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Sitzungsbericht vom 28.10.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.10.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, vier Zuhörer sowie einen Vertreter der NWZ. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bausachen: Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Flst. 2097
Ein Ratsmitglied ist befangen und nimmt daher im Zuschauerbereich Platz.
Die Verwaltung erläutert zunächst kurz das Baugesuch. Demnach plant der Bauherr auf dem Flst. 2097 die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle. Da sich das
Baugrundstück zweifelsfrei im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, müsste das
Bauvorhaben einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach Information
der Gemeinde ist der Bauherr vom Landwirtschaftsamt als Landwirt anerkannt und
gilt somit im Außenbereich als privilegiert. Die Erteilung des Einvernehmens wird daher von Seiten der Gemeinde empfohlen.
Ohne weitere Diskussion stimmt das Gremium in der Folge der Erteilung des Einvernehmens bei sieben Stimmen dafür und einem befangenen Ratsmitglied zu.
TOP 3: Änderung der Hauptsatzung
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass von Seiten des Kreisprüfungsamtes eine Erhöhung des Bewirtschaftungsrahmens des Bürgermeisters angeregt wurde. Auch von Seiten der Verwaltung wird dies als sinnvoll erachtet. Vor allem ist
die Festsetzung von 10.000 € für bereits im Haushaltsplan enthaltene Vorhaben
nicht mehr zeitgemäß. Der Gemeindetag sieht hier für Gemeinden unter 5.000 Einwohner eine Höchstbewirtschaftungssumme von 20.000 € vor. Die Verwaltung schlägt hierbei vor,
diese Höchstsumme nicht auszureizen und den neuen Verfügungsrahmen auf
15.000 € festzusetzen. Ebenfalls wird die Erhöhung des Verfügungsrahmens für außerplanmäßige Ausgaben für dringend notwendig gehalten. Derzeit ist dieser Verfügungsrahmen auf 5.000 € festgesetzt. Von Seiten der Verwaltung wird hier eine
Erhöhung auf 7.500 € beantragt. Wenn man berücksichtigt, dass diese Werte im Jahr
2014 und somit bereits vor elf Jahren zum letzten Mal geändert wurden, wird eine
Anpassung aufgrund der Inflation und der allgemeinen Kostensteigerung für
gerechtfertigt gehalten. Neben diesen beiden Hauptänderungen sind weitere Änderungen im Bereich des Grundstücksan- und verkauf vorgehsehen. Ebenfalls haben die Höhersetzungen bzw. die Anpassungen von verschieden Verfügungsrahmen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungssummen der verschiedenen Ausschüsse.
Ein Gremiumsmitglied äußert Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Anpassung. So sieht er die Gefahr, dass große Summen ohne Wettbewerb vergeben werden. Er plädiert daher, die Werte nicht zu ändern. Ebenfalls möchte er einen Passus in die Hauptsatzung aufnehmen, welcher klar regelt, wie oft im Jahr von diesen Summen Gebrauch gemacht werden darf.
Bürgermeister Schweikert hält dem entgegen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen vor allem eine schnelle Handlungsfähigkeit der Gemeinde bezweckt werde. So musste beispielswiese im vergangenen Jahr eine defekte Gasheizung schnellstmöglich ersetzt werden. Sollte es zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben kommen, so werden diese dem Gremium zudem im Rahmen des Rechnungsabschlusses und des Rechenschaftsberichtes erläutert.
Eine Gemeinderätin spricht sich klar für die Anhebung des Verfügungsrahmens aus. So sei es im Sinne des überall gepredigten Bürokratieabbaus, wenn man nicht für jeden kleinen Handwerkerauftrag einen Gremiumsbeschluss benötigt.
Ein Gemeinderat sieht die Anhebung allein schon aufgrund der eingangs erwähnten Inflations- und Preissteigerungen als angemessen an.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, in welchem Umfang der Vorsitzende in den vergangenen Jahren von seinem Verfügungsrahmen Gebrauch gemacht habe.
Er erklärt, dass er die genauen Zahlen hierfür gerade nicht parat habe. Er verweist jedoch auf die kommende Sitzung im November, da hier der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 vorgestellt wird und hier dann etwaige Abweichungen aufgeführt werden.
Zwei weitere Gemeinderäte sprechen sich für die Erhöhung des Verfügungsrahmens aus. Mit der Idee eines Vorredners hinsichtlich der Begrenzung des Verfügungsrahmens auf ein jährliches Maximum können sie sich ebenfalls anfreunden.
Nach Ende der Diskussionsrunde lässt Bürgermeister Schweikert in der Folge zunächst über den Vorschlag der Verwaltung als der am weitest gehende Vorschlag abstimmen. Dieser wird bei sieben Stimmen dafür und einer Gegenstimme angenommen.
TOP 4: Festlegung des Straßennamens für das Baugebiet „Kauzengrund II“
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass in dieser Sitzung der Straßenname für das Baugebiet Kauzengrund II festzulegen ist. Dies sei für die noch durchzuführende Baulandumlegung wichtig. Er selbst könne sich den Namen „Ahornweg“ vorstellen, da oberhalb des Baugebietes unter anderem auch Ahornbäume heimisch sind. Er zeigt sich jedoch auch für weitere kreative Vorschläge aus der Gremiumsmitte offen.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Straßen im Umfeld des neuen Baugebietes vor allem nach Gewannnamen benannt sind. Sie würde daher auch hier einen Gewannnamen präferieren.
In der Folge werden unter anderem die aus dem Gremium kommenden Vorschläge „Im Kauzengrund“ und „Meisenlau“ diskutiert.
Nach Abschluss der Diskussion einigt sich das Gremium bei sieben Stimmen dafür und einer Enthaltung auf den Straßennamen „Im Kauzengrund“.
TOP 5: Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Der Vorsitzende erklärt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund von Abwesenheiten sowie befangenen Gremiumsmitgliedern keine Beschlussfassung möglich ist. Der Tagesordnungspunkt muss daher auf die kommende Sitzung verschoben werden.
TOP 6 Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert erklärt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung für den Anbau an das Feuerwehrhaus in den kommenden Tagen abzeichne. Aufgrund der hervorragenden Handwerkerstruktur innerhalb der Feuerwehr kann zudem sehr viel in Eigenleistung bewerkstelligt werden. Für zahlreiche andere Arbeiten bietet sich zudem die Vergabe an örtliche Handwerker an. Für den Anbau, welcher sehr einfach in Holzständerbauweise erfolgen soll, sind derzeit 120.000 € im Haushaltsplan vorgesehen. Sofern der Gemeinderat mit dem vorgeschlagenen Weg einverstanden wäre, geht der Vorsitzende davon aus, dass man auch unter diesem Kostenansatz bleiben könnte.
In der Folge wird der Vorschlag von mehreren Gemeinderäten befürwortet. Ihrer Meinung nach müsse man froh sein, dass man auf eine solche Handwerkerstruktur innerhalb der Feuerwehr zurückgreifen könne. Ebenfalls haben sie das Vertrauen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Obergrenze unter keinen Umständen gesprengt werden dürfe.
Ein Gemeinderat fordert, dass man für die Bodenplatte Vergleichsangebote einholen solle. Der Vorsitzende erklärt, dass man hierfür Angebote einholen könne.
Nach Abschluss der Diskussion zeigt sich das Gremium einstimmig mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
- Der Vorsitzende erklärt, dass eine weitere Firma auf ihn hinsichtlich der Aufstellung eines Mobilfunkmastens zugekommen sei. Demnach plant die Firma einen Mobilfunkmasten von rund 30 m Höhe hinter dem Kornbergplatz aufzustellen. Der Vorsitzende zeigt sich von dieser Idee wenig begeistert. Da sich das Gremium hierzu jedoch weitere Informationen wünscht, wird dieser Punkt in der kommenden Sitzung nochmals aufgegriffen.
- Bürgermeister Schweikert erklärt, dass aufgrund des völlig unerwarteten und plötzlichen Todes eines Jagdpächters die Tochter nun an ihn herangetreten sei und angefragt habe, ob ihr Mann mit in den bisherigen Jagdpachtvertrag aufgenommen werden könne. Da die Tochter bereits den Jagdbogen bejagt und diesen bisher gemeinsam mit ihrem Vater gepachtet hatte, hat der Vorsitzende hier keinerlei Bedenken und spricht sich für die Aufnahme ihres Ehemannes aus.
Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls so und stimmt dem Antrag einstimmig zu.
- Der Vorsitzende zeigt sich mit den Entwicklungen bei der Neuausschreibung der VVS-Linienbündel im Landkreis Göppingen nicht zufrieden. So sei für Gruibingen eine gesicherte Anbindung an die Realschule Deggingen elementar wichtig. Durch die Blume wurde ihm nun jedoch mitgeteilt, dass eine gesicherte Anbindung zwar weiterhin geplant sei. Im Zuge von notwendigen Einsparungen sind hier jedoch durchaus noch Änderungen bzw. Anpassungen möglich. Aus Sicht des Vorsitzenden wären solche Änderungen und Anpassungen jedoch nicht tragbar. Er plant daher die Gewährleistung einer Anbindung an die Realschule in einem Brief an den Landrat nochmals mit Nachdruck einzufordern. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Erdmassenbewegungen bei Oberdrackenstein mit dem Neubau des Albaufstieges im Zusammenhang stehen. Die Verwaltung erläutert, dass es sich hierbei um die bei Großprojekten gesetzlich vorgeschriebenen Archäologischen Ausgrabungen handelt.
Sitzungsbericht vom 23.09.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Straub vom Ingenieurbüro VTG Straub und sieben Zuhörer zur ersten Gemeinderatsitzung nach der Sommerpause. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
Aus aktuellem Anlass geht der Vorsitzende zunächst kurz auf das derzeit brandaktuelle Thema rund um die im Raum stehenden Finanzierungsschwierigkeiten beim Neubauprojekt des A 8 Albaufstieges ein. Als am vergangenen Donnerstagnachmittag die Neuigkeiten über sich eventuell ergebende Finanzierungschwierigkeiten bekannt wurden, habe er sich im ersten Moment regelrecht vor den Kopf gestoßen gefühlt. Dass das Thema nun jedoch sofort auf höchster politischer Ebene Reaktionen hervorgerufen habe und dort parteiübergreifend eine Finanzierungszusage für eines der größten Infrastrukturprojekte in ganz Süddeutschland gefordert wurde, sieht er als positiv an. Nichtsdestotrotz muss seiner Meinung nach der Aufschrei der Bevölkerung endlich „oben bei den Entscheidern in Berlin ankommen“. Aus diesem Grund ist gemeinsam mit Bürgermeistern der gesamten Raumschaft eine Protestaktion am Wochenende erstmalig bei der Autobahnmeisterei in Dornstadt stattfindenden Tag der Autobahn geplant. Hier wolle man geschlossen für das Projekt Flagge zeigen.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger bemängelt, dass an der Sickenbühlhalle immer wieder größere Fahrzeuge und Anhänger über einen langen Zeitraum abgestellt werden.
Die Verwaltung erklärt, dass das Problem bekannt sei. Man habe daher bereits seit längerem eine Beschilderung des Sickenbühlhallenparkplatzes als „reinen PKW-Parkplatz“ beim Straßenverkehrsamt beantragt. Im August fand schließlich im Rahmen einer Verkehrsschau eine Vorortbeschau des Parkplatzes statt. Von Seiten des Straßenverkehrsamtes und der Polizei wurden keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Ausschilderung geäußert. Sobald das Protokoll mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegt, kann eine entsprechende Beschilderung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Abstellen von Anhängern und LKW per se verboten. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass es hier vor allem in der Anfangsphase zu Verdrängungseffekten kommen kann.
Ein Bürger erkundigt sich, weshalb die Modellierung bei der Erweiterung des Gewerbegebietes Erlenbach auf Kosten der Gemeinde durchgeführt wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung des Gemeinderates gehandelt habe. Der Gemeinderat habe es sich hierbei nicht einfach gemacht. Nach langen und intensiven Diskussionen entschloss sich das Gremium jedoch dafür, dass man die Lammbrauerei unbedingt im Ort halten wolle und sagte daher eine Modellierung der vorderen Gewerbefläche zu.
Ein Bürger erkundigt sich, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Rechbergstraße auch ein Kreisverkehr möglich wäre. Dies würde seiner Meinung nach eine deutliche Entschleunigung des Verkehrs von Mühlhausen kommend hervorrufen und somit zu mehr Sicherheit am Ortseingang führen.
Der Vorsitzende erklärt, dass dies nachher im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Änderung des Bebauungsplanes Rechbergstraße noch von Herrn Straub vom Büro VTG Straub erläutert werde.
TOP 3: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Vierfamilienhauses mit Pultdach auf dem Flrustück 3782/10 im Schützenweg
Der Vorsitzende erläutert kurz die Bauvoranfrage. Demnach möchten die Bauherren klären, ob der geplante Baukörper mit einem Pultdach genehmigungsfähig wäre. Wie bereits in der Sitzung vom 29.07.25 erläutert, schreibt der im Bereich des Schützenweges gültige Bebauungsplan „Kauzengrund“ für Häuser als Dachform ein Satteldache vor. Da bereits bei ähnlichen Bauvorhaben Befreiungen von der Dachform erteilt wurden, kann er sich auch in diesem Falle eine Befreiung vorstellen.
In der Folge erklärt ein Gremiumsmitglied, dass er mit der geplanten Firstrichtung nicht einverstanden sei. Man solle diese daher drehen. Auch hält er generell einen Vororttermin für sinnvoll. Da das Gebäude nachher sehr hoch sei, müsse man zudem die Firsthöhe regeln.
Aus Sicht des Vorsitzenden ist kein Vororttermin notwendig, jedoch könne man hierüber gerne abstimmen. Da der Bebauungsplan hier ausdrücklich zwei Vollgeschosse erlaube wäre bei Einhaltung des vorgeschriebenen Satteldaches mit einer Neigung von 30 bis 36 Grad zudem eine noch deutlich größere Gebäudehöhe als nun beantragt möglich.
In der Folge wird der Antrag auf einen Vororttermin bei zwei Stimmen dafür, vier Enthaltungen und fünf Gegenstimmen abgelehnt.
Hiernach stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme für die Zulassung eines Pultdaches bei dem geplanten Vierfamilienhaus.
TOP 4: Baugesuch zur Erweiterung des Feuerwehrhauses durch einen Anbau sowie Installation eines Aufzuges auf dem Grundstück Göppinger Straße 5
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass auf Grundlage der im Juni erfolgten Gremiumsdiskussion der Bauantrag zur Erweiterung des Feuerwehrhauses durch einen Anbau sowie der Installation eines Aufzuges erstellt wurde. Hinsichtlich des Einvernehmens gilt im Bereich der Göppinger Straße 5 der einfache Bebauungsplan „Abgrenzung zur A 8“. Dies bedeutet, dass in diesem Bebauungsplan lediglich die Baugrenzen bzw. die Baufenster geregelt werden. Für die weiteren Bestandteile des Einvernehmens gelten die Voraussetzungen des Einfügens nach § 34 BauGB.
Wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, überschreitet das Vorhaben klar das festgesetzte Baufenster bzw. große Teile des Feuerwehrhauses wurden bereits außerhalb des Baufensters errichtet. Im Rahmen einer vor einigen Jahren positiv beschiedenen Bauvoranfrage wurde für einen möglichen Anbau jedoch das Einverständnis der Bundesfernstraßenverwaltung für eine Baufensterüberschreitung eingeholt. Ebenfalls fügt sich der Anbau sowie der Aufzug nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
In der anschließenden Gremiumsdiskussion erklärt ein Gemeinderat, dass er dem Baugesuch grundsätzlich zustimmen könne. Da er den Aufzug jedoch für sehr kostspielig hält, müsse man hier noch einen separaten Baubeschluss fassen.
Der Vorsitzende erklärt, dass am heutigen Tage lediglich über das Einvernehmen entschieden werde. Nach dem Erhalt der Baugenehmigung sei selbstverständlich noch ein separater Baubeschluss zu fassen.
Hiernach erteilt das Gremium dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB.
TOP 5: Änderung des Bebauungsplanes Rechbergstraße: Beschlussfassung über den Vorentwurf sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Punkt Herrn Straub vom Büro VTG Straub und übergibt sodann das Wort an ihn zu Vorstellung der geplanten Bebauungsplanänderung.
Herr Straub geht hiernach direkt auf die von dem Bürger eingangs aufgeworfene Frage hinsichtlich eine Kreisverkehrs ein. Demnach war es zunächst auch von Seiten der Gemeinde ein großer Wunsch, die Anbindung an das Gewerbegebiet zukünftig durch einen Kreisverkehr bewerkstelligen zu können. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit den Fachbehörden des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums mussten dies Pläne jedoch recht schnell verworfen werden. Der Hauptgrund hierfür ist, dass es sich bei einem Kreisverkehr an dieser Stelle aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht um einen außerörtlichen Kreisverkehr handeln würde. Diese haben ein wesentlich größeres Ausmaß als innerörtliche Kreisverkehre. Die hierfür notwendigen Flächen zur Erstellung des Kreisverkehrs und Führung der Landstraße stehen an dieser Stelle jedoch schlichtweg nicht zu Verfügung. Anstatt des Kreisverkehrs wird daher in den Plänen nun eine Abbiegespur vorgeschlagen.
Von mehreren Gemeinderäten wird eine Linkabbiegespur von Gruibingen kommend in Richtung Bikepark eingefordert. So brauche man diese einerseits zwingend für den landwirtschaftlichen Verkehr. Anderseits sei diese auch für eine spätere Erschließung des Gewerbegebietes Breitwiesen II zwingend erforderlich.
Herr Straub antwortet, dass die Linksabbiegespur von Seiten des Regierungspräsidiums kritisch gesehen wird. Von deren Seite wird an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen eine Querungshilfe für Fußgänger gefordert. Sofern vom Gemeinderat jedoch eine Linksabbiegespur gefordert werde, so könne er dies auch noch im zeichnerischen Teil ändern. Hier sind dann jedoch entsprechende Stellungnahmen des Regierungspräsidiums zu erwarten.
Ein weiterer Gemeinderat pocht auf die Darstellung einer Linksabbiegespur. So sei dieser allein schon zur Gewährleistung der Sicherheit dringend notwendig.
Eine Gemeinderätin gibt jedoch zu Bedenken, dass man das Unfallrisiko bei Querungen von Fußgängern nicht unterschätzen dürfe.
Hinsichtlich des Textteils erkundigt sich ein Gemeinderat, weshalb hier Vergnügungsstätten per se ausgeschlossen werden. Ein anderer Gemeinderat findet zudem, dass man auch Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet zulassen solle.
Herr Straub erklärt, dass er Vergnügungsstätten noch aufnehmen könne. Er empfiehlt jedoch, diese nur ausnahmsweise zuzulassen. Somit wäre sichergestellt, dass der Gemeinderat bei einer konkreten Anfrage in jedem Falle noch die Entscheidungshoheit innehat. Hinsichtlich der Aufnahme des Einzelhandels erklärt er, dass es hier eventuell Probleme von Seiten der Region Stuttgart geben könne. Demnach sei eine Großflächigkeit bzw. eine Agglomeration in jedem Falle auszuschließen. Seiner Meinung nach könne man jedoch mit einer Einzelhandelsverkaufsfläche von bis zu 600 m² in das Änderungsverfahren hineingehen und die jeweiligen Stellungnahmen abwarten.
Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Des Weiteren sieht die Bebauungsplanänderung eine Anhebung der maximalen Gebäudehöhe auf 13 Meter vor.
Da eine solche Höhe heute für einen modernen Industriebau mit einer Kranschiene erforderlich ist, ist der Gemeinderat auch hiermit einverstanden.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Rechbergstraße, 2. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 16.09.2025, Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
- Der vom Ingenieurbüro VTG Straub gefertigte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rechbergstraße, 2. Änderung“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.09.2025 wird vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen. In den Vorentwurf sind jedoch auf Forderung des Gemeinderates noch folgende Punkte einzuarbeiten bzw. abzuändern:
- Aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs und des zukünftigen Gewerbegebietes Breitwiesen II ist im zeichnerischen Teil eine Linksabbiegespur darzustellen. Auf die Fußgängerquerungshilfe soll vorerst verzichtet werden.
- Im Textteil sollen sowohl Vergnügungsstätten als auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² ausnahmsweise zugelassen werden.
- Das für den Grundstückseigentümer und Bauherr tätige Ingenieurbüro wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Abstimmung mit der Verwaltung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderates öffentlich bekannt zu geben.
TOP 6: Änderung der Hauptsatzung
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Rahmen der überörtlichen Prüfung eine Anhebung des Verfügungsrahmens des Bürgermeisters von Seiten des Kreisprüfungsamtes angeregt wurde. Eine ausführliche Diskussion zu diesem Punkt sieht er in der kommenden Sitzung vor.
TOP 7: Standortvorschlag der Telekom zur Errichtung eines Mobilfunkmastens
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Telekom in Gruibingen die Aufstellung eines bis zu 28 m hohen Mobilfunkmastens plant. In einem ersten Schritt wurde der Gemeinde die Möglichkeit gegeben, selbst bevorzugte Fläche vorzuschlagen. Aus Sicht des Bürgermeisters sollte man diese Chance nicht versäumen, da die Telekom den Masten ansonsten an einem Ort ihrer Wahl genehmigt bekommen würde.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden verschiedene Standorte in den Ring geworfen. Als schwierig erweist sich jedoch die Anforderung einer ebenen Fläche. Diese ist zur Erstellung eines Betonfundamentes mit den Maßen 7 m x 10 m zwingend notwendig.
Schlussendlich ist das Gremium einstimmig der Meinung, dass der Telekom die Fläche im Bereich des derzeitigen BOS-Mastens vorgeschlagen werden solle.
TOP 8: Beratung hinsichtlich einer Beteiligung am Stiftungsvermögen der „Schwäbischen Obst Arche Fils-Alb“
Bürgermeister Schweikert erläutert, dass es sich die Schwäbische Obs tArche Fils-Alb zum Ziel gesetzt hat alte Obstsorten zu erhalten und klimaresistente Obstbäume zu pflanzen. Die Obstbäume leiden seit Jahren unter der großen Hitze und drohen in immer mehr Gebieten abzusterben. Auch Gruibingen wird von dieser Entwicklung nicht verschont bleiben. Zumal die sommerlichen Extremtemperaturen und langen Trockenzeiten auch bei uns bereits Einzug gehalten haben.
Über Ausgleichsmaßnahmen zum Ausbau der Autobahn A8 wird die Pflanzung und Unterhaltung von über 1.000 Obstbäumen realisiert bzw. ist bereits realisiert. Zur langfristigen Pflege und Sicherung der Obstbäume soll eine rechtsfähige Stiftung der „Schwäbischen Obst Arche Fils-Alb“ eingerichtet werden. Das Stiftungsvermögen muss mindestens 100.000 € betragen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits ihr Interesse signalisiert und ihre Bereitschaft zur Beteiligung am Stiftungsvermögen angekündigt. Um auch weitere Spendengelder zu akquirieren würden wir es sehr begrüßen, wenn der Gemeinderat eine Einzahlung in das Stiftungsvermögen in Höhe von 5.000 € zustimmen würde. Die Finanzierung würde dann über den Haushaltsplan 2026 erfolgen. Die Gemeinde Gruibingen würde hiermit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem werden diese Ausgleichsmaßnahmen begrüßt, da keine weitere Stilllegung von landwirtschaftlichen Flächen erfolgt.
In der Folge wird das Thema äußerst kontrovers im Gremium diskutiert.
So sprechen sich zwei Gemeinderäte entschieden gegen eine Beteiligung aus. Ihrer Meinung nach zählt die Pflanzung und Unterhaltung von Obstbäumen nicht zu den Kernaufgaben der Gemeindeverwaltung. Zudem werden die Flächen, auf welchen bereits Obstbäume gepflanzt wurden, als nicht geeignet angesehen. So seien diese in Teilen deutlich zu sehr der Sonne ausgesetzt, sodass ein gedeihen der Bäume stark hinterfragt wird. Zudem geben beide zu Bedenken, dass die Bäume nach dem Erreichen einer bestimmten Größe von Jahr zu Jahr pflegeintensiver werden bzw. eine „Herummähen“ um die Bäume wird immer schwieriger.
Von anderen Gemeinderäten wird dies jedoch anders gesehen. So steht für Sie der Umwelt- und Obstsortenerhaltungszweck klar im Vordergrund. Auch würde man hierdurch die äußerst engagierten Personen, welche hinter diesem Projekt stehen, unterstützen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass bei dem Projekt keine große Ernte, sondern ganz klar das Erforschen klimaresistenter Obstsorten im Vordergrund stehe.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei fünf Stimmen dafür, drei Stimmen dagegen und vier Enthaltungen für eine Beteiligung am Stiftungsvermögen der „Schwäbischen Obst Arche Fils-Alb“. Sofern die 100.000 € als Stiftungsvermögen zusammen kommen sollten, so wird sich die Gemeinde einmalig mit einem Betrag in Höhe von 5.000 € am Stiftungsvermögen beteiligen.
TOP 9: Erstellung einer Radwegverbindung vom Albvorland in das Obere Filstal
Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass die Gemeinde Gruibingen vom Regierungspräsidium für die Erstellung einer Radwegverbindung vom Albvorland in das Obere Filstal einen Zuschussbescheid in Höhe von 433.650 € erhalten habe. Für die weiteren Schritte auf dem Weg zur Ausschreibung der Bauleistungen schlägt er vor, dass er diese zunächst mit dem Bauausschuss erarbeiten könnte.
Im Gremium stößt dieser Vorschlag auf Zustimmung.
TOP 10: Beschlussfassung über die Erhöhung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Rahmen der Vorberatung in der Julisitzung eine Erhöhung der Kindergartengebühren um die von den sozialen und kirchlichen Trägerverbänden vorgeschlagenen 7,3 % von einer Mehrheit des Gremiums befürwortet wurde. Mit dem Ergebnis der Vorberatung erfolgte eine Anhörung des Elternbeirates. Von Seiten des Elternbeirates wurde in einer eingereichten Stellungnahme vom Grundsatz her Verständnis für die Notwendigkeit einer Erhöhung geäußert. Eine Erhöhung um 7,3 % wurde jedoch als zu drastisch angesehen. Als Kompromissvorschlag wurde daher eine Erhöhung um 5 % vorgeschlagen.
Aus Sicht des Vorsitzenden kann sich die Gemeinde trotz des vom Elternbeirat geäußerten Vorschlages aufgrund der bereits ausführlich im Rahmen der Vorberatung diskutierten finanziellen Lage nicht erlauben, unter der empfohlenen Erhöhung von 7,3 % zu bleiben.
In der Folge wird dies von vielen Gremiumsmitgliedern ähnlich gesehen.
Der Gemeinderat stimmt bei 10 Stimmen dafür und einer Gegenstimme für eine Erhöhung der Kindergartengebühren um die von den sozialen und kirchlichen Trägerverbänden vorgeschlagenen 7,3 %.
TOP 11: Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert erklärt, dass man für die Anschaffung eines HLF 20-Feuerwehrfahrzeuges im Jahr 2027 einen Antrag beim Ausgleichstock stellen werde. Einen bereits von der Fachförderung des Feuerwehrwesens vorliegenden Zuschussbescheid werde man nun vorerst an die Zuschussstelle zurückgeben müssen, da eine Verlängerung des Beschaffungszeitraums bis ins Jahr 2027 nicht möglich ist. Im Rahmen der Antragstellung beim Ausgleichstock kann jedoch auch ein erneuter Antrag bei der Fachförderung des Feuerwehrwesens gestellt werden.
- Für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf eine moderne und energiesparende LED-Beleuchtung beantragt der TSV einen Gemeindezuschuss von 3.500 €.
Der Gemeinderat begrüßt die Umrüstung der Flutlichtanlage und stimmt der Gewährung des Zuschusses einstimmig zu.
Sitzungsbericht vom 29.07.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Burr und Herrn Moretti als Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr sowie drei Zuhörer zur letzten Gemeinderatsitzung vor der Sommerpause. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Vergabe eines Notstromaggregats für das Feuerwehrhaus
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass für das Feuerwehrhaus in Gruibingen die Anschaffung eines Notstromaggregates angedacht ist. Da Notstromaggregate im Rahmen der Zuwendungen für das Feuerwehrwesen förderfähig sind, wurde hierfür über die Kreisbrandmeisterstelle ein Förderantrag gestellt. Derzeit sind Gesamtkosten in Höhe von 35.000 € angesetzt. Hiervon können bei Erhalt des Zuschusses 30.000 € über die Förderung des Feuerwehrwesens abgedeckt werden. Zur Vorstellung der von der Feuerwehr eingeholten Angebote für verschiedene Notstromaggregate übergibt der Vorsitzende hiernach das Wort an Herrn Burr und Herrn Moretti als Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr.
Herr Burr erläutert sodann kurz die eingeholten Angebote. Favorit der Feuerwehr ist derzeit das Angebot der Firma Endress, welche das Notstromaggregat zum Preis von 22.043,26 € brutto anbietet. Der Grund hierfür ist, dass die Firma Endress auch der direkte Hersteller des Notstromaggregats ist, während es sich bei einem andren preislich ähnlichen Angebot um einen Großhändler handelt. Ein drittes eingeholtes Angebot liegt mit rund 24.700 € brutto deutlich über den beiden preislich ähnlichen Angeboten. Herr Burr erklärt des Weiteren, dass zur Inbetriebnahme des Notstromaggregates Installations- und Aushubarbeiten zu vergeben wären. Für beide Leistungen rechnet er jeweils mit rund 5.000 €. Seiner Ansicht nach bietet es sich an, diese Arbeiten an die örtlichen Unternehmen Hannes Ströhle GmbH und Mario Wolfarth zu vergeben. Abschließend erklärt er, dass die derzeitige Zuschusslage zur Anschaffung von Notstromaggregaten besser nicht sein könnte. Ebenfalls sieht er nun die große Chance, das Feuerwehrhaus mit geringem eigenen finanziellen Aufwand katastrophensicher ausstatten zu können.
Im Rahmen der anschließenden Gremiumsdiskussion wird die Anschaffung des Notstromaggregats vom Gemeinderat ebenfalls positiv gesehen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wie im Katastrophenfall die Versorgung des Notstromaggregates mit Kraftstoff gewährleistet werden kann.
Herr Burr antwortet, dass in dem Notstromaggregat ein Kraftstofftank mit einer Füllmenge von 500 Litern fest eingebaut ist.
Ein weiter Gemeinderat fragt diesbezüglich, inwiefern die Haltbarkeit des Kraftstoffes sichergestellt wird sowie ob dieser in einem gewissen Rhythmus ausgetauscht werden müsse.
Die beiden Kommandanten erklären hierzu, dass bei der Verwendung von synthetischem Kraftstoff keine Probleme hinsichtlich der Haltbarkeit auftreten sollten. Sofern man herkömmlichen Kraftstoff verwenden würde, so müsste man tatsächlich auf die Haltbarkeit achten. Aus Sicht der Feuerwehr stellt dies jedoch kein nennenswertes Problem dar, da für das Notstromaggregat jährlich ein Test in Form eines vierundzwanzigstündigen Dauereinsatzes vorgeschrieben sei. Allein hier werde viel Kraftstoff benötigt. Alternativ könne man mit dem Kraftsoff auch die Feuerwehrfahrzeuge betanken und somit ein Überschreiten der Haltbarkeitsgrenze verhindern.
Ein Gemeinderat fragt an, ob als Stromquelle für das Notstromaggregat auch über eine Photovoltaik-Anlage nachgedacht wurde.
Herr Burr erklärt, dass eine Photovoltaik-Anlage nicht im Rahmen des Zuschussprogramms förderfähig wäre. Ebenfalls gehe mit Photovoltaik-Anlagen auch immer eine gewisse Brandgefahr einher.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
- Die Verwaltung wird im Falle eines positiven Förderbescheides ermächtigt, das Notstromaggregat der Firma Endress zum Preis von 22.043,26 € brutto für das Feuerwehrhaus zu bestellen.
- Die Nebenleistungen hinsichtlich der Installations- und Aushubarbeiten sollen wie beschrieben an die örtlichen Unternehmen vergeben werden.
TOP 3: Vergabe von flexiblen Abdichtungselementen für den Hochwasserschutz
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass das Thema Hochwasserschutz bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen einen größeren Diskussionspunkt dargestellt haben. Das Gremium konnte sich hierbei darauf einigen, dass man sich eher auf die Anschaffung von flexibel einsetzbaren Abdichtungselementen als auf bauliche und sehr kostenintensive Veränderung an einigen wenigen Stellen konzentrieren solle. Da sich die Feuerwehr intensiv mit verschiedenen flexiblen Abdichtungsvarianten auseinandergesetzt hat, übergibt der Vorsitzende hiernach das Wort erneut an die beiden Feuerwehrkommandanten.
Die beiden Kommandanten stellen die drei verschiedene Abdichtungsvarianten „Flexwall“, „Boxwall“ sowie einen Doppelkammerschlauch der Firma Denios vor. Herr Burr erklärt hierzu, dass die Produkte „Flexwall“ und „Boxwall“ über sehr hohe Stauhöhen verfügen. Nachteilig sei jedoch, dass man zum Errichten bzw. zum Aufbau der Abdichtungselemente dennoch einen gewissen Zeit- und Personaleinsatz einkalkulieren müsse. Ebenfalls müsste man bei diesen beiden Produkten mit erheblichen Anschaffungskosten rechnen. Die Feuerwehr favorisiert daher die Variante der der Firma Denios. Ein Abdichtungselement besteht aus einem Doppelkammerschlauch mit einer Länge von 15 Metern. Diese können bei Bedarf innerhalb weniger Minuten mit Wasser befüllt werden und bilden somit eine wirkungsvolle Barriere vor eindringendem Wasser. Da es im Falle eines Hochwasserereignisses vor allem auf die schnelle und einfache Handhabe der Abdichtungselemente ankommt, sieht die Feuerwehr dies als besonders vorteilhaft an. Ebenfalls wäre ein Element mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.162 € netto wesentlich günstiger als die beiden anderen Produkte. Nach Ansicht der Feuerwehr würde vorerst die Anschaffung von fünf Doppelkammerschläuchen ausreichen.
In der Folge erkundigt sich ein Gemeinderat, inwiefern die Doppelkammerschläuche auch bei verschieden Bodenbelägen das eindringende Wasser wirksam abhalten können.
Herr Burr erklärt, dass man den Doppelkammerschlauch in Gruibingen bereits im Rahmen einer Feuerwehrübung ausgetestet habe. Hierbei habe man den Schlauch auf verschiedenen Untergründen aufgebaut. Es habe sich dabei gezeigt, dass es bei einem Schotterbelag geringfügig zu eindringendem Wasser kommen kann. Da sich dies jedoch sehr in Grenzen hielt, ist ein Einsatz des Doppelkammerschlauches auch auf diesem Terrain möglich.
Eine Gemeinderätin fragt an, mit welcher Lebensdauer bei einem Doppelkammerschlauch gerechnet werden kann.
Herr Moretti antwortet hierzu, dass dies schwer zu sagen sei. Sollten jedoch kleinere Löcher auftreten, so wäre für diese Fälle ein Flickzeug-Set bei jedem Doppelkammerschlauch enthalten. Des Weiteren erklärt er, dass die Schläuche lediglich für die Erstphase eines Hochwasserereignisses gedacht seien und man durch diese zusätzliche und dringend benötigte Zeit gewinnen könne. Diese Zeit könne man dann beispielsweise für das Befüllen von Sandsäcken nutzen, welche dann in Kombination mit den Doppelkammerschläuchen verwendet werden können.
Von einem Gemeinderat werden die angedachten Abdichtungselemente zwar grundsätzlich positiv gesehen. Seiner Meinung nach müsse man jedoch auch verhindern, dass im Starkregen- und Hochwasserfalle das Wasser in den Ort hineinkomme. Daher dürfe man hier nicht vor Investitionen zurückschrecken.
Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass man im Rahmen des Starkregenrisikomanagements gemeinsam mit dem Büro Winkler und Partner verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert habe. Hierbei wurden bereits einige kleinere Verbesserungsmöglichkeiten durch den Bauhof umgesetzt. Große bauliche Verbesserungsmöglichkeiten waren damals nicht wirklich ersichtlich bzw. bei Einzelmaßnahmen wie der Vergrößerung der Sickenbühlklinge wäre man schnell bei Kosten von rund 160.000 €. Seiner Meinung nach sind daher die nun vorgeschlagenen Abdichtungselemente eine kostengünstige sowie einfach handzuhabende Investition. Ebenfalls dürfe man nicht außer Acht lassen, dass jedem Grundstückseigentümer hinsichtlich eventuell auf seinem Grundstück vorhandener Hochwasserangriffspunkte eine eigene Sorgfaltspflicht obliegt.
