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Sie möchten einen Wahlschein online beantragen?

Dann klicken Sie bitte hier

(Funktioniert erst, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben)

 

Briefwahlunterlagen bequem per Internet oder QR-Code beantragen

 

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen

Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige

dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1

Landeswahlordnung).

 

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage

www.gruibingen.de an. Beim Aufruf des Links klicken Sie bitte hier  erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der

Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim

Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum

und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung

übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis

übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten zugestellt.

 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail

an info(@)gruibingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren

Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Lang, Tel.: 07335/960015, E-Mail: Moritz.Lang(@)gruibingen.de