträgt der Angebotspreis rund 25.000 €. Dies ist nach Ansicht des Vorsitzenden für eine einfache Telefonanlage deutlich zu teuer.
Das Gremium teilt diese Auffassung, da man im Normalfall für eine “Voice over IP-Lösung“ lediglich einen Router, schnurlose Telefone und eventuell noch einige Signalrepeater benötigt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, nach einer deutlich billigeren Lösung zu suchen. Über das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzungen berichtet.
TOP 12: Festlegung der Wahlhelferentschädigung
Der Vorsitzende erläutert, dass die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei den vergangenen Europa- und Kommunalwahlen je angefangener Stunde eine Entschädigung in Höhe von 11,00 € erhalten haben. Die Höhe der Aufwandsentschädigung war auf maximal 45,00 € pro Tag begrenzt. Da am Wahltag jedoch viele der ehrenamtlichen Helfer fünf Stunden oder zum Teil noch deutlich länger im Einsatz sind, wird diese Begrenzung von Seiten der Verwaltung nicht mehr als zeitgemäß angesehen.
Von Seiten des Gremiums wird dies ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Die Beschränkung auf einen Tageshöchstsatz wird daher in der Folge einstimmig bei zwei Enthaltungen aufgehoben.
TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im Kindergarten eine neue Erzieherin eingestellt worden ist. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und begrüßt die Neueinstellung.
Sitzungsbericht vom 16.04.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Architekten Herrn Jargon und Herrn Autenrieth, Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes sowie die anwesende Zuhörerschaft. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde zukünftig eine Nutzung von Instagram oder Facebook vorsieht. Da junge Mitbürger mittlerweile kaum noch herkömmliche Medien wie das Amtsblatt nutzen, wäre hierdurch eine Möglichkeit gegeben, um diese Bevölkerungsgruppe über das aktuelle Geschehen in der Gemeinde zu informieren. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Nutzung von Instagram eventuell zukünftig für die Gemeinde Gruibingen interessant werden könnte. Da der große Facebook-Boom bereits seit einigen Jahren rückläufig ist, sieht er eine Nutzung dieser Plattform hingegen nicht als notwendig an. Vordergründig müsse sich die Gemeinde jedoch zuerst um die Aktualisierung der Homepage kümmern. Erst hiernach könne man sich dann weiteren Projekten wie einem Instagram-Account widmen.
TOP 3: Erstellung einer Vorplanung für die Sanierung der Sickenbühlhalle
Bürgermeister Schweikert führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass das Dach der Sickenbühlhalle dringend saniert werden müsse. Ebenfalls ist in diesem Zuge die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage angedacht. Momentan hat die Sickenbühlhalle einen sehr hohen Energieverbrauch. Aus diesem Grund müsse man hier eine äußerst energieeffiziente Lösung finden. Da man zur Zeit noch nicht wisse, was die energieeffizienteste Lösungsmöglichkeit für die Sickenbühlhalle wäre, wurde die Halle zunächst vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon sowie von Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes in Augenschein genommen. Bürgermeister Schweikert hält es nun zunächst für sinnvoll, dass auf Grundlage der Begehung eine Vorplanung erstellt werden solle, in welcher die energieeffizienteste Lösung für die Sickenbühlhalle untersucht wird. Da das Büro Schmid und Mattes als Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung auf Planungen dieser Art spezialisiert ist, übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Schmid. Herr Schmid stellt hiernach kurz das Büro Schmid und Mattes vor. Er erklärt im Folgenden, dass das Büro in Göppingen beheimatet ist, momentan zehn Mitarbeiter hat und seit der Gründung im Jahr 1970 rund 2.000 Projekte betreut habe. Auch er hält zunächst eine Vorplanung für sinnvoll. Die hierdurch gewonnenen Ergebnisse könnten dann wieder im Gemeinderat präsentiert werden. Bezüglich der Lüftungsanlage hält er es für möglich, dass durch eine gründliche Reinigung bereits eine große Verbesserung erreicht werden könnte. Ein Tausch wäre in diesem Falle vermutlich nicht mehr unbedingt notwendig. Bezüglich der bereits sehr in die Jahre gekommenen Gasheizung erklärt er, dass sich eine Erneuerung anbieten würde, jedoch keine absolute Pflicht sei. Sofern man sich für einen Tausch entscheiden sollte, so würde er durchaus die Umstellung auf zwei verschiedene Heizsysteme präferieren. Beispielsweise könnten rund 65 % durch regenerative Energie erzeugt und der restliche Anteil durch Gas oder ähnliche Energiequellen bereitgestellt werden.
Herr Jargon vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon erklärt, dass im Zuge der Dachsanierung eine Photovoltaikpflicht für das Dach bestehe. Da das Dach eine große Fläche für Photovoltaikmodule bietet, könnte man mit der erzeugten Energie eine Wärmepumpe betreiben sowie die Warmwasserversorgung der Sickenbühlhalle bewerkstelligen. Des Weiteren erklärt er, dass man über den Austausch der ebenfalls in die Jahre gekommenen Fenster nachdenken könne. Eine absolute Notwendigkeit bestehe hierfür jedoch momentan noch nicht. Da die Linierungen der Spielfelder durch den intensiven Gebrauch der Halle abgenutzt sind, sollte man hier jedoch auf jeden Fall über eine Erneuerung nachdenken.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Trennung der verschiedenen Maßnahmen möglich sei. Seiner Meinung nach solle man sich zunächst auf die absolut notwendigen Maßnahmen wie die Dachsanierung konzentrieren. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass dies im Zuge einer geplanten Antragstellung bei der Sportstättenförderung leider nicht möglich sei. Grund hierfür ist, dass nur investive Maßnahmen im Zuge des Förderprogramms förderfähig sind. Eine reine Dachsanierung wird jedoch gemäß den Richtlinien der Sportstättenförderung als Unterhaltungsmaßnahme angesehen und wäre somit nicht förderfähig. Eine weitere Schwierigkeit wäre zudem, dass die Gemeinden gemäß dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) für Unterhaltungsmaßnahmen keine Kredite mehr aufnehmen dürfen.
Von einem Gremiumsmitglied wird eine Solarwärmepumpe als äußerst teuer angesehen, da man hier mindestens von Kosten in Höhe von 260.000 € ausgehen müsse. Herr Schmid erklärt, dass eine Solarwärmepumpe tatsächlich eine teure Lösungsmöglichkeit darstellen würde. Jedoch wäre diese dann nachher auch am energieeffizientesten.
Von anderer Seite wird die nun angedachte Vorplanung für die richtige Herangehensweise gehalten, da man hierdurch für die weiteren Beratungen zu diesem Thema eine Entscheidungsgrundlage erhält. Des Weiteren dürfe man seiner Meinung nach nicht die Augen vor der Heizungsthematik in der Sickenbühlhalle verschließen. Selbst wenn diese nicht sofort ausgetauscht werden muss, müsse jedem klar sein, dass man in der kommenden Zeit an dieses Thema herangehen müsse. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.
Bürgermeister Schweikert bedankt sich für die konstruktive Diskussion. Eine Auftragsvergabe sieht er jedoch erst für die nächste Sitzung vor, da die heutige Sitzung zunächst dem Kennlernen der dem Gemeinderat bisher noch nicht bekannten Planungsgruppe Schmid und Mattes dienen sollte. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
TOP 4: Vergabe der Küchenausstattung für den Personalraum im Rathaus
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Küchenausstattung des Personalraums im Rathaus ein Angebot eingeholt wurde. Das Angebot umfasst hierbei eine Spülmaschine und einen Kühlschrank. Beides wird zum Angebotspreis von 5.300 € angeboten.