Herr Burr ergänzt, dass es sich beim Hochwasser im vergangenen Jahr gemäß den gemessenen Pegelständen in Gruibingen um ein sogenanntes hundertjähriges Hochwasserereignis gehandelt habe. Hauptproblem in Gruibingen waren vor allem Verdolungen, welche durch losgerissenes Astmaterial immer wieder verstopft wurden. In der Zukunft werde man die Verdolungen daher noch mehr im Auge behalten müssen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium einstimmig für die Anschaffung von fünf Doppelkammerschläuchen der Firma Denios zum Stückpreis von je 1.162 € netto.
TOP 4: Ausschreibungsbeschluss und Vorstellung der Planungen für den touristischen Radweg vom Oberen Filstal ins Voralbgebiet
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass man diesen Tagesordnungspunkt aufgrund des noch nicht vorliegenden Zuwendungsbescheides in dieser Sitzung nicht behandeln können und somit verschieben müsse.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er die geplante Radwegführung noch immer nicht befürworten kann. Seiner Meinung nach hätte es bessere Möglichkeiten zur Radwegführung gegeben.
Ein anderer Gemeinderat sowie der Vorsitzende widersprechen ihm hierin jedoch. Demnach sei die Streckenführung nicht so schlecht wie dies dargestellt werde. Des Weiteren wäre die Strecke zusammen mit dem auf der alten Albabstiegstrasse geplanten Radweg touristisch sehr reizvoll.
TOP 5: Ausschreibung einer Verwaltungsstelle im gehobenen Dienst
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass nach dem Renteneintritt einer langjährigen Mitarbeiterin eine Stelle im Rathaus neu zu besetzten wäre. Im Rahmen der Vorberatung war sich das Gremium einig, dass für das auszuschreibende Tätigkeitsfeld eine Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst notwendig wäre. Eine durchgeführte unabhängige Stellenbewertung kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Tätigkeitsfeld im gehobenen Dienst angesiedelt ist und in der Besoldungsgruppe A 12 einzustufen wäre. Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung im gehobenen Dienst wurden mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes in der ersten Julisitzung geschaffen. Da der Nachtragshaushalt mittlerweile vom Kommunalamt genehmigt wurde, kann in dieser Sitzung nun die Ausschreibung der Verwaltungsstelle beschlossen werden.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Ausschreibung einer Verwaltungsstelle im Rahmen der Besoldungsgruppe A 12 und einem Beschäftigungsumfang zwischen 60 % und 80 % zu.
TOP 6: Bausache St. Wolfgang Weg 26: Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zu einer Ferienwohnung
Die Verwaltung erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach soll eine Wohneinheit im Dachgeschoss des Gebäudes St. Wolfgang Weg 26 zukünftig als Ferienwohnung dienen.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans „Dungsteige“. In der Nutzungsschablone ist für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung festgesetzt. Unabhängig davon, ob man das Vorhaben gemäß § 13a der Baunutzungsverordnung als nichtstörenden Gewerbebetrieb oder als Beherbergungsgewerbe einstuft, wären diese beiden Betriebsarten nach § 4 Absatz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässig. Da es sich nach Ansicht der Verwaltung um eine untergeordnete Nutzung als Ferienwohnung handelt, kann eine Ausnahme nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung erteilt werden.
Ohne weitere Diskussion stimmt das Gremium im Anschluss einstimmig der Erteilung einer Ausnahme nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung für die angestrebte Nutzungsänderung zu.
TOP 7: Erneuter Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Der Vorsitzende erklärt, dass bei der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ in der vergangenen Gemeinderatsitzung drei befangene Gremiumsmitglieder mitgewirkt haben. Aus diesem Grund ist der Beschluss daher nun nochmals neuzufassen.
Die drei befangenen Gremiumsmitglieder nehmen hiernach im Zuhörerbereich Platz.
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat bei sieben Stimmen dafür und drei befangenen Gremiumsmitglieder folgende Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten zeichnerischen Teil, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 01.07.2025, Maßstab 1:1000 zu entnehmen
- Die Bebauungsplanunterlagen „Große Gehren, 1. Änderung“, bestehend aus
- dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1000 und dem Textteil, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH,
- der Begründung, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH
werden als Entwurf beschlossen
Der Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan-Entwurf beauftragt.
TOP 8: Vorberatung zur Erhöhung der Kindergartengebühren
Der Vorsitzende leitet zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. Demnach wurde in der Gemeinderatsitzung vom 14.05.2024 die Erhöhung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 beschlossen. Von den Landesverbänden wurde eine Empfehlung für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit einer Erhöhung von 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit einer Erhöhung von 7,3 %, jeweils für alle Altersgruppen, ausgesprochen. Der Gemeinderat hatte damals nach langer Diskussion beschlossen die Kindergartengebühren für unter Dreijährige um 3,5 % und für Kinder über drei Jahren um 5 % zu erhöhen.
Die Anforderungen an die Betreuung, die Personalausgaben und Sachausgaben sind weiterhin stark angestiegen. Der Rechnungsabschluss 2023 liegt noch nicht vor. Der Haushaltsansatz 2023 sieht ein Defizit im Teilhaushalt „Kindergarten“ in Höhe von 411.000 € vor. Der Ansatz für das Jahr 2024 ergibt für den Teilhaushalt „Kindergarten“ ein Defizit in Höhe von 512.000 €. Im Ansatz für das Jahr 2025 wird hier mit einem nochmals leicht erhöhten Defizit in Höhe von 521.000 € gerechnet. Auch eine Erhöhung der Kindergartengebühren entsprechend der Empfehlung der Landesverbände in Höhe von 7,3 %, wird diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Gemeinde kann es sich aus Sicht der Verwaltung nicht leisten, weiterhin hinter der Empfehlung der Landesverbände zurückzubleiben, zumal man im vergangenen Jahr auf eine unklare Kostenentwicklung der privaten Haushalte Rücksicht genommen hat.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Landesempfehlung für das Jahr 2025/ 2026 zu folgen und die Kindergartengebühren sowohl im U 3-Bereich wie auch im Ü 3-Bereich um 7,3 % zu erhöhen.
Mit dem Ergebnis der Beratung ist anschließend die Anhörung des Elternbeirats durchzuführen, um dann in der Septembersitzung die neuen Gebühren zu beschließen. Die Gebührenerhöhung würde dann zum 01.10.2025 erfolgen.
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wird die vorgeschlagene Erhöhung im Gremium ausführlich und zum Teil kontrovers diskutiert.
Aus Sicht eines Gemeinderates müsse man den Kostendeckungsgrad im gesamten Kindergartenbereich dringend erhöhen. Besonders im kostenintensiven U 3-Bereich müsse hier noch einiges getan werden.
Ein anderer Gemeinderat sieht dies gänzlich anders und erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Landesverbände die Erhöhungsempfehlung beruhen. Des Weiteren sieht er in einer Erhöhung der Kindergartengebühren eine große Belastung für Familien, welche man seiner Meinung nach eher entlasten müsste.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Erhöhungen vor allem in den hohen tariflichen Vertragsabschlüssen für das Kindergartenpersonal der vergangenen Jahre begründet sind. Auch sei man eigentlich vom Land dazu angehalten, durch Kindergartengebühren einen Deckungsgrad von 20 % an den Gesamtkindergartenkosten zu erreichen. Derzeit bewege man sich hier jedoch bei einem Deckungsbeitrag von rund 13 %. Auch durch die nun vorgeschlagenen Erhöhungen werde man dieses Ziel bei weitem nicht erreichen.
Ein Gemeinderat erklärt, dass die Debatte über die Erhöhung der Kindergartengebühren jedes Jahr dieselbe sei. Seiner Meinung nach liege hier das große Problem im Betreuungssystem sowie im Länderfinanzausgleich. So werde durch Geld aus Baden-Württemberg in anderen Bundesländern ein günstiger bzw. zum Teil auch komplett kostenfreier Kindergartenbesuch ermöglicht. Sofern sich an dem System jedoch nichts ändere, bleibt der Gemeinde nichts anders übrig, als die Kindergartengebühren im Rahmen der Empfehlung zu erhöhen.
Ein Gemeinderat äußert sich ähnlich. Demnach war man in den vergangenen Jahren unter anderem wegen der Corona-Pandemie und der allgemeinen unsicheren Lage zum Teil deutlich unter den Erhöhungsempfehlungen geblieben. Dies habe sich in den immer höher werdenden Defiziten im Kindergartenteilhaushalt wiedergespiegelt. Daher solle man in diesem Jahr nun wieder der Empfehlung folgen und die Gebühren um 7,3 % erhöhen.
Von anderer Seite wird das System des Länderfinanzausgleiches ebenfalls stark kritisiert.
Ein Gemeinderat und eine Gemeinderätin erklären, dass sie bislang zumeist auf Seiten der Elternschaft waren und sich stets für geringere Erhöhungen ausgesprochen haben. Die stets höher werdenden Verluste geben jedoch auch ihnen mittlerweile immer mehr Gründe für ein Überdenken dieser Haltung.
Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass er aufgrund der geringen Kostendeckung einer Erhöhung im Rahmen der Empfehlung schweren Herzens zustimmen könne.
Nach Abschluss der Diskussion beschließt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung, dass die Gemeinde eine Erhöhung der Kindergartengebühren um 7,3 % anstreben solle. Im nächsten Schritt wird der Elternbeirat über die geplante Erhöhung informiert. Er erhält hierbei die Möglichkeit zur Stellungnahme.
TOP 9: Gebührenerhöhung für de Grundschulbetreuung
Der Vorsitzende erklärt, dass letztmalig im Sommer 2023 die Gebühren für die Grundschulbetreuung neufestgelegt wurden. Diese sollten dringend angepasst werden, da auch hier die Personalausgaben durch Personalneueinstellungen deutlich angestiegen sind. Von Seiten der Verwaltung wird ein Erhöhungssatz von 7,5 % vorgeschlagen. Monetär gesehen würde dies je gebuchtem Tag einer Erhöhung um 1,50 € entsprechen. Aus Sicht der Verwaltung sollte zudem an der bisherigen Ermäßigung von 20 % für Geschwisterkinder festgehalten werden.
In der nachfolgenden Gremiumsdiskussion wird die vorgeschlagene Erhöhung von der überwiegenden Mehrheit für zumutbar gehalten.
Der Gemeinderat beschließt daher bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme die Grundschulbetreuung um 7,5 % zu erhöhen.
Es ergeben sich somit zukünftig folgende Gebühren:
Betreuung an einem Tag in der Woche 21,50 €
Betreuung an zwei Tagen in der Woche 43,00 €
Betreuung an drei Tagen in der Woche 64,50 €
Betreuung an vier Tagen in der Woche 86,00 €
Betreuung an fünf Tagen der Woche 107,50 €
TOP 10: Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung
Bürgermeister Schweikert leitet zunächst in den bereits des Öfteren diskutieren Tagesordnungspunkt ein. Demnach wird in der Einreichung einer Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung von Seiten des Rechtsanwaltes der Gemeinde durchaus eine reelle Erfolgschance gesehen. Der Grund hierfür ist, dass von der Wasserentnahmegebühr vor allem große Wasserversorger profitieren, da diese nahezu in die gleiche Gebührenspanne wie kleine und mittlere Wasserversorger fallen. Des Weiteren ist die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung mittlerweile ebenfalls vorliegend.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Einreichung einer Klage gegen die die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung.
TOP 11: Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierung der Ufermauer des Winkelbaches im Bereich Maierhofstraße /Im Steig
Der Vorsitzende erklärt, dass er vom Ingenieurbüro VTG Straub ein Angebot für Ingenieurleistungen zur Sanierung der Ufermauer des Winkelbaches im Bereich Maierhofstraße /Im Steig in der Höhe von 34.898,52 € vorliegen habe.
In der Folge wird das Angebot von mehreren Gremiumsmitgliedern als sehr teuer angesehen. Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass das Angebot auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure basiert. Diese sei nicht mehr verpflichtend anzuwenden und im vorliegenden Fall wäre eine Abrechnung auf Stundenbasis wesentlich günstiger.
Ebenfalls ist das Gremium der Meinung, dass Teile der Mauer auf Privatgrund stehen und somit auch von dem privaten Eigentümer zu unterhalten bzw. zu sanieren sind.
Der Gemeinderat stimmt in der Folge für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes. Im nächsten Schritt müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse genau geklärt werden.
TOP 12: Veräußerung einer an das Grundstück Schützenweg 1 / Flst. 3782/12 angrenzenden gemeindeeigenen Teifläche
Der Vorsitzende erklärt, dass die Eigentümer des Grundstückes Schützenweg 1 den Kauf eines entlang ihres Grundstückes verlaufenden Grundstückstreifens beantragt haben. Da der rund 57 m² große Grundstücksstreifen von der Gemeinde nicht genutzt wird, kann sich der Vorsitzende einen Verkauf zum dort gültigen Bodenrichtwert vorstellen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und stimmt dem Verkauf des Grundstücksstreifens zum Bodenrichtwert einstimmig zu.
TOP 13: Vorstellung einer Bauvoranfrage zur Erstellung eines Vierfamilienwohnhauses auf dem Fslt. 3782/10 im Schützenweg
Der Vorsitzende erklärt, dass nach Versendung der Sitzungsunterlagen noch eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingegangen ist. Er möchte diese dem Gemeinderat kurz vorstellen. Über das Einvernehmen wäre dann erst in der Septembersitzung nach der offiziellen Anhörung durch die Baurechtsbehörde zu entscheiden.
Im Rahmen der Vorstellung erklärt der Vorsitzende, dass in Gruibingen ein großer Bedarf an Mietwohnraum bestehe. Die angedachte Erstellung des Vierfamilienwohnhauses wird von ihm daher positiv gesehen. Da das Haus mit dem gelplanten Pultdach gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen würde, wäre eine Befreiung notwendig. Da ähnlichen Bauvorhaben in der Vergangenheit hinsichtlich der Dachform ebenfalls keine Steine in den Weg gelegt wurden, hält er auch hier eine Befreiung für möglich.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden zu Kenntnis.
TOP 14: Information über die Neuausschreibung des Linienbündels 8 sowie über die zukünftige Linienführung der Strecke 981
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass derzeit die Neuausschreibung des Linienbündels 8 geplant ist. Hiervon wird auch die Strecke 981 von Wiesensteig nach Göppingen betroffen sein. Nach Auskunft des Mobilitätsamtes ist die Anbindung nach Göppingen zukünftig über Gruibingen-Bad Boll-Dürnau-Gammelshausen Kreisverkehr-Heiningen angedacht. Durch diese Umstellung wird derzeit von einer vierminütigen Fahrzeitverlängerung ausgegangen.
Aus Sicht von Bürgermeister Schweikert birgt diese Anpassung durchaus Chancen. So kann hierdurch die Gemeinschaftsschule in Bad Boll von den Schulkindern besser erreicht werden. Ebenfalls besteht durch die Änderung die Möglichkeit den Schnellbus von Bad Boll über Weilheim nach Kirchheim Teck nutzen zu können. Fraglich ist für ihn jedoch, ob es wirklich leidglich zu einer vierminütigen Fahrzeitverlängerung kommen wird.
Das Gremium sieht dies grundsätzlich ähnlich. Von Teilen wird jedoch die Umsetzbarkeit der vierminütigen Fahrzeitverlängerung stark angezweifelt.
TOP 15: Beauftrag des Zweckverbandes Eislinger Wasserversorgung mit der Verlegung der Wasserleitung im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes Erlenbach
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Verlegung der Wasserleitung im Zuge des Gewerbegebietes Erlenbach noch dringend vor der Sommerpause beauftragt werden sollte. Er hat hierzu ein Angebot des Zweckverbandes Eislinger Wasserversorgung vorliegen. Die Verlegung der Wasserleitung wird hierin zum Angebotspreis von 25.000 € angeboten. Aus seiner Sicht wäre der Zweckverband Eislinger Wasserversorgung als Betreiber des Gruibinger Wassernetzes für die Durchführung der Verlegung sehr geeignet. Da der Tagesordnungspunkt jedoch nicht auf der öffentlich bekanntgemachten Tagesordnung stand, kann die Verlegung lediglich beschlossen werden, wenn das gesamte Gremium einer Aufnahme auf die Tagesordnung zustimmen würde.
Das Gremium stimmt hiernach einstimmig für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
In der Folge wird die Vergabe im Gremium diskutiert. Zwei Gemeinderäte erklären hierzu, dass für sie eine Vergabe ohne Vergleichsangebote schwierig sei. Von anderer Seite wird dem entgegengehalten, dass man im Rahmen der Erschließung eines Baugebietes einmal auf eine andere Firma als die Eislinger Wasserversorgung zurückgegriffen habe. Im Endeffekt habe man dies jedoch im Nachhinein stark bereut, da die Arbeiten zum Teil nicht sachgemäß verrichtet wurden.
Aufgrund des Termindruckes sprechen sich weitere Gremiumsmitglieder für eine Vergabe an den Zweckverband Eislinger Wasserversorgung aus.
Der Gemeinderat stimmt bei acht Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Vergabe an den Zweckverband Eislinger Wasserversorgung zum Angebotspreis von Netto 25.000 €
Sitzungsbericht vom 01.07.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Bazlen vom Büro mquadrat sowie vier Zuhörer. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger weist auf mehrere dürre Eschen im Bereich der Rufsteinhänge oberhalb der Autobahn hin. Seiner Meinung nach könnten diese eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Des Weiteren sind ihm Geröllansammlungen im Winkelbach an der Einmündung Maierhofstraße / An der Riese aufgefallen. Hier könne sich bei stärkeren Regenfällen eine Hochwassergefahr ergeben.
Der Vorsitzende erklärt hinsichtlich der dürren Eschen, dass sich die Grundstücke mit großer Wahrscheinlichkeit im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Er müsse sich jedoch hierzu den konkreten Standort ansehen. Bezüglich den Geröllansammlungen erklärt er, dass die Problematik bekannt sei und bereits mit der Wasserwirtschaft vom Landratsamt besprochen wurde. Aus deren Sicht wird hierin jedoch kein großes Gefahrenpotential gesehen. Nichtsdestotrotz hält der Vorsitzende eine Beseitigung des Gerölls an dieser Stelle für sinnvoll.
TOP 3: Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Erlenbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert Herrn Bazlen vom Büro mquadrat und übergibt sodann das Wort an ihn. Herr Bazlen präsentiert dem Gremium in der Folge das Submissionsergebnis zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten. Demnach bestand an der Ausschreibung großes Interesse. So hatten insgesamt neun Firmen die Übersendung des Leistungsverzeichnisses angefragt. Zum Submissionstermin gingen insgesamt sechs Angebote fristgerecht ein. Das günstigste Angebot wurde hierbei von der Firma Georg Moll Tief - + Straßenbau aus Gruibingen mit einem Angebotspreis von 435.983,76 € brutto eingereicht. Da die Kostenberechnung von Baukosten in Höhe von 527.170 € brutto ausging und das wirtschaftlichste Angebot somit über 90.000 € unterhalb den vorab kalkulierten Kosten liegt, schlägt Herr Bazlen die Auftragsvergabe an die Firma Firm Georg Moll Tief- + Straßenbau vor. Herr Bazlen erklärt des Weiteren, dass man insgesamt mit der Ausschreibung sehr zufrieden sein könne, da insgesamt drei der sechs eingereichten Angebote unterhalb der vorab berechnete Kosten angesiedelt sind.
Im Verlauf der anschließenden Gremiumsdiskussion äußert ein Gremiumsmitglied zum wiederholten Male Kritik an der Gesamtheit des Verfahrens zur Erschließung des Gewerbegebietes. So sei seiner Meinung nach weder die Verlegung der Wasserleitung, der Bau einer Stützmauer als auch die gesamte Geländemodellierung nicht die Aufgabe der Gemeinde. Seiner Meinung nach sei dies einzig und allein Aufgabe des späteren Bauplatzkäufers. In dem nun über den Umfang einer gewöhnlichen Erschließung hinausgehenden Aufwand sieht er eine große Verschwendung von Steuergeldern. Diese hohen Kosten kamen jedoch aus seiner Sicht bei den vorherigen Gremiumsdiskussionen immer ein wenig zu kurz bzw. diese wurden eher in den Hintergrund gerückt. Aus diesem Grund könne er, wie auch bereits beim Ausschreibungsbeschluss, der nun vorgeschlagenen Vergabe nicht zustimmen. Hieran ändert auch das an sich recht gute Ausschreibungsergebnis nichts.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die angesprochene Geländemodellierung tatsächlich die gewöhnliche Erschließungsleistung übersteigt. Dies ist jedoch in der Historie des gesamten Bebauungsplanverfahrens begründet, da der Gemeinderat damals dem zukünftigen Grundstückserwerber ein modelliertes Grundstück verbindlich zugesagt hatte. Sicherlich könne man aus heutiger Sicht darüber streiten, ob die damalige Entscheidung richtig gewesen sei. Die Entscheidung habe sich der Gemeinderat seinerzeit jedoch alles andere als einfach gemacht und hierüber mehrfach zum Teil kontrovers diskutiert. Auch habe man bereits damals gewusst, dass bei einer Geländemodellierung finanziell mit deutlichen Mehraufwendungen zu rechnen ist. Mit dem nun erzielten Submissionsergebnis könne man jedoch wirklich sehr zufrieden sein und auch die Kosten für die Geländemodellierung fallen hier deutlich weniger drastisch ins Gewicht, als anfangs angenommen.
Eine Gemeinderätin stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden zu. Auch habe man in der Vergangenheit sehr wohl über die auf die Gemeinde zukommenden Kosten diskutiert. Sie erinnert sich dabei an zahlreiche und zum Teil auch heftige Gremiumsdiskussionen.
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass er als erst im Rahmen der vergangenen Kommunalwahlen gewähltes Gremiumsmitglied der nun vorgeschlagenen Vergabe lediglich zustimmen könne, weil die Geländemodellierung bereits in der Vergangenheit zugesichert wurde. Ansonsten sieht er die zusätzliche Geländemodellierung ebenfalls sehr kritisch.
Nach dem Ende der Diskussionsrunde stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme für eine Vergabe der Erschließungsarbeiten an die Georg Moll Tief - + Straßenbau aus Gruibingen zu einem Angebotspreis von 435.983,76 € brutto.
TOP 4: Bauvorhaben der Gemeinde Gruibingen zur Geländemodellierung des Gewerbegebiet Erlenbach
Da das Baugesuch der Gemeinde Gruibingen zur Geländemodellierung des Gewerbegebietes Erlenbachim Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurde, ist kein Einvernehmen des Gemeinderates erforderlich. Dennoch präsentiert die Gemeinde dem Gremium kurz die Bauzeichnungen.
TOP 5: Beratung und Beschluss über den Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Sie erklärt zunächst einleitend, dass aufgrund einer Änderung des Stellenplanes als auch durch Investitionsverschiebungen der Erlass eines Nachtragshaushaltsplans mit Nachtragshaushaltssatzung notwendig ist. Hinsichtlich des Stellenplanes erklärt Frau Pehl, dass eine Mitarbeiterin der Gemeinde im Jahr 2025 ausgeschieden ist. Während das bisherig Arbeitsverhältnis auf tariflicher Basis bestand, soll die Stelle künftig als Beamtenstelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben werden. In diesem Zuge wurden sämtliche Stellen innerhalb der Verwaltung überprüft und teilweise neubewertet. Die Bewertung kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die neu zu besetzende Stelle im Rahmen der Besoldungsgruppe A 12 einzugruppieren wäre. Ebenfalls wurde die Stelle der Hauptamtsleitung im Rahmen der Neubewertung in die Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert.
Hinsichtlich der Investitionsverschiebungen erklärt Frau Pehl, dass sich die Beschaffung des MTWs für die Feuerwehr um ein Jahr in das Jahr 2026 verschoben habe. Der Zuschuss für den MTW kann hierdurch erst im Jahr 2027 abgerufen werden. Ebenfalls wird sich die Sanierung der Sickenbühlhalle um ein weiteres Jahr verschieben, da hier neben den bereits beantragten Zuschüssen aus dem Bereich der Sportstättenförderung, des Ausgleichsstocks sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nun widererwarten auch noch ein Zuschuss im Rahmen des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum möglich ist.
Ebenfalls wird sich die Sanierung des Lehrschwimmbeckens noch um ein Jahr verschieben. Grund hierfür ist, dass ein vom Land angekündigtes Zuschussprogramm speziell für Lehrschwimmbecken leider noch nicht veröffentlicht wurde. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium ist man dort jedoch zuversichtlich, dass die Landesregierung das Zuschussprogramm nach der Sommerpause verabschieden werde.
Nach der Präsentation bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Pehl für die ausführlichen Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan.
Ein Gremiumsmitglied merkt zum Nachtragshaushalt an, dass Beschäftigungsanteile von unter 50 % für eine funktionierende Verwaltungsstruktur nicht zuträglich sind.
Der Gemeinderat stimmt in der Folge dem Nachtragshaushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Form einstimmig zu.
TOP 6: Information über die 2. Offenlage zur Teilfortschreibung des
Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von
Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Der Vorsitzende verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzungsvorlage. Demnach habe sich der Gemeinderat Ende des Jahres 2022 im Zuge der ersten Beteiligungsrunde bereits Gedanken darüber gemacht, wo in Gruibingen Windkraftanlagen grundsätzlich möglich sein könnten. Im Rahmen der damaligen Diskussionen konnte sich der Gemeinderat schließlich einigen, dass man der Region Stuttgart eine besonders windhöffige Fläche im Bereich des „Häringer Steiges“ als Windkraftvorranggebiet melden solle. Im weiteren Verfahren wurde die Gemeinde Gruibingen jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die gemeldete Fläche aufgrund des europäischen Vogelzugkorridors nicht für die weiteren Vorranggebietsplanungen in Frage komme. Auch in den Unterlagen zur zweiten Offenlage sind daher auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen keine Vorranggebietsflächen ausgewiesen.
In der anschließenden Diskussionsrunde bedauert ein Gremiumsmitglied, dass keine Vorranggebietsflächen auf der Gemarkung von Gruibingen vorgesehen sind. Auch trotz des bestehenden europäischen Vogelzugkorridors solle man seiner Meinung nach einen Standort einbringen, auf welchem drei Windkraftanlagen entstehen können. Neben dem regional erzeugten Strom würde sich eine Ansiedlung von Windkraftanlagen mit Sicherheit auch in einem Anstieg der Gewerbesteuer bemerkbar machen. Ebenfalls wäre eine Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen an die Windkraftbetreiber denkbar. Hinsichtlich der notwendigen Zuwegung geht er davon aus, dass sich auch hier eine praktikable Lösung finden lasse.
Von anderer Seite wird dies gänzlich anders gesehen. So Stelle die bereits angesprochene Zuwegung auf der Gemarkung von Gruibingen sehr wohl ein großes Problem dar und wäre mit einer unwiederbringlichen Zerstörung der Natur verbunden.
Ein weiteres Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass die Rotorblätter der Windkraftanlagen einen großen Mikroplastikabrieb haben. Unter diesem Gesichtspunkt und der einhergehenden Zerstörung der Natur könne er Windkraftanlagen auf der Gemarkung von Gruibingen daher nicht gutheißen.
Eine Gemeinderätin äußert sich ebenfalls kritisch, da neben der Zerstörung durch die notwendige Zuwegung auch unfassbar große und tiefe Betonfundamente für die Errichtung einer Windkraftanlage notwendig sind. Hierbei wird weiterer Naturraum irreversibel zerstört.
Eine weitere Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraftanlagen sei. Die hierfür notwendige Zerstörung von Natur im Rahmen der Zuwegung oder durch Abrieb von Mikroplastik zeige jedoch, dass auch durch Windenergie erzeugter Strom nicht zu 100 % umweltfreundlich sei.
Bürgermeister Schweikert ist der Meinung, dass man sich Windkraft nicht komplett verschließen dürfe. Die Zuwegung in Gruibingen sieht er jedoch ebenfalls als großes Problem. So sei diese in Gruibingen beispielsweise keinesfalls mit der Zuwegung beim Windpark in Drackenstein vergleichbar, da dort auf ein bereits bestehendes Feld- und Wirtschaftswegenetz zurückgegriffen werden konnte. Trotz einer an sich hervorragenden Windhöffigkeit, sind die Flächen auf der Gemarkung von Gruibingen daher für die Windkraftbetreiber weniger attraktiv. Dies würde sich auch in etwaigen Pachtzahlungen wiederspiegeln. Auch habe die Region recht deutlich gemacht, dass die Aussichten auf ein Windkraftvorranggebiet im Bereich des europäischen Vogelzugkorridors quasi gen null gehen.
Nach dem Abschluss der Diskussion wird zunächst über den Antrag des Gremiumsmitgliedes hinsichtlich der Ausweisung eines Windkraftstandortes für bis zu drei Windkraftanlagen abgestimmt. Dieser Antrag wird bei drei Stimmen dafür, fünf Stimmen dagegen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Hiernach stimmt das Gremium bei fünf Stimmen dafür, drei Stimmen dagegen und zwei Enthaltungen dafür, dass die aktuellen Planungen der Region hingenommen werden sollen sowie, dass von Seiten der Gemeinde Gruibingen keine Vorschläge für Windkraftvorranggebiete eingereicht werden sollen.
TOP 7: Auslegungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung „Großer Gehren“
Der Vorsitzende erklärt, dass in dem nun vorliegenden Entwurf die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen weitestgehend eingearbeitet werden konnten. So wurden nun insbesondere an allen Stellen, an welchen dies abstandsrechtlich möglich war, Flächen für Stellplätze und Garagen festgesetzt. Ebenfalls wurde ein ehemals auf den Flurstücken 448, 447 und 447/1 angedachtes oberirdisches Teilbauverbot mittlerweile verworfen.
Im Rahmen der Gremiumsdiskussion wird von einem Gemeinderat das auf dem Flurstück 480/1 eingetragene Baufenster hinterfragt. Seiner Meinung nach sollte dies unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes parallel zur Grundstücksgrenze der Flurstücke 478 und 516 verlaufen.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der gewählten Form des Baufensters eine nachbarschützende Funktion zukommen solle. Gerade die Bebauung auf dem Flurstück 478 solle hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Zudem sei das Baufenster auf dem Flurstück 480/1 dennoch sehr groß, sodass hier in jedem Falle noch eine bauliche Entwicklung möglich ist.
In der Folge stimmt das Gremium zunächst über die Anpassung des Baufensters auf dem Flurstück 480/1 entsprechend der Beschreibung des Gremiumsmitgliedes ab. Dieser Vorschlag wird bei zwei Stimmen dafür, sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Hiernach fasst das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Stimme dagegen folgende Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten zeichnerischen Teil, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 01.07.2025, Maßstab 1:1000 zu entnehmen
- Die Bebauungsplanunterlagen „Große Gehren, 1. Änderung“, bestehend aus
- dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1000 und dem Textteil, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH,
- der Begründung, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH
werden als Entwurf beschlossen
- Der Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan-Entwurf beauftragt.
TOP 8 Verschiedenes:
- Eine Gemeinderätin bemängelt, dass derzeit die Internetprobleme wieder Überhand nehmen. Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass dies bereits ebenfalls des Öfteren an ihn herangetragen wurde. Auch hatte das Rathaus in der vergangenen Woche ebenfalls unter den Internetausfällen zu leiden. Die Gemeindeverwaltung habe jedoch bei den Internetbetreibern auch keine direkten Ansprechpartner und müsse wie jede Privatperson auch zunächst ein Beschwerdeticket öffnen.
- Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Bepflanzung um das Rathaus erfolge. Der Vorsitzende erklärt, dass bei den derzeitigen heißen Temperaturen keine Bepflanzung erfolgen könne. Die Bepflanzung sei daher für den Herbst angedacht.
- Eine Gemeinderätin bittet um einen Hinweis im Mitteilungsblatt hinsichtlich der korrekten Aufstellung der Papiertonnen. Demnach werden diese teilweise so auf den Gehweg gestellt, dass man hier weder mit einem Kinderwagen noch mit einem Rollator vorbeikomme.
- Eine Gemeinderätin bemängelt, dass die Beleuchtung in der Maierhofstraße in der Nacht in Teilen etwas spärlich sei.
- Ein Gemeinderat erklärt, dass ihm zugetragen wurde, dass es auf einem Grundstück in der Hauptstraße ein Schadnagerproblem gebe. Die Verwaltung erklärt, dass ihr das Problem bekannt sei. Es habe daher eine Vorortbeschau mit dem Gesundheitsamt stattgefunden. In diesem Rahmen wurde dem Grundstückseigentümer eine Frist zur Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gesetzt. Sollte er diese Frist nicht einhalten, so wird der Erlass einer ordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung erfolgen.
Sitzungsbericht vom 03.06.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Burr als Feuerwehrkommandanten und Herrn Moretti als stellvertretenden Kommandanten sowie sechs Zuhörer. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob es stimme, dass bei der Asphaltmischanlage bauliche Veränderungen angedacht seien.
Bürgermeister Schweikert antwortet, dass aufgrund von neuen und deutlich strengeren immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bauliche Änderungen bei der Asphaltmischanlage durchgeführt werden müssen. Hierzu haben bereits Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Fachbehörden des Landratsamtes stattgefunden. Favorisiert wird derzeit ein Teilabbruch mit einer anschließenden Teilerneuerung. Eine Umsetzung erscheint derzeit ab 2027 realistisch zu sein. Insgesamt wird durch die nun strengeren Regelungen eine merkliche Verbesserung der Geruchsemmissionen erwartet.
Gemeinderat Herr Dr. Hutter, welcher aufgrund seiner Expertise im chemischen Bereich ebenfalls bei dem Gespräch mit dem Landratsamt teilgenommen hatte, erwartet ebenfalls eine Verbesserung der Geruchsemissionen. Eine komplette Geruchsneutralität werde es jedoch bei einer solchen Anlage nie geben.
TOP 3: Georg Moll Weg 22: Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung für Therapien und Gesundheitskurse
Die Verwaltung erläutert, dass im Gebäude Georg Moll Weg 22 in den Räumlichkeiten der bisherigen Einliegerwohnung zukünftig Räume für Therapien und Gesundheitskurse entstehen sollen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „An der Riese – Erweiterung Georg Moll Weg“. Als Gebietstyp ist in der Nutzungsschablone ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung sind in allgemeinen Wohngebieten unter anderem Anlagen für „gesundheitliche Zwecke“ zulässig. Nach Ansicht der Verwaltung dienen die angedachten Kurse und Therapien zur Stärkung der Beckenboden und Rückenmuskulatur zweifelsfrei einem gesundheitlichen Zweck und wären somit in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.
Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4: Planungsüberlegungen zum Anbau an das Feuerwehrhaus sowie zur Installation eines Aufzuges
Zu diesem Tagesordnungsordnungspunkt bittet Bürgermeister Schweikert Herrn Burr und Herrn Moretti zu sich an den Sitzungstisch. Bürgermeister Schweikert erklärt hiernach, dass im Feuerwehrhaus im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften dringend von der Fahrzeughalle abgetrennte Umkleideräume und Duschen erstellt werden müssen. Wie bereits im Rahmen der Haushaltsvorberatungen vorgetragen, können diese durch einen Anbau auf der rückwärtigen Seite des Feuerwehrhauses realisiert werden. Auch könne man dort dann zukünftig sämtliche Uniformen unterbringen. In dem hierdurch frei werdenden Bereich der Fahrzeughalle können hohe Regale zur Unterbringung des Einsatzmaterials aufgestellt werden. Ebenfalls kann der Gerätetransportwagen hierin Platz finden.
Aus Sicht des Vorsitzenden würde dies eine schlanke und effektive Lösung darstellen, da hierdurch eine anfangs ebenfalls eingeplante zusätzliche Kalthalle entfallen würde. Auch hat die Feuerwehr bereits signalisiert, dass ein erheblicher Teil des Anbaus in Eigenleistung erbracht werden könnte. Im Haushaltsplan wird derzeit für den Anbau von Kosten in Höhe von 50.000 € ausgegangen.
Da bereits im Vorgängergremium immer wieder das Thema Barrierefreiheit des Schulungsraums und Gemeinderatssitzungssaals im Obergeschoss angesprochen wurde, sollte dies aus Sicht des Vorsitzenden in die nun sowieso anstehenden Planungen miteinbezogen werden. Daher wurde in einem ersten Entwurf ein Aufzug in der Fahrzeughalle dargestellt. Im Obergeschoss würde der Aufzug auf dem Balkon ankommen. Über eine barrierefrei herzustellende Tür vom Balkon kann der Zugang zum Saal geschaffen werden. Die Lage des Aufzuges wurde hierbei bereits vorab mit einem Bausachverständigen des Landratsamtes abgestimmt. Hinsichtlich der Aufzugsmodells erklärt der Vorsitzende, dass man hierzu zwei Richtpreisangebote eingeholt habe. Seiner Meinung nach würde hier das kleinere Modell, welches eine Tragkraft von 630 kg hätte, völlig ausreichen. Inklusive Montage würde der angebotene Aufzug bei einem Gesamtpreis von rund 36.000 € brutto liegen. Aus Sicht des Vorsitzenden sollte man nun in dem einzureichenden Baugesuch sowohl den Anbau als auch den Aufzug beantragen. Über die tatsächliche Realisation des Aufzuges wäre dann nach der erfolgten baurechtlichen Genehmigung separat zu entscheiden.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich in der anschließenden Diskussion, ob eventuell auch ein preiswerterer Treppenlift in Betracht kommen könnte.
