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Hauptbereich
Friedhof
Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er befindet sich, wie die Leichenhalle, neben der Evangelischen St. Martinskirche. Ein Zugang ist vom Kirchplatz und von der Unteren Schulgasse möglich. Ort und Zeit der Bestattungen werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 15 Jahre.
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer finden Sie hier