Von einem Gremiumsmitglied wird darum gebeten, dass bei den ortsansässigen Schreinern ebenfalls eine Angebotsabgabe angefragt werden solle. Der Vorsitzende bittet daher Herrn Jargon, bei den örtlichen Schreinern noch ein Angebot anzufragen.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob in dem Angebotspreis die Montagekosten bereits inkludiert sind. Herr Jargon erklärt, dass das Angebot inklusive Montage angefragt wurde. Er wird jedoch nochmals nachprüfen, ob dies im Angebot auch tatsächlich so aufgeführt wurde.
Nachdem die Angebote der örtlichen Schreiner vorliegen, soll der Auftrag an den günstigsten Bieter vergeben werden.
TOP 5: Anschaffung der Bestuhlung für das Trau- und Besprechungszimmer im Rathaus
Für diesen Tagesordnungspunkt werden zunächst drei Musterstühle im Sitzungssaal platziert. Zwei der Musterstühle sind aus einem Eichenholzgestell gefertigt. Die Stühle unterscheiden sich jedoch darin, dass einer der Stühle lediglich über ein Sitzpolster und kein Rückenpolster verfügt. Der dritte Stuhl ist aus einem Stahlrahmen gefertigt und verfügt über ein Sitz- und Rückenpolster. Vorab erhalten die Gremiumsmitglieder die Möglichkeit das Sitzfeeling der einzelnen Stühle auszuprobieren.
Der Vorsitzende erklärt, dass im Trau- und Besprechungszimmer ein Eichenholzparkettboden geplant ist. Aufgrund der gleichen Optik spricht er sich daher für einen Stuhl mit einem Eichenholzgestell aus. Seiner Meinung nach könne man des Weiteren auf das Rückenpolster verzichten, da sich dies für gewöhnlich schnell abnutzt.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob es Unterschiede bei der Lebensdauer von Holz- und Stahlgestellen gebe.
Herr Jargon erklärt hierzu, dass keine Unterschiede bei der Lebensdauer bekannt seien.
Ein Gemeinderat findet ebenfalls, dass ein Eichenholzgestell gut zur übrigen Optik des Zimmers passen würde.
Von anderer Seite wird jedoch eingeworfen, dass das Stahlmodell am günstigsten wäre. Des Weiteren wird es als deutlich stabiler empfunden. Zudem werden eventuell notwendige Reparaturen bei dem Stahlmodell als einfacher angesehen.
Ein anderes Gremiumsmitglied sieht Stahl als zeitlos an und kann sich daher dieses Modell gut vorstellen.
Drei Gremiumsmitglieder sprechen sich für das Holzmodell ohne Rückenpolster aus. Ihrer Meinung nach füge sich diese Variante am besten in den Raum ein und erfüllt hierdurch zudem den repräsentativen Zweck eines Trauzimmers deutlich besser als die anderen beiden Modelle.
In der folgenden Abstimmung entscheidet der Gemeinderat bei sieben Stimmen dafür, zwei Stimmen dagegen und einer Enthaltung, dass das Trau- und Besprechungszimmer mit dem Eichenholzmodell ohne Rückenpolster ausgestattet werden soll.
TOP 5: Vorberatung über die Erhöhung der Kindergartengebühren
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags sowie die kirchlichen Fachverbände eine Kindergartengebührenerhöhung um 7,5% empfehlen.
Im Folgenden wird die Erhöhung kontrovers im Gremium diskutiert. Nachdem mehrere Gremiumsmitglieder Zweifel an der Korrektheit der neuen Gebührenkalkulation äußern, erklärt Bürgermeister Schweikert, dass er sich diese nochmals im Detail anschauen werde. Sofern diese korrigiert werden muss, wird er dem Gremium die richtigen Zahlen baldmöglichst zukommen lassen.
Eine Gemeinderätin spricht sich aufgrund einer erst im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhung im Ü3-Bereich um 6 % klar gegen eine erneute Erhöhung aus. Des Weiteren habe die Gemeinde auch einer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und hierzu trage die jährliche Erhöhung der Kindergartengebühren nicht bei.
Dies wird von einem anderen Gremiumsmitglied gänzlich anders gesehen, da die Empfehlung zur Gebührenerhöhung aus den erhöhten Tarifvertragsabschlüssen im öffentlichen Dienst resultieren. Er kann eine Erhöhung daher mittragen. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.
Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als nicht zumutbar betrachtet.
Eine weitere Gemeinderätin ist mit einer Erhöhung ebenfalls nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe man die Kindergartengebühren nicht immer nur komplett von wirtschaftlichen Parametern wie den angesprochenen Tarifvertragserhöhungen abhängig machen.
Ein Gemeinderat hält eine Erhöhung um 7,5 % für zu drastisch. Eventuell könne er sich jedoch nach dem Vorliegen der endgültigen Zahlen mit einer moderaten Erhöhung anfreunden.
Von einer Gemeinderätin wird generell kritisiert, dass in Baden-Württemberg für den Kindergarten Gebühren erhoben werden. Ihrer Meinung nach sollte die Kindergartenbetreuung überall wie im Bundesland Rheinlandpfalz unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren fordert Sie, dass man die Kindergartengebühren mit den Gebühren der Umlandgemeinden vergleicht.
Der Vorsitzende erklärt, dass er den Gebührenvergleich mit den Umlandgemeinden gerne mit der überprüften Kalkulation übermitteln kann. Des Weiteren wird er den Elternbeirat zu der geplanten Gebührenerhöhung anhören. Hiernach soll in der nächsten Gemeinderatssitzung abschließend über das Thema beraten werden.
TOP 6: Vergabe einer Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Vorberatung in der vergangenen Sitzung. Demnach ist im Rahmen der Eigenkontrollverordnung eine wiederholte Kamerabefahrung von Kanalhaltungen notwendig. Das günstigste Angebot wurde hierbei von der Firma Müller aus Deggingen mit einem Angebotspreis von 25.160,93 € abgegeben. Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Firma Müller aufgrund vorheriger Kanalbefahrungen in Gruibingen sehr gut im gemeindlichen Kanalnetz auskennt. Er schlägt daher vor, die Kanalbefahrung an die Firma Müller zu vergeben.
In der Folge beschließt der Gemeinderat einstimmig die Kanalbefahrung anhand der ausgeschriebenen Haltungsliste an die Firma Müller aus Deggingen zu einem Angebotspreis von 25.160,93 € zu vergeben.
TOP 7: Bekanntgabe von zwei Spenden
Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass die Gemeinde Gruibingen eine Sachspende in Höhe von 50 € für ein Bienenhotel erhalten hat.
Des Weiteren hat die Gemeinde Gruibingen von der Firma Höllwarth eine Spende für das Hallenbad in Höhe von 50 € erhalten.
Das Gremium nimmt die Spenden zur Kenntnis und bedankt sich bei den Spendern.
TOP 8: Bestellung von Hans Straub und Heinz Schopp zu Gutachtern des Gutachterausschusses Geislingen für weitere 4 Jahre
Die Amtszeit der bisherigen Gutachter Heinz Schopp und Hans Straub im gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen endet am 30.06.2024. Für die kommende Legislaturperiode sind daher erneut zwei Gutachter von der Gemeinde Gruibingen zu bestellen. Da sowohl Herr Schopp als auch Herr Straub erneut zu einer Tätigkeit im Gutachterausschuss bereit wären, schlägt der Vorsitzende eine erneute Bestellung der beiden für den Gutachterausschuss vor.