Der Vorsitzende antwortet, dass Treppenlifte in öffentlichen Gebäuden in der Regel nicht zulässig seien.
Ein Gemeinderat geht davon aus, dass 50.000 € für den Anbau vermutlich nicht ausreichen werden. Auch spricht er sich aufgrund der hohen Kosten gegen einen Aufzug aus. Auch dürfe man hier die jährlichen Wartungskosten sowie Kosten für die Anbindung an eine 24/7-Notfallhotline nicht außer Betracht lassen. Des Weiteren sieht in dem Feuerwehrhaus als Sitzungssaal lediglich eine Übergangslösung. Seiner Meinung gehöre ein Sitzungssaal in das Rathaus bzw. zumindest in die Nähe des Rathauses. Ebenfalls mache eine Vorbereitung für einen späteren Aufzugschacht keinen Sinn, dann man in wenigen Jahren eventuell neue Bauvorschriften habe.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass der alte Sitzungssaal im Rathaus deutlich zu klein war und den modernen Anforderungen nicht mehr genügt hatte. Der Gemeinderat hatte sich seinerzeit im Rahmen der Sanierungsberatungen daher bewusst für den Wegfall des bisherigen Sitzungssaals und eine Auslagerung der Gemeinderatsitzungen entschieden. Eine Neuerrichtung eines Sitzungssaals außerhalb des Rathauses bzw. in der Nähe kam für den Gemeinderat nicht in Frage, da dies vor der dem Hintergrund der hohen Baukosten sowie einer lediglich einmal im Monat anstehenden Nutzung nicht zu rechtfertigen ist. Sollte sich nun die Barrierefreiheit noch lösen lassen, so stellt das Feuerwehrhaus durchaus eine sehr geeignete Lösung dar. Auch wird der Saal neben den Gemeinderatssitzungen und Feuerwehrschulungen auch für Gymnastikangebote genutzt.
Von anderer Seite werden die Kosten für einen Aufzug ebenfalls als zu hoch angesehen. In der Mitaufnahme des Aufzuges in das Baugesuch sieht er jedoch kein Problem, da über die finale Realisierung, wie vom Vorsitzenden beschrieben, nach dem Erhalt des positiven Baubescheides noch separat zu entscheiden ist.
In der Folge wird der Themenpunkt von mehreren Gremiumsmitgliedern ähnlich gesehen.
Zwei Gremiumsmitglieder erklären zudem, dass man geheingeschränkten Personen nicht per se den Zutritt zu den Gemeinderatssitzungen verwehren dürfe. Daher sei es richtig, den Aufzug auch trotz der hohen Kosten in die Planungen mitaufzunehmen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Einreichung eines Baugesuchs zur Erstellung einer Fahrzeughalle sowie zum Einbau eines Aufzuges auf Grundlage der in der Sitzung präsentierten Pläne.
TOP 5: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplan Rechbergstraße
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass durch die nun angedachte Änderung des Bebauungsplans „Rechbergstraße“ eine direkte Anbindung der Firma Möbel Moll an die L 1217 ermöglicht werden soll. In bereits durchgeführten Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium wurde signalisiert, dass der Anbindung in Form einer Rechtsabbiegespur zugestimmt werden könne. Hierdurch könnte der Möglichkeit der Betriebserweiterung der Firma Möbel Moll einerseits als auch einer Verkehrsentlastung der Anwohner in der Rechbergstraße Rechnung getragen werden. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der maximale zulässigen Gebäudehöhe von 12 m auf 13,5 m angedacht.
In der anschließenden Diskussion stimmt das Gremium den Planungen grundsätzlich zu. Von mehreren Seiten wird jedoch geäußert, dass im Rahmen der Änderung auch eine Linksabbiegespur zu dem landwirtschaftlichen Weg „Breitwiesen“ (Flst. 61) eingeplant werden solle. Einerseits sei dies für den dort verkehrenden landwirtschaftlichen Verkehr notwendig. Zudem wäre dies für eine Realisation des im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebiet „Breitwiesen II“ zufahrtstechnisch sehr wichtig.
Bürgermeister Schweikert sagt zu, die geforderte Linksabbiegespur in die weiteren Planungen mitaufzunehmen.
Hiernach fasst das Gremium folgende einstimmige Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Rechbergstraße, 2. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 03.06.2025, Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Voranfrage bei den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
- Die geforderte Linksabbiegespur zu dem landwirtschaftlichen Weg „Breitwiesen“ (Flst. 61) wird in die weiteren Planungen mitaufgenommen.
TOP 6: Löschung des Vorkaufsrechts für das Grudnstück Talwiesen 1
Der Vorsitzende erklärt, dass der ehemalige Jagdpächter des Jagdbogen 2 seine Jagdhütte auf dem Grundstück Talwiesen 2 an den neuen Jagdpächter veräußert habe. Da im Grundbuch ein Vorkaufrecht für das Grundstück für die Gemeinde Gruibingen eingetragen ist, bittet der neue Eigentümer um eine Löschung des Vorkaufsrechts. Aus Sicht des Vorsitzenden hat die Gemeinde weder für das Grundstück noch für die Jagdhütte eine Verwendungsmöglichkeit. Seiner Ansicht nach, könne daher der beantragten Lösung des Vorkaufsrechts zugestimmt werden.
Vom restlichen Gremium wird dies ähnlich gesehen, sodass der beantragten Löschung des Vorkaufsrechts einstimmig zugestimmt wird.
Sitzungsbericht vom 06.05.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 06.05.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon, Herrn Bazlen vom Ingenieurbüro mquadrat sowie zwei Zuhörer zur Gemeinderatsitzung. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Vorstellung der Schlussabrechnung zur Sanierung des Rathauses
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon, welche die Sanierung des Rathauses planerisch begleitet haben. Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass die Sanierung des Rathauses bereits vom Vorgängergremium in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde. Das damalige Gremium habe sich die Entscheidung zur Sanierung seinerzeit nicht leicht gemacht und diskutierte unter anderem in mehreren Sitzungen intensiv über die für die Gemeinde Gruibingen am besten umsetzbare Möglichkeit. Da der Gemeinderat schließlich einhellig zu dem Schluss kam, dass das Rathaus besonders ortsprägend für die Gemeinde Gruibingen ist, wurde nach Abschluss der Diskussionen ein einstimmiger Sanierungsbeschluss auf den Weg gebracht. Nachdem die Sanierung des Rathauses Ende des vergangenen Jahres beendet werden konnte, betrachtet der Vorsitzende die Maßnahme als großen Erfolg. So gibt das Rathaus nun einerseits äußerlich ein völlig anderes Bild ab und wertet die Ortsmitte deutlich auf. Auch sei das Innere des Rathauses nun keinesfalls mehr mit dem Zustand vor der Sanierung vergleichbar. So werde das Rathaus nach der Sanierung durch einen barrierefreien Eingang sowie zwei Bürgerbüros im Erdgeschoss den heutigen Anforderungen an ein modernes Bürgerdienstleistungszentrum gerecht. Nach seiner kurzen Einführung übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort zur Vorstellung der Schlussabrechnung an die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon.
Die beiden Architekten gehen hiernach zunächst auf die Entwicklung der Kosten ein. Demnach waren in der Kostenberechnung Anfang des Jahres 2023 Gesamtkosten in Höhe von 1.216.596,50 € veranschlagt. Im Sommer 2023 musste diese Kostenberechnung aufgrund von Umplanungen bei verschiedenen Gewerken angepasst werden. Die neu berechneten Gesamtkosten betrugen hiernach 1.358.145,17 €. Maßgeblich für die Erhöhung war unter anderem die Entscheidung des Gemeinderates die Außenanlagen in größerem Umfang als vorab geplant anlegen zu lassen. Auch waren beim Gewerk „Maurerarbeiten“ wegen Mehrarbeiten bei den Innenwänden und der Bodenplatte Anpassungen notwendig. Ebenfalls mussten aus statischen Gründen zusätzlich verstärkte Holzbalken eingebaut werden. Dies sorgte für Erhöhungen im Gewerk der „Zimmererarbeiten“.
Im Zuge der nun durchgeführten Schlussabrechnungsprognose kam es im Vergleich zur Umplanungskostenberechnung in verschiedenen Gewerken zu weiteren Änderungen. Die zahlenmäßig größten Gewerke sind hierbei die „Außenanlagen“ mit Kosten in Höhe von rund 152.000 €, die „Maurerarbeiten“ mit Kosten in Höhe von 106.000 €, die „Zimmererarbeiten“ mit Kosten in Höhe von 90.000 €, die „Elektroinstallationen“ in Höhe von 71.000 €, die „Heizungsinstallation“ in Höhe von 59.000 € und die „Schlosserarbeiten“ in Höhe von 57.000 €. Ebenfalls fällt für die Gebäudeplanung ein Architektenlohn in Höhe von 129.000 € an. Für die Freianlangen beträgt das Architektengehalt rund 28.000 €. Insgesamt kommt die Schlussabrechnungsprognose nach Einbeziehung sämtlicher Gewerke auf Gesamtkosten in Höhe von 1.456.957,72 €. Durch die Entscheidung für eine komplett energetische Sanierung wurden BAFA-und KfW-Förderungen in Höhe von 290.000 € bewilligt. Nach den Berechnungen des Bauphysikers könne diese auch in voller Höhe abgerechnet werden. Zudem wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 386.000 € bewilligt. Die Gesamtsumme der Fördermittel wird aller Voraussicht nach 676.000 € betragen. Somit sind 46 % der Ausgaben durch Fördermittel abgedeckt.
Nach der Erläuterung der Architekten erkundigt sich Gremiumsmitglied, ob ein Komplettabriss und Neubau des Rathauses günstiger als die nun durchgeführte Sanierung gewesen wäre.
Die beiden Architekten antworten hierauf, dass ein Komplettabriss und Neubau des Rathauses auf der Kostenseite eventuell leicht günstiger als die nun durchgeführte Sanierung gewesen wäre. Auf der Zuschussseite hätte die Gemeinde jedoch wesentlich geringere Förderquoten erhalten, da man dann keinen KfW-Zuschuss erhalten hätte. Des Weiteren wäre bei einem Neubau zwingend auch ein barrierefreier Zugang zu den Büros im ersten Stock notwendig gewesen. Die Gemeinde wäre hier somit nicht um den Bau eines Aufzuges herumgekommen. Dies hätte erhebliche Mehraufwendungen beim Bau sowie im späteren Betrieb verursacht.
Nachdem von Seiten des Gremiums keine weiteren Fragen an die Architekten herangetragen werden, bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei ihnen für die ausführliche Vorstellung der Schlussabrechnung.
Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der Schlussabrechnung zur Sanierung des Rathauses in der Folge zur Kenntnis.
TOP 3: Festlegung und Beauftragung des neuen Schriftzuges für das Rathaus
Hinsichtlich des Schriftzuges des Rathauses erläutert der Architekt Herr Autenrieth dem Gremium kurz zwei Gestaltungsvorschläge. So handelt es sich bei beiden Varianten um Schriftzüge der gleichen Schriftart, welche senkrecht neben dem Eingangsbereich angebracht werden sollen. Die beiden Schriftzüge unterscheiden sich hierbei lediglich in ihrer Schriftgröße.
Nach kurzer Diskussion entscheidet sich das Gremium einstimmig für die erste Schriftzugsvariante, da diese durch die kleinere und filigranere Schriftgröße besser zum Gesamtbild des Rathauses passt. Ebenfalls spricht sich das Gremium einstimmig dafür aus, dass die Montage des Schriftzuges von dem Flaschner übernommen werden solle, welcher bereits die Regenrinnen am Rathaus montiert hat.
TOP 4: Ausschreibungsbeschluss zum Gewerbegebiet „Erlenbach“
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bazlen vom Ingenieurbüro mquadrat und übergibt sodann das Wort an ihn zur Vorstellung der auszuschreibenden Erschließungsleistungen.
Herr Bazlen erklärt zunächst, dass im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes „Erlenbach“ eine Verlegung der bisherigen Wasserleitung nötig sei. Demnach soll diese zukünftig in dem Grünstreifen entlang der L 1213 verlaufen. Die Verlegung der Wasserleitung wird hierbei mit rund 45.000 € zu Buche schlagen.
Auch das anschließende Gewerbegrundstück erhält einen Wasseranschluss. Die Kosten schätzt Herr Bazlen auf rund 12.000 €. Hinsichtlich der Breitbandanbindung erklärt Herr Bazlen, dass von Seiten der großen Telekommunikationsanbieter leider trotz mehrmaliger Nachfrage kein Interesse zur Verlegung von Breitbandkabeln bestand. Aus diesem Grund sei daher der Einbau von drei Leerrohren geplant. Bezüglich der Anlage der Straße erklärt er, dass diese in Asphaltbauweise mit Betonrandsteinen angedacht sei. Hierfür sind rund 125.000 € veranschlagt. Ein weiteres großes Thema im Rahmen der Erschließung wird zudem die Geländemodellierung des vorderen Grundstückes sein. Hier wird zur Erreichung des vereinbarten Höhenniveaus ein Bodenabtrag von über 3.000 m³ nötig sein. Aufgrund der zu erwartenden hohen Deponiekosten geht er für die Geländemodellierung daher von Kosten in Höhe von 175.000 € aus. Sofern die ausführende Firma den Bodenabtrag direkt weiterverwenden könnte, würden die Deponiekosten eventuell geringer ausfallen. Insgesamt geht er für die komplette Erschließung des Gewerbegebietes von Kosten in Höhe von 605.000 € brutto aus.
In der anschließenden Gremiumsdiskussion erkundigt sich ein Gemeinderat, ob hinsichtlich der zu modellierenden Fläche bereits Probebohrungen stattgefunden haben und ob sich der Aushub eventuell für den Feldwegebau eignen könnte.
Herr Bazlen antwortet, dass Probebohrungen durchgeführt wurden. Der Boden weise hierbei jedoch vor allem sehr schluffiges Material auf, welches für den Feldwegebau nicht geeignet ist.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er die Bodenmodellierung auf Kosten der Gemeinde äußerst kritisch sehe. Seiner Meinung nach sei die Herstellung einer ebenen Fläche einzig und allein Sache des Bauherrn. Der nun vorgeschlagenen Vorgehensweise könne er daher nicht zustimmen.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass man die Bodenmodellierung in der vergangenen Legislaturperiode nach langen Diskussionen im Wissen um den hieraus resultierenden hohen finanziellen Aufwand beschlossen habe.
Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich der Zufahrt zu dem hinteren Gewerbegrundstück.
Herr Bazlen antwortet, dass die Zufahrt aufgrund des vorhandenen Höhenunterschiedes über eine Rampe erfolgt.
Ein Gemeinderat fordert, dass das hintere Gewerbegrundstück ebenfalls auf ein einheitliches Höhenniveau gebracht werden solle. Er sieht hierdurch vor allem bessere und attraktivere Vermarktungsmöglichkeiten.
Herr Bazlen rät in der Folge von diesem Vorschlag ab, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wisse, was ein potentieller Eigentümer konkret mit der zweiten Fläche vorhabe.
Bürgermeister Schweikert sieht dies ähnlich. Des Weiteren könnte im Falle einer zusätzlichen Bodenmodellierung der anvisierte Zeitplan nicht eingehalten werden. Auch geht er davon aus, dass man das zweite Gewerbegrundstück auch ohne Modellierung gut vermarkten könne.
Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich des Stromanschlusses des Gewerbegebietes. Ebenfalls möchte er wissen, ob man mit dem Erwerber des ersten Gewerbegrundstückes eventuell noch nachverhandeln könne.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Stromanschluss selbständig vom Alb Werk hergestellt werde. Da das Gremium in der vergangenen Legislaturperiode die Bodenmodellierung verbindlich zugesagt hatte, hält er Nachverhandlungen nicht für möglich.
In der Folge beschließt der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme die Erschließung des Gewerbegebietes „Erlenbach“ wie von Herrn Bazlen vorgestellt auszuschreiben.
TOP 5: Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahme
Bürgermeister Schweikert leitet zunächst kurz in den Tagesordnungspunkt ein, welchen er bereits in der vergangenen Sitzung unter dem Punkt „Verschiedenes“ angesprochen hatte. Demnach habe die Gemeinde Gruibingen bereits vor rund zwei Jahren bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Widerspruch gegen die dort im Rahmen der Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung erhobene Verwaltungsgebühr eingelegt. Grund hierfür ist, dass von Seiten des Landratsamtes für einen lediglich drei Seiten umfassenden Verwaltungsakt insgesamt rund 65.000 € von der Gemeinde Gruibingen verlangt werden. Seiner Meinung nach ist diese Forderung in jeglicher Hinsicht überzogen und steht in keinerlei Verhältnis zu dem beim Landratsamt im Rahmen der Verlängerung angefallenen Arbeitsaufwand. Auch habe man in umliegenden Landkreisen hinsichtlich der für Verwaltungsakte dieser Art üblichen Verwaltungsgebühren nachgefragt. Im Ergebnis werden dort zwischen 6.000 € und 12.000 € an Verwaltungsgebühren für ähnliche Entscheidungen aufgerufen. Nachdem das Landratsamt dem Widerspruch rund zwei Jahre nicht abgeholfen hatte, gab das Landratsamt den Widerspruch Anfang des Jahres an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung ab. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium wird dem Widerspruch der Gemeinde Gruibingen von dortiger Seite nicht abgeholfen werden. Der Gemeinde Gruibingen wurde daher die Möglichkeit gegeben den Widerspruch zurückzunehmen. Aus Sicht des Vorsitzenden stellt dies jedoch keine Option dar, da hierdurch dann das Verfahren beendet wäre. Seiner Meinung nach sollte man den Widerspruch aufrechterhalten, da das Regierungspräsidium in diesem Falle einen Zurückweisungsbescheid ausstellen müsste. Erst nach Vorliegen dieses Bescheides könnte hiergegen dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Der Vorsitzende erklärt, dass er zudem bereits mit Rechtsanwalt Dr. Weiblen Kontakt aufgenommen habe. Aus dessen Sicht könnte eine Klage durchaus Erfolg haben, da die Rechtsgrundlagen und Urteile, auf welche sich das Regierungspräsidium bezieht, vor allem aus dem Bereich der Stromlieferkonzessionen stammen. Da hier die Gewinnmargen um ein Vielfaches höher als beim Wasser sind, hält er diese Rechtsgrundlagen daher nur bedingt für anwendbar. Zudem klärt der Rechtsanwalt derzeit mit der Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Prozesskosten ab.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass der Widerspruch aufrechterhalten werden soll. Nach dem Vorliegen des Zurückweisungsbescheides wird das Gremium dann final über die Einreichung einer Klage entscheiden.
TOP 6: Vergabe von Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass er hinsichtlich der Vergabe von Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ lediglich das Angebot des Ingenieurbüros VTG Straub zum Angebotspreis von 4.779,34 € brutto vorliegen habe. Bei einem andren Planungsbüro habe er zwar angefragt, von dort habe er jedoch aus Kapazitätsgründen eine Absage erhalten. Das Ingenieurbüro VTG Straub ist ihm jedoch bereits aufgrund früherer Zusammenarbeiten bekannt. Er schlägt daher eine Vergabe an das Ingenieurbüro VTG Straub vor.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat der Vergabe der Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ an das Ingenieurbüro VTG Straub zum Angebotspreis von 4.779,34 € brutto einstimmig zu.
Sitzungsbericht vom 08.04.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die vollständig anwesenden Gremiumsmitglieder, Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie neun Zuhörer zur Gemeinderatsitzung. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragstunde möchte ein Bürger hinsichtlich des geplantes Baugebiets „Kauzengrund II“ wissen, wie viele Interessenten sich diesbezüglich bislang bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben.
Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass die von der Verwaltung geführte Interessentenliste derzeit 53 Bauplatzinteressenten umfasse. Da die Aufnahme in die Liste völlig unverbindlich erfolgte, geht er jedoch davon aus, dass sich diese Zahl im Rahmen der Bauplatzvergabe noch verringern werde. In der nächsten Zeit werde man bei den bisherigen Interessenten nochmals nachfragen, ob das Interesse weiterhin bestehe. Hiernach könne man dann aktuellere Zahlen vorlegen. Bürgermeister Schweikert betont hierzu, dass es nicht das Ansinnen der Gemeinde sei, sofort alle Bauplätze unmittelbar nach der Erschließung zu vergeben bzw. zu verkaufen. Da das Baugebiet „Kauzengrund II“ auf lange Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund der Vorgaben der Region Stuttgart und des Naturschutzes das letzte noch mögliche Baugebiet am Ortsrand von Gruibingen ist, wäre er durchaus zufrieden, wenn die Gemeinde hierdurch in den kommenden Jahren für bauinteressierte Gruibinger Bürger noch den ein oder anderen Bauplatz vorrätig hätte.
Ein Bürger erkundigt sich, ob die kürzlich im Bereich des Rufsteins und des Campingplatzes stattgefundenen Waldrodungen in Zeiten von Klimawandel und Starkregen noch zeitgemäß seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Rodungen im Bereich des Rufsteins eine reine Privatmaßnahme gewesen sei. Bei der Maßnahme im Bereich des Campingplatzes habe es sich um eine aufgrund des Eschentreibsterbens dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme gehandelt. Des Weiteren achte die Gemeinde sehr wohl auf die Auswirkungen des Klimawandels auf den Gemeindewald. Aus diesem Grund habe man sich vor rund zwei Jahren bei dem Bundesförderprogramm zum klimaaktiven Waldmanagement beworben und auch glücklicherweise eine Zusage erhalten. Im Rahmen des Förderprogrammes erhält die Gemeinde über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich rund 30.000 €, welche in die Klimaanpassung des Gemeindewaldes reinvestiert werden. So wurden in diesem Jahr beispielsweise im Bereich der Sickenbühlsteige die äußerst klimaresiliente Weißtanne angepflanzt.
TOP 3: Einsetzung des Feuerwehrkommandanten sowie des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass bereits im Januar im Rahmen der Feuerwehrhauptversammlung Herr Frank Burr erneut zum Feuerwehrkommandanten gewählt wurde. Auch Herr Marc Moretti wurde erneut zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes müssen die Leiter der Gemeindefeuerwehr nach Ihrer Wahl noch vom Gemeinderat bestätigt werden. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies in diesem Fall lediglich eine Formsache sei, da aus seiner Sicht keinerlei Bedenken gegenüber den wiedergewählten Kommandanten bestehe. Ganz im Gegenteil könne sich die Gemeinde Gruibingen glücklich schätzen, dass die Feuerwehr von zwei so kompetenten und zuverlässigen Kommandanten geleitet werde.
Der Gemeinderat teilt diese Meinung und stimmt daher der Wahl von Herrn Frank Burr als Feuerwehrkommandanten sowie Herrn Marc Moretti als stellvertretenden Kommandanten ohne weitere Diskussion einstimmig zu.
Bürgermeister Schweikert bittet hiernach Herrn Frank Burr und Herrn Marc Moretti zu sich und gratuliert Ihnen zunächst zu ihrer Wiederwahl sowie zur Bestätigung durch den Gemeinderat. Des Weiteren überreicht er ihnen jeweils ein kleines Präsent der Gemeinde.
TOP 4: Nochmaliger Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Wasserversorgung“
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl erklärt hiernach, dass das Eigenbetriebsrecht nach der Novellierung seit dem 01.01.2023 verbindlich für alle Eigenbetriebe anzuwenden ist. Deshalb gibt es für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Gruibingen neue gesetzlich vorgeschriebene Muster. Für die bisherige „Haushaltssatzung“ gibt es kein vorgegebenes Muster mehr, weshalb beim Beschluss des Wirtschaftsplans keine Haushaltssatzung mit beschlossen wurde. Trotzdem muss nach Rücksprache mit dem Kommunalamt der Wirtschaftsplan in der Form wie eine Haushaltssatzung verabschiedet werden. Da eine solche Haushaltssatzung in der Sitzung am 21.01.2025 für den Eigenbetrieb nicht beschlossen wurde, muss der Beschluss der Form halber nachgeholt werden. An dem bereits im Januar vorgestellten Zahlenwerk und Ergebnis ändert sich nichts.
Nach den Erläuterungen von Frau Pehl stimmt der Gemeinderat dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einstimmig in der vorgelegten Fassung zu.
TOP 5: Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Kernhaushalt
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an die Kämmerin Frau Pehl. Frau Pehl erklärt daraufhin, dass bis Ende März 2024 für die Sanierung des Rathauses Ausgaben in Höhe von 1,38 Millionen Euro angefallen sind. Hierfür wurde beim Ausgleichstock bereits ein Teilauszahlungsantrag in Höhe von rund. 289.000 € gestellt. Der komplette Mittelabruf beim Ausgleichstock sowie der der Abruf der ebenfalls gewährten BAFA-Zuschüsse wird jedoch erst nach der Abrechnung der Architekten möglich sein. Zum derzeitigen Stand beträgt der Eigenanteil der Gemeinde an der Rathaussanierung rund 724.000 €. Nach der Abrechnung wird sich dieser Betrag vermutlich noch erhöhen. Für diesen Eigenanteil ist nun die Aufnahme eines Investitionskredites bei der KfW-Bank geplant. Dort gibt es ein entsprechendes Investitionsprogramm für Kommunen mit deutlich günstigeren Konditionen als bei ortsansässigen Banken. Nach einer Kreditaufnahmebewilligung könnte der Kredit dort jederzeit zum tagesaktuellen Zinssatz aufgenommen werden. Da der Kredit zudem rückwirkend für das Jahr 2024 aufgenommen werden soll, würde dort noch eine genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 1.893.700 € zur Verfügung stehen.
Von einem Gemeinderat wird der Zeitpunkt der Kreditaufnahme kritisiert. Seiner Meinung nach müsse man einen Kredit bereits während einer Baumaßnahme aufnehmen und nicht, wie nun angedacht, nach dem Abschluss der Baumaßnahme.
Frau Pehl erklärt hierzu, dass von der Rechtsaufsicht bislang empfohlen wurde, die Kreditaufnahmen erst nach Abschluss eines Jahres vorzunehmen, wenn die genauen Zahlen feststehen. Diese Auffassung der Rechtsaufsicht habe sich nun jedoch ebenfalls kürzlich geändert, sodass bei künftigen Maßnahmen auch eine Kreditaufnahme während der Bauphase möglich ist.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig zur Aufnahme eines Investitionskredites aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von maximal 900.000 Euro bei der KfW-Bank aufzunehmen. Der tatsächliche Kreditbetrag soll maximal der Höhe des Eigenanteils der Gemeinde Gruibingen (Gesamtkosten abzüglich Zuschüsse) entsprechen.
TOP 6: Bausachen
6.1 Errichtung eines Carportes auf dem Grundstück Burgstallstraße 5
Auf dem Grundstück Burgstallstraße 5 ist die Errichtung eines Carportes angedacht. Das geplante Carport würde jedoch das im Bebauungsplan „Mohrengarten-Häusle“ festgesetzte Baufenster überschreiten. Ebenfalls müssen die Einfahrten von Garagen bzw. Carports gemäß dem Bebauungsplan einen Mindestabstand von fünf Metern aufweisen. Diese Vorgabe wird bei dem geplanten Carport deutlich unterschritten. Zudem entspricht die gewählte Dachform nicht dem im Bebauungsplan festgeschriebenen Satteldach.
Aus Sicht der Verwaltung sind diese drei Über- und Unterschreitungen als nicht städtebaulich relevant anzusehen. Ebenfalls zeigte sich der Gemeinderat bei ähnlich gelagerten Baugesuchen in der Vergangenheit kulant. Die Verwaltung schlägt daher vor, das gemeindliche Einvernehmen sowie die notwendigen Befreiungen zu erteilen.
Der Gemeinderat betrachtet die Überschreitungen ebenfalls als nicht städtebaulich relevant und erteilt dem Bauvorhaben daher einstimmig das Einvernehmen. Ebenfalls werden einstimmig die notwendigen Befreiungen erteilt.
6.2 Abbruch des bestehenden Wirtschafsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Im Gehren 21/1“
Im vergangenen September stimmte der Gemeinderat einer Bauvoranfrage zu dieser Bausache bereits einstimmig zu. Bei dem nun eingereichten Bauantrag haben sich im Vergleich zur Bauvoranfrage vor allem Änderungen im Bereich der Garagen sowie hieraus resultierend Änderungen im Bereich der Dachterrasse ergeben. Bei der Bauvoranfrage waren beide Doppelgaragen größtenteils in den Baukörper des Hauses integriert. In dem nun eingereichten Baugesuch rückt die linke Garage nun anabauartig aus dem Hauptbaukörper heraus. Die rechte Garage bleibt im Hauptbaukörper integriert. Durch das Herausrücken der linken Garage vergrößert sich auch deren Dachfläche. Da die Dachfläche zusammen mit dem überdachten Eingangsbereich als Dachterrasse genutzt werden soll, vergrößert sich diese im Vergleich zur Bauvoranfrage um rund 20 m².
Ansonsten sind weitere kleinere Änderungen beim Grundriss und in der Raumaufteilung vorhanden. Im Großen und Ganzen ändert sich jedoch trotz der Änderungen nichts an den bereits im Rahmen der Bauvoranfrage bejahten Einfügungsvoraussetzung gemäß § 34 BauGB. Auch hier schlägt die Verwaltung daher die Erteilung des Einvernehmens vor.
Da sich das Baugesuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, erteilt der Gemeinderat dem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen gemäß § 34 BauGB.
6.3 Abbruch des vorhandenen Carports und Nebengebäudes, Neubau eines Wartungsraumes für forstwirtschaftliche Maschinen auf dem Grundstück „Hauptstraße 55; Flst. 532“
Die Verwaltung erklärt einleitend, dass die Bauherrschaft in den Jahren 2021 und 2023 ähnlich gelagerte Baugesuche hinsichtlich des Neubaus eines Wartungsraumes eingereicht hatte. In beiden Fällen hatte der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen erteilt. Im Vergleich zum Baugesuch aus dem Jahr 2023 ist hier die Grundfläche mit 23,30 m x 8,40 m zu den vormals angedachten 21,84 m x 8,22 m etwas größer. Ebenfalls ist die maximale Gesamthöhe mit nun 9,76 m zu vormals 8,71 m um rund einen Meter höher. Gepaart mit einer Dachneigung von 24° wird der Wartungsraum somit einen größeren Baukörper als das im Jahr 2023 geplante Vorhaben darstellen.
Trotz der insgesamt größeren Kubatur fügt sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung noch immer nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung ein. So weist beispielsweise das auf dem Baugrundstück bestehende Bauernhaus eine ähnliche Höhe wie der nun geplante Wartungsraum auf.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er die Planungen der vorangegangenen Baugesuche gegenüber dem nun eingereichten Baugesuch bevorzuge. Auch dürfe man seiner Meinung nach nicht außer Acht lassen, dass es in näheren Umgebung durchaus auch niedrigere Wohnbebauungen gebe.
Von anderer Seite wird dieser Sichtweise widersprochen. Zwar weisen Gebäude im angrenzenden Brühlweg zum Teil eine niedrigere Gebäudehöhe auf. Jedoch thronen diese allein schon aufgrund der Topgraphie über dem Baugrundstück, sodass hier die angedachte Höhe des Wartungsraumes von 10 m nicht so sehr ins Gewicht falle.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob man vor einer Entscheidung über das Baugesuch beim Bauherrn nachfragen könne, weshalb der Wartungsraum nun nochmals um rund einen Meter höher als beim vorherigen Baugesuch geplant wurde.
Drei Gremiumsmitglieder sprechen sich in der Folge jedoch gegen eine Vertagung aus, da der Gemeinderat das vorliegende Baugesuch zu beurteilen habe. Für diese Beurteilung seien die vorliegenden Pläne ausreichend.
In der Folge erteilt der Gemeinderat dem Bauvorhaben bei neun Stimmen dafür und zwei Enthaltungen das Einvernehmen nach § 34 BauGB.
TOP 7: Bebauungsplan „Kauzengrund II“: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die nun erneut notwendige Auslegung des Bebauungsplanes aufgrund einiger kleiner Änderungen notwendig sei. So wurde zur Erreichung einer Bruttowohndichte von 50 Einwohner je Hektar ein Baufenster sowie die dazugehörige Bezugshöhe im nördlichen Bereich dementsprechend angepasst. Ebenfalls wurden aufgrund neuster Rechtsprechung explizite Flächen für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze ausgewiesen. Weitere Änderungen sind die Anpassung der Firstrichtung bei einem Baufenster sowie die Änderung einer Verkehrsfläche im nördlichen Planbereich. Ebenfalls geht der Vorsitzende kurz auf die im Rahmen der vorangegangenen Auslegung eingegangenen Einwendungen sowie auf die dazugehörigen Abwägungsvorschläge ein.
Hiernach wird die erneute Auslegung ausführlich und zum Teil kontrovers im Gremium diskutiert.
Von einem Gemeinderat wird hierbei das gesamte Bebauungsplanverfahren sowie die generelle Notwendigkeit eines neuen Baugebietes für Einfamilienhäuser verneint. So solle man zuerst dafür sorgen, dass innerörtliche Potentiale sinnvoll ausgenutzt bzw. aktiviert werden. Auch hält er ein Neubaugebiet allein schon aus ökologischen Gesichtspunkten für nicht vertretbar. Zudem sei das klassische Bauen auf der „grünen Wiese“ schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. So sei in der heutigen Zeit wenn dann der Geschosswohnungsbau voranzutreiben. Auch erwartet er sehr hohe Bauplatzpreise, wodurch sich vermutlich viele Gruibinger Bürger nicht am Erwerb beteiligen können. Des Weiteren müsse man auch den voranschreitenden demographischen Wandel im Hinterkopf behalten. Durch diesen geht er davon aus, dass in den kommenden zehn Jahren viele leerstehende Häuser auf den Markt kommen werden.
Ein anderer Gemeinderat sieht die Sachlage gänzlich anders. Zum einen möchte er keine Grundsatzdiskussion über das Baugebiet „Kauzengrund II“ führen, da sich der Gemeinderat für die Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens bereits vor vielen Jahren entschieden habe. Auch sieht er den Bedarf an Bauplätzen definitiv als gegeben an. Auch vertröstet man bereits seit vielen Jahren bauinteressierte junge Gruibinger Familien mit der Aussicht auf Bauplätze im Rahmen des geplanten Baugebiet „Kauzengrund II“. Daher sei es nun allerhöchste Zeit das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Eine Gemeinderätin wendet hinsichtlich der vorgebrachten leerstehenden Gebäude in Gruibingen ein, dass diese oftmals eher im hochpreisigen Segment angesiedelt sind. Daher sei es für sie durchaus nachvollziehbar, dass junge Paare und Familien vor diesem Hintergrund eher einen Neubau anstreben, als auf vorhandene Immobilien mit eventuellem Sanierungsbedarf zurückzugreifen.
Bürgermeister Schweikert sieht dies ähnlich. Auch kann anhand der Leerstanderhebungen für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum dargelegt werden, dass die Leerstände in Gruibingen kontinuierlich verringert wurden. Bei einigen Leerständen könne jedoch auch die Verwaltung nichts zum Verkauf beitragen, da es hier bei den Eigentümern schlichtweg am Verkaufsinteresse fehle.
Ein weiterer Gemeinderat spricht sich ebenfalls entschieden für das Baugebiet aus. Gerade bei den jungen Familien bestehe seiner Meinung nach ein enormer Bedarf an Bauplätzen. Die Erschließung des Baugebietes hält er daher für die Entwicklung von Gruibingen für den richtigen Weg.
Eine weitere Gemeinderätin spricht sich gleichfalls für einen zügigen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens aus. Auch sieht sie ein großes Interesse der Guibinger Bevölkerung an den Bauplätzen. So war man im Zuge der Erschließung des Walter-Frieß-Weges anfangs auch skeptisch, ob die Gruibinger überhaupt an den Bauplätzen interessiert sind. Diese Zweifel wurden jedoch sehr schnell beseitigt, da die Bauplätze bis auf wenige Ausnahmen von Gruibinger Bürgern erworben wurden.
Ein Gemeinderat wendet nochmals ein, dass ein neues Baugebiet nicht zu einer nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung beitrage. So habe die Gemeinde Gruibingen in den 1990er Jahren einen Bevölkerungshöchststand von 2.400 Einwohnern gehabt. Erhöht habe sich die Einwohnerzahl jedoch durch die seither hinzugekommen Baugebiete nicht. Gegenteilig habe sich diese sogar eher um rund 100 Einwohner verringert. Des Weiteren fordert er vom planenden Ingenieurbüro eine belastbare Kostenrechnung für die Kalkulation der Bauplatzpreise. Er geht hier von für Gruibinger Verhältnisse vergleichsweise sehr hohen Bauplatzpreisen aus. Auch müsse man in die Kostenrechnung einen Gemeindeanteil für die Vorhaltung der Bauplätze miteinbeziehen.
