Hauptbereich
Grund- und Gewerbesteuer
| Steuer | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A (Landwirtschaft) | 260 v.H. |
| Grundsteuer B | 260 v.H. |
| Gewerbesteuer | 395 v.H. |
Wasser/ Abwasser
Die jeweils aktuellen Preise finden Sie hier.
Friedhof
Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er befindet sich, wie die Leichenhalle, neben der Evangelischen St. Martinskirche. Ein Zugang ist vom Kirchplatz und von der Unteren Schulgasse möglich. Ort und Zeit der Bestattungen werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 15 Jahre.
Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird. Eine Verlängerung ist nicht möglich. In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht von 30 Jahren verliehen wird. Wahlgräber sind mehrstellige Einfachgräber. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. In Wahlgräbern können zusätzlich Urnen beigesetzt werden, solange das Nutzungsrecht besteht und keine Zweitbestattung erfolgt ist.
Grabmale und sonstige Grabausstattungen
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen. Nicht zugelassen, sind Grabmale…
- aus schwarzem Kunststein oder Gips
- mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck mit Farbanstrich auf Stein
- mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeglicher Form
- mit Lichtbildern
- Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden
- Grabeinfassungen jeder Art auch aus Pflanzen sind nicht zulässig
- auf den Gräbern dürfen keine Bäume und hochwachsende Sträucher gepflanzt werden.
- Steingrabmale müssen mindestens 16 cm stark und aus einem Stück hergestellt sein
Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstatttungen zu entfernen. Die Nutzungsberechtigten werden von der Gemeinde in einem gesonderten Schreiben informiert.
Hier finden sie die Besttungsgebühren.
Kindergarten
Die Benutzungsgebühren der Kita Schneckenhäusle finden Sie hier.
Einwohnerwesen
| Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | 37,00 € |
| Personalausweis (unter 24 Jahre) | 22,80 € |
| Reisepass (ab 24 Jahre) | 70,00 € |
| Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 € |
Drucken, Scannen und Kopieren
| Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
| GIS-Auszug A4 | 2,50 € |
| GIS-Auszug A3 | 2,00 € |
| Kopie schwarz/ weiß A4 | 0,50 € |
| Kopie schwarz/ weiß A3 | 1,00 € |
| Kopie farbig A4 | 1,00 € |
| Kopie farbig A3 | 2,00 € |
| Bauakte Scannen | 10,00 € |
| Porto A4 | 1,80 € |
Beglaubigung
| Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
| Beglaubigung ohne Kopie | 1,50 € |
| Beglaubigung mit Kopie | 2,00 € |
| Beglaubigung Unterschrift | 2,50 € |
Abfallbeutel
| Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
| Mehrbedarfsäcke | 2,50 € |
| Blaue Beutel 15 l | 3,00 € |
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer finden Sie hier (PDF-Dokument, 99,71 KB, 16.10.2025)