Das Gremium ist hiermit einverstanden und bestellt Herrn Hans Straub und Herrn Heinz Schopp jeweils einstimmig für die Amtszeit vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2028 zu Gutachtern des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen.
TOP 9: Änderung der Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Herr Heinz Schopp wurde in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 zu einem der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses gewählt. Nachdem sein Sohn für die Gemeinderatswahl kandidiert, bat er um eine Änderung der Besetzung. Die Verwaltung hat dies mit dem Kommunalamt abgestimmt. Dem Grunde nach besteht zwar kein Befangenheitsgrund, eine Besetzungsänderung wurde jedoch dennoch für möglich gehalten. Um dem Wunsch von Herrn Schopp nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Jürgen Fitzner anstelle von Herrn Heinz Schopp in den Gemeindewahlausschuss zu berufen.
Der Gemeinderat ist mit der Besetzungsänderung einverstanden und wählt Herrn Jürgen Fitzner einstimmig in den Gemeindewahlausschuss.
TOP 10: Bausachen
TOP 10.1: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Im Steig 1“
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Verwaltung in der vergangenen Sitzung fälschlicherweise davon ausging, dass über das gemeindliche Einvernehmen im Zuge des Bauvorhabens auf dem Grundstück „Im Steig 1“ bereits beraten hatte. Da das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet sich die Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB. Somit ist für das Bauvorhaben lediglich relevant, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Da die nähere Umgebung bereits durch Wohnhäuser geprägt ist, sieht der Vorsitzende die Vorgabe des Einfügens als unproblematisch an. Das Gremium teilt diese Auffassung.
Bürgermeister Schweikert teilt dem Gremium zudem mit, dass die Pläne des Baugesuchs dahingehend abgeändert wurden, dass der Gewässerrandstreifen, über welchen man in der vergangenen Sitzung statt des Einvernehmens diskutierte, nun eingehalten wird.
In der Folge erteilt das Gremium dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
TOP 10.2: Nutzungsänderung: Wohnungen in Ferienwohnungen und Überdachung von Stellplätzen auf dem Grundstück „Boller Straße 4“
Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass nach Erstellung der Tagesordnung noch ein Baugesuch bezüglich der Boller Straße 4 eingegangen ist. Da das Gremium mit einer Behandlung in der Sitzung einverstanden ist, stellt der Vorsitzende in der Folge das Baugesuch kurz vor. Demnach plant der neue Eigentümer der Boller Staße 4 die Einrichtung von Ferienwohnungen im 1. Stock und im Dachgeschoss. Des Weiteren ist ein Carport sowie eine Stellplatzüberdachung angedacht. Da sowohl das Carport als auch die Stellplatzüberdachung eine Höhe von 3 m überschreitet, wäre eigentlich ein Grenzabstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück einzuhalten. Aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks kann dieser Grenzabstand nicht überall eingehalten werden, sodass das Nachbargrundstück vermutlich eine Baulast übernehmen müsste. Da es sich bei dem Nachbargrundstück um das Grundstück Göppinger Straße 5 und somit um das gemeindeeigne Feuerwehrhaus handelt, müsste die Gemeinde die Baulast übernehmen.
Mit der Übernahme einer Baulast zeigt sich jedoch das gesamte Gremium nicht einverstanden. So wird unter anderem eine Problemkonstellation mit der Zu- und Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge befürchtet. Des Weiteren wird vom Gremium zunächst ein Gesamtnutzungskonzept für die Boller Straße 4 gewünscht. Zudem fordert der Gemeinderat, dass der Bauherr genau darstellt, wie eine Zufahrt zum Carport und der Stellplatzüberdachung geplant ist.
Nach Ende der Diskussion versagt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
TOP 11: Bekanntgaben und Verschiedenes:
- Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die Gemeinde für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens einen Antrag im Rahmen des Ganztagesförderprogramms stellen wird. Sofern man bei dem Programm berücksichtigt wird, wäre jedoch vermutlich lediglich ein Anteil von rund 18% der Gesamtkosten förderbar. Mehrere Gemeinderäte fordern deshalb, dass die umliegenden Gemeinden zu einer Beteiligung an der Sanierung aufgefordert werden.
- Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass beim Bikepark ein Schild mit Verhaltensregeln verschwunden ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das Schild wieder angebracht werde.
- Eine Gemeinderätin bemängelt, dass es in Gruibingen im Verglich zu anderen umliegenden Gemeinden keine „Blühstreifen“ gebe. eir dddHierdurch wirke das Ortsbild leider zum Teil etwas trist. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass man sich im Zuge der Ortskernsanierung bewusst gegen Intensivpflegeflächen entschieden habe. Aus seiner Sicht könne man jedoch einen Termin anberaumen, bei welchem man über Stellen berät, an welchem eine Bepflanzung eventuell doch Sinn ergeben könnte. Ein Gremiumsmitglied erklärt zudem, dass das für Gemeinden über das Landwirtschaftsamt Blühmischungen erhältlich seien.
Sitzungsbericht vom 20.02.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Zuhörerschaft sowie Frau Conle und Herrn Sollner von der Autobahn GmbH. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob der Verwaltung Informationen über einen Schäfer vorliegen, welcher zurzeit mit seiner großen Herde immer wieder Wiesen im Bereich Nortel und Sickenbühl beweidet. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei und dass er der Sache auf den Grund gehen werde.
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Schäfer vermutlich aus Heroldstatt stammt und eigentlich bereits seit längerem weiterziehen wollte.
TOP 3: Vorstellung der Brückenertüchtigungsmaßnahme an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den der Gemeinde aktuell bekannten Stand bei der vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 25.11.2024 von der Autobahn GmbH geplanten Baumaßnahme an einem Brückenbauwerk an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen ein. Demnach wird aufgrund dieser Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit an der Anschlussstelle Mühlhausen keine Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart möglich sein. Des Weiteren wird für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend keine Abfahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen möglich sein. Eine Auffahrt in Fahrtrichtung Ulm/München ist jederzeit möglich. Ebenfalls können Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart kommend weiterhin an der Anschlussstelle Mühlhausen abfahren. Die Verkehrsteilnehmer, welche an der Anschlussstelle Mühlhausen auf die BAB A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren wollen, werden während der Bauzeit durch Gruibingen hindurch, zur Tank und Rastanlage geleitet. Hier ist dann eine Auffahrt in Richtung Stuttgart möglich. Die Verkehrsteilnehmer können aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend an der Tank- und Rastanlage ausfahren.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen bereits ohne die nun anstehende Baumaßnahme täglich sehr stark vom Umleitungsverkehr der Autobahn betroffen ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der geplanten Umleitung durch Gruibingen hindurch, geht er von einer massiven Zunahme der Verkehrsbelastung aus. Für besonders einschneidend hält er den sehr langen Sperrungszeitraum über viele Monate hinweg. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden daher bei der Straßenverkehrsbehörde verschiedene Maßnahmen beantragt. Beispielsweise nennt Bürgermeister Schweikert die Herabsetzung der Geschwindigkeit in der kompletten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km/h während der gesamten Baumaßnahme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Der Vorsitzende berichtet, dass vom Straßenverkehrsamt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zugesagt wurde. Von einer prophylaktischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h möchte das Straßenverkehrsamt jedoch zunächst absehen.