Ein Gemeinderat wendet hierzu ein, dass auch die mittlerweile überall recht hohen Bauplatzpreise die Bürger nicht von dem Wunsch nach einem Bauplatz abhalten. Als Beispiels hierfür nennt er das Neubaugebiet „Birkhof“ in Deggingen.
Bürgermeister Schweikert betont ebenfalls noch einmals die Notwendigkeit des Baugebietes für junge Paare und Familien. Auch verweist er auf die Situation vor der Erschließung des ersten Bauabschnittes vom Baugebiet St.Wolfgang-Weg. Hier sind junge Paare und Familien mangels an Bauplatzalternativen aus Gruibingen weggezogen, obwohl sie lieber in Gruibingen geblieben wären. Gerade diese Situation droht nun wieder. Da man jedoch gerne diese jungen Paare und Familien in Gruibingen halten möchte, sei die Schaffung von Bauplätzen bitternötig.
Nach der ausführlichen Diskussion fasst der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.
- Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Kauzengrund II“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 08.04.2025 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
TOP 8: Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Da ein Gemeinderat Eigentümer eines Grundstückes im Bebauungsplangebiet „Großer Gehren“ ist, gilt er im kompletten Bebauungsplanverfahren als Befangen. Er steht daher vom Sitzungstisch auf und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Schweikert geht einleitend zunächst auf die Historie des Bebauungsplans „Großer Gehren“ ein. Demnach wurde der Bebauungsplan „Große Gehren“ vom Landratsamt Göppingen am 09.05.1955 genehmigt. Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan war und ist die württembergische Bauordnung, da der Bebauungsplan vor Inkrafttreten der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen wurde. Bei einer Baumaßnahme zeigte sich nun, dass das Landratsamt aufgrund dieser Rechtsgrundlage keine weitreichenden Befreiungen von den Baugrenzen genehmigt. Aus dem Bestandsplan mit den neuen und alten Baugrenzen des Ingenieurbüro Wieninger wird ersichtlich, dass die Bebauung nicht mit den derzeitigen Baugrenzen übereinstimmen. Bei baulichen Erweiterungen oder Erneuerungen besteht sehr oft ein Konflikt mit der derzeitigen Baugrenzen Festsetzung.
Teilweise aufgegangen ist der Bebauungsplan in den Bebauungsplan „An der Riese“. Dies betrifft den Einfahrtsbereich an der Riese und den Brückenweg. Dieser Teil des Baugebiets ist daher nicht mehr im Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplans „Große Gehren“ enthalten.
Der Bebauungsplan “Große Gehren“ ist ein einfacher Bebauungsplan, der lediglich die überbaubare Grundstücksfläche mit Bauverbotsflächen festlegt. Da das Gebiet nahezu vollständig bebaut ist, soll dies auch weiterhin ein einfacher Bebauungsplan sein, der nur die überbaubaren Grundstücksgrenzen regelt. Aufgrund eines Urteils des bayerischen Oberverwaltungsgerichtes müssen auch Garagenbaufenster und Stellplätze außerhalb der überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werden, da ansonsten Befreiungen erforderlich werden. Auch künftig soll die baurechtliche Beurteilung von Bauvorhaben, nach dem nun zu ändernden einfachen Bebauungsplan und § 34 BauGB, (Baugesetzbuch) erfolgen.
Aufgrund des aktuellen Liegenschaftskatasters wurden die ehemaligen und neuen Baugrenzen in einen neuen Lageplan eingetragen. Dieser Lageplan beinhaltet das Plangebiet, die alten und neuen Baugrenzen und den Gewässerrandstreifen. Mit dem Landratsamt Göppingen fand bereits eine Vorbesprechung bezüglich der Anforderungen einer Bebauungsplanänderung statt. Aufgrund der überwiegend bebauten Grundstücke wird auf eine Artenschutzuntersuchung verzichtet. Eine solche wird dann bei konkreten Bauanträgen erforderlich. Das Umweltschutzamt des Landratsamt Göppingen hat diese Vorgehensweise vorgeschlagen, da nicht klar ist wann und wo Bauvorhaben beantragt werden. Aufgrund der bestehenden Struktur ist diese Vorgehensweise zielorientiert. Auch bezüglich des Gewässerrandstreifens wurde Einigkeit mit dem Landratsamt Göppingen erzielt. Dem Lageplan zur Bebauungsplanänderung kann entnommen werden, dass zahlreiche Bauwerke und Hütten innerhalb des Gewässerrandstreifens liegen. Diese Gebäude und baulichen Anlagen haben Bestandsschutz, dürfen jedoch bei einem Abbruch nicht mehr dort errichtet werden.
Auch wurde im Rahmen des Änderungsentwurfes ein Bauverbot in Teilbereichen der Flst. 448, 447 und 447/1 eingeplant. Grund hierfür ist, dass dort ohne das Bauverbot im Rahmen einer baulichen Neuordnung ein sehr großes Gebäude mit Erdrückungswirkung für die umliegende Bebauung entstehen könnte.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden am 19.03.2025 zu einer Informations-veranstaltung eingeladen. Der überwiegende Teil der Grundstückseigentümer war anwesend. Es soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden und die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wieso nun wegen einzelnen Bauvorhaben der gesamte Bebauungsplan geändert werden solle. Auch seien die Häuser, welche die Baugrenzen überschreiten, schließlich schon vor langer Zeit erbaut worden.
Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass er das gesamte Plangebiet an die heutigen Gegebenheiten anpassen möchte und den momentanen Gebäudebestand festschreiben bzw. legalisieren möchte. Auch sei es deutlich sinnvoller den kompletten Bebauungsplan im Ganzen anzugehen als im Zuge von eventuellen Umbaumaßnahmen jedes Mal aufs Neue Teiländerungen durchführen zu müssen.
Von einem Gremiumsmitglied kann das Ansinnen der Gemeinde zwar nachvollzogen worden, in dem gesamten Verfahren sieht er jedoch einen enormen bürokratischen Aufwand.
Eine Gemeinderätin spricht sich klar für die Änderung aus, da man hierdurch die Wohnentwicklungsmöglichkeiten attraktiver machen könne.
Zwei weitere Gemeinderäte sprechen sich klar für eine Änderung aus. So haben zwei konkrete Bauvorhaben gezeigt, dass in dem Gebiet eine Entwicklung geplant sei. Um diesen Bauherren die bauliche Entwicklung zu ermöglichen sowie um eventuell zukünftige ähnlich gelagerte Bauvorhaben nicht von vorneherein auszuschließen, sei die Änderung dringend nötig.
In der Folge fasst der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür, zwei Enthaltungen sowie einem befangenen Ratsmitglied folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat beschließt für den im beiliegenden Lageplan vom 27.03.2025 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplans „Große Gehren“.
- Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
- Diese Beschlüsse des Gemeinderates sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
TOP 9: Entwidmung der Wegfläche Flurstück 778 sowie Entwidmung der Gewässerfläche Flurstück 780
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass eine örtliche Firma angefragt habe, ob sie die Flurstücke 780 und 778 erwerben könne. Im Falle der Gewässerfläche Flurstück 780 ist hierfür zunächst ein Wasserrechtsverfahren notwendig. Die Kosten hierfür werden von der örtlichen Firma getragen. Nach Abschluss des Wasserrechtsverfahrens kann eine Entwidmung und hiernach eine Veräußerung erfolgen.
Für das Weggrundstück Flurstück 778 ist eine Entwidmung nach dem Straßengesetz durchzuführen. Demnach kann eine Fläche entwidmet werden, wenn diese entbehrlich ist. Da dem Weggrundstück keinerlei Erschließungsfunktion zukommt, kann die Entbehrlichkeit in diesem Falle bejaht werden.
Der Vorsitzende empfiehlt daher der Entwidmung der Wegefläche zuzustimmen sowie eine Entwidmung nach Abschluss des Wasserrechtsverfahrens für den Wassergraben in Aussicht zu stellen.
Ohne weitere Wortmeldungen stimmt der Gemeinderat der Entwidmung der beiden Flächen gemäß dem Vorschlag des Vorsitzenden zu.
TOP 10: Gebührenfestsetzung der Sickenbühlhalle für das Tälesmusikertreffen sowie für die Jubiläumsfeier des TSV Gruibingen
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass bei ihm angefragt wurde, ob man den ausrichtenden Vereinen im Rahmen des Tälesmusikertreffens sowie bei der Jubiläumsfeier des TSV Gruibingen mit einem Gebührennachlass bei der Nutzung der Sickenbühlhalle entgegenkommen könne. Da für die beiden Veranstaltungen zwei Tage für den Aufbau und ein Tag für den Abbau benötigt werden und die Sickenbühlhalle in diesem Zeitraum somit lediglich zu Vorbereitungszwecken genutzt wird, kann er sich für diese Tage durchaus einen Gebührennachlass vorstellen.
Von einem Gemeinderatsmitglied wird der vom Vorsitzenden ins Spiel gebrachte Gebührennachlass begrüßt. Demnach handelt es sich bei den beiden Veranstaltungen um verhältnismäßig große Festivitäten, welche auch durchaus eine außendarstellerische Strahlkraft für die Gemeinde Gruibingen mit sich bringen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dies anders gesehen. Er sieht die aktuellen Gebühren der Sickenbühlhalle generell als zu niedrig an. Auch besteht seiner Meinung nach für die ausrichtenden Vereine bei einer professionellen Organisation auch bei der Bezahlung der vollen Gebühren noch durchaus die Möglichkeit reichlich Einnahmen zu generieren. Daher spricht er sich klar für eine Erhebung der vollen Gebühren aus. Sollten sich die Veranstaltungen widererwarten als finanziell nicht lohnend herausstellen, so könne man über eine eventuelle Gebührenbefreiung auch noch im Nachhinein entscheiden.
Ein Gemeinderat wendet hierzu ein, dass die Gebühren für die Nutzung der Sickenbühlhalle definitiv nicht zu niedrig sind. Dies habe eine Umfrage bei Umlandgemeinden hinsichtlich der dort erhobenen Gebühren vor einiger Zeit ganz klar gezeigt.
Ein weiterer Gemeinderat spricht sich für eine Teilgebührenbefreiung aus. Demnach tragen die ausrichtenden Vereine aufgrund der Anmietung von Technikausrüstung und der Buchung der Band durchaus auch ein finanzielles Risiko. Aus diesem Grund sieht er ein Entgegenkommen auf der finanziellen Seite als gerechtfertigt an.
In der Folge sprechen sich drei weitere Gremiumsmitglieder für einen teilweisen Erlass der Gebühren aus. Für sie wäre ein Erlass von 50 % der Gesamtgebühren ein annehmbarer Vorschlag.
Ein Gemeinderat ergänzt, dass ein auf Seiten des TSV und des Musikvereins erwirtschafteter Gewinn wieder in das Sport- bzw. Kulturangebot reinvestiert werde.
Im Anschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei zehn Stimmen dafür und einer Gegenstimme für einen Gebührenerlass in Höhe von 50 % für die Gesamtveranstaltung inklusive der Auf- und Abbautage.
TOP 11: Neubesetzung des Umlegungsausschusses
Der Vorsitzende erklärt, dass nach den Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates im Zuge der Kommunalwahlen des vergangenen Jahres nun auch eine Neubesetzung des für baurechtliche Umlegungen zuständigen Umlegungsausschusses notwendig ist. Da die Neubesetzung bereits vorab abgestimmt wurde, geht der Vorsitzende nach seiner kurzen Erläuterung direkt zur Beschlussfassung über.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat hiernach folgende Besetzung des Umlegungsausschusses:
Mitglieder: Stellvertreter:
Claudia Leier Ursula Gölz
Ralf Eberhard Thomas Straub
Jochen Erhardt Radovan Temerinac
Hans-Dieter Bötzel Hans Ströhle
TOP 12: Tausch des Flurstücks 18 gegen das Flurstück 649 in der Schmiedgasse
Der Vorsitzende erklärt, dass bei vergangenen Hochwasserereignissen bereits des Öfteren kritische Situationen im Bereich des Winkelbaches in der Schmiedgasse aufgetreten sind. Um hier dem Gewässer im Hochwasserfalle mehr Platz zu geben, wäre für die Gemeinde daher das an den Winkelbach angrenzende Flurstück 649 mit einer Fläche von 735 m² von großem Interesse. In Gesprächen mit dem Eigentümer stellte sich heraus, dass von ihm lediglich ein kleiner Teil von rund 116 m² benötigt wird. Den übrigen Teil des Grundstückes würde der Eigentümer an die Gemeinde verkaufen bzw. gegen das an sein Grundstück angrenzende Gemeindegrundstück Flurstück 18 mit einer Gesamtfläche von 242 m² eintauschen. Zu erwerben wäre hierbei die Fläche, welche abzüglich der Tauschfläche von 242 m² sowie der im Besitz des Eigentümers verbleibenden Fläche von 116 m² noch übrig wäre. Im vorliegenden Fall wären dies somit noch 337 m². Die im Rahmen des Tausches/Erwerbes notwendigen Vermessungskosten wären von beiden Vertragsparteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Da das Flurstück 18 zudem derzeit als Wegfläche gewidmet ist, wäre ebenfalls noch ein Entwidmungsverfahren durchzuführen. Aus Sicht des Vorsitzenden sollte man diese Tausch- bzw. Erwerbsmöglichkeit ergreifen um die geplante Umgestaltung des Winkelbaches voranbringen zu können.
Nachdem Bedenken hinsichtlich der Zufahrtssituation ausgeräumt werden konnten, wird der Sachverhalt in der anschließenden Diskussion im Gremium ähnlich gesehen.
Der Gemeinderat fasst folgende einstimmige Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt dem Tausch bzw. dem Erwerb wie vom Vorstitzenden vorgeschlagen zu.
- Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung der nicht mehr erforderlichen Wegfläche Flst. Nr 18, Schmiedgasse und beauftragt die Verwaltung das Entwidmungsverfahren durchzuführen.
TOP 13: Vergabe von Kanalsanierungsmaßnahmen
Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat das Submissionsergebnis zur Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen für das Jahr 2025 vor. Demnach war die Firma Geiger aus Wendlingen mit einem Angebot von 156.119.04 € brutto die günstigste Bieterin. Da es sich hierbei auch nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung des Ingenieurbüros Hiller und Hofele um das wirtschaftlichste Angebot handelt, empfiehlt er dem Gemeinderat den Auftrag an die Firma Geiger zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an die Firma Geiger aus Wendlingen zum Angebotspreis von 156.119,04 € brutto in der Folge einstimmig zu.
TOP 14: Annahme einer Spende
Die Gemeinde Gruibingen hat von der Firma Hannes Ströhle eine Spende in Höhe von 300 € für die Jugendfeuerwehr erhalten.
Das Gremium bedankt sich herzlich bei der Firma Hannes Ströhle für die Spende und nimmt die Spende einstimmig an.
TOP 15: Verschiedenes
- Eine Gemeinderätin erinnert daran, dass man das Thema Bepflanzung im Bereich des Rathauses nicht vergessen dürfe.
- Ein Gemeinderat weist auf Schlaglöcher im Bereich „An der Riese“ und Bergstraße hin.
- Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Gemeinde Gruibingen bereits vor rund zwei Jahren bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Widerspruch gegen die dort im Rahmen der Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung erhobene Verwaltungsgebühr erhoben hat. Grund hierfür ist, dass von Seiten des Landratsamtes für einen lediglich drei Seiten umfassenden Verwaltungsakt insgesamt rund 65.000 € von der Gemeinde Gruibingen verlangt werden. Seiner Meinung nach ist diese Forderung in jeglicher Hinsicht überzogen und steht in keinerlei Verhältnis zu dem beim Landratsamt im Rahmen der Verlängerung angefallenen Arbeitsaufwand. Auch habe man in umliegenden Landkreisen hinsichtlich der für Verwaltungsakte dieser Art üblichen Verwaltungsgebühren nachgeragt. Im Ergebnis werden dort zwischen 6.000 € und 12.000 € an Verwaltungsgebühren für ähnliche Entscheidungen aufgerufen. Nachdem das Landratsamt dem Widerspruch rund zwei Jahre nicht abgeholfen hatte, gab das Landratsamt den Widerspruch Anfang des Jahres an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung ab. Allem Anschein nach will das Regierungspräsidium den Verwaltungsakt des Landratsamtes aufrechterhalten und hat der Gemeinde Gruibingen eine äußerst kurze Frist von lediglich 14 Tagen zur Rücknahme des Widerspruches eingeräumt. Der Vorsitzende hält jedoch trotz der Auffassung des Regierungspräsidiums die Verwaltungsgebühren in dieser Höhe noch immer für ungerechtfertigt. Ebenfalls stört er sich an der sehr knapp bemessenen Frist, in welcher die Gemeinde nun eine Entscheidung herbeiführen soll. Schließlich habe sich das Landratsamt in Kombination mit dem Regierungspräsidium bis zur Entscheidungsfindung bei diesem Thema ebenfalls rund zwei Jahre Zeit gelassen. Sollte das Regierungspräsidium dem Widerspruch der Gemeinde tatsächlich nicht abhelfen, zieht er des Weiten den Klageweg in Betracht.
In der hiernach anschließenden kurzen Gremiumsdiskussion wird auch vom gesamten Gremium keinerlei Verständnis für die Verwaltungsgebühr in dieser exorbitanten Höhe geäußert. Sollte dem Wiederspruch nicht abgeholfen werden, so wäre das Gremium ebenfalls mit der Einreichung einer Klage einverstanden.
Sitzungsbericht vom 04.02.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.02.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Mezger vom Ingenieurbüro mquadrat sowie drei Zuhörer zur Gemeinderatsitzung. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Satzungsbeschluss zum Gewerbegebiet Erlenbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert Herrn Mezger vom Ingenieurbüro mquadrat und übergibt sodann das Wort an ihn. Herr Mezger geht zunächst auf die bisherigen Verfahrensschritte ein. Demnach war ein Bebauungsplanentwurf Ende des Jahres 2023 bereits vom Gremium beschlossen worden. Da hiernach jedoch von Seiten der Lammbrauerei noch Änderungswünsche geäußert wurden, war eine Anpassung des Bebauungsplans notwendig. Der hierauf basierende geänderte Entwurf wurde dann in der Gemeinderatsitzung vom 14.05.2024 vom Gremium gebilligt. Ebenfalls beschloss das Gremium in dieser Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden lediglich von den Behörden sowie von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise und Anregungen vorgebracht. Die Öffentlichkeit brachte hingegen keine Anmerkungen oder Einwendungen vor. Im Rahmen des Abwägungsvorschlages wurde den eingereichten Stellungnahmen Rechnung getragen. Herr Mezger geht hiernach kurz exemplarisch auf einige der hieraus resultierten Anpassungen ein. So war beispielsweise noch aus Sicht der Region Stuttgart eine Eingrenzung der entstehenden Einzelhandelsverkaufsfläche notwendig. Aus diesem Grund wurde in den Bebauungsplan nun noch eine sogenannte Verkaufsflächenzahl mitaufgenommen. Ebenfalls wird im Rahmen der Baugrundstücksherstellung zur Erreichung des festgesetzten Höhenniveaus die Abgrabung von Erdmassen notwendig sein. Aus diesem Grund wird ein Abfallverwertungskonzept benötigt. Zudem wurden auf Anregung der Autobahn GmbH Hinweise hinsichtlich der Anforderungen an den Lärmschutz, der Geologie sowie Anlagen im Bereich der Anbaubeschränkungszone der Autobahn ergänzt.
Im Rahmen der anschließenden Gremiumsdiskussion erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob die zu einem früheren Planungszeitpunkt angedachte Stützmauer zur Landstraße hin nun nicht mehr notwendig sei.
Herr Mezger antwortet hierzu, dass die Stützmauer deutlich reduziert werden konnte. Ein großer Teil kann angeböscht werden. Die Modellierung sei jedoch ebenfalls kostenintensiv.
Von anderer Seite wird bemängelt, dass im Rahmen der Erschließung die Verlegung der bestehenden Wasserleitung von Nöten sei. In dem gesamten Verlegungsprozess sieht er jedoch einen hohen Kostenfaktor, welcher zu Lasten der Gemeindefinanzen gehe.
Hinsichtlich der zu erwartenden hohen Kosten stimmt Herr Mezger dem Gremiumsmitglied zu. Nach durchaus langen und zum Teil kontroversen Diskussionen hinsichtlich des Kostenaspekts habe sich der Gemeinderat jedoch in der vorherigen Legislaturperiode mit überwiegender Mehrheit bewusst hinter die Verwirklichung des Bebauungsplanprojekts gestellt.
Nach Abschluss der Diskussionsrunde bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Herrn Mezger für die ausführlichen Erklärungen zum Bebauungsplan.
Der Gemeinderat fasst mit zehn Stimmen dafür und einer Gegenstimme folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.
- Der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach“ in der Fassung vom 04.02.2025 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.02.2025 werden nach § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
TOP 3: Vergabe einer Vorplanung für einen Kreisverkehr an der L 1217 zwischen Gruibingen und Mühlhausen
Bürgermeister Schweikert führt zunächst in diesen Tagesordnungspunkt ein. Demnach hat eine örtliche Firma den Bau eines Kreisverkehrs auf Höhe der Zufahrt zur landwirtschaftlichen Brücke bzw. Bikepark angefragt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt ein Angebot für die Ingenieurplanung einzuholen. Das Ingenieurbüro VTG Straub hat anrechenbare Baukosten in Höhe von ca. 420.000 € angenommen. Zunächst vergeben werden sollen die Grundlagenermittlung und Vorplanung mit zusammen 22 % der Gesamtleistung.
Dies ergibt eine Beauftragungssumme für die beiden ersten Leistungen in Höhe von brutto 11.017,48 €. Bevor eine Beauftragung an das Ingenieurbüro Straub erfolgt wird beim Regierungspräsidium Stuttgart die grundsätzliche Zustimmung für einen solchen Kreisverkehr angefragt. Diesbezüglich wurde mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums vereinbart, dass der Standort des Kreisverkehrs in einen Lageplan eingetragen wird und das Regierungspräsidium im Zusammenspiel mit der Straßenverkehrsbehörde hierzu eine Stellungnahme abgibt. Sollte die Stellungnahme positiv ausfallen sollte die Verwaltung in der Lage sein, die Leistung sofort zu beauftragen. Daher wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt die Ingenieurleistungen zu vergeben, sofern eine grundsätzliche Machbarkeit seitens des Regierungspräsidiums bejaht wird.
Ein Gemeinderat erklärt, dass man im Rahmen der Kreisverkehrsplanungen eine Anbindung an das im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebiet Breitwiesen II nicht außer Acht lassen dürfe. Zudem wünscht er sich für kommende Vergaben dieser Art eine größere Angebotsauswahl.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Anbindung an das potentielle Gewerbegebiet Breitwiesen II vorgesehen und bereits abgesprochen sei. Bezüglich einer größeren Angebotsauswahl erklärt er, dass gute Ingenieurbüros leider zunehmend rar werden bzw. diese zum Teil über lange Zeiten ausgebucht seien. So habe er von einem anderen Ingenieurbüro eine sehr lange Wartezeit genannt bekommen. Da man mit dem Büro VTG Straub bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet habe und die Erfahrungen hierbei durchaus positiv waren, spricht er sich dafür aus, das vorliegende Angebot anzunehmen. Für die Zukunft könne man jedoch auch zusätzliche Ingenieurbüros anfragen.
Auf Rückfrage aus dem Gremium hinsichtlich der Kostentragung erklärt der Vorsitzende, dass hier mit der örtlichen Firma noch eine Planungskostenvereinbarung zu unterzeichnen wäre.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vorplanung für einen Kreisverkehr an der L 1217 zwischen Gruibingen und Mühlhausen an die Firma VTG Straub zum Preis von 11.017,48 € zu vergeben. Vergabevoraussetzung ist jedoch, dass zuvor die Machbarkeit des Kreisverkehrs von Seiten des Regierungspräsidiums bejaht wird.
TOP 4: Bausachen
4.1 Maierhofstraße 2 / Flst. 527/1: Veränderte Bauausführung; geplantes Café entfällt; Bäckerei wird im Nebenerwerb geführt
Das Baugesuch wird von der Verwaltung kurz erläutert. Demnach wurde im Jahr 2021 vom Bauherrn das Ursprungsbaugesuch eingereicht. Da die Bäckerei nun lediglich im Nebengewerbe betrieben werden soll, entfällt das im Erdgeschoss ursprünglich angedachte Café. Aus Sicht der Gemeinde wirkt sich der Wegfall des Cafés und des somit ebenfalls nicht benötigten Anbaus städtebaulich durchaus positiv aus, da der Anbau an manchen Stellen lediglich wenige Zentimeter vom Gehweg entfernt gewesen wäre.
Im Vergleich zum Ursprungsbaugesuch soll der im Erdgeschoss geplante Laden deutlich kleiner ausfallen und in den Raum der Backstube integriert werden. Im Bereich des vormals angedachten Ladens soll nun eine Garage entstehen.
Im Obergeschoss sind keine großen Änderungen zu verzeichnen. Aufgrund der Änderungen des Ladens und der Backstube fallen die hier eingeplanten Lufträume kleiner aus. Bei der Wohnung sind keine Änderungen geplant.
Im 1. Dachgeschoss sind bei der Wohnung auf der linken Seite, welche sich in Form der Kinderzimmer und eines weiteren Bades auch noch über das 2. Dachgeschoss ausdehnt, keine Änderungen zu verzeichnen. Die Sozialräume und das Büro auf der rechten Seite entfallen jedoch und werden durch eine weitere Wohnung ersetzt.
Im 2. Dachgeschoss soll im Änderungsgesuch zudem statt der Bühne noch eine weitere kleine Wohnung entstehen.
Baurechtlich müsste sich das Baugesuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Nach Ansicht der Verwaltung spricht bei dem Änderungsbaugesuch nichts gegen die Vorgabe des Einfügens.
Ohne weitere Diskussion erteilt das Gremium dem Änderungsbaugesuch einstimmig das Einvernehmen.
4.2 Mühlhauser Straße 31 / Flst. 935: Veränderte Ausführung eines Mehrfamilenhauses mit acht Wohneinheiten mit Garage, Carport und Stellplätzen
Auch dieses Änderungsbaugesuch wird von der Verwaltung kurz im Gremium vorgestellt. So handelt es sich hier um Änderungen, welche sich im Rahmen der Bauausführung ergeben haben. So wird nun beispielsweise ein geänderter Standort für die Wärmumpe, eine abweichende Anordnung von Fenstern, die Verkleinerung eines Balkons sowie eine andere Raumaufteilung im Dachgeschoss beantragt.
Da das Baugesuch ebenfalls nach § 34 BauGB zu bewerten ist und sich hinsichtlich der Kubatur im Vergleich zur vorherigen Genehmiung qausi nichts geändert hat, wird von der Verwaltung die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er dem Baugesuch grundsätzlich zustimmen könnne. Im Rahmen der Bauarbeiten sei jedoch ein Weg neben dem Baugrundstück ständig blockiert gewesen. Ebenfalls sieht er die Entwässerung an dem Weg als mangelhaft an.
Der Vorsitzende erklärt, dass er diebzüglich mit dem Bauherrn sprechen werde.
Im Anschluss erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Verschiedenes
- Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob es Neuigkeiten zur Sanierung der Gammelshauser Steige gebe. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass ihm lediglich die Informationen aus der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums aus dem Dezember des vergangenen Jahres vorliegen. Hier wurde von einer Fertigstellung der Bauarbeiten im Mai 2025 ausgegangen.
Sitzungsbericht vom 21.01.2025
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie fünf Zuhörer zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde:
Von einem Zuhörer wird bemängelt, dass immer wieder Anhänger und Wohnwägen auf dem Parkplatz der Sickenbühlhalle über längere Zeiträume abgestellt werden.
Auch Bürgermeister Schweikert sieht dies als Ärgernis an, welches die Verwaltung quasi rund um das Jahr beschäftigt. Im Normalfall werden die Halter der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge von der Verwaltung angeschrieben und um Entfernung gebeten. Sollte dies nichts nützen, so erfolgt eine Meldung an die Bußgeldstelle des Landratsamtes. Eine endgültige Entfernung kann sich jedoch in einigen Fällen stark in die Länge ziehen. So erinnert der Vorsitzende an ein auf dem Sickenbühlhallenparkplatz abgestelltes stark beschädigtes und fahrunfähiges Auto. Hier hatte das Landratsamt rund 1,5 Jahre benötigt, um dieses endgültig als Schrott zu deklarieren. Erst hiernach konnte eine abfallrechtliche Entsorgung erfolgen.
TOP 3: Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Zur Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl geht hiernach kurz auf Änderungen ein, welche sich nach den Vorberatungen der vergangenen Sitzung noch ergeben haben. So wurden nun die Anschaffung von drei „Sie fahren“- Anlagen mit einem Ansatz von 20.000 €, die Verbesserung der Sitzungskommunikation mit einem Ansatz von 5.000 €, der Planungswettbewerb für die Fertigstellung der Ortsmitte mit einem Ansatz von 15.000 € und die Wiederherstellung der Ufermauer „Im Steig“ mit einem Ansatz von 100.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen. Ebenfalls wurden 20.000 € für die Anschaffung von mobilen Hochwasserschutzmaßnahme sowie 10.000 € für die Lärmaktionsplanung aufgenommen.
In der Folge geht Frau Pehl näher auf den Ergebnishaushalt ein. Für das Jahr 2025 geht sie von ordentlichen Erträgen in Höhe von 6.485.360 € aus. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 6.683.903 €. Hierdurch würde sich für das Jahr 2025 im Ergebnishaushalt ein veranschlagtes Gesamtergebnis in Höhe von -198.543 € ergeben.
Durch positive Gesamtergebnisse aus vergangenen Jahren verfügt die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2025 voraussichtlich über Rücklagen in Höhe von 2.416.854 €. Zum 31.12.2025 werden sich die Rücklagen voraussichtlich um rund 200.000 € verringern. Diese würden dann nach derzeitigen Planungen 2.218.311 € betragen.
Hiernach geht Frau Pehl ausführlich auf das Investitionsprogramm für das Jahr 2025 ein. Bereits im vergangenen Jahr war für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ein großer Ansatz im Haushaltsplan enthalten. Da sich hier jedoch die Bewilligung von Zuschüssen über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm zunächst extrem verzögerte und die Gemeinde Gruibingen dann nach Bekanntgabe der Förderentscheidungen für das Jahr 2024 keine Förderzusage erhielt, erfolgten im vergangenen Jahr noch keine Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2025 sollen nun jedoch endlich dringende Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch des Schwallwasserbehälters vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem neuen Gemeinderat hatte man sich darauf verständigt, lediglich die zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebs absolut notwendigen Sanierungen durchzuführen. Im Haushaltsplan wurden daher Sanierungskosten in Höhe von 752.000 € eingeplant. Demgegenüber steht ein geplanter Zuschuss in Höhe von 92.000 €. Diesen würde man erhalten, sofern man im Jahr 2025 beim Ganztagesbetreuungsförderprogramm zum Zuge kommen sollte. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass derzeit auf Landesebene über die Einführung eines speziellen Programmes speziell zur Förderung von Lehrschwimmbecken diskutiert werde. Hier wären dann voraussichtlich deutlich höhere Zuschussbeträge als über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm möglich. Aus seiner Sicht ist ein solches Spezialprogramm bereits seit langer Zeit überfällig, da Lehrschwimmbecken bisher in keiner Förderkulisse richtig berücksichtigt werden. Auch das Ganztagesbetreuungsförderprogramm stellte lediglich eine Art Auffangschirm mit geringen Fördersummen dar. Das nun diskutierte Spezialprogramm mache ihm daher nun Hoffnung, dass Lehrschwimmbecken zukünftig nicht mehr „einfach nur unter den Tisch fallen.“ Denn gerade dieses Gefühl wurde ihm in der Vergangenheit oftmals vermittelt, obwohl in den kommunalen Lehrschwimmbecken zumeist durch Schwimmkurse die allerwichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Schwimmausbildung geleistet werden.
Frau Pehl erklärt, dass in den kommenden Jahren mit der Sanierung der Sickenbühlhalle ebenfalls eine große Sanierungsmaßnahme ansteht. Für das Jahr 2025 fallen jedoch zunächst Planungskosten in Höhe von 40.000 € an. Hinsichtlich möglicher Zuschüsse erklärt sie, dass bereits Ende des vergangenen Jahres ein Antrag auf Sportstättenförderung gestellt wurde. Ebenfalls werde man in den kommenden Tagen für die Sickenbühlhalle einen Antrag beim Ausgleichstock stellen. Ein weiterer Investitionsposten ist der Radweg Oberes Filstal. Nach Abzügen der bereits zugesagten Zuschüsse wären hier von der Gemeinde noch rund 176.000 € zu tragen. Ebenfalls fallen im Jahr 2025 vorrausichtlich 116.000 € für das Kanalsanierungsprogramm, 110.000 € für die Beschaffung eines MTWs für die Feuerwehr sowie Restzahlung für die Generalsanierung des Rathauses in Höhe von 100.000 € an. Auch sind 40.000 € für die Sanierung von Feldwegen und 50.000 € für den Anbau eines Geräteraums beim Feuerwehrhaus eingeplant.
Hinsichtlich anstehender Kreditaufnahmen erklärt Frau Pehl, dass die im Haushaltsjahr 2025 vermutlich noch für das Jahr 2024 ein Kredit in Höhe von 500.00 € aufgenommen werden muss. Für das Jahr 2025 selbst ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.940.000 € eingeplant. Sollten diese Kredite in dieser Form aufgenommen werden, so würde sich zum 31.12.2025 ein Gesamtschuldenstand in Höhe von 3.809.285 € ergeben.
Nach ihren Ausführungen bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die ausführliche Vorstellung des Haushaltsplans sowie stets mit sehr viel Arbeit verbundene Erstellung des Haushaltsplans.
Anschließend wird der Haushaltsplan im Gemeinderat diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass die Sparvorschläge seiner Liste im Rahmen der Vorberatung vom übrigen Gremium größtenteils abgelehnt wurden. So findet im nun vorgelegten Haushaltsplan das Thema Hochwasserschutz seiner Meinung nach viel zu wenig Beachtung. Auch müsse man nun endlich das Hauptaugenmerk auf die Betrachtung der kommunalen Ausgabenseite richten und hier Einsparungen vornehmen. So sei die Gemeinde Gruibingen aufgrund der aktuellen Finanzlage als „kommunaler Sozialhilfeempfänger“ zu sehen. Vor diesem Hintergrund könne er daher dem Haushalt nicht zustimmen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dieser Auffassung widersprochen. So habe man dem Hochwasserschutz mit der Einplanung von mobilen Schutzmaßnahmen durchaus Rechnung getragen. Auch seien diese mobilen Schutzmaßnahmen variabel einsetzbar und können somit an mehreren Orten helfen, als sehr teure bauliche Veränderungen an einigen wenigen Stellen. Des Weiteren habe man sich als Gremium trotz der zu erwartenden hohen Kosten gesammelt für den Erhalt der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens entschieden. Einsparungen in Form von verringerten Öffnungszeiten hält er in diesem Zusammenhang daher für den falschen Ansatz. Ebenfalls seien die hierdurch möglichen Einsparungen lediglich von geringer Natur.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass für ihn der Infrastrukturerhalt an oberster Stelle stehe und die nun zu tätigenden hohen Investitionen daher auch als Investition in die kommenden Jahrzehnte zu sehen seien. Auch müsse man die Sanierungen in dieser Größe angehen, da gemäß der Natur der Förderprogramme bloße Unterhaltungsmaßnahmen zumeist nicht förderfähig sind.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme der Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 in der vorgelegten Form zu.
TOP 4: Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2025
Frau Pehl erklärt, dass im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ ein Jahresergebnis von + 34.200 € zu erwarten ist. Hinsichtlich benötigter Kredite erklärt sie, dass hier eine Aufnahme in Höhe von 261.000 € eingeplant ist. Hierdurch würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2025 auf rund 1.215.000 € belaufen.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ in der vorgelegten Form zu.
TOP 5: Beschluss über den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert erneut an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2022. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2022 663.696 €. Da ein Ergebnis von lediglich 61.770 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 601.926 € € dar.
Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.997.500 € auf ein Ergebnis von 3.321.601,73 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.
Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.683.900 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.820.119,80 € ca. 136.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen.
Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Hier verbesserte sich das Ergebnis gegenüber dem Planansatz um rund 34.000 € und betrug somit 655.599,84 €.
Eine weitere deutliche Verbesserung konnte bei dem Posten „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ erzielt werden. Hier war man zunächst von einem Ergebnis in Höhe von 133.290 € ausgegangen. Tatsächlich wurde jedoch ein Ergebnis in Höhe von 289.209.90 € erzielt. Grund hierfür sind vor allem deutlich höher ausgefallene Erstattungen für die Feuerwehr sowie aus einer neuen Berechnung der Verwaltungskosten, welche auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung umgelegt werden und von diesem dann an die Gemeinde rückerstattet werden.
Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2022 mit 1.347.730 € angesetzt. Aufgrund kleinerer Abweichungen in verschiedenen Bereichen wurde dieser Ansatz jedoch um rund 11.000 € unterschritten.
Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese um fast 200.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.
Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2022 mit 2.835.250 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um rund 51.000 € unterschritten. Ein Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit um ca. 36.000 € geringer ausfiel. Ebenfalls wurde vom Schulverband Deggingen eine eingeplante Umlage in Höhe von 50.000 € nicht erhoben. Der Grund hierfür ist, dass beim Schulverband noch keine Abschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorliegen. Da die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch ausgefallen sind, erhöhte sich hierdurch die Gewerbesteuerumlage um rund 23.000 €.
Hinsichtlich der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse des Schulverbandes erkundigt sich ein Gemeinderat, ob sich hierdurch dann nach der Fertigstellung dieser Abschlüsse an der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 im Nachhinein noch Änderungen ergeben können.
Frau Pehl antwortet hierzu, dass sich nach der Feststellung durch den Gemeinderat am Jahresabschluss nichts mehr ändern werde. Die Änderungen werden sich dann jedoch in den kommenden Jahresabschlüssen wiederspiegeln.
Hinsichtlich der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erklärt Frau Pehl, dass sich auch hier Abweichungen ergeben haben. So waren im Haushaltsplan beispielsweise Ansätze für Investitionen vorhanden, welche dann jedoch erst in Folgejahren begonnen bzw. durchgeführt wurden.
Durch den positiven Verlauf des Jahres 2022 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, war keine Kreditaufnahme notwendig. Der Schuldentand zum 31.12.2022 betrug 1.252.509 €.
Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2022 betrugen die Gesamtrücklagen 1.171.158,48 €. Zum Jahresende 2022 stiegen diese auf 1.836.854,71 € an.
Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:
- Die Jahresrechnung 2022 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
- Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
- Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2022, Vermögensübersicht zum 31.12.2022, Schuldenübersicht zum 31.12.2022, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2022 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Beschluss über den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“
Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2022 verschlechtertet sich hierbei gegenüber dem Planansatz um 34.965 €. Somit steht zum Ende Jahres 2022beim Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ ein Gesamtergebnis von - 91.655 € zu Buche.
In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2022, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.
TOP 7: Starkregenrisikomanagement – Vergabe einer Vorplanung für den Bereich Mittlerer Brunnenteich an der Sickenbühlhalle
Die Verwaltung führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. So wurde bereits im Zuge der Erstellung des Starkregenrisikomanagements die Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle als Problempunkt ausgemacht, da hier bereits des Öfteren bei starken Regenfällen das Fassungsvermögen nicht ausreichte und hierdurch eine Überflutung der Maierhofstraße erfolgte. Auch bei den Starkregenfällen im vergangenen Juni traten an der Brunnenteichklinge wieder massive Probleme beim Abflussverhalten auf. Um dies zukünftig eindämmen zu können und die sich im weiteren Verlauf der Maierhofstraße befindende Wohnbebauung zu schützen, besteht daher aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf. Da es sich hierbei im Rahmen des Starkregenrisikomanagements um die sowohl baulich als auch finanziell aufwändigste Maßnahme handelt, wird daher vorgeschlagen eine Vorplanung in Auftrag zu geben. Diese wird vom Ingenieurbüro Winkler und Partner zum Angebotspreis von 5.750 € netto angeboten. Nach Vorliegen der Vorplanung könnte man zudem mit dem Wasserwirtschaftsamt hinsichtlich möglicher Zuschüsse in Kontakt treten.
Ein Gremiumsmitglied sieht in der vorgeschlagenen Maßnahme keinen großen Nutzen, da durch ein verbessertes Ablaufverhalten lediglich eine schnellere Zuleitung des Wassers in den Winkelbach erfolgt. Von dort fließen die Wassermengen dann jedoch weiter in Richtung Ortsmitte und können dort weiterhin für Gefahren sorgen. Ebenfalls bemängelt er, dass er zum Zeitpunkt des Starkregenrisikomanagements noch nicht im Gemeinderat war und daher zu wenige Informationen hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes vorliegen. Er beantragt daher eine Vertagung des Punktes.
Von anderer Seite wird hiergegen widersprochen. Seiner Meinung nach besteht hier durchaus Handlungsbedarf, da die Brunnenteichklinge im vergangenen Juni tatsächlich komplett überlastet war. Es sei daher wichtig, dass das Wasser an dieser Stelle ablaufen könne und im Gewässer gehalten werde. Hinsichtlich der Problematik, dass sich der Winkelbach weiter in Richtung Ortsmitte bewegt, erklärt er, dass man hier die Brückendurchlässe im Ort differenziert schützen müsse. Hinsichtlich der beantragten Vertagungen ist er der Ansicht, dass man durchaus anhand der Ausführungen in der Sitzungsvoralge und der Beschreibung des Ingenieurbüros Winkler und Partner über den Tagesordnungspunkt abstimmen könne. Auch hätte man bei zu wenigen Informationen eine Ergänzung bei der Verwaltung anfordern können.
Ein weiterer Gemeinderat sieht die Brunnenteichklinge ebenfalls als Problemfall an. Man dürfe jedoch nicht nur den unteren Bereich betrachten, da im vergangenen Juni auch oberhalb des Tennisheims Probleme aufgetreten seien.
Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass man dies im Blick habe. Problem sei hier, dass dort zwei Gewässerstränge zusammenlaufen.
Hinsichtlich des Ablaufverhaltens sieht ein Gemeinderat vor allem ein Problem in dem deutlich zu kleinen Durchmesser des verdolten Ablaufroheres.
Der Vorsitzende sieht dies ebenfalls als Hauptproblem an und erklärt, dass man das Ablaufrohr im Rahmen dieser Maßnahme auf jeden Fall deutlich vergrößern müsse.
Eine Gemeinderätin erinnert sich daran, dass im vergangenen Juni in der Boller Straße bei einem Rohrdurchlass ebenfalls enorme Probleme aufgetreten seien. Sie fragt daher an, ob hier auch Verbesserungen angedacht seien.
Ein Gemeinderat, welcher an dem Starkregenwochenende mit der Feuerwehr an dieser Stelle im Einsatz war, erklärt, dass hier der Rohrdurchlass durch losgerissene Äste äußerst stark verstopft war. Ohne die Verstopfungen wären hier vermutlich kaum Probleme aufgetreten. Ebenfalls war diese Stelle bei vergangen Starkregen- und Hochwasserereignissen eigentlich nie als Problemstelle auffällig geworden.
Hiernach wird zunächst über den Vertagungsantrag abgestimmt. Dieser wird bei zwei Stimmen dafür, zwei Enthaltungen und sechs Stimmen dagegen abgelehnt.
In der Folge beschließt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen die Voruntersuchung zum Preis von 5.750 € netto an das Ingenieurbüro Winkler und Partner zu vergeben.
TOP 8: Bausachen
8.1 Neubau eines Vordachs an den bestehenden Gemeinschaftsschuppen auf dem Flst. 4540
An der Gemeinschaftsschuppenanlage ist im südlichen Bereich zur Bundesautobahn A 8 hin der Anbau eines Vordachs mit einer Grundfläche von 9 m x 37 m geplant. Da die Gemeinde einer Bauvoranfrage im Jahr 2023 bereits zugestimmt hatte, wird empfohlen nun auch dem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Gemeinderat spricht sich im Rahmen der Gremiumsdiskussion entschieden gegen das Baugesuch aus. So gebe das nun beantragte Pultdach zusammen mit dem Satteldach des bestehenden Schuppens kein schönes Landschaftsbild ab. Auch habe man seinerzeit die Gemeinschaftsschuppenanlage ins Leben gerufen um den optischen Eindruck von „vereinigten Hüttenbauwerken“ zu verhindern. Durch das nun beantragte Vordach sieht er diesen Zweck als konterkariert an. Auch habe er sich den Schuppen vor Ort angesehen und nach seinem Eindruck mute das Gelände in Teilen an einen Schrottplatz an. Auch werden dort zum Teil sehr große Brennholzbestände gelagert. Hier sei daher zu hinterfragen ob dies bereits einem gewerblichen Zweck diene oder noch für den Privatverbrauch bestimmt sei.
Von anderer Seite wird das Pultdach ebenfalls als optisch unpassend gesehen. Seiner Meinung nach sei es zudem sehr kritisch, wenn unter dem Vordach Brennholz gelagert werde, da hierdurch die Brandgefahr steige und sich somit die Versicherungspolicen für die gesamte Schuppenanlage enorm erhöhen könne. Ebenfalls sieht er für das Vordach eine erhöhte Gefahr von Brandstiftungen. Bei einem vollständig umbauten Raum hätte er hier deutlich weniger Bedenken.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass für ihn die Dachform kein Problem darstelle. Unter anderem soll das Vordach zum Unterstand der momentan im freien stehenden Gerätschaften dienen. Hierdurch würde sich auch der vom ersten Gemeinderat bemängelte unordentlich Zustand verbessern. Hinsichtlich der höheren Brandlast erklärt er, dass eine Prüfung des Brandschutzes dem Landratsamt obliegt und nicht Teil des gemeindlichen Einvernehmens ist. Auch sei eine eventuell höhere Versicherungspolice für die Beurteilung durch die Gemeinde nicht relevant. Sollte diese tatsächlich zukünftig höher ausfallen, so müssten dies die Nutzer der Gemeinschaftsschuppenanlage untereinander klären. Ebenfalls sei die Sorge um potentielle Straftaten durch Brandstiftung kein Ablehnungsgrund. Er plädiert daher für die Erteilung des Einvernehmens.
Nach Abschluss der Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch bei fünf Stimmen dafür, vier Enthaltungen und einer Gegenstimme das Einvernehmen.
8.2 Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Mühlahauser Straße 19/1 / Flst. 99
Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Wohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 99. Das Wohnhaus ist eingeschossig mit einer Grundfläche von 13,20 m x 5,80 m geplant. Der Carport hätte die Maße 5 m x 6 m. Da sich das Baugrundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Wohnhaus mit Carport nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Voraussetzung des Einfügens bei diesem als Tiny-Hosue zu sehenden Bauprojekt kein Problem dar.
Losgelöst vom gemeindlichen Einvernehmen hätte der Gemeinderat zudem noch über die Unterzeichnung einer Zufahrtsbaulast für die Gemeindegrundstücke Flst. 45/6, Flst. 3609 und Flst. 1/15 zu beraten. Diese Baulast ist notwendig, da das Baugrundstück ansonsten über keine Zufahrt verfügen würde und somit die Erschließung nicht gesichert wäre. Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterzeichnung der Baulastenübernahmeerklärungen befürwortet, da hier ansonsten keine bauliche Entwicklung möglich wäre. Ebenfalls wird die Zufahrt über diese Gemeindegrundstücke zu den bestehenden Häusern Mühlhauser Straße 15 und 19/1 bereits seit längerer Zeit geduldet.
Von Seiten des Gremiums wird ebenfalls die Erteilung des Einvernehmens und die Unterzeichnung notwendiger Baulasten befürwortet. Ohne weitere Diskussion wird daher sowohl der Erteilung des Einvernehmens als der Unterzeichnung der notwendigen Baulasten einstimmig zugestimmt.
8.3 Errichtung auf einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Flst. 929 und Flst. 930
Auf den Außenbereichsgrundstücken Flst. 929 und 930 wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle beantragt. Da jedoch bei einer bereits erfolgten Bauvoranfrage nicht die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen werden konnte, wurde die Bauvoranfrage damals von der Baurechtsbehörde nicht genehmigt.
Hinsichtlich des nun eingereichten Antrages ist die Verwaltung der Ansicht, dass sich seit der Bauvoranfrage keine grundlegenden Änderungen bei den vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen ergeben haben. Eine landwirtschaftliche Privilegierung würde somit erneut nicht vorliegen. Da das Bauvorhaben ohne Privilegierung keine Aussicht auf Genehmigung hat, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Im Gremium wird die Ansicht der Verwaltung geteilt.
In der Folge wird dem Baugesuch bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung das Einvernehmen versagt.
TOP 9: Verschiedenes
- Ein Gemeinderat bemängelt, dass es in der Kupfergasse durch zu große Fahrzeuge in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren zu Beschädigungen von Privateigentum gekommen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass man diese Angelegenheit zur Klärung beim Straßenverkehrsamt als Punkt für eine Verkehrsschau anmelden könne.
- Eine Gemeinderätin ergänzt, dass man sich nochmals über Tempo 20 und Warnschilder bezüglich kreuzender Kinder im Bereich der Schillerstraße Gedanken machen solle. Auch hier hält der Vorsitzende eine Verkehrsschau für sinnvoll.
- Von einem Gremiumsmitglied wird bemängelt, dass der Boßlerparkplatz durch LKW-Fahrer des Öftern stark vermüllt werde. Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium darauf, dass diese Thematik generell einmal in einer der kommenden Sitzungen aufgegriffen werden soll.
- Ein Gemeinderat meldet zwei schadhafte Stellen im Walter-Frieß-Weg.
- Ein Gemeinderat wurde hinsichtlich der Aufstellung eines „Bücherschrankes“ angesprochen. Schnell ist sich das Gremium einig, dass man mit der Bücherei im Martinshaus und der Bücherei in der Grundschule bereits gut aufgestellt sei. Bezüglich eines Bücherschrankes wird daher kein Bedarf gesehen.
Sitzungsbericht vom 10.12.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt acht Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie Herrn Maier und Herrn Friz vom Forstamt Göppingen. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Vorstellung und Beschluss über den Waldwirtschaftsplan 2025
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an den Forstamtsleiter Herrn Maier, welcher zunächst auf die allgemeine Personalsituation im Forstamt eingeht. Demnach ist der bisher für die Gemeinde Gruibingen zuständige Förster in den Ruhestand eingetreten. Zurzeit wird die Gemeinde Gruibingen daher von Herrn Friz, welcher nach seinem Studium derzeit seine Trainee-Zeit beim Forstamt Göppingen verbringt, im Forstbereich betreut. Herr Friz stellt sich hiernach kurz dem Gemeinderat vor. Er erklärt, dass er ursprünglich aus dem Gebiet um den Welzheimer Wald komme und in Rottenburg an der Hochschule für Forstwirtschaft studiert habe. Seit rund einem Jahr ist er nun bereits als Trainee beim Forstamt Göppingen tätig.
Nach seiner kurzen Vorstellung präsentiert Herr Friz dem Gemeinderat den Bewirtschaftungsplan und den Naturalplan für das Forstjahr 2025. Für das Jahr 2025 sind demnach Ausgaben von rund 58.212 € und Einnahmen in Höhe von 100.202 € vorgesehen. Die Einnahmen setzten sich hierbei aus Erlösen aus der Holzernte in Höhe von 69.669 € sowie aus Zuschüssen aus dem Bundesförderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ in Höhe von 31.533 € zusammen. Es wird somit mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 41.990 € gerechnet. Zum Holzeinschlag erklärt er, dass hier im Jahr 2025 925 Festmeter gefällt werden sollen. Des Weiteren sollen im Rahmen der Klimaanpassung klimaresistente Weißtannen in den Baumbestand eingebracht werden.
Hinsichtlich des Gesamtergebnisses erklärt ein Gremiumsmitglied, dass rund dreiviertel des Gewinnes aus dem Bundeszuschuss resultieren. Würde man diesen außer Acht lassen bzw. hätte man hier keine Bewilligung für das Zuschussprogramm erhalten, so läge der Gewinn lediglich bei rund 10.000 €. Aus seiner Sicht sei ein Gewinn von lediglich 10.000 € bei einem Holzeinschlag von 925 Festmetern jedoch nicht gerade üppig.
Her Friz erklärt hierzu, dass die Holzernte immer aufwändiger und somit auch immer teurer werde. So seien vor allem die Kosten für die Verkehrssicherungshiebe stark angestiegen. Auch treibe die Topographie an weiteren Stellen die Kosten in die Höhe.
Herr Maier ergänzt, dass der Gemeindewald in den meisten Gemeinden seine „Sparkassenfunktion“, welche den Gemeinden über viele Jahre hohe Erlöse aus dem Holzverkauf ermöglichte, verloren habe. Grund hierfür sind neben den von Herrn Friz angesprochenen hohen Holzerntekosten vor allem auch die klimatischen Veränderungen. Oberstes Ziel müsse es daher sein, den Wald an diese Veränderungen bestmöglich anzupassen, sodass auch die nachfolgenden Generationen noch eine intakte gruibinger Waldlandschaft vorfinden können.
Hinsichtlich des Brennholzverkaufes erklärt Herr Maier, dass dieser nun ab voraussichtlich Mitte Januar auch Online über die Plattform „Holfinder“ möglich sein wird. Ebenfalls verweist er auf wieder geplante Informationsveranstaltungen für Privatwaldbesitzer. Hierbei sollen die Privatwaldbesitzer vor allem auf die Gefahren von absterbenden Bäumen hingewiesen werden.
Bürgermeister Schweikert bedankt sich bei Herrn Maier und Herrn Friz für die detaillierte Vorstellung des Waldwirtschaftsplanes. Er erklärt, dass auch aus seiner Sicht eine nachhaltige Nutzung des Gemeindewaldes sowie der Fortbestand eines intakten Gemeindewaldes für künftige Generationen äußerst wichtig sei.
In der Folge wird der Waldwirtschaftsplan einstimmig vom Gremium beschlossen.
TOP 3: Haushaltsplan 2025: Beratung über die Anträge der einzelnen Wählervereinigungen und der Verwaltung
Bürgermeister Schweikert übergibt zunächst das Wort an die Kämmerin Frau Pehl. Frau Pehl stellt dem Gemeinderat die bei ihr eingegangenen Änderungsanträge der Wählervereinigungen und der Verwaltung zunächst kurz vor.
Von der Bürgerlichen Wählervereinigung wurden folgende Anträge gestellt:
- Für den Hochwasserschutz soll ein Ansatz in Höhe von 90.000 € im Haushaltsplan aufgenommen werden
- Hinsichtlich der Mäharbeiten auf öffentlichen Grünflächen soll eine Fremdvergabe an Dritte bezüglich einer potentiellen Kosteneinsparung geprüft werden
- Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Gemeindestraßen der Dringlichkeitsstufe 1 und 2 soll ebenfalls eine mögliche Kosteneinsparung durch eine Fremdvergabe geprüft werden.
- Die Vereinsförderrichtlinien sollen überprüft werden
- Die Nutzungsentgelte für die Sickenbühlhalle sollen erhöht werden. Ebenfalls sollen auf der Kostenseite Einsparungen durch eine Verlängerung der Schließzeiten erreicht werden. Insgesamt solle eine Schließzeit von mindestens drei Monaten pro Jahr erreicht werden.
- Die Nutzungsentgelte für das Lehrschwimmbecken sollen erhöht werden. Ebenfalls sollen auf der Kostenseite Einsparungen durch eine Verlängerung der Schließzeiten erreicht werden. Insgesamt solle eine Schließzeit von mindestens vier Monaten pro Jahr erreicht werden
Von einem Gemeinderat wird beantragt, dass für den Bau einer Geschwindigkeitsmessanlage wie in den Vorjahren ein Ansatz von 55.000 € im Haushaltsplan eingestellt werden soll.
Eine Gemeinderätin beantragt, dass Planungskosten für einen barrierefreien Zugang zum Feuerwehrhaus in Höhe von 20.000 € in den Haushalt aufgenommen werden.
Von Seiten der Verwaltungen werden folgende Anträge gestellt:
- Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplan sollen 30.000 € statt 10.000 € eingeplant werden
- Für den letzten Bauabschnitt der neuen Ortsmitte würde sich ein Planungswettbewerb anbieten. Hierfür wird die Aufnahme von Haushaltsmitteln in Höhe 20.000 € beantragt.
- Im Zuge des Hochwasserereignisses wurde eine Ufermauer des Winkelbaches komplett zerstört. Die Behebung des Schadens würde vermutlich mit rund 100.000 € zu Buche schlagen. Es wird daher beantragt, diesen Betrag in den Haushaltsplan mitaufzunehmen.
In der Folge diskutiert das Gremium einzeln über die Anträge und stimmt jeweils über die in den Haushaltsplan aufzunehmende Beträge ab.
Hinsichtlich des Antrages zur Aufnahme von 90.000 € für den Hochwasserschutz erklärt ein Mitglied der Bürgerlichen Wählervereinigung, dass hier vor allem Verbesserungsmaßnehmen im Bereich der Kupfergasse notwendig seien. Aus seiner Sicht könne hier beispielsweise eine Vergrößerung der Durchlässe viel bewirken. Auch sei seiner Meinung nach wichtig, hier den Bürgern zu vermitteln, dass sich die Gemeinde um das Thema Hochwasserschutz kümmere.
Ein Gremiumsmitglied wendet hierzu ein, dass er eine pauschale Vergrößerung der Wasserdurchlässe vor dem Hintergrund der gesetzlichen Lage für schwierig halte. So seien derzeit bereits für kleinste Änderungen an Gewässern aufwändige Genehmigungsverfahren notwendig. Zudem seien die Kosten für Durchlassänderungen exorbitant hoch.
Von anderer Seite wird vorgebracht, dass bei Hochwasser die Probleme oftmals durch Bäume und Gestrüpp verursacht werden, welche die Durchlässe verstopfen. Da hier im Voraus quasi keine Prognose getroffen werden kann, welche Bäume entwurzelt werden könnten, hält er mobile Lösungen wie die bereits gemeinsam mit den Verbandsgemeinden angeschaffte Sandsackabfüllmaschine für sinnvoll. Auch kann ein vergrößerter Durchlass durch einen entsprechend großen Baum oder eine große Menge an Gestrüpp ebenfalls verstopft werden.
Von einem anderen Gremiumsmitglied werden mobile Lösungen ebenfalls bevorzugt.
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig dafür, dass 20.000 € für den Hochwasserschutz im Haushaltsplan eingestellt werden sollen.
Hinsichtlich der geforderten Prüfung der Fremdvergabe bei den Mäharbeiten und beim Winterdienst erklärt Bürgermeister Schweikert, dass dies den interkommunalen Bauhof der Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen betreffen würde. Über den Haushalt des interkommunalen Bauhofs entscheiden jedoch die Vertreter der beiden Gemeinden im Rahmen der Verbandsversammlung. Eine Entscheidung im Gemeinderat der Gemeinde Gruibingen ist daher nicht möglich. Des Weiteren sei grundsätzlich die Überprüfung der Vereinsförderrichtlinien möglich. Bestandteil der Haushaltsberatung sei dies jedoch nicht.
Bezüglich der geforderten Ausweitungen der Schließzeiten bei der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens stellt die Kämmerin Frau Pehl dem Gremium jeweils eine Kalkulation vor. Sie hat hierfür die Gesamtkosten der beiden Einrichtungen jeweils in fixe Kosten und variable Kosten aufgeteilt. Sollte man sich für eine Verringerung der Öffnungszeiten entscheiden, so würde sich dies nur in einer Verringerung der variablen Kosten bemerkbar machen. Die Fixkosten würden hingegen auch bei einer geschlossenen Einrichtung anfallen. Da in einer vorherigen Antragsversion eine Verringerung der Kosten um mindestens 10 % gefordert wurde, hat Frau Pehl diese Einsparung in Ihrer Präsentation dargestellt. Bei der Sickenbühlhalle würde diese Verringerung ca. 4.780 € entsprechen. Beim Lehrschwimmbecken könnten hierdurch rund 3.350 € eingespart werden.
In der Folge sprechen sich mehrere Gemeinderäte deutlich gegen die Ausweitung der Schließzeiten sowohl bei der Sickenbühlhalle als auch beim Lehrschwimmbecken aus. So fallen die Einsparungen im Vergleich zu dem Verlust für die Vereine, welcher durch eine Ausweitung der Schließzeiten verursacht würde, eher gering aus. Auch sei eine Verringerung der Öffnungszeiten im Lehrschwimmbecken mit Blick auf die Schwimmkurse der DLRG kritisch zu sehen. Des Weiteren seien derzeit sowohl für die Sanierung der Sickenbühlhalle als auch für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens enorm hohe Investitionskosten eingeplant. Vor diesem Hintergrund sei eine Ausweitung der Schließzeiten ebenfalls kaum zu rechtfertigen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig dafür, dass die bisherigen Planansätze für die Sickenbühlhalle und das Lehrschwimmbecken beibehalten werden sollen. Eine Ausweitung der Schließzeiten wird nicht durchgeführt.
Zu der geforderten Aufnahme von 55.000 € für den Bau einer Geschwindigkeitsmessanlage erklärt das antragstellende Gremiumsmitglied, dass für ihn die Verbesserung der Verkehrssicherheit enorm wichtig sei. Ebenfalls wurde er diesbezüglich aus der Bürgerschaft schon mehrfach angesprochen.
Von anderer Seite wird hierzu eingewandt, dass die Verbesserung der Verkehrssicherheit für ihn ebenfalls sehr wichtig sei. Da die Kosten für die Errichtung der Messanlage jedoch komplett von der Gemeinde getragen werden müssen und diese mit 55.000 € sehr hoch seien, nimmt er eher Abstand von dem Bau der Messanlage. Auch kritisiert er, dass die Gemeinde die Baukosten zahlen soll und die Gewinne durch Bußgeldeinnahmen gänzlich an den Landkreis gehen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied werden die Baukosten ebenfalls als sehr hoch angesehen. Für erzieherisch wertvoll hält er hingegen die „Sie fahren“- Tafeln, durch welche die Verkehrsteilnehmer durch lachende oder traurige Smileys auf ihr jeweiliges Geschwindigkeitsniveau hingewiesen werden. Man solle daher eher weitere Anzeigetafeln anschaffen, sodass alle drei Ortseingänge hiermit ausgerüstet werden können.
Weitere Gremiumsmitglieder schließen sich diesem Vorschlag an.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung für die Aufnahme von 20.000 € zur Anschaffung von weiteren Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Für die Geschwindigkeitsmessanlage werden keine Mittel eingestellt.
Der Antrag zur Aufnahme von 20.000 € zur Planung eines barrierefreien Zugangs zum Feuerwehrgebäude wird im Gremium mehrheitlich kritisch gesehen, da für eine mögliche barrierefreie Lösung wie einen Aufzug sehr schnell Kosten im Bereich von 200.000 € anfallen können.
Von einer Gemeinderätin wird hierzu angemerkt, dass man eventuell auch einen Rollstuhl-Treppenlift als Alternative prüfen könne.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass an ihn von Seiten der Bürgerschaft herangetragen wurde, dass die Akustik im Feuerwehrgebäude zum Teil eher mangelhaft sei. Hier könne man eventuell mit Mikrofonen nachrüsten. Auch hinsichtlich der Leserlichkeit der Präsentationen könne man diese zukünftig in größerem Schriftformat erstellen. Bezüglich der Barrierefreiheit von Gemeinderatssitzungen habe er des Weiteren bereits bei größeren Städten gesehen, dass hier zum Teil ein Live-Stream der Sitzung über das Internet erfolgt. Eine Hürde sei hier jedoch unter anderem der Datenschutz.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig dafür, dass 5.000 € für die Verbesserung des Sitzungsdienstes im Haushalt eingestellt werden sollen. Planungskosten für einen barrierefreien Zugang werden vorerst nicht aufgenommen.
Zu dem Antrag der Verwaltung zur Erhöhung des Ansatzes für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von 10.000 € auf 30.000 € erklärt Bürgermeister Schweikert, dass hier die Möglichkeit besteht, sich einem Rechtsverfahren von sämtlichen an der A 8 gelegenen Gemeinden bis Denkendorf anzuschließen. Hier würde dann für alle Gemeinden und somit für rund 80.000 Bürger gesammelt eine Anwaltskanzlei auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit bei der Autobahn GmbH drängen. In Gruibingen sei momentan vor allem die Fahrtrichtung Stuttgart das Problem, da hier die Verkehrsteilnehmer nach der Anschlussstelle Mühlhausen unbegrenzt aufs Gaspedal drücken können und die Einwohner von Gruibingen hierdurch lärmtechnisch stark beeinträchtigt werden. Er sieht im Beitritt zu diesem Sammelrechtsverfahren daher eine große Chance für Gruibingen.
Von anderer Seite wird das Verfahren weniger vielversprechend gesehen, da die Autobahn GmbH bzw. früher die Autobahnverwaltung in sämtlichen anderen Verfahren auch zumeist stur geblieben sei und auf ihrem Standpunkt beharrte.
Andere Gremiumsmitglieder sprechen sich grundsätzlich für eine Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt aus. Das hiermit jedoch verbundene sehr zeit- und kostenaufwändige Verfahren stößt jedoch gesammelt auf Unverständnis.
In der anschließenden Abstimmung stimmt das Gremium bei einer Enthaltung und acht Stimmen dafür für eine Erhöhung des Ansatzes von 10.000 € auf 20.000 €.
Hinsichtlich des Antrages zum Planungswettbewerb zur Fertigstellung der Ortsmitte erklärt Bürgermeister Schweikert, dass man hier in der kommenden Zeit weiterkommen und einen Abschluss finden sollte.
Das Gremium schließt sich dieser Ansicht an und stimmt einstimmig dafür, dass 15.000 € für den Planungswettbewerb in den Haushaltsplan aufgenommen werden.
Bezüglich der Ufermauer erklärt Bürgermeister Schweikert, dass hier noch keine Angebote eingeholt wurden. Kosten in Höhe von 100.000 € hält er jedoch durchaus für realistisch. Das Gremium einigt sich in der Folge darauf, dass dieser Ansatz im Haushaltsplan aufgenommen wird.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob für den abgesackten Gehweg in der Maierhofstraße bereits Mittel im Haushaltsplan eingeplant wurden. Die Kämmerin Frau Pehl erklärt, dass hier im Planansatz für das Jahr 2026 Mittel eingeplant sind.
TOP 4: Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms
Der Vorsitzende verweist auf die in der vergangenen Sitzung erfolgte Vorberatung. Das Angebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele liegt mittlerweile vor. Die Ingenieurleistungen werden hierin zum Angebotspreis von 17.350,56 € netto angeboten.
Ohne weitere Aussprache stimmt das Gremium in der Folge einstimmig der Vergabe an das Ingenieurbüro Hiller und Hofele zum Angebotspreis von 17.350,56 € netto zu.
TOP 5: Ausschreibungsbeschluss zum Kanalsanierungsprogramm 2025
Auch hier verweist der Vorsitzende auf die Ausführungen von Herrn Hofele aus der vergangenen Sitzung, wonach nun vor allem die Bereiche An der Riese, Brückenweg, Hölderlinweg sowie ein Teilbereich nördlich der Maierhofstraße durch das Inliner-Verfahren saniert werden soll. Als Kosten wurden für die Sanierungen im Jahr 2025 damals rund 160.000 € genannt.
In der Folge fasst das Gremium einstimmig den Ausschreibungsbeschluss für die von Herrn Hofele in der vorangegangenen Sitzung vorgestellten Straßenabschnitte.
TOP 6: Bausache: Hauptstraße 43 – Nutzungsänderung eines Backwarenverkaufsladens zu einem Pizzaliefer –und Abholservice
Die Verwaltung erklärt, dass über das Landratsamt ein Baugesuch hinsichtlich einer Nutzungsänderung der Hauptstraße 43 eingereicht wurde. Geplant ist hierbei einen ehemaligen Backwarenverkaufsladen in einen Pizzaliefer- und Abholservice umzunutzen.
Da sich das Gebäude Hauptstraße 43 im alten Ortskern befindet und in diesem Bereich kein Bebauungsplan besteht, richtet sich das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben müsste sich hiernach nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Nach Ansicht der Gemeinde kann die Vorgabe des Einfügens in diesem Falle bejaht werden, da in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße 43 mit dem „Gruibinger Pizza- und Kebaphaus“ bereits ein ähnliches Geschäft baurechtlich genehmigt ist. Ebenfalls befindet sich mit dem „Tante M“ ein weiterer kleiner Laden in der Nähe. Das Einvernehmen wäre daher in diesem Falle zu erteilen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass eventuelle hygienerechtliche Bedenken im Rahmen des baurechtlichen Einvernehmens keine Rolle spielen.
In der Folge erteilt das Gremium dem Baugesuch bei fünf Stimmen dafür, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen das baurechtliche Einvernehmen.
TOP 7: Annahme von Spenden
Die Gemeinde Gruibingen hat mehrere Spenden erhalten.
In der Folge nimmt der Gemeinderat die anbei aufgeführten Spenden einstimmig an und bedankt sich sehr herzlich bei den Spendern:
- Die Firm Moll Funktionsmöbel spendet jeweils 300 € für die Jugendfeuerwehr und die Grundschule
- Die Firma Hannes Ströhle spendet 1.000 € für eine
Bank hinter dem Rathaus - Die Raiffeisenbank Gruibingen eG spendet jeweils 250 € für die Gemeindefeuerwehr und die Grundschule sowie 300 € für den Kindergarten „Schneckenhäusle“
- Die Firma HOWE Umwelttechnik GmbH spendet 500 € für die Jugendfeuerwehr
- Herr Rene und Frau Ines Göhring spenden 300 € an die Feuerwehr
- Herr Karl und Frau Ingrid Zenger spenden der Grundschule Wabenplatten für das Bienenhotel im Wert von 50 €
Des Weiteren hat die Gemeinde eine Spende in Höhe von 1.500 € vom Albwerk erhalten. Da hier noch der Verwendungszweck festzulegen ist, stimmt das Gremium nach kurzer Diskussion einstimmig dafür, dass die Spende dem Dorffest zu Gute kommen solle. Die Spende wird ebenfalls einstimmig angenommen und das Gremium bedankt sich ebenfalls recht herzlich beim Albwerk für die Spende.
Sitzungsbericht vom 19.11.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, sieben Zuhörer, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele zur zweiten Gemeinderatssitzung im November. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Von Seiten der Bürgerschaft werden keine Fragen ans Gremium gerichtet.
TOP 3: Bericht zum Kanalsanierungsprogramm
Bürgermeister Schweikert leitet in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zu einer regelmäßigen Kamerabefahrung der Abwasserkanäle verpflichtet sei. Werden bei diesen Kamerabefahrungen Schäden entdeckt, so werden die jeweiligen Kanäle in das Kanalsanierungsprogramm der Gemeinde aufgenommen. Hiernach übergibt er das Wort an Herrn Hofele, welcher nachfolgend auf das Ergebnis der aktuellen Befahrung eingeht. Demnach lag das Hauptaugenmerk der Befahrung auf den Straßen An der Riese, Brückenweg, Hölderlinweg sowie auf einem Teilbereich nördlich der Maierhofstraße. Besonders schwerwiegende Beschädigungen, welche einer schnellen Behebung bedürfen, werden hierbei als „Schadensklasse 1“ bezeichnet. Allein die Schäden in dieser Schadensklasse werden mit Sanierungskosten in Höhe von rund 320.000 € zu Buche schlagen. Als Sanierungsvariante wird von seiner Seite erneut das „Inliner-Verfahren“ vorgeschlagen, bei welchem durch das Einführen und Aushärten eines Inliner-Schlauches quasi ein komplett neuer Kanal im bereits vorhandenen Kanal entsteht. Besonders vorteilhaft ist hierbei vor allem die sehr lange Lebensdauer der Inliner, welche zum Teil bei über fünfzig Jahren liegt. Ebenfalls sei es von Vorteil, dass die Inliner dem investiven Bereich zuzuordnen sind und somit über einen langen Zeitraum betriebswirtschaftlich abgeschrieben werden können. Anders als bei laufenden Unterhaltungsmaßnahmen machen sich diese daher dann auch nicht sofort und in kompletter Höhe bei den Abwassergebühren bemerkbar.
Ein Gemeinderat erklärt, dass man zukünftig die Fristen für erneute Befahrungen der Kanäle komplett ausreizen solle, da hierdurch Geld gespart werden könne.
Von anderer Seite wird die Frage gestellt, wie teuer eine Kanalbefahrung sei.
Herr Hofele antwortet hierzu, dass zur Zeit je befahrenem Meter Kanal rund 8,00 € veranschlagt werden.
