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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Und hier finden Sie die die Karte zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2023
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt.
Die Stadt Geislingen hat alle Bodenrichtwerte auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Hier die digitalen Bodenrichtwertkarten
Bitte klicken Sie hier Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (PDF-Datei)
Und hier finden Sie die Bodenrichtwertkarte für Gruibingen zum 01.01.2022 (PDF-Datei)
Pressemitteilung der Stadt Geislingen
4_2022, 19. Januar 2022
Erfolgreicher Start des gemeinsamen Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlung und Immobiliengutachten - mit der Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses am 1. Juli 2020 kommen auch die Gemeinden im Oberen Filstal der Empfehlung des Landes nach, mit einem Zusammenschluss eine zukunftsfähige, leistungsstarke und markttransparente Struktur zu schaffen. Durch eine größere Datengrundlage (mindestens 1.000 Kauffälle pro Jahr) sollen so repräsentative Auswertungen und Ergebnisse erlangt werden, was besonders kleineren Gemeinden bisher einfach nicht möglich war.
Diese 14 Städte und Gemeinden sind dem gemeinsamen Gutachterausschuss beigetreten: Bad Überkingen, Bad Ditzenbach, Böhmenkirch, Deggingen, Donzdorf, Drackenstein, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hohenstadt, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle und Wiesensteig.
Im April 2021 wurden zum ersten Mal die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020 für alle 14 Kommunen zusammen festgelegt. Das Marktgeschehen wurde außerdem im Grundstücksmarktbericht 2021 festgehalten. Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 in insgesamt zehn Gutachterausschusssitzungen 71 Verkehrswertgutachten über bebaute sowie unbebaute Grundstücke beschlossen und der Gutachterausschuss verzeichnete knapp 1.200 eingegangene Kaufverträge. „Das war ein sehr guter Start für den gemeinsamen Gutachterausschuss“, freut sich Geschäftsstellenleiterin Marie Kornmann.
Wofür braucht man einen gemeinsamen Gutachterausschuss?
Ein Gutachterausschuss hat grundsätzlich als selbständiges und unabhängiges Gremium den gesetzlichen Auftrag, auf der Grundlage der tatsächlichen Kaufvorgänge objektive Informationen über das Marktgeschehen zur Verfügung zu stellen, Markttransparenz zu schaffen und Grundstückswerte zu ermitteln. Alle zwei Jahre werden in sogenannten Bodenrichtwertsitzungen die Ergebnisse der Auswertungen von den getätigten Kaufvorgängen beraten und schließlich neue Bodenrichtwerte festgelegt. Objektive Marktdaten werden regelmäßig in einem Grundstücksmarktbericht zusammengetragen und veröffentlicht. Auf dieser Basis erstellt der Gutachterausschuss darüber hinaus unabhängige Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, die beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen, Nachlassregelungen, Scheidungen und Kauf bzw. Verkauf gebraucht werden. Antragsberechtigte sind Eigentümer und Miteigentümer der zu bewertenden Immobilie, Erben, Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigte.
Das unabhängige Gremium besteht aus dem Vorsitzenden Hansjörg Hagmayer sowie
47 ehrenamtlichen Gutachter*innen der 14 Städte und Gemeinden, darunter Architekten, Sachverständigen der Bereiche Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Finanzamt, Vermessungswesen und weiteren Fachleuten wie beispielsweise aus der Landwirtschaft. Die Vertreter*innen aus Geislingen an der Steige sind: Beate Albrecht, Marie Kornmann, Sabrina Magerl, Prof. Andreas Marchtaler, Bettina Maschke, Lothar Müller, Eberhard Rapp, Marisa Spadavecchia, Holger Scheible, Hans Stadelmayer, Martina Stahl, Julia Stehle und Helmut Wörz.
Die ehrenamtlich tätigen Gutachter*innen sind für eine Dauer von vier Jahren berufen (Wahlperiode 01.07.2020 bis 30.06.2024). Für Gruibingen sind Herr Hans Straub und Herr Heinz Schopp zu ehrenamtlichen Gutachtern berufen. Nach der Amtszeit können sich die Gutachter*innen erneut auf das Ehrenamt bewerben.
Darüber hinaus gibt es eine Geschäftsstelle mit Sitz in Geislingen an der Steige. Geschäftsstellenleiterin Marie Kornmann und ihre Kolleginnen sind im Geislinger Stadtschloss in der Schlossgasse 7 untergebracht. Das engagierte Team gibt Auskünfte über Bodenrichtwerte, führt die Kaufpreissammlung, erstellt Verkehrswertgutachten zu bebauten und unbebauten Grundstücken und erledigt weitere Verwaltungsaufgaben. Für Fragen oder den persönlichen Kontakt steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne zur Verfügung:
Marie Kornmann, Leiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 07331 24 290
Mail: marie.kornmann@geislingen.de
Ihre Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stadt Geislingen an der Steige
Frau Christiane Wehnert
Rathaus
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel: 07331 24 366
Fax: 07331 24 1366
Mail: christiane.wehnert(@)geislingen.de
Die neuen Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige hat die Bodenrichtwerte für Gruibingen zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.
Klicken Sie hier, um zu den aktuellen Bodenrichtwerten (PDF-Datei) zu gelangen.