Da der Verwaltung und dem Gremium bisher nicht klar ist, welche Maßnahmen konkret an der Anschlussstelle Mühlhausen vorgenommen werden und weshalb hier solch eine enorm lange Sperrungszeit eingeplant ist, wurde die Autobahn GmbH zur Gemeinderatssitzung eingeladen.
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort danach an die beiden Vertreter der Autobahn GmbH und bittet diese, die Baumaßnahme im Detail zu erläutern.
Hiernach ergreift zunächst Frau Conle das Wort und stellt sich als Leiterin der Abt. B 2 der Außenstelle Stuttgart Vaihingen zunächst kurz vor. Nachdem sie dem Gremium die Zusammensetzung und Organisation der Autobahn GmbH erklärt hat, übergibt sie an Herrn Sollner aus der Planungsabteilung für Ingenieursbauwerke der Niederlassung Südwest. Herr Sollner erklärt dem Gremium in der Folge ausführlich den aktuellen Bauwerkszustand sowie die nun angedachte Baumaßnahme.
Demnach betrifft die Baumaßnahme das zum Albaufstieg gehörende Brückenbauwerk über der Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart. Herr Sollner erklärt, dass das Brückenbauwerk im Jahr 1938 errichtet wurde und bereits seit dem Jahr 2013 erhebliche Mängel aufweist. So hat vor allem der Brückenlängsträger durch beschädigte Abdichtungen und eindringendes Wasser Schäden genommen. Bereits im Jahr 2013 wurden deshalb Hilfsträger zur Unterstützung des Längsträgers im Notfall eingezogen. Um den Längsträger zu entlasten, wurde die Fahrbahn im kritischen Bereich durch ein Fahrzeugrückhaltesystem verschwenkt. Durch die Verschwenkung wurde die Fahrbahnbreite stark verringert. Ein zweispuriger Betrieb ist momentan nur noch gerade so möglich. Sollten sich die eingezogenen Hilfsunterstützungen absenken, wäre eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn nötig. Ein zweispuriger Betrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich und es würde sich eine Engstelle mit drastischen Auswirkungen für die gesamte Raumschaft ergeben.
Herr Sollner erklärt, dass die Autobahn GmbH die Schaffung einer solchen Engstelle in jedem Falle verhindern wolle. Aus diesem Grund sind nun umfassende Ertüchtigungsmaßnahmen geplant. Bewusst habe man sich gegen einen Neubau der Brücke entschieden habe, da das Bauwerk im Zuge des neuen Albaufstiegs entfallen wird. Geplant ist eine dauerhafte Unterstützung des Brückenbauwerks durch den Einzug einer Stahlstruktur. Die komplette Fahrbahnplatte wird ertüchtigt. Die Durchfahrtshöhe unter dem Brückenbauwerk wird sich aufgrund des Einzugs der Stahlkonstruktion erheblich verringern. Um dennoch die gesetzliche Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, ist die Absenkung der unter dem Bauwerk verlaufenden Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Stuttgart vorgesehen. Die Absenkung wird ca. 1 m betragen. Aus diesem Grund ist die Auffahrtsrampe während der Bauzeit nicht befahrbar.
In der Folge wird die Baumaßnahme im Gremium ausführlich diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied äußert sichtlich seinen Unmut über die lange Sperrungsdauer. Diese ist seiner Meinung nach in keiner Weise zumutbar. Er fordert daher, dass zwingend nach Alternativen gesucht werden muss, welche die Gemeinde Gruibingen weniger stark belasten. Beispielsweise wäre der Gemeinde bereits viel geholfen, wenn die Auffahrtsrampe lediglich von Montag bis Donnerstag gesperrt wäre und von Freitag bis Sonntag geöffnet werden würde. Hierdurch wäre Gruibingen wenigstens von dem an jedem Wochenende auftretenden Rückreiseverkehr entlastet. Da der neben der Auffahrtsrampe verlaufende Wirtschaftsweg laut der Autobahn GmbH während der Baumaßnahme durchgängig befahrbar ist, fordert er zu prüfen, ob eine einspurige Führung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg möglich ist.
Das gesamte Gremium schließt sich in der Folge der Forderung hinsichtlich einer Verkehrsführung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg an.
Frau Conle verspricht diese Anregung mitzunehmen und zu überprüfen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Höhe allerhöchstens für PKW ausreichen könnte. Ebenfalls sieht sie bei dieser Variante Probleme mit dem Baustellenverkehr.
Das Gremium fordert, dass in diesem Falle bereits an der Einfahrt zu Anschlussstelle eine Höhenkontrolle anzubringen ist. Zur Not müsse eine solche Höhenkontrolle in Massivbauweise erfolgen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob ein früheres Erkennen der Schäden möglich gewesen wäre und ob dann ein Ersatzneubau eventuell die Lösung gewesen wäre. Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand bei der von der Autobahn seit Jahren versprochenen Feldwegverbindung zur Albsteige.
Zunächst antwortet Herr Sollner, dass ein Ersatzneubau von dem durch den Feststellungbeschluss geschaffenen Baurecht abhängig wäre. Da sich dieser Feststellungsbeschluss immer wieder verschob, sei ein solcher Neubau schlichtweg nicht zeitlich planbar gewesen.
Frau Conle erklärt, dass in die Planung der Feldwegverbindung in der vergangenen Zeit Bewegung gekommen sei. Den konkreten Stand kann sie jedoch nicht mitteilen, da mit dieser Aufgabe eine andere Abteilung betraut ist.
Ein weiteres Gremiumsmitglied zeigt sich ebenfalls sehr verärgert über den sehr langen Sperrungszeitraum. Er sieht hier große Probleme und Umsatzausfälle für die örtlichen Gewerbetreibenden, wenn diese von der Kundschaft nur noch unter Stau bzw. großen zeitlichen Verzögerungen angefahren werden können.
Eine Gemeinderätin fordert, dass die Umleitungsbeschilderung auch in englischer Sprache erfolgt.
Frau Conle antwortet hierzu, dass dies in der Vergangenheit leider wenig Erfolg mit sich brachte. Mittlerweile bestehe jedoch die Möglichkeit von Seiten der Autobahn GmbH auf Google Maps und somit auf Navigationsdienstleister Einfluss zu nehmen. Sie erklärt des Weiteren, dass der Feststellungsentwurf für den Albaufstieg momentan für den Sommer erwartet werde.
Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Conle und Herrn Sollner für die ausführliche Vorstellung der Baumaßnahme. Hinsichtlich der Forderung eine teilweise Öffnung der Auffahrtsrampe durch eine Verkehrsführung über den Wirtschaftsweg zu prüfen, bittet er um baldige Rückmeldung. Er bittet um eine Baustellenbesprechung mit dem ausführenden Bauunternehmen.
TOP 4: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagment
Bürgermeister Schweikert verweist einleitend auf die Gemeinderatssitzung im vergangenen Oktober, in welcher die Ergebnisse aus der Starkregenrisikountersuchung durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner vorgestellt wurden. Zwar ergab die Untersuchung für Gruibingen glücklicherweise kein erhöhtes Starkregenrisiko, jedoch wurden dennoch einige Problemstellen ausgemacht. Diese Problemstellen möchte die Verwaltung nun in den kommenden Jahren angehen. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei vor allem die Verbesserung eines Schachtzulaufes oberhalb dem Bereich Im Boden, die Verbesserung des Ablaufs von Hangwasser im Bereich Sickenbühlweg und Sielenwangstraße und die Verbreiterung der Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle Priorität. Des Weiteren sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Winkelbachbrücke Im Steig. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Problemstelle aus der Starkregenrisikountersuchung, jedoch waren hier bereits bei vergangenen Flusshochwassern Überschwemmungen zu verzeichnen.