In Anschluss bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Herrn Hofele für seine ausführlichen Erläuterungen zum Kanalsanierungsprogramm. Er schlägt vor, dem Ingenieurvertrag mit dem Büro Hiller und Hofele in der kommenden Sitzung zuzustimmen sowie in diesem Rahmen dann auch den Ausschreibungsbeschluss zu fassen. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
TOP 4: Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze
Bürgermeister Schweikert übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zunächst an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Frau Pehl erklärt sodann, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) derzeit 400 vom Hundert betragen. Aufgrund der Grundsteuerreform ist jedoch in jedem Falle eine Neufestlegung der Hebesätze notwendig. Sie geht hierzu kurz generell auf die neue Systematik der Grundsteuererhebung ein. Demnach war die Grundsteuerreform aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden, da die ehemalige Grundsteuerhebung zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen geführt habe. Als Reaktion auf das Urteil wurde von der Bundesregierung bereits Ende des Jahres 2019 ein Grundsteuerreformpaket auf den Weg gebracht. Hierin wurde für die zukünftige Grundsteuererhebung ein sogenanntes „Bundesmodell“ erarbeitet. Den einzelnen Bundesländern wurde jedoch die Möglichkeit gewährt, sich entweder dem „Bundesmodell“ anzuschließen oder ein eigenes Erhebungsmodell zu erarbeiten. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte sich in diesem Zuge dazu entschieden, das „Bundesmodell“ lediglich für die Grundsteuer A zu übernehmen. Für die Grundsteuer B entschied sich die Landesregierung hingegen für ein eigenes Landesmodell, welches mittlerweile bereits als „Flächenmodell“ bekannt ist. Hier ist nun beim Bewertungsverfahren, welches vom Finanzamt durchgeführt wird, lediglich noch der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche relevant. Die Art und Weise der Bebauung spielt hingegen überhaupt keine Rolle mehr. Hierdurch wird zukünftig bei großen Grundstücken mit einer spärlichen Bebauung eine deutlich erhöhte Grundsteuer anfallen. Im Umkehrschluss werden kleinere Grundstücke mit verdichteter Bebauung bzw. mit mehrstöckiger Bebauung geringere Grundsteuerbescheide erhalten. Frau Pehl erklärt des Weiteren, dass zukünftig unbebaute Grundstücke im Vergleich zu bebauten Grundstücken eine erhöhte Besteuerung erfahren werden. Generell werden die Hebesätze der Städte und Gemeinden aufgrund der völlig unterschiedlichen Grundsteuermessbeträge nicht mehr untereinander vergleichbar sein.
Hinsichtlich der Entwicklung der Grundsteuer B erklärt Frau Pehl, dass die Summe der Grundsteuermesserbeträge für das Jahr 2024 bei 85.187,83 € gelegen habe. Multipliziert mit dem bisherigen Hebesatz von 400 vom Hundert ergab sich im Jahr 2024 somit ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 340.751,32 €.
Für das Jahr 2025 ergab sich nun im Rahmen des neuen „Flächenmodells“ beim Finanzamt für die Gemeinde Gruibingen eine deutlich erhöhte Summe der Steuermessbeträge in Höhe von 132.000 €. Würde man nun den Hebesatz bei 400 vom Hundert belassen, so würde sich auch ein deutlich erhöhtes Aufkommen bei der Gewerbsteuer B in Höhe von 528.000 € ergeben. Von Seiten der Landesverbände wurden die Städte und Kommunen jedoch dazu aufgefordert die Grundsteuerreform weitestgehend aufkommensneutral umzusetzen. Aufkommensneutralität bedeutet hierbei, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B vor und nach der Grundsteuerreform in etwa gleich sein sollten. Aufgrund der nun zum Teil deutlich geänderten Summe der Grundsteuermessbeträge ist der Grundsteuerhebesatz hier nun das entscheidende Stellschräubchen, um eine Aufkommensneutralität erreichen zu können.
Frau Pehl erklärt hierzu, dass für die Gemeinde Gruibingen bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform bei der Grundsteuer B zukünftig ein Grundsteuerhebesatz in Höhe von 260 von Hundert notwendig wäre. Das Aufkommen wäre hierdurch mit prognostizierten 343.200 € weitestgehend im Rahmen des bisherigen Aufkommens bei der Grundsteuer B. Trotz des nun um 140 vom Hundert niedrigeren Hebesatzes, will sie hier jedoch nicht von einer Senkung sprechen, da das neue Erhebungsmodell mit dem bisherigen in keinster Weise zu vergleichen sei. Vielmehr handele es sich bei dem nun vorgeschlagenen Hebesatz um eine Neufestlegung.
Hinsichtlich der Grundsteuer A erklärt Frau Pehl, dass hier beim Finanzamt aufgrund einer sehr geringen Rückmeldungsquote der Grundstückseigentümer noch kaum wirklich belastbare Zahlen vorliegen. Auch hier schlägt sie jedoch eine Neufestlegung des Hebesatzes auf 260 vom Hundert vor. Im kommenden Jahr müsse man sich die Hebesätze dann jedoch mit den gewonnenen Informationen und Erfahrungswerten generell noch einmal ansehen.
Hiernach bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die äußerst ausführlichen Erläuterungen zur Grundsteuerreform. Auch er spricht sich klar für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform aus. Seiner Meinung nach komme für ihn auch nichts anderes in Frage, da ein erhebliches Mehraufkommen bei der Grundsteuer ganz klar zu Lasten der Grundstücks- und Eigenheimbesitzer gehen würde und man dies den Bürgern in keinster Weise zumuten könne. Von einer Unterschreitung der Aufkommensneutralität rät er jedoch ebenfalls ab, da bei erheblichen Mindereinnahmen bei der Grundsteuer von Seiten der Rechtsaufsicht argumentiert werden könnte, dass die Gemeinde ihre Hebesätze nicht sinnvolle ausnutzen würde. Hierdurch könnten wichtige Zuschussprogramme wie der Ausgleichstock in Gefahr geraten. Des Weiteren erklärt er, dass er das nun eingeführte Landesmodell zur Erhebung der Grundsteuer B sehr kritisch sehe. Seiner Meinung nach solle hierdurch Druck auf die Grundstückseigentümer ausgeübt werden, um das von der Landesregierung verfolgte Ziel hin zu verdichtetem Bauen und Geschosswohnungsbau voranzutreiben. Auch erklärt er, dass sich selbst bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer B für die Grundstückseigentümer individuell starke Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Erhebungsmethode ergeben können. Da in Gruibingen jedoch eine recht homogene Ein- und Zweifamilienhausstruktur vorherrschend ist, hält er das Gefälle in Gruibingen nicht für so hoch wie in Großstädten, wo bereits jetzt zum Teil der Geschosswohnungsbau vorherrschend ist. Generell hält er es für spannend, ob das „Flächenmodell“ von Baden-Württemberg rechtlich standhält, da hiergegen bereits zahlreiche Klagen bei den Gerichten eingereicht wurden.
Auch von Seiten eines Gemeinderats wird sehr starke Kritik an dem von Baden-Württemberg eingeschlagenen Weg geäußert. Seiner Meinung nach werden hier die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer ganz klar abgestraft. Eine so offensichtliche Ungleichbehandlung sei für ihn daher überhaupt nicht nachvollziehbar.
Von anderer Seite wird diesen Ausführungen zugestimmt. Seiner Meinung nach sei man mit einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform gut beraten.
Eine weitere Gemeinderätin sieht dies ähnlich. Vor allem eine erhöhte Besteuerung von unbebauten Bauplätzen sei für sie äußerst fragwürdig, da diese im Gegensatz zu bebauten Grundstücken die Infrastruktur eigentlich kaum bis gar nicht belasten.
Nach Abschluss der Gremiumsdiskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für eine Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze A und B auf 260 vom Hundert. Ebenfalls wird der neuen Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt.
TOP 5: Festlegung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025-2026
Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal erklärt, dass die Abwassergebühren für den Zeitraum 2025-2026 vom Gemeinderat neufestzulegen sind. Sie weist hierbei daraufhin, dass die Gemeinde Gruibingen diese nach dem sogenannten Kostendeckungsprinzip erheben müsse. Die Kalkulation des Steuerberatungsbüros Treubert ergab hierzu für das Schmutzwasser eine kostendeckende Gebühr von 3,36 € je m³ Schmutzwasser. Gegenüber dem Kalkulationszeitraum 2023-2024 stellt dies eine Erhöhung um 0,37 € dar.
Bei der Niederschlagswassergebühr ergab sich für den Kalkulationszeitraum 2025-2026 eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,82 € je m³ Niederschlagswasser. Dies entspricht gegenüber den Jahren 2023-2024 einer Erhöhung um 0,02 €.
In der Folge werden die vorgeschlagenen Erhöhungen im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass beim Schmutzwasser erneut eine hohe Erhöhung vorgesehen ist. Bei der vergangenen Erhöhung war dies aufgrund der damals enorm hohen Strompreise noch einigermaßen nachvollziehbar. Da sich die Strompreise nun jedoch wieder eingependelt haben, erkundigt er sich, wie nun eine derartige Erhöhung zustande kommt. Auch erklärt er, dass man nicht nur die Einnahmenseite im Auge haben dürfe. Man müsse auch die Ausgabenseite genauestens betrachten.
Ein weiteres Gremiumsmitglied ist ebenfalls der Meinung, dass man die Ausgabenseite nicht außer Acht lassen dürfe. Nicht umsonst laute ein bekanntes Sprichwort in der Betriebswirtschaft: „Im Einkauf wird das Geld verdient!“.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass die Reinigung des Schmutzwassers durch die Kläranlage beim Abwasserzweckverband in Deggingen enorm viel Energie und somit Strom verschlinge. Ebenfalls sei die Entsorgung Klärschlamms enorm aufwändig und kostenintensiv. Sollte im Rahmen der jetzigen Gebührenanpassung eine zu hohe Abwassergebühr festgesetzt werden, so wäre aufgrund des Kostendeckungsprinzips in der kommenden Gebührenkalkulation eine niedrigere Gebühr festzusetzen.
Eine Gemeinderätin bestätigt dies, da man in der Vergangenheit beim Vorliegen einer Überdeckung in der Folgekalkulation stets eine geringere Abwasserbeseitigungsgebühr beschlossen habe.
Frau Pehl ergänzt, dass die Gebührenerhöhung aus der Nachkalkulation der Gebühren der Jahre 2019 – 2021 stammt, da sich hier hohe Kostenunterdeckungen ergeben haben. Für die Jahre 2025 – 2026 haben sich die Kosten im Vergleich zur Kalkulation 2023 – 2024 nicht erhöht, sondern sogar eher verringert. Mit der Hinzurechnung der Kostenunterdeckungen entstehen jedoch höhere Kosten.
Der Gemeinderat stimmt bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme der neuen Abwassergebührenkalkulation zu.
Die Schmutzwassergebühr beträgt somit für den Zeitraum 2025-2026 3,36 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt in diesem Zeitraum 0,82 €/m³. Ebenfalls wird der überarbeiteten Abwassergebührensatzung in der vorgelegten Form bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme zugestimmt.
TOP 6: Beschlussfassung über die Wasserversorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026
Frau Pehl erklärt, dass auch die Wasserversorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026 angepasst werden müssen. Sie erklärt hierzu, dass die sogenannte monatliche Wasserversorgungsgrundgebühr seit vielen Jahren nicht angepasst wurde und momentan bei 1,02 € liegt. Im Rahmen der Kalkulation wird nun vorgeschlagen, dass die monatliche Grundgebühr zukünftig auf 3,90 € angehoben wird. Den Wasserzins können man in diesem Falle dann jedoch bei den derzeitigen 2,77 € je m³ belassen.
Im Gremium erfährt dieser Vorschlag Zustimmung.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er hier eher als bei der Anpassung der Abwassergebühren zustimmen könne, da die erhöhte Grundgebühr unter anderem mit dem Einbau der neuen und deutlich teureren Wasseruhren gerechtfertigt sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die monatliche Grundgebühr für den Zeitraum 2025 bis 2026 von 1,02 € auf 3,90 € erhöht werden soll. Ebenfalls wird der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt.
TOP 7: Beschluss zur Erhöhung der Vergnügungssteuer
Bezüglich der Vergnügungssteuer erklärt Frau Pehl, dass diese in Gruibingen derzeit mit 16% versteuert werde. In den Umlandgemeinden des Landkreises Göppingen sind mittlerweile jedoch Vergnügungssteuersätze in Höhe von 20 bis 22 % üblich. In einigen Gemeinden auf der Albhochfläche werden sogar zum Teil Steuersätze von fast 25 % veranlagt. Aus Sicht der Kämmerei wäre daher eine Anpassung der Vergnügungssteuer angebracht. Es wird daher ein Vergnügungssteuersatz in Höhe von 22 % vorgeschlagen. Hierbei würden Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer in Höhe von rund 5.000 € entstehen.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf 22% zu.
TOP 8: Bericht über die nichtöffentliche Klausursitzung des Gemeinderates
Bürgermeister Schweikert berichtet kurz über die am vorangegangenen Wochenende stattgefundene nichtöffentliche Klausurtagung des Gemeinderates. Demnach habe man zunächst das Lehrschwimmbecken sowie die Sickenbühlhalle besichtigt, da hier umfassende Sanierungsmaßnahmen zu tätigen sind. Bei dem Lehrschwimmbecken einigte sich das Gremium darauf, dass die technische Instandhaltung erfolgen soll. Hierzu gehört unter anderem der Neuerwerb eines mit hohen Kosten verbundenen Schwallwasserbehälters, welcher für das Absenken des Badewassers benötigt wird. Aktuell muss hierbei jedoch noch geprüft werden, ob es eventuell günstigere Alternativen zum Neuerwerb eines Schwallwasserbehälters gibt. Auf eine Umgestaltung der Flure und Aufenthaltsräume wird verzichtet.
Hinsichtlich der Sickenbühlhalle erklärt er, dass hier vor allem die Sanierung des beschädigten Daches als auch eine energetische Sanierung vorgesehen sind. Aus energetischer Sicht ergab eine Überprüfung durch ein Ingenieurbüro, dass sich in der Sickenbühlhalle zukünftig die Nutzung einer Holhackschnitzelanlage anbieten würde. Auch hier ist die Sanierung sehr kostenintensiv. Glücklicherweise können für diese Maßnahme jedoch verschiedene Zuschüsse aus dem Sportstättenförderbereich, den BAFA-Programmen und dem Ausgleichstock beantragt werden.
Ebenfalls habe man das Wasserwerk am Rufsteinhang besichtigt und sich die Funktionsweise durch einen Mitarbeiter der Eislinger-Wasserversorgung erklären lassen.
Zudem veranschaulichte Frau Pehl dem Gemeinderat die momentane finanzielle Situation der Gemeinde Gruibingen. Auch wurde dem Gremium ein Ausblick auf künftige Projekte und Investitionen der Gemeinde präsentiert.
Da sich der Gemeinderat nach den diesjährigen Kommunalwahlen im Sommer neu zusammengesetzt hatte, wurde den verschiedenen Wählervereinigungen die Möglichkeit gegeben, nochmals auf ihre wichtigsten Anliegen einzugehen.
TOP 9: Einbringung des Gemeindehaushaltes für das Jahr 2025
Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal stellt dem Gemeinderat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 vor. Das Hauptaugenmerk wird hierbei vor allem auf das Investitionsprogramm 2025 gelegt. Die zwei größten Investitionen sind hierbei die von Bürgermeister Schweikert bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt angesprochenen Sanierungen der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens. Die Sanierungskosten des Lehrschwimmbeckens werden auf rund 770.000 € Netto geschätzt. Für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens wurde zudem bereits Anfang des Jahres 2024 ein Zuschuss beantragt. Dieser könnte sich bei einem positiven Förderbescheid auf ca. 90.000 € belaufen.
Für die Vorplanung der Sanierung der Sickenbühlhalle wurden für das Jahr 2025 40.000 € eingeplant.
Weitere große Investitionsposten sind die Erschließung des Gewerbegebiets Erlenbach mit ca. 570.000 €, die Herstellung der Entwässerung des Gewerbegebiets Erlenbach mit ca. 110.000 €, die Bezahlung des bereits in diesem Jahr beauftragen MTWs mit 100.000 €, Kanalsanierungen mit 116.000 € sowie die Kostenbeteiligung am HOGY mit 100.000€.
Für die Herstellung des touristischen Radweges von Gruibingen ins Voralbgebiet sind knapp 590.000 € vorgesehen. Auf der Zuschussseite werden hier jedoch auch Landeszuschüsse in Höhe von ca. 412.000 € in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat nimmt die Einbringung des Haushaltsplans zur Kenntnis. Es wird vereinbart, dass sich die Gremiumsmitglieder bis zur Dezembersitzung Gedanken über Änderungsvorschläge machen. In diesem Rahmen wird ausführlich über die Änderungsvorschläge beraten werden.
Sitzungsbericht vom 24.09.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates sowie zehn Zuhörer zur Septembersitzung. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung. In diesem Rahmen werden von einem Gremiumsmitglied zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt. Seiner Meinung nach habe er sowohl zum Tagesordnungspunkt 5: „Vorberatung zur Änderung des Bebauungsplans Großer Gehren“ und zum Tagesordnungspunkt 6: „Stellungnahme zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes Oberes Filstal auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen“ zu wenige Information erhalten. Er beantragt daher diese beiden Punkte in der heutigen Sitzung lediglich vorzuberaten und die endgültige Abstimmung zu vertagen. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass der Tagesordnungspunkt 5 gemäß dem Wortlaut der Einladung in dieser Sitzung sowieso nur vorberaten werden sollte. Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 6 erklärt er, dass den Gremiumsmitgliedern sämtliche relevanten Unterlagen des Landratsamtes mit detaillierten Kartenausschnitten zugegangen seien. Zudem entsprechen die nun angestrebten Änderungen des Landschaftsschutzgebietes dem Willen und den Anträgen des Gruibinger Gemeinderates aus der vergangenen Legislaturperiode. Zudem sei eine Stellungnahme in der heutigen Sitzung notwendig, da die Gemeinde hier an Fristen gebunden ist und man für eine Stellungnahme lediglich bis Mitte Oktober Zeit habe.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde erkundigt sich ein Bürger nach dem aktuellen Stand beim Baugebiet Kauzengrund. Der Vorsitzende erklärt, dass mittlerweile das gesetzliche Umlegungsverfahren eingeleitet wurde. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Frühjahr 2025 ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen könne.
Von einem weiteren Bürger werden zwei weitere Fragen an das Gremium gerichtet. So erkundigt er sich einerseits, ob um das sanierte Rathaus noch Grünflächen geplant seien. Bisher findet er die Außenanlagen sehr trist. Der Vorsitzende erklärt, dass hier noch Grünflächen entstehen sollen.
Des Weiteren wird von dem Bürger die Autobahn GmbH stark kritisiert. So habe er momentan das Gefühl, dass nach der letztmaligen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erneut nicht viel in dieser Angelegenheit voran gehe. Er fordert daher mehr Druck auf die Autobahn GmbH bzw. das Regierungspräsidium als Planfeststellungsbehörde auszuüben.
Auch Bürgermeister Schweikert zeigt sich nicht erfreut über das erneut ins Stocken geratene Planfeststellungsverfahren. Vor einigen Wochen habe auf Initiative von Ministerin Razavi in Mühlhausen ein Termin mit der Autobahn GmbH und dem Regierungspräsidium stattgefunden. Zweck des Termins war hierbei vor allem das Aufbauen von öffentlichem und politischem Druck gegenüber der Autobahn GmbH und des Regierungspräsidiums. Getan habe sich jedoch weiterhin nicht viel. Bürgermeister Schweikert, sieht des Weiteren eine große Gefahr von zusätzlichen Verzögerungen, da einige für das Planfeststellungsverfahren essentielle Gutachten zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Sollten diese dann neu erstellt werden müssen, würden mit Sicherheit weitere Jahre ins Land gehen.
In der Folge wird der Stillstand beim Planfeststellungsverfahren vom gesamten Gremium ebenfalls stark kritisiert. Nach Meinung des Gremiums solle daher gemeinsam mit den Umlandgemeinden weiter Druck auf die Autobahn GmbH und das Regierungspräsidium aufgebaut werden. Zusätzlich wird generell der Umgang der Autobahn GmbH mit den umliegenden Gemeinden stark kritisiert.
Bürgermeister Schweikert sagt daher zu, dass er sich nochmals beim Regierungspräsidium nach dem aktuellen Stand erkundigen werde. Sollte sich der Eindruck bestätigen, dass nicht zeitnah mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen ist, so werde man weiter öffentlich Druck aufbauen.
TOP 3: Ehrung der Blutspender
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Simon Göhring und Herrn Matthias Göhring zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Simon Göhring für 10 und bei Herrn Matthias Göhring für 25 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.
TOP 4: Bausachen
TOP 4.1: Boller Straße 4 / Flst. 2308/2 – Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen
Die Verwaltung erläutert in der Folge kurz das Baugesuch. Demnach wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 über dieses Baugesuch beraten. In dem damaligen Bauantrag war neben der Nutzungsänderung sowohl ein Carport als auch eine Stellplatzüberdachung geplant. Da diese Errichtungen jedoch aufgrund der Höhe abstandsrechtlich relevant gewesen wären und daher die Übernahme einer Baulast für das gemeindeeigene Grundstück Göppinger Straße 5 notwendig gewesen wäre, versagte der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Durch den Antragssteller wurden daraufhin Änderungen an dem Baugesuch vorgenommen. So wurde die Stellplatzüberdachung gänzlich aus den Unterlagen gestrichen und die Höhe des Carports wurde reduziert, sodass hier kein Abstandsverstoß mehr vorliegt. Somit ist von der Gemeinde nur noch die beantragte Nutzungsänderung zu beurteilen. Das Landratsamt hat hierzu mitgeteilt, dass es die Nutzungsänderung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB für bauplanungsrechtlich zulässig hält.Aufgrund der gegebenen Zulässigkeit und der nicht mehr vorhandenen Einschränkungen für das gemeindeeigene Grundstück Göppinger Straße 5, schlägt die Verwaltung daher vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 4.2: Kornbergweg 6 / Flst. 6439: Wohnhausanbau
Die Verwaltung erklärt, dass am bestehenden Wohnhaus Kornbergweg 6 ein Anbau zur Wohnnutzung geplant ist. Da das Baugrundstück im Bebauungsplangebiet „Mohrengarten-Häusle“ liegt, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB. Eine Zulässigkeit wäre demnach gegeben, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen würde.
Da für den Anbau ein Flachdach angedacht ist, wird gegen die Vorgabe des Bebauungsplans, dass lediglich Satteldächer zulässig sind, verstoßen. Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Flachdach jedoch für den untergeordneten Anbau städtebaulich vertretbar. Ebenfalls wurden im gleichen Baugebiet für ähnliche Vorhaben bereits Befreiungen erteilt.
Ein Gremiumsmitglied erklärt hierzu, dass er zwar grundsätzlich mit diesem Baugesuch einverstanden sei. Für ähnlich gelagerte Baugesuche hält er jedoch zukünftig einen maximalen prozentualen Flächenanteil, bis zu welcher das Gremium Befreiungen erteilt, für sinnvoll. Andere Gremiumsmitglieder wenden hierzu ein, dass dies nicht anzustreben sei, da bereits ganze Bauvorhaben von dieser Vorschrift im selben Bebauungsplangebiet befreit wurden.
In der Folge beschließt das Gremium einstimmig das Baugesuch von der vorgeschriebenen Dachform zu befreien sowie das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 4.3: Hauptstraße 71/1 / Flst. 516/3 – Neubau eines Carports
Vor der Vorstellung des Baugesuchs erklärt sich ein Gremiumsmitglied als Eigentümer des benachbarten Grundstückes sowie aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen zum Bauantragsteller für befangen.
Zudem erklärt ein weiteres Gremiumsmitglied, dass es sich aufgrund von geschäftlichen Beziehungen zum Antragsteller für befangen hält. Da hier die Befangenheit nicht in dem offensichtlichen Maße wie bei dem anderen Gremiumsmitglied gegeben ist, bittet der Vorsitzende das Gremium über eine eventuell vorhandene Befangenheit abzustimmen. Das Gremium stimmt in der Folge dem Befangenheitsantrag einstimmig zu.
Beide Gremiumsmitglieder nehmen hiernach im Zuschauerbereich Platz.
Die Verwaltung geht hiernach kurz auf das Baugesuch ein. Demnach plant der Bauherr auf dem Flurstück 516/3 die Errichtung eines Carports. Da sich das Baugrundstück im unbeplanten alten Ortskern befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Carport müsste sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Vorgabe des Einfügens in diesem Falle kein Problem dar.
Das Gremium teilt diese Auffassung und stimmt einstimmig bei zwei befangenen Gremiumsmitgliedern der Erteilung des Einvernehmens zu.
TOP 4.4: Im Gehren 21/2 / Flst. 348/1 – Bauvoranfrage bezüglich dem Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Bei der Gemeinde ist eine Bauvoranfrage bezüglich dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück „Im Gehren 21/2“ eingegangen. Das Grundstück liegt hierbei innerhalb des einfachen Bebauungsplans „Großer Gehren“. Hierin sind hinsichtlich der Bebaubarkeit lediglich Baulinien sowie Bauverbotszonen ausgewiesen. Bezüglich der anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen ist daher § 34 BauGB anzuwenden, wonach sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Aus Sicht der Gemeinde könnte die Vorgabe des Einfügens bejaht werden, da es in der näheren Umgebung sowohl niedrigere als auch höhere Gebäude gibt. Da es sich ebenfalls um ein Wohnhaus handeln würde und die Wohnnutzung in diesem Bereich klar überwiegt, wäre auch die Anforderung an die Art der baulichen Nutzung erfüllt. Zusätzlich wären jedoch auch Befreiungen hinsichtlich Baulinienüberschreitungen sowie Eingriffen in die Bauverbotszonen notwendig. Aus Sicht der Verwaltung sollte den notwendigen Befreiungen zugestimmt werden, da viele Grundstücke im Bereich „Großer Gehren“ ohne derartige Überschreitungen kaum sinnvoll ausgenutzt werden könnten bzw. einige Gebäude der Umgebung bereits im Bauverbot errichtet worden sind.
In der Folge stimmt das Gremium der Bauvoranfrage einstimmig zu. Insbesondere werden die Befreiungen hinsichtlich der Baulinienüberschreitung und des Bauverbotseingriffes erteilt.
TOP 4.5: Obere Schulgasse 3 / Flst. 137: Nutzungsänderung im Erd- und Dachgeschoss in Aufenthaltsräume
Die Verwaltung erklärt, dass der Bauherr plant, das ehemalige Wirtschaftsgebäude in der Oberen Schulgasse 3 zukünftig als Wohnhaus zu nutzen. Hierbei sind vor allem umfassende Umbau- und Renovierungsarbeiten im Gebäudeinneren vorgesehen. Zudem ist im Obergeschoss ein Balkon geplant und im Dachgeschoss soll eine Dachgaube eingebaut werden. Gemäß § 34 BauGB müsste sich dieses Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da sich am Gebäude nach außen hin quasi kaum etwas ändert, stellt das Maß der baulichen Nutzung kein Problem dar. Da die Nutzungsart der näheren Umgebung vor allem durch eine Wohnnutzung geprägt ist, fügt sich die nun angestrebte Nutzungsänderung ebenfalls gut ein.
Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung einstimmig zu.
TOP 5: Vorberatung zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Einleitend erklärt Bürgermeister Schweikert, dass der aus dem Jahre 1954 stammende Bebauungsplan „Großer Gehren“ die bauliche Entwicklung in einem großen Ortsbereich von Gruibingen festlegt. Da in dem Bebauungsplan lediglich die Baufenster und öffentlichen Verkehrsflächen definiert sind und keine Festsetzungen hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung getroffen worden sind, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Aus diesem Grund müssen sich Bauvorhaben derzeit hinsichtlich der Zulässigkeit wie im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Im Zuge einer baulichen Änderung plant der Eigentümer der Boller Straße 7 zunächst den Teilabbruch des bestehenden Gebäudes. Hinterher ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geplant. Da das geplante Mehrfamilienhaus in größerem Ausmaß in das durch den Bebauungsplan festgesetzte Bauverbot eingreifen würde und nach Ansicht des Landratsamtes hierfür keine Befreiung erteilt werden kann, wäre für das Bauvorhaben die Änderung des Baufensters zwingend notwendig. Nach Ansicht von Bürgermeister Schweikert sollte man hierbei lediglich eine Anpassung des bestehenden einfachen Bebauungsplans vornehmen. Von der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans rät er eindringlich ab, da hier die Art der baulichen Nutzung festzulegen wäre. Im Rahmen dieser Festlegung wären zwischen dem angrenzenden Gewerbegebiet und der Wohnbebauung erhebliche Komplikationen zu erwarten. Des Weiteren hält er generell die Anpassung der Baufenster im gesamten Bebauungsplangebiet für sinnvoll, da von den Bestandsgebäuden bereits an einigen Stellen in das momentane Bauverbot eingegriffen wird. Für die heutige Sitzung schlägt er daher vor, zunächst Vermessungs- und Bestandsaufnahmen des Gebietes zu beauftragen. Nachdem diese vorliegen, könne man dann konkret Honorarangebote für das Änderungsverfahren einholen.
Mit der bloßen Vergabe von Vermessungsarbeiten zeigt sich auch das Gremiumsmitglied einverstanden, welches eingangs zusätzliche Informationen bezüglich des Tagesordnungspunktes gefordert hatte.
Von anderer Seite wird das von Bürgermeister Schweikert vorgeschlagene Verfahren für pragmatisch gehalten.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erinnert sich, dass vor einigen Jahren bereits die komplette Aufhebung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ geplant war. Er erkundigt sich daher, weshalb dies nie abgeschlossen wurde. Des Weiteren erkundigt er sich, mit welchen Kosten man für die Änderung rechnen könne.
Der Vorsitzende bestätigt, dass die komplette Aufhebung des einfachen Bebauungsplans in der Vergangenheit angedacht war. Eine komplette Aufhebung hätte jedoch auch die Aufhebung sämtlicher Baugrenzen bedeutet. Hier wären nachbarschaftliche Probleme entstanden. Daher ist man hiervon abgekommen. Hinsichtlich der Kosten erklärt er, dass man dies erst nach Einholung der Honoraranfragen genau beziffern könne. Da jedoch lediglich die Änderung der Baufenster geplant ist und kein aufwendiges Bebauungsplanverfahren wie bei einem qualifizierten Bebauungsplan von Nöten ist, geht er von moderaten Kosten aus.
Von einer Gemeinderätin wird die geplante Erstellung des Mehrfamilienwohnhauses begrüßt, da hierdurch dringend notwendiger Wohnraum geschaffen wird. Vor allem im Bereich von Mietwohnungen bestehe in Gruibingen noch erheblich Bedarf.
Nach Ende der Diskussionsrunde beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung die Vermessung sowie die Geländeaufnahme des bestehenden Bebauungsplangebietes „Großer Gehren“ an ein Vermessungsbüro vergeben soll. Wenn diese Daten dann vorliegen, können die Planungen intensiviert und Honorarangebote für das Änderungsverfahren eingeholt werden.
TOP 6: Stellungnahme zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Filstal“ auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen
Zunächst stimmt das Gremium über den bereits im Rahmen der Sitzungseröffnung gestellten Antrag hinsichtlich der Vertagung der Abstimmung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Filstal“ auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen ab.
Der Antrag wird hierbei bei zwei Stimmen dafür und acht Gegenstimmen abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wird daher wie ursprünglich vorgesehen behandelt.
Hiernach erläutert Bürgermeister Schweikert dem Gremium anhand von Kartenausschnitten ausführlich die geplanten Änderungsbereiche des Landschaftsschutzgebietes. Demnach ist die Gemeinde Gruibingen in ihrer baulichen Entwicklung derzeit stark durch das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Filstal“ sowie durch die Festsetzungen im Regionalplan eingeschränkt. Aus seiner Sicht ist es daher sehr zu begrüßen, dass auf Antrag der Gemeinde nun vier Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden sollen.
Bezüglich des ersten Teilbereichs erklärt er, dass es sich hierbei um die Fläche des Gasthofs „Deutsches Haus/ Kaltenwanghof“ handelt. Erweiterungen sind derzeit wegen des Landschaftsschutzgebietes und eines fehlenden Bebauungsplans nicht mehr möglich. Die Betreiberfamilie möchte jedoch weiter in den Standort investieren und die Attraktivität von Restaurant und Hotel steigern. Daher ist die Herausnahme dieses Teils ein erster wichtiger Schritt, um im weiteren Verfahren einen Bebauungsplan für das „Deutsche Haus“ aufstellen zu können und somit eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen.
Bezüglich des zweiten Teilbereichs erklärt er, dass die komplette Tank- und Rastanlage sowie potentielle Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet Erlenbach in dieser Fläche liegen. Daher sei es aus seiner Sicht sehr sinnvoll, dass diese Flächen komplett aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden.
Bei dem dritten Teilbereich handelt es sich um eine Wiesenfläche oberhalb des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Baufirma Moll Tief- und Straßenbau. Die Fläche wurde hierbei nicht explizit von der Gemeinde beantragt, sondern beruht vielmehr auf einem Vorschlag des Landratsamtes. Da sich die Fläche zwischen einem „Gewerbegebiet“ und einem „Allgemeinen Wohngebiet“ befindet, ist es eine große Herausforderung hier eine Nutzung zu finden, die das Wohnen nicht stört und auch die gewerbliche Nutzung nicht Infrage stellt. Hinzu kommt, dass die Zufahrt geklärt werden müsste. Dennoch sollte man aus Sicht des Vorsitzenden den Vorschlag des Landratsamtes annehmen.
Zum vierten Teilbereich erläutert er, dass dieser eine Arrondierung am südlichen Ortsrand im Bereich Leiningshalde oberhalb des Geländes der Firma Möbel Moll darstellen würde. Da für diesen Bereich einige Entwicklungsmöglichkeiten in Frage kommen, hält Bürgermeister Schweikert auch die Herausnahme dieser Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet für absolut sinnvoll.
In der nachfolgenden Gremiumsdiskussion erklärt ein Gemeinderat, dass er noch immer zu wenige Informationen für eine Abstimmung am heutigen Tage habe. Er werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, obwohl er auch die Herausnahme der Teilbereiche 1, 2 und 4 für sinnvoll erachtet. Bezüglich des dritten Teilbereichs erklärt er jedoch, dass die Fläche für ihn aufgrund der unischeren baulichen Entwicklung keinen Sinn ergebe und man diese daher auch nicht herausnehmen solle.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dies jedoch gänzlich anders gesehen. Man habe seit vielen Jahren im Gemeinderat dafür gekämpft, dass Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Auch wenn für den Teilbereich 3 bisher noch keine sinnvolle Nutzung in Betracht kommt, müsse man dennoch froh über jeden Quadratmeter sein, welchen man aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen könne. Er plädiert daher dafür, dass man der Herausnahme aller vier angedachten Teilbereiche zustimmt.
Vier weitere Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und sprechen sich ebenfalls für die Herausnahme aller vier Teilbereiche aus.
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen dem Verordnungsentwurf über die Herausnahme der vier Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberes Filstal“ zu.
TOP 7: Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass für die Sickenbühlhalle Zuschussmöglichkeiten über die Sportstättenförderung in Betracht kommen. Ein entsprechender Zuschussantrag wäre bis zum 31.12.2024 einzureichen.
- Bezüglich des Zuschussantrages der Gemeinde Gruibingen zur Sanierung des Hallenbades erklärt der Vorsitzende, dass hier nun doch nicht das vorab angekündigte Losverfahren bei der Vergabe der Zuschüsse zur Anwendung komme. Nach Auskunft des Gemeindetages werden nun alle Anträge, welche fristgerecht und vollständig eingereicht worden sind, über die kommenden sechs Jahre bewilligt. In welchem Jahr die Gemeinde Gruibingen hier zum Zuge kommen könnte, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt.
- Drei Gremiumsmitglieder weisen die Verwaltung auf schadhafte bzw. abhandengekommene Straßenschilder in der Oberen Schulgasse, der Königstraße und der Brunnengasse hin. Die Verwaltung wird die Mängel beheben.
- Eine Gemeinderätin kritisiert sowohl den Service von Vodafone als auch der Telekom stark. Trotz gemeldeter Störungen und Schäden passiere hier oft wochenlang überhaupt nichts. Sie erkundigt sich daher, ob hier von Seiten der Gemeinde Druck auf die beiden Telekommunikationsgesellschaften ausgeübt werden könne. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Gemeinde leider auch keine direkten Ansprechpartner bei den Firmen habe. In der Vergangenheit wurden bereits von Seiten der Gemeinde Beschwerden an Vodafone und die Telekom herangetragen. Eine wirkliche Verbesserung des Zustandes konnte hierdurch jedoch auch nicht erwirkt werden
Sitzungsbericht vom 14.05.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder sowie einen Zuhörer zur letzten Gemeinderatsitzung vor den anstehenden Kommunalwahlen am 09.06.2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Sachstandbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft „Spielplätze“
Bürgermeister Schweikert übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Gemeinderätin Claudia Leier. Gemeinderätin Leier berichtet sodann im Detail über bereits umgesetzte und momentan geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Gruibinger Spielplätze. Momentan besteht die Arbeitsgemeinschaft aus den beiden Gemeinderäten Claudia Leier und Hannes Ströhle, Schulleiterin Frau Keßler, Kindergartenleiterin Frau Capitano-Rathsam, Rathausmitarbeiterin Frau Hetmank und Bauhofleiter Herr Bäuerle. Nach der Gründung im Jahr 2022 widmete sich die Arbeitsgemeinschaft zunächst dem Spielplatz in der Schillerstraße sowie der Boulebahn an der Alten Halle. Im Jahr 2024 sollen nun Verbesserungen am Spielplatz Mohrengarten und im vorderen Bereich des Schulhofes umgesetzt werden. Gemeinderätin Leier berichtet, dass für den Spielplatz Mohrengarten eine Seilbahn bestellt wurde. Des Weiteren soll für den hinteren Bereich des Spielplatzes ein Spielhaus für Kinder unter drei Jahren errichtet werden. Weitere Anschaffungen sind für den Spielplatz Mohrengarten momentan noch nicht geplant. Gemeinderätin Leier erklärt, dass die jährlich notwendige Sicherheitsüberprüfung des Spielplatzes bereits stattgefunden habe. Erfreulicherweise entsprachen hierbei alle Spielgeräte des Spielplatzes Mohrengarten den einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen.