In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied findet es grundsätzlich gut, dass man in den kommenden Jahren einzelne Maßnahmen aus der Starkregenrisikountersuchung umsetzen möchte. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahme Im Steig müsse man jedoch aufpassen, dass man durch Maßnahmen wie den vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen mobilen Dammbalkenverschluss nicht das Risiko für andere Grundstücke erhöhe.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt hierzu des Weiteren an, dass die Winkelbachbrücke Im Steig bei vergangenen Hochwassern fast immer Einsatzort der Feuerwehr war. Jedoch konnte man hier seiner Meinung nach die Gefahr zumeist durch den Einsatz von mobilen Sandsäcken bannen. Daher sieht er hier vorerst keine akute Notwendigkeit für weitere umfassende Maßnahmen. Des Weiteren erkundigt er sich, weshalb die Brunnenteichklinge bei der Sickenbühlhalle von der Verwaltung als besonders wichtig angesehen wird. Schließlich seien an dieser Stelle im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Häuser im direkten Umfeld der Klinge.
Bürgermeister Schweikert stimmt dem Gremiumsmitglied hinsichtlich der Bebauungssituation im näheren Umfeld der Klinge zu. Jedoch sei in den Simulationen der Starkregenrisikountersuchung gut zu sehen gewesen, dass sich das Wasser im Starkregenfalle einen Weg in die Maierhofstraße sucht und somit Schäden im alten Ortskern anrichten kann.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich des Weiteren, weshalb keine Maßnahmen im unteren Hohlbachweg vorgeschlagen wurden. Schließlich sei hier gerade im Bereich der Tiefgaragen ein erhöhtes Risiko gegeben.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass konkrete Maßnahmen von Seiten der Gemeinde hier schwierig umzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass die Tiefgaragen ihren Tiefpunkt auf einem Privatgrundstück haben. Somit können vor allem die Grundstückseigentümer durch gezielte Maßnahmen auf ihrem Grundstück für Verbesserungen sorgen. Des Weiteren erklärt er, dass jeder Grundstückseigentümer für starkregenrisikobehaftete Stellen auf seinem Grundstück wie Treppenabgänge oder Lichtschächte eine eigene Sorgfaltspflicht haben.
Da für die Maßnahme im Bereich der Sielenwangstraße bereits vor einigen Jahren eine Vorplanung erstellt wurde, einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt diese Planungen zu intensivieren. Hiernach wird die Planung mit einer dazugehörigen Kostenkalkulation nochmals im Gremium diskutiert.
TOP 5: Vollzugsbericht zur Sanierung des Rufsteinweges
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Rufsteinwegsanierung nach der Vergabe noch komplett im vergangenen Jahr abgewickelt werden konnte. Hierdurch war die fristgerechte Erstellung und Einreichung des für eine Förderung notwendigen Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2023 möglich. Aufgrund einer vorab nichtvorhersehbaren, notwendigen Kalkung erhöhten sich die Baukosten von 53.500 € brutto auf rund 74.000 € brutto. Zuzüglich der Ingenieurkosten in Höhe von ca. 7.600 € brutto ergaben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 81.600 € brutto.
Da der Zuschussbetrag im Rahmen des Förderprogramms für ländliche Wege in Höhe von 24.899 € mittlerweile an die Gemeinde überwiesen wurde und sich zudem die Jagdgenossenschaft mit 16.000 € an der Feldwegsanierung beteiligt, verbleibt somit ein Gemeindeanteil von 40.601 €.
Im Nachgang erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb die starke Durchnässung des Weges und somit die Notwendigkeit einer Kalkung nicht durch die vorab durchgeführten Bodenbeprobungen festgellt wurde. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei den Bodenbeprobungen das Hauptaugenmerk auf dem Ausschluss einer möglichen Grundwassergefährdung lag.
TOP 6: Annahme einer Spende
Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Möbel Moll Funktionsmöbel GmbH erneut insgesamt 900 € spendet. Nach dem Willen der Firma Moll sind jeweils 300 € für den Kindergarten, die Grundschule und die Jugendfeuerwehr vorgesehen.
Das Gremium bedankt sich bei der Firm Moll Funktionsmöbel GmbH für die Spende und nimmt diese einstimmig an.
TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert berichtet, dass der Baufortschritt im Rathaus gut voranschreitet. Die Eröffnung des kernsanierten Rathauses soll während der Sommerferien erfolgen.
- Eine Gemeinderätin bittet darum, dass im Oberen Filsboten über die Landschaftspflegemaßnahmen oberhalb den Bereich „An der Riese“ berichtet wird.
- Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Internetseite der Gemeinde Gruibingen. Der Vorsitzende sagt zu, zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband wieder für mehr Aktualität zu sorgen.
- Ein Gemeinderat erinnert daran, dass im St. Wolfgang Weg wieder der Sperrpfosten eingesetzt werden solle.
- Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass es noch nichts Neues zum Glasfaserausbau gebe, der Ausbau erfolge wohl in diesem Jahr nicht. Er versichert hier dran zu bleiben.
- Ein Gremiumsmitglied spricht Ausfälle der Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen an. Der Vorsitzende wird sich mit dem Albwerk in Verbindung setzen
- Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Zuleitung zum Wasserbehälter Rufstein erneuert wird. Bürgermeister Schweikert rechnet mit einer Ausführung im April.
Sitzungsbericht vom 23.01.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024
Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele, Feuerwehrkommandant Frank Burr, zwei Zuhörer sowie eine Vertreterin der Presse zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres 2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger bemängelt, dass beim Bürgerinformationstag bei dem Punkt Schuldenentwicklung lediglich die Schuldenentwicklung des Kernhaushalts dargestellt wurde. Seiner Meinung nach dürfe man hierbei jedoch nicht die Schuldenentwicklung des gemeinsam mit der Gemeinde Mühlhausen betriebenen Bauhofs, des Abwasserzweckverbands und des Eigenbetriebs der Wasserversorgung außer Acht lassen. Ebenfalls werden von dem Bürger die sehr hohen Wasserverluste im Leitungsnetz angemahnt.
Hinsichtlich der Schuldenentwicklung erklärt Bürgermeister Schweikert zunächst, dass ein Beitritt zum Abwasserzweckverband vor vielen Jahren die einzig richtige Entscheidung gewesen sei. Die gemeindeeigene Kläranlage, welche noch bis Anfang der 1990er Jahre im Betrieb war, entsprach zum Ende nicht mehr den rechtlich absolut notwendigen Voraussetzungen. Des Weiteren sei der Betrieb einer eigenen Kläranlage für eine kleine Gemeinde wie Gruibingen aus heutiger Sicht finanziell in keinster Weise mehr zu stemmen. Auch war die Gründung eines gemeinsamen Bauhofs mit der Gemeinde Mühlhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach Meinung des Vorsitzenden absolut der richtige Schritt und habe für beide Gemeinden zudem wichtige Synergieeffekte gebracht. Bezüglich dem Eigenbetrieb der Wasserversorgung erläutert Bürgermeister Schweikert, dass die dort angesetzten Abschreibungen durch die Wasserversorgungsgebühren erwirtschaftet werden. Die Wasserversorgungsgebühren wurden bis zur Gründung des Eigenbetriebs im Gemeindehaushalt eingenommen und verbesserten das Ergebnis des Haushalts. Nach der Gründung des Eigenbetriebs stehen die Einnahmen ausschließlich der Wasserversorgung zur Verfügung.