Im Schulhof wurde diese Prüfung ebenfalls durchgeführt. Das Spielhaus im vorderen Bereich des Schulhofes hielt dieser Prüfung jedoch nicht stand. Es wurde daher vom Bauhof abgebaut. Hier ist nun die Errichtung eines neuen Spielhauses geplant. Des Weiteren sollen eine Slackline und sogenannte Balancierpfosten für die Kinder aufgebaut werden.
Die Lieferung und der Einbau der neuen Geräte soll im Juni erfolgen.
Zum Schluss geht Gemeinderätin Leier noch kurz auf die Kosten der Neuanschaffungen ein. Im Haushaltsplan waren demnach 50.000 € für die Spielplätze vorgesehen. Die Anschaffungs- und Einbau- bzw. Errichtungskosten liegen ca. bei 43.000 € und somit unter dem Haushaltsansatz. Als nächstes sollen zudem Sonnensegel für die neue Rutsche sowie für den Sandkasten am Spielplatz Schillerstraße angeschafft werden.
In der Folge bedankt sich der Vorsitzende für die sehr informativen Ausführungen. Das Gremium zeigt sich des Weiteren über die bereits erreichten Spielplatzverbesserungen der Arbeitsgemeinschaft sehr erfreut.
TOP 3: Bauangelegenheiten - Neubau einer Satteldachholzgarage auf dem Grundstück Hölderlinweg 18
Bürgermeister Schweikert erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach planen die Bauherren auf dem Grundstück Hölderlinweg 18 die Errichtung einer Satteldachholzgarage mit einer Länge von 7,28 m und einer Breite von 7 m. Des Weiteren ist eine Traufhöhe von 2,71 m sowie eine Firsthöhe von 4,4 m geplant. Da die Garage den im Bebauungsplan „Hetzelesteich 2. Änderung“ festgesetzten Abstand von zwei Metern von öffentlichen Verkehrsflächen nicht einhalten kann, wäre für dies Unterschreitung eine Befreiung notwendig. Da in der näheren Umgebung jedoch bereits einige weitere Garagen den festgesetzten Abstand von zwei Metern unterschreiten, spricht sich der Vorsitzende für die Erteilung einer Befreiung aus.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Erteilung des Einvernehmens sowie der hierfür benötigten Befreiung vom festgesetzten Abstand von den öffentlichen Verkehrsflächen zu.
TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindehaushalts 2021
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und übergibt sodann das Wort an sie. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2021. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2021 – 36.051,24 €. Da ein Ergebnis von – 628.680,00 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 592.628,76 € dar.
Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.937.130 € auf ein Ergebnis von 3.263.856,47 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der „Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.
Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.033.400 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.227.636,72 € ca. 194.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen. Ebenfalls fielen die Zuweisungen für den Kindergarten- und Schulbereich höher aus.
Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Da diese Einrichtungen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht im vollen Umfang besucht und genutzt werden konnten, wurde der Haushaltsansatz in Höhe von 613.000 € um ca. 60.000 € unterschritten.
Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2021 mit 1.276.080 € angesetzt. Da Stellen im Kindergartenbereich zum Teil nicht sofort wiederbesetzt werden konnten, betrug das Ergebnis jedoch schlussendlich 1.214.711,99 €.
Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese fast 146.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.
Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2021 mit 2.635.720 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um 426.000 € überschritten. Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit früher bei den jeweiligen Produkten direkt unter „Erstattungen für Aufwendungen Dritter“ eingeplant wurde. Nun wird die Umlage jedoch in voller Höhe beim Produkt „Bauhof“ verbucht und später im Rahmen der internen Leistungsverrechnung auf die Unterprodukte umverteilt. Daher erhöhen sich die Transferaufwendungen in diesem Unterposten um ca. 377.000 €. Zudem fielen die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch aus. Hierdurch erhöhte sich auch die Gewerbesteuerumlage um rund 14.000 €.
Frau Pehl erklärt, dass im Jahr 2021 mehr Einzahlungen und weniger Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ausgewiesen wurden. Dieser Umstand resultiert aus der Verschiebung von Investitionen in Folgejahre sowie aus nicht geplanten Investitionen, welche durchgeführt wurden. Durch den positiven Verlauf des Jahres 2021 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, konnte auf die geplante Kreditaufnahme i.H.v. 461.160 € für das Jahr 2021 verzichtet werden. Der Schuldentand zum 31.12.2021 betrug 1.356.621 €.
Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2021 betrugen die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.204.608,25 €. Zum Jahresende 2021 verringerten sich die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses um 36.051,24 € auf 1.168.557,01 €. Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegen zum Jahresende 2021 bei 2.601,47 €. Für die Gesamtrücklagen ergibt sich somit zum 31.12.2021 ein Ergebnis von 1.171.158,48 €.
Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:
- Die Jahresrechnung 2021 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
- Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
- Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2021, Vermögensübersicht zum 31.12.2021, Schuldenübersicht zum 31.12.2021, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2021 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Wasserversorgung 2021
Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2021 verlief hierbei positiver, als zunächst im Planansatz angenommen wurde. So konnte sich der Eigenbetrieb von einem geplanten Ergebnis von -12.000 € auf ein Ergebnis von + 1.570 € verbessern.
In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2021, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.
TOP 6: Finanzzwischenbericht
Im folgenden Tagesordnungspunkt präsentiert Frau Pehl dem Gremium eine finanzielle Übersicht über den Zahlungsstand bei verschiedenen Projekten der Gemeinde Gruibingen. Demnach sind bei der Sanierung des Rathauses im Gegensatz zum Planansatz Mehrzahlungen von rund 165.000 € zu erwarten. Ursächlich hierfür sind Mehraufwendungen für die komplette energetische Sanierung und die räumlich ausgedehnten Außenanlagen.
Bezüglich der Sanierung des Lehrschwimmbeckens und der Sickenbühlhalle erklärt Frau Pehl, dass die Maßnahmen erst in kommenden Haushaltsjahren umgesetzt werden. Somit sind bei diesen Ansätzen keine Zahlungen mehr im Jahr 2024 zu erwarten.
Ebenfalls werden im Jahr 2024 aufgrund einer späteren Umsetzung sehr wahrscheinlich keine Zahlungen für den Glasfaserausbau sowie die Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage anfallen.
Das Gremium nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.
TOP 7: Erhöhung der Kindergartengebühren
Bürgermeister Schweikert verweist zunächst auf die in der Aprilsitzung erfolgte Vorberatung. In dieser hatte sich eine Mehrheit im Gremium für eine moderate Erhöhung ausgesprochen. Eine Erhöhung um die vom Städte- und Gemeindetag sowie von den kirchlichen Verbänden vorgeschlagenen 7,5 % wurde überwiegend als zu drastisch angesehen und erschien somit nicht konsensfähig. Des Weiteren wurde der Elternbeirat im Nachgang zur vergangenen Sitzung bezüglich einer Gebührenerhöhung angehört. Von Seiten der Elternschaft wird eine Erhöhung der Beiträge um maximal 2 % für noch hinnehmbar betrachtet.
In der Folge wird die Erhöhung der Gebühren nochmals ausführlich im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass eine moderate Erhöhung um 3,5 % noch nicht einmal der Hälfte des vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagenen Erhöhungssatzes entspricht. Er fordert daher eine Erhöhung um mindestens 5 %.
Ein weiteres Gremiumsmitglied sieht dies ähnlich. Aufgrund der Tariflohnerhöhung um 5,5 % im Kindergartenbereich fordert er eine Erhöhung der Kindergartengebühren um ebenfalls mindestens 5,5 %. Er kann sich jedoch auch eine Erhöhung um 7,5 % vorstellen.
Des Weiteren wird kurz über die Kindergartengebühren in den Umlandgemeinden diskutiert. Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als utopisch und schlichtweg nicht zumutbar angesehen. Eine Erhöhung im Rahmen der momentanen Inflationsrate in Höhe von 3 – 3,5 % wird jedoch als hinnehmbar betrachtet. Zwei weitere Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an.
Ein anderes Gremiumsmitglied sieht dies jedoch grundsätzlich anders. Demnach dürfe man sich nicht nur die Inflationsrate anschauen. Vielmehr seien die stark angestiegenen Personalkosten für eine Anhebung der Gebühren entscheidend. Des Weiteren verweist er auf den bereits im vergangenen Jahr diskutierten Deckungsbeitrag der Kindergartengebühren an den Gesamtausgaben des Kindergartens. Dieser soll gemäß den Vorgaben der Verbände 20 % betragen. Von dieser Zahl sei man jedoch noch immer sehr weit entfernt. Daher hält er eine Erhöhung um lediglich 3,5 % für zu niedrig.
Nach Abschluss der Diskussion wird über zwei Beschlussvorschläge aus der Mitte des Gremiums abgestimmt:
Der erste Vorschlag sieht vor, die Kindergartengebühren in sämtlichen Bereichen um 7,5 % zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird bei zwei Stimmen dafür, einer Enthaltung und sieben Gegenstimmen abgelehnt.
Der zweite Vorschlag sieht eine Erhöhung im U 3 – Bereich um 5 % und im Ü 3 – Bereich um 3,5 % vor. Diesem Vorschlag stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung zu.
TOP 8: Sickenbühlhalle - Vergabe von Ingenieurleistungen bezüglich dem Austausch der Lüftungsanlage sowie der Erneuerung der Heizung
Bürgermeister Roland Schweikert verweist auf die vergangene Sitzung, in welcher sich die Planungsgruppe Schmid und Mattes vorgestellt hatte. Vom Gremium wurde hierbei die Erstellung einer Vorplanung für den Austausch der Lüftungsanlage und der Erneuerung der Heizung für sinnvoll erachtet. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Planungsgruppe Schmid und Mattes zu beauftragen. Das Honorar für die Vorplanung wird pauschal 10.000 € betragen.
Der Gemeinderat stimmt in der Folge einstimmig für die Beauftragung der Planungsgruppe Schmid und Mattes.
TOP 9: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach
Der Vorsitzende erklärt, dass die Planungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach nun weit fortgeschritten sind. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Unterlagen, die den Gemeinderäten zugegangen sind. Es handelt sich hierbei um den textlichen und zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, den Umweltbericht, die Artenschutzuntersuchung und das geotechnische Gutachten. Diese Planunterlagen sind Bestandteil der Beschlussfassung und Teil der Abwägung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Er erklärt zudem, dass der Planbereich verkleinert wurde und nur noch in geringem Umfang eine Überlappung mit dem Gewerbegebiet Erlenbach beinhaltet. Hierdurch entstehen für das Bestandsgebiet keine Änderungen bezüglich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten.
Der Vorsitzende geht anschließend auf Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bebauungsplanentwurf ein. Demnach wurden nun vor allem Flächen, welche in den alten Entwürfen als Einzelhandelsflächen ausgewiesen waren, herausgenommen. Grund für diese Änderung ist eine Stellungnahme der Region Stuttgart, da von deren Seite die großflächige Ausweisung von Einzelhandelsflächen am Ortsrand kritisch gesehen wurde. Daher ist nun im Erweiterungsbereich lediglich kleinflächiger Einzelhandel im Umfang von maximal 250 m² möglich.
Zudem wurde nun eine Videowand mit nicht bewegter Bilddarstellung für Werbezwecke zugelassen.
Eine weitere Änderung stellt eine Erweiterung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen für ein zusätzliches Grundstück im nordwestlichen Teilbereich dar.
In der Folge wird der Entwurf im Gremium diskutiert.
Hierbei möchte ein Gremiumsmitglied wissen, wie viele Videoleinwände auf der Erweiterungsfläche möglich wären. Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass auf den beiden Grundstücken theoretisch je eine Videowand möglich wäre.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es für das zweite Grundstück im nordwestlichen Teil auch einen anderen Käufer geben könnte. Der Vorsitzende bejaht dies.
Von anderer Seite wird gefragt, in welchem Stadium sich das Bebauungsplanverfahren nach der Beschlussfassung befindet. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass nach der öffentlichen Auslegung eine weitere Abwägung erfolgt und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Hiernach ist dann im besten Falle ein Inkrafttreten im Herbst möglich.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung die Folgenden Beschlüsse:
- Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.05.2024 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
TOP 10: Sachstandsbericht zum Thema Wasserversorgung
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass vor kurzem ein großer Wasserrohrbruch in der Mühlhauser Straße entdeckt und behoben worden sei. Seither hat sich der Nachtauslauf von 3,5 l/s auf 1,5 l/s reduziert. Allein hierdurch zeichnet sich bei den Wasserverlusten bereits jetzt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren ab. Dennoch zeigt sich der Vorsitzende etwas ernüchtert von dem Einsatz der momentan verwendeten herkömmlichen Geräuschdatenlogger, da diese bisher noch nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Als Grund hierfür sieht er, dass die herkömmlichen Geräuschdatenlogger lediglich die Hauptleitungen, wirksam abhören können. Die von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen aus Kunststoffmaterial können die Geräuschdatenlogger jedoch schlichtweg nicht erfassen. Daher schlägt der Vorsitzende vor, dass die auf Anschlüsse dieser Art spezialisierte Firma Hamann das komplette Wasserleitungsnetz samt der Hausanschlüsse von Gruibingen abhört. Die Kosten hierfür betragen rund 8.000 €.
Bürgermeister Schweikert teilt zudem mit, dass er beabsichtigt Zählerschächte zu den weitentfernten Wasserentnahmestellen einzubauen. Seiner Meinung nach würden sich hierbei Zählerschächte im Bereich der Tank- und Rastanlage, vor dem Gewerbegebiet Breitwiesen sowie beim Campingplatz anbieten. Die Zählerschächte sollen mit moderner Messtechnik ausgerüstet werden, sodass die Durchflussmengen stets überwacht und eventuelle Rohrbrüche schnellstmöglich entdeckt werden können. Ein konkretes Angebot für diese Zählerschächte liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob für diese Stellen statt dem Einbau von Zählerschächten auch der Einsatz der herkömmlichen Datenlogger möglich wäre. Dies wäre seiner Meinung nach wesentlich kostengünstiger umzusetzen.
Der Vorsitzende antwortet, dass man dies mit der Eislinger Wasserversorgung erörtern müsse.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür, die Firma Hamann zum Preis von 8.000 € mit der Abhörung des Hausanschlussnetzes zu beauftragen.
TOP 11: Ersatzbeschaffung Telefonanlage Kindergarten und Grundschule
Da es im Kindergarten seit geraumer Zeit Probleme mit der Telefonanlage und der Internetverbindung gibt, wurde vom Albwerk ein Angebot für eine neue Anlage eingeholt. Die Telefonate würden hierbei gemäß dem Angebot zukünftig nicht mehr über das Festnetz sondern über das Internet nach dem „Voice over IP – Prinzip“ abgewickelt werden. Da in dem Angebot jedoch auch unter anderem ein Datenschrank sowie weitere Anschlussdosen enthalten sind, beträgt der Angebotspreis rund 25.000 €. Dies ist nach Ansicht des Vorsitzenden für eine einfache Telefonanlage deutlich zu teuer.
Das Gremium teilt diese Auffassung, da man im Normalfall für eine “Voice over IP-Lösung“ lediglich einen Router, schnurlose Telefone und eventuell noch einige Signalrepeater benötigt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, nach einer deutlich billigeren Lösung zu suchen. Über das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzungen berichtet.
TOP 12: Festlegung der Wahlhelferentschädigung
Der Vorsitzende erläutert, dass die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei den vergangenen Europa- und Kommunalwahlen je angefangener Stunde eine Entschädigung in Höhe von 11,00 € erhalten haben. Die Höhe der Aufwandsentschädigung war auf maximal 45,00 € pro Tag begrenzt. Da am Wahltag jedoch viele der ehrenamtlichen Helfer fünf Stunden oder zum Teil noch deutlich länger im Einsatz sind, wird diese Begrenzung von Seiten der Verwaltung nicht mehr als zeitgemäß angesehen.
Von Seiten des Gremiums wird dies ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Die Beschränkung auf einen Tageshöchstsatz wird daher in der Folge einstimmig bei zwei Enthaltungen aufgehoben.
TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im Kindergarten eine neue Erzieherin eingestellt worden ist. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und begrüßt die Neueinstellung.
Sitzungsbericht vom 16.04.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Architekten Herrn Jargon und Herrn Autenrieth, Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes sowie die anwesende Zuhörerschaft. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde zukünftig eine Nutzung von Instagram oder Facebook vorsieht. Da junge Mitbürger mittlerweile kaum noch herkömmliche Medien wie das Amtsblatt nutzen, wäre hierdurch eine Möglichkeit gegeben, um diese Bevölkerungsgruppe über das aktuelle Geschehen in der Gemeinde zu informieren. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Nutzung von Instagram eventuell zukünftig für die Gemeinde Gruibingen interessant werden könnte. Da der große Facebook-Boom bereits seit einigen Jahren rückläufig ist, sieht er eine Nutzung dieser Plattform hingegen nicht als notwendig an. Vordergründig müsse sich die Gemeinde jedoch zuerst um die Aktualisierung der Homepage kümmern. Erst hiernach könne man sich dann weiteren Projekten wie einem Instagram-Account widmen.
TOP 3: Erstellung einer Vorplanung für die Sanierung der Sickenbühlhalle
Bürgermeister Schweikert führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass das Dach der Sickenbühlhalle dringend saniert werden müsse. Ebenfalls ist in diesem Zuge die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage angedacht. Momentan hat die Sickenbühlhalle einen sehr hohen Energieverbrauch. Aus diesem Grund müsse man hier eine äußerst energieeffiziente Lösung finden. Da man zur Zeit noch nicht wisse, was die energieeffizienteste Lösungsmöglichkeit für die Sickenbühlhalle wäre, wurde die Halle zunächst vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon sowie von Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes in Augenschein genommen. Bürgermeister Schweikert hält es nun zunächst für sinnvoll, dass auf Grundlage der Begehung eine Vorplanung erstellt werden solle, in welcher die energieeffizienteste Lösung für die Sickenbühlhalle untersucht wird. Da das Büro Schmid und Mattes als Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung auf Planungen dieser Art spezialisiert ist, übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Schmid. Herr Schmid stellt hiernach kurz das Büro Schmid und Mattes vor. Er erklärt im Folgenden, dass das Büro in Göppingen beheimatet ist, momentan zehn Mitarbeiter hat und seit der Gründung im Jahr 1970 rund 2.000 Projekte betreut habe. Auch er hält zunächst eine Vorplanung für sinnvoll. Die hierdurch gewonnenen Ergebnisse könnten dann wieder im Gemeinderat präsentiert werden. Bezüglich der Lüftungsanlage hält er es für möglich, dass durch eine gründliche Reinigung bereits eine große Verbesserung erreicht werden könnte. Ein Tausch wäre in diesem Falle vermutlich nicht mehr unbedingt notwendig. Bezüglich der bereits sehr in die Jahre gekommenen Gasheizung erklärt er, dass sich eine Erneuerung anbieten würde, jedoch keine absolute Pflicht sei. Sofern man sich für einen Tausch entscheiden sollte, so würde er durchaus die Umstellung auf zwei verschiedene Heizsysteme präferieren. Beispielsweise könnten rund 65 % durch regenerative Energie erzeugt und der restliche Anteil durch Gas oder ähnliche Energiequellen bereitgestellt werden.
Herr Jargon vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon erklärt, dass im Zuge der Dachsanierung eine Photovoltaikpflicht für das Dach bestehe. Da das Dach eine große Fläche für Photovoltaikmodule bietet, könnte man mit der erzeugten Energie eine Wärmepumpe betreiben sowie die Warmwasserversorgung der Sickenbühlhalle bewerkstelligen. Des Weiteren erklärt er, dass man über den Austausch der ebenfalls in die Jahre gekommenen Fenster nachdenken könne. Eine absolute Notwendigkeit bestehe hierfür jedoch momentan noch nicht. Da die Linierungen der Spielfelder durch den intensiven Gebrauch der Halle abgenutzt sind, sollte man hier jedoch auf jeden Fall über eine Erneuerung nachdenken.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Trennung der verschiedenen Maßnahmen möglich sei. Seiner Meinung nach solle man sich zunächst auf die absolut notwendigen Maßnahmen wie die Dachsanierung konzentrieren. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass dies im Zuge einer geplanten Antragstellung bei der Sportstättenförderung leider nicht möglich sei. Grund hierfür ist, dass nur investive Maßnahmen im Zuge des Förderprogramms förderfähig sind. Eine reine Dachsanierung wird jedoch gemäß den Richtlinien der Sportstättenförderung als Unterhaltungsmaßnahme angesehen und wäre somit nicht förderfähig. Eine weitere Schwierigkeit wäre zudem, dass die Gemeinden gemäß dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) für Unterhaltungsmaßnahmen keine Kredite mehr aufnehmen dürfen.
Von einem Gremiumsmitglied wird eine Solarwärmepumpe als äußerst teuer angesehen, da man hier mindestens von Kosten in Höhe von 260.000 € ausgehen müsse. Herr Schmid erklärt, dass eine Solarwärmepumpe tatsächlich eine teure Lösungsmöglichkeit darstellen würde. Jedoch wäre diese dann nachher auch am energieeffizientesten.
Von anderer Seite wird die nun angedachte Vorplanung für die richtige Herangehensweise gehalten, da man hierdurch für die weiteren Beratungen zu diesem Thema eine Entscheidungsgrundlage erhält. Des Weiteren dürfe man seiner Meinung nach nicht die Augen vor der Heizungsthematik in der Sickenbühlhalle verschließen. Selbst wenn diese nicht sofort ausgetauscht werden muss, müsse jedem klar sein, dass man in der kommenden Zeit an dieses Thema herangehen müsse. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.
Bürgermeister Schweikert bedankt sich für die konstruktive Diskussion. Eine Auftragsvergabe sieht er jedoch erst für die nächste Sitzung vor, da die heutige Sitzung zunächst dem Kennlernen der dem Gemeinderat bisher noch nicht bekannten Planungsgruppe Schmid und Mattes dienen sollte. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
TOP 4: Vergabe der Küchenausstattung für den Personalraum im Rathaus
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Küchenausstattung des Personalraums im Rathaus ein Angebot eingeholt wurde. Das Angebot umfasst hierbei eine Spülmaschine und einen Kühlschrank. Beides wird zum Angebotspreis von 5.300 € angeboten.
Von einem Gremiumsmitglied wird darum gebeten, dass bei den ortsansässigen Schreinern ebenfalls eine Angebotsabgabe angefragt werden solle. Der Vorsitzende bittet daher Herrn Jargon, bei den örtlichen Schreinern noch ein Angebot anzufragen.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob in dem Angebotspreis die Montagekosten bereits inkludiert sind. Herr Jargon erklärt, dass das Angebot inklusive Montage angefragt wurde. Er wird jedoch nochmals nachprüfen, ob dies im Angebot auch tatsächlich so aufgeführt wurde.
Nachdem die Angebote der örtlichen Schreiner vorliegen, soll der Auftrag an den günstigsten Bieter vergeben werden.
TOP 5: Anschaffung der Bestuhlung für das Trau- und Besprechungszimmer im Rathaus
Für diesen Tagesordnungspunkt werden zunächst drei Musterstühle im Sitzungssaal platziert. Zwei der Musterstühle sind aus einem Eichenholzgestell gefertigt. Die Stühle unterscheiden sich jedoch darin, dass einer der Stühle lediglich über ein Sitzpolster und kein Rückenpolster verfügt. Der dritte Stuhl ist aus einem Stahlrahmen gefertigt und verfügt über ein Sitz- und Rückenpolster. Vorab erhalten die Gremiumsmitglieder die Möglichkeit das Sitzfeeling der einzelnen Stühle auszuprobieren.
Der Vorsitzende erklärt, dass im Trau- und Besprechungszimmer ein Eichenholzparkettboden geplant ist. Aufgrund der gleichen Optik spricht er sich daher für einen Stuhl mit einem Eichenholzgestell aus. Seiner Meinung nach könne man des Weiteren auf das Rückenpolster verzichten, da sich dies für gewöhnlich schnell abnutzt.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob es Unterschiede bei der Lebensdauer von Holz- und Stahlgestellen gebe.
Herr Jargon erklärt hierzu, dass keine Unterschiede bei der Lebensdauer bekannt seien.
Ein Gemeinderat findet ebenfalls, dass ein Eichenholzgestell gut zur übrigen Optik des Zimmers passen würde.
Von anderer Seite wird jedoch eingeworfen, dass das Stahlmodell am günstigsten wäre. Des Weiteren wird es als deutlich stabiler empfunden. Zudem werden eventuell notwendige Reparaturen bei dem Stahlmodell als einfacher angesehen.
Ein anderes Gremiumsmitglied sieht Stahl als zeitlos an und kann sich daher dieses Modell gut vorstellen.
Drei Gremiumsmitglieder sprechen sich für das Holzmodell ohne Rückenpolster aus. Ihrer Meinung nach füge sich diese Variante am besten in den Raum ein und erfüllt hierdurch zudem den repräsentativen Zweck eines Trauzimmers deutlich besser als die anderen beiden Modelle.
In der folgenden Abstimmung entscheidet der Gemeinderat bei sieben Stimmen dafür, zwei Stimmen dagegen und einer Enthaltung, dass das Trau- und Besprechungszimmer mit dem Eichenholzmodell ohne Rückenpolster ausgestattet werden soll.
TOP 5: Vorberatung über die Erhöhung der Kindergartengebühren
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags sowie die kirchlichen Fachverbände eine Kindergartengebührenerhöhung um 7,5% empfehlen.
Im Folgenden wird die Erhöhung kontrovers im Gremium diskutiert. Nachdem mehrere Gremiumsmitglieder Zweifel an der Korrektheit der neuen Gebührenkalkulation äußern, erklärt Bürgermeister Schweikert, dass er sich diese nochmals im Detail anschauen werde. Sofern diese korrigiert werden muss, wird er dem Gremium die richtigen Zahlen baldmöglichst zukommen lassen.
Eine Gemeinderätin spricht sich aufgrund einer erst im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhung im Ü3-Bereich um 6 % klar gegen eine erneute Erhöhung aus. Des Weiteren habe die Gemeinde auch einer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und hierzu trage die jährliche Erhöhung der Kindergartengebühren nicht bei.
Dies wird von einem anderen Gremiumsmitglied gänzlich anders gesehen, da die Empfehlung zur Gebührenerhöhung aus den erhöhten Tarifvertragsabschlüssen im öffentlichen Dienst resultieren. Er kann eine Erhöhung daher mittragen. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.
Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als nicht zumutbar betrachtet.
Eine weitere Gemeinderätin ist mit einer Erhöhung ebenfalls nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe man die Kindergartengebühren nicht immer nur komplett von wirtschaftlichen Parametern wie den angesprochenen Tarifvertragserhöhungen abhängig machen.
Ein Gemeinderat hält eine Erhöhung um 7,5 % für zu drastisch. Eventuell könne er sich jedoch nach dem Vorliegen der endgültigen Zahlen mit einer moderaten Erhöhung anfreunden.
Von einer Gemeinderätin wird generell kritisiert, dass in Baden-Württemberg für den Kindergarten Gebühren erhoben werden. Ihrer Meinung nach sollte die Kindergartenbetreuung überall wie im Bundesland Rheinlandpfalz unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren fordert Sie, dass man die Kindergartengebühren mit den Gebühren der Umlandgemeinden vergleicht.
Der Vorsitzende erklärt, dass er den Gebührenvergleich mit den Umlandgemeinden gerne mit der überprüften Kalkulation übermitteln kann. Des Weiteren wird er den Elternbeirat zu der geplanten Gebührenerhöhung anhören. Hiernach soll in der nächsten Gemeinderatssitzung abschließend über das Thema beraten werden.
TOP 6: Vergabe einer Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Vorberatung in der vergangenen Sitzung. Demnach ist im Rahmen der Eigenkontrollverordnung eine wiederholte Kamerabefahrung von Kanalhaltungen notwendig. Das günstigste Angebot wurde hierbei von der Firma Müller aus Deggingen mit einem Angebotspreis von 25.160,93 € abgegeben. Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Firma Müller aufgrund vorheriger Kanalbefahrungen in Gruibingen sehr gut im gemeindlichen Kanalnetz auskennt. Er schlägt daher vor, die Kanalbefahrung an die Firma Müller zu vergeben.
In der Folge beschließt der Gemeinderat einstimmig die Kanalbefahrung anhand der ausgeschriebenen Haltungsliste an die Firma Müller aus Deggingen zu einem Angebotspreis von 25.160,93 € zu vergeben.
TOP 7: Bekanntgabe von zwei Spenden
Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass die Gemeinde Gruibingen eine Sachspende in Höhe von 50 € für ein Bienenhotel erhalten hat.
Des Weiteren hat die Gemeinde Gruibingen von der Firma Höllwarth eine Spende für das Hallenbad in Höhe von 50 € erhalten.
Das Gremium nimmt die Spenden zur Kenntnis und bedankt sich bei den Spendern.
TOP 8: Bestellung von Hans Straub und Heinz Schopp zu Gutachtern des Gutachterausschusses Geislingen für weitere 4 Jahre
Die Amtszeit der bisherigen Gutachter Heinz Schopp und Hans Straub im gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen endet am 30.06.2024. Für die kommende Legislaturperiode sind daher erneut zwei Gutachter von der Gemeinde Gruibingen zu bestellen. Da sowohl Herr Schopp als auch Herr Straub erneut zu einer Tätigkeit im Gutachterausschuss bereit wären, schlägt der Vorsitzende eine erneute Bestellung der beiden für den Gutachterausschuss vor.
Das Gremium ist hiermit einverstanden und bestellt Herrn Hans Straub und Herrn Heinz Schopp jeweils einstimmig für die Amtszeit vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2028 zu Gutachtern des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen.
TOP 9: Änderung der Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Herr Heinz Schopp wurde in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 zu einem der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses gewählt. Nachdem sein Sohn für die Gemeinderatswahl kandidiert, bat er um eine Änderung der Besetzung. Die Verwaltung hat dies mit dem Kommunalamt abgestimmt. Dem Grunde nach besteht zwar kein Befangenheitsgrund, eine Besetzungsänderung wurde jedoch dennoch für möglich gehalten. Um dem Wunsch von Herrn Schopp nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Jürgen Fitzner anstelle von Herrn Heinz Schopp in den Gemeindewahlausschuss zu berufen.
Der Gemeinderat ist mit der Besetzungsänderung einverstanden und wählt Herrn Jürgen Fitzner einstimmig in den Gemeindewahlausschuss.
TOP 10: Bausachen
TOP 10.1: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Im Steig 1“
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Verwaltung in der vergangenen Sitzung fälschlicherweise davon ausging, dass über das gemeindliche Einvernehmen im Zuge des Bauvorhabens auf dem Grundstück „Im Steig 1“ bereits beraten hatte. Da das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet sich die Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB. Somit ist für das Bauvorhaben lediglich relevant, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Da die nähere Umgebung bereits durch Wohnhäuser geprägt ist, sieht der Vorsitzende die Vorgabe des Einfügens als unproblematisch an. Das Gremium teilt diese Auffassung.
Bürgermeister Schweikert teilt dem Gremium zudem mit, dass die Pläne des Baugesuchs dahingehend abgeändert wurden, dass der Gewässerrandstreifen, über welchen man in der vergangenen Sitzung statt des Einvernehmens diskutierte, nun eingehalten wird.
In der Folge erteilt das Gremium dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
TOP 10.2: Nutzungsänderung: Wohnungen in Ferienwohnungen und Überdachung von Stellplätzen auf dem Grundstück „Boller Straße 4“
Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass nach Erstellung der Tagesordnung noch ein Baugesuch bezüglich der Boller Straße 4 eingegangen ist. Da das Gremium mit einer Behandlung in der Sitzung einverstanden ist, stellt der Vorsitzende in der Folge das Baugesuch kurz vor. Demnach plant der neue Eigentümer der Boller Staße 4 die Einrichtung von Ferienwohnungen im 1. Stock und im Dachgeschoss. Des Weiteren ist ein Carport sowie eine Stellplatzüberdachung angedacht. Da sowohl das Carport als auch die Stellplatzüberdachung eine Höhe von 3 m überschreitet, wäre eigentlich ein Grenzabstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück einzuhalten. Aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks kann dieser Grenzabstand nicht überall eingehalten werden, sodass das Nachbargrundstück vermutlich eine Baulast übernehmen müsste. Da es sich bei dem Nachbargrundstück um das Grundstück Göppinger Straße 5 und somit um das gemeindeeigne Feuerwehrhaus handelt, müsste die Gemeinde die Baulast übernehmen.
Mit der Übernahme einer Baulast zeigt sich jedoch das gesamte Gremium nicht einverstanden. So wird unter anderem eine Problemkonstellation mit der Zu- und Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge befürchtet. Des Weiteren wird vom Gremium zunächst ein Gesamtnutzungskonzept für die Boller Straße 4 gewünscht. Zudem fordert der Gemeinderat, dass der Bauherr genau darstellt, wie eine Zufahrt zum Carport und der Stellplatzüberdachung geplant ist.
Nach Ende der Diskussion versagt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
TOP 11: Bekanntgaben und Verschiedenes:
- Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die Gemeinde für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens einen Antrag im Rahmen des Ganztagesförderprogramms stellen wird. Sofern man bei dem Programm berücksichtigt wird, wäre jedoch vermutlich lediglich ein Anteil von rund 18% der Gesamtkosten förderbar. Mehrere Gemeinderäte fordern deshalb, dass die umliegenden Gemeinden zu einer Beteiligung an der Sanierung aufgefordert werden.
- Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass beim Bikepark ein Schild mit Verhaltensregeln verschwunden ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das Schild wieder angebracht werde.
- Eine Gemeinderätin bemängelt, dass es in Gruibingen im Verglich zu anderen umliegenden Gemeinden keine „Blühstreifen“ gebe. eir dddHierdurch wirke das Ortsbild leider zum Teil etwas trist. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass man sich im Zuge der Ortskernsanierung bewusst gegen Intensivpflegeflächen entschieden habe. Aus seiner Sicht könne man jedoch einen Termin anberaumen, bei welchem man über Stellen berät, an welchem eine Bepflanzung eventuell doch Sinn ergeben könnte. Ein Gremiumsmitglied erklärt zudem, dass das für Gemeinden über das Landwirtschaftsamt Blühmischungen erhältlich seien.
Sitzungsbericht vom 20.02.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Zuhörerschaft sowie Frau Conle und Herrn Sollner von der Autobahn GmbH. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob der Verwaltung Informationen über einen Schäfer vorliegen, welcher zurzeit mit seiner großen Herde immer wieder Wiesen im Bereich Nortel und Sickenbühl beweidet. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei und dass er der Sache auf den Grund gehen werde.
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Schäfer vermutlich aus Heroldstatt stammt und eigentlich bereits seit längerem weiterziehen wollte.
TOP 3: Vorstellung der Brückenertüchtigungsmaßnahme an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den der Gemeinde aktuell bekannten Stand bei der vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 25.11.2024 von der Autobahn GmbH geplanten Baumaßnahme an einem Brückenbauwerk an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen ein. Demnach wird aufgrund dieser Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit an der Anschlussstelle Mühlhausen keine Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart möglich sein. Des Weiteren wird für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend keine Abfahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen möglich sein. Eine Auffahrt in Fahrtrichtung Ulm/München ist jederzeit möglich. Ebenfalls können Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart kommend weiterhin an der Anschlussstelle Mühlhausen abfahren. Die Verkehrsteilnehmer, welche an der Anschlussstelle Mühlhausen auf die BAB A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren wollen, werden während der Bauzeit durch Gruibingen hindurch, zur Tank und Rastanlage geleitet. Hier ist dann eine Auffahrt in Richtung Stuttgart möglich. Die Verkehrsteilnehmer können aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend an der Tank- und Rastanlage ausfahren.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen bereits ohne die nun anstehende Baumaßnahme täglich sehr stark vom Umleitungsverkehr der Autobahn betroffen ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der geplanten Umleitung durch Gruibingen hindurch, geht er von einer massiven Zunahme der Verkehrsbelastung aus. Für besonders einschneidend hält er den sehr langen Sperrungszeitraum über viele Monate hinweg. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden daher bei der Straßenverkehrsbehörde verschiedene Maßnahmen beantragt. Beispielsweise nennt Bürgermeister Schweikert die Herabsetzung der Geschwindigkeit in der kompletten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km/h während der gesamten Baumaßnahme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Der Vorsitzende berichtet, dass vom Straßenverkehrsamt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zugesagt wurde. Von einer prophylaktischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h möchte das Straßenverkehrsamt jedoch zunächst absehen.