Des Weiteren habe man hohe Investitionen in die Unterhaltung des Wassernetzes getätigt. Im Jahr 2011 wurden die Pumpstation und der Hochbehälter grundlegend saniert. Hierfür wurden nahezu 1 Mio € aufgewendet. Da eine moderne und vor allem funktionierende Wasserversorgung elementar wichtig für das tägliche Leben ist, könne er die hohen Investitionen jedoch mit gutem Gewissen vertreten.
Bürgermeister Schweikert erklärt zudem, dass die von dem Bürger angesprochenen hohen Wasserverluste der Gemeinde bekannt seien und man deshalb bereits mit Hochdruck auf der Suche nach möglichen Austrittstellen sei. Bisher habe jedoch der Einsatz sogenannter Geräuschlogger, welche auf die Hauptleitungen aufgesetzt werden und anhand von Geräuschen Lecks erkennen können, nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Momentan geht man daher davon aus, dass die Wasserverluste nicht von den Hauptleitungen ausgehen. Nach Rücksprache mit der Eislinger Wasserversorgung werden nun vielmehr Lecks in den von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen vermutet. Da diese jedoch aus Kunststoff bestehen, liefern die Geräuschlogger hier nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verwaltung steht daher im Austausch mit einer Firma aus dem Schwarzwald. Diese wird die Hausanschlussleitungen im Detail mit speziellem Gerät abhören und hierdurch hoffentlich den Wasserverlusten auf die Spur kommen.
TOP 3: Ehrung von Blutspendern
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Hans Straub und Herrn Peter Griesbach zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Straub und Herrn Griesbach für die jeweils fast unfassbare Zahl von 100 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.
TOP 4: Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € für den Gemeindehaushalt 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Schweikert Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Frau Pehl erklärt, dass für die getätigten Investitionen im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden müsse. Da für das Kalenderjahr 2023 noch genehmigte Kreditermächtigungen von rund 1.600.000 € zur Verfügung stehen und diese noch fortgelten bis die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr erlassen wird, ist eine Kreditaufnahme auch im Jahr 2024 möglich. Frau Pehl hat hierzu bei verschiedenen Banken tagesaktuell die Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen abgefragt. Die günstigsten Kreditkonditionen werden dabei momentan von der Kreissparkasse über die LBBW mit einem Zinssatz von 3,54 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer quartalsmäßigen Tilgung angeboten. Frau Pehl spricht sich daher für eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse aus.
Ein Gremiumsmitglied lehnt die vorgeschlagene Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse ab, da man seiner Meinung nach den Kredit eher bei einem örtlichen Kreditinstitut aufnehmen solle. Die Konditionen des örtlichen Kreditinstituts seien zwar ein klein wenig teurer, jedoch werde man diesen Betrag dann vermutlich über die Gewerbsteuer wieder hereinholen. Ebenfalls solle man seiner Meinung nach generell die örtlichen Unternehmen zur Stärkung des Standorts Gruibingen bevorzugen.
Frau Pehl antwortet hierzu, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht möglich sei, da man vom Kommunalamt dazu gehalten ist, Kredite zu den günstigst möglichen Konditionen aufzunehmen. Des Weiteren lasse sich ein möglicher Vorteil bei der Gewerbsteuer über die kommenden 20 Jahre schlichtweg nicht in Zahlen beziffern.
Das Gremium beschließt hiernach bei einer Enthaltung und 8 Stimmen dafür, dass Frau Pehl am nächsten Tag nochmals bei den angefragten Kreditinstituten tagesaktuelle Angebote einholen wird. Der Kredit wird hiernach bei der Bank mit den günstigsten Kreditkonditionen aufgenommen.
TOP 5: Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Göppingen- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums mit Gesamtkosten in Höhe von 38,2 Mio. € plant. Die Stadtverwaltung plant hierbei, die Umlandkommunen mit einer relevanten Anzahl von Schülern, welche das Hohenstaufen-Gymnasium oder andere Göppinger Schulen besuchen, an den Sanierungskosten zu beteiligen. Da aus der Gemeinde Gruibingen in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 10,25 Schülerinnen und Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium und 45,125 Schülerinnen und Schüler insgesamt Gymnasien in Göppingen besuchten, ist diese relevante Anzahl überschritten. Gegen eine Beteiligung an den Sanierungskosten kann sich die Gemeinde Gruibingen hierbei nicht zur Wehr setzen, da eine solche Kostenbeteiligung im Zuge des Rechtsstreits zur Kostentragung des Michelberggymnasiums in Geislingen vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich als rechtens angesehen wurde. Die Stadt Göppingen plant die Umlandkommunen jedoch zunächst nicht förmlich zur Kostenbeteiligung zu verpflichten, sondern strebt eine Einigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Im Zuge der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Göppingen statt. Hierbei konnten die Umlandkommunen unter anderem die Anerkennung eines Standort- und Eigentumsvorteil sowie eine hiermit verbundene Senkung der Beteiligungskosten erwirken. Des Weiteren wurde der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag anwaltlich geprüft. Mit der Unterzeichnung des Vertrages würden sich für die Gemeinde Gruibingen Beteiligungskosten von knapp 272.000 € ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass ein Ausgleichsstockantrag für die Beteiligungskosten gestellt werde. Hier sei eine Zuschussgewährung in Höhe von rund 27% der Beteiligungskosten realistisch.
Mehrere Gemeinderäte vermissen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Deckelung der Beteiligungskosten im Falle von unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu einer solche Zusage verpflichtet ist. Die Stadt Göppingen lässt sich daher in dieser Sache auch nicht auf Zusagen ein. Sollte es jedoch tatsächlich zu Kostensteigerungen kommen, wurden vertraglich weitere Verhandlungsgespräche vereinbart. Ein Gremiumsmitglied stört sich zudem sehr daran, dass das Hohenstaufen Gymnasium als denkmalgeschütztes Gebäude gilt. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar und erhöhe die Sanierungskosten deutlich. Der Vorsitzende stimmt der Gemeinderätin hinsichtlich der hierdurch verursachten Kostensteigerungen zu. Jedoch stehe das Hohenstaufen Gymnasium, nach der denkmalschutzrechtlichen Begründung, mit seiner offenen Gestaltung exemplarisch für einen Umschwung des damals vorherrschenden Baustils hin zu freiheitlicherem Denken mit lichtdurchfluteteren Räumen.
Des Weiteren kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass die Stadt Göppingen über viele Jahre hinweg keine oder nur sehr wenige Unterhaltungsmaßnahmen an der Schule getätigt habe. Aus diesem Grund sei nun die sehr umfassende und teure Generalsanierung notwendig.
In der Folge stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Göppingen zur Kostenbeteiligung an der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.
TOP 6 Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele.
Hiernach geht der Vorsitzende auf das für das Jahr 2024 geplante Kanalsanierungsprogramm ein. Nachdem in den in den vergangenen Jahren bereits drei abgesteckte Gebiete saniert wurden, soll nun im Jahr 2024 ein Gebiet im Bereich Gehren/Boller Straße/Hauptstraße folgen. Als Sanierungsmethode wird dabei in den meisten Fällen eine Inliner Sanierung durchgeführt. Hier wird in die gesamte Kanalhaltung ein Glasfaser-Inliner eingebracht. Hierdurch entsteht quasi ein neuer Kanal mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die erfolgten Sanierungen dann auch über 50 Jahre abgeschrieben werden können und sich somit nicht sofort in vollem Umfang auf den Abwasserzins auswirken. Der Vorsitzende erklärt des Weiteren, dass zu dem eigentlich geplanten Sanierungsumfang in Höhe von 193.000 € noch zusätzlich 30.000 € für eine recht schwierig zu sanierende Kanalhaltung zwischen der Berg- und Hauptstraße hinzukommen würde. In den kommenden Jahren sollen die Sanierungen fortgesetzt werden. Er geht hierbei davon aus, dass die Sanierungen im gesamten Gemeindegebiet vermutlich in den Jahren 2026 und 2027 abgeschlossen werden können. Für die Planungsleistungen der Kanalsanierung liegt der Gemeinde Gruibingen zudem ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele in Höhe von 17.350 € vor.
In der Folge erkundigt sich eine Gemeinderätin, wie dringend die nun zusätzlich zu sanierenden Haltungen seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in diesem Bereich ein starker Wurzeleinwuchs in den Kanal zu registrieren ist und hierdurch ein Rückstau im Kanal zu befürchten sei. Des Weiteren sei die Gemeinde in den kommenden beiden Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zur Sanierung dieser Haltungen verpflichtet.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Vorfeld eine hydrologische Untersuchung für die zu sanierenden Kanalhaltungen notwendig gewesen wäre. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das in die Kanäle eindringende Wasser ein Indiz für die in der Bürgerfragestunde angesprochenen Wasserverluste sein könnte. Ebenfalls möchte er wissen, weshalb vereinzelt „versteckte“ Schächte vorzufinden seien. Bezüglich des Inlinerverfahrens stellt er zudem die Frage, ob dieses bei deformierten Schächten überhaupt angewendet werden könne.
Herr Hofele nimmt zu diesen Fragen jeweils kurz Stellung. Er erklärt, dass für Vorhaben in dem nun geplanten Umfang hydrologische Untersuchungen in der Regel entbehrlich seien. Auch stamme das eindringende Wasser nicht von schadhaften Wasserversorgungsleitungen. Vielmehr stamme das Wasser aus Drainagen. Des Weiteren wurden alte Schächte in der Vergangenheit zum Teil von Gräsern überwuchert. Herr Hofele erklärt zudem, dass im Normalfall auch deformierte Schächte durch das Inlinerverfahren saniert werden können.
Nach der Diskussionsrunde fasst das Gremium einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
- Das Büro Hiller und Hofele wird zum Angebotspreis von 17.350 € mit der Planung und Ausschreibung des diesjährigen Kanalsanierungsprogramms beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Kanalsanierung 2024 gemäß der Entwurfsplanung vom 09.01.2024, ergänzt um den zusätzlichen Kanalstrang zwischen Hauptstraße und Bergstraße, auszuschreiben.
TOP 7: Vergabe von Sanitär und Heizungsarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Zuge der zweiten Ausschreibung dieser Gewerke nun ein deutlich besseres Submissionsergebnis erzielt werden konnte. Während bei der ersten Ausschreibung lediglich ein unwirtschaftliches Angebot in Höhe von 176.000 € brutto abgegeben wurde, erhielt die Gemeinde bei dieser Ausschreibung drei Angebote. Das günstigste Angebot gab die Firma Wissner GmbH aus Uhingen mit einem Angebotspreis von 112.026,01 € ab. Die beiden weiteren Angebote lagen bei 141.323,82 € brutto und bei 143.994,88 € brutto. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Arbeiten an die Firma Wissner GmbH zu vergeben. Da die Angebote jedoch noch nicht vom Fachplaner nachgerechnet wurden, schlägt er eine Vergabe unter der Voraussetzung vor, dass sich bei der Überprüfung keine nennenswerten Änderungen ergeben werden.
Das Gremium ist hiermit einverstanden und vergibt die beiden Gewerke unter dieser Voraussetzung einstimmig an die Firma Wissner GmbH zum Angebotspreis von 112.026,01 €.
TOP 8: Vergabe zur Erneuerung und Versetzung des Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtung neben dem bisherigen Eingang des Rathauses
Der Vorsitzende erklärt, dass der bisherige Schaltschrank für die Straßenbeleuchtung im Eingangsbereich des Rathauses angebracht ist. Im Zuge der Rathaussanierung und der Vollwärmedämmung ist nun jedoch dringend eine Versetzung und Erneuerung notwendig. Das vom Alb Werks zugesagte Angebot liegt leider noch nicht vor.
Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten stimmt das Gremium der Vergabe mit deutlichem „Murren“ zu. Die Verwaltung wird das Gremium nach Eingang des Angebots unterrichten.
TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung regional bedeutsamer Windkraftstandorte
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den aktuellen Stand bei der Teilfortschreibung des Regionalplans ein. Demnach haben sich die die Voraussatzungen für die Gemeinde Gruibingen hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftstandorten stark geändert. In einer Gemeinderatssitzung Ende des Jahres 2022 hatte sich die Gemeinde Gruibingen für eine Ausweisung eines Standortes für Windkraftanlagen im Bereich Buch / Häringer Steig ausgesprochen. Der Grund hierfür war damals, dass in diesem Bereich hervorragende Windhöffigkeiten vorliegen und somit Windkraftanlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein weiterer Grund war, dass dieses Gebiet in einer vorläufigen Suchraumkulisse der Region Stuttgart enthalten war und Windkraftanlagen in diesem Bereich generell für möglich gehalten wurden. Des Weiteren waren die Gemeinden damals gehalten, selbst aktiv Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, weil hierin die einzige Möglichkeit gesehen wurde, die Ansiedlung von Windkraftanlagen von Seiten der Gemeinde noch zu steuern. Sollten die Gemeinden nicht tätig werden, so damals die Auffassung, würde sich im Falle der Nichterreichung des 1,8 % Flächenziels eine allgemeine baurechtliche Privilegierung für Windkraftanlagen ergeben. Hierdurch wäre die Ansiedlung von Windkraftanlagen weder steuer- noch verhinderbar gewesen. Mittlerweile haben sich diese Vorzeichen jedoch gänzlich geändert. Die Region Stuttgart hat bereits mehr Flächen als das 1,8 % Flächenziel vorzuweisen. Zudem wurden sämtliche windhöffigen Bereiche auf der Gemarkung Gruibingen nun aus der Suchraumkulisse herausgenommen, da sich diese allesamt im europäischen Vogelschutzgebiet befinden. Sofern die Gemeinde möchte, könnte die Gemeinde in einer Stellungnahme die Region Stuttgart zur Prüfung des Ausschlusses aufordern. Ob eine solche Stellungnahme Erfolg haben würde, ist jedoch vollkommen ungewiss. Die Tälesgemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen, welche ebenfalls keine Standorte mehr haben, wollen demnach eine solche Stellungnahme abgeben. Der Vorsitzende stellt daher die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gruibingen auch eine solche Stellungnahme abgeben möchte. Er selbst hält eine solche Stellungnahme nicht für unbedingt notwendig und kann gerade im Hinblick auf den Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft damit leben, wenn Gruibingen im weiteren Änderungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Sofern das Gremium jedoch eine Stellungnahme wünscht, so sei er auch hierfür offen.