Da der Verwaltung und dem Gremium bisher nicht klar ist, welche Maßnahmen konkret an der Anschlussstelle Mühlhausen vorgenommen werden und weshalb hier solch eine enorm lange Sperrungszeit eingeplant ist, wurde die Autobahn GmbH zur Gemeinderatssitzung eingeladen.
Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort danach an die beiden Vertreter der Autobahn GmbH und bittet diese, die Baumaßnahme im Detail zu erläutern.
Hiernach ergreift zunächst Frau Conle das Wort und stellt sich als Leiterin der Abt. B 2 der Außenstelle Stuttgart Vaihingen zunächst kurz vor. Nachdem sie dem Gremium die Zusammensetzung und Organisation der Autobahn GmbH erklärt hat, übergibt sie an Herrn Sollner aus der Planungsabteilung für Ingenieursbauwerke der Niederlassung Südwest. Herr Sollner erklärt dem Gremium in der Folge ausführlich den aktuellen Bauwerkszustand sowie die nun angedachte Baumaßnahme.
Demnach betrifft die Baumaßnahme das zum Albaufstieg gehörende Brückenbauwerk über der Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart. Herr Sollner erklärt, dass das Brückenbauwerk im Jahr 1938 errichtet wurde und bereits seit dem Jahr 2013 erhebliche Mängel aufweist. So hat vor allem der Brückenlängsträger durch beschädigte Abdichtungen und eindringendes Wasser Schäden genommen. Bereits im Jahr 2013 wurden deshalb Hilfsträger zur Unterstützung des Längsträgers im Notfall eingezogen. Um den Längsträger zu entlasten, wurde die Fahrbahn im kritischen Bereich durch ein Fahrzeugrückhaltesystem verschwenkt. Durch die Verschwenkung wurde die Fahrbahnbreite stark verringert. Ein zweispuriger Betrieb ist momentan nur noch gerade so möglich. Sollten sich die eingezogenen Hilfsunterstützungen absenken, wäre eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn nötig. Ein zweispuriger Betrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich und es würde sich eine Engstelle mit drastischen Auswirkungen für die gesamte Raumschaft ergeben.
Herr Sollner erklärt, dass die Autobahn GmbH die Schaffung einer solchen Engstelle in jedem Falle verhindern wolle. Aus diesem Grund sind nun umfassende Ertüchtigungsmaßnahmen geplant. Bewusst habe man sich gegen einen Neubau der Brücke entschieden habe, da das Bauwerk im Zuge des neuen Albaufstiegs entfallen wird. Geplant ist eine dauerhafte Unterstützung des Brückenbauwerks durch den Einzug einer Stahlstruktur. Die komplette Fahrbahnplatte wird ertüchtigt. Die Durchfahrtshöhe unter dem Brückenbauwerk wird sich aufgrund des Einzugs der Stahlkonstruktion erheblich verringern. Um dennoch die gesetzliche Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, ist die Absenkung der unter dem Bauwerk verlaufenden Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Stuttgart vorgesehen. Die Absenkung wird ca. 1 m betragen. Aus diesem Grund ist die Auffahrtsrampe während der Bauzeit nicht befahrbar.
In der Folge wird die Baumaßnahme im Gremium ausführlich diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied äußert sichtlich seinen Unmut über die lange Sperrungsdauer. Diese ist seiner Meinung nach in keiner Weise zumutbar. Er fordert daher, dass zwingend nach Alternativen gesucht werden muss, welche die Gemeinde Gruibingen weniger stark belasten. Beispielsweise wäre der Gemeinde bereits viel geholfen, wenn die Auffahrtsrampe lediglich von Montag bis Donnerstag gesperrt wäre und von Freitag bis Sonntag geöffnet werden würde. Hierdurch wäre Gruibingen wenigstens von dem an jedem Wochenende auftretenden Rückreiseverkehr entlastet. Da der neben der Auffahrtsrampe verlaufende Wirtschaftsweg laut der Autobahn GmbH während der Baumaßnahme durchgängig befahrbar ist, fordert er zu prüfen, ob eine einspurige Führung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg möglich ist.
Das gesamte Gremium schließt sich in der Folge der Forderung hinsichtlich einer Verkehrsführung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg an.
Frau Conle verspricht diese Anregung mitzunehmen und zu überprüfen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Höhe allerhöchstens für PKW ausreichen könnte. Ebenfalls sieht sie bei dieser Variante Probleme mit dem Baustellenverkehr.
Das Gremium fordert, dass in diesem Falle bereits an der Einfahrt zu Anschlussstelle eine Höhenkontrolle anzubringen ist. Zur Not müsse eine solche Höhenkontrolle in Massivbauweise erfolgen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob ein früheres Erkennen der Schäden möglich gewesen wäre und ob dann ein Ersatzneubau eventuell die Lösung gewesen wäre. Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand bei der von der Autobahn seit Jahren versprochenen Feldwegverbindung zur Albsteige.
Zunächst antwortet Herr Sollner, dass ein Ersatzneubau von dem durch den Feststellungbeschluss geschaffenen Baurecht abhängig wäre. Da sich dieser Feststellungsbeschluss immer wieder verschob, sei ein solcher Neubau schlichtweg nicht zeitlich planbar gewesen.
Frau Conle erklärt, dass in die Planung der Feldwegverbindung in der vergangenen Zeit Bewegung gekommen sei. Den konkreten Stand kann sie jedoch nicht mitteilen, da mit dieser Aufgabe eine andere Abteilung betraut ist.
Ein weiteres Gremiumsmitglied zeigt sich ebenfalls sehr verärgert über den sehr langen Sperrungszeitraum. Er sieht hier große Probleme und Umsatzausfälle für die örtlichen Gewerbetreibenden, wenn diese von der Kundschaft nur noch unter Stau bzw. großen zeitlichen Verzögerungen angefahren werden können.
Eine Gemeinderätin fordert, dass die Umleitungsbeschilderung auch in englischer Sprache erfolgt.
Frau Conle antwortet hierzu, dass dies in der Vergangenheit leider wenig Erfolg mit sich brachte. Mittlerweile bestehe jedoch die Möglichkeit von Seiten der Autobahn GmbH auf Google Maps und somit auf Navigationsdienstleister Einfluss zu nehmen. Sie erklärt des Weiteren, dass der Feststellungsentwurf für den Albaufstieg momentan für den Sommer erwartet werde.
Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Conle und Herrn Sollner für die ausführliche Vorstellung der Baumaßnahme. Hinsichtlich der Forderung eine teilweise Öffnung der Auffahrtsrampe durch eine Verkehrsführung über den Wirtschaftsweg zu prüfen, bittet er um baldige Rückmeldung. Er bittet um eine Baustellenbesprechung mit dem ausführenden Bauunternehmen.
TOP 4: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagment
Bürgermeister Schweikert verweist einleitend auf die Gemeinderatssitzung im vergangenen Oktober, in welcher die Ergebnisse aus der Starkregenrisikountersuchung durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner vorgestellt wurden. Zwar ergab die Untersuchung für Gruibingen glücklicherweise kein erhöhtes Starkregenrisiko, jedoch wurden dennoch einige Problemstellen ausgemacht. Diese Problemstellen möchte die Verwaltung nun in den kommenden Jahren angehen. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei vor allem die Verbesserung eines Schachtzulaufes oberhalb dem Bereich Im Boden, die Verbesserung des Ablaufs von Hangwasser im Bereich Sickenbühlweg und Sielenwangstraße und die Verbreiterung der Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle Priorität. Des Weiteren sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Winkelbachbrücke Im Steig. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Problemstelle aus der Starkregenrisikountersuchung, jedoch waren hier bereits bei vergangenen Flusshochwassern Überschwemmungen zu verzeichnen.
In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen im Gremium diskutiert.
Ein Gremiumsmitglied findet es grundsätzlich gut, dass man in den kommenden Jahren einzelne Maßnahmen aus der Starkregenrisikountersuchung umsetzen möchte. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahme Im Steig müsse man jedoch aufpassen, dass man durch Maßnahmen wie den vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen mobilen Dammbalkenverschluss nicht das Risiko für andere Grundstücke erhöhe.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt hierzu des Weiteren an, dass die Winkelbachbrücke Im Steig bei vergangenen Hochwassern fast immer Einsatzort der Feuerwehr war. Jedoch konnte man hier seiner Meinung nach die Gefahr zumeist durch den Einsatz von mobilen Sandsäcken bannen. Daher sieht er hier vorerst keine akute Notwendigkeit für weitere umfassende Maßnahmen. Des Weiteren erkundigt er sich, weshalb die Brunnenteichklinge bei der Sickenbühlhalle von der Verwaltung als besonders wichtig angesehen wird. Schließlich seien an dieser Stelle im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Häuser im direkten Umfeld der Klinge.
Bürgermeister Schweikert stimmt dem Gremiumsmitglied hinsichtlich der Bebauungssituation im näheren Umfeld der Klinge zu. Jedoch sei in den Simulationen der Starkregenrisikountersuchung gut zu sehen gewesen, dass sich das Wasser im Starkregenfalle einen Weg in die Maierhofstraße sucht und somit Schäden im alten Ortskern anrichten kann.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich des Weiteren, weshalb keine Maßnahmen im unteren Hohlbachweg vorgeschlagen wurden. Schließlich sei hier gerade im Bereich der Tiefgaragen ein erhöhtes Risiko gegeben.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass konkrete Maßnahmen von Seiten der Gemeinde hier schwierig umzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass die Tiefgaragen ihren Tiefpunkt auf einem Privatgrundstück haben. Somit können vor allem die Grundstückseigentümer durch gezielte Maßnahmen auf ihrem Grundstück für Verbesserungen sorgen. Des Weiteren erklärt er, dass jeder Grundstückseigentümer für starkregenrisikobehaftete Stellen auf seinem Grundstück wie Treppenabgänge oder Lichtschächte eine eigene Sorgfaltspflicht haben.
Da für die Maßnahme im Bereich der Sielenwangstraße bereits vor einigen Jahren eine Vorplanung erstellt wurde, einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt diese Planungen zu intensivieren. Hiernach wird die Planung mit einer dazugehörigen Kostenkalkulation nochmals im Gremium diskutiert.
TOP 5: Vollzugsbericht zur Sanierung des Rufsteinweges
Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Rufsteinwegsanierung nach der Vergabe noch komplett im vergangenen Jahr abgewickelt werden konnte. Hierdurch war die fristgerechte Erstellung und Einreichung des für eine Förderung notwendigen Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2023 möglich. Aufgrund einer vorab nichtvorhersehbaren, notwendigen Kalkung erhöhten sich die Baukosten von 53.500 € brutto auf rund 74.000 € brutto. Zuzüglich der Ingenieurkosten in Höhe von ca. 7.600 € brutto ergaben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 81.600 € brutto.
Da der Zuschussbetrag im Rahmen des Förderprogramms für ländliche Wege in Höhe von 24.899 € mittlerweile an die Gemeinde überwiesen wurde und sich zudem die Jagdgenossenschaft mit 16.000 € an der Feldwegsanierung beteiligt, verbleibt somit ein Gemeindeanteil von 40.601 €.
Im Nachgang erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb die starke Durchnässung des Weges und somit die Notwendigkeit einer Kalkung nicht durch die vorab durchgeführten Bodenbeprobungen festgellt wurde. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei den Bodenbeprobungen das Hauptaugenmerk auf dem Ausschluss einer möglichen Grundwassergefährdung lag.
TOP 6: Annahme einer Spende
Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Möbel Moll Funktionsmöbel GmbH erneut insgesamt 900 € spendet. Nach dem Willen der Firma Moll sind jeweils 300 € für den Kindergarten, die Grundschule und die Jugendfeuerwehr vorgesehen.
Das Gremium bedankt sich bei der Firm Moll Funktionsmöbel GmbH für die Spende und nimmt diese einstimmig an.
TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Bürgermeister Schweikert berichtet, dass der Baufortschritt im Rathaus gut voranschreitet. Die Eröffnung des kernsanierten Rathauses soll während der Sommerferien erfolgen.
- Eine Gemeinderätin bittet darum, dass im Oberen Filsboten über die Landschaftspflegemaßnahmen oberhalb den Bereich „An der Riese“ berichtet wird.
- Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Internetseite der Gemeinde Gruibingen. Der Vorsitzende sagt zu, zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband wieder für mehr Aktualität zu sorgen.
- Ein Gemeinderat erinnert daran, dass im St. Wolfgang Weg wieder der Sperrpfosten eingesetzt werden solle.
- Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass es noch nichts Neues zum Glasfaserausbau gebe, der Ausbau erfolge wohl in diesem Jahr nicht. Er versichert hier dran zu bleiben.
- Ein Gremiumsmitglied spricht Ausfälle der Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen an. Der Vorsitzende wird sich mit dem Albwerk in Verbindung setzen
- Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Zuleitung zum Wasserbehälter Rufstein erneuert wird. Bürgermeister Schweikert rechnet mit einer Ausführung im April.
Sitzungsbericht vom 23.01.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024
Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele, Feuerwehrkommandant Frank Burr, zwei Zuhörer sowie eine Vertreterin der Presse zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres 2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger bemängelt, dass beim Bürgerinformationstag bei dem Punkt Schuldenentwicklung lediglich die Schuldenentwicklung des Kernhaushalts dargestellt wurde. Seiner Meinung nach dürfe man hierbei jedoch nicht die Schuldenentwicklung des gemeinsam mit der Gemeinde Mühlhausen betriebenen Bauhofs, des Abwasserzweckverbands und des Eigenbetriebs der Wasserversorgung außer Acht lassen. Ebenfalls werden von dem Bürger die sehr hohen Wasserverluste im Leitungsnetz angemahnt.
Hinsichtlich der Schuldenentwicklung erklärt Bürgermeister Schweikert zunächst, dass ein Beitritt zum Abwasserzweckverband vor vielen Jahren die einzig richtige Entscheidung gewesen sei. Die gemeindeeigene Kläranlage, welche noch bis Anfang der 1990er Jahre im Betrieb war, entsprach zum Ende nicht mehr den rechtlich absolut notwendigen Voraussetzungen. Des Weiteren sei der Betrieb einer eigenen Kläranlage für eine kleine Gemeinde wie Gruibingen aus heutiger Sicht finanziell in keinster Weise mehr zu stemmen. Auch war die Gründung eines gemeinsamen Bauhofs mit der Gemeinde Mühlhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach Meinung des Vorsitzenden absolut der richtige Schritt und habe für beide Gemeinden zudem wichtige Synergieeffekte gebracht. Bezüglich dem Eigenbetrieb der Wasserversorgung erläutert Bürgermeister Schweikert, dass die dort angesetzten Abschreibungen durch die Wasserversorgungsgebühren erwirtschaftet werden. Die Wasserversorgungsgebühren wurden bis zur Gründung des Eigenbetriebs im Gemeindehaushalt eingenommen und verbesserten das Ergebnis des Haushalts. Nach der Gründung des Eigenbetriebs stehen die Einnahmen ausschließlich der Wasserversorgung zur Verfügung.
Des Weiteren habe man hohe Investitionen in die Unterhaltung des Wassernetzes getätigt. Im Jahr 2011 wurden die Pumpstation und der Hochbehälter grundlegend saniert. Hierfür wurden nahezu 1 Mio € aufgewendet. Da eine moderne und vor allem funktionierende Wasserversorgung elementar wichtig für das tägliche Leben ist, könne er die hohen Investitionen jedoch mit gutem Gewissen vertreten.
Bürgermeister Schweikert erklärt zudem, dass die von dem Bürger angesprochenen hohen Wasserverluste der Gemeinde bekannt seien und man deshalb bereits mit Hochdruck auf der Suche nach möglichen Austrittstellen sei. Bisher habe jedoch der Einsatz sogenannter Geräuschlogger, welche auf die Hauptleitungen aufgesetzt werden und anhand von Geräuschen Lecks erkennen können, nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Momentan geht man daher davon aus, dass die Wasserverluste nicht von den Hauptleitungen ausgehen. Nach Rücksprache mit der Eislinger Wasserversorgung werden nun vielmehr Lecks in den von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen vermutet. Da diese jedoch aus Kunststoff bestehen, liefern die Geräuschlogger hier nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verwaltung steht daher im Austausch mit einer Firma aus dem Schwarzwald. Diese wird die Hausanschlussleitungen im Detail mit speziellem Gerät abhören und hierdurch hoffentlich den Wasserverlusten auf die Spur kommen.
TOP 3: Ehrung von Blutspendern
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Hans Straub und Herrn Peter Griesbach zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Straub und Herrn Griesbach für die jeweils fast unfassbare Zahl von 100 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.
TOP 4: Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € für den Gemeindehaushalt 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Schweikert Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Frau Pehl erklärt, dass für die getätigten Investitionen im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden müsse. Da für das Kalenderjahr 2023 noch genehmigte Kreditermächtigungen von rund 1.600.000 € zur Verfügung stehen und diese noch fortgelten bis die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr erlassen wird, ist eine Kreditaufnahme auch im Jahr 2024 möglich. Frau Pehl hat hierzu bei verschiedenen Banken tagesaktuell die Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen abgefragt. Die günstigsten Kreditkonditionen werden dabei momentan von der Kreissparkasse über die LBBW mit einem Zinssatz von 3,54 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer quartalsmäßigen Tilgung angeboten. Frau Pehl spricht sich daher für eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse aus.
Ein Gremiumsmitglied lehnt die vorgeschlagene Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse ab, da man seiner Meinung nach den Kredit eher bei einem örtlichen Kreditinstitut aufnehmen solle. Die Konditionen des örtlichen Kreditinstituts seien zwar ein klein wenig teurer, jedoch werde man diesen Betrag dann vermutlich über die Gewerbsteuer wieder hereinholen. Ebenfalls solle man seiner Meinung nach generell die örtlichen Unternehmen zur Stärkung des Standorts Gruibingen bevorzugen.
Frau Pehl antwortet hierzu, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht möglich sei, da man vom Kommunalamt dazu gehalten ist, Kredite zu den günstigst möglichen Konditionen aufzunehmen. Des Weiteren lasse sich ein möglicher Vorteil bei der Gewerbsteuer über die kommenden 20 Jahre schlichtweg nicht in Zahlen beziffern.
Das Gremium beschließt hiernach bei einer Enthaltung und 8 Stimmen dafür, dass Frau Pehl am nächsten Tag nochmals bei den angefragten Kreditinstituten tagesaktuelle Angebote einholen wird. Der Kredit wird hiernach bei der Bank mit den günstigsten Kreditkonditionen aufgenommen.
TOP 5: Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Göppingen- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums mit Gesamtkosten in Höhe von 38,2 Mio. € plant. Die Stadtverwaltung plant hierbei, die Umlandkommunen mit einer relevanten Anzahl von Schülern, welche das Hohenstaufen-Gymnasium oder andere Göppinger Schulen besuchen, an den Sanierungskosten zu beteiligen. Da aus der Gemeinde Gruibingen in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 10,25 Schülerinnen und Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium und 45,125 Schülerinnen und Schüler insgesamt Gymnasien in Göppingen besuchten, ist diese relevante Anzahl überschritten. Gegen eine Beteiligung an den Sanierungskosten kann sich die Gemeinde Gruibingen hierbei nicht zur Wehr setzen, da eine solche Kostenbeteiligung im Zuge des Rechtsstreits zur Kostentragung des Michelberggymnasiums in Geislingen vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich als rechtens angesehen wurde. Die Stadt Göppingen plant die Umlandkommunen jedoch zunächst nicht förmlich zur Kostenbeteiligung zu verpflichten, sondern strebt eine Einigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Im Zuge der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Göppingen statt. Hierbei konnten die Umlandkommunen unter anderem die Anerkennung eines Standort- und Eigentumsvorteil sowie eine hiermit verbundene Senkung der Beteiligungskosten erwirken. Des Weiteren wurde der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag anwaltlich geprüft. Mit der Unterzeichnung des Vertrages würden sich für die Gemeinde Gruibingen Beteiligungskosten von knapp 272.000 € ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass ein Ausgleichsstockantrag für die Beteiligungskosten gestellt werde. Hier sei eine Zuschussgewährung in Höhe von rund 27% der Beteiligungskosten realistisch.
Mehrere Gemeinderäte vermissen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Deckelung der Beteiligungskosten im Falle von unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu einer solche Zusage verpflichtet ist. Die Stadt Göppingen lässt sich daher in dieser Sache auch nicht auf Zusagen ein. Sollte es jedoch tatsächlich zu Kostensteigerungen kommen, wurden vertraglich weitere Verhandlungsgespräche vereinbart. Ein Gremiumsmitglied stört sich zudem sehr daran, dass das Hohenstaufen Gymnasium als denkmalgeschütztes Gebäude gilt. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar und erhöhe die Sanierungskosten deutlich. Der Vorsitzende stimmt der Gemeinderätin hinsichtlich der hierdurch verursachten Kostensteigerungen zu. Jedoch stehe das Hohenstaufen Gymnasium, nach der denkmalschutzrechtlichen Begründung, mit seiner offenen Gestaltung exemplarisch für einen Umschwung des damals vorherrschenden Baustils hin zu freiheitlicherem Denken mit lichtdurchfluteteren Räumen.
Des Weiteren kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass die Stadt Göppingen über viele Jahre hinweg keine oder nur sehr wenige Unterhaltungsmaßnahmen an der Schule getätigt habe. Aus diesem Grund sei nun die sehr umfassende und teure Generalsanierung notwendig.
In der Folge stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Göppingen zur Kostenbeteiligung an der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.
TOP 6 Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele.
Hiernach geht der Vorsitzende auf das für das Jahr 2024 geplante Kanalsanierungsprogramm ein. Nachdem in den in den vergangenen Jahren bereits drei abgesteckte Gebiete saniert wurden, soll nun im Jahr 2024 ein Gebiet im Bereich Gehren/Boller Straße/Hauptstraße folgen. Als Sanierungsmethode wird dabei in den meisten Fällen eine Inliner Sanierung durchgeführt. Hier wird in die gesamte Kanalhaltung ein Glasfaser-Inliner eingebracht. Hierdurch entsteht quasi ein neuer Kanal mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die erfolgten Sanierungen dann auch über 50 Jahre abgeschrieben werden können und sich somit nicht sofort in vollem Umfang auf den Abwasserzins auswirken. Der Vorsitzende erklärt des Weiteren, dass zu dem eigentlich geplanten Sanierungsumfang in Höhe von 193.000 € noch zusätzlich 30.000 € für eine recht schwierig zu sanierende Kanalhaltung zwischen der Berg- und Hauptstraße hinzukommen würde. In den kommenden Jahren sollen die Sanierungen fortgesetzt werden. Er geht hierbei davon aus, dass die Sanierungen im gesamten Gemeindegebiet vermutlich in den Jahren 2026 und 2027 abgeschlossen werden können. Für die Planungsleistungen der Kanalsanierung liegt der Gemeinde Gruibingen zudem ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele in Höhe von 17.350 € vor.
In der Folge erkundigt sich eine Gemeinderätin, wie dringend die nun zusätzlich zu sanierenden Haltungen seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in diesem Bereich ein starker Wurzeleinwuchs in den Kanal zu registrieren ist und hierdurch ein Rückstau im Kanal zu befürchten sei. Des Weiteren sei die Gemeinde in den kommenden beiden Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zur Sanierung dieser Haltungen verpflichtet.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Vorfeld eine hydrologische Untersuchung für die zu sanierenden Kanalhaltungen notwendig gewesen wäre. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das in die Kanäle eindringende Wasser ein Indiz für die in der Bürgerfragestunde angesprochenen Wasserverluste sein könnte. Ebenfalls möchte er wissen, weshalb vereinzelt „versteckte“ Schächte vorzufinden seien. Bezüglich des Inlinerverfahrens stellt er zudem die Frage, ob dieses bei deformierten Schächten überhaupt angewendet werden könne.
Herr Hofele nimmt zu diesen Fragen jeweils kurz Stellung. Er erklärt, dass für Vorhaben in dem nun geplanten Umfang hydrologische Untersuchungen in der Regel entbehrlich seien. Auch stamme das eindringende Wasser nicht von schadhaften Wasserversorgungsleitungen. Vielmehr stamme das Wasser aus Drainagen. Des Weiteren wurden alte Schächte in der Vergangenheit zum Teil von Gräsern überwuchert. Herr Hofele erklärt zudem, dass im Normalfall auch deformierte Schächte durch das Inlinerverfahren saniert werden können.
Nach der Diskussionsrunde fasst das Gremium einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
- Das Büro Hiller und Hofele wird zum Angebotspreis von 17.350 € mit der Planung und Ausschreibung des diesjährigen Kanalsanierungsprogramms beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Kanalsanierung 2024 gemäß der Entwurfsplanung vom 09.01.2024, ergänzt um den zusätzlichen Kanalstrang zwischen Hauptstraße und Bergstraße, auszuschreiben.
TOP 7: Vergabe von Sanitär und Heizungsarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Zuge der zweiten Ausschreibung dieser Gewerke nun ein deutlich besseres Submissionsergebnis erzielt werden konnte. Während bei der ersten Ausschreibung lediglich ein unwirtschaftliches Angebot in Höhe von 176.000 € brutto abgegeben wurde, erhielt die Gemeinde bei dieser Ausschreibung drei Angebote. Das günstigste Angebot gab die Firma Wissner GmbH aus Uhingen mit einem Angebotspreis von 112.026,01 € ab. Die beiden weiteren Angebote lagen bei 141.323,82 € brutto und bei 143.994,88 € brutto. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Arbeiten an die Firma Wissner GmbH zu vergeben. Da die Angebote jedoch noch nicht vom Fachplaner nachgerechnet wurden, schlägt er eine Vergabe unter der Voraussetzung vor, dass sich bei der Überprüfung keine nennenswerten Änderungen ergeben werden.
Das Gremium ist hiermit einverstanden und vergibt die beiden Gewerke unter dieser Voraussetzung einstimmig an die Firma Wissner GmbH zum Angebotspreis von 112.026,01 €.
TOP 8: Vergabe zur Erneuerung und Versetzung des Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtung neben dem bisherigen Eingang des Rathauses
Der Vorsitzende erklärt, dass der bisherige Schaltschrank für die Straßenbeleuchtung im Eingangsbereich des Rathauses angebracht ist. Im Zuge der Rathaussanierung und der Vollwärmedämmung ist nun jedoch dringend eine Versetzung und Erneuerung notwendig. Das vom Alb Werks zugesagte Angebot liegt leider noch nicht vor.
Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten stimmt das Gremium der Vergabe mit deutlichem „Murren“ zu. Die Verwaltung wird das Gremium nach Eingang des Angebots unterrichten.
TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung regional bedeutsamer Windkraftstandorte
Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den aktuellen Stand bei der Teilfortschreibung des Regionalplans ein. Demnach haben sich die die Voraussatzungen für die Gemeinde Gruibingen hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftstandorten stark geändert. In einer Gemeinderatssitzung Ende des Jahres 2022 hatte sich die Gemeinde Gruibingen für eine Ausweisung eines Standortes für Windkraftanlagen im Bereich Buch / Häringer Steig ausgesprochen. Der Grund hierfür war damals, dass in diesem Bereich hervorragende Windhöffigkeiten vorliegen und somit Windkraftanlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein weiterer Grund war, dass dieses Gebiet in einer vorläufigen Suchraumkulisse der Region Stuttgart enthalten war und Windkraftanlagen in diesem Bereich generell für möglich gehalten wurden. Des Weiteren waren die Gemeinden damals gehalten, selbst aktiv Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, weil hierin die einzige Möglichkeit gesehen wurde, die Ansiedlung von Windkraftanlagen von Seiten der Gemeinde noch zu steuern. Sollten die Gemeinden nicht tätig werden, so damals die Auffassung, würde sich im Falle der Nichterreichung des 1,8 % Flächenziels eine allgemeine baurechtliche Privilegierung für Windkraftanlagen ergeben. Hierdurch wäre die Ansiedlung von Windkraftanlagen weder steuer- noch verhinderbar gewesen. Mittlerweile haben sich diese Vorzeichen jedoch gänzlich geändert. Die Region Stuttgart hat bereits mehr Flächen als das 1,8 % Flächenziel vorzuweisen. Zudem wurden sämtliche windhöffigen Bereiche auf der Gemarkung Gruibingen nun aus der Suchraumkulisse herausgenommen, da sich diese allesamt im europäischen Vogelschutzgebiet befinden. Sofern die Gemeinde möchte, könnte die Gemeinde in einer Stellungnahme die Region Stuttgart zur Prüfung des Ausschlusses aufordern. Ob eine solche Stellungnahme Erfolg haben würde, ist jedoch vollkommen ungewiss. Die Tälesgemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen, welche ebenfalls keine Standorte mehr haben, wollen demnach eine solche Stellungnahme abgeben. Der Vorsitzende stellt daher die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gruibingen auch eine solche Stellungnahme abgeben möchte. Er selbst hält eine solche Stellungnahme nicht für unbedingt notwendig und kann gerade im Hinblick auf den Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft damit leben, wenn Gruibingen im weiteren Änderungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Sofern das Gremium jedoch eine Stellungnahme wünscht, so sei er auch hierfür offen.
In der Folge positioniert sich ein großer Teil des Gremiums gegen eine Ansiedlung von Windkraftanalagen. So bringt eine Gemeinderätin vor, dass es durchaus einen Grund für das auf der Gemarkung von Gruibingen ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet gebe. Wolle man trotz des europäischen Vogelschutzgebiets ein Windkraftvorranggebiet, sieht sie einen Bürgerentscheid als zwingend an.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraft sei. Nachdem nun jedoch auf der gesamten Gemarkung ein europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, hält Sie eine Realisation von Windkraftanlagen in Gruibingen für schwierig. Des Weiteren findet sie es schade, dass das Albwerk und Vattenfall sehr wenig Interesse an Bürgerbeteiligungsformen wie einem Bürgerwindrad haben.
Von einer anderen Gemeinderätin wird dies grundsätzlich anders gesehen. Sie spricht sich klar für Windkraft aus. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob man in der Energieerzeugung unabhängiger werden wolle oder nicht.
Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass große internationale Konzerne wie Vattenfall stets einen größtmöglichen Gewinn vor Augen haben und hierdurch die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die im Falle von Windkraftansiedlungen für die Standortgemeinden im Raum stehenden Pachtzahlungen für kommunale Grundstücke hält er zudem für zu niedrig. Auch hält er das Vorgehen der Region zum Teil für unseriös, da man die Gemeinden noch vor einem Jahr dazu aufgefordert hatte, aktiv Standorte auszuweisen. Die Problematik mit dem europäischen Vogelschutzgebiet als Ausschlusskriterium hätte die Region bereits damals auf dem Schirm haben müssen. Auch sei die Gemeinde Gruibingen nicht mit anderen großen Windkraftstandorten wie Lauterstein zu vergleichen. So war beispielsweise in Lauterstein bereits schon vor der Ansiedlung der Windkraftanlagen ein gut ausgebautes Zuwegungsnetz vorhanden. In Gruibingen wäre dies nicht der Fall und Maschinenwege müssten unter großer Zerstörung der Natur angelegt werden.
Zwei weitere Gemeinderäte sehen ebenfalls in der nichtvorhandenen Zuwegung ein sehr großes Problem. Ein weiteres Gremiumsmitglied kritisiert, dass man heute eigentlich kein Energieerzeugungsproblem sondern ein Energiespeicherproblem habe. Es müsse sich daher in der Erforschung von neuen Speichermöglichkeiten noch einiges tun. Auch hält er den bei der Bürgerversammlung eingebrachten Vorschlag hinsichtlich einer Nutzung von Geothermie in Gruibingen weiterhin für sehr interessant.
Nach Abschluss der Diskussion fasst Bürgermeister Schweikert zusammen, dass eine große Mehrheit im Gremium den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme hinsichtlich einer Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraft abgeben möchte. Er lässt daher darüber abstimmen, ob so weiterverfahren werden solle.
Das Gremium stimmt hierbei bei sieben Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Kenntnisnahme des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans. Es wird keine Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraftanlagen gefordert.
TOP 10: Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen MTWs für die Feuerwehr Gruibingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant Frank Burr. Herr Burr erklärt hiernach, dass der bisherige MTW im Jahr 2008 als Gebrauchtwagen gekauft wurde und seither ein sehr wichtiges Fahrzeug für den Personaltransport ist. Der MTW dient zudem der Ausbildung von momentan über 20 Jugendlichen bei der Nachwuchsfeuerwehr. Bei großen Einsätzen auf der Autobahn oder bei der Schnellbahntrasse ist der MTW unverzichtbar. Für die nun anstehende Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplan 90.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan ist ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000 € ausgewiesen. Hiernach geht Herr Burr noch kurz auf die von ihm erstellte Leistungsbeschreibung ein. Demnach sei es ein Sonderwunsch der Feuerwehr, dass für verschiedenen Einsatzfelder ein variables Einsetzen der Sitzreihen möglich ist. Die neue Beschaffung eines Digitalfunks ist nicht notwendig, da dieser von dem alten MTW in den neuen MTW eingebaut werden kann. Gemäß dem Leistungsverzeichnis können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden.
In der Folge beschließt das Gremium einstimmig, dass der MTW gemäß dem von Herrn Burr vorgestellten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden soll.
TOP 11: Zuschussantrag zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF)
Der Vorsitzende erklärt, dass das bisherige Löschgruppenfahrzeug 16 (LF 16) bereits seit dem Jahr 1998 in Betrieb ist. Trotz guter Pflege ist das Fahrzeug aufgrund vieler Einsätze auf der Autobahn in die Jahre gekommen und sollte daher in den nächsten Jahren durch ein neueres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) ausgetauscht werden. Kommandant Frank Burr hat ein Informationsangebot eingeholt. Herr Burr erklärt, dass im Bereich der Feuerwehr Fahrzeugbeschaffung eine starke Inflation zu beobachten ist. In dem nun eingeholten Informationsangebot werden die Anschaffungskosten für ein HLF auf ca. 700.000 € geschätzt. Die Investition einer solch großen Summe für ein einziges Feuerwehrauto ist jedoch für eine Gemeinde in der Größenordnung von Gruibingen finanziell nicht leistbar. Aus diesem Grund plant die Verwaltung einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Da die Feuerwehr Gruibingen bereits jetzt mit der A 8 und im Rahmen der Schnellbahntrasse Aufgaben mit erheblicher überörtlicher Bedeutung wahrnimmt, ist geplant, einen Zuschuss in Höhe von 90 % zu beantragen.
In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Stellung eines Zuschussantrags für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) zu. Als Zuschussgrundlage wird das eingeholte Informationsangebot in Höhe von 700.000 € verwendet.
TOP 12: Wahl des Gemeindewahlausschusses
Für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen ist von Gemeinderat ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge sowie die Anerkennung des Wahlergebnisses. Vorsitzender des Ausschusses ist dabei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die ebenfalls zu wählenden Beisitzer und Stellvertreter müssen wahlberechtigte der Gemeinde sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, hier überwiegend auf den Personenkreis zurückzugreifen, welcher bei der vergangenen Kommunalwahl bereits sehr gute Arbeit geleistet hat. Für eine eventuelle Verhinderung des Vorsitzenden müssen Stellvertreter gewählt werden. Da hier auch Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden können, werden zwei Mitarbeiter des Rathauses vorgeschlagen.
Der Gemeinderat ist mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und wählt die folgenden Personen jeweils einstimmig in den Gemeindewahlausschuss:
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Bürgermeister Roland Schweikert
Stellvertreter des Vorsitzenden: Frau Ramona Göser und Herr Moritz Lang
1. Beisitzer: Herr Hans Hitzer
2. Beisitzerin: Frau Andrea Hein
Stellvertreterin des ersten Beisitzers: Frau Herta Richter
Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Herr Heinz Schopp
TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes
- Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass der Internetauftritt der Gemeinde nicht aktuell ist. Der Vorsitzende sagt hier Besserung zu.
- Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung die Autobahn GmbH für die kommende Gemeinderatsitzung am 20.02.2024 eingeladen hat. Die Autobahn GmbH wird an diesem Termin die geplante Baustelle an der Anschlussstelle Mühlhausen vorstellen und im Detail erläutern.
- Eine Gemeinderätin erkundigt, was es mit den momentan stattfindenden Rodungsarbeiten oberhalb dem Bereich Riese auf sich hat. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies ein gemeinsames Projekt des Regierungspräsidiums und des Landschaftserhaltungsverbands ist.
- Ein Gremiumsmitglied fordert, dass bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Versorgung der Baugebiete durch Geothermie überprüft wird.
- Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten von der deutschen Glasfaser gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planung der Zuführung und der Übergabepunkte laufe. Eine Planung für das Ortsnetz liegt jedoch noch nicht vor.