In der Folge positioniert sich ein großer Teil des Gremiums gegen eine Ansiedlung von Windkraftanalagen. So bringt eine Gemeinderätin vor, dass es durchaus einen Grund für das auf der Gemarkung von Gruibingen ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet gebe. Wolle man trotz des europäischen Vogelschutzgebiets ein Windkraftvorranggebiet, sieht sie einen Bürgerentscheid als zwingend an.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraft sei. Nachdem nun jedoch auf der gesamten Gemarkung ein europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, hält Sie eine Realisation von Windkraftanlagen in Gruibingen für schwierig. Des Weiteren findet sie es schade, dass das Albwerk und Vattenfall sehr wenig Interesse an Bürgerbeteiligungsformen wie einem Bürgerwindrad haben.
Von einer anderen Gemeinderätin wird dies grundsätzlich anders gesehen. Sie spricht sich klar für Windkraft aus. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob man in der Energieerzeugung unabhängiger werden wolle oder nicht.
Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass große internationale Konzerne wie Vattenfall stets einen größtmöglichen Gewinn vor Augen haben und hierdurch die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die im Falle von Windkraftansiedlungen für die Standortgemeinden im Raum stehenden Pachtzahlungen für kommunale Grundstücke hält er zudem für zu niedrig. Auch hält er das Vorgehen der Region zum Teil für unseriös, da man die Gemeinden noch vor einem Jahr dazu aufgefordert hatte, aktiv Standorte auszuweisen. Die Problematik mit dem europäischen Vogelschutzgebiet als Ausschlusskriterium hätte die Region bereits damals auf dem Schirm haben müssen. Auch sei die Gemeinde Gruibingen nicht mit anderen großen Windkraftstandorten wie Lauterstein zu vergleichen. So war beispielsweise in Lauterstein bereits schon vor der Ansiedlung der Windkraftanlagen ein gut ausgebautes Zuwegungsnetz vorhanden. In Gruibingen wäre dies nicht der Fall und Maschinenwege müssten unter großer Zerstörung der Natur angelegt werden.
Zwei weitere Gemeinderäte sehen ebenfalls in der nichtvorhandenen Zuwegung ein sehr großes Problem. Ein weiteres Gremiumsmitglied kritisiert, dass man heute eigentlich kein Energieerzeugungsproblem sondern ein Energiespeicherproblem habe. Es müsse sich daher in der Erforschung von neuen Speichermöglichkeiten noch einiges tun. Auch hält er den bei der Bürgerversammlung eingebrachten Vorschlag hinsichtlich einer Nutzung von Geothermie in Gruibingen weiterhin für sehr interessant.
Nach Abschluss der Diskussion fasst Bürgermeister Schweikert zusammen, dass eine große Mehrheit im Gremium den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme hinsichtlich einer Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraft abgeben möchte. Er lässt daher darüber abstimmen, ob so weiterverfahren werden solle.
Das Gremium stimmt hierbei bei sieben Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Kenntnisnahme des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans. Es wird keine Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraftanlagen gefordert.
TOP 10: Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen MTWs für die Feuerwehr Gruibingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant Frank Burr. Herr Burr erklärt hiernach, dass der bisherige MTW im Jahr 2008 als Gebrauchtwagen gekauft wurde und seither ein sehr wichtiges Fahrzeug für den Personaltransport ist. Der MTW dient zudem der Ausbildung von momentan über 20 Jugendlichen bei der Nachwuchsfeuerwehr. Bei großen Einsätzen auf der Autobahn oder bei der Schnellbahntrasse ist der MTW unverzichtbar. Für die nun anstehende Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplan 90.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan ist ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000 € ausgewiesen. Hiernach geht Herr Burr noch kurz auf die von ihm erstellte Leistungsbeschreibung ein. Demnach sei es ein Sonderwunsch der Feuerwehr, dass für verschiedenen Einsatzfelder ein variables Einsetzen der Sitzreihen möglich ist. Die neue Beschaffung eines Digitalfunks ist nicht notwendig, da dieser von dem alten MTW in den neuen MTW eingebaut werden kann. Gemäß dem Leistungsverzeichnis können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden.
In der Folge beschließt das Gremium einstimmig, dass der MTW gemäß dem von Herrn Burr vorgestellten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden soll.
TOP 11: Zuschussantrag zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF)
Der Vorsitzende erklärt, dass das bisherige Löschgruppenfahrzeug 16 (LF 16) bereits seit dem Jahr 1998 in Betrieb ist. Trotz guter Pflege ist das Fahrzeug aufgrund vieler Einsätze auf der Autobahn in die Jahre gekommen und sollte daher in den nächsten Jahren durch ein neueres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) ausgetauscht werden. Kommandant Frank Burr hat ein Informationsangebot eingeholt. Herr Burr erklärt, dass im Bereich der Feuerwehr Fahrzeugbeschaffung eine starke Inflation zu beobachten ist. In dem nun eingeholten Informationsangebot werden die Anschaffungskosten für ein HLF auf ca. 700.000 € geschätzt. Die Investition einer solch großen Summe für ein einziges Feuerwehrauto ist jedoch für eine Gemeinde in der Größenordnung von Gruibingen finanziell nicht leistbar. Aus diesem Grund plant die Verwaltung einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Da die Feuerwehr Gruibingen bereits jetzt mit der A 8 und im Rahmen der Schnellbahntrasse Aufgaben mit erheblicher überörtlicher Bedeutung wahrnimmt, ist geplant, einen Zuschuss in Höhe von 90 % zu beantragen.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Stellung eines Zuschussantrags für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) zu. Als Zuschussgrundlage wird das eingeholte Informationsangebot in Höhe von 700.000 € verwendet.
TOP 12: Wahl des Gemeindewahlausschusses
Für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen ist von Gemeinderat ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge sowie die Anerkennung des Wahlergebnisses. Vorsitzender des Ausschusses ist dabei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die ebenfalls zu wählenden Beisitzer und Stellvertreter müssen wahlberechtigte der Gemeinde sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, hier überwiegend auf den Personenkreis zurückzugreifen, welcher bei der vergangenen Kommunalwahl bereits sehr gute Arbeit geleistet hat. Für eine eventuelle Verhinderung des Vorsitzenden müssen Stellvertreter gewählt werden. Da hier auch Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden können, werden zwei Mitarbeiter des Rathauses vorgeschlagen.
Der Gemeinderat ist mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und wählt die folgenden Personen jeweils einstimmig in den Gemeindewahlausschuss:
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Bürgermeister Roland Schweikert
Stellvertreter des Vorsitzenden: Frau Ramona Göser und Herr Moritz Lang
1. Beisitzer: Herr Hans Hitzer
2. Beisitzerin: Frau Andrea Hein
Stellvertreterin des ersten Beisitzers: Frau Herta Richter
Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Herr Heinz Schopp
TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass der Internetauftritt der Gemeinde nicht aktuell ist. Der Vorsitzende sagt hier Besserung zu.
- Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung die Autobahn GmbH für die kommende Gemeinderatsitzung am 20.02.2024 eingeladen hat. Die Autobahn GmbH wird an diesem Termin die geplante Baustelle an der Anschlussstelle Mühlhausen vorstellen und im Detail erläutern.
- Eine Gemeinderätin erkundigt, was es mit den momentan stattfindenden Rodungsarbeiten oberhalb dem Bereich Riese auf sich hat. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies ein gemeinsames Projekt des Regierungspräsidiums und des Landschaftserhaltungsverbands ist.
- Ein Gremiumsmitglied fordert, dass bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Versorgung der Baugebiete durch Geothermie überprüft wird.
- Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten von der deutschen Glasfaser gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planung der Zuführung und der Übergabepunkte laufe. Eine Planung für das Ortsnetz liegt jedoch noch nicht vor.